Datenschutz & Sicherheit
Patchday bei Adobe: After Effects & Co. für Schadcode-Attacken anfällig
Adobe hat seine Anwendungen Bridge, After Effects, Audition, DNG Software Development Kit (SDK), InDesign, Lightroom Classic, Substance 3D Designer, Substance 3D Modeler und Substance 3D Stager repariert. Wer die Sicherheitsupdates nicht installiert, riskiert, dass Angreifer Schadcode auf Computern ausführen. Adobe gibt an, dass ihnen derzeit keine Hinweise auf Angriffe vorliegen.
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PCs kompromittierbar
Der Softwarehersteller stuft den Großteil der Sicherheitslücken als „kritisch“ ein. In den meisten Fällen sind die Versionen für macOS und Windows verwundbar, und Angreifer können Schadcode ausführen. Das führt in der Regel zur vollständigen Kompromittierung von Systemen.
Beispiele dafür sind etwa Schwachstellen in Substance 3D Stager (CVE-2026-21341 „hoch“) und After Effects (CVE-2026-21318 „hoch“). Damit Schadcode auf Systeme gelangen kann, müssen Angreifer auf einem nicht näher beschriebenen Weg Speicherfehler auslösen (etwa Use After Free).
Adobes Entwickler versichern, die Sicherheitsprobleme in den folgenden Versionen gelöst zu haben:
- Bridge 15.1.4 (LTS, 16.0.2 (macOS, Windows)
- After Effects 25.6.4, 26.0 (macOS, Windows)
- Audition 25.6, 26.0 (macOS, Windows)
- DNG Software Development Kit (SDK) DNG SDK 1.7.2 build 2410 (alle Plattformen)
- InDesign ID20.5.2, ID21.2 (macOS, Windows)
- Lightroom Classic 14.5.2 LTS, 15.11 (alle Plattformen)
- Substance 3D Designer 15.1.2 (alle Plattformen)
- Substance 3D Modeler 1.22.6 (alle Plattformen)
- Substance 3D Stager 3.1.7 (macOS, Windows)
(des)
Datenschutz & Sicherheit
Die Woche, als Tausende gegen digitale Gewalt auf die Straße gingen
Liebe Leser*innen,
diese Woche habe ich mich vor allem mit digitaler Gewalt beschäftigt. Seit ungefähr sieben Jahren recherchiere ich dazu. Noch nie war das öffentliche Interesse daran so überwältigend. In mehreren deutschen Städten sind Tausende Menschen auf die Straßen gegangen. Die Protestwelle breitet sich immer noch weiter aus.
Den Stein ins Rollen gebracht hat ein Spiegel-Bericht über die Erfahrungen von (nicht nur digitaler) sexualisierter Gewalt der Schauspielerin Collien Fernandes. Der Artikel kann einen umhauen. Dennoch glaube ich, allein durch den Spiegel-Bericht lassen sich die heftigen Reaktionen in Politik und Medien, Zivilgesellschaft und Promi-Welt nicht erklären.
Ein weiterer, wichtiger Faktor dürfte eine über sehr lange Zeit aufgestaute Wut sein. Weil Übergriffe – vor allem von Männern gegenüber Frauen – in der digitalen und physischen Welt wie selbstverständlich immer weiter gehen. Weil nach wie vor viele Frauen praktisch täglich verschiedene Ausdrucksformen der Gewalt erleben müssen wie tausende Nadelstiche.
Dagegen unternehmen ließe sich eine Menge. Im Februar habe ich mich mit Kolleginnen unter Fachleuten umgehört, was Betroffene digitaler Gewalt am dringendsten brauchen. Das Ergebnis ist eine Liste aus sehr konkreten, praktischen Forderungen. Es geht um Geld fürs Hilfesystem, von ersten Anlaufstellen über Frauenhäuser bis hin zu Polizei und Justiz. Es geht um internationale Regelwerke wie die Istanbul-Konvention, die längst beschlossen sind, aber immer noch nicht sauber umgesetzt.
Woran hakt es eigentlich? Mir fallen spontan eine Menge Gründe ein, aber keiner davon macht mich so wütend, wie dieser: Weil zu viele mächtige Männer nach wie vor einen Scheiß darauf geben, wenn Frauen (und andere marginalisierte Menschen) Bedürfnisse anmelden.
Kultur sexueller Fremdbestimmung
Im Bundestag wurde Kanzler Friedrich Merz (CDU) gebeten, sich zur aktuellen Debatte um sexualisierte Gewalt gegen Frauen zu äußern. Statt die männliche Tätergruppe klar zu benennen, ist der Kanzler dem Thema ausgewichen und hat auf rassistische und menschenfeindliche Weise gegen angeblich kriminelle Ausländer*innen gehetzt. Selbst der ansonsten nobel-zurückhaltende Deutschlandfunk kommentierte: „Friedrich Merz zeigt sich als politischer Repräsentant eines patriarchalen Systems.“ Das ist die öffentlich-rechtliche Version eines erhobenen Mittelfingers.
Nicht nur der Kanzler verweigert sich, das schiere Problem anzuerkennen. Das sehe ich gerade jeden Tag. Denn uns erreichen in Folge unserer jüngsten Artikel über den Fall Fernandes Kommentare von Lesern, die in der Debatte um mehr Schutz für Betroffene augenscheinlich eine Bedrohung sehen – und zwar eine Bedrohung für die Fortsetzung ihrer eigenen, ungestörten Gewaltausübung.
Nicht-einvernehmliche sexualisierte Deepfakes härter unter Strafe zu stellen, das finden einige Männer offenbar skandalös. Sie halten es für ihr gutes Recht, andere, vor allem Frauen, nach Belieben zum Sexobjekt zu machen. Motto: „Das lass ich mir nicht nehmen.“ Mit solchen Deepfakes und anderen Formen bildbasierter Gewalt werden Bilder zur Beute und zum Machtsymbol, zu Trophäen und Sammlerstücken. Es ist Objektifizierung und Entmenschlichung par excellence, geschützt durch eine extradicke Schicht Nachdenkverweigerung.
Nochmal, woran hakt es beim Schutz vor sexualisierter Gewalt? Es hakt nicht nur an mangelndem Geld und Personal im Hilfesystem für Betroffene, an Lücken im Strafrecht oder an einem Bundeskanzler, der patriarchale Gewalt ausübt, statt sie zu bekämpfen. Das Problem beginnt bereits in der tief verwurzelten Kultur sexueller Fremdbestimmung, die wahrscheinlich auch in der Kommentarspalte dieses Artikels ihre Spuren hinterlassen wird, wenn ich sie nicht moderiere.
Nun gibt es durch den Fall Fernandes ein bisher beispielloses Momentum für den Kampf gegen (digitale) sexualisierte Gewalt in Deutschland. Das Beispiel Spanien mit seinem umfassenden Schutzsystem macht vor: Erreichen lässt sich einiges, selbst innerhalb des Patriarchats. Wie es in Deutschland weitergeht, werdet ihr in den nächsten Wochen bei uns lesen.
Euch ein gutes Wochenende
Sebastian
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Qilin: Linkspartei meldet russischen Ransomware-Angriff
Auf die Partei Die Linke wurde angeblich ein Cyberangriff ausgeführt: „Uns liegen Hinweise vor, dass es sich um einen Ransomware-Angriff der Hackergruppe ‚Qilin‘ handelt“, so Janis Ehling, Bundesgeschäftsführer der Partei Die Linke am Freitagmorgen. Betroffen sei die Infrastruktur der Partei, die nach Auffälligkeiten am Donnerstag vorsorglich offline genommen worden sei um eine Ausweitung zu verhindern. Die Partei habe wegen des Vorfalls Strafanzeige gestellt, welche internen Daten kompromittiert worden seien, sei noch nicht abschließend geklärt. Die Mitgliederdatei der Partei sei jedoch nicht von dem Vorfall betroffen. Die Linke stehe „in engem Austausch“ mit zuständigen Sicherheitsbehörden und unabhängigen Expertinnen, so Parteigeschäftsführer Ehling.
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Einzelheiten unklar
Warum der Verdacht auf die als russisch eingeschätzten Akteure von Qilin fällt, erläuterte Ehling nicht. Qilin gilt laut Beschreibungen von Sicherheitsbehörden und Analysten als besonders aktiver Ransomware-Akteur, der sowohl rein finanzielle Motive als auch politische Ziele verfolgt. „Das Sammeln und Veröffentlichen privater oder personenbezogener Daten dient dazu, Betroffene einzuschüchtern, zu belästigen oder öffentlich zu diskreditieren“, sagt Linken-Geschäftsführer Ehling. Demokratische Strukturen sollten damit geschwächt werden.
Mit der Linken ist damit mindestens die dritte Partei in Deutschland von einem Cyberangriff betroffen. Die CDU war im Mai 2024 Opfer des Ausnutzens eines Perimeter-Zero-Day-Exploits, das Ermittlungsverfahren hierzu wird seit Dezember 2025 beim Generalbundesanwalt geführt, der unter anderem für mutmaßliche Sabotage und Spionagefälle von bundesweiter Bedeutung zuständig ist. Anfang 2023 war die SPD von einem Angriff auf ihre Systeme betroffen, den die Bundesregierung später eindeutig Russland zugeordnet haben wollte.
(mho)
Datenschutz & Sicherheit
Apple gibt „E-Mail-Adresse verbergen“-Nutzer an das FBI weiter
Apple gibt, sofern entsprechende Anordnungen vorliegen, Daten zu E-Mail-Nutzern an Behörden heraus, die den iCloud+-Service „E-Mail-Adresse verbergen“ („Hide my E-Mail“) nutzen. Das wurde nun in den USA bekannt. Das investigative IT-Blog 404 Media berichtet, dass es in dem Fall um schwere Bedrohung ging – genauer gegen die aktuelle Freundin des Chefs der US-Bundespolizei FBI. Laut entsprechenden Gerichtsdokumenten hatte Alden R. über den Dienst, den er für anonym hielt, eine Drohmail an Alexis Wilkins, Partnerin von Kash Patel, geschickt.
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Ermittlungsbehörden klopfen bei Apple an
Wilkins wendete sich an Strafverfolger, die wiederum die zugehörigen Informationen von Apple anforderte. Der iPhone-Konzern gab seinen Namen und seine echte iCloud-E-Mail-Adresse, die bei „E-Mail-Adresse verbergen“ stets hinterlegt ist, heraus. Laut der Gerichtsunterlagen gingen die Informationen sogar darüber hinaus, so wurde bekannt, dass Alden R. insgesamt 134 E-Mail-Aliase generiert hatte.
„E-Mail-Adresse verbergen“ wird von Apple allerdings nicht als Anonymisierungsdienst vermarktet, sondern dient vor allem dazu, Spam zu verhindern. Allerdings schreibt Apple auf seiner Supportseite, dass das Feature auch dazu dient, „deine persönliche E-Mail privat zu halten“. Zahlende Nutzer von iCloud+ (ab 99 Cent im Monat) können den Service nutzen. Er ist direkt in Apples E-Mail-System auf iPhone, iPad und Mac integriert und generiert zufällige Adressen, die man dann beispielsweise für eine Website nutzen kann. Die Aliase sind beliebig abstellbar, so dass man Spam schneller loswerden kann. „E-Mail-Adresse verbergen“ ist auch in Apples Login-System „Mit Apple anmelden“ integriert, mit dem man sich bei zahlreichen Websites über seinen Apple-Account registrieren kann.
FBI will Zugriff aufs iPhone
Alden R. wurde von Polizisten bereits befragt und er soll zugegeben haben, die Drohmails an Wilkins verschickt zu haben. Mittlerweile gibt es eine Anklage einer Grand Jury, sie lautet auf „Transmitting a Threat in Interstate Commerce“, also Bedrohung im Rahmen des geschäftlichen Verkehrs zwischen zwei US-Bundesstaaten.
Das FBI will nun noch mehr: Die Bundespolizei verlangt eine gerichtliche Genehmigung, die Geräte von R. wie sein iPhone durchsuchen zu dürfen. Zudem soll R. gezwungen werden, das Gerät zu entsperren und auch der Diebstahlschutz abgeschaltet werden, der das Gerät sperrt. Apple hat sich zu dem Fall bislang nicht geäußert.
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(bsc)
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