Künstliche Intelligenz
Xreal vs. Viture: Worum es beim Patentstreit der Display-Brillen geht
Xreal und Viture sind die beiden führenden Hersteller von Display-Brillen. Seit Herbst sind die Unternehmen in einen Rechtsstreit verwickelt, der in Deutschland seinen Lauf nahm und inzwischen internationale Dimensionen angenommen hat.
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Xreal warf Viture zunächst vor, das europäische Patent EP 3 754 409 B1 verletzt zu haben. Das Patent beschreibt eine spezifische Bauweise der für Display-Brillen typischen „Birdbath“-Optik und wurde im Mai 2025 erteilt. Viture hat beim Europäischen Patentamt Einspruch gegen die Erteilung des Patents eingelegt.
Nachdem Viture eine Abmahnung wegen Patentrechtsverletzung unbeantwortet gelassen hatte, beantragte Xreal im September beim Landgericht München I eine einstweilige Unterlassungsverfügung. Das Gericht gab dem Antrag noch im selben Monat statt. Die Verfügung untersagte Viture vorläufig, Geräte in Deutschland zu verkaufen, die das Patent verletzen.
Viture weist die Vorwürfe des Konkurrenten im eigenen Subreddit zurück und schreibt, dass er sowohl Berufung gegen die einstweilige Verfügung eingelegt als auch einen formellen Einspruch gegen die Gültigkeit des Patents eingereicht hat.
Unterlassungsverfügung wegen Formfehler aufgehoben
Gemäß Gerichtsunterlagen, die heise online vorliegen, hat Xreals Anwaltsteam Viture die Unterlassungsverfügung nicht rechtzeitig innerhalb der einmonatigen Frist ordnungsgemäß zugestellt. Infolge dieses formellen Fauxpas hob das Gericht die einstweilige Verfügung im November wieder auf, sodass Viture seine Display-Brillen weiterhin uneingeschränkt in Deutschland und anderen EU-Märkten vertreiben darf.
Mit der Aufhebung der Unterlassungsverfügung ist der Rechtsstreit jedoch keineswegs beendet. Das Damoklesschwert eines neuen Antrags oder Hauptsacheverfahrens hängt weiter über dem Unternehmen, zumal das Gericht die Patentverletzung zum Zeitpunkt der Verfügung als gegeben ansah. Die aktuellen Ereignisse dürften also erst das Vorspiel eines länger währenden Rechtsstreits sein.
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Die Patentfehde hat sich zudem auf die USA ausgeweitet. Am 15. Januar 2026 reichte Xreal eine Patentklage bei einem texanischen US-Bezirksgericht ein. Sie wirft Viture die Verletzung des US-Patents Nr. 11.988.839 vor, das sich inhaltlich weitgehend mit dem europäischen Patent deckt.
„Bei der Klage geht es um mehr als nur ein einzelnes Patent“, schreibt Xreal in einer Pressemitteilung. Das Unternehmen wolle damit gegen systematische Patentverletzungen vorgehen.
Viture wiederum schreibt, dass das Patent größtenteils durch den Stand der Technik abgedeckt sei und bezichtigt Xreal der gezielten Desinformation.
Xreal arbeitet mit Google und ROG an neuen Display-Brillen
Im Gegensatz zu eigenständigen Computern wie Apple Vision Pro oder Meta Quest 3 fungieren Display-Brillen eher als tragbare Monitore. Die Brillen werden per Kabel an externe Endgeräte wie Smartphones, Handhelds, Konsolen oder PCs angeschlossen und projizieren deren Inhalte auf ein virtuelles Display, das ein Sichtfeld von circa 50 Grad abdeckt. Obwohl Viture ein jüngeres Unternehmen ist (gegründet 2021, während Xreal bereits seit 2017 besteht), gleichen sich die Produkte beider Hersteller in puncto Ausstattung und Features mittlerweile stark.
Xreal hat mit den Modellen 1S und Neo erst kürzlich zwei neue Produkte eingeführt. Für dieses Jahr sind mindestens zwei weitere Geräte in Partnerschaft mit Asus und Google angekündigt. Das erste ist die für Gaming entworfene Display-Brille ROG Xreal R1, die eine Bildrate von bis zu 240 Hertz unterstützt und ein Kontrolldock für den gleichzeitigen Anschluss mehrerer Zuspieler bietet.
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Das zweite Produkt entsteht unter dem Namen „Project Aura“ gemeinsam mit Google, läuft auf Basis von Android XR und wird wie Samsung Galaxy XR als „räumlicher Computer“ vermarktet. Anfang des Jahres gaben Google und Xreal eine mehrjährige Verlängerung ihrer strategischen Partnerschaft bekannt, wobei Xreal künftig als „führender Hardwarepartner für das Android-XR-Ökosystem“ fungieren soll. Kurz danach berichtete Bloomberg, dass das Unternehmen weitere 100 Millionen US-Dollar an Investitionskapital eingesammelt hat.
Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass es beim Rechtsstreit längst nicht mehr nur um Technik, sondern um die Positionierung beider Akteure auf einem Markt geht, der ein wachsendes Potenzial birgt.
(tobe)
Künstliche Intelligenz
Iran: Drohnenangriffe auf AWS-Rechenzentren waren angeblich Absicht
Die Islamische Republik Iran hat die Rechenzentren von AWS in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Bahrain absichtlich mit Drohnen angegriffen. Das behauptet zumindest die staatliche iranische Nachrichtenagentur FARS in einem Beitrag auf Telegram. Es habe sich um strategische Ziele gehandelt, die attackiert wurden, weil darüber militärische und nachrichtendienstliche Aktivitäten des Feindes unterstützt wurden, behauptet die Nachrichtenagentur weiter. Diese Angaben können nicht überprüft werden, es könnte sich auch um nachträgliche Rechtfertigungen versehentlicher Treffer handeln. Die Cloud-Infrastruktur bleibt derweil weiter gestört, die Amazon-Tochter hat aber angekündigt, nicht mehr alle Informationen zur Wiederherstellung öffentlich machen zu wollen. Betroffene sollen direkt informiert werden.
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Angeblich auch Microsoft getroffen
Die Rechenzentren wurden am Wochenende beschädigt, anfangs hieß es von AWS aber lediglich, dass sie von „Objekten“ getroffen wurden. Erst merklich später hat das Cloud-Unternehmen bestätigt, dass die anhaltenden Störungen auf Drohneneinschläge zurückgehen und damit ein direkter Zusammenhang zu den Kämpfen in der Region besteht. In den Vereinigten Arabischen Emiraten wurden demnach gleich zwei Einrichtungen direkt getroffen, in Bahrain war eine Drohne dagegen in der Nähe niedergegangen. Die Treffer hätten „strukturelle Schäden“ zur Folge, zudem sei die Stromversorgung beeinträchtigt. Wann die Einrichtungen wieder voll funktionsfähig sind, kann AWS weiterhin nicht mitteilen. Es hat zum Wechsel der AWS-Region geraten.
Vergangenen Samstag haben Israel und die USA begonnen, die Islamische Republik anzugreifen, und dabei auch direkt den bisherigen Obersten Führer Ajatollah Ali Chamenei getötet. Teheran hat darauf mit Luftangriffen auf verschiedene Staaten in der Region reagiert. Aus den Golfstaaten gibt es seitdem zahlreiche Berichte über Raketen- und Drohnenschläge, zehntausende Menschen, die dort Urlaub gemacht haben oder lediglich auf einer Reise umsteigen wollten, sitzen noch immer fest. FARS spricht jetzt von „gezielten Angriffen“ auf Amazon und Microsoft, die dem Feind einen „schweren Schlag“ versetzt hätten. Es gibt aber keine Berichte über Störungen bei Microsoft, auch im Nahen Osten funktionieren gegenwärtig alle Azure-Dienste. Anders sieht es bei AWS aus.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Auslegungssache 154: Alterskontrollen, Meta-Schadenersatz und der Omnibus-Streit
In Episode 154 des c’t-Datenschutz-Podcasts verzichten Redakteur Holger Bleich und heise-Verlagsjustiziar Joerg Heidrich ausnahmsweise auf einen Gast und arbeiten sich zu zweit durch gleich mehrere aktuelle Datenschutzthemen. Den Anfang macht ein Bußgeld aus Großbritannien: Die britische Datenschutzbehörde ICO verhängte gegen Reddit eine Strafe von 14,4 Millionen Pfund (rund 17,3 Millionen Euro), weil die Plattform über Jahre hinweg keine wirksame Altersüberprüfung einsetzte und so Daten von Kindern unter 13 Jahren ohne Rechtsgrundlage verarbeitete. Reddit kündigte Widerspruch an.
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Vom Bußgeld leiten die beiden über zum Thema Altersverifikation und sprechen über den Identitätsprüfer Persona. Das US-Unternehmen, an dem unter anderem Palantir-Mitgründer Peter Thiel beteiligt ist, wird von Plattformen wie Reddit, Discord und LinkedIn eingesetzt. Eine Recherche förderte zutage, dass Persona bei der Identitätsprüfung bis zu 269 Prüfschritte durchläuft, Daten mit US-Fahndungslisten und Terrorismus-Datenbanken abgleicht und 17 weitere Unternehmen einbindet. Bleich warnt davor, dass solche Dienste weit mehr Daten sammeln und weitergeben könnten, als Nutzer ahnen – und dass über die Hintertür Altersverifikation eine Art Klarnamenpflicht im Netz entstehen könnte.
Datensparsame Altersprüfungen?
Anschließend widmen sich die beiden dem Jugendschutzkonzept der SPD. Die Partei fordert ein vollständiges Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige und eine eingeschränkte „Jugendversion“ für 14- bis 16-Jährige, in der Empfehlungsalgorithmen, personalisierte Werbung und suchtfördernde Elemente wie Endlos-Scrollen abgeschaltet sein sollen. Die Altersüberprüfung soll über das europäische EUDI-Wallet laufen, das im Frühjahr 2027 starten soll.
Bleich erkennt darin zwar den datensparsamsten Ansatz unter den bisherigen Vorschlägen, sieht aber zahlreiche Probleme: Das Wallet existiert noch nicht, steht erst ab 16 Jahren zur Verfügung und schließt Menschen ohne Smartphone und Nicht-EU-Bürger aus. Zudem habe Deutschland nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags durch den Digital Services Act seine Regelungskompetenz im Bereich Jugendschutz auf Plattformen an die EU abgegeben.
Ein weiteres Thema ist ein Urteil des OLG Jena gegen Meta. Das Gericht stellte fest, dass Meta mit seinen Business-Tools eine weitreichende Überwachung der Internetnutzung betreibt, die auch nicht eingeloggte Personen erfasst und sogar sensible Gesundheitsdaten einschließen kann. Das Gericht sprach dem Kläger 3000 Euro Schadenersatz zu und ließ die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Beide Podcaster berichten auch von ihren eigenen Erfahrungen als Kläger in Massenverfahren gegen Meta.
Chatkontrolle auf der Kippe
Beim Thema Chatkontrolle berichten sie von einer überraschenden Entwicklung im EU-Parlament: Im LIBE-Ausschuss fand sich bei einer Abstimmung keine Mehrheit für die Verlängerung der sogenannten freiwilligen Chatkontrolle, die Anfang April ausläuft. Ohne Verlängerung dürften Plattformen wie Microsoft oder Facebook nicht mehr automatisiert nach Darstellungen von Kindesmissbrauch scannen. Gleichzeitig stehen die Trilog-Verhandlungen zur eigentlichen Chatkontrolle-Verordnung an, deren Ausgang völlig offen ist.
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Zum Schluss werfen Bleich und Heidrich einen Blick auf das Omnibus-Paket zur DSGVO-Reform. Die geplanten Änderungen – darunter eine Neudefinition personenbezogener Daten, Einschränkungen es Auskunftsrechts und Sonderregeln für KI-Training – stoßen auf mehr Widerstand als erwartet. Die zypriotische Ratspräsidentschaft lehnt zentrale Vorschläge ab, auch das Parlament und die Datenschutzbehörden äußern Kritik. Das ehrgeizige Ziel, die Reform noch 2026 abzuschließen, sehen beide damit in Frage gestellt.
Episode 154:
Hier geht es zu allen bisherigen Folgen:
(hob)
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Bericht: WhatsApp Plus wird das kostenpflichtige Premiumabo des Messengers
„WhatsApp Plus“ wird das neue kostenpflichtige Aboangebot des Messenger-Dienstes heißen, berichten mit Beta-Versionen WhatsApps vertraute Quellen. Gegen monatliche Gebühren in bislang unbekannter Höhe wird WhatsApp Plus den zahlenden Nutzern demnach mehrere Anpassungsmöglichkeiten beim Design der App bieten sowie exklusive Sticker und Klingeltöne mitbringen. Anwender können zudem mehr Chats als bislang für schnellen Zugriff fixieren.
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Bereits Ende Januar wurde berichtet, dass Meta kostenpflichtige Premiumabos für Facebook, Instagram und WhatsApp plant. Vor einigen Wochen war allerdings noch unklar, welche Funktionen Meta Platforms bei WhatsApp und Facebook kostenpflichtig machen will. Der Konzern sprach angeblich von einer „Premiumerfahrung“ auf den drei Plattformen. Dabei soll jedes Abonnement „eigene Exklusivfunktionen“ mit sich bringen.
Mehr Spielraum für Abonnenten
Jetzt verraten die auf Beta-Versionen von WhatsApp spezialisierten Experten von WABetaInfo bei X erste Einzelheiten zum Bezahlabo von WhatsApp. Demnach wird das kostenpflichtige Premiumabo unter WhatsApp Plus vermarktet und sowohl Nutzern von Android als auch iOS angeboten. Das Bezahlabo ist bislang nicht öffentlich verfügbar, und es gibt auch noch keine Informationen zum Einführungstermin oder zur Höhe der monatlichen Gebühren.

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Allerdings scheint klar, dass WhatsApp auch ohne Abo weiterhin wie bisher kostenlos nutzbar bleibt. WhatsApp Plus wird offenbar lediglich zusätzliche Design-Möglichkeiten bieten, um sich vom Standard-WhatsApp abheben zu können. Dazu gehören 14 neue Icons der App und verschiedene Farben für die Bedienoberfläche sowie exklusive neue Klingeltöne und Sticker. All dies soll kostenlosen Nutzern vorenthalten bleiben. Weiterhin sollen Reaktionen auf einzelne Nachrichten „immersiver und interaktiver“ werden, wobei unklar bleibt, was dahintersteckt. Chats sollen damit für Abonnenten aber dynamischer und ansprechender gestaltet werden, heißt es.
Mehr Chats oben anpinnen
Eine nützliche Funktion soll WhatsApp Plus aber auch mitbringen, denn bei der Fixierung von Chats sind Nutzer bislang auf drei begrenzt. Abonnenten sollen künftig 20 Chats oben in der App fixieren können, um schneller auf die ihnen wichtigen Gespräche zugreifen zu können.
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Diese Funktion sowie die Anpassungsmöglichkeiten sind wie das Abonnement von WhatsApp Plus selbst lediglich optional. Kein WhatsApp-Nutzer wird demnach künftig auch ohne Abo auf bestehende Funktionen verzichten müssen. WhatsApp Plus soll Zusatzfunktionen bieten. Wann diese sowie das Abo verfügbar sein werden, ist bislang unklar. Bis zur Einführung könnten die Funktionen und Anpassungsmöglichkeiten auch noch geändert werden.
(fds)
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