Künstliche Intelligenz
Rechtliche Tipps zum Selfhosting von LLMs
Der Eigenbetrieb großer Sprachmodelle (Large Language Models, LLMs) ist längst kein Hexenwerk mehr. Leistungsfähige Open-Source- und Open-Weight-Modelle wie Llama, Mistral und Qwen stehen kostenlos zur Verfügung, und brauchbare Hardware kann man zu erschwinglichen Preisen kaufen. Zudem unterstützen komfortable Anwendungsumgebungen wie LM Studio oder Ollama auch technisch weniger erfahrene Anwender bei der Installation und Integration.
Der Eigenbetrieb verspricht einige Vorteile. Insbesondere hat man die volle Kontrolle über das genutzte Modell und verarbeitet sowohl Nutz- als auch Trainingsdaten selbst. Gerade der letzte Punkt macht Selfhosting für viele Unternehmen attraktiv, die sensible Informationen nicht an US-amerikanische oder gar chinesische Dienste übermitteln möchten. Zudem entfällt die Abhängigkeit von kommerziellen LLM-Anbietern.
- Wer ein Sprachmodell im geschäftlichen Umfeld lokal installiert und einsetzt, muss sich mit organisatorischen und rechtlichen Fragen beschäftigen.
- Gemäß DSGVO steht man für die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Verantwortung.
- Daraus resultieren Pflichten, etwa zur Dokumentation, Folgenabschätzung und Haftung.
Zwar entledigt man sich mit dem Hosting von LLMs auf der eigenen Infrastruktur so mancher kniffliger Rechtsfragen. Dennoch gilt es, einige Punkte zu beachten. Insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Haftungsrecht können Probleme machen, wenn man allzu sorglos mit selbst betriebenen LLMs umgeht.
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Künstliche Intelligenz
Wie man mit Quantenphysik Trackingdaten von NBA-Spielern analysiert
Ein Angriff des NBA-Teams der Golden State Warriors: Stephen Curry, der wohl beste Werfer der Basketball-Geschichte, läuft ohne Ball in Richtung Korb und dreht auf die dem Ball entgegengesetzte Seite ab. Die Verteidigung folgt ihm, ein Teamkamerad zieht in der dadurch geöffneten Lücke zum Korb und schließt für zwei Punkte ab. In den Statistiken wird diese Situation bisher nicht bei Curry auftauchen, doch scheinen solche Statistiken nicht alles zu erzählen.
Forscher des Max-Planck-Instituts in Rostock und der Cornell University in Ithaka (USA) haben eine neue Metrik entwickelt, die auch diesen passiven Einfluss von Stephen Curry messbar macht und zudem Spielerpositionen verbessern kann. Dafür nutzen sie zentimetergenaue Trackingdaten von NBA-Spielen sowie einen theoretischen Ansatz, der direkt aus der Quantenphysik kommt.
In einem Quantensystem mit vielen Elektronen ist es nämlich im Allgemeinen nicht möglich, eine Gleichung zu lösen, um die Bewegung aller einzelnen Elektronen aufzuschlüsseln und zu jedem Zeitpunkt vorherzusagen – vergleichbar mit den Spielern eines Basketballspiels. Für sogenannte Vielteilchensysteme schaut man daher nicht mehr auf jedes einzelne Teilchen, sondern auf die Bewegung des Ganzen. So kann man über eine Dichtefunktion abschätzen, wo Elektronen sich im Schnitt mehr konzentrieren.
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Künstliche Intelligenz
Kommentar: Apple bindet sich bei KI an Google – und die User haben das Nachsehen
Apples Umgang mit dem Thema KI wirkt seit langem hilflos. Zur Erinnerung: Bereits im Sommer 2024 – und schon das war Jahre zu spät – hat der Konzern Apple Intelligence vorgestellt. Damals hieß es, die noch im gleichen Jahr in englischer Sprache verfügbaren Werkzeuge wie die Writing Tools oder die Bildgeneratoren (Genmoji und Image Playground) seien nur der Anfang, eine kontextsensitive Siri mit App-Steuerung sei auf dem Weg. Diese kam dann – trotz peinlicher Fernsehwerbung für unveröffentlichte Features – aber einfach nicht, weil das System Apples internen Qualitätskriterien nicht entsprach.
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Siri anbrüllen
Und auch heute, im Frühjahr 2025, arbeitet Siri immer noch so, als sei sie seit 2011 kaum verbessert worden. Regelmäßig ruft man sich dumm und dämlich, damit die Sprachassistentin simple Anfragen verarbeitet. Auf iPhone, iPad und Mac wurde es zwar durch die Integration von ChatGPT besser, doch solche Dienste möchte man von Apple direkt sehen. Doch wie es sich nun darstellt, kann der Konzern es einfach nicht. Er hat sich deshalb entschieden, zu Googles Gemini-Grundmodell zu wechseln – zumindest auf mittelfristige Sicht.
Nun könnte man sagen, dass das nur logisch ist. Apple arbeitet seit langem mit Google bei der Safari-Suche zusammen und verdient dadurch enorm viel Geld. Jetzt geht eben etwas Geld – oder ein anderes Gegengeschäft – an Google zurück. Apple hat bereits versichert, dass man Gemini auf eigener Cloud-Technik (plus wohl auch lokal auf iPhone & Co.) ausführen will und der Internetgigant keine Daten bekommt.
KI-Experten winken ab
Börsenbeobachter loben Apple dafür, sich nicht (oder nur wenig) an der aktuellen KI-Blase beteiligt zu haben, die Meta, Microsoft & Co. noch viel Geld kosten könnte, sollte sie platzen. Andere sagen wiederum, das sei doch alles Teil von Apples üblicher Strategie, zunächst abzuwarten, bis andere neue Technik einführen, um sie dann deutlich verbessert zu einem Massenprodukt zu machen.
Das mag grundsätzlich stimmen. Doch dazu passt nicht, dass Apple vollmundige KI-Ankündigungen in Sachen kontextsensitive Siri macht, nur um sie dann wieder einzukassieren. Gleichzeitig rumort es intern seit vielen Monaten. Apple verlor zahlreiche Experten im KI-Bereich bis auf die Managementebene hoch. Gut: Meta und andere ließen sich das auch verrückte Summen kosten. Aber solche Abgänge verraten immer auch eine Form von Leidensdruck. War Apple in Sachen KI einfach zu zögerlich? War John Giannandrea, der mittlerweile geschasste KI-Chef, trotz seiner Google-Wurzeln der richtige Mann?
Immerhin keine Verluste
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Die Antworten auf solche Fragen wird man erst in den kommenden Jahren haben. Dass Apple nun ganz offiziell zu Google Gemini greift, ist tatsächlich ein Armutszeugnis für einen Konzern, der sich Innovation auf die Fahnen geschrieben hat. Natürlich geht intern die Arbeit an eigener Technik weiter, einige Analysten glauben gar, Gemini sei nur ein Notnagel, ein „Holdover“, bis Besseres kommt. Doch das Grundmodell ist so gut, dass Apple vermutlich Jahre braucht, um aufzuholen, besonders mit einem weiteren zögerlichen Kurs.

Mac & i-Redakteur Ben Schwan schreibt seit 1994 über Technikthemen und richtet sein Augenmerk mittlerweile insbesondere auf Apple-Geräte. Er mag das Design von Mac, iPhone und iPad und glaubt, dass Apple nicht selten die benutzerfreundlicheren Produkte abliefert. Immer perfekt ist die Hard- und Software-Welt aus Cupertino für ihn aber nicht.
Immerhin: Finanzielle Verluste wegen KI schreibt Apple offensichtlich nicht. Im Gegensatz zu den Milliardensummen, die bei OpenAI, Anthropic, aber sicherlich auch bei Meta, Google und womöglich Microsoft verloren gehen, weil die Abogebühren für Chatbots und Co. nicht zur Gegenfinanzierung reichen, dürfte Apple Intelligence ein Schnäppchen sein.
(bsc)
Künstliche Intelligenz
Recht auf Reparatur kommt – Ersatzteile für Jahre gesichert
Für Smartphones, Waschmaschinen und eine Reihe anderer Geräte soll ab diesem Sommer ein Recht auf Reparatur gelten – auch über die Gewährleistungsfrist hinaus. Eine dazu geplante gesetzliche Regelung macht den Herstellern konkrete Vorgaben. Sie soll sich positiv auf die Umwelt und die Geldbeutel der Verbraucher auswirken.
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Das auch für den Verbraucherschutz verantwortliche Bundesjustizministerium geht davon aus, dass die 2024 beschlossene EU-Richtlinie in Deutschland pünktlich zum 31. Juli in Kraft treten wird. Wie das Ministerium mitteilt, ist ein Entwurf für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht jetzt an Länder und Verbände versendet worden. Diese können bis zum 13. Februar dazu Vorschläge und mögliche Bedenken formulieren. Später befasst sich damit auch noch der Bundestag.
Was bedeutet das konkret?
Während der üblichen Lebensdauer eines Produkts soll der Hersteller zur Reparatur verpflichtet werden. Ist die Gewährleistungsfrist abgelaufen, kann er dafür ein „angemessenes Entgelt“ verlangen. Was hier als angemessen angesehen wird, ist in dem Entwurf allerdings nicht genau ausbuchstabiert. Erfolgt die Reparatur entgeltlich, ist der Verbraucher zudem verpflichtet, die reparierte Ware abzunehmen.
Hersteller brauchen die Reparaturleistung nicht unbedingt selbst zu erbringen. Sie können ihrer Verpflichtung auch nachkommen, indem sie damit andere beauftragen, etwa dann, wenn sie nicht über die nötige Infrastruktur dafür verfügen oder ein geeignetes Unternehmen näher beim Verbraucher angesiedelt ist.
Gerät muss komplett zerlegt werden können
Manche Geräte werden aktuell deshalb nicht repariert, sondern durch ein Neugerät ersetzt, weil Komponenten so verbaut sind, dass eine Reparatur schlicht unmöglich ist. Das soll in Zukunft in Bezug auf die in der Richtlinie genannten Geräte – vom Server bis zum Staubsauger – ebenso verboten sein wie eingebaute Fehler, die dafür sorgen, dass das Produkt nach einer gewissen Zeit nicht mehr funktioniert.
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Ersatzteile länger verfügbar
Damit eine Reparatur auch nach vielen Jahren überhaupt noch möglich ist, sollen die Hersteller verpflichtet werden, Ersatzteile für bestimmte Modelle entsprechend der erwarteten Lebensdauer vorzuhalten. Für Smartphones bedeutet das etwa, dass die Teile, aus denen das Mobiltelefon besteht, nach der Einstellung der Produktion des betreffenden Modells noch mindestens sieben Jahre lang verfügbar sein müssen. Für die Hersteller von Waschmaschinen und Trocknern gilt diese Verpflichtung für eine Dauer von zehn Jahren nach Ende der Produktion.
(afl)
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