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Happy Birthday Buzz: Mond-Crew gratuliert Aldrin zum 96. Geburtstag


Vor dem Beginn der ersten bemannten Mondmission der US-Raumfahrtbehörde Nasa seit mehr als einem halben Jahrhundert hat die Artemis 2-Crew dem zweiten Mann auf dem Mond zu seinem 96. Geburtstag am Dienstag gratuliert. „Happy Birthday Buzz“, sagte der Nasa-Astronaut Reid Wiseman (50) bei einer Pressekonferenz stellvertretend für die gesamte Artemis 2-Crew. Sie besteht neben ihm aus den Nasa-Astronauten Christina Koch und Victor Glover sowie dem kanadischen Raumfahrer Jeremy Hansen.

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Die Artmeis-Crew im Kennedy Space Center in Florida, von links Missionsspezialist Jeremy Hansen, Pilot Victor Glover, Kommandant Reid Wiseman und Missionsspezialistin Christina Hammock Koch.

(Bild: NASA/Kim Shiflett)

US-Raumfahrtlegende Buzz Aldrin hatte 1969 als zweiter Mensch den Mond betreten. Als Pilot der Mondlandefähre Eagle begleitete er Neil Armstrong, den Kommandanten der Mondlandungsmission Apollo 11. Fast einen Tag blieben Armstrong und Aldrin auf dem Mond, bevor sie sich auf den Rückweg machten.



Neil Armstrong, Buzz Aldrin und Michael Collins nach ihrer Rückkehr vom Mond mit Apollo 11 (1969).

(Bild: NASA)

1966 bereitete Aldrin die Flüge zum Mond mit vor. Als Copilot begleitete seinerzeit Kommandant Jim Lovell beim letzten Flug des Programms Gemini, der Vorstufe der Mondmissionen.



Buzz Aldrin beim Training für die Schwerelosigkeit

(Bild: NASA)

Insgesamt brachten die USA als bislang einziges Land mit den Apollo-Missionen zwischen 1969 und 1972 zwölf Astronauten auf den Mond. Vier davon leben noch: Neben Aldrin sind das David Scott (93), Charles Duke (90) und Harrison Schmitt (90). Die Apollo-Astronauten hätten ihr mit der Art, wie sie miteinander interagierten beigebracht, was echte Kameradschaft bedeute, sagte Artemis-Astronautin Koch.



Apollo-11-Astronaut Buzz Aldrin.

(Bild: NASA)

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Mit der Artemis 2-Mission der US-Raumfahrtbehörde Nasa sollen in diesem Jahr erstmals seit mehr als einem halben Jahrhundert wieder Menschen in die Nähe des Mondes fliegen. Etwa zehn Tage soll der Flug um den Mond dauern und schon in etwa zwei Wochen könnte es so weit sein. Das Startfenster für die Mission beginnt am 6. Februar.


(uk)



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Bericht: Finanzinvestor EQT erwägt Verkauf von SUSE Linux


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der Finanzinvestor EQT prüft den Verkauf des Open-Source-Softwareunternehmens SUSE. Das berichtete am Montag die Nachrichtenagentur Reuters und beruft sich dabei auf zwei mit der Angelegenheit vertraute Personen. Dem Bericht zufolge hat EQT die Investmentbank Arma Partners mit der Suche nach potenziellen Käufern beauftragt.

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Sollte der Deal zustande kommen, könnte er bis zu sechs Milliarden US-Dollar (5,1 Milliarden Euro) einbringen. Die Gespräche befänden sich aber noch in einem frühen Stadium, heißt es. Auch sei noch keine endgültige Entscheidung über einen Verkauf gefallen.

Das in Schweden beheimatete Private-Equity-Unternehmen EQT AB hat den Linux-Spezialisten SUSE 2018 aus dem US-Konzern Micro Focus herausgelöst. Im Jahr 2023 stockte EQT seine Mehrheitsbeteiligung an SUSE deutlich auf und nahm das in Luxemburg ansässige Softwareunternehmen von der Börse. Damals wurde SUSE mit knapp drei Milliarden US-Dollar bewertet.

Der mögliche Verkauf durch EQT fällt in eine Zeit zunehmender Unsicherheit in der Softwarebranche. Investoren befürchten, dass neue KI-Tools viele bestehende Softwareprodukte verdrängen könnten, so Reuters, was die Bewertungen von Technologieunternehmen insgesamt belaste.

Experten sehen SUSE jedoch als potenziellen Profiteur des KI-Booms, da die Nachfrage nach zuverlässiger Basissoftware für Unternehmen mit der Entwicklung und dem Einsatz weiterer KI-Anwendungen steigen dürfte.

SUSE steht für „Software und System-Entwicklung“. Das 1992 von drei Studenten in Fürth gegründete Unternehmen ist für SUSE Linux bekannt, eine Variante des Betriebssystems Linux, und bietet Open-Source-Software für Geschäftskunden an. Der Programmcode ist wie bei Linux frei zugänglich und kann an die jeweiligen Bedürfnisse der Kunden angepasst werden. Zu denen gehören laut SUSE-Webseite Unternehmen wie Microsoft, BMW oder SAP. SUSE erwirtschaftet einen Jahresumsatz von rund 800 Millionen US-Dollar und einen operativen Gewinn von über 250 Millionen US-Dollar.

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(akn)



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Schutzschirm mit blinden Flecken: Was die Regierung zum „Cyber-Dome“ offen lässt


Deutschland plant einen Umbau seiner digitalen Verteidigung nach israelischem Vorbild, das laut Bundesinnenministerium (BMI) „weltweit als eines der technologisch führenden Länder gilt“. Das BMI will für das Konzept, das bis Ende 2026 stehen soll, eng mit Israel zusammenarbeiten und von dessen „Erfahrungen bei der automatisierten Erkennung und Mitigation von Cyberangriffen […] profitieren“.

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Während das Bundesinnenministerium (BMI) den „Cyber-Dome“ als notwendigen Schutzschirm gegen Hybridangriffe bewirbt, bleiben zentrale Details zur Architektur, zu Datenflüssen und zu verfassungsrechtlichen Grenzen offen. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion (PDF), unter anderem von Jan Köstering, und weitere Antworten des BSI zeigen, dass noch vieles unklar ist.

Bei fast allen Fragen zur konkreten technischen Ausgestaltung, zu beteiligten Firmen und zur Rolle von Nachrichtendiensten verweist das BMI auf Geheimhaltungspflichten oder auf einen noch nicht abgeschlossenen Planungsprozess. Konkrete Details zur Zusammenarbeit sind laut BMI „regierungsintern noch nicht abschließend abgestimmt“.

Grundlage der Kooperation ist eine „Gemeinsame Erklärung zur Zusammenarbeit“, die Bundesinnenminister Alexander Dobrindt im Januar 2026 in Jerusalem unterzeichnete. Die Zusammenarbeit soll über themen- und aufgabenabhängige Kooperationsformate auf Arbeitsebene laufen. Was dort genau vereinbart wird, bleibt für die Öffentlichkeit bislang unter Verschluss. Als erster konkreter Schritt aus diesem Pakt fand bereits im Januar eine Übung von Vertretern des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Israel statt, bei der die Abwehr eines weitreichenden Cyberangriffs trainiert wurde. Eine Anfrage von heise online zu Details, etwa welche KI-Systeme zum Einsatz kamen und zu den Ergebnissen, ließ das BSI bislang unbeantwortet.

Das erklärte Ziel des BMI ist der Aufbau eines Systems in drei Clustern: ein Detektionsnetzwerk für Angriffe, ein Analyseverbund zur Auswertung und ein „offenes Ökosystem“ für die Verteilung von Warnungen. Dabei soll explizit israelisches Know-how bei der automatisierten Erkennung und Blockierung genutzt werden. Wie das mit digitaler Souveränität zusammenpasst, ist unklar, da der israelische Cyber-Dome massiv auf Technologien von US-Hyperscalern wie Google und Datenanalyse-Plattformen setzt.

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Auf die Frage der Linken, welche Erkenntnisse sich Dobrindt „hinsichtlich des Bevölkerungs- und Zivilschutzes von einem Austausch mit Israel angesichts der offensichtlich vollkommen unterschiedlichen geografischen, politischen und historischen Rahmenbedingungen für den Bevölkerungs- und Zivilschutz in Israel und Deutschland“ erwartet, antwortet die Bundesregierung, dass der Minister auf „praxisnahe Erkenntnisse aus einem Land mit hoher Einsatzfrequenz“ setze. Diese Erfahrungen sollen nicht eins zu eins übernommen, sondern „analytisch und angepasst an deutsche Verhältnisse“ in den hiesigen Bevölkerungsschutz einfließen. Auf Nachfrage, ob die Cybersicherheitsmaßnahmen erhöht wurden, erklärte das BMI zudem, dass durch den Konflikt im Nahen Osten bisher keine zusätzlichen Auswirkungen auf die Cyberbedrohungslage in Deutschland erkennbar seien – eine Bewertung, die sich jedoch aufgrund der Dynamik jederzeit ändern könne. Die Behörden stünden hierzu im regelmäßigen Austausch.

Bezüglich menschenrechtlicher Maßstäbe und der Prüfung potenzieller Partnerfirmen, die in Überwachungs- oder Militärprogramme involviert sein könnten, blieb das Ministerium hingegen vage. Man teilte lediglich mit, dass bei jeder Kooperation, unabhängig vom Staat, „alle Gesetze eingehalten“ würden. Definierte rote Linien oder spezifische Ausschlusskriterien für Unternehmen nannte das BMI nicht. Laut Köstering ist „die mögliche Öffnung bundesdeutscher Datenbanken für Drittländer äußerst kritisch zu bewerten. Der Bundesregierung fehlt bislang ein überzeugendes Konzept, um sensible Datensätze vor dem Zugriff und der Verwertung durch gewinnorientierte Unternehmen zu schützen – sei es für das Training von KI-Systemen oder für andere Zwecke“.

Der Einsatz von KI, „etwa zur Zielerfassung“, werfe Köstering zufolge „schwerwiegende menschenrechtliche und völkerrechtliche Fragen auf. Im Kontext des Krieges im Gaza-Streifen stehen entsprechende Systeme im Verdacht, zu möglichen Kriegsverbrechen beigetragen zu haben. Vor diesem Hintergrund halte ich es für unverantwortlich, derartige Systeme ohne gründliche Evaluation und unabhängige Untersuchung überhaupt in Betracht zu ziehen.“

Auf die explizite Frage der Abgeordneten, ob Software des US-Unternehmens Palantir oder KI-Systeme wie „Lavender“, die im israelischen Militärkontext zum Einsatz kommen, auch für den deutschen Cyber-Dome geprüft werden, heißt es: „Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht öffentlich zu operativen Details von technischen Schutzeinrichtung [sic] ausländischer Stellen („Third-Party-Rule“), um die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihren ausländischen Partnern nicht zu gefährden“. Damit bleibt offen, ob Deutschland durch den Import israelischer Architektur indirekt neue Abhängigkeiten von umstrittenen US-Sicherheitsfirmen eingeht.

„Zunehmend wird deutlich, dass Palantir auch aufgrund der autoritären bis autokratischen Positionierungen seiner Eigentümer ein erhebliches Risiko durch den Datenaustausch darstellen kann. Deshalb sollte die Bundesregierung sowohl von Kooperationen im Inland als auch vom Ankauf entsprechender Technik im Ausland Abstand nehmen“, sagt Köstering. Selbst die Existenz gemeinsamer Dateien wird mit Verweis auf das Staatswohl weder bestätigt noch dementiert.

Interessant wird zudem die institutionelle Ausgestaltung, da in Israel zivile Cyberabwehr, Militär und Nachrichtendienste eng verzahnt sind, während in Deutschland das verfassungsrechtliche Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten gilt. Die Bundesregierung benennt als deutsche Akteure „vor allem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS), das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei“.

Während offiziell nur Polizei- und IT-Sicherheitsbehörden als Partner genannt werden, verweigert das Innenministerium auf Nachfrage jede Auskunft darüber, ob auch der Bundesnachrichtendienst (BND) oder das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) über gemeinsame Dateien in den Cyber-Dome eingebunden sind. Unter Berufung auf das Staatswohl und den Schutz operativer Methoden wird weder bestätigt noch dementiert, ob deutsche Geheimdienste Daten mit ihren israelischen Pendants austauschen. Durch eine technische Hintertür des „Analyseverbunds“ wäre eine Vermischung von polizeilichen, geheimdienstlichen und militärischen Informationen möglich, die das deutsche Trennungsgebot faktisch aushebelt. Die Sorge vor kontrollfreien Räumen wächst zunehmend, etwa durch ein kürzlich bekannt gewordenes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Das Gericht hatte entschieden, dass die Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) ihre Kontrollrechte gegenüber dem BND im Streitfall nicht gerichtlich durchsetzen kann. Somit kann der Geheimdienst laut BfDI selbst entscheiden, was kontrolliert wird.

„Durch eine Beantwortung der Fragen nach Nutzung gemeinsamer Dateien zwischen dem BfV und ausländischen Nachrichtendiensten könnten Rückschlüsse auf die Arbeitsweise des BfV gezogen werden“, heißt es unter anderem in der Antwort der Bundesregierung. „Eine Konkretisierung hinsichtlich eines gegebenenfalls stattfindenden Austausches mit anderen Behörden könnte betroffene Personen oder Gruppen in die Lage versetzen, Abwehrstrategien zu entwickeln und somit die Erkenntnisgewinnung des BfV zu erschweren oder in Einzelfällen sogar unmöglich machen. Dies würde die Funktionsfähigkeit des BfV nachhaltig beeinträchtigen und damit einen erheblichen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten“, heißt es weiter.


(mack)



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Patent-Boom 2025: KI, Software und E-Mobilität treiben deutschen Markt


Allen Unkenrufen zum Trotz: Der Innovationsmotor in Deutschland läuft sich warm und der Treibstoff ist zunehmend digital. Die Bilanz des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) für 2025 zeichnet das Bild einer Wirtschaft, die sich trotz schwieriger Rahmenbedingungen stark über technologische Schutzrechte absichert. Mit einem Zuwachs von 4,7 Prozent auf insgesamt 62.050 Patentanmeldungen zeigt der Trend nach oben. Auffällig ist die Dynamik in den Bereichen IT: Während klassische Ingenieurskunst die Basis bleibt, übernehmen Künstliche Intelligenz und digitale Vernetzung die Rolle der Wachstumsbeschleuniger.

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Ein genauer Blick auf die Technologiefelder verrät, wo die Reise hingeht. Der Sektor Elektrotechnik verzeichnete ein dickes Plus von 9,1 Prozent, was vor allem auf die Aktivität bei Digitaltechnologien zurückzuführen ist. In der Computertechnik stiegen die Anmeldungen um knapp elf Prozent. Dabei spielen vor allem Verfahren zur Bilddatenverarbeitung und Spracherkennung eine Rolle – Disziplinen, die heute fast ausnahmslos auf Deep Learning und andere KI-Methoden setzen. Dass „KI“ oder „AI“ mittlerweile zu den häufigsten Begriffen bei Markenanmeldungen gehören, unterstreicht die Stellung dieser Technologie.

Noch rasanter verlief die Entwicklung in der digitalen Kommunikationstechnik, die um fast ein Fünftel zulegte. Hier schlagen sich die Fortschritte bei den Mobilfunkstandards 5G und 6G nieder, die als infrastrukturelles Rückgrat für das Internet der Dinge und die Industrie 4.0 fungieren. Die Datenverarbeitungsverfahren für betriebswirtschaftliche Zwecke schnellten sogar fast 60 Prozent nach oben. In diesem Segment geht es primär um die Steigerung der Effizienz in Produktion und Logistik durch intelligente Algorithmen.

Die deutsche Leitbranche, die Automobilindustrie, dominiert die Patentstatistik weiterhin. Unter den Top-10-Anmeldern finden sich ausschließlich Hersteller und Zulieferer. Dabei verteidigt Bosch mit über 4100 Anmeldungen die Spitzenposition, gefolgt von Mercedes-Benz (2726) und BMW (2553). Zusammen entfällt auf die zehn aktivsten Firmen fast ein Drittel aller Patentanmeldungen in Deutschland.

Der Fokus der Autobauer hat sich verschoben. Zwar verzeichnete der Bereich der Verbrennungsmotoren nach Jahren des Rückgangs wieder ein leichtes Plus – getrieben durch Anmeldungen aus Japan und den USA. Doch die Musik spielt bei Elektrifizierung (E-Mobilität) und digital. Die Batterietechnik und Brennstoffzellen legten zweistellig zu, wobei das Wachstum hier in den vergangenen Jahren stark auf Asien zurückzuführen war.

Parallel wandelt sich das Fahrzeuginnere zum digitalen Erlebnisraum: Die Entwicklung von Infotainment-Systemen, Head-up-Displays sowie Sprach- und Gestensteuerungen nimmt einen immer breiteren Raum ein. Auch die Absicherung autonomer Fahrfunktionen durch redundante, ausfallsichere Bordnetze sorgt für einen Strom neuer Patentersuchen.

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Deutschlandkarte mit Patentanmeldungen pro Bundesland

Deutschlandkarte mit Patentanmeldungen pro Bundesland

Im Süden Deutschlands werden besonders viele Patente angemeldet.

(Bild: Deutsches Patent- und Markenamt)

Markenanmeldungen legten um fast 20 Prozent auf über 96.000 zu. Hier zeigt sich vor allem eine regere Wirtschaftstätigkeit ausländischer Akteure. Insbesondere Anmeldungen aus China explodierten förmlich mit einem Plus von knapp 200 Prozent. Ein Grund für diesen Ansturm ist die Linie großer Online-Marktplätze, die von Verkäufern zunehmend den Nachweis gewerblicher Schutzrechte verlangen.

Regional bleibt der Süden Deutschlands die Innovationsschmiede der Nation. Baden-Württemberg führt das Ranking bei den Patenten pro Kopf deutlich an, gefolgt von Bayern.


(mma)



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