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Trotz Statistik-Effekten: Merz stellt telefonische Krankschreibung infrage
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat laut dpa angesichts des hohen Krankenstands in Deutschland erneut Zweifel an der telefonischen Krankschreibung geäußert. Im Wahlkampf vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg sagte Merz, Beschäftigte kämen im Schnitt auf rund 14,5 Krankentage im Jahr. „Das sind fast drei Wochen, in denen die Menschen in Deutschland aus Krankheitsgründen nicht arbeiten. Ist das wirklich richtig? Ist das wirklich notwendig?“, fragte er und kündigte Gespräche mit dem Koalitionspartner SPD an. Die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) sei während der Corona-Pandemie sinnvoll gewesen, müsse heute aber überprüft werden.
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Dabei blendet die Debatte nach Ansicht von Ärztinnen und Ärzten den Entstehungskontext der Regelung aus. Die telefonische AU wurde 2020 als pandemiebedingte Ausnahmeregelung eingeführt, anschließend mehrfach befristet verlängert und jeweils neu bewertet. Im Dezember 2023 beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss schließlich eine dauerhafte Regelung, allerdings unter klaren Voraussetzungen: Die Patientinnen und Patienten müssen der Praxis bekannt sein, und es dürfen keine schweren Symptome vorliegen.
Ärzte: Abschaffung verhindert keinen Krankheitstag
Die Ärzteschaft reagierte bereits in der Vergangenheit kritisch auf die politische Infragestellung. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband bezeichnete die Telefon-AU als eine der wenigen gelungenen Maßnahmen zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen. Eine Abschaffung würde die Praxen zusätzlich belasten, ohne den Krankenstand zu senken. Auch Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt sah in der Vergangenheit keinen Zusammenhang zwischen Telefon-AU und steigenden Fehlzeiten.
Die telefonische Krankschreibung ändere nichts daran, ob Menschen krank sind, sondern nur daran, wie sie versorgt werden. Der Hausarzt Marc Hanefeld kommentiert dazu „Wenn jemand nicht zur Arbeit will und mir gegenüber Beschwerden behauptet, kann ich das fast nie entkräften. Wie denn auch? Das hat schon früher bei den Eltern gut geklappt, wenn man nicht zur Schule wollte.“
Die Behauptung, die Telefon-AU sei für den Anstieg der Zahlen verantwortlich, wird daher scharf zurückgewiesen. „Wer behauptet, dass die telefonische AU an diesen Zahlen ‚schuld sei‘, ist entweder ein Amateur oder ein Lügner. Beides halte ich für Menschen in Regierungsverantwortung für inakzeptabel,“ so Hanefeld.
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eAU verzerrt die Statistik
Den Anstieg der Krankmeldungen erklären Ärzte und Krankenkassen vor allem mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Anfang 2022. Seitdem werden alle ausgestellten AUs vollständig und automatisch an die Krankenkassen übermittelt. Zuvor kamen viele Meldungen dort nie an, weil Versicherte den Papierdurchschlag nicht einreichten. Den Nachweis können Arbeitnehmer dann beim Kommunikationsserver der gesetzlichen Krankenkassen abfragen – unter Angabe bestimmter Informationen wie dem Namen des Arbeitnehmers, das Geburtsdatum, die Versichertennummer und die Betriebsnummer.
Hinzu kommt ein Konstruktionsproblem: Eine „Gesundschreibung“ existiert weiterhin nicht. Meldet sich jemand früher arbeitsfähig, wird dies nur beim Arbeitgeber registriert – nicht aber bei der Krankenkasse. In der Statistik bleiben somit allein die ausgestellten AUs sichtbar, nicht die tatsächlichen Fehltage.
Nach Berechnungen der DAK-Gesundheit erklärt dieser reine Meldeeffekt je nach Diagnose rund 60 Prozent und mehr des Anstiegs. Weitere Faktoren sind verstärkte Infektionswellen, insbesondere Atemwegserkrankungen und Covid-19. Auch das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung kommt zu dem Schluss, dass der Großteil des Anstiegs auf eine bessere Datenerfassung und die Pflicht zur Nutzung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zurückzuführen ist.
Kein Hinweis auf systematischen Missbrauch
Mehrere Studien sehen zudem keinerlei Hinweise auf systematischen Missbrauch der telefonischen Krankschreibung. So berichtete die dpa über eine AOK-Studie, die keine Anzeichen für Missbrauch sah. Auch die DAK konnte keinen Anstieg der Fehltage durch die Telefon-AU feststellen. In der AOK-Studie bewerteten drei von vier Beschäftigten die Regelung als sinnvoll, unter anderem weil Arztpraxen entlastet und Ansteckungen in Wartezimmern vermieden werden.
Paradoxerweise berichten Ärzte sogar vom Gegenteil: Weil viele Arbeitgeber inzwischen bereits am ersten Krankheitstag ein Attest verlangen, suchen Patientinnen und Patienten auch bei leichten Infekten die Praxen auf. Das führe zu mehr Arztkontakten und mehr Krankschreibungen – ein Effekt, der den statistischen Anstieg zusätzlich verstärke.
Politischer Streit hält an
Wie die dpa weiter meldet, werfen Linke und BSW Merz vor, Beschäftigte unter Generalverdacht zu stellen. BSW-Chef Fabio De Masi kritisierte, das Problem sei nicht der Krankenstand, sondern die „miserable Wirtschaftspolitik“. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD sei zudem keine Abschaffung, sondern lediglich eine Anpassung zur Missbrauchsvermeidung vorgesehen. Dennoch fordern Union und Arbeitgeberverbände laut dpa weiterhin Korrekturen – bis hin zu Karenztagen oder Einschränkungen der Lohnfortzahlung. Ärzte warnen jedoch davor, eine dauerhaft etablierte und evaluierte Regelung auf Basis missverstandener Zahlen wieder infrage zu stellen – und damit ein ohnehin stark belastetes Versorgungssystem weiter unter Druck zu setzen.
(mack)
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OpenAI kündigt Werbung in ChatGPT an
OpenAI hat angekündigt, in ihrem KI-Chatbot ChatGPT Werbung auszuspielen. Erste Experimente mit dieser neuen Art der Monetarisierung sind auf den US-Markt beschränkt. Dort will das Unternehmen in den nächsten Wochen Werbung in der Gratisversion von ChatGPT testen, sowie in der günstigsten Bezahlvariante „ChatGPT Go“. Die teureren Abo-Varianten Plus, Pro, Business und Enterprise sollen – zumindest einstweilen – keine Werbung ausspielen.
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ChatGPT Go wurde ursprünglich im August 2025 in Indien eingeführt, allmählich auf weitere Länder ausgedehnt und ist erst seit dem 16. Januar 2026 weltweit und auch in den USA verfügbar. Am selben Tag kündigte Fidji Simo, CEO of Applications bei OpenAI, die Werbe-Experimente im Unternehmensblog an.
Drängende Probleme
Die Idee einer Finanzierung durch Werbung stellt eine deutliche Kursänderung für OpenAI dar. Noch im Oktober 2024 hatte Sam Altman, CEO von OpenAI, seine Antwort auf eine dahin gehende Frage damit eingeleitet, dass er persönlich Werbung hasse. Eine Kombination von Werbung und KI sei für ihn besonders beunruhigend, etwa wenn man als Nutzer überlegen müsse, wer wie viel dafür zahle, dass man eine bestimmte Antwort zu sehen bekomme. Er schloss zwar explizit nicht aus, dass OpenAI in Zukunft Werbung zeigen könnte, nannte das aber einen „letzten Ausweg als Finanzierungsmodell“.
Dieser letzte Ausweg soll nun beschritten werden, Hinweise darauf gab es schon länger. Als Altman Anfang Dezember 2025 bei OpenAI „Alarmstufe Rot“ aufgrund des wachsenden Konkurrenzdrucks ausrief, hieß es allerdings, dass Seitenprojekte wie die Arbeit an Werbung verschoben werden sollten. Lange hielt diese Verschiebung offenbar nicht, möglicherweise aufgrund der massiven Verluste, die OpenAI erwirtschaftet.
Werbung, aber mit Prinzipien
Im Blogpost zu den Werbe-Experimenten betont Simo, dass man weiter die Wünsche der Nutzer priorisiere und ihr Vertrauen halten wolle. Werbung in ChatGPT solle daher von fünf Prinzipien geleitet werden. Dazu zähle unter anderem, dass Werbung niemals die Antworten des Sprachmodells beeinflusst. Außerdem soll Werbung getrennt von der Antwort angezeigt und deutlich markiert werden. Inhaltlich kann sich die Werbung allerdings an der Antwort und am ChatGPT-Nutzer ausrichten. Ein Beispielbild im Blog zeigt Werbung, die unterhalb der Antwort steht und mit der Nutzer direkt chatten können.

So könnte die Werbung in ChatGPT funktionieren: Abgetrennt unter der Antwort der KI, aber mit der Option, via Chatbot damit in Interaktion zu treten.
(Bild: OpenAI)
OpenAI verspricht auch, Konversationsinhalte niemals an Werbetreibende weiterzugeben oder ihnen Nutzerdaten zu verkaufen. Die Personalisierung der Werbung sollen ChatGPT-Nutzer außerdem abschalten können. Welche Daten zur Personalisierung genutzt werden, verrät OpenAI nicht, verspricht aber, dass Nutzer diese Daten jederzeit löschen können. Zudem werde es immer eine Möglichkeit geben, keine Werbung ausgespielt zu bekommen, etwa eine kostenpflichtige Abo-Variante, die keine Werbung enthalte.
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Zumindest während der aktuellen Testphase soll Werbung auch nicht an Minderjährige ausgespielt werden oder in heiklen Kontexten wie (mentaler) Gesundheit oder Politik erscheinen. OpenAI freue sich auf das Nutzerfeedback zu diesem Experiment, mithilfe dessen man optimieren wolle, wie genau Werbung in ChatGPT erscheint.
(syt)
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BGH-Paukenschlag zum Cardsharing: Kein Computerbetrug bei Pay-TV-Piraterie
In der Welt der Pay-TV-Piraterie galt Cardsharing lange als Paradebeispiel für gewerbsmäßigen Computerbetrug. Doch mit einem aktuellen Beschluss hat der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs diese Rechtsauffassung erschüttert (Az.: 6 StR 557/24). Bisher nahmen niedere Instanzen fast reflexartig einen Millionen-Vermögensschaden bei den Sendern an. Der BGH stellt nun klar, dass das bloße Abgreifen von verschlüsselten Signalen kein Computerbetrug im Sinne des Gesetzes ist. Damit weicht der Senat von der bisherigen Praxis ab und eröffnet neue Spielräume in der Strafverteidigung.
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Dem Verfahren lag ein Fall aus Bayern zugrunde, bei dem die Angeklagten über Jahre hinweg ein professionelles Cardsharing-Netzwerk betrieben hatten. Beim Cardsharing werden die für die Entschlüsselung notwendigen Kontrollwörter einer legalen Smartcard über einen Server in Echtzeit an unbefugte Nutzer weitergeleitet. Die Kunden des Netzwerks konnten so das Programm des Anbieters Sky empfangen, ohne selbst ein Abonnement abgeschlossen zu haben. Das Landgericht Hof verurteilte die Drahtzieher daraufhin wegen gewerbsmäßigen Computerbetruges und errechnete einen Schaden von über 1,4 Millionen Euro – auf Basis entgangener Abogebühren.
Die Dogmatik des Vermögensschadens
Der BGH hat dieses Urteil mit seinem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 12. Juni in einem entscheidenden Punkt aufgehoben. Die Karlsruher Richter argumentieren, dass der Tatbestand des Computerbetruges nach Paragraf 263a Strafgesetzbuch (StGB) zwingend einen unmittelbaren Vermögensschaden voraussetzt. Ein solcher liege beim Cardsharing gerade nicht vor, da durch den unbefugten Abruf der Daten kein Vermögenswert aus dem Bestand des Anbieters abgezogen werde. Die Sendekapazitäten des Pay-TV-Anbieters blieben durch die unberechtigten Zugriffe völlig unberührt, heißt es. Auch die Vertragserfüllung gegenüber zahlenden Bestandskunden werde nicht beeinträchtigt.
Deutlich widerspricht der Senat der These, dass die bloße Inanspruchnahme einer kostenpflichtigen Leistung automatisch einen Schaden in Höhe des regulären Preises darstellt. Da zwischen dem Anbieter und den Cardsharing-Nutzern kein Vertrag zustande kam und der Anbieter für die unbefugte Entschlüsselung keinerlei zusätzliche Ressourcen aufwenden musste, fehle es an einer messbaren Vermögenseinbuße. Die Signale würden ohnehin ausgestrahlt, unabhängig davon, ob sie jemand unbefugt dekodiert. Auch das Argument der vereitelten Gewinnchancen ließ der BGH nicht gelten: Sky habe nicht nachweisen können, dass die Nutzer des illegalen Dienstes andernfalls tatsächlich ein reguläres Abo abgeschlossen hätten.
Strafbarkeit übers Urheberrechtsgesetz bleibt
Der Beschluss stellt Piraten aber keinen Freibrief aus. Das Verhalten bleibt nach Ansicht des BGH weiterhin strafbar, allerdings unter anderen Vorzeichen. Der Senat bestätigte die Verurteilung wegen des gewerbsmäßigen unerlaubten Eingriffs in technische Schutzmaßnahmen durch digitales Rechtekontrollmanagement (DRM) gemäß dem Urheberrechtsgesetz. Zudem wertete er das Vorgehen als Beihilfe zum Erschleichen von Leistungen und zum Ausspähen von Daten. Dass die Programminhalte durch ein öffentliches Telekommunikationsnetz übertragen wurden, reicht dafür aus.
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Ein interessantes Detail betrifft die Einziehung der Taterträge. Obwohl nach BGH-Ansicht kein Betrugsschaden vorliegt, darf der Staat die Einnahmen der Angeklagten in Höhe von rund 169.000 Euro einziehen. Dabei stellt der Senat nicht auf den theoretischen Verlust des Senders ab, sondern auf den tatsächlichen wirtschaftlichen Vorteil, den die Täter durch ihre illegalen Handlungen erlangt haben. Juristen wie der IT-Rechtler Jens Ferner sehen in dem Kurswechsel eine Zäsur. Die Entscheidung korrigiere eine jahrelange Praxis der „kreativen“ Schadensberechnung.
(syt)
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Artemis-2-Rakete auf dem Weg zum Startplatz
NASAs Rakete für die Mission Artemis 2, das Space Launch System (SLS) mit der Raumkapsel Orion, ist auf dem Weg zur Startrampe. Gegen 13 Uhr mitteleuropäischer Zeit machte sich das riesige Vehikel auf gut sechs Kilometer langen Weg von seiner Montagehalle zum Launch Complex 39B des Kennedy Space Centers. Bis zu 12 Stunden veranschlagt die NASA für die Prozedur, wer will, kann live dabei zusehen.
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Artemis 2 ist die erste Mission seit mehr als 53 Jahren, die Menschen zum Mond bringen soll. Etwa zehn Tage soll der Flug um den Mond dauern und schon in etwa drei Wochen könnte es so weit sein. Das Startfenster für die Mission beginnt am 6. Februar. Seit 15 Uhr hiesiger Zeit beantwortet die vierköpfige Crew von Artemis 2 in einem separaten Livestream der NASA Fragen, zusammen mit dem Leiter der US-amerikanischen Raumfahrtbehörde Jared Isaacman.
Noch viel zu testen
Bis Artemis 2 tatsächlich abhebt, muss allerdings noch einiges getestet werden, unter anderem eine komplette Betankung der Rakete mit mehr als 2,6 Millionen Litern Flüssigtreibstoff. Falls es dabei zu Problemen kommt, könnte sich die Rakete auch noch einmal auf den Weg zurück zur Montagehalle machen müssen.
Falls alles glattgeht, werden die Astronauten etwa vier Tage in Richtung Mond unterwegs sein, von der Erde aus gesehen hinter ihm vorbeifliegen und dann die ebenfalls etwa viertägige Rückreise antreten, wie die Missionsbeschreibung der NASA erklärt. Vor allem geht es dabei darum, das Orion und Space Launch System zu testen. Die Nachfolgemission Artemis 3 soll dann wieder Menschen zur Mondoberfläche bringen.
(syt)
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