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Kommentar zum Berliner Stromausfall: Sind jetzt alle wach?
Am Anfang steht eine ganz grundsätzliche Frage: Wofür muss der Staat sorgen? Worauf müssen, worauf können Bürgerinnen und Bürger sich verlassen? Die Antwort darauf ist in vielen konkreten Fragen oft kompliziert. Doch wenn es einen gemeinsamen Nenner gibt, auf den sich die meisten Menschen einigen können, dann ist das die Rolle als Garant für die Überlebensfähigkeit. Der Staat muss dafür sorgen, dass Menschen grundsätzlich frei, sicher und selbstbestimmt leben können. Garantiert werden muss dafür, was nötig ist. Eine notwendige Voraussetzung: dass Kritische Infrastruktur funktioniert. Maximal heruntergebrochen also Strom, Wasser und Abwasser. Fällt nur eines dieser drei Elemente weg, werden viele andere Voraussetzungen des normalen Weiterlebens unmöglich.
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Die gute Nachricht: Die Stromversorgung ist endlich wiederhergestellt, auch für die letzten 22.000 der 50.000 betroffenen Haushalte Berlins. Die schlechte Nachricht: Viele Auswirkungen werden sich erst zeigen. Und ein Glanzstück war das, was der Staat als Garant der notwendigen Versorgung geleistet hat, definitiv nicht. Auch die beteiligten Unternehmen, teils im Landesbesitz, müssen sich vielen Fragen stellen.
Aber es geht auch um Grundsätzliches: Wie offen, wie geheim müssen wichtige Versorgungsleitungen sein? Die naheliegende Antwort für einige Akteure: Nur bei nachgewiesenem, berechtigtem Interesse sollten Infrastrukturdaten exakt herausgegeben werden. Klingt erst einmal logisch. Doch gerade die Fälle, bei denen die oder eine andere Vulkan-Gruppierung – wie viele es gibt, weiß man bislang nicht – zugeschlagen haben soll, sind Beispiel dafür, wie wenig Sinn das ergibt: Umspannwerke, der Übergang von Strommasten zu Erdkabeln oder eben auch die Querung der in Berlin zahlreichen Wasserstraßen und Schienenwege lassen sich nicht vollständig sichern. Was Politikerinnen und Politiker in diesen Tagen als Entschuldigung nutzen, ist deshalb auffallend richtig: Es kann keine absolute Sicherheit geben.
Redundanz und Resilienz
Weshalb es auf Redundanz und Resilienz ankommt. Dass ein Single Point of Failure ohne separat geführte, redundante Anbindung für Kritische Infrastruktur keine gute Basis ist, darf 2026 niemanden mehr überraschen. Natürlich ist es schwer, alle Eventualitäten zu bedenken. Denn vieles gilt heute als kritisch, was in gewisser Weise, aufgrund von Abhängigkeiten, auch korrekt ist. Doch längst nicht alles ist gleich kritisch, wie das Berlin-Beispiel ebenfalls zeigt.
Dass etwa die Fernwärmeversorgung ausfiel, lag nicht an der Fernwärme, sondern am fehlenden Strom für die Pumpstationen. Gleiches galt für die Pumpen bei Öl- und Gasheizungen: Kein Betriebsstrom heißt eben auch keine Wärme. Bei Temperaturen, die tagelang die Frostgrenze nicht überschritten, hieß das auskühlende Häuser, frierende Menschen und einfrierende Leitungen.
Besitzer von Solaranlagen mussten erleben, dass ihre Systeme keineswegs bei einem Blackout weiterlaufen: Ohne Netzsynchronisierung arbeiten viele Anlagen nicht. Nur inselfähige Systeme, die ohne externe Hilfe nach einem Herunterfahren neu starten können, konnten weiterlaufen. Etwas Linderung hatten auch solche Nutzer, die über Speicher mit Notstromsteckdose verfügen, wie bei Balkonkraftwerk-Kleinspeichern. Doch bei vier Tagen Netzausfall dürften die im Winter selten gut gefüllten Speicher bei vielen Haushalten höchstens den Kühlschrankinhalt gerettet haben.
Dass ohne Strom auch Hebeanlagen und Pumpen für Wasser und Abwasser nur begrenzt funktionieren, dürfte einigen ebenfalls jetzt erst wirklich aufgefallen sein: Kein Strom ist ein Basisproblem.
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Strom ist unerlässlich – und redundante Anbindungen sind ein Schlüssel zur Risikominderung. Ganze Generationen von Innenpolitikern hatten Bücher wie „Blackout“ dekorativ in ihren Regalen und hätten das wissen können. Auch der Vorfall in Brandenburg, der das Tesla-Werk lahmlegen sollte, hätte eine Warnung sein müssen. Dabei musste unter anderem ein Edeka-Regionallager die Arbeit einstellen – weil ohne Strom der Betrieb nicht mehr laufen konnte. Doch die Schlussfolgerungen, die gezogen wurden, waren bestenfalls mäßig. Dabei ist die einfachste: Kein Strom = funktioniert nicht. Strom muss da sein.
Keine Anschluss ohne Strom
Das nächste Problem wird gerade etabliert: Immer mehr Systeme hängen davon ab, dass sie auch digital erreichbar sind. Der Wunsch nach intelligenten Steuerungen setzt voraus, dass ein Grundmaß an Konnektivität vorhanden ist – soweit Strom dafür zur Verfügung steht. Doch von Redundanz und Resilienz konnte auch hier keine Rede sein: Die Mobilfunkversorgung fiel ebenfalls aus, nur Notversorgung konnte sichergestellt werden. Denn die meisten Masten haben – wenn überhaupt – nur kleinere Akkus. Selbst das Festnetz fiel weitgehend aus.
Wie aber informieren sich die Menschen dann? Normalerweise gibt es dafür Kurbelradios und Ähnliches. Doch auch das klappte nur teilweise – denn der Sender Schäferberg, der Südwestberlin und Potsdam mit Fernseh- und Radiosignalen versorgt, fiel mit dem Stromausfall ebenfalls zeitweise aus. Dass dann auch noch ein Bahnstellwerk zwischen Berlin und Potsdam – offenbar nach dem Leerlaufen der Notstromversorgung – zeitweise ausfiel und dadurch eine ansonsten per Bahnstromsystem angebundene Strecke nicht mehr genutzt werden konnte, war zwar ebenfalls ein schlechtes Zeichen. Aber immerhin noch undramatisch genug, als dass der Konzern nun daraus lernen könnte. Das muss ohnehin die große Hoffnung sein, dass die Ereignisse vor allem zu schnellem Lernen führen.
Denn der Stromausfall im Südwesten der Bundeshauptstadt betraf 50.000 Haushalte. Das ist zwar eine große Menge Menschen, allerdings in einem vergleichsweise überschaubaren, relativ dicht besiedelten und gut erreichbaren Gebiet. Doch selbst unter diesen relativ guten Bedingungen dauerte es mehrere Tage, bis das Problem zumindest vorläufig behoben wurde. Vieles hat dabei funktioniert, wohl nicht zuletzt deswegen, weil Menschen in Krisensituationen doch häufiger füreinander da sind als mitunter befürchtet. An Hilfsangeboten aus dem ganzen Bundesgebiet gab es keinen Mangel.
Doch offenbar waren diejenigen, die durch die Krisenlage sicher hätten navigieren müssen, ihren Aufgaben nicht vollständig gewachsen und unterschätzten die Lage. Wer die Vorgänge bei diesem Stromausfall für ein Berliner Spezifikum hält, hat wohl nicht vollständig unrecht. Aber dass es woanders besser laufen würde, ist nicht garantiert – man denke etwa an den Beginn des Ahrtal-Krisenmanagements. Deshalb ist zu hoffen, dass nicht nur Berlin konkrete Lehren zieht.
Was wäre, wenn Russland angreifen würde? Wenn hybride Angriffe von Wegwerfagenten ausgeführt würden, angeworben über Kleinanzeigenportale und Telegram? Während bei Fragen der Verteidigungsfähigkeit, bei Raketen, Panzern, Flugzeugen und Wehrpflicht längst eine Unzahl an Lösungen präsentiert und verkauft wird, ist im Zivil- und Bevölkerungsschutz auch drei Jahre nach der Zeitenwende-Rede von Olaf Scholz wenig passiert.
Es gibt viel zu tun
Ja, Feuerwehren haben neue Zivilschutzfahrzeuge erhalten, auch das THW konnte bei seinen Hilfeleistungen auf neue Möglichkeiten zurückgreifen. Doch im Fall der Fälle könnte das THW nicht überall gleichzeitig sein, die Bundeswehr wäre für Hilfeleistungen nicht verfügbar und die Bevölkerung wäre verunsicherter als sie es heute ist. Wenn es um Resilienz geht, wenn es um Redundanzen geht, dann führt das Beispiel Berlins deutlich vor Augen: Es ist noch viel zu wenig getan.
Das hat auch damit zu tun, wie Politik mit dem Thema umgeht: Krisenresilienz ist kein Thema für Bierzelte und Marktplätze. Sie kostet Geld und wird im besten Fall nicht gebraucht. Im Bundestag zeigt sich das derzeit an der Diskussion über das Kritis-Dachgesetz. Damit soll der bessere physische Schutz Kritischer Infrastrukturen gewährleistet werden.
Das ist ein wichtiges Projekt in schwierigen Zeiten. Doch die Gefahr ist groß, dass eher dem Populismus statt nachhaltigen und wirksamen Lösungen der Weg geebnet wird, dass mehr gegen Landebahnkleber unternommen wird als für tatsächliche Redundanz und Resilienz. Wenn der Landkreistag darauf hinweist, dass mit dem Gesetz nur solche „Kritischen Einheiten“ zum Schutz verpflichtet werden sollen, die mehr als 500.000 Menschen versorgen, dann ist das deutlich: Das können wir uns kaum leisten – weder als Gesellschaft noch wirtschaftlich. Der wirtschaftliche Schaden, den der tagelange Ausfall verursacht hat, wird schwer zu beziffern sein. Viele Millionen wird er jedoch in jedem Fall betragen.
Wenn Deutschlands Zeitenwende-Politiker also tatsächlich stärkere Resilienz für die Bevölkerung meinen, die vor kriegerischen, hybriden, aber auch klimawandelbedingten Großschadensereignissen schützt, dann gehen sie diese Aufgaben 2026 ernsthaft an. Denn wer an der Gesamtsituation Schuld trägt, ist offenkundig: alle Verantwortungsträger der vergangenen drei Jahrzehnte. Schuldzuweisungen helfen deshalb wenig weiter, denn Lösungen für die Zukunft sind viel wichtiger.
Grundsätzlich zuständig sind dafür beim Zivilschutz Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), von dem so gut wie nichts in der Berliner Stromkrise zu hören war, Wirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche (CDU), die ebenfalls auf Tauchstation blieb, und für digitale Infrastruktur-Resilienzen Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (ebenfalls CDU). Sie hätten einiges zu tun, wenn sie es nun ernsthaft angehen wollen würden – und die Bürger nicht nur in Berlin diesen Vorfall nicht schnell ad acta legen. Bis zum nächsten Ausfall, der vielleicht noch weniger glimpflich verläuft. Derzeit jedenfalls wäre Grundverständnis für das Problem da. Selbst wenn es kostet.
(wpl)
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Reprofotografie in 240 MP: Digitalisierung eines wiederentdeckten Kunstwerks
Die farbechte und hochauflösende Digitalisierung von Kunstwerken ist eine der technisch anspruchsvollsten Disziplinen der Fotografie. Sie bildet die Brücke zwischen dem analogen Original und dessen digitaler Zukunft, sei es zur Archivierung, zur wissenschaftlichen Analyse oder, wie in diesem Fall, zur Erschaffung einer immersiven Kunsterfahrung in der virtuellen Realität. Dieses Projekt zeigt den gesamten Prozess – von der Wiederentdeckung eines Kunstwerks bis zu seiner digitalen Rekonstruktion.
Im Jahr 1915 plante der expressionistische Künstler Ernst Ludwig Kirchner die malerische Ausgestaltung eines kuppelüberwölbten Ausstellungsraums, der vom Architekturbüro Curjel & Moser in Karlsruhe entworfen worden war. Er fertigte detaillierte Skizzen der Architekturelemente und der geplanten Fresken an, doch das ambitionierte Vorhaben scheiterte an den Wirren des Ersten Weltkriegs und geriet in Vergessenheit.
Mitte 2025, mehr als ein Jahrhundert später, ereignete sich ein kunsthistorischer Glücksfall: Die Roman Norbert Ketterer Stiftung übergab dem KirchnerHAUS Museum Aschaffenburg 24 Arbeiten Kirchners. Unter diesen befand sich ein 84 mal 84 Zentimeter großer farbiger Entwurf, den Museumsleiterin Dr. Brigitte Schad als jene verschollen geglaubte Skizze für den „Runden Raum“ identifizierte. Aus dieser Wiederentdeckung entstand die Vision, Kirchners ursprüngliche Idee mit den Mitteln des 21. Jahrhunderts doch noch zu realisieren. Dies erforderte eine Digitalisierung von höchster Qualität – eine Reproduktion, die sowohl farbverbindlich als auch hochauflösend jede Nuance des Entwurfs einfängt, um ihn anschließend in die virtuelle Realität übertragen zu können.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Reprofotografie in 240 MP: Digitalisierung eines wiederentdeckten Kunstwerks“.
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Digitale Rasterfahndung: Justizministerium will biometrischen Internet-Abgleich
Was Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) aktuell als „zeitgemäße Ermittlungswerkzeuge“ präsentiert, liest sich für Bürgerrechtler wie der Bauplan für eine Infrastruktur zur Massenüberwachung. Ein am Donnerstag veröffentlichter Referentenentwurf aus Hubigs Ressort zur Änderung der Strafprozessordnung (StPO) sieht vor, den Strafverfolgungsbehörden zwei mächtige digitale Instrumente in die Hand zu geben: den automatisierten biometrischen Internet-Abgleich und den Einsatz KI-gestützter Analyseplattformen.
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Hinter den technokratischen Begriffen verbirgt sich eine Zäsur: Erstmals soll es der Polizei erlaubt werden, biometrische Merkmale von Verdächtigen oder Zeugen systematisch mit der gigantischen Bilderflut des öffentlich zugänglichen Internets abzugleichen.
In sich hat es vor allem der geplante Paragraf 98d StPO, der den biometrischen Internet-Abgleich regeln soll. Die offizielle Lesart des Ministeriums ist, dass lediglich „vorhandene Daten“ durchsucht würden und keine neue Super-Datenbank entstehe. Ein Abgleich mit öffentlich verfügbaren Echtzeitdaten etwa von einer Webcam werde ausgeschlossen. Nötig sei eine „ausdrückliche Anordnung“ eines Staatsanwalts im Einzelfall – also nicht einmal eine Richtergenehmigung.
Biometrie-Abgleich: Illusion der „gezielten“ Suche
Experten wie Kilian Vieth-Ditlmann von der Organisation AlgorithmWatch halten diese Einschränkungen für eine Farce: Ein automatisierter Abgleich von Millionen Web-Bildern in Sekundenbruchteilen sei technisch unmöglich, ohne vorher eine strukturierte, durchsuchbare Datenbasis aller verfügbaren Gesichter anzulegen. Wer ein solches Werkzeug einführen wolle, müsse zwangsläufig das Internet biometrisch inventarisieren, warnt Vieth-Ditlmann auf Basis eines Gutachtens. Erfasst würden dann etwa auch private Urlaubsfotos sowie Aufnahmen von Demos und zufälliger Hintergrund-Passanten auf Social-Media-Profilen.
Damit stünde das Vorhaben in direktem Konflikt mit der KI-Verordnung der EU: Der AI Act untersagt das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern zur Erstellung von Datenbanken. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bestätigte bereits, dass ein systematischer Abgleich ohne eine solche vorverarbeitete Datenbasis technisch kaum realisierbar sei. Dennoch hält das Ministerium an der Darstellung fest, es handele sich nur um eine digitale Beschleunigung des „manuellen Augenscheins“. Für AlgorithmWatch ist das ein gefährlicher Euphemismus für den Aufbau einer Infrastruktur, die das Ende der Anonymität im öffentlichen Raum einläutet.
KI-Analyse: Ermittlungen in der algorithmischen Blackbox
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Auch das zweite Kernstück, die automatisierte Datenanalyse nach Paragraf 98e StPO des Entwurfs, soll das „unverbundene Nebeneinander“ polizeilicher Datenbanken beenden. Hier will das Ministerium offenbar die strengen Hürden des Bundesverfassungsgerichts umschiffen, das 2023 den Einsatz der Analyse-Software des US-Anbieters Palantir in Hessen und Hamburg für in weiten Teilen verfassungswidrig erklärte. Zwar gelobt Hubig, dass „Bewertungen und Entscheidungen“ weiterhin allein durch Ermittler getroffen werden. Doch Fachleute befürchten eine schleichende Automatisierung der Justiz.
Wenn Algorithmen festlegen, welche Querverbindungen zwischen verschiedenen Ermittlungsverfahren als „relevant“ markiert werden, gerät die polizeiliche Arbeit in eine Blackbox. Vorurteile der Software (Bias) oder fehlerhafte Datenverknüpfungen könnten dazu führen, dass Unschuldige ins Visier der Behörden geraten, ohne dass die Herleitung des Verdachts im Nachhinein lückenlos nachvollziehbar wäre. Da der Gesetzentwurf auch den Einsatz von KI-Systemen unter „klar definierten Voraussetzungen“ erlauben würde, droht eine Verlagerung der Ermittlungshoheit weg vom Beamten hin zu intransparenten Software-Modulen.
Dehnbare Begriffe und Risiko des Dammbruchs
Das Justizressort rechtfertigt die vorgesehenen Grundrechtseingriffe mit der Notwendigkeit, bei Terrorismus und schwerer Kriminalität handlungsfähig zu bleiben. Doch die Definition der „erheblichen Bedeutung“ von Straftaten, die als Voraussetzung für den biometrischen Abgleich genannt wird, gilt in Juristenkreisen als weit dehnbar. Wovon sich die Politik einen „Sicherheitsgewinn“ verspricht, kommt Bürgerrechtlern einem Dammbruch gleich: Ist die Technik erst einmal installiert und rechtlich legitimiert, dürfte die Begehrlichkeit wachsen, die neuen Werkzeuge auch bei politisch unliebsamem Verhalten oder weniger schweren Delikten in Stellung zu bringen.
Das Justizministerium hat den Entwurf nach eigenen Angaben zeitgleich mit einer Vorlage des Bundesinnenministeriums für vergleichbare Befugnisse im Polizeirecht des Bundes erarbeitet. Diese gälten dann etwa für das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei. Das koordinierte Vorgehen unterstreicht den Willen der Bundesregierung zur digitalen Aufrüstung in diesem Bereich. Länder und Verbände haben nun bis zum 2. April Zeit, Stellung zu nehmen, bevor die Entwürfe das Bundeskabinett passieren und dann an den Bundestag und den Bundesrat gehen sollen.
Der Vorstoß knüpft an eine Debatte an, die bereits im Herbst 2024 die Republik spaltete. Damals scheiterte die Bundesregierung im Rahmen des sogenannten Sicherheitspakets teils am Widerstand des Bundesrats. Während einschlägige Maßnahmen im Bereich der Migration den Bundestag und die Länderkammer passierten, stoppte letztere die polizeilichen Kompetenzen für Big-Data-Analysen. Mit dem neuen Anlauf wollen Hubig und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) diese damals gescheiterten Befugnisse jetzt dauerhaft und flächendeckend verankern.
(mho)
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Behörden-Chaos in Sachsen: Wenn die Software keine Zahlungen zuordnet
IT-Probleme haben in Sachsens Behörden und Einrichtungen zu Problemen bei der Zahlungsverwaltung geführt. Grund dafür ist nach Informationen des Mitteldeutschen Rundfunks eine Software-Umstellung. In der Folge hätten Zahlungsein- und -ausgänge monatelang nicht wie gewohnt bearbeitet und zugeordnet werden können.
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Den MDR-Recherchen zufolge waren zahlreiche Einrichtungen betroffen: Die Zentrale Bußgeldstelle hat demnach einen Stopp aller Mahnverfahren verhängt. Mehrere Hochschulen konnten die Zahlung fälliger Semesterbeiträge nicht nachvollziehen. Auch bei Überweisungen ins Ausland habe es Probleme gegeben, weil in dem neuen Programm die Währung falsch erfasst wurde.
Kompetenzteam mit Hochdruck
Das Landesamt für Steuern und Finanzen teilte auf Anfrage mit, dass bei der Einführung eines neuen Systems Schwierigkeiten aufgetreten seien. Diese seien inzwischen abgestellt. Es gebe noch „einzelne Probleme“, an deren Beseitigung ein Kompetenzteam mit Hochdruck arbeite.
„Die Zahlungsfähigkeit des Freistaates war durch diese Schwierigkeiten zu keiner Zeit beeinträchtigt“, betonte das Amt. Der Freistaat sei allen seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen. Die Umstellung auf das neue System sei umfangreich und sehr komplex.
Hochschul-Probleme gelöst
Die Probleme an den Hochschulen hätten rechtzeitig gelöst werden können, damit die Studierenden zum neuen Semester wieder immatrikuliert werden konnten. Gehaltszahlungen für Bedienstete seien korrekt geleistet worden. Einzelne Ausfälle seien nachgeholt worden.
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Bei zehn von 300 Auslandsüberweisungen sei die Währung nicht korrekt gewesen. Man stehe in Kontakt mit den Empfängern, um die Zahlungen zu korrigieren.
(mho)
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