Künstliche Intelligenz
39C3: Wie sich international sicher auf klinischen Daten rechnen lässt
Mit der elektronischen Patientenakte, Medizinregistern und weiteren Quellen sollen große Mengen sensibler Gesundheitsdaten für die Forschung nutzbar gemacht werden. Dafür entsteht auf nationaler Ebene das Forschungsdatenzentrum Gesundheit beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), dessen Daten perspektivisch Teil des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) werden.
Weiterlesen nach der Anzeige
Gleichzeitig zeigt sich immer mehr, dass klassische Schutzmechanismen wie Pseudonymisierung, Anonymisierung oder reine Aggregation nicht ausreichen: Selbst aus veröffentlichten Statistiken lassen sich unter Umständen individuelle Gesundheitsinformationen rekonstruieren.
Eine alternative Herangehensweise beschreibt eine in npj Digital Medicine veröffentlichte Studie: Unter dem Titel „Privacy-friendly evaluation of patient data with secure multiparty computation in a European pilot study“ haben Forschende erstmals Patientendaten einer klinischen Studie mithilfe von Secure Multiparty Computation (SMPC) länderübergreifend ausgewertet – ohne die Daten zwischen den beteiligten Einrichtungen auszutauschen.
Die Studie wurde am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität in München (LMU München) und am Policlinico Universitario Fondazione Agostino Gemelli in Rom durchgeführt. Insgesamt flossen die Daten von 48 Krebspatientinnen und ‑patienten ein, die wegen Metastasen der Nebenniere mit gezielter, hoch dosierter Strahlung behandelt wurden. Jeweils 24 Datensätze blieben physisch in München und Rom; für die gemeinsame Analyse wurden sie verschlüsselt in eine Secure‑Multiparty‑Computing‑Umgebung eingebracht. Weder die beteiligten Kliniken noch die auswertenden Forschenden konnten die Rohdaten der jeweils anderen Seite einsehen – sichtbar wurden ausschließlich die gemeinsam berechneten Ergebnisse.
Neben den medizinischen Resultaten – hohem lokalem Tumorkontrollgrad, geringer Toxizität und einer medianen Gesamtüberlebenszeit von 19 Monaten – steht vorwiegend der methodische Nachweis im Mittelpunkt: Die Studie zeigt, dass grenzüberschreitende klinische Forschung im europäischen Rechtsrahmen möglich ist, ohne sensible Patientendaten zentral zu sammeln oder weiterzugeben. Der organisatorische und rechtliche Aufwand war hoch, die eigentlichen Berechnungen dagegen schnell und effizient.

Hendrik ist Professor an der Ludwig-Maximilians-Universität München und leitet dort das Forschungsdekanat der Medizinischen Fakultät.
(Bild: Ballhausen)
Dass das Thema nicht nur die Medizin, sondern auch die Tech‑ und Zivilgesellschaft interessiert, zeigt sich auch daran, dass Hendrik Ballhausen von der LMU München den Ansatz der Secure Multiparty Computation auf dem 39. Chaos Communication Congress (39C3) vorgestellt hat. Wir haben mit ihm über die Studie gesprochen und darüber, warum Secure Multiparty Computation eine Antwort auf aktuelle Datenschutzdebatten sein kann.
Datenschutz im Gesundheitswesen wird viel diskutiert – gerade jetzt mit Blick auf den Europäischen Gesundheitsdatenraum und den sich damit ansammelnden besonders schützenswerten Daten. Warum ist jetzt ein guter Zeitpunkt, Ihre Studie auf dem 39C3 vorzustellen?
Weiterlesen nach der Anzeige
Der Trend geht dahin, große, zentralisierte Datenbanken aufzubauen. Das zu fordern ist sehr attraktiv für Wissenschaft, Politik und Wirtschaft. Es gibt aber auch Nachteile: große Datenbanken werden leicht zum Ziel für Angriffe, und sie verschieben das Gleichgewicht weg von denen, denen wir die Daten verdanken: Patient:innen und Wissenschaftler:innen. Wir wollen einen alternativen Ansatz zeigen: Kooperation und Forschung sind auch möglich, ohne Daten zu teilen. Das dient nicht nur dem Datenschutz, sondern ist auch ein Stück gelebter Föderalismus und macht unsere Infrastrukturen resilienter.
Wir haben erstmals eine klinische Studie über europäische Grenzen hinweg – zwischen München und Rom – gemeinsam ausgewertet, ohne dass eine Seite die Daten der anderen gesehen hat. Die Berechnungen liefen verschlüsselt über eine Secure‑Multiparty‑Computing‑Umgebung. Nach einem Pilotversuch in Deutschland in 2019 ist das nun der erste Einsatz dieser Technik im Europäischen Gesundheitsdatenraum.
Kritiker sagen oft: Datenschutz bremst Forschung aus. Stimmt das?
Das hören wir oft. Aber die Konsequenz kann nicht sein, dass der Datenschutz weg muss. Mit unserem Ansatz zeigen wir ja gerade: es geht beides. Und es gibt sogar Situationen, in denen Kooperation überhaupt erst möglich wird, wenn Schutzinteressen gewahrt bleiben.
In der Praxis war der technische Mehraufwand überschaubar. Zeit gekostet haben Verträge, Ethikvoten und Dokumentation. Die wären auch bei klassischem Datenaustausch nötig gewesen. Der technische Mehraufwand ist also geringer, als viele denken.
Es wird immer wieder gewarnt, dass selbst anonymisierte oder aggregierte Daten rekonstruierbar sein können. Wie ordnen Sie das ein?
Diese Warnungen sind primär bei sehr geringen Fallzahlen berechtigt, etwa bei seltenen Erkrankungen. SMPC geht einen anderen Weg: Die Daten werden gar nicht erst zusammengeführt. Es gibt keinen Punkt, an dem jemand einen vollständigen Datensatz sehen kann – nicht einmal die Forschenden.
Welche Rolle spielt dabei die Kontrolle durch die Datenhalter?
Eine sehr große. Bei SMPC müssen die Datenhalter – Kliniken oder perspektivisch auch Patienten – aktiv zustimmen, wenn eine neue Auswertung stattfinden soll. Es ist technisch unmöglich, die Daten „einfach weiterzuverwenden“. Wer nicht mehr mitmacht, dessen Daten sind raus. Das stärkt die Selbstbestimmung enorm. Wir wollen damit die Rolle der Akteure im System neu definieren – weg von passiven Datenlieferanten hin zu aktiven Teilnehmer:innen. Heute sind das die Universitätskliniken, die ihre Rolle verteidigen müssen. Morgen können das Bürgerinnen und Bürger sein, die im Sinne des Citizen Science selbst bestimmen werden, wem sie welche Daten zu welchem Zweck zur Verfügung stellen.
Ist das ein Modell für den EHDS oder das Forschungsdatenzentrum Gesundheit?
Zumindest ein möglicher Baustein. Aktuell setzt man dort stark auf zentrale Datenhaltung und Anonymisierung. Unser Ansatz zeigt, dass man auch dezentral forschen kann – datensparsam und DSGVO‑konform. Gerade bei seltenen Erkrankungen oder besonders sensiblen Daten könnte das sehr relevant werden. Und letztlich ist das auch im Sinne der Politik – heute entstehen die Daten in Krankenhäusern und „gehören“ staatlichen Einrichtungen. Aber wir müssen ein Angebot machen, wie man in Zukunft mit Daten umgeht, die wir sonst gar nicht zu sehen bekommen – Daten von Wearables beispielsweise. Die bekommen wir nur, wenn wir auf Augenhöhe agieren und Vertrauen schaffen.
Warum hat sich das noch nicht durchgesetzt?
Das Verfahren gilt unter Fachleuten als besonders sicher und mächtig – mathematische Sicherheits- und Vollständigkeitsbeweise gibt es schon seit den 1980ern. Aber auch als besonders komplex und schwierig in der Praxis umzusetzen. Zugänglichkeit für Nichtexperten ist definitiv ein Thema, das wir im Projekt adressiert haben. Davon abgesehen gibt es inzwischen sehr gute praxistaugliche Software-Lösungen.
Alles, was es braucht, ist ein Use Case, bei dem die Vorteile überwiegen – wie hier in der klinischen Forschung mit sensiblen Patientendaten. Wir haben bewusst auf eine etablierte Industrielösung gesetzt und dafür eine Middleware entwickelt, damit auch medizinische Forschende ohne Kryptografie‑Expertise damit arbeiten können.
Wie geht es jetzt weiter?
Wir haben gezeigt, dass es technisch und organisatorisch funktioniert. Gern bringen wir diese Expertise ein. Ob und wie das weitergeht, hängt vor allem vom politischen Willen ab. Moderner Datenschutz, made in Germany und medizinische Forschung sind kein Widerspruch.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Android ermöglicht Mitschnitt von Anrufen
Mit einer neuen Funktion in Android ermöglicht Google, laufende Anrufe aufzuzeichnen. Wie im September 2025 angekündigt, soll die Funktion in allen Ländern verfügbar sein, „in denen Pixel unterstützt wird“. Laut Google soll das Feature aber auch auf Geräten anderer Hersteller bereitgestellt werden.
Weiterlesen nach der Anzeige
Anrufaufnahmen mit Bordmitteln
Für Google stellt die Integration der Anrufaufzeichnung in gewisser Weise eine Kehrtwende dar: Denn im Jahr 2022 hatte der Hersteller sämtliche Drittanbieter-Apps mit diesem Feature aus dem Play Store geworfen. Hintergrund war damals, dass Anbieter von Anrufaufnahme-Apps eine Accessibility-Schnittstelle (API) ausnutzen. Laut Google dürfen jedoch nur Anwendungen diese API nutzen, die nachweislich Menschen mit Behinderung helfen.

Einstellungen der Anrufaufnahme in der Android-Telefon-App.
(Bild: heise medien)
Nun bringt der Hersteller die Anrufaufnahmefunktion selbst: Sie wird Teil der Telefon-App, scheint derzeit hierzulande jedoch nur für Betatester bereitzustehen, wie anfänglich etwa auch die iPhone-ähnlichen „Kontaktposter“. Die neue Funktion zur Aufnahme von Telefonanrufen wurde uns gestern auf einem Pixel 10 Pro angeboten, später auch auf einem Pixel 8. Offenbar wird sie aber auch schon für Geräte anderer Hersteller freigegeben. Ein Leser von Stadt-Bremerhaven.de will die Funktion schon auf seinem Fairphone 6 gesehen haben.

Vor der Anrufaufnahme erscheint ein großer Warnhinweis.
(Bild: heise medien)
Nutzer der Phone-App können die Anrufaufnahmef direkt über ein Auswahlfenster während eines Anrufs aktivieren. In den App-Einstellungen steht Nutzern zudem die Möglichkeit zur Wahl, sämtliche Anrufe von unbekannten Nummern aufzuzeichnen. Ebenso kann man für bestimmte Rufnummern festlegen, dass Anrufe automatisch aufgezeichnet werden. Die aufgezeichneten Anrufe sind direkt in der Anrufübersicht anhör- und auch teilbar. Laut Google bleiben die gespeicherten Anrufe nur lokal auf dem Gerät und werden nicht extern gesichert. Um den Speicher zu schonen oder Daten zu schützen, können Nutzer in den Einstellungen festlegen, ob Aufnahmen nach 7, 14 oder 30 Tagen automatisch gelöscht werden sollen.
Mitschneiden nur mit Erlaubnis
Weiterlesen nach der Anzeige
In Deutschland darf man einen Anruf nicht heimlich und ohne Einverständnis des Gegenübers aufzeichnen: Nach Paragraph 201 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs ist das unbefugte Mitschneiden von Telefongesprächen untersagt – es ist ansonsten eine „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“. Um einen Anruf aufzeichnen zu dürfen, benötigt man die explizite Zustimmung des Gesprächspartners. Bei Verstoß drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.
Die Gesprächspartner werden beim Start „hörbar darüber benachrichtigt, dass der Anruf aufgezeichnet wird“, betont Google. Dieser Hinweis ersetzt keine Einverständniserklärung. Auch beim Beenden der Aufnahme werden laut Google beide Parteien darüber informiert, dass der Anruf nicht mehr aufgezeichnet wird.
Google macht in einem Support-Dokument zur Funktion zudem darauf aufmerksam, dass Nutzer vor der ersten Anrufaufzeichnung darauf hingewiesen wird, dass man die örtlichen Gesetze für die Aufzeichnung von Anrufen einhalten muss.
Einschränkungen
Google macht in dem Dokument zudem deutlich, dass auf unterstützten Pixel-Geräten Android 14 oder neuer installiert sein muss. Zudem funktioniere das Ganze nur ab einem Pixel 6 oder neuer. Überdies müsse die aktuelle Version der Telefon-App vorliegen (derzeit nur Beta), außerdem müsse man sich in einem der Länder oder einer der Regionen befinden, in denen die Anrufaufzeichnung unterstützt werde.
Dass die Funktion auch auf Nicht-Pixel-Modellen unterstützt wird, bestätigt Google in dem Support-Dokument auch. Auf den Smartphones muss mindestens Android 9 oder neuer installiert sein. Wir haben bei Google nachgefragt, ob die Funktion bald für alle freigeschaltet wird.
(afl)
Künstliche Intelligenz
WF-1000XM6: Sonys Premium-In-Ears erscheinen in sechster Generation
Weiterlesen nach der Anzeige
Sony bringt eine neue Baureihe seiner Premium-In-Ears: Die sechste Version der WF-1000-Serie soll ihre Vorgänger vor allem in Sachen aktive Geräuschunterdrückung (Active Noise Cancelling, ANC) und Telefonie übertrumpfen. Der Verkauf soll noch im Laufe dieses Februars beginnen; die unverbindliche Preisempfehlung liegt bei 300 Euro.
Das Versprechen für die sechste Version klingt ähnlich wie jenes, das Sony für die fünfte Generation gab: Telefonie und ANC sollen verbessert worden sein. Während das ANC der Vorgängerversion schon zu den Klassenbesten gehörte, galt das in unserem Test nicht für die Gesprächsqualität bei Telefonaten. Um das zu ändern, spendiert Sony den WF-1000XM6 mehr Mikrofone als dem Vorgänger. Insgesamt acht anstelle der sechs in den WF-1000XM5 sollen für klare Telefonate und wirkungsvolle aktive Geräuschunterdrückung sorgen. Außerdem übernehmen die In-Ears den Noise-Cancelling-Prozessor QN3e des Over-Ear-Modells WH-1000XM6. Laut Sony reduziert die aktuelle Generation Umgebungsgeräusche 25 Prozent besser als die Vorgängerversion. Der aktiven Geräuschunterdrückung stellt Sony zudem eine verbesserte passive Dämmung zur Seite. Die Ohrstöpsel aus Schaumstoff sollen Störgeräusche effektiver maskieren als die Silikonvarianten. Sie liegen in vier verschiedenen Größen bei.
Die In-Ear-Kopfhörer selbst sind ein wenig kleiner als die Vorgänger, allerdings ist das Gehäuse kantiger und damit weniger hosentaschenfreundlich geworden.
Verbesserter Klang
Auch am Klang hat der Hersteller gearbeitet. Neu entwickelte Lautsprechereinheiten sollen einen präziseren, verzerrungsärmeren Klang liefern als beim Vorgänger. In der zugehörigen App steht ein Zehn-Band-Equalizer bereit, um den Klang an die eigenen Vorlieben anzupassen. Die Kopfhörer verstehen neben den Codecs SBC und AAC die hochauflösende Variante LDAC. Per Multipoint-Bluetooth lassen sich zwei Abspielquellen gleichzeitig verbinden. 1,5-mal größere Antennen als im Vorgängermodell sorgen laut Hersteller für eine stabilere Verbindung. Die integrierten Akkus der WF-1000XM6 sollen bis zu acht Stunden mit aktiver Geräuschunterdrückung halten. Das Ladecase hat genug Akkukapazität für zusätzliche 16 Stunden Laufzeit, bevor es ans Ladekabel muss.
(rbr)
Künstliche Intelligenz
„Bethesda Pinball“: Klassische Flipper-Tische erreichen Virtual Reality
Die ungarischen Zen Studios, bekannt für die Flipper-Plattformen „Pinball FX“, „Pinball M“ und „Zen Pinball World“, bringen die aus „Bethesda Pinball“ bekannten Flipper-Tische als DLC-Pack für ihre Plattformen sowie das 2025 erschienene „Pinball FX VR“ auf Meta Quest heraus.
Weiterlesen nach der Anzeige
Der DLC enthält „Fallout Pinball“, „Doom Pinball“ und „Sykrim Pinball“. Jeder Flipper-Tisch greift typische Schauplätze, Figuren und Spielmechaniken der Vorlage auf und übersetzt sie in ein missionsbasiertes Flipper-Erlebnis.
„Fallout Pinball“ führt ins postnukleare Commonwealth, schreibt Zen Studio. Spieler schließen sich Fraktionen an, erfüllen Aufträge und verbessern ihren Charakter. V.A.T.S. verstärkt Angriffe auf Mutanten und Raider, während ikonische Waffen wie der Fat Man für besonders punkteträchtige Momente sorgen. Begleiter, Levelaufstiege und sammelbare Extras sind ebenfalls integriert.
In „Doom Pinball“ führt der Weg auf die von Dämonen überrannte UAC-Marsbasis. Spieler schalten verschiedene Waffen frei und setzen sie situativ ein, darunter auch die legendäre BFG. Ein Deathmatch-Multiball erhöht Tempo und Punktzahl, während Power-ups direkt ins Spielgeschehen eingreifen. Im Finale wartet das Duell mit dem Cyberdemon.
„Skyrim Pinball“ schließlich stellt elf Hauptquests in den Mittelpunkt, die zum Drachen und Endgegner Alduin führen. Neben klassischen Missionszielen gibt es Minispiele wie Schlossknacken sowie ein zufällig generiertes Höhlen-Minispielfeld. Spieler erkunden Himmelsrand, sammeln Beute und entwickeln ihren Charakter, so Zen Studios.
„Pinball FX VR“: Flipper-Tisch im Mixed-Reality-Modus
Weiterlesen nach der Anzeige
Das DLC-Pack erscheint für „Pinball FX“ und „Pinball M“ auf PC und Konsolen, für „Zen Pinball World“ auf iOS und Android sowie für „Pinball FX VR“ auf Meta Quest. Letztere Variante versetzt Spieler in eine immersive Spielhalle mit interaktiven Objekten, Minispielen und einem Kampagnenmodus mit freischaltbaren Belohnungen. Optional lassen sich die Flipper-Tische per Mixed-Reality-Modus auch im eigenen Wohnzimmer platzieren.
Wer „Bethesda Pinball“ in „Pinball FX“ kauft, erhält es automatisch auch für „Pinball M“ und umgekehrt, sofern man beide Spiele auf derselben Plattform nutzt, etwa Playstation, Xbox oder Nintendo Switch.
Update
12.02.2026,
23:19
Uhr
Eine frühere Version dieses Artikels suggerierte, dass die Flipper-Tische zum ersten Mal erscheinen. Tatsächlich wurden sie als DLC-Paket neu aufgelegt. Der Fehler wurde berichtigt.
(tobe)
-
Entwicklung & Codevor 3 MonatenKommandozeile adé: Praktische, grafische Git-Verwaltung für den Mac
-
Künstliche Intelligenzvor 1 MonatSchnelles Boot statt Bus und Bahn: Was sich von London und New York lernen lässt
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 3 MonatenHuawei Mate 80 Pro Max: Tandem-OLED mit 8.000 cd/m² für das Flaggschiff-Smartphone
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 3 MonatenFast 5 GB pro mm²: Sandisk und Kioxia kommen mit höchster Bitdichte zum ISSCC
-
Social Mediavor 2 TagenCommunity Management zwischen Reichweite und Verantwortung
-
Entwicklung & Codevor 2 MonatenKommentar: Anthropic verschenkt MCP – mit fragwürdigen Hintertüren
-
Datenschutz & Sicherheitvor 2 MonatenSyncthing‑Fork unter fremder Kontrolle? Community schluckt das nicht
-
Social Mediavor 2 MonatenDie meistgehörten Gastfolgen 2025 im Feed & Fudder Podcast – Social Media, Recruiting und Karriere-Insights
