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ASRock: Radeon RX 9070 XT Taichi White in Weiß und mit LC-Display
Auf der CES wurde die ASRock Radeon RX 9070 XT Taichi White bereits vorgestellt. Nun ist die Grafikkarte auf der Webseite mitsamt aller Details gelistet. Das Hauptaugenmerk ist natürlich die komplett in weiß gehaltene Farbgebung und das LC-Display, das Informationen zur Grafikkarte bereitstellen kann. Nun die Details.
Die bekannte Taichi in Weiß mit Display
Die reine ASRock Radeon RX 9070 XT Taichi White orientiert sich wenig verwunderlich an AMDs Radeon RX 9070 XT (Test) und auch der hauseigenen Radeon RX 9070 XT Taichi (Test). Für die Grafikkarte ist ein Boost-Takt von 3.100 MHz angegeben, der bei der weißen Karte damit genauso hoch ist wie auf der „bunten“ Version. Der 16 GB große GDDR6-Speicher wird mit den normalen 10.000 MHz angesteuert und läuft damit mit 20 Gbps. Eine offizielle Angabe zur maximalen Leistungsaufnahme ist nicht zu finden, von 340 Watt ist aber auszugehen. Denn das ist die maximale TDP der normalen Taichi, 36 Watt mehr als nach AMDs Referenzangaben.
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ASRock Radeon RX 9070 XT Taichi White (Bild: ASRock)
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Die Spezifikationen sind zwischen beiden Modellen gleich, dasselbe gilt auch beim Kühler. Dieser fällt auf der Radeon RX 9070 XT Taichi White sehr groß aus, bietet drei Axial-Lüfter und weist eine Breite von drei Slots auf. Das Gewicht der Taichi White ist mit 1.621 Gramm minimal höher, was vermutlich durch das LC-Display erklärt werden kann. Der Kühler selbst ist wie die technischen Spezifikationen offensichtlich jedoch komplett identisch. Außer dass ASRock die neue Version eben komplett in Weiß hält.
Das kann das Display wiedergeben
Das Display gibt es dagegen nur auf der weißen Karte. Es arbeitet mit LCD-Technik und ist ganz am Ende der Grafikkarte platziert. Ist die Grafikkarte im Rechner eingebaut, lässt sich entsprechend durch das Gehäusefenster darauf schauen. Das Display kann „verschiedene Systeminformationen und Animationen“ darstellen, ausgerechnet dort geht der Hersteller aber nicht ins Detail. Unter anderem die GPU-Temperatur und Lüfterdrehzahl lassen sich auf dem Display abbilden, vermutlich sind auch weitere Telemetrie-Daten anzeigbar. Die Display-Auflösung kann angezeigt werden und auch Wetterdaten sowie die Uhrzeit lassen sich laut Werbung einblenden. Darüber hinaus sind verschiedene grafische Animationen abrufbar, die Details dazu fehlen aber.
Sonst gibt es zwischen der ASRock Radeon RX 9070 XT Taichi White und der ASRock Radeon RX 9070 XT Taichi keinerlei Unterschiede, auch der 12V-2×6-Stecker und das Dual-BIOS sind gleichgeblieben.
Derzeit noch nicht verfügbar
Im deutschen Handel ist die ASRock Radeon RX 9070 XT Taichi White derweil noch nicht angekommen. Die normale Taichi wird dort aktuell ab 739 Euro verkauft, die weiße Karte mit Display wird entsprechend vermutlich etwas teurer werden. Wann die Karte genau verfügbar sein wird, ist unklar.
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Besser als John Wick? Dieser finnische Action-Kracher stürmt die Prime-Charts
Wenn die üblichen Blockbuster Euch langweilen und Ihr nach einem echten kinetischen Energiebündel sucht, dann solltet Ihr jetzt genau hinsehen. Ein stiller Außenseiter aus dem hohen Norden hat sich stillschweigend in die digitalen Bestenlisten geschlichen und lässt die Konkurrenz alt aussehen.
Genau an diesem Punkt kommt Ihr ins Spiel, wenn Ihr Fans von präzise choreografierter Gewalt und unaufhaltsamen Protagonisten seid. Der finnische Action-Thriller „Sisu“ aus dem Jahr 2022 hat im Februar 2026 einen massiven Sprung in den Prime Video Charts hingelegt und belegt aktuell einen starken siebten Platz. Während viele Streaming-Neuheiten oft nur mit viel Marketing-Budget glänzen, überzeugt dieser Streifen durch rohe Kraft und eine visuelle Sprache, die keine großen Worte braucht. Wenn Ihr die „John Wick“-Reihe für ihre kompromisslose Art liebt, dann wird dieser rasant erzählte Rache-Feldzug Euer neues Highlight auf der Watchlist sein.
Wenn der Goldsucher zum Systemfehler für die Wehrmacht wird
Die Story führt Euch zurück in die letzten Tage des Zweiten Weltkriegs in die karge Wildnis von Lappland. Aatami Korpi, gespielt von Jorma Tommila, ist eigentlich nur ein einfacher Goldsucher, der in der Einöde auf eine fette Ader gestoßen ist. Doch als er auf einen flüchtenden Trupp deutscher Soldaten trifft, die ihm seine Beute abnehmen wollen, begehen diese den fatalen Fehler ihres Lebens. Aatami ist nämlich kein harmloser Rentner, sondern ein legendäres Ex-Elite-Kommando. Er ist eine Ein-Mann-Armee, die physische Gesetze eher als grobe Empfehlungen betrachtet und seinen Goldbeutel mit einer Hartnäckigkeit verteidigt, die jeden modernen Sicherheitsalgorithmus alt aussehen lässt.
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Sein Spitzname „Koshchei“, was übersetzt „Der Unsterbliche“ bedeutet, ist Programm. Ihr werdet Zeuge, wie dieser wortkarge Finne eine Kampagne des Terrors gegen seine Verfolger startet. Der Regisseur setzt dabei auf eine Inszenierung, die Eure Sehnerven mit praktischen Effekten und einem unglaublichen Tempo malträtiert. Es ist eine faszinierende Mischung aus historischem Setting und überzeichneter Action, die sich niemals mit unnötigem Ballast aufhält. Wenn Ihr sehen wollt, wie man mit einer Spitzhacke und purer Willenskraft ein ganzes Bataillon zerlegt, dann bietet Euch dieser Film die perfekte Vorlage.
Starke Wertungen für Sisu bei Rotten Tomatoes
Sowohl die Kritiker (94 Prozent) als auch die Zuschauer (88 Prozent) zeigen sich angetan von dem finnischen Action-Hit. Viele bezeichnen ihn als einen unterschätzten Hit, loben die blutigen Actionszenen oder auch schlichtweg die Wahl eines älteren Actionhelden. Bei IMDb fällt die Beurteilung der Zuschauer mit 6,9 von 10 deutlich niedriger, doch noch immer solide aus. Klar ist, dass du von diesem Action-Hit nicht die tiefgründigste Geschichte erwarten solltest. „Sisu“ will dich nicht mit tiefgründigen moralischen Werten überzeugen. Vielmehr lässt der Film die Gewalt gegen ein weltweit akzeptiertes Feindbild niederrasseln: die Nazis. Das dürfte einer der Gründe sein, warum das Werk auch international bei vielen Menschen Anklang findet.
Warum Ihr diesen Streaming-Hit nicht verpassen dürft
Warum klettert ein Film von 2022 gerade jetzt so rasant in die Charts? Es liegt wohl daran, dass die Qualität sich am Ende immer durchsetzt. Während viele aktuelle Produktionen in der Masse untergehen, bietet „Sisu“ genau das, was Ihr für einen unterhaltsamen Abend braucht: eine klare Struktur, einen charismatischen Helden und Action, die sich gewaschen hat. Die Dynamik zwischen dem Protagonisten und seinem Gegenspieler Obersturmführer Bruno Helldorf sorgt für eine Spannung, die bis zur letzten Minute anhält.
Doch es gibt noch einen weiteren logischen Auslöser für den plötzlichen Hype in den Datenbanken. Der brandneue zweite Teil mit dem Titel „Sisu: Road to Revenge“ ist mittlerweile ebenfalls auf den gängigen Streamingplattformen aufgeschlagen. Dieser frische Release spült ganz offensichtlich eine massive Welle an Zuschauern zurück zum Ursprung der blutigen Saga. Für Euch bedeutet das puren Eskapismus in bester Auflösung, bei dem Ihr gleich einen doppelten Marathon einplanen könnt. Falls Ihr also noch nach einem Grund sucht, Euer Abonnement diese Woche richtig auszunutzen, dann startet den Stream. Der zähe Finne beweist eindrucksvoll, dass der Norden die härtesten Kracher des Jahrzehnts liefert.
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Hacker aktiv stoppen: Sicherheitsbehörden sollen Erlaubnis für Hackbacks erhalten
Die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA) sollen künftig das Recht erhalten, Hacker-Angriffe aktiv zu stoppen. Mit entsprechenden Hackback-Verfahren besteht dann die Möglichkeit, auch Angreifer aus dem Ausland direkt ins Visier zu nehmen.
Von einem entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium berichtet der Spiegel. Demnach sollen die Befugnisse deutscher Sicherheitsbehörden deutlich erweitert werden, indem das Bundespolizeigesetz einen neuen Paragraphen erhält, der besondere Abwehrmaßnahmen erlaubt.
Hackbacks für Bundespolizei und BKA, erweiterte Lageanalyse durch das BSI
Bundespolizei und BKA sollen demnach gemeinsam mit dem BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) bei erkannten Angriffen technisch eingreifen können. Zu den potenziellen Maßnahmen zählen das Umleiten und Blockieren von Datenverkehr. Schwerwiegendere Eingriffe sind der Bundespolizei gestattet, wenn die öffentliche Sicherheit, sensible Einrichtungen, wichtige IT-Systeme oder Menschenleben gefährdet sind. Dann dürfen Behörden auch Daten löschen oder verändern und Systeme stilllegen.
Notwendig ist dafür ein richterlicher Beschluss. Ist die Gefahr akut, darf dieser auch drei Tage im Nachhinein eingeholt werden.
Für das BKA, das bislang nur bei Terrorverdacht handeln durfte, sind ähnliche Befugnisse geplant. Die Behörde soll zudem den Auftrag erhalten, sich bei der Cyberabwehr mit ausländischen Sicherheitsbehörden zu koordinieren.
Das BSI soll mehr Rechte bei der Lageanalyse erhalten. Ins Visier nehmen soll die IT-Sicherheitsbehörde auch solche Aktivitäten, die darauf hindeuten, dass Angreifer eine Attacke vorbereiten. Telekommunikationsfirmen und Digitalkonzerne sollen in diesem Kontext verpflichtet werden, sicherheitsrelevante Informationen zu übermitteln.
Hackbacks bleiben umstritten
Hackbacks sind äußerst umstritten. Ein Kernproblem ist die Attribution von Angreifern. Für Hacker-Gruppen ist es gängige Praxis, ihr Vorgehen zu verschleiern. Angesichts der Unsicherheit bei der Enttarnung besteht daher das Risiko, dass mit den digitalen Gegenschlägen unschuldig Beteiligte betroffen sind. Ein Worst-Case-Szenario ist laut Kritikern, dass Hacker-Gruppen die Schwachstellen in der IT-Infrastruktur eines Krankenhauses ausnutzen, um Angriffe zu lancieren. Genau diese Systeme wären dann aber bei Gegenschlägen betroffen.
Für Hackback-Angriffe hatte sich in der Vergangenheit das zu Ampel-Zeiten noch von der SPD geführte Bundesinnenministerium ausgesprochen. Auf ein grundlegendes Gesetz einigen konnte sich die alte Bundesregierung aber nicht. Nun ist also die aktuelle Bundesregierung am Zug. Den Kurs hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bereits Anfang des Jahres im Interview mit der Süddeutschen Zeitung vorgeben. Das Ziel sei, Angreifer zu stören und ihre Infrastruktur zu zerstören. „Wir werden zurückschlagen, auch im Ausland“, so Dobrindt.
Im Gesetzentwurf begründet man die erweiterten Befugnisse dem Spiegel-Bericht zufolge mit der verschärften Bedrohungslage aufgrund der geopolitischen Entwicklungen. Im Fokus steht Russland. Russische Hacker-Gruppen werden demnach für Angriffe auf die IT-Infrastruktur deutscher Organisationen und Unternehmen verantwortlich gemacht.
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Warum Eure PayPal-Zahlung jetzt zur Falle werden kann
Stellt Euch vor, Ihr habt das ultimative Entertainmentpaket auf Eurem Bildschirm, das scheinbar alle Wünsche erfüllt und dabei so viel wie ein belegtes Brötchen kostet. Doch während Ihr entspannt den neuesten Blockbuster genießt, hinterlässt Eure digitale Spur einen Abdruck, der zum Verhängnis wird.
Ihr kennt sicherlich diese Angebote, die fast zu gut klingen, um wahr zu sein. Tausende Sender, Live-Sport und Kinofilme, alles gebündelt in einer schicken App für einen schmalen Taler im Monat. In Zeiten, in denen man für jeden Streamingdienst ein separates Abo abschließen muss, wirkt ein solches All-in-One-Paket wie der heilige Gral für Eure Couch-Abende. Doch genau hier beginnt das Problem, denn die Schlinge der Ermittlungsbehörden zieht sich in Europa immer enger zu und das Visier ist längst nicht mehr nur auf die Betreiber der Plattformen gerichtet.
Der gefährliche Irrglaube vom passiven Konsum
Viele von Euch wiegten sich lange Zeit in Sicherheit und dachten, dass lediglich das Anbieten solcher Streams illegal sei. Diese Annahme gehört jedoch spätestens seit der wegweisenden Filmspeler-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs der Vergangenheit an. Die Richter stellten klar, dass bereits das bloße Streaming aus einer offensichtlich illegalen Quelle eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Wenn Ihr also ein Paket bucht, das für fünf Euro Inhalte anbietet, die normalerweise das Zehnfache kosten würden, wird Euch der Vorsatz direkt unterstellt.
Ein weiterer technischer Aspekt, den Ihr oft unterschätzt, ist die Zwischenspeicherung im Arbeitsspeicher Eurer Geräte. Selbst dieser kurze Moment, in dem die Daten in Eurem RAM landen, gilt rechtlich bereits als Vervielfältigung. Damit begeht Ihr eine Handlung, die nach dem Urheberrechtsgesetz in Deutschland mit empfindlichen Geldstrafen oder sogar Freiheitsentzug geahndet werden kann. Es ist also kein bloßes Kavaliersdelikt mehr, sondern ein handfestes juristisches Risiko, das Ihr mit jedem Klick auf den Play-Button eingeht. In Deutschland greift dabei der § 106 des Urheberrechtsgesetz.
Wenn die Transaktionshistorie zum Verräter wird
Ein VPN mag Eure IP-Adresse verschleiern und Euch eine falsche Sicherheit vorgaukeln, doch gegen die Spur des Geldes hilft kein Tunnelprotokoll. Die Ermittler haben einen neuen Hebel gefunden und konzentrieren sich verstärkt auf die Zahlungsdienstleister. Wenn Ihr Euer Abo bequem per PayPal oder Kreditkarte bezahlt habt, liefert Ihr den Behörden Eure Identität auf dem Silbertablett serviert. Sobald die Server eines illegalen Anbieters beschlagnahmt werden, fallen den Ermittlern oft auch die Kundenlisten und Zahlungsströme in die Hände.
Besonders die bayrische Polizei hat bereits im Juli 2025 angekündigt, die Nutzer dieser Dienste massiv unter Druck zu setzen. Medienrechtsanwälte wie Christian Solmecke der Kanzlei WBS Legal warnen davor, dass die Zeit der Straffreiheit für Endkunden vorbei ist. Während Abmahnungen früher eher Seltenheitswert hatten, müsst Ihr heute mit der Einleitung echter Ermittlungsverfahren rechnen. Eure Bequemlichkeit bei der Bezahlung wird so zur perfekten Falle, da Finanztransaktionen über Jahre hinweg nachvollziehbar bleiben und Euch direkt mit dem illegalen Dienst verknüpfen. Das vermeintliche Schnäppchen kann sich so als teurer Fehlkauf entpuppen: Neben Geldstrafen sind bis zu drei Jahre Haft möglich.
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