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SAP-Anwender: Hybride Szenarien dominieren, Cloud auf dem Vormarsch


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Laut einer gemeinsamen Umfrage von SAP-Anwendergruppen in der DACH-Region (DSAG), Nordamerika (ASUG), Großbritannien (UKISUG) und Japan (JSUG) nutzen mehr als zwei Drittel aller Befragten Cloud-Lösungen allgemein für den Betrieb von Unternehmensanwendungen, Workloads oder die Speicherung von Daten. Zugleich bestätigt die Befragung das seit einiger Zeit von den Anwendervertretungen prognostizierte Nebeneinander der On-Premises- und Cloud-Lösungen beziehungsweise bereits implementierte, aber auch geplante hybride Einsatzszenarien.

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„Im internationalen Vergleich sehen wir, dass die Cloud-Nutzung auch bei unseren Mitgliedern stetig zunimmt – wenn auch mit anderer Dynamik als etwa in den USA“, kommentiert Jens Hungershausen, Vorstandsvorsitzender der deutschsprachigen Anwendervertretung, die Ergebnisse. Konkret sollen 76 Prozent der Nutzer in Deutschland, Österreich und der Schweiz SAP zumindest in Teilen in die Cloud folgen. In den USA sind es bereits 84 Prozent. In Japan und Großbritannien geben sich die SAP-Kunden mit 72 beziehungsweise 70 Prozent beim Service-Bezug aus der Cloud noch etwas zurückhaltender.

Befragt nach den aktuell eingesetzten Systemlandschaften über alle Anwendungen, sind 78 Prozent der DSAG-Mitglieder mit hybriden On-Premises- und Cloud-Szenarien unterwegs (ASUG: 49 Prozent, UKISUG: 56 Prozent, JSUG: 55 Prozent). Allein auf die Private Cloud setzen sieben Prozent (ASUG: 23 Prozent, UKISUG: 14 Prozent, JSUG: 10 Prozent). Die Public Cloud als alleiniger Bezugsart für Anwendungsservices ist unter den deutschsprachigen Mitgliedern mit einem Prozent kaum existent. In Großbritannien (8 Prozent) sowie Amerika und Japan (je 4 Prozent) finden die öffentlichen Cloud-Services mehr Zuspruch. Ein Mix aus beiden Cloud-Betriebsmodellen ist deutlich häufiger anzutreffen (DSAG: 7 Prozent, ASUG: 24 Prozent, UKISUG: 17 Prozent und JSUG: 27 Prozent).


Infografik Systemlandschaft SAP-Anwender DACH

Infografik Systemlandschaft SAP-Anwender DACH

In Deutschland, Österreich und der Schweiz dominieren hybride Systemlandschaften bei den SAP-Anwendern.

(Bild: Deutschsprachige SAP Anwendergruppe e.V.)

Mit einem vollständigen Bezug ihrer betriebswirtschaftlichen Anwendungen aus der Cloud, wie ihn SAP mit Cloud ERP (vormals S/4HANA Cloud) propagiert, können sich die Anwender insbesondere im deutschsprachigen Raum noch wenig anfreunden. Da helfen die neu strukturierten Cloud-(Modernisierungs-)Angebote des Herstellers – die sogenannten Rise- und Grow-Journeys – nur überschaubar weiter. Bloß jede zehnte Firma ist der Meinung, dass diese Angebote ihren Schritt in die Cloud grundsätzlich beschleunigen werden. Ähnlich verhalten fallen die Antworten mit 15 Prozent in Großbritannien aus, während sich in Amerika und Japan über 20 Prozent Vorteile versprechen.

Nach wie vor prägt das On-Premises-Szenario die S/4HANA-Nutzung in Europa. 55 Prozent der DSAG-Mitglieder setzen auf den Eigenbetrieb – bei ASUG sind es 28 Prozent, bei UKISUG 23 Prozent und bei JSUG 18 Prozent. S/4HANA in der Variante Private Cloud Edition nutzen 18 Prozent der DSAG-Befragten (ASUG: 33 Prozent, UKISUG: 18 Prozent und JSUG: 44 Prozent). Die Public-Cloud-Option setzen vier Prozent der befragten deutschsprachigen Anwender bislang ein (ASUG: 10 Prozent, UKISUG: 10 Prozent, JSUG: 13 Prozent).



Aktuell setzen die SAP-Anwender in DACH SAP S/4HANA vor allem on Premises ein, bei der Planung hat die Private Cloud jedoch die Nase vorn.

(Bild: Deutschsprachige SAP Anwendergruppe e.V.)

Auch bezüglich der Planung wird in Europa weiterhin on Premises mit 31 Prozent favorisiert (ASUG: 15 Prozent, UKISUG: 10 Prozent und JSUG: 6 Prozent). Die Private Cloud rückt bei 35 Prozent in den Fokus. (ASUG: 50 Prozent, UKISUG: 35 Prozent, JSUG: 28 Prozent). Das Interesse an dem Public-Cloud-Bezug der ERP-Software steigt auf übersichtliche sieben Prozent der DSAG (ASUG: 11 Prozent, UKISUG: 10 Prozent, JSUG: 16 Prozent).

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Die Zurückhaltung bei der Public Cloud ist nach Ansicht von Hungershausen unter anderem in der Komplexität bestehender IT-Landschaften begründet. Es wird befürchtet, dass beim Wechsel Systemanpassungen und eingespielte Funktionen verloren würden. Insbesondere in der DACH-Region und Großbritannien ist diese Verlustangst mit 63 Prozent beziehungsweise 58 Prozent besonders ausgeprägt. In Amerika gilt dies nur für 36 Prozent, in Japan für 49 Prozent. Hinsichtlich der Sicherheit und des Datenschutzes beim Betrieb von zentralen SAP-Workloads und -Anwendungen in der Public Cloud – an sich eine Domäne des deutschsprachigen Raums – herrschen laut Umfrage dagegen in Amerika (52 Prozent) und UK (47 Prozent) stärkere Bedenken als im DACH-Raum (45 Prozent).


(fo)



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Unfälle: Verkehrssicherheitsrat fordert KI-Überwachung des Handy-Verbots


Wenn sich Ende Januar Juristen, Gutachter und Verbände zum 64. Verkehrsgerichtstag in Goslar treffen, steht die Debatte über das Ziel von null Verkehrstoten („Vision Zero“) in einer zunehmend digitalen Welt im Vordergrund. Für den Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) steht vorab bereits fest: Prävention muss tiefer im Gesetz verankert werden. Ein zentraler Streitpunkt wird dabei der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Überwachung des fließenden Verkehrs sein.

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Der DVR empfiehlt den Bundesländern nachdrücklich den flächendeckenden Einsatz von Monocams. Solche KI-gestützten Systeme, die an Brücken oder Straßenrändern platziert werden, sollen vollautomatisch erkennen können, ob eine Person am Steuer ein Smartphone in der Hand hält und so gegen das Handy-Verbot verstößt. Rheinland-Pfalz hat bereits eine Vorreiterrolle eingenommen und das System nach einer Testphase zum Jahresbeginn in den Regelbetrieb überführt. DVR-Präsident Manfred Wirsch stellt klar, dass der Blick auf die Straße und nicht auf das Display gehört. Er sieht in der technischen Aufrüstung daher ein wirksames Korrektiv für uneinsichtige Fahrer.

Der Appell erhält durch Entwicklungen in Sachsen Rückenwind. Dort treibt die Landesregierung eine Reform des Polizeigesetzes voran, um die oft schwierige Überführung von Handy-Sündern zu erleichtern. Während Verstöße aktuell mit 100 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet werden, scheitert die Durchsetzung oft am personellen Aufwand herkömmlicher Methoden. Die sächsische Initiative sieht daher vor, die Nutzung technischer Mittel an Unfallschwerpunkten oder Verkehrsknotenpunkten auszuweiten. Dies umfasst unbemannte Luftfahrtsysteme wie Drohnen. Weitreichend ist dabei der Plan, Bildaufnahmen von Fahrzeugen und Fahrern bereits präventiv zu erlauben, noch bevor ein konkreter Regelverstoß vorliegt.

Auch die Automobilindustrie sieht der DVR in der Pflicht, die Ablenkungsgefahr durch komplexe Infotainment-Systeme zu minimieren. Er verlangt intuitive Bedienkonzepte, die sicherheitsrelevante Funktionen ohne visuelle Suche oder kognitive Überlastung zugänglich machen. Ob durch präzise Sprachsteuerung oder klassische haptische Bedienelemente wie Tasten und Hebel – Ziel bleibt die maximale Aufmerksamkeit für das Verkehrsgeschehen.

Zwar schreibt die EU schon seit Juli 2024 für Neuzulassungen Systeme vor, die Ablenkung durch akustische oder haptische Signale reduzieren. Doch der DVR sieht hier erst einen Anfang. Er drängt auf eine wissenschaftliche Evaluation dieser Assistenten sowie eine ganzheitliche gesetzliche Regelung auf EU-Ebene, damit Warnungen im Cockpit nicht selbst zur Gefahr werden.

Parallel verlangt der Verband eine personelle Stärkung der Ordnungshüter. Polizei, Bußgeldstellen und Justiz benötigten dringend mehr Kapazitäten, um Verstöße konsequent zu ahnden. Dabei geht es auch um die Unfallaufnahme: Bei schweren Kollisionen mit Personenschaden, bei denen eine Ablenkung durch mobile Endgeräte nicht ausgeschlossen werden kann, müssten Smartphones konsequent gesichert und ausgewertet werden. Diese Beweissicherung soll durch eine Integration des Themas Ablenkung in die Fahrausbildung und die Fahrerlaubnisprüfung flankiert werden.

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Ein weiteres Schwergewicht der Diskussion in Goslar ist der Arbeitskreis zum Thema Alkohol im Straßenverkehr. Hier prangert der DVR eine Rechtslücke an: Bisher dürfen Radfahrer und Nutzer von Pedelecs mit bis zu 1,6 Promille unterwegs sein, sofern sie keine Ausfallerscheinungen zeigen. Der Rat fordert stattdessen die Einführung einer Ordnungswidrigkeit bereits ab einer Grenze von 1,1 Promille. Für Kraftfahrzeugführer geht er noch einen Schritt weiter und plädiert für ein absolutes Alkoholverbot.

Zugleich mahnt der DVR eine Verbesserung der statistischen Datengrundlage an. Die bisherige Praxis, die Anzahl lebensbedrohlich Verletzter lediglich auf Basis von Stichproben zu schätzen, reiche für eine zielgerichtete Prävention nicht aus. Auch die Qualität der Fahrausbildung nimmt der Rat ins Visier. Ein verbindlicher Referenzlehrplan soll sicherstellen, dass der Lernfortschritt transparent dokumentiert wird. Um die Kosten für den Führerschein ohne Qualitätsabstriche zu senken, setzt der DVR auf Fahrsimulatoren: Sie sollen integraler Bestandteil der regulären Ausbildung werden. In Kombination mit Online-Theorieunterricht in Echtzeit und E-Learning-Formaten könne so eine Ausbildungsoffensive entstehen, die Sicherheit und Effizienz vereint.


(nie)



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WLAN mit 1 Kilometer Reichweite: Neuer Wi-Fi-HaLow-Router von GL.iNet


Der chinesische Routerhersteller GL.iNet bietet neue Router für den weit reichenden WLAN-Standard IEEE 802.11ah alias „Wi-Fi HaLow“ an. Wi-Fi HaLow nutzt Funkfrequenzen unterhalb von 1 GHz, in Europa im Bereich zwischen 863 und 870 MHz, und hat dadurch wesentlich geringere Wegstreckendämpfung als WLANs bei 2,4, 5 oder 6 GHz.

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Der HaLowLink 2 geannte Router nutzt das HaLow-Chipset MM8108 von Morse Micro, das bis zu 43,3 Mbit/s Nettodatenrate erreichen soll und zwischen 750 und 950 MHz arbeiten kann. Übertragungen verschlüsselt es mit WPA3. Das Modem unterstützt die Kanalbreiten 1, 2, 4 und 8 MHz und funkt mit bis zu 26 dBm (400 mW) Sendeleistung. MIMO kann es nicht, die per SMA herausgeführte Antenne ist die einzige.

Der HaLowLink 2 hat sowohl einen Access-Point- als auch einen Station-Modus, sodass zwei Geräte größere Distanzen via HaLow überbrücken können oder eine einzelne Basis HaLow-fähige Endgeräte ans Netzwerk anbindet. GL.iNet gibt eine Reichweite von bis zu einem Kilometer an.

Als System-on-Chip nutzt GL.iNet den altbekannten Mediatek MT7621 (2 x 880 MHz MIPS1004K) mit 256 MByte DDR3-RAM und 32 MByte NAND-Flash. Dieser kommandiert nicht nur das HaLow-Modem, er bringt auch zwei Gigabit-Ethernet-Ports sowie Wi-Fi 4 (IEEE 802.11n, 2,4 GHz, 2 MIMO-Streams) mit. Der Router kann also ohne weitere Hardware eine Netzwerkverbindung per HaLow empfangen und am Installationsort per Netzwerkkabel oder WLAN auf 2,4 GHz an nicht-HaLow-fähige Geräte weitergeben. Die Spannungsversorgung des Routers läuft über USB-C mit 5 Volt.

Der HaLowLink 2 ist ab sofort im GL.iNet-Shop für 126 Euro einzeln oder für 217 Euro als Paar erhältlich. Oben drauf kommen aber laut Website zusätzlich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, sodass das Set am Ende mit etwa 260 Euro zu Buche schlägt.

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Dass das Set bei diesem Preis europäische Kunden locken kann, ist indes fraglich, denn der Bereich zwischen 863 und 870 MHz ist nur sehr eingeschränkt für schnelle, kontinuerliche Datenübertragungen tauglich. Datennetze dürfen nur in fünf Blöcken á 1 MHz Kanalbreite arbeiten und das Signal darf nicht über mehrere Kanäle ausgebreitet werden. Die Sendeleistung ist auf 14 dBm (25 mW) beschränkt.

Hinzu kommt eine stündlich bemessene Tastgradbeschränkung von 10% (360 Sekunden) für Access Points und 2,8 % für Clients (100,8 Sekunden). Nach dieser Sendezeit darf das Gerät für den Rest der Stunde nicht mehr senden. Bei 1 MHz Kanalbreite ergibt sich selbst bei bestem Empfang (4,4 Mbit/s) und ohne Störungen ein stündliches Datenvolumen von lediglich 55 MByte für Clients und etwa 200 MByte für den Access Point. Da Protokoll-Overheads, Wegstreckendämpfung und Mitnutzer des Frequenzbands Datenrate kosten, darf man in der Praxis mit der Hälfte rechnen.

Somit eignet sich das HaLowLink 2 auf dem europäischen Kontinent eher für speziellere, sehr schmalbandige Anwendungen wie Sensorik, Smart-Home-Aktoren oder gering auflösende IP-Kameras, die nur bei Bedarf einen Videostream senden.

Wer indes in einem Land lebt, in dem das 900-Mhz-Band allgemein zugeteilt ist (USA, Kanada, Australien et cetera), kann das Modem auf 8 MHz voll ausschöpfen und schätzungsweise 10 bis 35 Mbit/s erreichen. Das reicht für eine breite Palette an Anwendungen.


(amo)



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Nvidia soll UVP von Grafikkarten nur per Subvention erreicht haben


Über Jahre hinweg sollen die Hersteller von Grafikkarten die von Nvidia vorgegebenen Richtpreise nur durch eine Art Rabattprogramm des Chipherstellers erreicht haben. Dies berichtet der gut vernetzte Hardwareentwickler und YouTuber Roman „der8auer“ Hartung in einem aktuellen Video. Zwei namentlich nicht genannte Quellen sollen ihm die Existenz eines Programms namens „OPP“ bestätigt haben – dieses soll Nvidia vor wenigen Tagen aber ersatzlos eingestellt haben.

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Wofür das Kürzel steht, und wie genau OPP funktioniert haben soll, geht aus dem Video nicht hervor. Andere Medien buchstabieren OPP als „Open Price Program“, eine Bestätigung dafür gibt es bisher nicht. Hartung sagt in seinem Video aber ausdrücklich, dass die vor allem zum Marktstart wichtigen unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) für die Kartenhersteller nur durch OPP erreicht werden konnten. Deutlich betont er: GPU und Grafikspeicher, die Nvidia in der Regel als Bundle an Kartenhersteller verkauft, sollen derart teuer gewesen sein, dass der Verkauf zum UVP nicht ohne Verluste möglich gewesen wäre.

Über die Preisempfehlungen der Hersteller, im US-Markt MSRP (Manufacture Suggested Retail Price) genannt, werden Grafikkarten im Markt positioniert. Geräte verschiedener Chip- und Kartenhersteller zu ähnlichem Preis weisen in der Regel vergleichbare Leistung und andere gemeinsame Merkmale auf. Auch Nvidia hebt diese Richtpreise in seinen Ankündigungen neuer GPUs stets deutlich hervor. Legendär ist beispielsweise das Versprechen, die RTX 5070 bringe für 549 US-Dollar MSRP dieselbe Leistung wie die mindestens dreimal so teure RTX 4090. Dabei verglich Nvidia aber Frameraten mit und ohne Zwischenbildberechnung.

Durch die Vorschriften, die Nvidia Journalisten zur Bedingung für eine Bemusterung mit Grafikkarten macht, ist auch bekannt, dass das Unternehmen zwischen zwei Arten von Geräten unterscheidet: UVP-Karten, und Nicht-UVP-Karten. Erstere dürfen zum von Nvidia gesetzten Launch-Termin getestet werden, zweitere erst einen Tag danach.

Für Hersteller wie Asus, Gigabyte, MSI und andere ist es also attraktiv, zum Marktstart nicht nur teurere und besser ausgestattete Nicht-UVP-Grafikkarten mit einer neuen GPU anzubieten, sondern auch die einfacheren UVP-Karten: Auf diese blicken die Kunden sofort, und das in der Regel knappe Angebot am Erstverkaufstag ist schnell vergriffen. Daher dürfte ein Programm wie OPP für die Hersteller unverzichtbar sein, um sich Marktanteile zu sichern.

Ein Hinweis in eigener Sache: c’t und heise online lehnen die strikten Bedingungen Nvidias ab, mit denen das Unternehmen Journalisten in Vertraulichkeitsvereinbarungen (Non-Disclosure Agreement/NDA) zum Verstoß gegen journalistische Prinzipien verpflichten will. Deshalb bekommen wir die Karten erst nach dem Marktstart für unsere Tests.

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Wie Roman Hartung weiter berichtet, soll vor allem die RTX 5080 vom Wegfall des OPP stark betroffen sein. Diese Grafikkarte kostet derzeit rund 1250 Euro, ihre UVP liegt bei 1119 Euro, im Herbst 2025 wurde sie teils deutlich günstiger angeboten. Hartung zufolge sind hier Steigerungen von 40 oder gar 50 Prozent zu erwarten, unter 1500 Euro wäre die zweitschnellste RTX-5000 dann wohl nicht mehr zu haben.

Das Spitzenmodell, die RTX 5090, ist derzeit kaum noch unter 3500 Euro zu bekommen, nachdem die Karte in einfachen Ausführungen lange knapp zu ihrer UVP von 2229 Euro erhältlich war. Damit ist der Preisabstand zur vielleicht bald teureren RTX 5080 weiterhin beträchtlich. Allgemein ziehen die Preise für Grafikkarten bereits jetzt deutlich an.

In das Bild von steigenden Preisen passen nun auch die Meldungen und Dementi rund um die CES zur RTX 5070 Ti. Auf der Messe hieß es, diese Karte würde vom Markt verschwinden. Nvidia und Kartenhersteller widersprachen dem nach einigem Hin und Her, aber mit den neuen Entwicklungen stellt sich die Frage erst recht. Die 5070 Ti basiert wie die 5080 auf der GPU GB203, die aber auf der kleineren Karte etwas beschnitten ist.

Üblicherweise machen Chiphersteller das, wenn die Ausbeute bei der Fertigung (Yield) noch nicht besonders hoch ist. Nach über einem Jahr Serienproduktion bei TSMC könnte es für Nvidia wirtschaftlich attraktiver sein, nur noch den Vollausbau des GB203 für die teurere Grafikkarte mit entsprechend höheren Margen anzubieten.

Auf Anfragen bei Nvidia zum vermeintlichen OPP bekam Roman Hartung auch nach Tagen keine Antwort. Erwähnt werden muss an dieser Stelle, dass Rabattprogramme bei Chipherstellern, auch etwa bei AMD und Intel, durchaus üblich sind. Am bekanntesten dürfte das Jahrzehnte gepflegte „Intel Inside“ sein, das Intel erst 2017 deutlich zurückfuhr. Hierbei erhielten etwa Notebook-Anbieter erhebliche Nachlässe, sofern sie das Intel-Inside-Logo auf ihren Geräten und Verpackungen platzierten, sowie Zuschüsse für Werbung.


(nie)



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