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DMA: Google droht hohe EU-Geldstrafe wegen Play Store


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die Alphabet-Tochter Google steht in der EU wegen ihres Play-Stores weiter unter Druck: Wie die Nachrichtenagentur Reuters unter Bezugnahme auf mit der Sache vertrauten Personen berichtet, könnte dem Konzern eine saftige Geldstrafe drohen, wenn dieser nicht mehr unternehme, „die EU-Vorschriften zur Gewährleistung eines fairen Zugangs und Wettbewerbs“ in seinem hauseigenen Marktplatz für Android einzuhalten.

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Der Google-Play-Store steht seit März dieses Jahres im Fokus der Europäischen Kommission. Dabei beanstandet die Regulierungsbehörde vor allem technische Beschränkungen, die App-Entwickler daran hindern sollen, Nutzer zu anderen Kanälen mit günstigeren Angeboten zu leiten. Als weiteres Problem sehe man die Servicegebühr, die Google für die Vermittlung neuer Kunden über den Play-Store an App-Entwickler erhebe, diese aber nach Ansicht der Regulierungsbehörde über das gerechtfertigte Maß hinausgehe.

Im August hatte Google einige Änderungen an Google Play angekündigt, um die drohenden DMA-Strafen der EU abzuwenden. Unter anderem sehen diese Anpassungen vor, dass App-Entwickler Kunden leichter auf andere Kanäle leiten könnten, um Käufe über alternative Zahlungsmöglichkeiten zu tätigen. Zudem geht die Änderung mit einer neuen Gebührenstruktur einher. Konkret sinken die Transaktionsgebühren für Entwickler von 10 auf 3 Prozent, wenn sie alternative Zahlungswege nutzen.

Jedoch reichten diese Anpassungen offenbar immer noch nicht aus. Laut Reuters sieht die EU-Kartellbehörde die letzten im Juni vorgenommenen Änderungen von Apple an seinem App-Store als Maßstab. Apple sah sich wegen einer verhängten Strafzahlung in Höhe von 500 Millionen Euro dazu gezwungen, seinen App-Store erneut zu überarbeiten. Dem Konzern wurde von der EU vorgeworfen, App-Entwickler durch technische und kommerzielle Beschränkungen daran zu hindern, Kunden über günstigere Angebote außerhalb der Plattform zu informieren.

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Laut den Reuters-Quellen hat Google bis zum ersten Quartal 2026 Zeit, noch weitere Änderungen anzubieten, bevor die Regulierungsbehörden eine Geldstrafe verhängen. Jedoch könne sich der Zeitpunkt der Sanktionen noch ändern. Laut DMA können die Strafen bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen – bei Alphabet wären das mehrere Milliarden Euro.

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Ein Google-Sprecher sagte gegenüber Reuters: „Wir arbeiten weiterhin eng mit der Europäischen Kommission bei ihrer laufenden Untersuchung zusammen, haben jedoch ernsthafte Bedenken, dass weitere Änderungen Android- und Play-Nutzer dem Risiko von Malware, Betrug und Datendiebstahl aussetzen würden. Im Gegensatz zu iOS ist Android bereits von Grund auf offen gestaltet.“

Reuters spekuliert, dass eine hohe Geldstrafe gegen Google die bereits bestehenden Spannungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten verstärken könnte. Denn die USA behaupten, dass eine Reihe kürzlich verabschiedeter EU-Gesetze auf US-Technologieunternehmen abzielen. Die Kritik werde zwar von der EU zurückgewiesen, jedoch habe sie Eingang in das vor wenigen Tagen veröffentlichte nationale Strategiedokument Washingtons gefunden. Zuletzt krachte es Anfang Dezember zwischen der EU und den USA. Die EU hatte eine Millionenstrafe gegen Musks Firma X wegen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) verhängt. Bislang zeigte sich die EU von den Drohungen aus den USA eher unbeeindruckt.


(afl)



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Umstrukturierung: Honda stellt die Produktion von drei Elektrofahrzeugen ein


Der japanische Automobilhersteller Honda wird die Entwicklung und Markteinführung von drei für Nordamerika geplanten Elektrofahrzeugmodellen einstellen. Das gab der Konzern am Donnerstag bekannt. Die Produktion der drei Modelle sollte im Laufe dieses Jahres in dem Werk im US-Bundesstaat Ohio anlaufen. Von der Entscheidung betroffen sind der Honda Zero SUV, die Honda Zero Limousine und der Acura RSX. Honda erklärte in einer Pressemitteilung, „dass die Aufnahme der Produktion und des Verkaufs dieser drei Modelle im aktuellen Marktumfeld mit deutlich rückläufiger Nachfrage nach Elektrofahrzeugen langfristig zu weiteren Verlusten führen würde.“ Zugleich kündigte das Unternehmen an, dass die vollständige Umstrukturierung seiner Elektrofahrzeugsparte den Konzern bis zu 2,5 Billionen Yen (13,6 Milliarden Euro) kosten könnte.

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Honda hatte die Modelle Anfang vergangenen Jahres auf der CES in Las Vegas vorgestellt und ihre Markteinführung für dieses Jahr angekündigt. Die nun eingestellten Modelle basierten auf Hondas neuer Elektroauto-Plattform „Honda 0“ (Honda Zero), für die das Unternehmen ein neues Betriebssystem und einen eigenen System-on-Chip (SoC) entwickeln wollte. Es wären die ersten vollständig in Eigenregie entwickelten Elektrofahrzeuge des Unternehmens gewesen.

Honda begründete die Entscheidung mit einer „Neubewertung der Strategie zur Fahrzeugelektrifizierung aufgrund verschiedener Faktoren, darunter die jüngsten Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld“. Das Umfeld der Automobilindustrie unterliege einem tiefgreifenden Wandel und die Zukunftsaussichten blieben ungewiss, so das Unternehmen weiter. „In den USA hat sich das Wachstum des Elektrofahrzeugmarktes aufgrund verschiedener Faktoren verlangsamt, darunter die Lockerung der Vorschriften für fossile Brennstoffe und die Anpassung der Förderprogramme für Elektrofahrzeuge“, sprich: der Wegfall staatlicher Förderung.

Honda-CEO Toshihiro Mibe sagte auf einer Pressekonferenz, die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen sei stark gesunken, was es „sehr schwierig“ mache, die Rentabilität aufrechtzuerhalten, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.

In China wiederum sieht sich Honda nach eigenen Angaben einem verschärften Wettbewerb ausgesetzt, da neue Elektrofahrzeughersteller softwaregesteuerte Fahrzeuge einschließlich fortschrittlicher Fahrerassistenzsysteme in immer kürzeren Produktionszyklen auf den Markt bringen. „In diesem schwierigen Wettbewerbsumfeld konnte Honda keine Produkte mit einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis als neuere Hersteller von Elektrofahrzeugen anbieten, was zu einem Rückgang der Wettbewerbsfähigkeit führte“, so das Unternehmen. Hinzu komme die sinkende Rentabilität von Benzin- und Hybridmodellen infolge neu eingeführter Zölle.

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Angesichts der jüngsten Verlangsamung des Wachstums des US-amerikanischen Marktes für Elektrofahrzeuge werde man seine Ressourcenallokation überprüfen und seine Hybridmodelle weiter ausbauen, kündigte Honda an. Die Wettbewerbsfähigkeit soll durch die Einführung von Hybridmodellen der nächsten Generation und eine Umschichtung von Ressourcen gesteigert werden. Neben seinen Hauptmärkten Japan und USA will Honda in Indien expandieren und dort sein Modellangebot und seine Kostenwettbewerbsfähigkeit ausweiten. Details der Neuausrichtung seiner mittel- bis langfristigen Strategie für das Automobilgeschäft will der Autohersteller auf einer Pressekonferenz im Mai dieses Jahres bekannt geben.


(akn)



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US-Firma übernimmt Solar-Technik von Meyer Burger


Rund ein halbes Jahr nach dem Aus des insolventen Solarmodulherstellers Meyer Burger hat ein US-Unternehmen Technik und Anlagen übernommen und so die Hoffnung auf eine Rückkehr der Solarzellenproduktion in Sachsen und Sachsen-Anhalt genährt. Wie das Unternehmen Swift Solar mit Sitz im kalifornischen Silicon Valley mitteilte, habe es Produktionsanlagen und „geistiges Eigentum“ übernommen. Dadurch werde die in den USA angesiedelte Forschung mit europäischer Expertise in der Herstellung hocheffizienter Silizium-Solarzellen zusammengeführt.

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Wie es konkret mit den früheren Produktions- und Entwicklungsstandorten in Bitterfeld und Hohenstein-Ernstthal weitergeht, teilte das Unternehmen zunächst nicht mit. Swift Solar erklärte nur, man wolle eine westliche Produktionsbasis für neue Solartechnologie aufbauen.

Die Herstellung von Solarzellen bleibe der zentrale Engpass in der globalen Lieferkette der Solarindustrie, teilte das Unternehmen mit. Die Produktion hocheffizienter Zellen beschränke sich bislang vor allem auf Asien. Mit der Übernahme verschaffe sich das Unternehmen Zugang zu entsprechender Fertigungstechnologie.

Das Schweizer Solarunternehmen Meyer Burger mit seinen Standorten im sächsischen Hohenstein-Ernstthal und Bitterfeld in Sachsen-Anhalt galt als der letzte große europäische Solarhersteller. Im vergangenen Herbst wurde der Betrieb an den Standorten in Sachsen und Sachsen-Anhalt eingestellt. Das Inventar wurde versteigert. Rund 600 Mitarbeiter in Deutschland mussten gehen. In den USA verloren etwa 300 Beschäftigte ihre Jobs.


(mho)



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EuGH stellt klar: Sonderkündigungsrecht bei Anpassung von Nulltarif-Verträgen


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag ein Urteil verkündet, das die Position von Internet- und Mobilfunkkunden in der EU stärkt. Es geht um die Frage, ob Nutzer ein Sonderkündigungsrecht haben, wenn Anbieter ihre Verträge einseitig ändern müssen, um sie an die aktuelle Rechtsprechung zum „Nulltarif“ für Streamingdienste (Zero Rating) anzupassen. Die Luxemburger Richter stellten klar, dass eine solche Vertragsänderung nicht unter die gesetzlichen Ausnahmeregelungen fällt, die eine kostenlose Kündigung ausschließen würden.

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Damit müssen Provider ihren Kunden den Ausstieg ermöglichen, sobald sie die Bedingungen für die Datennutzung anpassen. Das gilt selbst dann, wenn sie dies auf Druck nationaler Regulierungsbehörden tun.

Hintergrund des Verfahrens ist ein langjähriger Streit über Zero-Rating-Optionen. Bei diesen Tarifen wird der Datenverkehr für bestimmte Anwendungen wie Musik-Streaming oder soziale Medien nicht auf das monatliche Inklusiv-Volumen angerechnet. Bereits 2020 und 2021 hatte der EuGH geurteilt, dass solche Praktiken gegen die Netzneutralität verstoßen und das EU-Recht dem entgegensteht. In der Folge forderten nationale Behörden wie die ungarische Medienaufsicht in der aktuell vom EuGH entschiedenen Rechtssache C-514/24 rund um Magyar Telekom die Anbieter auf, bestehende Verträge zu korrigieren.

Magyar vertrat die Auffassung, dass Kunden hier kein Recht zur kostenlosen Kündigung zustünde. Das Unternehmen argumentierte, dass die Vertragsanpassung unmittelbar durch das EU-Recht oder zumindest durch die darauf basierenden behördlichen Entscheidungen erforderlich sei. Im Einklang mit der EU-Gesetzgebung können Endnutzer bei einseitigen Vertragsänderungen normalerweise kostenfrei kündigen. Eine Ausnahme gilt, wenn die Anpassung „unmittelbar durch Unionsrecht oder nationales Recht vorgeschrieben“ ist.

Dieser Argumentation erteilte der EuGH eine Absage. Er hob hervor, dass Ausnahmen vom Verbraucherschutz eng auszulegen seien. Ein Urteil des Gerichtshofs ändere nicht das Recht selbst, sondern stelle lediglich deklaratorisch fest, wie eine bestehende Vorschrift seit ihrem Inkrafttreten zu verstehen sei. Weder die Urteile des EuGH noch die darauf basierenden Leitlinien des Gremiums europäischer Regulierungsstellen (Gerek) oder die Bescheide nationaler Behörden stellen demnach eine unmittelbare normative Änderung dar, die das Kündigungsrecht der Nutzer aushebeln könnte.

Das Urteil ist auch für den deutschen Markt relevant. Hierzulande waren Tarife wie StreamOn der Telekom oder Vodafone Pass jahrelang Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Nach den vorangegangenen EuGH-Urteilen untersagte die Bundesnetzagentur die Vermarktung und später auch die Nutzung dieser Optionen, was Millionen Verträge betraf.

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Da die Anbieter gezwungen waren, diese tariflichen Kernbestandteile zu streichen oder anzupassen, schafft das aktuelle Urteil aus Luxemburg nun mehr Klarheit für Verbraucher: Werden Leistungen, die für den Vertragsschluss entscheidend waren – wie die unbegrenzte Nutzung bestimmter Apps –, gestrichen, können sich Anbieter nicht hinter der behördlichen Anordnung verstecken, um Kunden in den Verträgen zu halten.

Das Urteil zementiert so den Grundsatz, dass das unternehmerische Risiko einer rechtswidrigen Tarifgestaltung nicht auf die Endkunden abgewälzt werden darf. Für die Branche heißt das: Bei künftigen Anpassungen an die Netzneutralität dürfte mit einer Kündigungswelle zu rechnen sein, sofern die Ersatzangebote für die Nutzer nicht attraktiv sind.


(mho)



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