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Kölner Gericht: Vernetzter Futternapf ist keine heimliche Überwachung


Ein für „Fernüberwachung” beworbener, vernetzter Futternapf hat den Argwohn der deutschen Bundesnetzagentur erweckt. Weil er eine nur aus nächster Nähe zu erkennende Kamera und ein von außen gar nicht ersichtliches Mikrophon hat, erkannte die Behörde darin eine missbräuchliche Telekommunikationsanlage. Doch das Verwaltungsgericht Köln (VG) sieht das anders und erlaubt Vertrieb und Nutzung bis auf Weiteres: Wer den Futterautomaten sehe, rechne „mit einer Überwachungsfunktion desselben.”

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Zentrale Gesetzesbestimmung ist Paragraph 8 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDD). Er untersagt Telekommunikationsanlagen, die „ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet” und dazu bestimmt sind, nicht öffentliche Äußerungen oder Bildnisse unbemerkt aufzunehmen. Das sah die Bundesnetzagentur (BNetzA) als gegeben an, das VG Köln tut das nicht: Um ein Verbot zu rechtfertigen, müsse „der betreffende Gegenstand in seiner Eigenschaft als Telekommunikationsanlage nicht erkennbar sein, sondern vielmehr getarnt sein”.

Es ist verboten, Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen, auf dem Markt bereitzustellen, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und aufgrund dieser Umstände oder aufgrund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen.

Eine Tarnung sei aber nicht gegeben. Der Futterautomat sehe aus wie ein Futterautomat. Maßgeblich sei die Wahrnehmung durch Dritte. „Unzweifelhaft würde man bei einem herkömmlichen Futternapf keine Aufzeichnungsfunktion erwarten. Anders ist dies bei einem Futterautomaten. Futterautomaten unterscheiden sich von Futternäpfen allein deshalb, weil sie eine gänzlich andere Form (hoher Aufsatz über der Futterschale, L-förmig) aufweisen. Zudem verfügen sie über eine sich auf hellem Grund dunkel abhebende Fläche (in welcher die Kameralinse steckt, Anmerkung der Redaktion) sowie einen sichtbaren Lautsprecher”, führt das VG Köln aus. „Sie kommen damit dem klassischen Bild eines Roboters näher, als dem eines Futternapfs. Erfasst ein Dritter den Gegenstand als Futterautomat, rechnet er zugleich mit einer Überwachungsfunktion desselben.”

Dass die Kamera „nur aus nächster Nähe” und das Mikrophon gar nicht zu erkennen sei, sei ebenso wenig allein entscheidend wie die Tatsache, dass Übertragung und Aufzeichnung unbemerkt ausgelöst werden können. „Erforderlich ist vielmehr, dass der Gegenstand insgesamt so gestaltet ist, dass er optisch den Eindruck erweckt, ein Gegenstand zu sein, der über keinerlei Aufzeichnungsfunktionen verfügt.”

Den Prozess hat jener deutsche Händler angestrengt, dem die Bundesnetzagentur im Oktober 2024 den Vertrieb im Inland untersagt hat. Er hat das Gerät damals ausdrücklich mit „Fernüberwachung” beworben. Die von der BNetzA vorgeschlagene Lösung, ein gut sichtbares, fluoreszierendes, nicht ablösbares Kamera- und Mikrophonsymbol auf dem Gerät anzubringen, wollte der Händler nicht umsetzen.

Das muss er jetzt auch nicht, denn die Gerichtsentscheidung schiebt das Verkaufsverbot auf, bis sie aufgehoben wird. Die BNetzA kann Rechtsmittel gegen den aufschiebenden Beschluss ergreifen und/oder ein ausführlicheres Gerichtsverfahren zur Prüfung der Sache anstreben. Natürlich darf sie die Sache auch fallen lassen. Das VG Köln meint jedenfalls, dass der Händler „überwiegende Erfolgsaussichten in der Hauptsache” hat (Az. 1 L 2838/25 vom 22. Dezember 2025).

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(ds)



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Google Telefon-App: Update bringt Anrufaufzeichnung und „Anruferansichten“


Nachdem Google die Anrufaufzeichnung in seiner Telefon-App vor wenigen Wochen zunächst in der Betaversion ausprobiert werden konnte, verteilt der Konzern die Funktion nun offenbar nach und nach für alle Nutzerinnen und Nutzer. Zudem führt das Unternehmen Kontaktposter für ausgehende Anrufe ein.

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Anrufe mitschneiden ist auf Samsung-Geräten seit einer Weile möglich, die Funktion wurde im April 2025 mit One UI 7 eingeführt. Jetzt liefert Google nach und integriert die Funktion in seine Telefon-App, die auf vielen Android-Geräten vorinstalliert ist. Laut Google kann die Funktion auf Pixel-Geräten ab dem Pixel 6 genutzt werden, auf denen mindestens Android 14 oder neuer installiert sein muss – aktuell ist Android 16. Auf Smartphones anderer Hersteller muss mindestens Android 9 oder neuer installiert sein.


Screenshots Anrufmitschnitte Telefon-App Google

Screenshots Anrufmitschnitte Telefon-App Google

Google Telefon-App: Vor der Anrufaufnahme erscheint ein großer Warnhinweis.

(Bild: Andreas Floemer / heise medien)

Nutzer der Telefon-App können die Anrufaufnahme direkt über ein Auswahlfenster während eines Anrufs aktivieren. In den App-Einstellungen steht Nutzern überdies die Möglichkeit zur Wahl, sämtliche Anrufe von unbekannten Nummern aufzuzeichnen. Ebenso kann man eine automatische Aufzeichnung für bestimmte Rufnummern festlegen. Die aufgezeichneten Anrufe sind direkt in der Anrufübersicht anhör- und auch teilbar. Laut Google bleiben die gespeicherten Anrufe nur lokal auf dem Gerät und landen nicht in der Cloud.

Bevor man die Funktion nutzt, sollte man wissen, dass man in Deutschland einen Anruf nicht heimlich und ohne Einverständnis des Gegenübers aufzeichnen darf: Nach Paragraph 201 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs ist das unbefugte Mitschneiden von Telefongesprächen untersagt – es ist ansonsten eine „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“. Um einen Anruf aufzeichnen zu dürfen, benötigt man die explizite Zustimmung des Gesprächspartners. Bei Verstoß drohen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.

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Die Gesprächspartner werden beim Start „hörbar darüber benachrichtigt, dass der Anruf aufgezeichnet wird“, betont Google. Auch beim Beenden der Aufnahme werden laut Google beide Parteien darüber informiert, dass der Anruf nicht mehr aufgezeichnet wird. Diese Hinweise ersetzen jedoch keine Einverständniserklärung, und es reicht nicht aus, dass die Funktion laut Google hörbar angekündigt wird. Ohne ein ausdrückliches „Ja, ich bin mit der Aufzeichnung des Gesprächs einverstanden“ des Gegenübers sind Nutzer der Funktion rechtlich schlecht aufgestellt. Ebenso verboten ist die Verwendung eines unbefugt aufgenommenen Telefongesprächs und das Weiterreichen an Dritte.

Weniger problematisch ist eine weitere Funktion, die Google für seine Telefon-App angekündigt hat: Nach den Kontaktpostern für eingehende Anrufe, die Nutzerinnen und Nutzer eines Android-Smartphones für ihre Kontakte selbst anlegen müssen, erweitert Google das Feature: Nutzer können das Erscheinungsbild der Anruferansichten künftig selbst personalisieren und damit bestimmen, wie ihre „Visitenkarten“ beim Gegenüber aussehen.


Animation Anruferansicht in der Google Telefon-App erstellen

Animation Anruferansicht in der Google Telefon-App erstellen

Anruferansicht in der Google Telefon-App.

(Bild: Google)

Nutzer können in ihrer „Visitenkarte“ selbst ein Foto von sich auswählen sowie ihre Lieblingsfarbe und Lieblingsschriftart festlegen. Die Funktion wird zuerst auf Android-Smartphones bereitgestellt, später auch für Smartwatches mit Wear OS. Uns wird die Funktion derzeit nur in der Betaversion der Telefon-App angeboten.

Die Funktion ist nicht nur für Pixel-Smartphones und Android 16 bestimmt, sondern sollte alle aktuellen Android-Smartphones erreichen, auf denen Googles Telefon-App standardmäßig vorinstalliert ist.


(afl)



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Verschleißmelder für Maschinen mit ESP32 selber bauen


In einer Maker-Werkstatt bewegt sich so einiges – der Bohrer dreht sich, die Bandsäge rüttelt und der Lötkolben wird vor Schreck fallen gelassen, weil man sich wieder die Finger verbrannt hat. All diese Maschinen mit beweglichen Teilen verbindet eines: Die Vibration. Vor allem an sich selbst, und das kann dazu führen, dass sich nach jahrelangem treuen Dienst auf einmal eine Schraube verabschiedet und man Einzelteile in der Hand hält.

Um das zu verhindern, gibt es das Konzept der sogenannten „Predictive Maintenance“ (vorausschauende Instandhaltung). In der Industrie wird dabei der Zustand einer Maschine oder Anlage kontinuierlich überwacht, um Probleme frühzeitig zu erkennen – also bevor eine Störung der Maschine / Anlage auftritt – und diese zu beheben.

  • Vibrationswerte errechnen
  • Tiefpassfilter anwenden
  • Alarmschwelle aus Normalbetrieb ableiten

Nach diesem Vorbild bauen wir uns in diesem Artikel mit einem ESP32-Mikrocontroller und einem Beschleunigungssensor ein Überwachungssystem, das die Vibration von Maschinen feststellt. Damit können wir eine Unwucht, lockere Teile und Lagerprobleme erkennen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Verschleißmelder für Maschinen mit ESP32 selber bauen“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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Nuki und Tedee bauen Smart-Lock-Technik direkt in Elektro-Türen ein


Die Smart-Lock-Hersteller Nuki und Tedee haben unabhängig voneinander Komponenten vorgestellt, die sich unauffällig direkt in die Tür integrieren. Bei Nukis Smart Module handelt es sich um eine Funk- und Schalteinheit, die in der Zarge steckt und Steuerbefehle an einen motorisierten Schließzylinder schickt. Das Tedee Biometric Module ist eine Griffstange mit integriertem Fingerabdrucksensor fürs Türblatt. Er steuert einen innen nachgerüsteten Türschlossantrieb von Tedee.

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Ein außen an der Wand montiertes Lesefeld ist dank Tedees integriertem Scanner nicht nötig. Bei Nukis Lösung entfällt ein Motorgehäuse an der Türinnenseite. Beide Produkte sind interessant, wenn man sich im Neubau eine elektromechanische Tür ohne ästhetische Störfaktoren durch Smart-Lock-Technik wünscht.

Nuki hat das Smart Module im Zusammenspiel mit Rehau Window Solutions, einem Hersteller von Fenstern und Türen, entwickelt. Es soll ab Oktober dieses Jahres als Komplettpaket bei diversen Anbietern, nicht nur Rehau, erhältlich sein.

Weil das Smart Module an der Stromversorgung der Tür hängt, braucht es keine Akkus oder Batterien, anders als die nachrüstbaren Smart Locks von Nuki. Von ihnen übernimmt das Smart Module allerdings die gleichen Software-Funktionen. Per Nuki-App regelt man den Fernzugriff, managt digitale Schlüssel und automatische Türöffnungen oder koppelt Nuki-Zubehör wie Keypads mit und ohne Fingerabdrucksensor.


Grafik: Aufbau des Tedee-Biometric-Module

Grafik: Aufbau des Tedee-Biometric-Module

Das Tedee Biometric Module ist ein Fingerabdruckscanner, der unauffällig in eine Griffstange eingebaut ist und von dort aus ein Smart Lock auf der Innenseite aufschließt.

(Bild: Tedee)

Das Tedee Biometric Module ist ein Fingerabdruckscanner, der unauffällig in eine Griffstange eingebaut ist und von dort aus ein Smart Lock auf der Innenseite aufschließt. Genau auf solche sichtbaren Scanner kann man bei Tedees Biometric Module verzichten. Der Hersteller hat es für Anbieter hochwertiger Türen konzipiert, nennt aber noch keine Partner oder einen Marktstart. Tedees Fingerabdruckgriffstange lässt sich optional mit Niederspannung versorgen, ist aber anders als Nukis Schließmodul nicht auf die Türelektrik angewiesen. Ein Batteriepack mit bis zu zehnjähriger Laufzeit ermöglicht eine kabellose Energieversorgung.

Über die Tedee-App lassen sich bis zu 100 Fingerabdrücke speichern und individuelle Zugangsrechte vergeben. Das Tedee Biometric Module ist mit den Nachrüst-Schlossantrieben Tedee Go und Go 2 kompatibel. Diese haben mit Nuki-Locks gleichgezogen und lassen sich via Thread-Funk mit Matter-Plattformen etwa von Amazon, Apple und Google verknüpfen.

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(afl)



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