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Nothing Phone 3a
Das Nothing Phone 3a sieht verdammt gut aus, bietet sogar ein Teleobjektiv und gute Ausstattung zum fairen Preis. Ob der Kompromiss gelingt, zeigt der Test.
- ausgezeichnetes Design und hochwertige Verarbeitung
- Triple-Kamera mit Teleobjektiv
- lange Akkulaufzeit
- helles OLED-Display
- coole Glyph-Leuchten
- Kamera mit Schwächen bei schlechten Lichtverhältnissen
- begrenzte Grafikleistung für anspruchsvolle Spiele
- kein kabelloses Laden
- KI-Taste ungünstig platziert
- nur spritzwassergeschützt
Nothing Phone 3a im Test
Das Nothing Phone 3a sieht verdammt gut aus, bietet sogar ein Teleobjektiv und gute Ausstattung zum fairen Preis. Ob der Kompromiss gelingt, zeigt der Test.
Seit dem ersten Modell sorgt Nothing mit seinem eigenständigen Design für Aufmerksamkeit. Statt auf High-End-Hardware zu setzen, konzentriert sich das Unternehmen auf ein ausgewogenes Verhältnis aus Ausstattung und Preis. Die „a“-Serie stellt dabei traditionell die günstigere Variante innerhalb der Modellpalette dar – mit kleinen Abstrichen bei der Hardware.
Trotzdem macht das Nothing Phone 3a im Vergleich zum Vorgänger Nothing Phone 2a (Testbericht) einen deutlichen Schritt nach vorn. Besonders bemerkenswert: Es bringt erstmals in dieser Preisklasse ein Teleobjektiv mit – eine Seltenheit im Mittelklasse-Segment. Zwar handelt es sich nicht um eine Periskop-Telelinse wie beim Nothing Phone 3a Pro (Testbericht), doch die Ausstattung kann sich dennoch sehen lassen. Was das stylishe und preislich attraktive Gerät im Alltag leistet, zeigt unser Test.
Design
Beim Nothing Phone 3a bleibt der Hersteller seiner markanten Formsprache treu – inklusive transparenter Rückseite und der charakteristischen LED-Streifen. Das sogenannte Glyph-Interface ist nahezu identisch mit dem des 3a Pro: Drei geschwungene Lichtstreifen reagieren auf Anrufe, Benachrichtigungen oder Musik und lassen sich etwa als Countdown-Anzeige für den Glyph-Timer nutzen. Das funktioniert zuverlässig – vorausgesetzt, das Smartphone liegt mit der Rückseite nach oben auf dem Tisch.
Im Unterschied zum größeren 3a Pro setzt Nothing beim Kameraelement auf ein schlankeres Design: Statt eines zentralen, runden Moduls sind die drei Kameralinsen nebeneinander in einer Linie angeordnet. Die Anordnung erinnert nicht nur an klassische Science-Fiction-Ästhetik, sondern im Detail auch an die „Augenpartie“ des Roboters Bender aus Futurama. Technisch ist das unauffälliger, optisch bleibt es dennoch eigenständig. Als Farben gibt es Weiß und Schwarz.
Mit Abmessungen von 163,5 × 77,5 × 8,4 mm fällt das Nothing Phone 3a nahezu genauso groß wie das Pro-Modell aus. Auch das Gewicht ist mit 201 g nur minimal geringer. In der Hand wirkt das Gerät wuchtig, aber hochwertig. Eine einhändige Bedienung ist – wie bei vielen aktuellen Smartphones dieser Größe – nur eingeschränkt möglich.
Bei den Materialien setzt Nothing auf einen lackierten Metallrahmen und eine Rückseite aus Panda Glass. Nothing setzt beim Display-Glas ebenfalls auf das günstigere Panda Glass statt Gorilla Glass. Im Alltagstest zeigte sich kein Unterschied, offiziell gilt es aber als etwas weniger widerstandsfähig. Die transparente Oberfläche gibt den Blick auf ein gestyltes Innenleben frei, das an Platinen im Retro-Look erinnert – ein Markenzeichen der Reihe. Die Verarbeitung überzeugt: Spaltmaße sind gleichmäßig, das Gerät wirkt stabil und durchdacht konstruiert.
Wasserdicht ist es aber nicht. Es bietet nur eine Schutzklasse nach IP64, damit ist es staubdicht sowie gegen Spritzwasser geschützt. Ins Wasser tauchen sollte man es also nicht. In dieser Preisklasse ist ein vollständiger Wasserschutz bisher nicht garantiert – aber immer häufiger zu finden.
Links sitzen die Wippe zur Regelung der Lautstärke, rechts der Power-Button. Die zusätzliche Taste unterhalb des Einschaltknopfs ist vorhanden – sie aktiviert den sogenannten Essential Space mit KI-Funktionen. Im Alltag bleibt die Kritik jedoch dieselbe wie beim 3a Pro: Die Position ist ungünstig gewählt, da die Taste leicht versehentlich gedrückt wird. Eine klarere Abgrenzung zur Power-Taste wäre schön gewesen.
Display
Das Nothing Phone 3a verfügt über ein 6,77 Zoll großes AMOLED-Display mit einer Auflösung von 2392 × 1084 Pixeln. Die Pixeldichte liegt bei 388 PPI und sorgt für eine ausreichend scharfe Darstellung. Inhalte erscheinen klar und detailliert, einzelne Pixel sind aus normalem Betrachtungsabstand nicht zu erkennen. Das Panel ist gleichmäßig gerahmt, die Frontlinse sitzt in einer kleinen Punch-Hole-Notch.
Typisch für AMOLED bietet das Panel hohe Kontraste, tiefes Schwarz und stabile Blickwinkel. Die Bildwiederholrate liegt bei maximal 120 Hertz – ein Vorteil beim Scrollen, bei Animationen und bei Spielen mit hoher Framerate. Zudem unterstützt das Display HDR10+, was für erweiterte Dynamik bei kompatiblen Inhalten sorgt. Die maximale Helligkeit ist ziemlich hell und liegt bei knapp über 1200 Nits. Damit ist es im Freien nahezu immer ablesbar – sofern nicht die pralle Sonne direkt aufs Display scheint. Laut Hersteller sollen im HDR-Modus bis zu 3000 Nits im HDR-Modus möglich sein.
Kamera
Das Nothing Phone 3a ist mit einer Triple-Kamera ausgestattet. Die Hauptkamera bietet 50 Megapixel, eine f/1.88-Blende, Phasenvergleichs-Autofokus und optische Bildstabilisierung (OIS). Ergänzt wird sie durch ein 50-Megapixel-Teleobjektiv mit zweifachem optischem Zoom sowie eine 8-Megapixel-Ultraweitwinkelkamera. Im Unterschied zur Periskop-Telelinse des 3a Pro fällt der optische Zoom dabei geringer aus. Die Frontkamera bietet eine Auflösung von 32 Megapixeln sowie eine f/2.2-Blende.
Bei guten Lichtverhältnissen liefert die Hauptkamera ansprechende Bilder mit klarer Schärfe bis in die Randbereiche. Die automatische Belichtung funktioniert zuverlässig, die Farben werden überwiegend realitätsnah wiedergegeben.
Schwächen zeigt die Kamera bei schlechten Lichtverhältnissen: Bereits in der Dämmerung ist ein erstes Bildrauschen erkennbar, das bei Dunkelheit deutlich zunimmt. Der Detailgrad sinkt dann spürbar. Der Nachtmodus greift unterschiedlich stark ein – bei Haupt- und Telekamera eher dezent, beim Ultraweitwinkel hingegen deutlich stärker, was teilweise zu einem unnatürlichen Look führt.
Das Teleobjektiv mit zweifachem Zoom liefert bei Tageslicht gute Ergebnisse ohne Verluste bei zweifacher Vergrößerung, auch bei vierfachem Hybrid-Zoom sehen Motive noch sehr detailliert aus. Bei höherem Zoom wirken Motive dann sehr pixelig. Bei wenig Licht lässt die Bildqualität aber nach. Die Ultraweitwinkelkamera bleibt hinter der Hauptoptik zurück, eignet sich aber für übersichtliche Motive bei guten Lichtbedingungen.
Die Frontkamera produziert detailreiche Selfies mit realistischen Farben und ist für Videotelefonie und soziale Medien gut geeignet, solange ausreichend Licht vorhanden ist. Insgesamt bietet das Kamerasystem des Nothing Phone 3a eine solide Leistung, vorwiegend bei Tageslicht. In schwierigen Lichtsituationen zeigt es jedoch typische Schwächen der Mittelklasse.
Nothing Phone 3a – Originalaufnahmen
Ausstattung
Beim Nothing Phone 3a kommt der Snapdragon 7s Gen 3 zum Einsatz – erstmals verzichtet der Hersteller auch in der günstigeren Modellvariante auf Mediatek-Chips. Stattdessen setzt man auf Qualcomm-Technik, was insbesondere bei KI-Funktionen spürbare Vorteile bringt.
In der Praxis liefert das Phone 3a eine vergleichbare Performance wie das Pro-Modell: Die Oberfläche reagiert schnell, Apps starten flott, und alltägliches Multitasking meistert das Gerät ohne Murren. Bei PCmark Work 3.0 erzielt das Phone 3a rund 11.000 Punkte – das ist ordentlich, aber einige Konkurrenten sind hier deutlich stärker aufgestellt.
Grafisch intensive Anwendungen bringen die GPU jedoch an ihre Grenzen: Im 3Dmark Wild Life Extreme erreicht das Gerät etwa 1000 Punkte, bei Wild Life regulär sind es rund 4000. Für Casual Games und populäre Titel reicht das – wer aber visuell anspruchsvolle Spiele zocken will, muss sich mit reduzierter Grafik zufriedengeben.
Die restliche Ausstattung bietet 128 GB oder 256 GB interner Speicher (nicht erweiterbar), 12 GB RAM, Wi-Fi 6, Bluetooth 5.4, NFC sowie 5G-Dual-SIM und präzise Ortung über Multiband-GNSS. USB-C 2.0 bietet nur eine langsame Datenübertragung, ist in der Preisklasse aber Standard.
Die Sprachqualität und Lautsprecherleistung bewegen sich auf solidem Niveau, wobei der Klang im Hochtonbereich etwas zurückhaltend wirkt. Der Fingerabdrucksensor im Display sitzt etwas ungünstig weit unten, funktioniert aber meist zuverlässig. Alternativ ist eine weniger sichere 2D-Gesichtserkennung über die Frontkamera möglich.
Software
Das Nothing Phone 3a wird mit Android 15 und der hauseigenen Oberfläche Nothing OS 3.1 ausgeliefert. Optisch bleibt das System minimalistisch und setzt auf klare Linien, monochrome Icons und eine reduzierte Ästhetik, die gut zur Hardware passt. Wem das zu steril wirkt, der kann auf ein klassischeres App-Design umschalten. Praktisch: Einige Widgets lassen sich direkt auf dem Sperrbildschirm platzieren. Bloatware fehlt, stattdessen liefert Nothing eigene Apps für Galerie, Kamera und Zubehör mit.
Sicherheits-Updates garantiert Nothing für sechs Jahre, Android-Upgrades sind für mindestens drei Jahre angekündigt – im Vergleich zur Konkurrenz ist das ordentlich, wenn auch nicht so überragend wie bei Samsung. Zum Testzeitpunkt im April stammte der Patch noch aus Februar, hier bedarf es eines baldigen Updates.
Neu an Bord ist der sogenannte Essential Space – eine KI-Funktion, die exklusiv auf dem Phone 3a sowie 3a Pro läuft, da nur diese Modelle über die zusätzliche Essential-Taste unterhalb des Powerbuttons verfügen. Ein Klick erstellt Screenshots mit Notizen, ein langer Druck startet Sprachaufnahmen, und ein Doppelklick öffnet den zentralen KI-Hub. Hier sammelt das System automatisch Inhalte, fasst sie zusammen und generiert Erinnerungen oder Vorschläge – vorausgesetzt, man ist mit dem Internet verbunden. Die Daten bleiben laut Nothing auf EU-Servern, konkret in Paris.
Auch die App-Verwaltung wurde um KI-Funktionen ergänzt, darunter eine „smarte App-Schublade“, die Anwendungen automatisch gruppiert. In der Praxis zeigt sich die Sortierung aber ungenau, und eine manuelle Korrektur ist nicht vorgesehen. Der praktische Nutzen ist damit begrenzt.
Akku
Das Nothing Phone 3a überzeugt mit starker Ausdauer: Im Battery Test von PCmark erreichte es knapp 16 Stunden – ein Spitzenwert in dieser Preisklasse. Im Alltag hält der 5000-mAh-Akku problemlos einen intensiven Nutzungstag durch, bei moderater Verwendung sind auch zwei Tage ohne Nachladen realistisch. Noch beeindruckender sind die Laufzeiten beim Video-Streaming, hier hält das Gerät bis zu 20 Stunden durch.
Aufgeladen wird der mit bis zu 50 Watt. In 30 Minuten sind etwa 70 Prozent erreicht, eine vollständige Ladung dauert rund eine Stunde – vorausgesetzt, man nutzt ein Power-Delivery-Ladegerät, das separat erworben werden muss. Kabelloses Laden wird weiter nicht unterstützt.
Preis
Die UVP für das Nothing Phone 3a startet bei 329 Euro, mit größerem Speicher sind 379 Euro fällig. Das ist eine Ansage. Die Straßenpreise sind derzeit bisher nicht spürbar gesunken, los geht es bei 249 Euro mit 128 GB oder 298 Euro bei 256 GB.
Fazit
Das Nothing Phone 3a überzeugt als starkes Mittelklasse-Smartphone. Es sticht besonders durch das markante Design, das Teleobjektiv und die lange Akkulaufzeit hervor. Mit einem fairen Preis unter 400 Euro bietet es eine gute Ausstattung, die in dieser Preisklasse kaum zu finden ist, das gilt insbesondere für das Teleobjektiv.
Die Kamera zeigt bei schwachem Licht kleine Schwächen, auch die Performance könnte in anspruchsvolleren Anwendungen etwas besser sein. Dennoch ist das Gerät insgesamt eine hervorragende Wahl für alle, die ein gut designtes und leistungsstarkes Smartphone suchen, ohne dabei ein Vermögen auszugeben. Wer auf die Periskop-Telelinse des Pro-Modells verzichten kann, erhält hier ein exzellentes Preis-Leistungs-Verhältnis.
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Europäische Temu-Büros durchsucht | heise online
Temus Europaniederlassung ist vergangene Woche von Ermittlern im Auftrag der Europäischen Kommission durchsucht worden. Das berichtet Reuters unter Berufung auf einen Eingeweihten. Die EU-Kommission bestätigt das indirekt, ohne jedoch den Namen der chinesischen Einzelhandelsplattform zu nennen.
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„Wir können bestätigen, dass die Kommission eine nicht angekündigte Inspektion in den Räumlichkeiten einer im Online-Handel in der EU tätigen Firma durchgeführt hat”, sagte ein Sprecher zu der Nachrichtenagentur, „unter der Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen.” Daraus lässt sich schließen, dass die EU-Kommission den Verdacht hegt, Temu werde von der Volksrepublik China in unzulässiger Weise subventioniert.
Parallel wirft die EU-Kommission Temu vor, Pflichten aus dem Digital Services Act (DSA) unzureichend nachzukommen. Eine Untersuchung hat hohes Risiko illegaler Produkte aufgezeigt. Auch das deutsche Bundeskartellamt ermittelt gegen Temu. Dabei geht es um die auf dem Onlinemarktplatz für Deutschland verwendeten Konditionen für Händler, sowie tatsächliches Verhalten Temus gegenüber den Händlern. Diese könnten, so die Befürchtung, das allgemeine Preisniveau zu Lasten der Verbraucher anheben.
Foreign Subsidies Regulation gilt seit 2023
Solche Subventionen können einem Unternehmen Vorteile im Wettbewerb verschaffen. Beispielsweise könnten künstlich niedrige Preise andere Anbieter, die nicht subventioniert werden, aus dem Markt drängen. Staatliche Subventionen können auch direkt zur Beseitigung von Konkurrenten genutzt werden, indem sie die Übernahme anderer Unternehmen finanzieren.
Solche Verzerrungen kosten nicht nur Arbeitsplätze und reduzieren Steueraufkommen, sondern können langfristig auch Verbrauchern schaden. Denn hat das subventionierte Unternehmen einmal erhebliche Marktmacht erreicht, kann es die Preise anheben, ohne fürchten zu müssen, viel Geschäft an starke Konkurrenten zu verlieren, denn diese gibt es ja dann nicht mehr. Als Gegenmaßnahme ist Mitte 2023 die EU-Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen in Kraft getreten (Foreign Subsidies Regulation, FSR).
heise online hat Temu gefragt, welche Subventionen es erhält, seit wann es von der Untersuchung Kenntnis hat, und wie es auf die Untersuchung sowie die Hausdurchsuchung reagiert. Das Unternehmen tritt selbst nicht als Verkäufer auf, sondern betreibt seine Webseite als Plattform für Dritte. Temu gehört zur chinesischen Pinduoduo-Gruppe (PDD Holdings).
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(ds)
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Gutachten: US-Behörden haben weitreichenden Zugriff auf europäische Cloud-Daten
Die Debatte um die digitale Souveränität Europas und den strategischen Einsatz US-amerikanischer Cloud-Infrastrukturen in sensiblen Bereichen erhält neuen Zündstoff. Ein bisher unveröffentlichtes Gutachten, das Rechtswissenschaftler der Uni Köln im Auftrag des Bundesinnenministeriums erstellten, ist nun im Zuge einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) öffentlich zugänglich geworden. Es kommt zu dem Schluss, dass US-Behörden weitreichenden Zugriff auch auf Daten haben, die in europäischen Rechenzentren gespeichert sind.
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Zugriff durch Geheimdienste
Die Gutachter sollten klären, ob und in welchem Umfang US-Geheimdienste und andere staatliche Stellen ein rechtliches Zugriffsrecht auf Daten in der Cloud besitzen, selbst wenn die Infrastrukturen außerhalb der Vereinigten Staaten betrieben werden. Laut dem Gutachten erlauben insbesondere der Stored Communications Act (SCA), der durch den Cloud Act erweitert wurde, sowie Abschnitt 702 des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) US-Behörden, Cloud-Anbieter zur Herausgabe von Daten zu verpflichten.
Ein brisanter Punkt ist die Feststellung zur Reichweite der US-Jurisdiktion. Unternehmen sind demnach angehalten, Daten auch dann herauszugeben, wenn diese außerhalb der USA gespeichert sind. Entscheidend ist demnach nicht der physikalische Speicherort der Informationen, sondern die Kontrolle darüber durch die betroffene Firma. Das impliziert, dass selbst Daten, die in Rechenzentren auf europäischem Boden liegen und über deutsche Tochtergesellschaften verwaltet werden, dem Zugriff unterliegen. Voraussetzung ist, dass die US-Muttergesellschaft die letztliche Kontrolle ausübt.
Reichweite der US-Jurisdiktion
Die Reichweite der US-Gesetze endet hier jedoch nicht. Die Jurisdiktion der Vereinigten Staaten kann laut dem Gutachten nicht nur europäische Tochtergesellschaften US-amerikanischer Unternehmen erfassen. Sie hat auch das Potenzial, rein europäische Unternehmen zu treffen, sofern diese relevante geschäftliche Verbindungen in die USA unterhalten. Damit wird die Gefahr eines indirekten oder direkten Datenzugriffs auf einen weiten Kreis von Unternehmen ausgedehnt, die im europäischen Binnenmarkt operieren.
Obwohl ein Cloud-Anbieter technisch etwa durch Verschlüsselung verhindern könnte, selbst auf die Daten zuzugreifen, vermeidet dies die Herausgabepflicht nicht zwingend. Das US-Prozessrecht verlangt von Parteien, verfahrensrelevante Informationen schon vor Beginn eines Rechtsstreits zu speichern. Ein Cloud-Dienstleister, der regelmäßig mit Herausgabeverlangen konfrontiert ist, könnte daher zur Aufbewahrung von Daten verpflichtet sein. Schließt er sich durch technische Maßnahmen vom Zugang aus, riskiert er erhebliche Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen.
In Europa dürfen Aufsichtsbehörden auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Offenlegungen von Informationen an Behörden in Drittstaaten untersagen. Datenübermittlungen in die USA können derzeit auf den wackeligen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission – das EU-US Data Privacy Framework – gestützt werden. Das Gutachten verdeutlicht aber die rechtlichen Spannungsfelder, die durch die globale Reichweite der US-Gesetze entstehen. Es verweist auf die Notwendigkeit, europäische Alternativen zur Stärkung der digitalen Souveränität zu entwickeln.
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Was heißt das für MS 365 & Co.?
Die Rechtsanwälte Stefan Hessel, Christina Ziegler-Kiefer und Moritz Schneider kommen in einer aktuellen Analyse trotzdem zum Schluss, dass ein datenschutzkonformer Einsatz der cloudbasierten Lösung Microsoft 365 grundsätzlich weiterhin möglich sei. Das abstrakte Risiko, das sich aus den extraterritorialen US-Befugnissen speise, begründe allein keine automatische Unzuverlässigkeit des Auftragsverarbeiters, solange keine systematischen Verstöße gegen europäisches Recht belegt seien. Verantwortliche müssten sich auf ihre Compliance-Pflichten konzentrieren und bei hohem Risiko eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen. Andere Experten sehen das nicht so.
(vbr)
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Digitales Vertrauen in Gefahr: Wenn Behörden ihre alten Domains vergessen
Die Umbenennung einer Bundesbehörde erfordert nicht nur den Austausch von Schildern und Briefköpfen, sondern auch den der zugehörigen Internetadresse. Werden solche vormals staatlich genutzten Domains nach einiger Zeit aufgegeben, kann dies erhebliche Sicherheitsprobleme nach sich ziehen.
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Aufgrund ihrer Historie genießen diese Adressen weiterhin ein hohes Vertrauen, werden in wissenschaftlichen Arbeiten oder von Nachrichtenmedien verlinkt und sind in Suchmaschinen leicht auffindbar. Diese Faktoren machen sie zu einem idealen Ziel für Betrüger und Verbreiter von Desinformation. Unter ehemaligen Behörden-Webadressen finden sich heute teils Werbung für illegales Glücksspiel, Online-Casinos, Wettanbieter und sogar Schadsoftware.
Bundesamt für Flüchtlinge
Ein prägnantes Beispiel dafür ist die alte Domain des heutigen Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das bis 2005 noch Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) hieß. Nach der Umbenennung wechselte die Adresse von bafl.de zu bamf.de. Obwohl die alte URL jahrelang auf die neue weiterleitete, wurde sie schließlich aufgegeben. 2025 entdeckte der IT-Sicherheitsforscher Tim Philipp Schäfers, dass bafl.de erneut zur Registrierung frei war. Zuvor hatte dort zeitweise eine seltsame, aber scheinbar harmlose Website mit fragwürdigen Informationen über Asylthemen ihr Domizil aufgeschlagen.
Schäfers, der beim BAMF bereits skurrilen Testkonten auf die Spur gekommen war, sicherte sich laut einem jetzt veröffentlichten Bericht die Domain. Er stellte überraschend fest, dass weiterhin Anfragen aus den Netzen des Bundes an bafl.de gesendet wurden. Diese Infrastruktur verbindet Behörden und Tausende Mitarbeiter.
Das deutete darauf hin, dass interne IT-Systeme – möglicherweise aufgrund einer Fehlkonfiguration – weiterhin automatisiert auf die nicht mehr kontrollierte Adresse zugriffen. Eine solche hartnäckige Verankerung in den Systemen birgt dem Entdecker zufolge ein erhebliches Sicherheitsrisiko. Angreifer könnten durch die beständigen Anfragen Informationen über die interne IT-Infrastruktur ausspionieren und im schlimmsten Fall Systeme manipulieren.
Alte Verweise als hartnäckiges Sicherheitsrisiko
Obwohl das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das BAMF auf die Meldung des Sicherheitsexperten reagierten und die Löschung des Verweises auf bafl.de aus allen Konfigurationen beim ITZBund veranlassten, rissen die automatisierten Anfragen nicht ab. Der Vorfall unterstreicht, dass die Freigabe einer Domain erst erfolgen sollte, wenn sichergestellt ist, dass sie intern auf keinem System mehr verwendet wird. Das BAMF teilte diese Einschätzung laut Netzpolitik.org nachträglich. Es will stärker darauf achten, nicht mehr genutzte Domains aus Sicherheitsgründen weiter zu registrieren.
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Dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt, belegt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion. Demnach wurden mehrere vormals von Ministerien oder ihren Geschäftsbereichsbehörden genutzte Domains von Dritten registriert und missbräuchlich genutzt. Ein Beispiel ist eine alte URL des Landwirtschaftsministeriums. Diese informiert heute zwar noch über Bioenergiepflanzen, aber blendet Links zu Glücksspiel- und Wettanbietern ein.
Auch das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG), ehemals Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, kämpft mit ungenutzten Domains aus früheren Aufklärungskampagnen. Diese verlinken nun ebenfalls auf illegale Online-Casinos. Eine andere, einst für Kinderlieder genutzte Domain verbreitet sogar Schadsoftware. Während einige Ministerien entsprechende Fälle meldeten, signalisierten andere nur „Fehlanzeige“. Das erscheint angesichts der Dimension staatlicher Domainverwaltung und des BAFl-Falls unglaubwürdig.
Mangelnde Transparenz und fehlende Regeln
Die Linken-Abgeordnete Donata Vogtschmidt beklagt ein „Totalversagen“ bei der Sicherung vertrauenswürdiger Webauftritte. Unzureichend erscheint Vogtschmidt die Situation, weil es laut Regierung keine einheitlichen Regeln für den Umgang mit nicht mehr benötigten Domains gibt: Die Zuständigkeit liege bei der jeweiligen Behörde.
Die Regierung lehnt es ab, eine systematische Liste aller in Bundeshand befindlichen Domains und deren Kosten offenzulegen, da dies die Sicherheit der Bundesrepublik gefährden könnte. Diese Geheimhaltung erschwert ein internes Inventar-Management sowie externe Transparenz und notwendige Sicherheitsforschung. Die Schätzungen zur Anzahl der Domains mit staatlichen Inhalten gehen in die Tausende, was die Größe des potenziellen Sicherheitsproblems verdeutlicht.
Um Vertrauen zu schaffen und Missbrauch von Anfang an zu verhindern, könnte die konsequente Nutzung von Subdomains unter bund.de oder der neuen digitalen Dachmarke gov.de helfen. Letztere, die offizielle Websites kennzeichnen soll, befindet sich aber noch in der Pilotphase und ist keine Pflicht. Ein konsequentes Domain-Management, starke Authentifizierung und Kontrolle anstelle von Geheimhaltung wären laut IT-Experten effektiver, um die digitalen Auftritte des Bundes resilienter gegen Missbrauch zu machen.
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