Künstliche Intelligenz
99 Prozent wollen digitale Unabhängigkeit – 6 Prozent nutzen KI aus EU
Eine große Mehrheit in Deutschland wünscht sich mehr Unabhängigkeit bei digitalen Technologien. Laut einer Bitkom-Umfrage halten 99 Prozent es für wichtig, dass Deutschland in diesem Bereich unabhängiger wird. 93 Prozent sehen aktuell eine Abhängigkeit von anderen Ländern, 79 Prozent fordern stärkere Investitionen in digitale Schlüsseltechnologien.
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Grundlage ist eine repräsentative Befragung von 1.004 Personen ab 16 Jahren in Deutschland, die zwischen Kalenderwoche 9 und 12 im Jahr 2026 telefonisch durchgeführt wurde. Untersucht wurden unter anderem Wahrnehmungen zur digitalen Abhängigkeit, die Bereitschaft zum Wechsel zu europäischen Anbietern sowie die tatsächliche Nutzung entsprechender Angebote.
Verbraucher sehen sich in der Pflicht
Ein Drittel der Befragten (34 Prozent) hat sich nach eigenen Angaben bereits bewusst für einen digitalen Dienst oder ein Gerät aus Europa entschieden. Weitere 27 Prozent haben sich zumindest schon einmal mit dieser Frage beschäftigt, während 34 Prozent darüber bislang nicht nachgedacht haben. Gleichzeitig sehen viele auch die Nutzer selbst in der Pflicht: 87 Prozent meinen, dass sich Verbraucher anpassen müssen, wenn Deutschland digital unabhängiger werden soll. 62 Prozent wären zudem bereit, dafür kurzfristige Nachteile in Kauf zu nehmen.
In der Praxis zeigt sich jedoch eine zentrale Hürde: Für 55 Prozent ist ein Wechsel zu europäischen Anbietern zu kompliziert. Dazu zählen etwa der Aufwand für Datenmigration, Abhängigkeiten von bestehenden Plattform-Ökosystemen oder fehlende Funktionsgleichheit und Integrationen.
Tatsächlich sind europäische Angebote im Alltag bislang nur in einzelnen Bereichen verbreitet. 14 Prozent der Befragten nutzen nach eigenen Angaben europäische soziale Netzwerke, 13 Prozent eine europäische Suchmaschine oder einen Browser. Auf europäische Messenger setzen 11 Prozent. Noch geringer ist die Nutzung bei KI-Anwendungen oder Chatbots (6 Prozent) sowie bei Smartphones europäischer Anbieter (5 Prozent).
Forderung nach Investitionen
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Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst fordert vor diesem Hintergrund mehr Investitionen in digitale Schlüsseltechnologien sowie einen Abbau von Regulierung. Zugleich betont er, dass digitale Souveränität nicht im Alleingang erreicht werden könne. Neben Investitionen und „maßvoller Regulierung“ seien auch internationale Partnerschaften notwendig. Technologien aus Nicht-EU-Ländern müssten dabei den Anforderungen an Sicherheit und Souveränität in der praktischen Anwendung genügen.
Details zu den Ergebnissen finden sich in der Meldung des Bitkom.
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(fo)
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Freitag: Urheberschutz auch bei VPN-Einsatz, Recht auf Reparatur für Traktoren
Ein Werk, das in einem EU-Land gemeinfrei, in anderen aber geschützt ist, darf online stehen, hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Voraussetzung ist, dass Sperren nach dem Stand der Technik greifen müssen, selbst wenn Geoblocking durch Einsatz eines VPN ausgehebelt werden könnte. Zu keinem Urteil ist es bei einer US-Klage wegen des Rechts auf Reparatur gekommen, denn die US-Handelskommission und John Deere haben sich geeinigt. Der Landmaschinenhersteller muss seine Software und Reparaturwerkzeuge allen zur Verfügung stellen, zumindest für die nächsten zehn Jahre. Derweil wurden in einer weltweiten Aktion gegen Social-Engineering-Betrug Tausende Verdächtige inhaftiert und Beträge in Millionenhöhe sichergestellt. Interpol hat weltweit mehr als 142.000 Betrugsopfer ermittelt, deren gestohlenes Geld von den kriminellen Netzwerken dann gewaschen wurde – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
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Die Digitalisierung des kulturellen Erbes stößt im europäischen Urheberrechtsraum oft noch an nationale Grenzen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bringt nun Rechtssicherheit für Online-Archive und Bildungseinrichtungen. Demnach darf ein in einem Mitgliedstaat gemeinfreies Werk im Internet unentgeltlich angeboten werden, selbst wenn es in einem anderen EU-Land noch urheberrechtlich geschützt ist. Voraussetzung ist aber eine wirksame geografische Sperre, selbst wenn diese über ein Virtual Private Network (VPN) individuell umgangen werden kann. Große Streaming-Plattformen und die Digitalwirtschaft, deren Geschäftsmodelle auf territorial begrenzten Exklusivrechten fußen, dürften den Beschluss mit Erleichterung aufnehmen, denn laut EuGH-Urteil schützt Geoblocking Urheberrecht auch bei VPN-Umgehung.
Ohne Urteil wurde eine andere Klage beigelegt, denn der Landmaschinenhersteller John Deere und die US-Handelsaufsicht haben wegen des Rechts auf Reparatur eine Einigung erzielt. Der führende Produzent von Landtechnik hat eingelenkt und verspricht, Reparaturwerkzeuge und entsprechende Software-Tools auch Landwirten und unabhängigen Werkstätten zur Verfügung zu stellen. Bislang war dies auf autorisierte Händler beschränkt, die üblicherweise höhere Preise für Reparaturen und Ersatzteile verlangen als lokale Werkstätten. Das habe gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, sodass die US-Behörde John Deere Anfang 2025 verklagt hat. Denn diese monopolistischen Praktiken würden das Recht auf Reparatur der US-amerikanischen Landwirte untergraben: Landmaschinenhersteller John Deere verspricht Recht auf Reparatur für 10 Jahre.
Um Strafrecht geht es bei einer breit angelegten, weltweiten Operation unter Beteiligung von 97 Ländern, bei der die Strafverfolgungsbehörden 5811 Verdächtige festgenommen und illegale Vermögenswerte im Wert von 293 Millionen US-Dollar sichergestellt haben. Die von Interpol koordinierte Operation „First Light 2026“ von Mitte Januar bis Ende April konzentrierte sich auf die Bekämpfung von Social-Engineering-Betrug, darunter Kompromittierung von Geschäfts-E-Mails, Sextortion, Romance Scams, Identitätsdiebstahl und Anlagebetrug, und damit verbundene Geldwäscheaktivitäten. Laut Interpol wurden weltweit mehr als 142.000 Opfer ermittelt, 31.014 Bankkonten gesperrt, und über die Festgenommenen hinaus 15.606 weitere Verdächtige identifiziert bei der Operation „First Light 2026“: 5.800 Verdächtige weltweit festgenommen.
Das im US-Bundesstaat Denver ansässige Rüstungsunternehmen Azak hat in einer Demonstration für die U.S. Army einen kleinen, etwa 226,8 Kilogramm schweren unbemannten Roboter einen militärischen Logistiktruck, ein Wechselladerfahrzeug, inklusive Zuladung mit einem Gesamtgewicht von 24,5 Tonnen ziehen lassen. Der Roboter konnte dabei das Fahrzeug mit mehr als dem Hundertfachen des Roboter-Eigengewichts auf unebenem Boden bewegen. Möglich macht das eine von Azak entwickelte Radtechnik. Die S26-Räder des Unternehmens integrieren jeweils Antrieb, Stromversorgung und Steuerungssystem und können je nach Anforderungen durch Anstecken in zwei oder mehrrädrige (Roboter-)Fahrzeuge eingebaut werden: Leichter Roboter mit spezieller Radtechnik zieht 100-mal schwereren Militärtruck.
Wer im Gesundheitswesen für Datenschutz zuständig ist, arbeitet dauerhaft mit den heikelsten Informationen überhaupt, den „besonderen Kategorien personenbezogener Daten“ nach Art. 9 der DSGVO. Im c’t-Datenschutz-Podcast erklärt eine für Datenschutz verantwortliche Klinikmitarbeiterin, dass Datenschutz dort nur mit Augenmaß, Erfahrung und enger Zusammenarbeit zwischen Medizin, IT und Verwaltung funktioniert. Zudem besprechen wir die aktuellen Reformpläne der Bundesregierung. Kleine und mittlere Unternehmen sowie Vereine sollen demnach deutlich weniger Datenschutzpflichten erfüllen müssen. Doch das eigentliche Problem kleiner Unternehmen liegt oft nicht im Datenschutz selbst, sondern in ihrer schwachen Position gegenüber großen IT-Anbietern, so die Datenschutzbeauftragte in der Auslegungssache 163: Datenschutz-Alltag im Krankenhaus.
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(fds)
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Landmaschinenhersteller John Deere verspricht Recht auf Reparatur für 10 Jahre
Mehr als anderthalb Jahre nach der Klage der US-Handelsaufsicht gegen den Landmaschinenhersteller John Deere wegen des Rechts auf Reparatur haben die Beteiligten eine Einigung erzielt. Der führende Produzent von Landtechnik hat eingelenkt und verspricht, Reparaturwerkzeuge und entsprechende Software-Tools auch Landwirten und unabhängigen Werkstätten zur Verfügung zu stellen. Bislang war dies auf autorisierte Händler beschränkt, die üblicherweise höhere Preise für Reparaturen und Ersatzteile verlangen als lokale Werkstätten.
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Das habe gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, sodass die US-Behörde John Deere Anfang 2025 verklagt hat, weil dieser mit monopolistischen Praktiken das Recht auf Reparatur der US-amerikanischen Landwirte untergrabe. Das war das Ergebnis einer bereits im Herbst 2024 eingeleiteten Untersuchung von John Deere, wonach die US-Handelskommission FTC (Federal Trade Commission) zu dem Schluss kam, dass der Landmaschinenhersteller tatsächlich unfaire Praktiken nutze, um Reparaturkosten hochzuhalten und Landwirten das Recht nehme, Reparaturen selbst vorzunehmen oder von lokalen Werkstätten durchführen zu lassen.
Einigung nach jahrelangem Reparaturstreit
Eigentlich hatte der Hersteller bereits Anfang 2023 zugesichert, dass US-Landwirte John-Deere-Landmaschinen selbst reparieren dürfen. Der Konzern versprach, die Verfügbarkeit seiner Diagnosetools für die zunehmend digitalisierten Traktoren und Schlepper schrittweise zu erweitern. Doch nur autorisierte Werkstätten haben bislang Zugang zu einem voll funktionsfähigen Software-Reparaturtool, das alle Reparaturen durchführen kann. Es existiert zwar noch ein anderes Reparaturtool, aber mit diesem sind nicht alle Reparaturen möglich. Zudem hatte die FTC bemängelt, dass die Firma keine Informationen bereitstellt, um eigene Reparaturtools für die Landmaschinen von John Deere zu entwickeln, wie es andere Hersteller in der Automobil- und Lkw-Branche machen.
Letzteres ist allerdings weiterhin nicht Teil der diese Woche von FTC und John Deere erzielten und gerichtlich bestätigten Einigung. Doch immerhin muss der Landmaschinenhersteller „Landwirten und unabhängigen Reparaturdienstleistern die gleichen Ressourcen für die Gerätereparatur, einschließlich der entsprechenden Softwarefunktionen, zur Verfügung stellen, die derzeit autorisierten Deere-Händlern zur Verfügung gestellt werden“, wie die FTC schreibt.
Vereinbarung für zunächst 10 Jahre
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Damit können auch einzelne Nutzer und lokale Werkstätten elektronische Fehlercodes lesen, löschen und zurücksetzen, elektronische Komponenten neu programmieren und Maschinen nach einer emissionsbedingten Abschaltung wieder in Betrieb nehmen (Notlaufmodus). Zudem sollen Software-Reparaturtools, die von der Mehrheit der autorisierten Händler genutzt werden, auch Landwirten und unabhängigen Werkstätten zur Verfügung stehen.
Diese Vereinbarung gilt für die nächsten zehn Jahre und soll von der FTC und den an der Klage beteiligten US-Bundesstaaten überwacht werden. Sollte John Deere gegen diese Auflagen verstoßen, könnte die Frist verlängert werden. Zudem muss der Landmaschinenhersteller der FTC und den US-Bundesstaaten insgesamt eine Million US-Dollar zahlen, um die Kosten des Verfahrens wie etwa die Rechnungen der Anwälte zu übernehmen.
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(fds)
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BKW-Speicher SunEnergyXT 500 Pro im Test: funktioniert auch ohne Cloud
Der SunEnergyXT 500 Pro mit 5 kWh bietet eine maximale Einspeiseleistung von 2400 Watt und lässt sich lokal steuern. Was er sonst noch kann, zeigt der Test.
SunEnergyXT bietet mit dem Speicher 500 Pro ein Modell, das mit vier MPPTs eine PV-Leistung von bis zu 2500 Watt unterstützt. Das normale 500er-Modell ist auf eine Einspeiseleistung von 800 Watt begrenzt und entspricht damit der Begrenzung, die für klassische Balkonkraftwerke gilt. Das Pro-Modell kann aber wie Zendure Solarflow 2400 Pro bis zu 2400 Watt einspeisen. Um von der erhöhten Einspeiseleistung profitieren zu können, muss die Anlage allerdings von einem Fachbetrieb installiert und angemeldet werden.
Zudem müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. So muss die PV-Anlage über einen separaten Stromkreis angeschlossen und abgesichert sein. Moderne Elektroinstallationen, die etwa bereits über einen eigenen, in der Unterverteilung abgesicherten Stromkreis für die Außensteckdose verfügen, erfüllen in der Regel diese Voraussetzung. In diesem Fall kann man nach der neuen VDE-Norm 4105 sogar bis zu 7 kWp-PV-Modulleistung in Betrieb nehmen, ohne dass dafür ein intelligentes Messsystem (iMSys) benötigt wird. Bei Überschreiten dieser Grenze ist ein solches aber vorgeschrieben.
Wie die Modelle Zendure Solarflow 2400 Pro, Anker Solarbank 4 und SunEnergyXT 500 Pro zeigen, dringen die Speicherhersteller langsam vom reinen BKW-Lösungsanbieter in den Bereich kleiner PV-Anlagen vor.
Bilder: SunEnergyXT 500 Pro
SunEnergyXT liefert für den 500 Pro eine Integration, mit der man den Speicher lokal über Home Assistant vollständig steuern kann.
Auch wenn die dynamische Einspeisung des SunEnergyXT 500 Pro mithilfe des Shelly Pro 3EM nicht ganz eine exakte Nulleinspeisung erreicht, geht die Regelungsleistung in Ordnung.
Ausstattung
Der SunEnergyXT 500 Pro bietet eine Kapazität von 5,02 kWh. Dementsprechend bringt der 53,6 × 37,9 × 30,7 cm große Speicher mit integriertem Wechselrichter auch ein hohes Gewicht von knapp 60 kg auf die Waage. Die Pro-Version bietet eine Einspeiseleistung von 2400 Watt, während die normale Variante für die normale Anmeldung als BKW auf 800 Watt begrenzt ist. Die integrierte Notstromsteckdose liefert bei beiden Geräten jeweils eine Leistung von 2400 Watt. Und die vier MPPTs verkraften pro Anschluss eine maximale Eingangsleistung von 625 Watt – insgesamt also 2500 Watt. Käufer der Standard-Version, die später eine höhere Einspeiseleistung wünschen, können diese kostenpflichtig freischalten lassen. Ein Austausch der Hardware ist für die höhere Einspeiseleistung also nicht nötig.
Anders als beim Vorgänger SunEnergyXT BK215 erhöhen zusätzliche Akkus lediglich die Speicherkapazität, nicht aber die Anzahl von MPPTs. Wer mehr Module anschließen möchte, muss also mehrere Kopfspeicher erwerben. Bis zu drei Kopfspeicher mit einer Kapazität von 15 kWh können über die mit „Parallel“ gekennzeichneten Schnittstellen an den Geräten miteinander verbunden werden. Damit bieten sie insgesamt 7500 Watt PV-Eingangsleistung sowie 7200 Watt Ausgangsleistung. Und mit der ab Herbst verfügbaren PowerBOX ist sogar eine Versorgung über alle drei Phasen möglich.
Die Speicher bieten eine passive Kühlung und sind laut Handbuch im Temperaturbereich zwischen –20 und 45 °C einsatzbereit. Ist es heißer, wird die Leistung begrenzt. Optimalerweise wird der Speicher an einem schattigen und überdachten Ort installiert, sodass er Wettereinflüssen wie direkter Sonneneinstrahlung, die die Betriebstemperatur über die kritischen 45 °C steigen lassen können, nicht ausgesetzt ist. Die passive Kühlung hat während der Hitzeperiode im Juni zuverlässig funktioniert. Die Kühlrippen am Gehäuse werden zwar mit über 50 Grad recht heiß, doch Leistungseinbußen haben wir keine beobachtet. Gegen Regen ist das Modell nach IP65 geschützt.
LED-Anzeigen an der Front informieren über Betriebszustände wie PV-Eingang, Netzverbindung (Grid), Notstromsteckdose (Backup), WLAN- und Bluetooth-Verbindung (Wi-Fi, BLE) und Status. Kommt es zu Fehlern, blinken die Anzeigen oder verändern die Farbe. Details dazu liefert das Handbuch.
Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme ist wie üblich schnell erledigt. Nach dem Anschluss der MC4-Stecker der PV-Module und des Netzverbindungskabels erfolgt die Einrichtung mit der App. Für deren Nutzung ist ein Konto nötig. Anschließend erfolgt die Koppelung des Speichers mit dem heimischen WLAN-Router. Eine Ethernet-Schnittstelle bietet der SunEnergyXT 500 Pro hingegen nicht.
Für eine dynamische Einspeisung (Nulleinspeisung) koppeln wir außerdem noch den in der Stromverteilung installierten Smart Meter Shelly Pro 3EM. Dieser übermittelt den aktuellen Strombedarf an den Wechselrichter, sodass dieser die Einspeiseleistung entsprechend anpassen kann. Die Integration des Shelly Pro 3EM ist etwas umständlich. Der Vorschlag in der SunEnergyXT-App, den Smart Meter zu resetten, führt dazu, dass er aus der Shelly-App gelöscht wird, was aber nicht wünschenswert ist. Einfacher ist es, den AP-Modus des Smart Meters in der Shelly App zu aktivieren, sodass man ihn damit in der SunEnergyXT-App koppeln kann.
Als Alternative zum Shelly Pro 3EM unterstützt der Speicher außerdem noch den Shelly 3EM sowie die Infrarot-Leseköpfe von bitShake und EcoTracker.
Steuerung mit der SunEnergyXT-App
Die Steuerung der Anlage erfolgt in der SunEnergyXT-App über den Bereich Strategie. Die Option „Smarte Strategie“ dürfte für viele die meistgenutzte sein, da sie in Verbindung mit dem Smart Meter eine dynamische Einspeisung ermöglicht. Sie bietet zwei Optionen: Lokal oder Internet. Erstere funktioniert nur dann, wenn sich Speicher und Smart Meter im selben Netzwerk befinden. Wer keinen Smart Meter im Einsatz hat, kann zur Not über die Strategie „Netzeinspeisung favorisieren“ Zeitpläne mit unterschiedlichen Einspeiseleistungen definieren. Die „Dynamische Tarifstrategie“ ist für Nutzer eines intelligenten Messsystems (iMsys) und dynamischen Stromtarif interessant. Hier kann man festlegen, dass der Speicher bei Unterschreiten eines bestimmten Preispunkts geladen wird.
Lokale Steuerung mit Home Assistant
Als Alternative für die von der Cloud abhängige App-Steuerung bietet sich die lokale Ansteuerung an. Hierfür hat SunEnergyXT eine Integration für Home Assistant bereitgestellt, über die man den Speicher lokal steuern kann. Diese ist allerdings bisher nicht ganz fertig, sodass man etwa für das Energy Dashboard in Home Assistant manuell Templates anlegen muss, die die dafür nötigen Sensorwerte von W in kW umrechnen. Das ist mithilfe von KI-Tools auch für den Normalanwender leicht umzusetzen. Schöner wäre es allerdings, wenn die Integration das bieten würde. SunEnergyXT arbeitet bereits an einer Optimierung, sodass die Integration hoffentlich bald kompatibel zum Energy Dashboard von Home Assistant ist.
Für eine Steuerung auf Basis von Home Assistant muss man zunächst in der App die lokale Steuerung aktivieren. Anschließend funktionieren die Strategien in der App nicht mehr.
Für die Nulleinspeisung unter Home Assistant gibt es zwei Möglichkeiten. Die erste nutzt die in der App hinterlegten Daten des Smart Meters für eine Anpassung der Einspeiseleistung. Dafür muss man im Feld „Lokales Zhlerdatenformat“ folgende Zeichenfolge eintragen: {„mode“:“mdns“,“mdns“:{„sn“:“C8F09E83134C“,“dat_url“:“http://192.168.178.27/rpc/EM.GetStatus?id\u003d0″},“dat_str“:{„pwr“:“total_act_power“}}
Die Angaben hinter „sn“ muss man mit der Seriennummer und die IP-Adresse hinter „dat_url“ mit der des gekoppelten Smart Meters austauschen. Danach wird der „Zhlerstatus“ als online angezeigt. Vorher steht dort „Nicht gebunden“. Im Test wurde anschließend die Option „Lokaler Nulleinspeisemodus“ automatisch aktiviert. Anschließend funktioniert die dynamische Einspeisung. Weitere Details zeigt auch die API.
Die zweite Möglichkeit basiert auf einem Blueprint, den man in Home Assistant integriert. Das hat den Vorteil, dass man auch einen Smart Meter verwenden kann, der von der App nicht, aber von Home Assistant unterstützt wird, etwa Tibber Pulse. Allerdings hat im Test die Nulleinspeisung mit dem Blueprint nicht zuverlässig funktioniert, sodass wir die erste Möglichkeit genutzt haben, um die Zuverlässigkeit der Nulleinspeisung über Home Assistant zu verifizieren.
Nulleinspeisung, Ertrag und Effizienz
Die Reaktion des SunEnergyXT 500 Pro auf einen veränderten Strombedarf passiert nach wenigen Sekunden. Darin unterscheidet sich die Lösung positiv vom Vorgänger BK215, bei dem es längere Zeit gedauert hat, bis eine Regelung einsetzte. Das Einschwingen auf 0 Watt respektive wenig unter oder über 0 Watt dauert hingegen etwas länger als bei anderen Lösungen wie Zendure Solarflow 2400 Pro und Anker Solarbank 4 (Test folgt). Zudem trifft der SunEnergyXT 500 Pro weniger häufig exakt die 0-Watt-Einspeisung – meist liegt die Einspeiseleistung wenige Watt unterhalb des tatsächlichen Strombedarfs. Dennoch ist die Regelung insgesamt zufriedenstellend.
Was den Energieertrag angeht, unterscheidet sich der SunEnergyXT 500 Pro nicht wesentlich von anderen Lösungen wie der Anker Solarbank 4. Beide Systeme liefern in der Spitze in Kombination mit vier Solarmodulen und einer PV-Leistung von 1840 Wp an einem durchgehend sonnigen Tag über 9 kWh. Für die Effizienzmessungen haben wir die Speicher über das Netz vollgeladen und anschließend gemessen, wie viel kWh bei einer Einspeiseleistung von 800 Watt geliefert werden. Dabei kommt der SunEnergyXT 500 Pro auf eine Effizienz von 80 %, während die Anker Solarbank 4 82 % erreicht. Spitzenreiter im direkten Vergleich ist aber der Zendure-Speicher Solarflow 2400 Pro mit 88 %.
| Kapazität | 5,02 kWh | 5,02 kWh | 5,28 kWh |
| MPPTs | 4 | 4 | 4 |
| PV-Eingangsleistung | 5000 Watt | 2500 Watt | 3000 Watt |
| Max. Einspeiseleistung | 2500 Watt | 2400 Watt | 2400 Watt |
| Max. Speicherausbau | 30 kWh | 30 kWh | 16,8 kWh |
| Roundtrip-Effizienz (800 Watt) | 82 % | 80 % | 88 % |
| Preis | 1.599 € | 1.282 € | 1.299 € |
| Preis pro kWh | 319 € | 255 € | 246 € |
Preise
Der SunEnergyXT 500 Pro kostet bei vielen Händlern 1349 Euro. Mit dem Code HEISE5 gibt es ihn bei DRBO Greenenergy für 1282 Euro. Damit kostet die kWh etwa 255 Euro – ein konkurrenzfähiger Preis, auch wenn der Zendure Solarflow 2400 Pro mit Zusatzbatterie AB3000L und einer Kapazität von 5,28 kWh mit 246 Euro pro kWh noch etwas günstiger ist. Gegenüber der Anker Solarbank 4 mit 319 Euro pro kWh ist der SunEnergyXT Pro aber 20 Prozent günstiger.
Die Standardversion mit BKW-konformer 800-Watt-Einspeisebegrenzung ist mit 1234 Euro (HEISE5) etwas günstiger. Ein Zusatzakku mit 5 kWh kostet knapp 1000 Euro.
Fazit
Der SunEnergyXT 500 Pro bietet mit 5 kWh reichlich Kapazität. Für den Anschluss von zwei PV-Modulen ist er aber unterfordert. Vier 500-Watt-Module sollten es schon sein, damit der Speicher effizient betrieben werden kann. Doch selbst damit dürfte ein vollständiges Aufladen im Winter mit reinem Solarstrom nur schwer in vertretbarer Zeit gelingen. Eine interessante Alternative bietet sich Nutzern mit einem dynamischen Stromtarif und moderner Messeinrichtung (iMsys): Sie können den Speicher auch bei Dunkelflaute kostengünstig über das Netz laden und so von den stark schwankenden Börsenstrompreisen profitieren.
In puncto Effizienz bewegt sich der SunEnergyXT 500 Pro etwa auf dem Niveau der neuen Anker Solarbank 4 (Test folgt), bleibt jedoch hinter den exzellenten Werten des Zendure Solarflow 2400 Pro zurück. Letzterer dürfte damit der engste Konkurrent sein, zumal er pro Kilowattstunde ähnlich viel kostet.
Positiv hervorzuheben ist die offizielle Home-Assistant-Integration des Herstellers, die eine lokale, cloudfreie Ansteuerung ermöglicht. Dies ist jedoch kein Alleinstellungsmerkmal: Zendure unterstützt die lokale Steuerung bereits seit 2025, und auch Anker bietet diese Option für die Solarbank 4 an.
Während des Tests, der im April begonnen hat, hat der SunEnergyXT 500 Pro jederzeit zuverlässig funktioniert, auch während der Hitzeperiode im Juni. Das Einschwingverhalten bei Laständerung dauert für eine Nulleinspeisung aber etwas länger als bei Anker und Zendure.
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