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Datenschutz & Sicherheit

Krypto-Phishing mit angeblicher Mail des Bundeszentralamts für Steuern


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Bei einer aktuellen Phishing-Masche geben die Betrugs-E-Mails vor, vom Bundeszentralamt für Steuern zu stammen. Es seien „Abweichungen bei Krypto-Angaben festgestellt“ worden, heißt es darin.

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Das Schreiben versucht, bei den Empfängern Druck aufzubauen. „Dieses Schreiben dient der Information über eine verpflichtende Maßnahme im Zusammenhang mit Ihrer Steuererklärung und Ihre Krypto-Vermögenswerte“, schreiben die Phisher in nicht ganz sauberem Deutsch. Demnach seien „Krypto-Dienstleister verpflichtet, steuerrelevante Daten an die Finanzbehörden zu melden. Die gemeldeten Informationen werden künftig automatisiert mit Ihren Angaben abgeglichen.“

Das steht tatsächlich in der EU-Richtlinie mit dem Namen DAC 8, deren Umsetzung in Deutschland am 19.12.2025 beschlossen wurde und die damit Heiligabend des vergangenen Jahres in Kraft getreten ist. Das hat noch keine größeren Kreise gezogen, könnte jetzt jedoch für Verunsicherung bei Krypto-Asset-Inhabern sorgen.

Die zu meldenden Daten umfassen laut Phishing-Mail „Identitätsdaten von Steuerpflichtigen, Krypto-Bestände und Wallets, Transaktionen, Übertragungen und Veräußerungen“. Die Betrüger schreiben weiter: „Um steuerliche Unstimmigkeiten, Prüfungen oder Sanktionen zu vermeiden, ist eine Überprüfung Ihrer Krypto-Konten innerhalb von 5 Werkstage erforderlich“ – der sehr kurze Zeitrahmen soll den Druck erhöhen. Empfänger müssten sich daher bei „Mein Elster“ mit ihrem Elster-Zertifikat anmelden und „Krypto-Wallets oder Exchange-Konten gemäß den Anweisungen“ verknüpfen. Darauf folgt eine Schaltfläche „Zur Datenüberprüfung“, die auf die eigentliche Phishing-Seite umleitet – auf Mobil-Browsern, mit Desktop-Browser-Kennung erfolgte eine Umleitung auf web.de. Das soll Malware-Analysten die Arbeit erschweren.

Die Betrüger versuchen, noch mehr Druck aufzubauen und so potenzielle Opfer zum Handeln zu bringen: „Bei Abweichungen zwischen gemeldeten und erklärten Daten handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann“, erörtern sie weiter. „Steuerhinterziehung ist hingegen als Straftatbestand eingestuft und kann mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden“, schließt der Text der Phishing-Mail ab.

Es gibt mehrere Indizien, dass es sich um keine echte Mail von der Steuerverwaltung handelt. Der Absender zeigt zwar einen passenden Namen an, die Mail-Adresse selbst hat jedoch überhaupt nichts mit Steuern zu tun und liegt nicht einmal auf einer deutschen Domain. Der Aktions-Knopf leitet auf eine verkürzte, kryptische URL und nicht auf mit dem Elster-System verbundene Domains. Auch die kleineren Rechtschreibfehler sind ein weiteres Indiz. Empfänger sollten diese Mails daher einfach löschen und ignorieren.

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Das Bundeszentralamt für Steuern muss des Öfteren für derartige Phishing-Versuche herhalten. Im vergangenen Mai forderten Betrüger etwa angeblich im Namen der Behörde auf, Mahngebühren für verspätete Steuererklärungen zu zahlen.


(dmk)



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Datenschutz & Sicherheit

Ausschuss stimmt gegen freiwillige Chatkontrolle


Die Ausnahmeregel, die Internet-Diensten eine freiwillige Chatkontrolle erlaubt, hat gestern einen Dämpfer bekommen. Die EU-Abgeordneten im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres haben eine Verlängerung der Ausnahme-Verordnung gestern überraschend abgelehnt.

Eigentlich verbietet die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation das Überwachen von Nachrichten ohne Einwilligung der betroffenen Nutzer. Seit 2021 erlaubt eine vorübergehende Ausnahme Anbietern eine freiwillige Chatkontrolle. Kommission und Rat wollen diese Ausnahme ein zweites Mal verlängern. Das Parlament verhandelt gerade seine Position.

Gleichzeitig verhandeln die EU-Gesetzgeber über die CSA-Verordnung. Dieses Gesetz ist ungleich wichtiger: Es wird dauerhaft gelten, es könnte Anbieter auch gegen ihren Willen verpflichten, eine Chatkontrolle durchzuführen, und es könnte auch verschlüsselte Kommunikation betreffen.

Den einen zu viel, den anderen zu wenig

Die Verhandlungen zur vorübergehenden freiwilligen Chatkontrolle finden vor diesem Hintergrund statt. Kommission, Rat und Konservative wollen die freiwillige Chatkontrolle wie bisher ohne Änderungen verlängern, bis das dauerhafte Gesetz in Kraft tritt.

Sozialdemokraten wollen die Dauer der freiwilligen Chatkontrolle begrenzen. Liberale, Grüne und Linken wollen die freiwillige Chatkontrolle auf Verdächtige begrenzen.

Die gestrige Abstimmung war dementsprechend kompliziert. Von 25 Änderungsanträgen wurden einige angenommen, andere nicht.

Ein Antrag, die Chatkontrolle auf bekannte Inhalte zu beschränken und Verschlüsselung zu schützen, fiel durch. Ein Antrag, die Dauer der Ausnahmeregel zu verkürzen, wurde ebenso abgelehnt. Ein Antrag, dass die Kommission jährlich Bericht erstatten muss, wurde angenommen. Ein Antrag, den Verhandlungen zur CSA-Verordnung nicht vorzugreifen und Verschlüsselung zu schützen, kam ebenfalls durch.

Mit diesen Änderungen war niemand vollständig glücklich. Den Rechten geht die Chatkontrolle nicht weit genug. Den Linken geht die Chatkontrolle zu weit.

Am Ende stimmten 38 Abgeordnete gegen den Kompromissvorschlag, 28 dafür, drei enthielten sich.

Vom Ausschuss ins Plenum

Dieses Ergebnis hat viele überrascht, auch im Parlament. Wir haben einige Abgeordneten-Büros und das Ausschuss-Sekretariat angefragt. Viele haben so eine Situation noch nicht erlebt. Wie der Prozess weitergeht, ist nicht ganz sicher.

Nach der Abstimmung im Ausschuss geht der Gesetzentwurf nächste Woche ins Plenum des Parlaments. Dort können alle Abgeordneten darüber abstimmen. Da der Entwurf jedoch im Ausschuss durchgefallen ist, wird der Ausschuss dem Plenum empfehlen, ebenfalls dagegen zu stimmen.

Einige zivilgesellschaftliche Akteure wünschen sich eine Ablehnung. Das ist jedoch nicht sehr wahrscheinlich. Immerhin argumentieren Befürworter wie Kommission, Rat und Tech-Unternehmen damit, dass die Chatkontrolle Kindesmissbrauch bekämpft – auch wenn die offiziellen Zahlen das nicht belegen können.

Die vorübergehende Ausnahme gilt bis zum 3. April. Gibt es bis dahin keine Einigung, ist die freiwillige Chatkontrolle wieder verboten. Das entspricht zwar dem Gesetz. Aber das wollen viele Akteure verhindern.

Konservative wollen Chatkontrolle

Viele Abgeordnete und Fraktionen werden ihre Strategie überdenken und anpassen. Vor allem die Konservativen wollen die Chatkontrolle, auch wenn sie im Ausschuss gegen den Kompromiss gestimmt haben.

Die Berichterstatterin für das Gesetz ist die deutsche Sozialdemokratin Birgit Sippel. Ihr Team arbeitet jetzt daran, doch noch eine Einigung für die vorübergehende freiwillige Chatkontrolle zu finden.

Nach dem Beschluss des Parlaments folgt der Trilog mit Kommission und Rat. Parallel dazu verhandeln die Institutionen über die dauerhafte und verpflichtende Chatkontrolle.



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Datenschutz & Sicherheit

HCL BigFix: Angreifer können auf Daten im Dateisystem zugreifen


Angreifer können insgesamt an sieben Sicherheitslücken in HCL BigFix ansetzen und Computer im schlimmsten Fall kompromittieren.

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Wie aus einer Warnmeldung hervorgeht, stecken die Lücken in den Komponenten Axios, jsPDF und React Router, die die Endpoint-Management-Plattform nutzt. Die meisten und gefährlichsten Lücken stecken in jsPDF.

Darüber können Angreifer etwa auf Daten im Dateisystem zugreifen (CVE-2025-68428 „kritisch“) oder Schadcode in PDFs einbetten, der beim Öffnen ausgeführt wird (CVE-2026-24737 „hoch“). Bislang gibt es keine Berichte, dass Angreifer die Sicherheitslücken bereits ausnutzen.

Die Entwickler versichern, HCL BigFix in der Ausgabe 1.0.2 update 2 repariert zu haben.


(des)



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Datenschutz & Sicherheit

Forschende schlagen Alarm: Staaten sollen Social-Media-Verbote stoppen


Nachdem Australien im Dezember ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige eingeführt hat, wollen zahlreiche Staaten das auch. In Deutschland läuft die Debatte ebenso heiß. Jetzt wollen Hunderte Forscher*innen aus den Bereichen Technologie, IT-Sicherheit und Privatsphäre die Notbremse ziehen.

In einem offenen Brief warnen sie eindringlich vor den negativen Folgen eines Social-Media-Verbots und den damit verbundenen flächendeckenden Alterskontrollen im Netz. Es fehle ein klares Verständnis dafür, was diese Kontrollen anrichten können – für „Sicherheit, Privatsphäre, Gleichberechtigung“ und die „Autonomie“ aller Menschen.

Die Einführung von Alterskontrollen ohne weitere Forschung sei „gefährlich und gesellschaftlich nicht hinnehmbar“, schreiben die Forscher*innen auf Englisch. Sie fordern deshalb ein Moratorium für Social-Media-Verbote. Das heißt: Regierungen und Parlamente sollen ihre laufenden Vorhaben stoppen und vorerst keine Verbote erlassen.

Unterschrieben haben das Wissenschaftler*innen aus 29 Ländern, darunter sind viele EU-Staaten, die USA, UK, Kanada, Südkorea und die Türkei. Aus Deutschland haben sich rund 70 Fachleute dem Aufruf angeschlossen. Der offene Brief passt zu einem fachübergreifenden Chor aus Warnungen: Auch Expert*innen aus unter anderem den Bereichen Kinderschutz, Pädagogik und Menschenrechten haben Bedenken gegenüber einem Social-Media-Verbot oder lehnen es ab.

Nachteile von Alterskontrollen gewiss, Vorteile ungewiss

Gleich zu Beginn des Offenen Briefs stellen die Forscher*innen klar: „Wir teilen die Sorgen über die negativen Auswirkungen, die schädliche Online-Inhalte auf Kinder haben.“ Aber sie befürchten, dass Regulierung ohne sorgfältige Abwägung der Risiken „mehr Schaden als Nutzen“ bringen könnte.

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Ihre Gründe führen die Forschenden auf fünfeinhalb Seiten aus. Dabei sind drei Argumente zentral.

  • Erstens: Es ist nicht sicher, ob ein Social-Media-Verbot die erhofften Vorteile bringt. Die Forschenden mahnen, es gebe keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass ein Verbot positive Auswirkungen auf die psychische Gesundheit von Minderjährigen hätte. Umgekehrt brächten soziale Medien positive Effekte: mehr soziale Kontakte, weniger Einsamkeit, sichere Räume für marginalisierte Gruppen. Alterskontrollen seien „keine Garantie dafür, dass Minderjährige keine schädlichen Online-Inhalte abrufen“. Stattdessen würden Betroffene die Kontrollen umgehen oder zu unregulierten Alternativen abwandern.
  • Zweitens: Es ist sicher, dass Alterskontrollen Nachteile bringen. So musste die Team-Software Discord kurz nach Einführung von Alterskontrollen ein Datenleck eingestehen: Demnach hatten Kriminelle wohl Zugriff auf 70.000 Ausweisdaten von Menschen, die Discord ihr Alter nachgewiesen haben. Solche Nachweise mit amtlichen Dokumenten würden außerdem Menschen ausschließen, warnen die Forschenden, etwa undokumentierte Einwandernde, Asylsuchende, Reisende aus dem Ausland – oder Nutzer*innen, die Aufgrund einer Leseschwäche die neuen Hürden nicht überwinden können. Alternative Verfahren, in denen Software das Alter von Nutzer*innen einschätzt, sogenannte KI, seien „bekanntlich fehleranfällig“.
  • Drittens: Alterskontrollen schaffen eine gefährliche, zentralisierte Infrastruktur. „Wer festlegt, welche Altersschranken gelten sollen, und wer sie durchsetzt, erhält einen enormen Einfluss darauf, welche Inhalte im Internet für wen zugänglich sind“, warnen die Forschenden. In den falschen Händen könnte diese Infrastruktur auch für Zensur genutzt werden, etwa für queere Inhalte. Gerade bei technologisch komplexen Lösungen könnten Abhängigkeiten zu wenigen Tech-Konzernen wie Google oder Apple entstehen.

Appell für Regulierung statt Verbote

Mit Blick auf Alterskontrollen kommen die Forscher*innen deshalb zum Fazit: „Der Einsatz ist nur dann gerechtfertigt, wenn nachgewiesen wird, dass der Nutzen die möglichen Schäden deutlich überwiegt.“ Es brauche vertiefende Forschung, bevor Staaten entsprechende Regeln flächendeckend ausrollen.

Fürs Erste regen die Forschenden an, sich lieber den Ursachen zu widmen. Konkret nennen sie algorithmisch optimierte Feeds sozialer Medien. Durch ihre enorme Sogwirkung fällt es vielen Menschen schwer, das Handy lange aus der Hand zu legen. Die Regulierung von Feeds wäre den Forschenden zufolge unmittelbarer wirksam und würde Plattformen für Kinder und Erwachsene gleichermaßen sicherer machen.

Solche suchtfördernden Mechanismen bei TikTok hat etwa die EU-Kommission bereits festgestellt, zumindest vorläufig. Grundlage ist das Gesetz über digitale Dienste (DSA). Das laufende Verfahren kann sich allerdings in die Länge ziehen, und TikTok dürfte sich juristisch wehren. Zugleich hat die EU-Kommission ein Expert*innen-Gremium rund um Alterskontrollen einberufen, das bis Sommer Ergebnisse vorlegen soll.



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