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Parkscheibe einstellen genügt nicht – Fahrer zahlen 40 Euro Bußgeld


Selbst wenn die Parkscheibe scheinbar ordnungsgemäß eingestellt ist, können Bußgelder zwischen 20 und 40 Euro fällig werden. Schuld daran ist nicht das Verhalten des Autofahrers, sondern eine falsche Parkscheibe.

Was eine Parkscheibe ist, dürfte allgemein bekannt sein – ebenso ihr grundlegender Zweck. Im Normalfall genügt es, die Uhrzeit auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunft einzustellen, um den Vorschriften zu entsprechen. Eigentlich eine simple Angelegenheit. Dennoch kann selbst bei korrekter Handhabung ein Verwarnungsgeld drohen. Das passiert immer dann, wenn die verwendete Parkscheibe nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Parkscheiben: So und nur so

Wer im Internet nach Parkscheiben sucht, stößt schnell auf eine enorme Auswahl an Designs, Farben und Formen. Zwar sind blau-weiße Modelle am weitesten verbreitet, doch auch Varianten in anderen Farbtönen werden angeboten. Genau darin liegt jedoch das Problem: Nach Auffassung des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC) kann allein die falsche Optik ein Bußgeld nach sich ziehen. Dabei ist vielen Autofahrern nicht bewusst, dass Aussehen und Maße der Parkscheibe eindeutig vorgeschrieben sind.

Die verbindlichen Vorgaben sind in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgehalten, genauer gesagt in der Anlage 3 zur StVO. Dort zeigt Abbildung 11 eine Parkscheibe in Blau und Weiß mit einer Höhe von 150 Millimetern sowie einer Breite von 110 Millimetern. Abweichungen von diesen Maßen oder Farben machen das Hilfsmittel rechtlich unzulässig.

Darüber hinaus schreibt der Bußgeldkatalog, dass die Anzeige ausschließlich volle und halbe Stunden zeigen darf. Auch Schrift und Ziffern müssen der Norm DIN 1415 entsprechen. Ob die Parkscheibe aus Kunststoff oder Pappe besteht, spielt hingegen keine Rolle. Gleiches gilt für zusätzliche Funktionen wie einen integrierten Eiskratzer.

In der Praxis kann das Verwarnungsgeld variieren. Die Strafen beginnen bei 20 Euro für bis zu 30 Minuten und erhöhen sich schrittweise auf bis zu 40 Euro bei einer Parkdauer von mehr als drei Stunden.

Ist eine digitale Parkscheibe zulässig?

Elektronische Parkscheiben (wie diese für rund 20 Euro) bilden in Deutschland eine erlaubte Ausnahme von den klassischen Regelungen. Allerdings unterliegen auch sie klar definierten Anforderungen. So muss sich die digitale Anzeige beim Abstellen des Fahrzeugs automatisch auf die nächste halbe Stunde einstellen. Wichtig dabei: Die angezeigte Zeit darf anschließend nicht weiterlaufen oder sich verändern.

Zusätzlich sind weitere Details vorgeschrieben. Auf der Vorderseite muss das blau-weiße Verkehrszeichen für Parken (Zeichen 314) zu sehen sein. Oberhalb des Displays hat der Hinweis „Ankunftszeit“ zu stehen. Außerdem ist eine 24-Stunden-Anzeige Pflicht, wobei die Ziffernhöhe mehr als zwei Zentimeter betragen muss. Nur wenn all diese Kriterien erfüllt sind, ist die elektronische Parkscheibe im Straßenverkehr zulässig.





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Android 17 Beta 2: Neuer Fenstermodus, höhere Sicherheit und App-Übergabe


Google hat die zweite Beta-Version des in diesem Jahr erscheinenden Android 17 veröffentlicht, das eine Reihe neuer Funktionen erhält. In den Release-Informationen spricht das Unternehmen von schwebenden Bubbles, einer neuen Kontaktauswahl, einer verbesserten Touchpad-Unterstützung, höherer Sicherheit und weiteren Anpassungen.

Bei den beschriebenen Bubbles handelt es sich um einen neuen Fenstersteuerungsmodus, der eine schwebende Benutzeroberfläche bieten soll. Eine Besonderheit besteht darin, dass diese laut Google auf der Messaging-Bubbles-API basieren sollen. Sie lassen sich auf dem Mobilgerät erstellen, indem der Benutzer länger auf ein App-Symbol im Launcher drückt. Auf großen Bildschirmen soll es zusätzlich eine Bubble-Leiste als Teil der Taskleiste geben, in der Benutzer ihre Bubbles organisieren, zwischen ihnen wechseln und sie zu sowie von verankerten Punkten auf dem Bildschirm verschieben können.

GIF Bubbles sollen in Android 17 die Nutzung vereinfachen (Bild: Google)

Temporären Zugriff auf Kontakte

Überarbeitet hat Google zudem die Kontaktauswahl, die nun auch auf Systemebene arbeitet. Diese soll einen temporären, sitzungsbasierten Lesezugriff ausschließlich auf die vom Benutzer angeforderten spezifischen Datenfelder gewähren, wodurch die Notwendigkeit umfassender Berechtigungen reduziert werden soll. Zusätzlich ermöglicht sie die Auswahl aus den persönlichen oder beruflichen Profilen des Gerätes.

GIF Temporäre Zugriffe auf Kontakte sollen die Sicherheit bei Android 17 erhöhen (Bild: Google)

Touchpad-Eingaben werden wie Mäuse erfasst

Bei der Zeigererfassung für Touchpads setzen die Entwickler mit Android 17 zusätzlich auf eine vereinfachte Kompatibilität. Bislang entsprachen die Positionen der Finger auf dem Pad nicht den relativen Bewegungen einer Maus. Daraus ergab sich unter anderem die Schwierigkeit, Touchpads in Ego-Spielen korrekt unterstützen zu können. In Android 17 sollen diese Eingaben neben dem bisherigen Modus, der weiterhin zur Verfügung steht, künftig auch wie Mausereignisse gehandhabt werden können.

Geräteübergreifende App-Übergabe

Eine neue Handoff-API soll dafür sorgen, dass Nutzer einen Anwendungsstatus festlegen können, der auf einem anderen Android-Gerät wieder aufgenommen werden kann. Dabei synchronisiert das System den Status über den CompanionDeviceManager und zeigt einen Handoff-Vorschlag im Launcher von Geräten in der Nähe des Benutzers an. Dies soll eine nahtlose Kontinuität von Aufgaben ermöglichen, sodass Nutzer bequem dort weitermachen können, wo sie in ihrem Arbeitsablauf im Android-Ökosystem aufgehört haben. Dazu zählen neben nativen App-zu-App-Übergängen auch App-zu-Web-Fallbacks, mit denen eine maximale Flexibilität geboten werden soll.

Neue Laufzeitberechtigungen für mehr Sicherheit

Android 17 führt mit ACCESS_LOCAL_NETWORK eine neue Laufzeitberechtigung ein, um Benutzer vor unbefugtem Zugriff auf lokale Netzwerke zu schützen. Dadurch können entsprechende Applikationen Geräte im lokalen Netzwerk (LAN) wie Smart-Home-Geräte oder Casting-Empfänger erkennen und eine Verbindung zu ihnen herstellen. Durch die neue Methode soll unter anderem verhindert werden, dass bösartige Apps den uneingeschränkten Zugriff auf das lokale Netzwerk für die verdeckte Verfolgung und Fingerabdruckerkennung von Anwendern ausnutzen. Dabei können systemvermittelte, datenschutzkonforme Geräteauswahlfunktionen genutzt werden, um die Berechtigungsabfrage zu überspringen, oder das System kann die genannte neue Berechtigung zur Laufzeit explizit anfordern, um die lokale Netzwerkkommunikation aufrechtzuerhalten.

Übertragung von Zeitzonenverschiebungen

Mit der neuen Beta führt Google in Android ACTION_TIMEZONE_OFFSET_CHANGED ein, das ausgelöst wird, wenn sich die Zeitzonenverschiebung auf dem Gerät ändert, was hierzulande beispielsweise bei der Umstellung von Sommer- auf Winterzeit oder umgekehrt der Fall ist. Damit sollen bestehende Funktionen wie ACTION_TIME_CHANGED und ACTION_TIMEZONE_CHANGED ergänzt werden, die auslösen, wenn sich der Unix-Zeitstempel beziehungsweise die Zeitzonen-ID ändert.

Die hier aufgeführten Änderungen stellen nur einen Teil der Funktionen dar, die mit Android 17 eingeführt werden sollen. Eine vollständige Übersicht bieten die dazugehörigen Release Notes.

Veröffentlichung weiterhin für Juni geplant

An Googles Zeitplan hat sich indes nichts geändert. Das Unternehmen peilt weiterhin die Plattformstabilität für März dieses Jahres an, bevor im Juni der stabile Release erfolgen soll und im vierten Quartal ein kleineres Update folgt. Berücksichtigt werden sollen dabei alle Pixel-Smartphones ab dem Pixel 6.



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Speicherkrise: Smartphone-Markt soll massiv um 13 Prozent einbrechen


Speicherkrise: Smartphone-Markt soll massiv um 13 Prozent einbrechen

Bild: ChatGPT

Dem globalen Smartphone-Markt steht ein gigantischer Einbruch des Absatzvolumens von knapp 13 Prozent bevor, wie IDC prognostiziert. Verantwortlich für den größten Rückgang aller Zeiten ist die Speicherkrise. Ein „Tsunami“-ähnlicher Schock werde Wellen durch alle Consumer Electronics schlagen. Die Preise sollen massiv steigen.

Noch nicht einmal einen Monat ist es her, dass die Analysten von Counterpoint Research einen Rückgang des Absatzvolumens von 6,1 Prozent für den Smartphone-Markt prognostiziert haben. Bei IDC schlagen die Marktforscher jetzt deutlich dramatischere Töne an: Um 12,9 Prozent soll der Markt dieses Jahr gegenüber 2025 einbrechen. Dabei handele es sich um den größten Rückgang, den der Markt jemals von einem Jahr auf das andere erlebt habe. Verantwortlich auch dieses Mal: die globale Speicherkrise.

Ein Tsunami für die gesamte Branche

Die Analysten sprechen von einem „Tsunami“-ähnlichen Schock, der seinen Ursprung in den Engpässen der Speicher-Lieferkette habe und Wellen durch die gesamte Consumer-Electronics-Industrie schlagen werde. Es sei zudem nicht von einem temporären Rückgang auszugehen, stattdessen ist die Rede von einem „strukturellen Reset“ des gesamten Marktes, der fundamental den TAM (Total Addressable Market), die Anbieter von Smartphones und deren Produktmix verändern werde.

Große Anbieter sollen profitieren

Anbieter im unteren Preissegment werden dem Bericht zufolge vor signifikanten Herausforderungen stehen und die Preissteigerungen unweigerlich an die Verbraucher weitergeben. Das Segment unterhalb von 100 US-Dollar werde gänzlich unrentabel.

We expect consolidation as smaller players exit, and low-end vendors face sharp shipment declines amid supply constraints and lower demand at higher price points.

IDC

Wie zuletzt auch Counterpoint Research behauptet hatte, gehen auch die Analysten von IDC davon aus, dass Anbieter wie Apple und Samsung die Krise besser bewältigen können. Beide Unternehmen könnten „aus dem Sturm“ sogar mit noch größeren Marktanteilen gehen. Unterdessen wird erwartet, dass der durchschnittliche Verkaufspreis eines Smartphones sich um 14 Prozent auf 523 US-Dollar verteuern wird.

Markt soll sich langsam erholen

Der deutliche Einbruch um 12,9 Prozent steht für einen Rückgang auf insgesamt 1,1 Milliarden Smartphones, die 2026 ausgeliefert werden sollen. Der Markt soll in den folgenden Jahren zwar wieder wachsen, jedoch lediglich in kleinen Schritten und deswegen selbst 2030 noch nicht wieder das Niveau von 2025 erreichen.

Smartphone-Markt soll 2026 um 12,9 Prozent einbrechen
Smartphone-Markt soll 2026 um 12,9 Prozent einbrechen (Bild: IDC)

Nach dem massiven Verlusten in diesem Jahr soll 2027 ein kleines Plus von 1,9 Prozent im Markt verbucht werden. Ein größerer Sprung von 5,2 Prozent wird von 2027 auf 2028 erwartet. Im Anschluss sollen kleinere Schritte von 2,7 Prozent und 2,2 Prozent auf die Jahre 2029 und 2030 erfolgen. Damit wäre das Niveau von 2024 leicht übertroffen.



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FSR 4.1 Super Resolution: Ein verbessertes Upsampling kommt per Leak


AMD hat erst Ende des letzten Jahres unter dem Namen „Redstone“ Verbesserungen am Upsampling vorgenommen: FSR Ray Regeneration (Test) und FSR Frame Generation AI (Test) sind erschienen, das eigentliche Upscaling ist dagegen überraschenderweise gleich geblieben. Das scheint sich nun in Kürze mit FSR 4.1.0 zu ändern.

FSR 4.1.0 verbessert sichtbar die Bildqualität

So ist im Guru3D-Forum eine DLL-Datei aufgetaucht, mit deren Hilfe mittels des Treiber-Override-Features nicht mehr FSR 4.0.3, sondern FSR 4.1.0 in Spiele injiziert wird. Der Leaker „The Creator“ ist dabei offenbar Teil von AMDs eigentlich unter NDA stehendem „Vanguard“-Team, das Treiber vorab auf Fehler überprüft.

Angeblich soll die Datei mit dem Adrenalin 26.3.1 nächsten Monat Einzug in den offiziellen Release halten – vermutlich zeitgleich mit dem Release von Crimson Desert, einem von AMD unterstützten Spiel, das unter anderem auch Raytracing und als zweites Spiel überhaupt FSR Ray Regeneration nutzen wird.

Im Internet gibt es auch schon mehrere Berichte über einen positiven Effekt von FSR 4.1.0, der auch in mehreren Screenshotvergleichen festgehalten wurde. Dabei sei jedoch erwähnt, dass Screenshots keine gute Möglichkeit darstellen, um die Qualität von Upscaling zu untersuchen. Natürlich sind diese aber ein Anfang.

Und dieser sieht durchaus positiv aus. Zwei Dinge sind dabei auffällig: Je aggressiver der Upsampling-Modus ist, desto größer sind die Unterschiede zwischen FSR 4.0.3 und FSR 4.1.0 zugunsten Letzterem. Darüber hinaus soll die neue Version allen voran feine Elemente wie Vegetation verbessern. Auch die Bildstabilität scheint in mehreren Vergleichen besser zu sein, darüber hinaus gibt es Berichte von reduziertem Ghosting.

In Sachen Performance hat sich offenbar nichts geändert, hier soll FSR 4.1.0 genauso schnell wie die vorherigen Versionen arbeiten. Das soll auch auf älteren RDNA-3-Grafikkarten der Fall sein, auf denen sich die neue Version genauso erzwingen lässt wie die älteren Derivate.

FSR 4.1.0 per Leak
FSR 4.1.0 per Leak (Bild: Guru3D-Forum)

So kann FSR 4.1.0 auf eigene Gefahr genutzt werden

Geleakt wurde die Treiber-Datei „amdxcffx64.dll“, mit deren Hilfe sich FSR 4.1 potenziell in jedes Spiel injizieren lässt, das mindestens über FSR 3.1 verfügt. Jedoch sollte vor dem Download bedacht werden, dass diese Datei nicht offiziell von AMD stammt. Diese kann daher nicht nur Fehler enthalten, sondern auch manipuliert worden sein. Der Download geschieht also auf eigene Gefahr.

Es ist auch möglich, die neue Version in nativen FSR-4-Spielen zu nutzen, auch dann sollte der Treiber-Override funktionieren. Damit dies möglich ist, muss die Datei in den System32-Ordner von Windows kopiert und die bereits vorhandene amdxcffx64.dll-Datei überschrieben werden. Dann sollte der Treiber nicht mehr das bisherige FSR 4.0.3, sondern FSR 4.1.0 injizieren.

Eine alternative und auch etwas sicherere Variante ist, stattdessen das Tool Optiscaler zu benutzen. Das hat den Vorteil, dass das Tool dann auch anzeigt, welche FSR-Version gerade läuft. So kann man sich dann sicher sein, dass gerade FSR 4.1.0 aktiv ist, darüber hinaus kann zum Vergleich auf andere FSR-Versionen gewechselt werden. Berichten zur Folge ist dafür eine der Nightly-Builds des Optiscalers notwendig, die es im Discord-Channel des Entwicklers gibt.

Nach dem offiziellen Release wird es einen Test geben

Falls FSR 4.1.0 tatsächlich im Adrenalin 26.3.1 enthalten ist oder wenn es zu einem späteren Zeitpunkt erscheint, wird sich ComputerBase wie gewohnt das verbesserte AMD-Upsampling im Detail ansehen und Vergleiche gegenüber FSR 4.0.3 sowie Nvidias DLSS 4 und DLSS 4.5 durchführen. Gegen letzteres hat AMD nämlich aufzuholen, was FSR 4.1.0 dann eventuell erfüllen wird.



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