Künstliche Intelligenz
39C3: CCC-Hacker fordern Bundesdatensicherungsspiele gegen Ransomware-Albträume
In den Messehallen Hamburgs herrschte am Dienstag die zum Jahresende übliche Mischung aus technologischer Zuversicht und Pessimismus. Doch als Ron Fulda und Constanze Kurz die Bühne des 39. Chaos Communication Congress (39C3) betraten, wich der Rest-Optimismus einer schauerlich-schrecklichen Bestandsaufnahme des digitalen Scheiterns. Unter dem Titel „Security Nightmares“ skizzierten die Hacker-Urgesteine ein Bild der IT-Sicherheit, das zwischen staatlichem Größenwahn und der drohenden „Enshittification“ durch KI pendelte. Ein Aufhänger: Angesichts der andauernden Ransomware-Bedrohung rief das Duo vom Chaos Computer Club (CCC) nach Backup-Wettbewerben im Stil sportlicher Großereignisse.
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Glaskugel 2026: Vom Cyberdome zu Backup-Medaillen
Der traditionell mit viel Hackerironie geschärfte Blick in die nahe Zukunft war geprägt von einer zunehmenden Automatisierung – sowohl beim Angriff als auch bei der Verteidigung. Kurz verwies auf das Eckpunktepapier für einen „Cyberdome“. Die in Israel von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) aufgeschnappte Idee soll 2026 in ein Realisierungskonzept münden. Das Ziel klingt nach Science-Fiction: Ein digitaler Schutzschild für Wirtschaft und Gesellschaft, der „informatische Angriffe“ vollautomatisiert abwehrt.
Die Hacker-Community bleibt skeptisch. Wenn die Technik versagt, hilft nur die klassische Tugend der IT: das Backup. „Wir fordern die Bundesdatensicherungsspiele“, erklärte Fulda mit Blick auf zahllose gescheiterte Wiederherstellungsversuche in Verwaltung und Industrie: „Am Ende ist ein gutes Backup das Last Level of Defence.“ Das Thema müsse positiv besetzt werden, weg von den „Backup Hunger Games“ zu einer Kultur des Gelingens. Wer nachweisen könne, dass er seine Daten tatsächlich erfolgreich zurückspielen kann, sollte Medaillen oder zumindest Teilnahmeurkunden und Bildungsurlaub erhalten. Der Zustand der digitalen Welt sei teils absurd: So gebe es zwar den gesetzlichen Zwang zur freien Browserwahl im Betriebssystem. Es fehle aber eine Selektionspflicht dazu, ob Daten lokal, in der eigenen Cloud oder überhaupt auf diesem Planeten gespeichert werden müssten.
Für 2026 prognostizieren Kurz und Fulda auch eine neue Eskalationsstufe der KI-Integration. Es drehe sich längst nicht mehr alles darum, Nutzerverhalten für Werbung auszuspähen. Mit „Agentic Add-ons“ – eigenständig handelnden Bots – erreiche die Enshittification ein neues Level. Fulda scherzte über „Gegenschnittstellen“ und offene Standards für die Bestechung solcher KI-Agenten.
Gleichzeitig droht ein massives Ressourcenproblem. Während der Energie- und Wasserverbrauch von Rechenzentren bereits diskutiert wird, könnte 2026 der RAM-Verbrauch zum großen Ärgernis für Konsumenten werden, hieß es. Eine Rückkehr zu schmaler, effizienter Software wäre zwar wünschenswert, aber mit dem Trend zum Vibe-Coding – dem Zusammenklicken von Quelltext durch Nicht-Programmierer mittels KI – kaum vereinbar.
Rückblick: Von Hello Barbie zum Bitcoin-Raub
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Um die Absurdität der Gegenwart zu verstehen, lohnt laut Fulda und Kurz die Erinnerung an 2015. Vor zehn Jahren war die Welt der IT-Sicherheit noch eine andere, wenn auch die Keime der heutigen Probleme bereits sichtbar waren. Damals wurde über den ersten Cyber-Bankraub in Höhe von einer Milliarde Dollar gestaunt – eine Summe, die heute angesichts von Krypto-Scams fast bescheiden wirkt. Fulda betonte: „Das war ja noch vor dem großen Bitcoin-Hype.“
Ein Highlight der Retrospektive war die vernetzte Puppe „Hello Barbie“. Damals als Sicherheitsdesaster fürs Kinderzimmer verschrien, zog Fulda eine Parallele zu heutigen KI-Systemen wie ChatGPT. Auch Barbie hatte ein Backend, das jahrelang live war. Zudem hat das Spielgerät laut den Hackern die Frage aufgeworfen, ob Spielzeughersteller verpflichtet seien, Kindesmissbrauch bei Kenntnisnahme durch die Puppe zu melden. Heute drehe sich die Debatte um Chatverläufe bei Suiziden und KI-Halluzinationen, erklärte Fulda: „Wenn die KI sagt: ‚Das wird mir zu hart, ich übergebe an einen Menschen‘, und dann geht niemand ans Telefon – das ist die Realität, in der wir angekommen sind.“
Auch staatliche Überwachung war 2015 schon Dauerthema. Der große Leak bei Hacking Team beschäftigte die Community lange. Kurz dachte zurück an die Nächte, die sie sich um die Ohren schlug. Mit Helfern wollte sie im Datenwust den Beweis finden, dass auch das Bundeskriminalamt (BKA) Kunde der italienischen Trojaner-Schmiede war. Während die Tüftler damals noch vor Desinformationskampagnen im US-Wahlkampf zitterten, wirkt die aktuelle Lage deutlich düsterer. Fulda trocken: „Heute sind wir froh, wenn es in drei Jahren überhaupt noch einen Wahlkampf gibt.“
Internet-Normalitätsupdate 2025: Der KI-Slop übernimmt
Im Hier und Jetzt ist die IT-Sicherheit an einem kritischen Punkt angelangt. Die Statistiken, die Fulda präsentierte, sprechen eine deutliche Sprache: 119 neue Sicherheitslücken pro Tag, ein Anstieg von 24 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Gleichzeitig verfügen nur 44 Prozent der Deutschen über ein „sicheres Passwort“. Die Folgen sind fatal. 2024 gab es in England den ersten dokumentierten „Ransomware-Toten“, da ein Angriff auf einen Dienstleister für Blutkonserven die medizinische Versorgung lahmlegte. „Die indirekten Toten wurden nie gezählt“, ergänzte Kurz düster.

Kurzer Kommentar zum KI-Slop.
(Bild: media.ccc.de, CC BY 4.0)
Besonders genervt zeigten sich die Panelisten vom Zustand des Internets. Rund 20 Prozent der beliebtesten YouTube-Inhalte bestehe mittlerweile aus „AI Slop“. Dieser minderwertige, KI-generierte Content erziele dennoch Millionenumsätze. Auf TikTok liege der Anteil bei 60 Prozent. „Gibt es überhaupt noch jemanden mit einem normalen Gesicht“ in sozialen Netzwerken?, fragte Kurz enttäuscht. Da immer mehr Software von Menschen „zusammengeklickt“ werde, die die Essenz des Programmierens nie gelernt haben, müssten Profis oft die Trümmer wegräumen. Fulda brachte ein weiteres Beispiel: „Wenn man in einer Kanzlei KI einsetzt, braucht man hinterher mehr Rechtsanwälte, um die unerwünschten Verfahren wieder loszuwerden.“
Fallen die Hackerparagrafen?
Auch das Militär – Chat der „Houthi-Gruppe“ mit Insidererkenntnissen zu Opsec geleakt – und die Industrie blieben angesichts hoher Zero-Day-Wellen und veritabler Cloud-Ausfälle nicht verschont. Der schwere Cyberangriff auf Jaguar Landrover im Februar führte zu wochenlangen Werksschließungen und einem Schaden von rund 2,2 Milliarden Euro. Währenddessen toben im Hintergrund die „Infinity Crypto Wars“. Die britische Regierung forderte Zugriff auf iCloud-Daten, woraufhin Apple die „Advanced Data Protection“ für Neukunden in UK abschaltete. Kurz weiß: „Die Gremien, die die Wunschlisten für Überwachung schreiben, haben heute einen sehr erfolgreichen Zugriff auf die Gesetzgeber.“
Trotz der vielen Schlafräuber gab es zum Ende einen zaghaften Lichtblick. Nach fast 17 Jahren politischer Debatte und einem entsprechenden Versprechen im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung unter Friedrich Merz (CDU) scheint das „Recht auf IT-Sicherheitsforschung“ endlich greifbar. „Es soll jetzt tatsächlich so weit sein“, wollte Kurz die politischen Ankündigungen zur Novelle der Hackerparagrafen noch nicht so recht glauben. In einer Welt, in der nordkoreanische IT-Mitarbeiter nur durch ihre Tastatur-Verzögerungen identifiziert werden können, wäre ein solcher Schritt für die hiesigen Hacker zumindest ein kleiner Trostpreis bei ihren Leistungssportwettbewerben.
(ps)
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Reprofotografie in 240 MP: Digitalisierung eines wiederentdeckten Kunstwerks
Die farbechte und hochauflösende Digitalisierung von Kunstwerken ist eine der technisch anspruchsvollsten Disziplinen der Fotografie. Sie bildet die Brücke zwischen dem analogen Original und dessen digitaler Zukunft, sei es zur Archivierung, zur wissenschaftlichen Analyse oder, wie in diesem Fall, zur Erschaffung einer immersiven Kunsterfahrung in der virtuellen Realität. Dieses Projekt zeigt den gesamten Prozess – von der Wiederentdeckung eines Kunstwerks bis zu seiner digitalen Rekonstruktion.
Im Jahr 1915 plante der expressionistische Künstler Ernst Ludwig Kirchner die malerische Ausgestaltung eines kuppelüberwölbten Ausstellungsraums, der vom Architekturbüro Curjel & Moser in Karlsruhe entworfen worden war. Er fertigte detaillierte Skizzen der Architekturelemente und der geplanten Fresken an, doch das ambitionierte Vorhaben scheiterte an den Wirren des Ersten Weltkriegs und geriet in Vergessenheit.
Mitte 2025, mehr als ein Jahrhundert später, ereignete sich ein kunsthistorischer Glücksfall: Die Roman Norbert Ketterer Stiftung übergab dem KirchnerHAUS Museum Aschaffenburg 24 Arbeiten Kirchners. Unter diesen befand sich ein 84 mal 84 Zentimeter großer farbiger Entwurf, den Museumsleiterin Dr. Brigitte Schad als jene verschollen geglaubte Skizze für den „Runden Raum“ identifizierte. Aus dieser Wiederentdeckung entstand die Vision, Kirchners ursprüngliche Idee mit den Mitteln des 21. Jahrhunderts doch noch zu realisieren. Dies erforderte eine Digitalisierung von höchster Qualität – eine Reproduktion, die sowohl farbverbindlich als auch hochauflösend jede Nuance des Entwurfs einfängt, um ihn anschließend in die virtuelle Realität übertragen zu können.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Reprofotografie in 240 MP: Digitalisierung eines wiederentdeckten Kunstwerks“.
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Digitale Rasterfahndung: Justizministerium will biometrischen Internet-Abgleich
Was Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) aktuell als „zeitgemäße Ermittlungswerkzeuge“ präsentiert, liest sich für Bürgerrechtler wie der Bauplan für eine Infrastruktur zur Massenüberwachung. Ein am Donnerstag veröffentlichter Referentenentwurf aus Hubigs Ressort zur Änderung der Strafprozessordnung (StPO) sieht vor, den Strafverfolgungsbehörden zwei mächtige digitale Instrumente in die Hand zu geben: den automatisierten biometrischen Internet-Abgleich und den Einsatz KI-gestützter Analyseplattformen.
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Hinter den technokratischen Begriffen verbirgt sich eine Zäsur: Erstmals soll es der Polizei erlaubt werden, biometrische Merkmale von Verdächtigen oder Zeugen systematisch mit der gigantischen Bilderflut des öffentlich zugänglichen Internets abzugleichen.
In sich hat es vor allem der geplante Paragraf 98d StPO, der den biometrischen Internet-Abgleich regeln soll. Die offizielle Lesart des Ministeriums ist, dass lediglich „vorhandene Daten“ durchsucht würden und keine neue Super-Datenbank entstehe. Ein Abgleich mit öffentlich verfügbaren Echtzeitdaten etwa von einer Webcam werde ausgeschlossen. Nötig sei eine „ausdrückliche Anordnung“ eines Staatsanwalts im Einzelfall – also nicht einmal eine Richtergenehmigung.
Biometrie-Abgleich: Illusion der „gezielten“ Suche
Experten wie Kilian Vieth-Ditlmann von der Organisation AlgorithmWatch halten diese Einschränkungen für eine Farce: Ein automatisierter Abgleich von Millionen Web-Bildern in Sekundenbruchteilen sei technisch unmöglich, ohne vorher eine strukturierte, durchsuchbare Datenbasis aller verfügbaren Gesichter anzulegen. Wer ein solches Werkzeug einführen wolle, müsse zwangsläufig das Internet biometrisch inventarisieren, warnt Vieth-Ditlmann auf Basis eines Gutachtens. Erfasst würden dann etwa auch private Urlaubsfotos sowie Aufnahmen von Demos und zufälliger Hintergrund-Passanten auf Social-Media-Profilen.
Damit stünde das Vorhaben in direktem Konflikt mit der KI-Verordnung der EU: Der AI Act untersagt das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern zur Erstellung von Datenbanken. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bestätigte bereits, dass ein systematischer Abgleich ohne eine solche vorverarbeitete Datenbasis technisch kaum realisierbar sei. Dennoch hält das Ministerium an der Darstellung fest, es handele sich nur um eine digitale Beschleunigung des „manuellen Augenscheins“. Für AlgorithmWatch ist das ein gefährlicher Euphemismus für den Aufbau einer Infrastruktur, die das Ende der Anonymität im öffentlichen Raum einläutet.
KI-Analyse: Ermittlungen in der algorithmischen Blackbox
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Auch das zweite Kernstück, die automatisierte Datenanalyse nach Paragraf 98e StPO des Entwurfs, soll das „unverbundene Nebeneinander“ polizeilicher Datenbanken beenden. Hier will das Ministerium offenbar die strengen Hürden des Bundesverfassungsgerichts umschiffen, das 2023 den Einsatz der Analyse-Software des US-Anbieters Palantir in Hessen und Hamburg für in weiten Teilen verfassungswidrig erklärte. Zwar gelobt Hubig, dass „Bewertungen und Entscheidungen“ weiterhin allein durch Ermittler getroffen werden. Doch Fachleute befürchten eine schleichende Automatisierung der Justiz.
Wenn Algorithmen festlegen, welche Querverbindungen zwischen verschiedenen Ermittlungsverfahren als „relevant“ markiert werden, gerät die polizeiliche Arbeit in eine Blackbox. Vorurteile der Software (Bias) oder fehlerhafte Datenverknüpfungen könnten dazu führen, dass Unschuldige ins Visier der Behörden geraten, ohne dass die Herleitung des Verdachts im Nachhinein lückenlos nachvollziehbar wäre. Da der Gesetzentwurf auch den Einsatz von KI-Systemen unter „klar definierten Voraussetzungen“ erlauben würde, droht eine Verlagerung der Ermittlungshoheit weg vom Beamten hin zu intransparenten Software-Modulen.
Dehnbare Begriffe und Risiko des Dammbruchs
Das Justizressort rechtfertigt die vorgesehenen Grundrechtseingriffe mit der Notwendigkeit, bei Terrorismus und schwerer Kriminalität handlungsfähig zu bleiben. Doch die Definition der „erheblichen Bedeutung“ von Straftaten, die als Voraussetzung für den biometrischen Abgleich genannt wird, gilt in Juristenkreisen als weit dehnbar. Wovon sich die Politik einen „Sicherheitsgewinn“ verspricht, kommt Bürgerrechtlern einem Dammbruch gleich: Ist die Technik erst einmal installiert und rechtlich legitimiert, dürfte die Begehrlichkeit wachsen, die neuen Werkzeuge auch bei politisch unliebsamem Verhalten oder weniger schweren Delikten in Stellung zu bringen.
Das Justizministerium hat den Entwurf nach eigenen Angaben zeitgleich mit einer Vorlage des Bundesinnenministeriums für vergleichbare Befugnisse im Polizeirecht des Bundes erarbeitet. Diese gälten dann etwa für das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei. Das koordinierte Vorgehen unterstreicht den Willen der Bundesregierung zur digitalen Aufrüstung in diesem Bereich. Länder und Verbände haben nun bis zum 2. April Zeit, Stellung zu nehmen, bevor die Entwürfe das Bundeskabinett passieren und dann an den Bundestag und den Bundesrat gehen sollen.
Der Vorstoß knüpft an eine Debatte an, die bereits im Herbst 2024 die Republik spaltete. Damals scheiterte die Bundesregierung im Rahmen des sogenannten Sicherheitspakets teils am Widerstand des Bundesrats. Während einschlägige Maßnahmen im Bereich der Migration den Bundestag und die Länderkammer passierten, stoppte letztere die polizeilichen Kompetenzen für Big-Data-Analysen. Mit dem neuen Anlauf wollen Hubig und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) diese damals gescheiterten Befugnisse jetzt dauerhaft und flächendeckend verankern.
(mho)
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Behörden-Chaos in Sachsen: Wenn die Software keine Zahlungen zuordnet
IT-Probleme haben in Sachsens Behörden und Einrichtungen zu Problemen bei der Zahlungsverwaltung geführt. Grund dafür ist nach Informationen des Mitteldeutschen Rundfunks eine Software-Umstellung. In der Folge hätten Zahlungsein- und -ausgänge monatelang nicht wie gewohnt bearbeitet und zugeordnet werden können.
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Den MDR-Recherchen zufolge waren zahlreiche Einrichtungen betroffen: Die Zentrale Bußgeldstelle hat demnach einen Stopp aller Mahnverfahren verhängt. Mehrere Hochschulen konnten die Zahlung fälliger Semesterbeiträge nicht nachvollziehen. Auch bei Überweisungen ins Ausland habe es Probleme gegeben, weil in dem neuen Programm die Währung falsch erfasst wurde.
Kompetenzteam mit Hochdruck
Das Landesamt für Steuern und Finanzen teilte auf Anfrage mit, dass bei der Einführung eines neuen Systems Schwierigkeiten aufgetreten seien. Diese seien inzwischen abgestellt. Es gebe noch „einzelne Probleme“, an deren Beseitigung ein Kompetenzteam mit Hochdruck arbeite.
„Die Zahlungsfähigkeit des Freistaates war durch diese Schwierigkeiten zu keiner Zeit beeinträchtigt“, betonte das Amt. Der Freistaat sei allen seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen. Die Umstellung auf das neue System sei umfangreich und sehr komplex.
Hochschul-Probleme gelöst
Die Probleme an den Hochschulen hätten rechtzeitig gelöst werden können, damit die Studierenden zum neuen Semester wieder immatrikuliert werden konnten. Gehaltszahlungen für Bedienstete seien korrekt geleistet worden. Einzelne Ausfälle seien nachgeholt worden.
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Bei zehn von 300 Auslandsüberweisungen sei die Währung nicht korrekt gewesen. Man stehe in Kontakt mit den Empfängern, um die Zahlungen zu korrigieren.
(mho)
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