Künstliche Intelligenz
KI-Branche fürchtet größte jemals zugelassene US-Sammelklage zum Copyright
KI-Branchenverbände fordern das US-Berufungsgericht für das Nördliche Kalifornien auf, eine Sammelklage wegen Copyright-Verletzungen gegen das KI-Unternehmen Anthropic zu blockieren. Sie monieren, dass dieses juristische Verfahren, dem sich potenziell bis zu sieben Millionen Kläger anschließen könnten, die gesamte US-amerikanische Industrie für Künstliche Intelligenz finanziell ruinieren und die technologische Wettbewerbsfähigkeit der USA gefährden könnte.
Die ursprüngliche Klage reichten die drei Buchautoren Andrea Bartz, Charles Graeber und Kirk Wallace Johnson voriges Jahr ein. Sie behaupten, Anthropic habe ihre geschützten Werke zum Training seiner KI-Modelle wie Claude verwendet. Nachdem ein Bundesbezirksgericht die Eingabe als Sammelklage im Juni zumindest teilweise zuließ, legte Anthropic vor Kurzem Berufung ein. Das Unternehmen argumentiert, der federführende, schon seit rund 50 Jahren im Silicon Valley Recht sprechende Richter William Alsup, habe bei seiner Entscheidung keine gründliche Analyse durchgeführt und die potenziellen Risiken des Falls unterschätzt.
Sollte die Sammelklage zugelassen werden, befürchtet Anthropic Forderungen in Höhe von Hunderten Milliarden US-Dollar an Schadensersatz binnen weniger Monate. Angesichts dieses existenziellen Risikos könnte das Unternehmen gezwungen sein, sich auf einen Vergleich einzulassen, argumentiert es. Dabei habe die Firma prinzipiell das Recht, die Vorwürfe zu bestreiten. Der Claude-Betreiber warnt: Eine kostspielige außergerichtliche Einigung würde einen beunruhigenden Präzedenzfall für die ganze Branche der generativen KI schaffen.
Herausforderung der Rechteklärung
IT-Verbände wie die Consumer Technology Association (CTA) und die Computer and Communications Industry Association (CCIA) unterstützen Anthropic in einer am Donnerstag eingereichten Stellungnahme an das Gericht. Auch sie zeigen sich alarmiert, dass „die fehlerhafte Sammelklage“ des Bezirksgerichts immensen Schaden „nicht nur für ein einzelnes KI-Unternehmen“ schaffen würde. Generell gälten Copyright-Auseinandersetzungen als ungeeignet für Sammelklagen, da jeder einzelne Autor das Eigentum an seinen Werken nachweisen müsse.
Sogar Autorenvertretungen und Bürgerrechtsorganisationen wie die Authors Alliance, die American Library Association, die Association of Research Libraries, die Electronic Frontier Foundation (EFF) und Public Knowledge unterstützen die Berufung von Anthropic. Sie weisen darauf hin, der Fall Google Books habe gezeigt, dass der Nachweis des Eigentums an Nutzungs- und Verwertungsrechten alles andere als einfach sei.
Die Fürsprecher der Kreativwirtschaft kritisieren, dass Richter Alsup die Identifizierung von bis zu sieben Millionen Rechteinhabern als zu einfach angesehen habe. In Wahrheit sei es extrem kompliziert, die Eigentumsverhältnisse bei so vielen Werken zu klären, da Verlage nicht mehr existieren könnten, Rechte an einzelne Personen vererbt worden seien oder es sich potenziell um „verwaiste Werke“ ohne klare Rechteinhaber handele.
Falscher Ansatz Sammelklage
Laut der entsprechenden Eingabe gibt es „keinen realistischen Weg“, diese Probleme auf kollektive Weise zu lösen. Ein unzulängliches Benachrichtigungssystem für potenzielle Kläger und die immense Komplexität der Rechteklärung würden das Verfahren unkontrollierbar machen. Die Organisationen warnen, dass eine Fortführung der Klage die Unsicherheit über KI-Training mit urheberrechtlich geschütztem Material nur weiter verstärken würde. Zudem könnten einige Autoren nie erfahren, dass die Klage überhaupt geführt wird. Dies würde verhindern, dass sie den ihnen zustehenden Schadenersatz geltend machen. Es wäre daher besser, das Verfahren zu stoppen.
Laut dem Urteil der ersten Instanz ist die Nutzung von Buchkopien zum KI-Training zulässig, der Download elektronischer Bücher von „Piratenseiten“ aber illegal. Bevor Anthropic mit dem Scannen legal gekaufter Druckausgaben begann, lud die Firma mehr als sieben Millionen E-Books aus dem Internet, ohne sich um Lizenzen zu kümmern. In den USA sind Dutzende weitere Klagen mit dem Vorwurf von Copyright-Verstößen durch KI-Betreiber anhängig.
(nie)
Künstliche Intelligenz
Rechenzentren-Boom: Großbritannien steht vor Stromanschluss-Problemen
Großbritanniens Stromnetz droht zum Flaschenhals für den digitalen Ausbau zu werden: Tech-Konzerne überfluten die Netzbetreiber aktuell mit Anträgen für Rechenzentren-Anschlüsse, doch viele davon sind offenbar reine Spekulation. Die Netzregulierungsbehörde Ofgem spricht von einer Verdreifachung der Anfragen in nur sieben Monaten. Alleine im Juni 2025 wurden Netzanschlussanfragen für 125 Gigawatt gestellt. Zum Vergleich: Im November 2024 waren es noch 41 GW.
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Rechenzentren machen dabei nach Angaben der US-Finanznachrichtenagentur Bloomberg mehr als die Hälfte der Anfragen aus. 125 GW entspricht laut Ofgem mehr als dem Doppelten des aktuellen britischen Spitzenbedarfs. Der Netzbetreiber National Grid plant laut Bloomberg, 19 GW neue Kapazität in 5 Jahren anzuschließen – etwa ein Drittel des derzeitigen Spitzenbedarfs.
Ungünstiger Zeitpunkt für Nachfrageboom
Ein einzelnes Rechenzentrum mit 100 Megawatt Leistung verbraucht laut Aurora Energy Research so viel Strom wie 260.000 Haushalte. Hinzu kommt, dass der Strombedarf konstant rund um die Uhr anfällt und die Last im Bedarfsfall nicht einfach abgeworfen werden kann. Der Boom der Rechenzentren kommt überdies in einer Zeit, in der ohnehin große Elektrifizierungsaufgaben anstehen, etwa durch die Umstellung des Heizens auf Wärmepumpen, im Bereich E-Mobilität und in der Industrie. Die Zahl der aktuellen Anfragen übersteigt laut Ofgem selbst die ambitioniertesten Nachfrageprognosen.
Netzbetreiber haben es zudem mit vielen spekulativen Anträgen zu tun, die die Warteschlange verstopfen. Strategisch wichtige Projekte, die einen echten Nutzen für Verbraucher bringen, könnten dadurch aufgeschoben werden. Ofgem und die Netzbetreiber wollen deshalb erst einmal die Anfragen filtern: Antragsteller sollen erstmal nachweisen, dass ihre Projekte echt und umsetzungsbereit sind, bevor diese weiterbearbeitet werden. Auch von der Einführung einer neuen Fortschrittsgebühr ist die Rede.
Sorge vor Abwanderung von Projekten
Gleichzeitig strebt Ofgem aber auch an, dass Anschlüsse schneller realisiert werden. Andernfalls drohten lange Wartezeiten zum Hemmnis für das Wirtschaftswachstum zu werden. Antragsteller könnten dann vielleicht Großbritannien den Rücken kehren und ihre Projekte in anderen Ländern realisieren.
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(mki)
Künstliche Intelligenz
iX-Workshop: Active Directory Hardening – Vom Audit zur sicheren Umgebung
Das Active Directory ist das Herzstück vieler Unternehmensnetzwerke und stellt daher ein attraktives Ziel für Cyberangriffe dar.
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In dem Workshop Active Directory Hardening: Vom Audit zur sicheren Umgebung erwerben Sie umfangreiches Wissen und praktische Fähigkeiten zur Absicherung Ihres Active Directory. Sie lernen, Sicherheitsrisiken zu erkennen, Fehlkonfigurationen zu beheben und Angriffe zu identifizieren und abzuwehren. Hierzu gehören der sichere Umgang mit Authentifizierungsprotokollen sowie die Implementierung von Schutzmaßnahmen wie AppLocker und der Local Administrator Password Solution (LAPS). Zudem kommen Audit-Tools wie PingCastle sowie offensive Werkzeuge wie PowerView und Bloodhound zum Einsatz.
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Dezember 15.12. – 17.12.2025 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 16. Nov. 2025 |
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Februar 11.02. – 13.02.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 14. Jan. 2026 |
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Mai 26.05. – 28.05.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 28. Apr. 2026 |
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August 19.08. – 21.08.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 21. Jul. 2026 |
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November 04.11. – 06.11.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 07. Okt. 2026 |
Härtung in einer Laborumgebung anwenden
Der Workshop beinhaltet zahlreiche technische Hands-on-Übungen, in denen Sie praxisnah in einer bereitgestellten Übungsumgebung verschiedene Fehlkonfigurationen und Schwachstellen in einem Active Directory selbst auditieren und anschließend entsprechende Schutzmaßnahmen implementieren. Dazu gehören der Umgang mit Authentifizierungsprotokollen, das Erkennen und Schließen von Sicherheitslücken sowie der Einsatz von Tools zur Überprüfung von Einstellungen und die Implementierung von Schutzmaßnahmen wie AppLocker, LAPS und dem Least-Privilege-Prinzip.
Dieser Online-Workshop richtet sich an Administratoren, die sich intensiver mit Angriffen beschäftigen und Ihr On-Premise-Active-Directory härten wollen. In einer kleinen Gruppe von maximal 10 Teilnehmern haben Sie ausreichend Gelegenheit für intensiven Austausch mit dem Trainer und den anderen Teilnehmenden.
Der Workshop wird von Thomas Kudlacek, Cyber-Security-Spezialist bei Oneconsult AG geleitet – einem erfahrenen Experten im Bereich Cyber Security und Ethical Hacking.

(ilk)
Künstliche Intelligenz
Vodafone und AST SpaceMobile bauen Satelliten-Betriebszentrum in Deutschland
Der britische Konzern Vodafone und der texanische Satellitenbetreiber AST SpaceMobile (ASTS) haben Deutschland als Standort für ihr Satelliten-Betriebszentrum ausgewählt. Die beiden Unternehmen haben gemeinsam einen europäischen Satellitenprovider namens SatCo gegründet, der europäischen Mobilfunknetzbetreibern (MNOs) Satelliten- und Netzwerkkapazitäten anbieten soll, sodass diese ihren Kundinnen und Kunden Breitband-Internet auf herkömmlichen Smartphones in unterversorgten Gebieten anbieten können.
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In München oder Hannover
Mit dem Joint Venture SatCo wollen die beiden Unternehmen den Markt für Satellitenkommunikation auf Smartphones frühzeitig besetzen und Mitbewerbern wie Starlink in Europa das Wasser abgraben. Laut Vodafone haben MNOs in 21 EU-Mitgliedstaaten und weiteren europäischen Ländern Interesse an der Nutzung des Dienstes bekundet, dessen kommerzieller Start ab 2026 geplant ist. Laut ASTS und Vodafone strebt SatCo eine „100-prozentige geografische Abdeckung in ganz Europa an“, um Verbrauchern und Unternehmen den Zugang zu „sicheren weltraumgestützten zellularen Breitbandverbindungen über ihren Mobilfunkbetreiber“ zu ermöglichen.
Im Zuge des Aufbaus des Angebots haben Vodafone und AST SpaceMobile Deutschland als Standort für ihr Satelliten-Betriebszentrum ausgewählt. In diesem soll die Steuerzentrale für die notwendige Satelliten-Technik am Boden untergebracht sein. Jedoch haben sie sich noch nicht fest für einen Standort der Operationszentrale entschieden: Es soll entweder „in der Nähe von München oder Hannover entstehen“, heißt es in der Mitteilung. Die Verhandlungen über den Standort seien noch nicht abgeschlossen.
Technische Steuerung für ganz Europa
Laut Vodafone soll von diesem Betriebszentrum aus das „Satelliten-Netzwerk für ganz Europa technisch gesteuert, orchestriert und überwacht werden“. Über die Steuerzentrale sollen beispielsweise alle Telemetrie-, Tracking- und Kontroll-Verschlüsselungen für das sogenannte S-Band zur Verbindung von Smartphones aus dem Weltraum orchestriert werden. Auch das sogenannte Q/V-Band für Verbindungen zwischen Satelliten und Erdbodenstationen soll man von hier „schnell und jederzeit anpassen“ können. Zudem könne über die Steuerzentrale „die Modifikation von Dienstverschlüsselungsschlüsseln für die Kommunikation über den gesamten Kontinent“ durchgeführt werden, „ebenso die Aktivierung, Deaktivierung und Ausrichtung von Satelliten-Abdeckungskreisen in ganz Europa“, so Vodafone.
Neben dem kommerziellen Angebot eines Mobilfunkbreitbands, mit dem Nutzer auch in Gebieten ohne Mobilfunkabdeckung Videoanrufe, Streaming oder Messenger nutzen können, soll das Satelliten-Netzwerk auch zur Unterstützung öffentlicher Schutz- und Katastrophenhilfe (PPDR) dienen, um Einsatzkräften eine ausfallsichere Kommunikationsinfrastruktur bereitzustellen. Laut Vodafone soll das Satelliten-Netzwerk auch zur Entwicklung eines „paneuropäischen Mobilfunkbreitbandsystems“ beitragen, das die Kommunikation und Koordination von Notdiensten während Krisen und Katastrophen verbessern soll. Dieses soll „im Einklang mit der Vision des EU-kritischen Kommunikationssystems (EUCCS)“ stehen.
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Neben der Steuerung des Satelliten-Netzwerks, die weitgehend automatisiert erfolgt, sollen Ingenieure im Betriebszentrum Ereignisse im Weltraum wie beispielsweise Sonnenstürme überwachen, um eventuelle Auswirkungen auf die Satelliten-Technik rechtzeitig zu erkennen und gegebenenfalls darauf zu reagieren.
In ersten Tests konnten die Partner nach eigenen Angaben erste Erfolge erzielen, darunter die ersten 4G- und 5G-Anrufe sowie einen Videoanruf aus dem All zu einem unveränderten Smartphone in Europa. Dabei wurden Download-Geschwindigkeiten von über 20 Mbit/s gemessen. Die neue Generation der von ASTS entwickelten BlueBird-Satelliten gelten als fortschrittlich; sie liefern unter anderem aufgrund ihrer riesigen Antennen mit 223 m² Fläche laut Vodafone Spitzendatenraten von bis zu 120 Mbit/s. Vodafone und ASTS haben auf dieser Basis erst Anfang des Jahres das erste satellitengestützte Videotelefonat mit handelsüblichen Smartphones demonstriert. Damals hieß es, dass man das Angebot schon 2025 starten wollte.
(afl)
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