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Datenschutz & Sicherheit

Krypto-Phishing mit angeblicher Mail des Bundeszentralamts für Steuern


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Bei einer aktuellen Phishing-Masche geben die Betrugs-E-Mails vor, vom Bundeszentralamt für Steuern zu stammen. Es seien „Abweichungen bei Krypto-Angaben festgestellt“ worden, heißt es darin.

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Das Schreiben versucht, bei den Empfängern Druck aufzubauen. „Dieses Schreiben dient der Information über eine verpflichtende Maßnahme im Zusammenhang mit Ihrer Steuererklärung und Ihre Krypto-Vermögenswerte“, schreiben die Phisher in nicht ganz sauberem Deutsch. Demnach seien „Krypto-Dienstleister verpflichtet, steuerrelevante Daten an die Finanzbehörden zu melden. Die gemeldeten Informationen werden künftig automatisiert mit Ihren Angaben abgeglichen.“

Das steht tatsächlich in der EU-Richtlinie mit dem Namen DAC 8, deren Umsetzung in Deutschland am 19.12.2025 beschlossen wurde und die damit Heiligabend des vergangenen Jahres in Kraft getreten ist. Das hat noch keine größeren Kreise gezogen, könnte jetzt jedoch für Verunsicherung bei Krypto-Asset-Inhabern sorgen.

Die zu meldenden Daten umfassen laut Phishing-Mail „Identitätsdaten von Steuerpflichtigen, Krypto-Bestände und Wallets, Transaktionen, Übertragungen und Veräußerungen“. Die Betrüger schreiben weiter: „Um steuerliche Unstimmigkeiten, Prüfungen oder Sanktionen zu vermeiden, ist eine Überprüfung Ihrer Krypto-Konten innerhalb von 5 Werkstage erforderlich“ – der sehr kurze Zeitrahmen soll den Druck erhöhen. Empfänger müssten sich daher bei „Mein Elster“ mit ihrem Elster-Zertifikat anmelden und „Krypto-Wallets oder Exchange-Konten gemäß den Anweisungen“ verknüpfen. Darauf folgt eine Schaltfläche „Zur Datenüberprüfung“, die auf die eigentliche Phishing-Seite umleitet – auf Mobil-Browsern, mit Desktop-Browser-Kennung erfolgte eine Umleitung auf web.de. Das soll Malware-Analysten die Arbeit erschweren.

Die Betrüger versuchen, noch mehr Druck aufzubauen und so potenzielle Opfer zum Handeln zu bringen: „Bei Abweichungen zwischen gemeldeten und erklärten Daten handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann“, erörtern sie weiter. „Steuerhinterziehung ist hingegen als Straftatbestand eingestuft und kann mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden“, schließt der Text der Phishing-Mail ab.

Es gibt mehrere Indizien, dass es sich um keine echte Mail von der Steuerverwaltung handelt. Der Absender zeigt zwar einen passenden Namen an, die Mail-Adresse selbst hat jedoch überhaupt nichts mit Steuern zu tun und liegt nicht einmal auf einer deutschen Domain. Der Aktions-Knopf leitet auf eine verkürzte, kryptische URL und nicht auf mit dem Elster-System verbundene Domains. Auch die kleineren Rechtschreibfehler sind ein weiteres Indiz. Empfänger sollten diese Mails daher einfach löschen und ignorieren.

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Das Bundeszentralamt für Steuern muss des Öfteren für derartige Phishing-Versuche herhalten. Im vergangenen Mai forderten Betrüger etwa angeblich im Namen der Behörde auf, Mahngebühren für verspätete Steuererklärungen zu zahlen.


(dmk)



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Datenschutz & Sicherheit

Kritische Lücke in Automatisierungstool: n8n erlaubt Codeschmuggel


Die No-Code-Automatisierungslösung n8n erfreut sich großer Beliebtheit, erlaubt sie doch auch Programmieranfängern, mit einem grafischen Werkzeug komplexe Abläufe einzurichten, API-Anfragen zu stellen und LLMs automatisiert zu nutzen. Vier kritische Sicherheitslücken, eine davon gar mit der Maximalwertung von 10 Punkten, verleiden Systemverwaltern jedoch aktuell die Freude an dem Werkzeug. Experten sind uneins, wie kritisch die Lücke ist.

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Wenn Sicherheitslücken mit griffigen, möglichst gruselig klingenden Namen auftauchen, ahnt der geneigte Leser oft nichts Gutes, so auch bei „Ni8mare“. So nannte die Sicherheitsfirma Cyera den Fehler mit der CVE-ID CVE-2026-21858 und stufte ihn als kritisch ein – nebst CVSS-Maximalwertung von 10. Sobald ein per n8n erstelltes Webformular aus dem Web zugänglich ist, sei es Angreifern möglich, beliebige Dateien des n8n-Servers auszulesen.

Doch eine neue Analyse der Lücke durch Horizon3.ai relativiert das Risiko: Zwar sei die Sicherheitslücke tatsächlich vorhanden und aus der Ferne ausnutzbar, doch gebe es mehrere Vorbedingungen, die bei keinem Kunden des Unternehmens erfüllt seien. So fehle es meist an einer Möglichkeit, die gewonnenen Daten zu exfiltrieren. Admins sollten ihre n8n-Instanzen flicken, Panik sei jedoch unangebracht.

Zusätzlich zu „Ni8mare“ gibt es noch „N8scape“ (CVE-2025-68668, CVSS 9,9, kritisch), eine bereits in der Weihnachtszeit publizierte Lücke, die angemeldeten Nutzern ungeplant erlaubt, Python-Code auf dem n8n-Hostsystem auszuführen. Dafür müssen sie jedoch ausreichend Berechtigungen besitzen, um Arbeitsabläufe zu erstellen oder zu verändern. Ebenfalls ungeplante Codeausführung bietet CVE-2027-21877 (CVSS 9,9, kritisch).

Die aktuell größte Gefahr geht jedoch von einer Lücke aus, die gar nicht als kritisch ausgewiesen ist: CVE-2025-68613 stellt zwar mit einem CVSS-Punktwert von 8,8 „nur“ eine „hohe“ Gefahr dar, lässt sich aber mit „Ni8mare“ verknüpfen, wie ein „Proof of Concept“-Exploit (PoC) beweist. Setzt man diesen auf eine verwundbare n8n-Instanz an, so lassen sich nicht nur Dateien des Hostsystems auslesen, sondern zusätzlich beliebige Systemkommandos ausführen (Remote Code Execution, RCE). Die abwiegelnde Analyse von Horizon3.ai mag also für „Ni8mare“ allein stimmen, erweist sich aber im Zusammenspiel mit einer zusätzlichen Sicherheitslücke als trügerisch.


PoC für n8n-Lücke CVE-2026-21858 + CVE-2025-68613

PoC für n8n-Lücke CVE-2026-21858 + CVE-2025-68613

Bin ich drin? Das war ja einfach! Dieser Exploit verkettet zwei Sicherheitslücken zur Codeausführung bei n8n, hier in einem Docker-Container.

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Wer n8n auf eigenen Systemen einsetzt, etwa als Docker-Container, sollte direkt ein Update auf Version 2.0.0 erwägen. Zwar sind einige der kritischen Sicherheitslücken auch in Versionen des 1.x-Baums behoben, doch dessen Produktunterstützung endet bald: Am 15. März 2026 ist Schluss, drei Monate nach Veröffentlichung von n8n 2.0.0.

Neben den vier kritischen Lücken finden sich in der Sicherheitslücken-Übersicht auf GitHub weitere Sicherheitsprobleme, die in den letzten Tagen und Wochen bereinigt wurden.

n8n ist eine deutsche Start-up-Erfolgsgeschichte. Das Projekt gewann kürzlich mit einem Zuwachs von 112.400 GitHub-Sternen im Jahr 2025 die „Rising Stars“ des beliebtesten JavaScript-Projekts, die dahinterstehende n8n GmbH gilt nach einer neunstelligen Finanzspritze als „Einhorn“ mit einer Bewertung von 2,5 Milliarden US-Dollar.


(cku)



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Kein Patch im BMW: ”Pwn My Ride“-Lücke in CarPlay und AirPlay bleibt bestehen


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Kein Patch trotz teurem Schlitten: BMW hat sich offenbar dazu entschlossen, für seine Car-Entertainment-Systeme keine Fehlerbehebungen für die sogenannte Pwn-My-Ride-Lücke an die Kundschaft zu geben. Das im Frühjahr 2025 entdeckte Problem ist massiv, betrifft Apples Streamingprotokoll AirPlay sowie bei Fahrzeugen auch CarPlay – und kann zur Übernahme ganzer Geräte genutzt werden. Apple hatte seine eigene Hardware verhältnismäßig schnell gepatcht, doch viele Anbieter von Unterhaltungselektronik mit AirPlay- und CarPlay-Fähigkeit zogen entweder nicht nach oder brauchten Monate. Im September hieß es etwa, dass noch zahlreiche Autohersteller betroffen sind. Unklar war zum damaligen Zeitpunkt, welche Marken Patches ganz unterlassen. Das wird nun langsam deutlich.

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Ein Mac & i-Leser, der einen BMW i3s besitzt, der im Februar 2024 übernommen wurde, versuchte seit vielen Monaten, eine Antwort vom Hersteller zu bekommen. Nachdem bei Werkstatt und Kundenservice wenig auszurichten war, wendete er sich an das BMW-Beschwerdemanagement. Das Ergebnis war ernüchternd. Zwar räumte BMW ein, dass das Fahrzeug von der grundsätzlichen Lücke (CVE-2025-24132) betroffen ist. Allerdings sieht der Konzern keine Gefahr.

Man habe das Leck „kurz nach Veröffentlichung“ von „unseren Experten“ prüfen lassen. Dabei ergab sich dann Folgendes: „Die gemeldete Sicherheitslücke erfordert, dass ein Angreifer mit einem böswilligen Gerät aktiv eine Kopplung mit der Headunit des Fahrzeugs via Bluetooth durchführt.“ Dieser Kopplungsprozess setzte sowohl eine direkte Initiierung aus dem Kopplungsmenü des Fahrzeugs als auch eine PIN-basierte Validierung voraus. „Dieser mehrstufige Prozess stellt sicher, dass eine unbeabsichtigte oder unautorisierte Kopplung praktisch ausgeschlossen [ist].“ Angesichts dieser „strengen Voraussetzungen“ wird „das Sicherheitsrisiko für unsere Kunden als äußerst gering“ eingeschätzt.

Und da das Ausnutzen der Sicherheitslücke „von unseren Security-Experten als äußerst gering eingeschätzt“ wurde, sei eben „kein weiteres Software-Update für Ihr Fahrzeugmodell geplant“. Er hoffe, „dass diese Erklärung Klarheit und Sicherheit in Bezug auf die bestehenden Maßnahmen zum Schutz der Kundensicherheit bietet“, so der Bearbeiter weiter. Der Mac & i-Leser ist mit der Entscheidung nicht einverstanden: „Für meine Wenigkeit trägt das Verhalten von BMW nicht zur Kundenbindung bei.“

Tatsächlich lässt sich die Entscheidung BMWs nur schwer nachvollziehen. Zur Anwendung eines potenziellen Exploits – also der Übernahme des Car-Entertainment-Systems mit möglicherweise schweren Folgen – reicht es aus, physischen Zugriff (also samt Schlüssel) auf das Fahrzeug zu haben. Die Kopplung ist weder durch ein Nutzerpasswort geschützt noch auf andere Art – das kennt man etwa aus Mietfahrzeugen, in denen zig Bluetooth-Profile zu finden sind. BMW reagierte auf eine Anfrage an die Pressestelle zunächst nicht. Mit „Pwn My Ride“ ist ein Root-Zugriff auf das Unterhaltungssystem samt aller sich daraus ergebender Möglichkeiten verbunden: Von der Manipulation des Systems über das Abgreifen von Daten bis zu Spionage. Die Firma Oligo, die das Problem entdeckt hat, veröffentlichte dazu mehrere recht beeindruckende Beispiele, die auch über CarPlay laufen.

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(bsc)



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Mediaplayer VLC: Aktualisierte Version stopft zahlreiche Lücken


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Das VideoLAN-Projekt hat mit den Versionen 3.0.22 und 3.0.23 des VLC Player diverse Sicherheitslücken beim Verarbeiten von unterschiedlichen Medienformaten ausgebessert. Wer die Software zum Streamen und zur Medienwiedergabe einsetzt, sollte auf die jüngste Version aktualisieren.

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In einer Sicherheitsmitteilung erörtert das VideoLAN-Projekt die Sicherheitslücken, die VLC 3.0.22 bereits schließt. Die Schwachstellen können VLC abstürzen lassen, die Entwickler schließen jedoch nicht aus, dass sie sich verknüpfen lassen, um Schadcode auszuführen oder Nutzerinformationen preiszugeben. Immerhin haben sie keine Hinweise darauf, dass die Lücken bereits missbraucht würden.

Die Schwachstellen betreffen die Verarbeitung der Formate und Verarbeitungsmodule MMS, OggSpots, CEA-708-Untertitel, ty, CVD-Untertitel, Ogg-Demuxer, WebVTT, NSV-Demuxer, SRT-Untertitel, ASF, MP4-Demuxer, SPU-Decoder, SVCD-Untertitel-Decoder, tx3g-Untertitel-Decoder und schließlich den Audio-Ausgabe-Puffer auf dem Stack. In den News listen die Programmierer in den Änderungen zwischen VLC 3.0.22 und 3.0.21 unter „Security“ noch weitere Schwachstellen auf und merken an, dass auch diese Liste nicht erschöpfend ist.

Die jüngere Version VLC 3.0.23 ist laut Release-Notes nur ein kleines nachgeschobenes Fix-Release. Allerdings korrigiert auch sie einige weitere Sicherheitslücken, wie in den VLC-News nachzulesen ist. Etwas stakkatoartig listen die Entwickler dort auf, dass sie eine „Null Deref“ in libass behoben haben, was vermutlich eine Null-Pointer-Dereferenzierung meint. In den Modulen zur Verarbeitung von Theora und CC-708 gab es offenbar undefinierte Shifts, in Daala hingegen einen Integer-Überlauf. Der h264-Parser konnte in eine Endlosschleife geraten. Zudem korrigierten sie darin einen Pufferüberlauf in PNG sowie mehrere „Format-Überläufe“.

Auf der Download-Seite von VLC steht die Software vorkompiliert für diverse Plattformen zum Herunterladen bereit. Inzwischen wurde die Software 6 Milliarden Mal heruntergeladen; die Entwickler planen zudem die Ergänzung von lokalen KI-Funktionen.


(dmk)



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