Künstliche Intelligenz
Windows on ARM: Asus mit Snapdragon X2 Extreme Edition, HP mit NPU-Turbo
Zu den ersten Notebooks mit Qualcomms neuer Prozessorgeneration Snapdragon X2 gehören die ZenBooks A14 und A16 von Asus und die HP-Modelle EliteBook X G2q sowie OmniBook Ultra G2q. Und beide haben gleich von Beginn an Sonderlocken, die anderen Geräten fehlen werden.
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Das ZenBook A14 ist wie sein vor einem Jahr gestarteter Vorgänger ein besonders leichter 14-Zöller, der nun den Sprung auf die neue CPU-Generation macht. Das neue ZenBook A16 ergänzt die Baureihe nicht nur um eine Variante mit größerem 16-Zoll-Bildschirm, sondern ist auch das erste und bislang einzige Notebook, in dem das Topmodell Snapdragon X2 Elite Extreme zum Einsatz kommt.
Dieser Prozessor läuft technisch außerhalb des restlichen X2-Portfolios, weil er eine eigene CPU-Fassung und somit angepasste Mainboards benötigt. Sein Speicherinterface umfasst nämlich drei statt wie sonst üblich zwei Speicherkanäle (192 statt 128 Bit) und obendrein ist der Arbeitsspeicher Teil des CPU-Trägers. Für diese Fassung gibt es bislang auch nur genau ein CPU-Modell, nämlich den 18-Kerner X2E-96-100 mit 48 GByte integriertem LPDDR5X-RAM – ergo hat das Asus ZenBook A16 immer diesen an Bord.
Zu Preis und Verkaufsstart hat Asus bislang keine Angaben gemacht.
NPU mit 85 statt 80 TOPS
HP wiederum beschränkt sich bei seinen 14-Zöllern EliteBook X G2q und OmniBook Ultra G2q nicht auf die bislang von Qualcomm enthüllte CPU-Auswahl, die allen Anbietern zur Verfügung steht. Stattdessen kommen in den voraussichtlich ab März erhältlichen Notebooks die HP-exklusiven Modelle X2E-90-100 (18 CPU-Kerne) und X2E-84-100 (12 CPU-Kerne) zum Einsatz. Sie ähneln den frei verfügbaren Varianten X2E-88-100 beziehungsweise X2E-80-100, haben aber eine aufgebohrte KI-Einheit (Neural Processing Unit, NPU), die auf die bereits herausragenden 80 TOPS (Billionen Operationen pro Sekunde) der regulären X2-Modelle noch einen draufsetzt: Hier gibt es 85 TOPS.

HP OmniBook Ultra G2q und HP EliteBook X G2q
(Bild: Florian Müssig / heise medien)
Auf die Frage, was man als Nutzer denn von all dieser NPU-Rechenleistung deutlich oberhalb den von Copilot+ vorgeschriebenen 40 TOPS habe, gab Microsofts James Howell zu Protokoll, dass künftig dann schlicht mehrere KI-Modelle parallel laufen können. Wer beispielsweise während eines Teams-Meetings (mit KI-weichgezeichnetem Hintergrund) eine angefragte Datei per E-Mail verschicken will, im Trubel aber vergisst, die Datei tatsächlich anzuhängen, muss künftig nicht noch eine zweite E-Mail samt Entschuldigung hinterherschicken. Stattdessen analysiert ein lokal laufendes Sprachmodell den Inhalt der E-Mail, wenn man auf Senden klickt, und Outlook hakt noch einmal beim Nutzer nach, wenn die KI feststellt, dass von einem Anhang die Rede ist, ein solcher aber fehlt.
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White-Label-Snapdragon
Angesichts der Tatsache, dass Microsoft und Qualcomm dieselbe Vision hinsichtlich NPU und KI auf Notebooks teilen und den engen Schulterschluss demonstrieren, steht nicht zu erwarten, dass Qualcomm viel Aufwand in die Unterstützung anderer Betriebssystemen als Windows stecken wird. Diese Erkenntnis hat Ende 2025 bereits dazu geführt, dass Tuxedo sein Projekt, ein Linux-Notebook mit Snapdragon X auf den Markt zu bringen, eingestampft hat.

White-Label-Notebooks mit Snapdragon X2 von Wistron (links), Quanta (Mitte) und Compal (rechts)
(Bild: Florian Müssig / heise medien)
An White-Label-Hardware, die kleine lokale Notebook-Anbieter als Basis ihres Geräteangebots verwenden können, mangelt es hingegen nicht: Qualcomm zeigte auf der CES, welche Auftragsfertiger (ODM) hinter den bislang gezeigten und für Benchmarks verwendeten Referenzsystemen stecken. Die Notebooks stammen von Compal (KQX80, KQX81), Wistron (Oryon2 Clamshell) und Quanta (QM8) und die All-in-One-PCs von Longcheer. Womöglich trifft man das ein oder andere Gerät künftig also unter anderem Namen auch im Handel an.
heise medien ist offizieller Medienpartner der CES 2026.
(mue)
Künstliche Intelligenz
Nach tagelangen Protesten: Der Iran geht nach Internetblockade offline
Nach tagelangen Protesten der Bevölkerung gegen das Regime haben iranische Behörden augenscheinlich damit begonnen, das Internet in der Hauptstadt Teheran und weiteren Teilen des Landes zu blockieren. Das berichtet die Organisation Netblocks, die den Netzverkehr und mögliche Sperren weltweit beobachtet. Auch andere öffentlich einsehbare Datenquellen zeigen Verbindungsverluste in die Islamische Republik, die seit Tagen von immer heftiger werdenden Protesten gegen das herrschende Regime erschüttert wird. Netblocks meint, dass die Internetsperre die Berichterstattung aus dem Land und die Kommunikation dort erheblich erschweren dürfte. Es ist zu befürchten, dass die Machthabenden den digitalen Blackout dazu benutzen, noch härter gegen die Demonstrationen vorzugehen.
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Die jüngste Protestwelle hatte vor fast zwei Wochen begonnen. Ausgelöst wurde sie durch einen plötzlichen Wertsturz der Landeswährung Rial inmitten einer schon massiven Wirtschaftskrise. In der Hauptstadt Teheran gingen daraufhin wütende Händler spontan auf die Straße, viele Geschäfte wurden geschlossen. Beobachter hatten darauf hingewiesen, dass auch die Proteste, die vor mehr als 40 Jahren zum Sturz des Schah und zur Errichtung der Islamischen Republik geführt haben, entscheidend durch die wichtigen Basare gestützt wurden. Inzwischen haben sich die Proteste auf andere Landesteile ausgeweitet. Am Donnerstag dieser Woche kursieren in sozialen Netzwerken etwa zahlreiche Videos, die menschenleere Geschäftsstraßen in den kurdischen Gebieten des Iran zeigen.
Die Internetsperren haben am Donnerstag offenbar in der westlichen Provinz Kermanschah begonnen, dort hat Netblocks zuerst Verbindungsabbrüche registriert. Betroffen ist inzwischen laut Berichten, die bei der Nachrichtenagentur dpa eingegangen sind, auch das mobile Internet in ersten Großstädten. Als Grund dafür wurden demnach auch neue Protestaufrufe für Donnerstag und Freitag vermutet, die Reza Pahlavi, der Sohn des 1979 gestürzten Schahs, veröffentlicht hatte. Im Iran liegt die letzte landesweite Internetsperrung gerade einmal rund sieben Monate zurück. Als Israel und die Islamische Republik tagelang Raketen aufeinander abgeschossen haben, hat das Regime in Teheran einen fast vollständigen digitalen Blackout verhängt.
(mho)
Künstliche Intelligenz
EU erhöht den Druck auf Elon Musks X wegen Groks KI-Bildern von Kindern
Die EU geht nach sexualisierten KI-Bildern von Kindern auf der Online-Plattform X einen nächsten Schritt bei Ermittlungen gegen das Unternehmen von Elon Musk. Die Europäische Kommission habe die US-Firma aufgefordert, interne Dokumente zur Künstlichen Intelligenz Grok nicht zu vernichten, sondern bis Ende des Jahres aufzubewahren, sagte ein Sprecher. Es gebe Zweifel daran, ob das Unternehmen sich an europäische Digitalgesetze halte.
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Nutzer von X können den KI-Chatbot Grok bislang dazu auffordern, freizügige Bilder von Menschen zu generieren. Auf der Plattform finden sich etliche Beispiele, bei denen die KI unter normalen Bildern aufgefordert wird, diese zu sexualisieren. Oft kommt Grok der Aufforderung nach.
Dabei wurden auch Grenzen überschritten: An Silvester entschuldigte sich der Chatbot dafür, ein Bild von zwei Mädchen im Teenager-Alter „in sexualisierten Outfits“ erstellt und geteilt zu haben. „Es handelte sich um ein Versagen unserer Sicherheitsvorkehrungen, und ich entschuldige mich für alle dadurch entstandenen Schäden“, ließ der Dienst Grok auf X schreiben. Trotzdem kommt die KI entsprechenden Nutzeranfragen auch Tage nachdem die Öffentlichkeit auf das Verhalten aufmerksam geworden ist, weiterhin nach, das Profil der KI ist noch immer voll von derartigen Bildern.
Mittlerweile sollen X-Nutzer jede Stunde tausende öffentlich zugängliche sexualisierte Deepfakes erstellt haben. Das ergab eine 24-stündige Analyse. Das US-Magazin Wired berichtete außerdem von weitaus verstörenderen sexualisierten Bild- und Videoinhalten auf der Website von Grok. Dort finden sich unter anderem KI-generierte Darstellungen sexualisierter Gewalt oder pornografische Deepfakes von Minderjährigen.
EU verhängte im Dezember Strafe gegen X
Der EU-Kommissionssprecher betonte: „Wir haben beobachtet, wie Grok antisemitische Inhalte und in jüngerer Zeit auch sexuelle Darstellungen von Kindern generiert hat. Das ist illegal. Das ist inakzeptabel.“ Die EU-Kommission hatte von X Ende 2025 Auskünfte zu Grok verlangt und nach eigenen Angaben über die Feiertage eine Antwort erhalten. Diese werde nun analysiert.
Eine Deaktivierung von Grok in der EU zu erwirken, sei nicht das Ziel der EU-Kommission und eher ein letztes Mittel. „Wir sind nicht hier, um den Bürgern zu sagen, welche Plattform sicherer oder besser zu verwenden ist“, sagte der Sprecher.
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Gegen Musks Plattform X laufen auf Grundlage europäischer Digitalgesetze bereits mehrere Untersuchungen und Verfahren. Erst Anfang Dezember hatte die EU gegen Musks Online-Plattform wegen Transparenzmängeln eine Strafe von 120 Millionen Euro verhängt. Der US-Firma könnten weitere Strafen drohen. So haben die europäischen Internetwächter X ebenfalls seit Dezember 2023 im Visier, weil die Plattform im Verdacht steht, nicht genug gegen illegale Inhalte oder Desinformation zu tun.
(rah)
Künstliche Intelligenz
Leistungsschutzrecht boykottiert: französische Geldstrafe für X
Wegen Nichtbefolgung eines Gerichtsurteils muss der Mikroblogging X in Frankreich 170.000 Euro an die Presseagentur Agence France-Press (AFP) zahlen. Denn entgegen früherer Gerichtsentscheidungen hat X Daten über die Nutzung von AFP-Inhalten nicht offengelegt. Hinzu kommen laut Entscheidung des Tribunal de Paris vom Donnerstag 60.000 Euro Verfahrenskosten.
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Dies berichtet die Tageszeitung Le Monde. Hintergrund ist, dass die Betreiberfirma xAI versucht, das europäische Leistungsschutzrecht zu boykottieren. Nicht nur weigert sie sich, mit Verlagen zu verhandeln, sie ignoriert auch Gerichtsurteile. In einem zweiten Verfahren greift das Gericht schon strenger ein: Sollten Nutzungsdaten nicht spätestes am 10. Februar übergeben werden, drohen 60.000 Euro Strafe. Pro Tag.
Das Leistungsschutzrecht hält große digitale Plattformen, die fremde Presseinhalte zum eigenen Vorteil verwerten, dazu an, die Verlage für ihre Inhalte zu bezahlen. Grundsätzlich sollen die Beteiligten entsprechende Verträge aushandeln. xAI verweigert jedoch schon die Aufnahme der Verhandlungen.
Urteil und Berufungsinstanz ignoriert
Daher bestreitet AFP den Gerichtsweg. Zunächst geht es darum, herauszufinden, in welchem Umfang AFP-Inhalte auf X genutzt werden und wie viel Umsatz X damit macht. Davon hängt die Remuneration ab. Im Mai 2024 entschied das Gericht, dass X bestimmte Daten binnen zweier Monate offenlegen muss, darunter die Zahl der Einblendungen sowie Klicks auf Tweets mit AFP-Inhalten, die Zahl anderer Interaktionen (Retweets, Zitierungen, Antworten und „likes”) sowie die in Zusammenhang mit diesen Tweets in Frankreich generierten Werbeumsätze.
Dagegen ging der Online-Dienst in Berufung, verlor aber. Das Berufungsgericht hat die Auflagen im September bestätigt. Dennoch hat X nicht geliefert. Daher hat das Tribunal de Paris nun die Strafe verhängt. Durch seine „Einstellung (…) gefährdet X das demokratische Ziel der Erhaltung freier und vielfältiger Presse”, zitiert Le Monde das Gericht.
Wie viel Geld AFP für das Leistungsschutzrecht selbst zusteht, ist eine zweite Frage. Die Strafe wird darauf nicht angerechnet.
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30.000 Euro pro Tag
Die Groupe Le Monde, Eigentümer der Tageszeitung, sowie Mitbewerber Le Figaro gehen ebenfalls gerichtlich gegen xAIs Boykott des Leistungsschutzrechts vor. Das gleiche Pariser Gericht hat xAI jetzt auferlegt, die Nutzungsdaten bis spätestens 10. Februar zu liefern.
Sollte xAI die Daten nicht fristgerecht offenlegen, drohen 30.000 Euro Geldstrafe pro Verlag und Tag. Die Groupe Le Monde führt das Verfahren nicht nur für die namensgebende Zeitung, sondern auch für die weiteren Presseerzeugnisse des Verlages; er hält unter anderem 51 Prozent an der französischen Version der Huffington Post. Die Konkurrenzzeitungen Les Echos und Le Parisien haben ihre juristischen Anstrengungen zur Durchsetzung ihres Leistungsschutzsrechtes gegen X hingegen letzten Frühling fallenlassen.
(ds)
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