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99 Prozent wollen digitale Unabhängigkeit – 6 Prozent nutzen KI aus EU


Eine große Mehrheit in Deutschland wünscht sich mehr Unabhängigkeit bei digitalen Technologien. Laut einer Bitkom-Umfrage halten 99 Prozent es für wichtig, dass Deutschland in diesem Bereich unabhängiger wird. 93 Prozent sehen aktuell eine Abhängigkeit von anderen Ländern, 79 Prozent fordern stärkere Investitionen in digitale Schlüsseltechnologien.

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Grundlage ist eine repräsentative Befragung von 1.004 Personen ab 16 Jahren in Deutschland, die zwischen Kalenderwoche 9 und 12 im Jahr 2026 telefonisch durchgeführt wurde. Untersucht wurden unter anderem Wahrnehmungen zur digitalen Abhängigkeit, die Bereitschaft zum Wechsel zu europäischen Anbietern sowie die tatsächliche Nutzung entsprechender Angebote.

Ein Drittel der Befragten (34 Prozent) hat sich nach eigenen Angaben bereits bewusst für einen digitalen Dienst oder ein Gerät aus Europa entschieden. Weitere 27 Prozent haben sich zumindest schon einmal mit dieser Frage beschäftigt, während 34 Prozent darüber bislang nicht nachgedacht haben. Gleichzeitig sehen viele auch die Nutzer selbst in der Pflicht: 87 Prozent meinen, dass sich Verbraucher anpassen müssen, wenn Deutschland digital unabhängiger werden soll. 62 Prozent wären zudem bereit, dafür kurzfristige Nachteile in Kauf zu nehmen.

In der Praxis zeigt sich jedoch eine zentrale Hürde: Für 55 Prozent ist ein Wechsel zu europäischen Anbietern zu kompliziert. Dazu zählen etwa der Aufwand für Datenmigration, Abhängigkeiten von bestehenden Plattform-Ökosystemen oder fehlende Funktionsgleichheit und Integrationen.

Tatsächlich sind europäische Angebote im Alltag bislang nur in einzelnen Bereichen verbreitet. 14 Prozent der Befragten nutzen nach eigenen Angaben europäische soziale Netzwerke, 13 Prozent eine europäische Suchmaschine oder einen Browser. Auf europäische Messenger setzen 11 Prozent. Noch geringer ist die Nutzung bei KI-Anwendungen oder Chatbots (6 Prozent) sowie bei Smartphones europäischer Anbieter (5 Prozent).

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Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst fordert vor diesem Hintergrund mehr Investitionen in digitale Schlüsseltechnologien sowie einen Abbau von Regulierung. Zugleich betont er, dass digitale Souveränität nicht im Alleingang erreicht werden könne. Neben Investitionen und „maßvoller Regulierung“ seien auch internationale Partnerschaften notwendig. Technologien aus Nicht-EU-Ländern müssten dabei den Anforderungen an Sicherheit und Souveränität in der praktischen Anwendung genügen.

Details zu den Ergebnissen finden sich in der Meldung des Bitkom.

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(fo)



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Netzbetreiber O2 Telefónica vor umfassendem Stellenabbau


Der Netzbetreiber O2 Telefónica möchte deutlich Stellen abbauen. Die Deutschlandtochter des spanischen Telefónica-Konzerns teilte auf Anfrage mit, dass sie sich in einer umfassenden Transformation befinde, mit der sie ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig sichern wolle. „Im Rahmen dieses Prozesses prüfen und beraten wir gemeinsam mit den Arbeitnehmervertretungen verschiedene Maßnahmen.“ Weiter wolle man sich nicht äußern.

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Informierten Kreisen zufolge sollen mehr als 1000 Stellen wegfallen. Damit würde etwa jede sechste bis siebte Stelle gestrichen. Im Januar hatte Telefónica Deutschland 6820 Stellen. In den ersten Konzernbereichen wurden bereits Vereinbarungen geschlossen, damit Beschäftigte freiwillig gehen und eine Abfindung bekommen. Zuvor hatte Teltarif berichtet.

Die deutsche Telekommunikationsfirma hatte vor einiger Zeit ihren größten Kunden verloren: Jahrelang hatte sich Wettbewerber 1&1 bei O2 Telefónica eingemietet und dafür Geld gezahlt, die 1&1-Kunden wurden mit dem O2-Netz verbunden. Doch 2024 wechselte 1&1 überraschend zum Wettbewerber Vodafone, bis Ende 2025 wurden rund 12 Millionen Handykunden vom O2-Netz auf das Vodafone-Netz umgebucht. Dadurch bekam O2 weniger Geld in die Kasse und der Betriebsgewinn sackte ab. O2 hat rund 18 Millionen Mobilfunk-Vertragskunden, hinzu kommen noch Prepaid-Karten und Partnergeschäfte.

Wegen des 1&1-Abgangs fielen die Jahreszahlen für 2025 mies aus, der Umsatz von O2 Telefónica sank um 3,8 Prozent auf 8,2 Milliarden Euro. Das bereinigte operative Ergebnis (Ebitda) sackte sogar um 8,8 Prozent auf 2,5 Milliarden Euro ab. Das erste Quartal brachte keine Besserung. O2 verkauft nicht nur Mobilfunk-Verträge, sondern auch Verträge für Festnetz-Internet. Dieses Geschäft spielt bei der Münchner Firma aber nur eine Nebenrolle, da sie keine eigenen Festnetz-Kabel hat. Vielmehr nutzt sie Anschlüsse der Konkurrenz und zahlt dafür Miete.

Den Gegenwind am Mobilfunk-Markt bekam der langjährige O2-Chef Markus Haas zu spüren, er musste Ende 2025 seinen Posten räumen. Sein Nachfolger, der Deutsch-Spanier Santiago Argelich Hesse, soll den Laden auf Vordermann bringen und auch das schwache Firmenkundengeschäft ausbauen. Unlängst gab O2 zudem bekannt, dass der Vorstand von sieben auf sechs Posten verkleinert wird. Das wurde als eine Sparmaßnahme verstanden. Nun trifft eine Kostensenkungsmaßnahme einen großen Teil der Belegschaft.

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Die Schwierigkeiten, die O2 gerade durchmacht, hat Konkurrent Vodafone hinter sich: Die Deutschlandtochter des britischen Vodafone-Konzerns sah sich in den vergangenen Jahren ebenfalls gezwungen zu sparen. Innerhalb von drei Jahren baute Vodafone in Deutschland rund 3000 Stellen ab und liegt inzwischen bei gut 13.000.

Deutschlands Mobilfunk-Markt gilt als gesättigt, es wird also kein wesentliches Wachstum mehr erwartet. Die Menschen haben genug Handys und deutliche Preissteigerungen bei Monatstarifen sind kaum durchsetzbar. Tatsächlich wird das Preis-Leistungs-Niveau immer besser: Viele Anbieter teilen ihren Kunden ein immer größeres Datenvolumen zu, ohne an der Preisschraube zu drehen.

Den Mobilfunk-Anbietern fällt es zudem immer schwerer, sich vom Wettbewerber zu unterscheiden. Denn ein gutes Netz ist für viele Kunden inzwischen kein Grund zur Freude, sondern zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Der Ausbau samt Netzverbesserung kostete Milliarden, jetzt gestaltet sich die Monetarisierung der Investitionen als schwierig.

Laut Bundesnetzagentur erreichte O2 Telefónica im Dezember 88,6 Prozent der Fläche Deutschlands mit seinem 4G-Netz und 76,2 Prozent der Fläche mit 5G. Der Abstand zur Telekom, deren Flächenabdeckung den Zahlen zufolge besser ist, hat sich damit deutlich verringert – die liegt bei 92,5 Prozent (4G) und 87,9 Prozent (5G). Vodafone kommt auf 91,7 Prozent bei 4G und 75,7 Prozent bei 5G.

Noch vor einigen Jahren war O2 mit großem Abstand auf dem letzten Platz in diesem Dreier-Ranking, inzwischen hat die Firma deutlich aufgeholt. Gegen sein schlechtes Image, das mancher Verbraucher noch im Kopf haben dürfte, setzte O2 eine humorvolle Werbekampagne, um auf die erzielten Fortschritte hinzuweisen. Einer der Werbesprüche zum „Besser-als-du-denkst-Netz“ lautete: „Das miese O2 Netz ist auch nicht mehr das, was es mal war.“


(afl)



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Freitag: Urheberschutz auch bei VPN-Einsatz, Recht auf Reparatur für Traktoren


Ein Werk, das in einem EU-Land gemeinfrei, in anderen aber geschützt ist, darf online stehen, hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Voraussetzung ist, dass Sperren nach dem Stand der Technik greifen müssen, selbst wenn Geoblocking durch Einsatz eines VPN ausgehebelt werden könnte. Zu keinem Urteil ist es bei einer US-Klage wegen des Rechts auf Reparatur gekommen, denn die US-Handelskommission und John Deere haben sich geeinigt. Der Landmaschinenhersteller muss seine Software und Reparaturwerkzeuge allen zur Verfügung stellen, zumindest für die nächsten zehn Jahre. Derweil wurden in einer weltweiten Aktion gegen Social-Engineering-Betrug Tausende Verdächtige inhaftiert und Beträge in Millionenhöhe sichergestellt. Interpol hat weltweit mehr als 142.000 Betrugsopfer ermittelt, deren gestohlenes Geld von den kriminellen Netzwerken dann gewaschen wurde – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

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Die Digitalisierung des kulturellen Erbes stößt im europäischen Urheberrechtsraum oft noch an nationale Grenzen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bringt nun Rechtssicherheit für Online-Archive und Bildungseinrichtungen. Demnach darf ein in einem Mitgliedstaat gemeinfreies Werk im Internet unentgeltlich angeboten werden, selbst wenn es in einem anderen EU-Land noch urheberrechtlich geschützt ist. Voraussetzung ist aber eine wirksame geografische Sperre, selbst wenn diese über ein Virtual Private Network (VPN) individuell umgangen werden kann. Große Streaming-Plattformen und die Digitalwirtschaft, deren Geschäftsmodelle auf territorial begrenzten Exklusivrechten fußen, dürften den Beschluss mit Erleichterung aufnehmen, denn laut EuGH-Urteil schützt Geoblocking Urheberrecht auch bei VPN-Umgehung.

Ohne Urteil wurde eine andere Klage beigelegt, denn der Landmaschinenhersteller John Deere und die US-Handelsaufsicht haben wegen des Rechts auf Reparatur eine Einigung erzielt. Der führende Produzent von Landtechnik hat eingelenkt und verspricht, Reparaturwerkzeuge und entsprechende Software-Tools auch Landwirten und unabhängigen Werkstätten zur Verfügung zu stellen. Bislang war dies auf autorisierte Händler beschränkt, die üblicherweise höhere Preise für Reparaturen und Ersatzteile verlangen als lokale Werkstätten. Das habe gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, sodass die US-Behörde John Deere Anfang 2025 verklagt hat. Denn diese monopolistischen Praktiken würden das Recht auf Reparatur der US-amerikanischen Landwirte untergraben: Landmaschinenhersteller John Deere verspricht Recht auf Reparatur für 10 Jahre.

Um Strafrecht geht es bei einer breit angelegten, weltweiten Operation unter Beteiligung von 97 Ländern, bei der die Strafverfolgungsbehörden 5811 Verdächtige festgenommen und illegale Vermögenswerte im Wert von 293 Millionen US-Dollar sichergestellt haben. Die von Interpol koordinierte Operation „First Light 2026“ von Mitte Januar bis Ende April konzentrierte sich auf die Bekämpfung von Social-Engineering-Betrug, darunter Kompromittierung von Geschäfts-E-Mails, Sextortion, Romance Scams, Identitätsdiebstahl und Anlagebetrug, und damit verbundene Geldwäscheaktivitäten. Laut Interpol wurden weltweit mehr als 142.000 Opfer ermittelt, 31.014 Bankkonten gesperrt, und über die Festgenommenen hinaus 15.606 weitere Verdächtige identifiziert bei der Operation „First Light 2026“: 5.800 Verdächtige weltweit festgenommen.

Das im US-Bundesstaat Denver ansässige Rüstungsunternehmen Azak hat in einer Demonstration für die U.S. Army einen kleinen, etwa 226,8 Kilogramm schweren unbemannten Roboter einen militärischen Logistiktruck, ein Wechselladerfahrzeug, inklusive Zuladung mit einem Gesamtgewicht von 24,5 Tonnen ziehen lassen. Der Roboter konnte dabei das Fahrzeug mit mehr als dem Hundertfachen des Roboter-Eigengewichts auf unebenem Boden bewegen. Möglich macht das eine von Azak entwickelte Radtechnik. Die S26-Räder des Unternehmens integrieren jeweils Antrieb, Stromversorgung und Steuerungssystem und können je nach Anforderungen durch Anstecken in zwei oder mehrrädrige (Roboter-)Fahrzeuge eingebaut werden: Leichter Roboter mit spezieller Radtechnik zieht 100-mal schwereren Militärtruck.

Wer im Gesundheitswesen für Datenschutz zuständig ist, arbeitet dauerhaft mit den heikelsten Informationen überhaupt, den „besonderen Kategorien personenbezogener Daten“ nach Art. 9 der DSGVO. Im c’t-Datenschutz-Podcast erklärt eine für Datenschutz verantwortliche Klinikmitarbeiterin, dass Datenschutz dort nur mit Augenmaß, Erfahrung und enger Zusammenarbeit zwischen Medizin, IT und Verwaltung funktioniert. Zudem besprechen wir die aktuellen Reformpläne der Bundesregierung. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Vereine sollen demnach deutlich weniger Datenschutzpflichten erfüllen müssen. Doch das eigentliche Problem kleiner Unternehmen liegt oft nicht im Datenschutz selbst, sondern in ihrer schwachen Position gegenüber großen IT-Anbietern, so die Datenschutzbeauftragte in der Auslegungssache 163: Datenschutz-Alltag im Krankenhaus.

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(fds)



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Landmaschinenhersteller John Deere verspricht Recht auf Reparatur für 10 Jahre


Mehr als anderthalb Jahre nach der Klage der US-Handelsaufsicht gegen den Landmaschinenhersteller John Deere wegen des Rechts auf Reparatur haben die Beteiligten eine Einigung erzielt. Der führende Produzent von Landtechnik hat eingelenkt und verspricht, Reparaturwerkzeuge und entsprechende Software-Tools auch Landwirten und unabhängigen Werkstätten zur Verfügung zu stellen. Bislang war dies auf autorisierte Händler beschränkt, die üblicherweise höhere Preise für Reparaturen und Ersatzteile verlangen als lokale Werkstätten.

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Das habe gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, sodass die US-Behörde John Deere Anfang 2025 verklagt hat, weil dieser mit monopolistischen Praktiken das Recht auf Reparatur der US-amerikanischen Landwirte untergrabe. Das war das Ergebnis einer bereits im Herbst 2024 eingeleiteten Untersuchung von John Deere, wonach die US-Handelskommission FTC (Federal Trade Commission) zu dem Schluss kam, dass der Landmaschinenhersteller tatsächlich unfaire Praktiken nutze, um Reparaturkosten hochzuhalten und Landwirten das Recht nehme, Reparaturen selbst vorzunehmen oder von lokalen Werkstätten durchführen zu lassen.

Eigentlich hatte der Hersteller bereits Anfang 2023 zugesichert, dass US-Landwirte John-Deere-Landmaschinen selbst reparieren dürfen. Der Konzern versprach, die Verfügbarkeit seiner Diagnosetools für die zunehmend digitalisierten Traktoren und Schlepper schrittweise zu erweitern. Doch nur autorisierte Werkstätten haben bislang Zugang zu einem voll funktionsfähigen Software-Reparaturtool, das alle Reparaturen durchführen kann. Es existiert zwar noch ein anderes Reparaturtool, aber mit diesem sind nicht alle Reparaturen möglich. Zudem hatte die FTC bemängelt, dass die Firma keine Informationen bereitstellt, um eigene Reparaturtools für die Landmaschinen von John Deere zu entwickeln, wie es andere Hersteller in der Automobil- und Lkw-Branche machen.

Letzteres ist allerdings weiterhin nicht Teil der diese Woche von FTC und John Deere erzielten und gerichtlich bestätigten Einigung. Doch immerhin muss der Landmaschinenhersteller „Landwirten und unabhängigen Reparaturdienstleistern die gleichen Ressourcen für die Gerätereparatur, einschließlich der entsprechenden Softwarefunktionen, zur Verfügung stellen, die derzeit autorisierten Deere-Händlern zur Verfügung gestellt werden“, wie die FTC schreibt.

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Damit können auch einzelne Nutzer und lokale Werkstätten elektronische Fehlercodes lesen, löschen und zurücksetzen, elektronische Komponenten neu programmieren und Maschinen nach einer emissionsbedingten Abschaltung wieder in Betrieb nehmen (Notlaufmodus). Zudem sollen Software-Reparaturtools, die von der Mehrheit der autorisierten Händler genutzt werden, auch Landwirten und unabhängigen Werkstätten zur Verfügung stehen.

Diese Vereinbarung gilt für die nächsten zehn Jahre und soll von der FTC und den an der Klage beteiligten US-Bundesstaaten überwacht werden. Sollte John Deere gegen diese Auflagen verstoßen, könnte die Frist verlängert werden. Zudem muss der Landmaschinenhersteller der FTC und den US-Bundesstaaten insgesamt eine Million US-Dollar zahlen, um die Kosten des Verfahrens wie etwa die Rechnungen der Anwälte zu übernehmen.

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(fds)



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