Künstliche Intelligenz
Vorsicht, Kunde: Wenn die Stromrechnung zu hoch ausfällt
Zu hohe Zählerstände können teuer werden. Die Fehlerquelle für falsche Verbrauchswerte kann beim Messstellenbetreiber liegen, der die Daten falsch übermittelt hat, es können technische Störungen oder auch menschliche Fehler dahinterstecken, etwa wenn bei der Rechnungserstellung etwas durcheinandergeraten ist.
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Wer seinen Stromverbrauch im Blick behalten will, verlässt sich deshalb nicht auf die Jahresabrechnung, sondern liest in regelmäßigen Abständen die eigenen Werte ab und übermittelt diese online an den Stromanbieter.
Werte selbst erfassen
Viele technikaffine Verbraucher nutzen zudem eigene Messgeräte, um die Daten ihres Energieversorgers zu überprüfen und den eigenen Stromverbrauch zu steuern. Ein privater Zwischenzähler wie Shelly Pro kann in die Hausautomation eingebunden werden und ermöglicht es, den Stromfluss in Echtzeit zu überwachen und etwa den Einsatz des selbst erzeugten Solarstroms zu optimieren. Die Installation sollte allerdings durch einen Fachmann erfolgen, da der notwendige Eingriff in den Zählerkasten lebensgefährlich sein kann.
Voraussetzung für einen dynamischen Stromtarif ist indes ein digitaler Zähler und ein offizielles Smart Meter Gateway. Die intelligenten Messsysteme übermitteln Verbrauchswerte im Viertelstundentakt an den Versorger. Dadurch können Kunden von schwankenden Börsenstrompreisen profitieren, die üblicherweise mittags günstiger und abends teurer sind. Effektiv gelingt das meist erst mit einem eigenen Stromspeicher.

Stromverbrauch eines 3-Personen-Haushalts in Deutschland
2025: Ein durchschnittlicher Drei-Personen-Haushalt im Mehrfamilienhaus benötigte ohne elektrische Warmwasserbereitung 2.400 Kilowattstunden Strom im Jahr.
(Bild: co2online in Statista)
Verteilte Zuständigkeiten
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Der Stromanbieter stellt zwar die Stromkostenrechnung, für die Erhebung und Übermittlung der Verbrauchsdaten ist jedoch laut Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) allein der Messstellenbetreiber verantwortlich. Dieser ist gesetzlich verpflichtet, die Messwerte auszulesen, zu prüfen und weiterzuleiten.
Kommt es dabei zu technischen Störungen oder Ausfällen, darf der Betreiber auf die sogenannte Ersatzwertbildung zurückgreifen. Dabei schätzt er den Verbrauch auf Basis der bisherigen Kundenverbrauchswerte. Wiederkehrende Muster in den Abrechnungsdaten deuten auf eine automatisierte Schätzung hin. Das MsbG erlaubt eine solche Schätzung bei Messausfällen, sie muss allerdings plausibel sein. In dem im c’t-Podcast diskutierten Fall führte die Schätzung dazu, dass sich der abgerechnete Verbrauch verdoppelte.
Beschwerdeverfahren
Wenn die eigene Stromrechnung deutlich zu hoch ausfällt, sollten Verbraucher nicht auf formlose Telefonate vertrauen, sondern sich schriftlich beim Messstellenbetreiber beschweren und zugleich den Stromanbieter darüber in Kenntnis setzen. Wichtig ist, die Beschwerde formell einzureichen. „Man sollte das möglichst als offizielle Anfrage nach Paragraf 111a Energiewirtschaftsgesetz machen“, erklärt Rechtsanwalt Niklas Mühleis im c’t-Podcast. Auf diese Anfrage muss der Messstellenbetreiber innerhalb eines Monats antworten.
Verstreicht die Frist ohne zufriedenstellende Lösung, können Verbraucher den nächsten Schritt gehen und eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen oder die Schlichtungsstelle Energie kontaktieren. Eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur setzt die Unternehmen unter Druck, da bei gehäuften Verstößen Bußgelder drohen. Die Agentur schaltet sich allerdings nicht in den jeweiligen Einzelfall ein. Hier vermittelt stattdessen die Schlichtungsstelle Energie als neutrale Stelle direkt zwischen Verbraucher und Unternehmen.
Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen
- Der Fall Marc G.: Regionetz GmbH liefert falsche Verbrauchswerte
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(uk)
Künstliche Intelligenz
Nur sechs Wochen nach Release: „Highguard“ wird abgeschaltet
Vier Jahre Entwicklungszeit für ein Spiel, das nur sechs Wochen spielbar ist: Das Schicksal des gefloppten Online-Shooters „Highguard“ ist besiegelt. Er wird am 12. März abgeschaltet, teilten die Entwickler in einem Post auf X mit. Seit dem Release am 26. Januar wird „Highguard“ also nur 45 Tage spielbar gewesen sein.
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Da es sich um einen Free2Play-Titel handelt, entfällt eine generelle Kaufpreiserstattung. Allerdings wurden in „Highguard“ In-Game-Items per Mikrotransaktionen verkauft – wie Entwickler Wildlight damit umgehen wird und ob betroffene Spieler ihr Geld dafür zurückbekommen, ist offen.
Alles oder nichts
„Highguard“ war ein Online-Shooter mit Live-Service-Elementen: Damit sind Online-Spiele gemeint, die regelmäßig mit neuen Inhalten versorgt werden und langfristig Einnahmen generieren können – wenn sie eine Spielerschaft erreichen, die groß genug ist. Schaffen sie das nicht, stehen sie schnell vor einem Trümmerhaufen.
Das Monetarisierungsmodell von Live-Service-Games ist auf den langfristigen Verkauf von In-Game-Items ausgelegt. Bleiben die Spieler weg, finden die verbleibenden Fans keine Multiplayer-Partien mehr, geben kein Geld mehr aus und verlassen das Spiel schließlich. Derweil fallen für Entwickler laufende Kosten für den Server-Betrieb und die Weiterentwicklung an. Es ist eine Abwärtsspirale, der Wildlight Entertainment mit der kompletten Abschaltung von „Highguard“ zuvorkommt.
Live-Service-Spiele wie „Highguard“ sind immer Wetten auf den großen Erfolg, bringen aber auch ein großes Risiko mit sich – sie sind „boom or bust“, alles oder nichts. Titel wie „Fortnite“, „League of Legends“ und „Counter-Strike“ dominieren seit Jahren die Spielzeit von Gamern und generieren riesige Umsätze. Gescheiterte Konkurrenten landen wie „Highguard“ schnell auf dem Scheiterhaufen.
Das ist etwa mit Amazons Online-Shooter „Crucible“ passiert, der nur wenige Monate durchhielt. Der Online-Shooter „Concord“ schaffte sogar nur zwei Wochen, bis Publisher Sony die Reißleine zog, die Server abschaltete und das Entwicklerstudio Firewalk schloss. Der Fall von „Highguard“ ist also für die Entwickler tragisch, in der Branche aber nicht ungewöhnlich.
Kontroverse um Game-Awards-Trailer
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Dabei startete „Highguard“ sogar mit guten Zahlen: Fast 100.000 Spieler probierten den Free2Play-Titel zu Stoßzeiten laut dem inoffiziellen Steam-Tracker SteamDB zum Marktstart am 26. Januar gleichzeitig aus – auch, weil das Spiel bei den Game Awards mit einem Trailer vorgestellt worden war. Tatsächlich wurde dieser Trailer als letzte Ankündigung der Show ausgestrahlt – ein Slot, für den Spieler besonders hohe Erwartungen haben. Nach der Ankündigung eines eher generisch aussehenden Live-Service-Spiels überwog bei vielen Zuschauern die Enttäuschung, viele schossen aus Frust auf „Highguard“ ein. Die Entwickler bedauerten die Situation in Interviews mehrfach.
Die Zahlen von SteamDB belegen aber, dass „Highguard“ mit dem umstrittenen Game-Awards-Trailer zumindest Aufmerksamkeit generiert hatte. 100.000 gleichzeitige Spieler zum Launchtag sind ein guter Wert, auf dem man aufbauen kann. Laut den Entwicklern erreichte das Spiel insgesamt sogar 2 Millionen Menschen.
Doch „Highguard“ schaffte es nicht, daraus Schwung zu nehmen: Die Nutzer-Reviews auf Steam fielen recht negativ aus, die Spielerzahlen purzelten rapide. Zuletzt spielten „Highguard“ am Tag nur noch wenige Hundert Menschen gleichzeitig.
Ein Patch kommt noch
„Trotz der Leidenschaft und harten Arbeit unseres Teams ist es uns nicht gelungen, eine nachhaltige Spielerbasis aufzubauen, die das Spiel langfristig tragen kann“, schreiben die Entwickler auf X. Wie es mit dem Studio weitergeht, ist unklar. Aus früheren Fällen weiß man, dass Spieleunternehmen einen derartigen Flop in der Regel nicht überleben.
Bis zum 12. März will Wildlight noch einen Patch veröffentlichen, der unter anderem eine neue Waffe und Skilltrees umfasst – ein kurzlebiger Ausblick auf das, was die Entwickler über die kommenden Monate und Jahre geplant hatten.
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(dahe)
Künstliche Intelligenz
Für fast eine halbe Milliarde US-Dollar: Teradata lässt Klage gegen SAP fallen
SAP hat einen jahrelangen Rechtsstreit mit dem Datenbank- und Analytics-Spezialisten Teradata aus den USA außergerichtlich beilegen können. Wie aus einer Mitteilung Teradatas an die US-Börsenaufsicht SEC hervorgeht, haben sich die Unternehmen auf einen Vergleich geeinigt, für den SAP 480 Millionen US-Dollar zahlt. Nach Abzug aller Gebühren und Aufwendungen für die seit 2018 währende Auseinandersetzung sollen davon vor Steuern zwischen 355 Millionen und 362 Millionen US-Dollar übrig bleiben, schätzt Teradata.
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Der nun beigelegte Rechtsstreit zwischen den beiden Unternehmen geht ursprünglich auf eine Teradata-Klage aus dem Juni 2018 zurück, auf die weitere beiderseitige Klagen folgten. Teradata warf SAP vor, über Jahrzehnte geistiges Eigentum gestohlen und seine Marktmacht ausgenutzt zu haben. Den Anschuldigungen zufolge habe der deutsche Softwarekonzern ein 2006 gemeinsam gegründetes Joint-Venture dazu genutzt, Zugriff auf das geistige Eigentum von Teradata zu erhalten. SAPs Bündelung der HANA-Datenbank mit dem ERP-System S/4HANA sei zudem eine Benachteiligung anderer Anbieter und verstoße damit gegen US-Wettbewerbsrecht.
SAP hatte laut Gerichtsdokumenten 2019 mit einer Patentklage in den USA zurückgeschlagen. Teradata legte darauf 2020 mit einer zweiten Klage in den USA nach und SAP 2021 mit weiteren Patentverletzungsvorwürfen. Der Streit lief durch verschiedenen Instanzen, zuletzt scheitertete SAP am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten mit dem Antrag, Teradatas Klage wegen Verstoß gegen das US-Kartellrecht abzuweisen. Ein erneutes Gerichtsverfahren in der Sache war für April 2026 angesetzt.
(axk)
Künstliche Intelligenz
DxO PureRaw 6: Fototool reduziert Bildrauschen und entfernt Staubflecken
Der französische Softwarehersteller DxO Labs hat sein Hilfstool PureRaw in Version 6 vorgestellt. Es dient als Vorstufe für Raw-Entwickler wie Adobe Lightroom Classic oder Capture One. PureRaw kombiniert Rauschminderung mit Demosaicing, also der Konversion diskreter Rot-, Grün- und Blauwerte in RGB-Pixel. DxO Labs setzt dafür auf Methoden mit maschinellem Lernen.
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Im Fotografieworkflow konvertiert es kameraspezifische Raw-Fotos in lineare DNG-Dateien (digitale Negative), ein universelles Raw-Format, und korrigiert dabei über DxO-eigene Methoden Bildrauschen und Objektivfehler. DAS Unternehmen vermisst dazu Kamera-Objektiv-Kombinationen in seinem Labor, um möglichst gute Korrekturprofile zu erstellen.
Rauschminderung für Bayer-Sensoren
Der Rauschminderungsalgorithmus DeepPrime XD3 (Extra Details) war bisher nur für Fujifilm-Sensoren mit X-Trans-Muster verfügbar. In PureRaw 6 verarbeitet er auch Raw-Dateien der von nahezu allen anderen Kameraherstellern bevorzugten Bayer-Sensoren.
DeepPrime bewährt sich vor allem bei Aufnahmen mit hohen ISO-Werten, etwa jenseits von ISO 25.600. Die Software erstellt einen KI-gestützten Vorschlag, der das sonst übliche Einstellen von Stärke- und Schwellenwertreglern erspart.
Ausgabe als komprimiertes DNG
Neben sehr speicherhungrigen DNG-Dateien gibt PureRaw 6 auch hochauflösende, aber komprimierte DNG-Dateien aus. DNG-Dateien sind in der Regel doppelt so groß wie die ursprünglichen Raw-Dateien. Die komprimierten Dateien sind hingegen kleiner als die Originale. Die „High Fidelity“-Kompression ist verlustbehaftet, soll aber laut DxO nicht wesentlich zulasten der Bildqualität gehen. Außer DNG und komprimiertem DNG stehen auch TIFF und JPEG als Ausgabeformate zur Wahl.
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KI-gestützte Staubentfernung
Über künstliche Intelligenz retuschiert PureRaw in Version 6 Staubflecken von verdreckten Sensoren. Das geschieht automatisch, erspart Nutzern also repetitive und ermüdende Detailarbeit. Die Stapelverarbeitung soll dabei schneller arbeiten als in der Vorgängerversion.
Preise und Verfügbarkeit
DxO PureRaw 6 steht laut Hersteller ab sofort für Windows und macOS als eigenständiges Programm sowie als Plug-in für Adobe Lightroom Classic und Photoshop zur Verfügung. In der Adobe-Bildbearbeitung lässt es sich als nichtdestruktiver Smart-Filter anwenden. Das Programm kostet 129,99 Euro. Ein Upgrade von Version 4 oder 5 ist für 79,99 Euro erhältlich.
(akr)
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