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Datenschutz & Sicherheit

„Wir waren die Einzigen, die bis zum Schluss gekämpft haben“


Seit Ende 2024 begannen Kreise und Städte in Baden-Württemberg, Bezahlkarten an Asylsuchende auszugeben – auch in anderen Teilen Deutschlands wurde das so praktiziert. Doch an einem Ort gab es bis zuletzt Gegenwehr: in Freiburg. Nun wurde auch die Universitätsstadt im Breisgau gezwungen, Geflüchtete auf die restriktiven Zahlungsinstrumente umzustellen. Doch die Stadt wehrt sich weiter.

Wir haben mit Ulrich von Kirchbach (SPD) gesprochen. Er ist Sozialbürgermeister in Freiburg und berichtet von den Gründen für die Ablehnung und den Problemen, die Bezahlkarten mit sich bringen.

Porträt von Ulrich von Kirchbach
Seit 2002 ist Ulrich von Kirchbach Bürgermeister für Kultur, Jugend, Soziales und Integration in Freiburg. – Alle Rechte vorbehalten Freiburg

netzpolitik.org: Herr von Kirchbach, warum ist Freiburg gezwungen, Bezahlkarten einzuführen, während beispielsweise Potsdam in Brandenburg die Ausgabe ohne Probleme verweigern kann?

Ulrich von Kirchbach: In Brandenburg haben die dortige Landesregierung und das Sozialministerium den Landkreisen und kreisfreien Städten freie Hand gegeben, ob sie Bezahlkarten einführen wollen oder nicht. Das hätte ich mir auch für Baden-Württemberg gewünscht, aber das Land ging einen anderen Weg. Es hat eine landeseinheitliche Einführung verfügt und Freiburg ist an diese Vorgaben gebunden.

Wir haben uns dagegen ausgesprochen, aber bekamen dann Ende 2025 eine Weisung und mussten das umsetzen. Ich habe nicht verstanden, warum Baden-Württemberg unter einer grün geführten Landesregierung die Zügel so anzieht. Es wurde auch zunächst gesagt, es würde Pilotgemeinden oder Pilotstädte geben – die gab es dann aber doch nicht.

netzpolitik.org: Hat Freiburg mittlerweile begonnen, Bezahlkarten auszugeben?

Ulrich von Kirchbach: Wir haben im Februar damit begonnen, die Bezahlkarte auszugeben. Da dies nicht automatisiert funktioniert, erfolgt die Ausgabe nach und nach. Wir vergeben fortlaufend persönliche Termine für die Ausgabe weiterer Bezahlkarten.

Dass bislang nur wenige Karten ausgegeben worden sind, das hat auch mit personellen Engpässen zu tun. Außerdem erfordert die Einführung der Bezahlkarte auch einige Anpassungen bei unseren IT-Systemen, die wir erst kompatibel machen mussten.

netzpolitik.org: Werden Sie trotz der Weisung des Landes weiter versuchen, sich gegen die Bezahlkarten zu wehren?

Ulrich von Kirchbach: Wir haben beim Land einen Antrag gestellt, dass die landesrechtlichen Vorgaben ausgesetzt werden. Das hatte der Freiburger Gemeinderat angeregt. Aber über unseren Antrag wurde bislang noch nicht entschieden.

netzpolitik.org: Haben Sie davon abgesehen noch Handlungsspielräume, etwa was die Obergrenze für Bargeld-Abhebungen angeht?

Ulrich von Kirchbach: Leider hat das Land auch hier einheitliche Vorgaben gemacht, eine Bargeldabhebung darf nur bis maximal 50 Euro im Monat möglich sein. Das heißt, wir haben leider so gut wie keinen Spielraum. Auch wenn mir bisher niemand erklären konnte, wie es genau zu diesem Betrag gekommen ist.

netzpolitik.org: Was war denn vor den Bezahlkarten der Verwaltungsprozess, um Asylbewerber:innen Leistungen auszuzahlen?

Ulrich von Kirchbach: Die Menschen bekamen das Geld auf ihr Konto überwiesen, wenn sie eines hatten. Neben den Geldleistungen gab es auch Direktleistungen, beispielsweise wenn Miete direkt überwiesen wurde.

Für diejenigen ohne Konto gab es Barauszahlungen oder einen Bargeldautomaten. Damit gab es keinerlei Probleme, außer dass der Automat mal ein, zwei Tage technische Probleme hatte. Ansonsten lief alles reibungslos.

Durch die Bezahlkarten kommt es nicht zu einem Bürokratieabbau, sondern im Gegenteil zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand: Es entstehen zusätzliche Schritte bei der Ausgabe, bei der Aufladung, bei den Einzelfallprüfungen, bei der Information der Betroffenen, bei der Klärung praktischer Probleme. Darauf habe ich bereits im Vorfeld öffentlich hingewiesen. Auch in anderen Kommunen wird von zusätzlichem und nicht von sinkendem Aufwand berichtet.

netzpolitik.org: War das der Hauptgrund für Freiburg, Bezahlkarten abzulehnen?

Ulrich von Kirchbach: Neben dem Verwaltungsaufwand sehen wir vor allem Nachteile bei der Integration. Durch die Bezahlkarten besteht die Gefahr, dass Menschen stigmatisiert werden, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Was wir auch nicht verstanden haben, ist, dass auch Menschen auf Bezahlkarten umgestellt werden müssen, die schon länger in Deutschland sind. Das hat uns nicht eingeleuchtet.

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Für mich ist die Einführung reine Symbolpolitik. Dabei wäre es viel wichtiger, ob solche Dinge rechtssicher, praktikabel und mit vertretbarem Aufwand umsetzbar sind.

netzpolitik.org: Ist Freiburg mit anderen Kommunen im Austausch, die ebenfalls keine Bezahlkarten wollen oder keine haben?

Ulrich von Kirchbach: Wir sind in Baden-Württemberg gut vernetzt, aber letztlich waren wir die Einzigen, die noch bis zum Schluss gekämpft haben.

In anderen Kommunen gab es auch Kritik, aber teilweise haben die Oberbürgermeister die Einführung vorangetrieben. Und bei uns war es eben so, dass sich sowohl der Oberbürgermeister als auch der Gemeinderat gegen die Bezahlkarten ausgesprochen haben.

In Baden-Württemberg gibt es jetzt erstmal keine Möglichkeit mehr, sich der Einführung zu entziehen, da diese nun durch Vorgaben und Weisungen durchgesetzt wird.

netzpolitik.org: Müsste man etwas auf Bundesebene ändern, um Bezahlkarten wieder abzuschaffen?

Ulrich von Kirchbach: Die Bundesvorgaben formulieren keinen Zwang, dass Bezahlkarten eingeführt werden müssen. Sondern sie geben Rahmenbedingungen, um das umsetzen zu können. Gleichzeitig ist den Ländern freie Hand gegeben worden. Daher haben wir nur die Möglichkeit, auf eine Änderung der landesrechtlichen Vorgaben hinzuwirken – und dafür setzen wir uns natürlich weiter ein.

Aber ich habe da ehrlich gesagt keine große Hoffnung, auch nicht bei der neuen grün-schwarzen Landesregierung, die von der Konstellation wohl die gleiche sein wird wie die vorherige.

Es könnten allerdings Betroffene klagen, wenn sie auf Bezahlkarten umgestellt werden und dann könnte ein Gericht prüfen, ob die Vorgaben vom Bundesgesetzgeber so intendiert waren, dass den kreisfreien Städten und Landkreisen kein Ermessensspielraum mehr gegeben wird. Da könnte es noch gerichtliche Entscheidungen geben.



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Datenschutz & Sicherheit

Medizinregistergesetz: „Ein lebenslanges, unverhältnismäßiges Risiko“


In rund 350 verschiedenen Datenbanken lagern Gesundheitsdaten aus Deutschland. Zu den größten dieser sogenannten Medizinregister zählen das „Deutsche Herzschrittmacher-Register“ mit den Daten von mehr als einer Million Patient:innen oder das „TraumaRegister DGU“, das Daten von über 100.000 Personen enthält.

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will diese Daten für Forschende zugänglich machen. Dafür soll es einheitliche Vorgaben und Qualitätsstandards geben, das steht im Regierungsentwurf des Medizinregistergesetzes, der derzeit im Bundestag verhandelt wird. Ein neues Zentrum für Medizinregister (ZMR) soll die Register auf Datenschutz und Datenqualität prüfen. Qualifizierte Register werden dann in einem Verzeichnis aufgeführt, dürfen zu einem festgelegten Zweck kooperieren und auch anlassbezogen Daten zusammenführen.

In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses am vergangenen Mittwoch äußerten verschiedene Verbände und Fachleute deutliche Kritik an den Regierungsplänen: Der Entwurf verstoße gegen europäisches Recht, es drohe die Gefahr einer Reidentifizierung von Personen und die Widerspruchsmöglichkeiten der Patient:innen seien unzureichend. Abhilfe könne teilweise ein Änderungsantrag der Grünen schaffen, für den sich einige der Sachverständigen aussprachen.

Regelungen zum Datenschutz seien „mangelhaft“

Am deutlichsten fiel die Kritik von Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutz Expertise aus. Er bescheinigte dem Regierungsentwurf, „gegen Europarecht sowie nationales Verfassungsrecht“ zu verstoßen. Als Grund führte der ehemalige Landesdatenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein an, dass die Regierung zentrale grundrechtliche Vorgaben und deren Konkretisierung in der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) missachte. Der Entwurf sei daher „mangelhaft“.

Die DSGVO sieht vor, dass Betroffene bei jeder sie betreffenden Datenverarbeitung informiert werden müssen. Die Bundesregierung will die Betreiber von Medizinregister jedoch nur dazu verpflichten, allgemein und einmalig über die Zwecke ihrer Datenbank zu informieren. Die Betroffenen könnten so nicht nachvollziehen, was mit ihren Daten passiert, so Weichert: „Ich bin sehr skeptisch, dass diese Regelung dann vor dem Europäischen Gerichtshof oder auch vorm Bundesverfassungsgericht standhält.“

Außerdem seien die Schutzvorkehrungen für die Register unzureichend, was für die Betroffenen „ein lebenslanges, unverhältnismäßiges Risiko“ bedeute. Dass das Gesetz eine Speicherdauer der Gesundheitsdaten von bis zu 100 Jahren vorsehe, vergrößere dieses Problem noch, sagte Weichert. Angesichts einer solchen Zeitspanne könne die Regierung nicht ernsthaft von einer Löschfrist sprechen.

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Das Risiko der Reidentifizierung

Auch die Bundesärztekammer kritisiert in ihrer Stellungnahme den unzureichenden Datenschutz.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Daten qualifizierter Medizinregister miteinander verknüpft werden können. Die Betreiber sollen dafür registerübergreifende Pseudonyme auf Grundlage des unveränderbaren Teils der Krankenversichertennummer von Versicherten (KVNR) erstellen. Damit aber lägen den Registerbetreibern faktisch sowohl die identifizierenden Klardaten der Betroffenen als auch die pseudonymisierten Daten vor. Medizinregister sollten jedoch grundsätzlich nur mit pseudonymisierten Daten arbeiten, so die Forderung der Bundesärztekammer. Außerdem sollte die Registerarchitektur konsequent dem Grundsatz der Datenminimierung folgen.

Auch Thilo Weichert warnte vor der Gefahr der Reidentifizierung. Der Entwurf trage dazu bei, dass die Krankenversichertennummer zu einem „Kennzeichen von allgemeiner Bedeutung“ für den Gesundheitsbereich werde. Damit erhöhe sich das Risiko der Reidentifizierung massiv. Es bedürfe dann nur noch „eines geringen Zusatzwissens“, so Weichert in der Anhörung, um festzustellen, zu wem ein Datensatz gehört.

Bei der Krankenversichertennummer handele es sich gemäß der DSGVO zudem um eine „nationale Kennziffer“. Eine solche Ziffer ist aber nur dann zulässig, wenn der Persönlichkeitsschutz der Betroffenen gewahrt bleibt, erklärte Weichert. Garantien dafür sehe der Gesetzentwurf nicht vor.

Widerspruchsrechte stärken

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe unterstrich, dass der Datenschutz insbesondere für vulnerable Gruppen wichtig ist. „Wir haben Menschen, die HIV-infiziert sind, unter unseren Mitgliedern. Da ist natürlich der Datenschutz ein ganz großes Thema“, sagte Siiri Ann Doka vom Dachverband, der bundesweit mehr als einhundert Selbsthilfeverbände behinderter und chronisch kranker Menschen vertritt.

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Die BAG Selbsthilfe sehe sich in einem Zwiespalt, sagte Doka. Einerseits begrüße ihr Verband es, wenn Medizinregister eingerichtet werden. Andererseits gebe es „erhebliche Risiken für die Daten der Patienten“. Dieses Spannungsverhältnis ließe sich auflösen, wenn Patient:innen stärker eingebunden werden. Alle stehen vor der gleichen Frage: „Will ich die Forschung fördern und im Grunde anderen auch Hilfestellung für ihre Erkrankung geben? Oder muss ich mich auf den Schutz meiner Daten konzentrieren?“

Zur Patientenbeteiligung zähle auch, dass Betroffene eine Möglichkeit erhalten, sich möglichst barrierearm darüber zu informieren, was mit ihren Daten passiert, und deren Nutzung gegebenenfalls differenziert widersprechen zu können, sagte Doka. Die BAG Selbsthilfe spreche sich daher für eine zentrale Vertrauensstelle aus, die auch die Widersprüche von Patient:innen aufnehme.

Forderung nach einer unabhängigen Vertrauensstelle

Der Verband greift damit einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf. Er sieht vor, eine unabhängige Vertrauensstelle beim Robert Koch-Institut einzurichten. Sie soll unter anderem Pseudonymisierungsverfahren vereinheitlichen und Widersprüche von Patient:innen entgegennehmen.

Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte stellt sich hinter diesen Vorschlag. Die Vertrauensstelle könne „einen wesentlichen Beitrag zu einer einheitlichen und transparenten Registerlandschaft leisten“ und zugleich die Betroffenenrechte stärken, schreibt Louisa Specht-Riemenschneider in ihrer Stellungnahme. Allerdings betont sie, dass dann geklärt werden müsse, wie die Vertrauensstelle finanziell und personell ausgestattet wäre.

Das hier mit Blick auf den Regierungsentwurf grundsätzlich Klärungsbedarf besteht, hat die Anhörung ebenfalls gezeigt. Denn für das neue Zentrum für Medizinregister sieht das Gesetz bislang gerade einmal vier Personen vor. „Wie wollen Sie so die notwendige fachliche Kompetenz zusammenbekommen“, fragte der sichtlich entgeisterte Thilo Weichert am Mittwoch, „um die zahlreichen Aufgaben zu erfüllen, die ein solches Zentrum wahrnehmen muss?“

Auch diese Frage sollte der Bundestag noch klären, bevor er im Plenum über den Gesetzentwurf abstimmt.



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Sperre von Anthropics KI-Modellen: China soll Zugriff auf Mythos gehabt haben


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die US-Regierung hat die Abschaltung der KI-Modelle Fable 5 und Mythos 5 von Anthropic unter anderem angeordnet, weil es den Verdacht gibt, dass eine Gruppe mit Verbindungen zur chinesischen Regierung Zugriff auf letzteres hatte. Das berichtet das US-Magazin Semafor unter Berufung auf eine anonyme Quelle. Das könnte erklären, warum nicht nur das beschränkte Fable 5, sondern auch Mythos 5 gesperrt werden musste. Der Zugriff auf letzteres war eigentlich streng reglementiert. Sollte die Volksrepublik Zugriff darauf haben, könnte das ein Risiko für die nationale Sicherheit der USA darstellen, schreibt Semafor. Eine Bestätigung steht aber aus. Bislang hieß es, dass es eine Möglichkeit gegeben hat, Schutzmechanismen von Fable 5 zu umgehen, weshalb die Sperre angeordnet wurde.

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Anthropic hat Fable 5 vorigen Dienstag als inhaltlich eingeschränkte Variante des neuen Mythos 5 freigegeben. Erste Tests hatten die merklich höhere Leistungsfähigkeit des KI-Modells bestätigt, aber auch zu Kritik an den Sicherheitsmaßnahmen geführt. Stufte ein sogenannter Classifier eine Anfrage als heikel ein, beantwortete nicht Fable die Frage, sondern das ältere Modell Claude Opus 4.8. Damit wollte Anthropic verhindern, dass Angreifer die Fähigkeiten des Modells für Cyberattacken oder andere schädliche Zwecke ausnutzen. Das konnte aber auch bei „sicheren, normalen Inhalten“ passieren, heiß es in einem Hinweis. Das Vorgehen hat für viel Kritik gesorgt.

Am Freitag hat Anthropic dann unerwartet den Zugriff auf Fable 5 und Mythos 5 gesperrt – für alle Nutzerinnen und Nutzer weltweit. Auslöser war angeblich eine Exportkontrolldirektive der US-Regierung, die ausländischen Staatsangehörigen den Zugriff auf beide Modelle untersagt – auch ausländischen Anthropic-Angestellten innerhalb der USA. Am Wochenende hieß es dann, dass Amazon-CEO Andy Jassy vorher US-Finanzminister Scott Bessent von einem mutmaßlichen Jailbreak berichtet habe. Grundlage soll ein Bericht der Cybersicherheits-Abteilung seines Konzerns gewesen sein, in dem der angebliche Jailbreak erklärt wurde. Dass die Volksrepublik China Zugriff auf Mythos gehabt haben soll, wurde erst später bekannt. Die genauen Hintergründe bleiben deshalb unklar.


(mho)



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Datenschutz & Sicherheit

phpBB: Kritische Sicherheitslücke ermöglicht Kompromittierung


IT-Forscher haben in der populären Forensoftware phpBB Sicherheitslücken entdeckt, die etwa die Anmeldung mit jedem Nutzerkonto ermöglichen. Das ganze Board lässt sich damit übernehmen. Ein Update steht bereit, das Admins zügig anwenden sollten.

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Das Leck finde sich seit zehn Jahren in der Software, schreibt der Anbieter des genutzten KI-Pentesting-Tools in einer Analyse. Wie Mitarbeiter von Aikido erklären, ist die Standardkonfiguration anfällig, mithin tausende Foren für Angriffe verwundbar. Unabhängig davon hat Dan Stefan Alexandru die Lücke und eine weitere ebenfalls aufgespürt.

Das phpBB-Team hat die Version 3.3.17 „Young Bertie“ veröffentlicht, die diese und weitere Lücken schließt, und bittet Foren-Admins um rasches Update der Software. Insgesamt stopft das Release vier Sicherheitslücken. Als kritisches Risiko gilt eine Umgehung der Authentifizierung, durch die Angreifer einen gültigen Session-Token als beliebiger aktiver Nutzer erhalten können. Mit einer einzigen HTTP-Anfrage, ohne vorherige Anmeldung. Damit lassen sich fremde Nutzerkonten übernehmen (CVE-2026-48611, CVSS 9.8, Risiko „kritisch“). Diese Sicherheitslücke haben die beiden Entdecker unabhängig aufgedeckt und gemeldet.

Die zweite erwähnte Schwachstelle betrifft die Prüfungen in der OAuth-Implementierung, sie bedingt eine Schwachstelle vom Typ „Cross Site Request Forgery“ (CSRF). Wenn Opfer auf einen präparierten Link der Angreifer klicken, ermöglicht es die Übernahme des Kontos (CVE-2026-48612, CVSS 8.0, Risiko „hoch“).

Details zu den Lücken will Aikido noch nicht veröffentlichen, damit Admins Zeit zum Updaten haben. Allerdings ist die gepatchte Version veröffentlicht und mit einem einfachen diff gelangen Kriminelle an die nötigen Informationen, welcher Code verändert wurde. Angriffe sind daher in Kürze zu erwarten.


(dmk)



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