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Carlinkit Tbox Ultra im Test: Android 15 fürs Auto mit Youtube & Co.


Mehr Leistung und aktuelle Software: Die Carlinkit Tbox Ultra rüstet Fahrzeuge mit Android 15 und Apps nach. Wireless Carplay und Android Auto gibt es ebenfalls.

Aus Sicherheitsgründen bleiben Entertainment-Apps im Auto gesperrt: Youtube oder Netflix lassen sich somit nicht per Carplay oder Android Auto nutzen. Das ist während der Fahrt absolut sinnvoll – im Stand, etwa während einer Pause oder im Urlaub, wirkt diese Einschränkung jedoch streng.

Genau an dieser Stelle setzt die Carlinkit Tbox Ultra an. Der Nachfolger der Carlinkit Tbox UHD bietet eine schnellere CPU und bringt zudem ein vollwertiges Android 15 ins Auto. Das ermöglicht den Zugriff auf den Google Play Store und nahezu alle gängigen Apps.

Getestet haben wir die Carlinkit Tbox Ultra in einem Opel Astra K (Baujahr 2017). Als Smartphones kamen ein Honor Magic V3 sowie ein iPhone 12 Pro Max zum Einsatz. Achtung: Bei BMW-Fahrzeugen funktioniert diese Lösung nicht.

Hinweis: Das Streamen oder Ansehen von Videos während der Fahrt ist unzulässig, gefährlich und verstößt gegen das Handy- und Ablenkungsverbot gemäß § 23 Abs. 1a StVO. Im Stand darf die Nutzung nur bei ausgeschaltetem Motor erfolgen.

Design

Optisch erinnert die Tbox Ultra mit ihrem konsolenähnlichen Design stark an den Vorgänger. Statt in Weiß ist das Gehäuse aus ABS nun in Blau gehalten. Die Box fällt erneut recht wuchtig aus und wirkt dadurch im Cockpit vergleichsweise präsent. An den Abmessungen hat sich kaum etwas geändert: Mit 90 × 84,9 × 17,1 mm entspricht sie weitgehend dem Vorgängermodell.

Seitlich befindet sich ein USB-C-Anschluss, über den die Box mit dem Fahrzeug verbunden wird. Ebenfalls an der Seite sitzen zwei Steckplätze – jeweils für eine SIM-Karte und eine microSD-Karte. Zum Lieferumfang gehören passende Kabel von USB-C auf USB-A sowie von USB-C auf USB-C, zusätzlich liegt ein Verlängerungskabel mit USB-A-Anschluss bei.

Einrichtung

Die Tbox Ultra wird per Kabel mit dem Fahrzeug verbunden – an dem USB-Anschluss, an dem normalerweise das Smartphone für Carplay oder Android Auto steckt. Auf dem Infotainment-Display erscheint anschließend ein Carplay-Icon. Das ist zunächst etwas irreführend: Wird es ausgewählt, startet nicht Carplay, sondern das integrierte System auf Basis von Android 15. Direkt zum Start blendet die Box einen Warnhinweis ein, der darauf hinweist, dass das System nicht während der Fahrt genutzt werden soll.

Für die Internetverbindung gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder richtet man über das Smartphone einen WLAN-Hotspot ein und verbindet die Box damit, oder man nutzt eine SIM-Karte direkt im Gerät. Letztere Option ermöglicht einen autarken Betrieb, unabhängig vom Smartphone. Um Apps aus dem Google Play Store zu installieren, ist eine Anmeldung mit dem eigenen Google-Konto erforderlich – eine aktive Internetverbindung vorausgesetzt. Die Einrichtung gelingt in wenigen Minuten.

Carlinkit Tbox Ultra

Soll Carplay oder Android Auto genutzt werden, wird die Tbox zunächst per Bluetooth mit dem Smartphone gekoppelt. Anschließend baut die Box automatisch eine WLAN-Verbindung auf. Einmal tippen auf das „Autokit“-Icon im Startbildschirm genügt, um den jeweiligen Modus zu starten. Danach erscheint – abhängig vom verbundenen Smartphone – die gewohnte Oberfläche von Android Auto oder Carplay. Nutzt man das Smartphone als WLAN-Hotspot, wird diese Verbindung beim Wechsel in den Carplay- oder Android-Auto-Modus getrennt.

Trotz einer Leistungsaufnahme von nur 5 W war die Autobatterie bei unserem Opel Astra nach rund 15 Minuten leer. Primäre Ursache war vermutlich das eingeschaltete Licht – die Automatik aktiviert es automatisch und verlangt mindestens Standlicht, ein Ausschalten ist nicht möglich bei aktiver Zündung. Zudem war die Autobatterie bereits geschwächt. Wer das Gerät länger bei ausgeschaltetem Motor betreiben möchte, sollte daher auf eine gut geladene, intakte Autobatterie achten und alle zusätzlichen Verbraucher konsequent abschalten.

Features

Als Betriebssystem kommt eine herstellereigene Bedienoberfläche auf Basis von Android 15 zum Einsatz, die übersichtlich gestaltet ist. Vorinstalliert sind unter anderem Youtube, Chrome, Netflix und Google Maps. Zusätzlich steht der Google Play Store zur Verfügung, wodurch eine große Auswahl weiterer Apps installiert werden kann.

Als Prozessor arbeitet ein Qualcomm SM6350, unterstützt von 8 GB RAM. Damit reagiert die Tbox Ultra deutlich flüssiger als der Vorgänger Tbox UHD, der im Alltag teils träge wirkte. Der interne Speicher beträgt 128 GB; eine Variante mit 256 GB ist derzeit nicht verfügbar. Per microSD-Karte lässt sich der Speicher um bis zu 512 GB erweitern. Zur Positionsbestimmung stehen GPS, Glonass und Beidou bereit. Ein HDMI-Ausgang ist nicht vorhanden.

Für lokale Netzwerkverbindungen unterstützt die Tbox Ultra WLAN nach Wi-Fi-5-Standard. Mobil ist das Gerät erstmals auch per 5G über eine SIM-Karte nutzbar – der Vorgänger beschränkte sich auf LTE. Allerdings hatten wir im Test Probleme, unsere SIM-Karte zu nutzen. Wir stehen hier im Kontakt mit dem Hersteller und werden es noch mit einer anderen Karte bei einem anderen Netzanbieter ausprobieren. Möglicherweise muss man die PIN der SIM-Karte deaktivieren – was aber ein nicht unerhebliches Sicherheitsrisiko wäre. Zufdem werden wir ein Firmware-Update durchführen.

Laut Hersteller Carlinkit sollen bis zu 98 Prozent aller Fahrzeuge mit Carplay-Unterstützung kompatibel sein. Eine Ausnahme sind Fahrzeuge von BMW, die nicht mit diesem Modell zusammenarbeiten.

Preis

Mit dem Rabattcode TechStage kostet die Tbox Ultra direkt beim Hersteller derzeit nur 222 Euro statt regulär 278 Euro. Andere Händler verlangen um die 240 Euro.

Hinweis: Da der Hersteller seinen Sitz in China hat, gelten die EU-Verbraucherschutzbestimmungen nicht. Der Anbieter gewährt jedoch eine Garantie von einem Jahr sowie ein 30-tägiges Umtauschrecht. Beim Rückversand ist allerdings mit Versandkosten zu rechnen.

Fazit

Die Carlinkit Tbox Ultra ist eine gelungene Weiterentwicklung des Vorgängers. Mit 5G-Unterstützung per SIM-Karte und Android 15 erweitert die smarte Box ihren Funktionsumfang deutlich. Das System arbeitet schnell und flüssig und bietet vollen Zugriff auf den Google Play Store. Wer sein Fahrzeug um ein vollwertiges Android-System erweitern möchte, erhält hier eine überzeugende Lösung. Nur für BMW-Besitzer eignet sich die Box nicht.

Per Hotspot funktionierte die Box tadellos. Das größte Ärgernis waren jedoch unsere Probleme, die SIM-Karte zum Laufen zu bringen. Wir stehen in Kontakt mit dem Hersteller und werden nach einer Lösung suchen. Sobald wir mehr wissen, aktualisieren wir diesen Testbericht.

Die Box fällt relativ groß aus und kann im Cockpit sichtbar Platz einnehmen, was im Test jedoch nicht störte. Wichtig ist der verantwortungsvolle Einsatz: Streaming-Apps dürfen während der Fahrt nicht genutzt werden. Bei Verwendung im Stand sollte der Motor ausgeschaltet sein. Dann ist aber darauf zu achten, Licht und andere Verbraucher abzuschalten – wir raten dazu, die Box nur mit einer ausreichend geladenen Autobatterie zu nutzen.



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Hinter der Milchstraße versteckt: Supercluster Vela deutlich größer als gedacht


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Eine von der Milchstraße verdeckte gigantische Struktur aus unzähligen Galaxien ist viel größer und massereicher als angenommen. Das haben Beobachtungen mit zwei Observatorien in Südafrika ergeben, die unsere Vorstellung vom Supercluster Vela deutlich präzisieren. Diese Ansammlung mehrerer Galaxienhaufen ist demnach von vergleichbarer Größe wie der Supercluster Shapley und vereint mehr Masse in sich als Laniakea. Das ist der Supercluster, in dem sich die Milchstraße befindet. Rund 800 Millionen Lichtjahre von uns entfernt ist Vela 300 Millionen Lichtjahre lang und vereint rund 30 Millionen Milliarden Sonnenmassen in sich, erklärt die Forschungsgruppe. Die haben der Struktur den Spitznamen „Vela-Banzi“ gegeben, der Zusatz bedeutet in der südafrikanischen Sprache isiXhosa „weitreichend offenlegend“.

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Der Supercluster oder auch Supergalaxienhaufen Vela ist besonders schwer zu erforschen, weil er sich aus unserer Perspektive genau hinter der Milchstraße befindet. Deren Sterne und interstellarer Staub verhindern, dass wir auf etwa 20 Prozent des Nachthimmels einen guten Blick hinter unsere Heimatgalaxie werfen können. Das erschwert es auch, ein umfassendes Verständnis von unserer Nachbarschaft und größerer Strukturen im Universum zu bekommen. Für ihre Arbeit hat die Forschungsgruppe um Amber Hollinger von der Université Claude Bernard Lyon 1 mehr als 65.000 Distanzmessungen zu Galaxien und 8000 zur Rotverschiebung ausgewertet. Die Daten stammen demnach vom Southern African Large Optical Telescope (SALT) und dem Radioteleskop MeerKAT.

Herausgekommen ist bei der Analyse, dass Vela eine komplexe interne Struktur aufweist und aus zwei dichten Kernen besteht, die sich aufeinander zubewegen, erklärt das Team. Mit ihrer enormen Masse beeinflussen Supercluster wie Vela großflächige Verschiebungen von Materie im Universum. Die Analyse vervollständigt auch unser Bild des lokalen Universums, das demnach aus neun solchen Superclustern besteht. Unser eigener wurde erstmals 2014 beschrieben, die beiden nächsten heißen Perseus und Pisces. Die neue Beschreibung des Superclusters Vela wurde zur Veröffentlichung im Fachmagazin Astronomy & Astrophysics eingereicht.


(mho)



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Reprofotografie in 240 MP: Digitalisierung eines wiederentdeckten Kunstwerks


Die farbechte und hochauflösende Digitalisierung von Kunstwerken ist eine der technisch anspruchsvollsten Disziplinen der Fotografie. Sie bildet die Brücke zwischen dem analogen Original und dessen digitaler Zukunft, sei es zur Archivierung, zur wissenschaftlichen Analyse oder, wie in diesem Fall, zur Erschaffung einer immersiven Kunsterfahrung in der virtuellen Realität. Dieses Projekt zeigt den gesamten Prozess – von der Wiederentdeckung eines Kunstwerks bis zu seiner digitalen Rekonstruktion.

Im Jahr 1915 plante der expressionistische Künstler Ernst Ludwig Kirchner die malerische Ausgestaltung eines kuppelüberwölbten Ausstellungsraums, der vom Architekturbüro Curjel & Moser in Karlsruhe entworfen worden war. Er fertigte detaillierte Skizzen der Architekturelemente und der geplanten Fresken an, doch das ambitionierte Vorhaben scheiterte an den Wirren des Ersten Weltkriegs und geriet in Vergessenheit.

Mitte 2025, mehr als ein Jahrhundert später, ereignete sich ein kunsthistorischer Glücksfall: Die Roman Norbert Ketterer Stiftung übergab dem KirchnerHAUS Museum Aschaffenburg 24 Arbeiten Kirchners. Unter diesen befand sich ein 84 mal 84 Zentimeter großer farbiger Entwurf, den Museumsleiterin Dr. Brigitte Schad als jene verschollen geglaubte Skizze für den „Runden Raum“ identifizierte. Aus dieser Wiederentdeckung entstand die Vision, Kirchners ursprüngliche Idee mit den Mitteln des 21. Jahrhunderts doch noch zu realisieren. Dies erforderte eine Digitalisierung von höchster Qualität – eine Reproduktion, die sowohl farbverbindlich als auch hochauflösend jede Nuance des Entwurfs einfängt, um ihn anschließend in die virtuelle Realität übertragen zu können.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Reprofotografie in 240 MP: Digitalisierung eines wiederentdeckten Kunstwerks“.
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Digitale Rasterfahndung: Justizministerium will biometrischen Internet-Abgleich


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Was Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) aktuell als „zeitgemäße Ermittlungswerkzeuge“ präsentiert, liest sich für Bürgerrechtler wie der Bauplan für eine Infrastruktur zur Massenüberwachung. Ein am Donnerstag veröffentlichter Referentenentwurf aus Hubigs Ressort zur Änderung der Strafprozessordnung (StPO) sieht vor, den Strafverfolgungsbehörden zwei mächtige digitale Instrumente in die Hand zu geben: den automatisierten biometrischen Internet-Abgleich und den Einsatz KI-gestützter Analyseplattformen.

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Hinter den technokratischen Begriffen verbirgt sich eine Zäsur: Erstmals soll es der Polizei erlaubt werden, biometrische Merkmale von Verdächtigen oder Zeugen systematisch mit der gigantischen Bilderflut des öffentlich zugänglichen Internets abzugleichen.

In sich hat es vor allem der geplante Paragraf 98d StPO, der den biometrischen Internet-Abgleich regeln soll. Die offizielle Lesart des Ministeriums ist, dass lediglich „vorhandene Daten“ durchsucht würden und keine neue Super-Datenbank entstehe. Ein Abgleich mit öffentlich verfügbaren Echtzeitdaten etwa von einer Webcam werde ausgeschlossen. Nötig sei eine „ausdrückliche Anordnung“ eines Staatsanwalts im Einzelfall – also nicht einmal eine Richtergenehmigung.

Experten wie Kilian Vieth-Ditlmann von der Organisation AlgorithmWatch halten diese Einschränkungen für eine Farce: Ein automatisierter Abgleich von Millionen Web-Bildern in Sekundenbruchteilen sei technisch unmöglich, ohne vorher eine strukturierte, durchsuchbare Datenbasis aller verfügbaren Gesichter anzulegen. Wer ein solches Werkzeug einführen wolle, müsse zwangsläufig das Internet biometrisch inventarisieren, warnt Vieth-Ditlmann auf Basis eines Gutachtens. Erfasst würden dann etwa auch private Urlaubsfotos sowie Aufnahmen von Demos und zufälliger Hintergrund-Passanten auf Social-Media-Profilen.

Damit stünde das Vorhaben in direktem Konflikt mit der KI-Verordnung der EU: Der AI Act untersagt das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern zur Erstellung von Datenbanken. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bestätigte bereits, dass ein systematischer Abgleich ohne eine solche vorverarbeitete Datenbasis technisch kaum realisierbar sei. Dennoch hält das Ministerium an der Darstellung fest, es handele sich nur um eine digitale Beschleunigung des „manuellen Augenscheins“. Für AlgorithmWatch ist das ein gefährlicher Euphemismus für den Aufbau einer Infrastruktur, die das Ende der Anonymität im öffentlichen Raum einläutet.

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Auch das zweite Kernstück, die automatisierte Datenanalyse nach Paragraf 98e StPO des Entwurfs, soll das „unverbundene Nebeneinander“ polizeilicher Datenbanken beenden. Hier will das Ministerium offenbar die strengen Hürden des Bundesverfassungsgerichts umschiffen, das 2023 den Einsatz der Analyse-Software des US-Anbieters Palantir in Hessen und Hamburg für in weiten Teilen verfassungswidrig erklärte. Zwar gelobt Hubig, dass „Bewertungen und Entscheidungen“ weiterhin allein durch Ermittler getroffen werden. Doch Fachleute befürchten eine schleichende Automatisierung der Justiz.

Wenn Algorithmen festlegen, welche Querverbindungen zwischen verschiedenen Ermittlungsverfahren als „relevant“ markiert werden, gerät die polizeiliche Arbeit in eine Blackbox. Vorurteile der Software (Bias) oder fehlerhafte Datenverknüpfungen könnten dazu führen, dass Unschuldige ins Visier der Behörden geraten, ohne dass die Herleitung des Verdachts im Nachhinein lückenlos nachvollziehbar wäre. Da der Gesetzentwurf auch den Einsatz von KI-Systemen unter „klar definierten Voraussetzungen“ erlauben würde, droht eine Verlagerung der Ermittlungshoheit weg vom Beamten hin zu intransparenten Software-Modulen.

Das Justizressort rechtfertigt die vorgesehenen Grundrechtseingriffe mit der Notwendigkeit, bei Terrorismus und schwerer Kriminalität handlungsfähig zu bleiben. Doch die Definition der „erheblichen Bedeutung“ von Straftaten, die als Voraussetzung für den biometrischen Abgleich genannt wird, gilt in Juristenkreisen als weit dehnbar. Wovon sich die Politik einen „Sicherheitsgewinn“ verspricht, kommt Bürgerrechtlern einem Dammbruch gleich: Ist die Technik erst einmal installiert und rechtlich legitimiert, dürfte die Begehrlichkeit wachsen, die neuen Werkzeuge auch bei politisch unliebsamem Verhalten oder weniger schweren Delikten in Stellung zu bringen.

Das Justizministerium hat den Entwurf nach eigenen Angaben zeitgleich mit einer Vorlage des Bundesinnenministeriums für vergleichbare Befugnisse im Polizeirecht des Bundes erarbeitet. Diese gälten dann etwa für das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei. Das koordinierte Vorgehen unterstreicht den Willen der Bundesregierung zur digitalen Aufrüstung in diesem Bereich. Länder und Verbände haben nun bis zum 2. April Zeit, Stellung zu nehmen, bevor die Entwürfe das Bundeskabinett passieren und dann an den Bundestag und den Bundesrat gehen sollen.

Der Vorstoß knüpft an eine Debatte an, die bereits im Herbst 2024 die Republik spaltete. Damals scheiterte die Bundesregierung im Rahmen des sogenannten Sicherheitspakets teils am Widerstand des Bundesrats. Während einschlägige Maßnahmen im Bereich der Migration den Bundestag und die Länderkammer passierten, stoppte letztere die polizeilichen Kompetenzen für Big-Data-Analysen. Mit dem neuen Anlauf wollen Hubig und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) diese damals gescheiterten Befugnisse jetzt dauerhaft und flächendeckend verankern.


(mho)



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