Künstliche Intelligenz
Google Chrome erhält drei nützliche Produktivitäts-Features
Chrome wird hilfreicher beim Arbeiten mit drei neuen Features: Geteilte Tab-Ansicht, PDF-Vermerke und die Möglichkeit, PDFs direkt in Google Drive abzuspeichern.
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Die erste Funktion nennt Google „Split View“. Sie ermöglicht, zwei Webseiten in einem gemeinsamen Tab nebeneinander anzuzeigen. Das soll das ständige Wechseln zwischen zwei Fenstern oder Tabs reduzieren und das Multitasking erleichtern.
Es gibt zwei Möglichkeiten, diese Funktion zu nutzen: Entweder ziehen Sie einen Tab an den linken oder rechten Rand des Browserfensters und lassen ihn dort los, oder Sie klicken einen Link mit der rechten Maustaste an und wählen im Kontextmenü die entsprechende Split-View-Option. Mit einem Schieberegler in der Mitte lassen sich die Größen der beiden Ansichten anpassen. Über ein anpinnbares lcon in der Adressleiste stehen weitere Optionen zur Verfügung.
Chrome ist nicht der erste Browser mit geteilter Tab-Ansicht. Auch Microsoft Edge und Opera unterstützen diese Funktion bereits. Mit letzterem lassen sich bis zu vier Webseiten gleichzeitig in einem Tab darstellen. Auch Vivaldi hat erst kürzlich eine ähnliche Funktion eingeführt.
PDFs bearbeiten und direkt in Google Drive speichern
Mit der zweiten Funktion lassen sich PDFs direkt im Browser bearbeiten: Nutzer können über das entsprechende Icon Text hervorheben und mit der Maus Vermerke einfügen, ohne Umwege über ein anderes Programm zu gehen. Auch digitale Unterschriften lassen sich damit anfertigen.
Schließlich führt Google die Möglichkeit ein, PDFs direkt in Google Drive zu speichern, damit sie später nicht verloren gehen. Die Dateien werden im Ordner „Aus Chrome gespeichert“ abgelegt und sind damit auf anderen Geräten auffindbar.
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Chrome machte zuletzt durch Sicherheitsprobleme Schlagzeilen. So musste Google ein Notfall-Update veröffentlichen, um eine bereits aktiv ausgenutzte Schwachstelle zu schließen, über die Angreifer Schadcode ausführen konnten. Zudem entdeckten Forscher Hunderte teils populäre Erweiterungen, die den Browserverlauf an Hersteller übermittelten, sowie eine Kampagne mit gefälschten KI-Add-ons, die Daten von rund 260.000 Nutzern abgriffen.
Tipps, wie sich der Browser datenschutzfreundlicher konfigurieren und vor Tracking schützen lässt, finden Sie in unserem neuen Ratgeber.
Siehe auch:
(tobe)
Künstliche Intelligenz
Muse Spark: Meta präsentiert neues KI-Modell
Der US-Konzern Meta hat am Mittwoch sein neues Flaggschiff-KI-Modell Muse Spark präsentiert. Es ist das erste Modell der neu aufgebauten KI-Abteilung Meta Superintelligence Labs. In deren Aufbau hat Konzernchef Mark Zuckerberg Milliarden investiert, um den Rückstand auf die Konkurrenz aufzuholen.
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Muse Spark ist das erste Modell von Metas neuer Muse-Serie. Aktuell treibt das neue KI-Modell bereits die Meta-KI-App und -Website an, die zugleich ein Upgrade und ein neues Design erhalten. In den kommenden Wochen wird Muse Spark zudem für WhatsApp, Instagram, Facebook, Messenger und KI-Brillen eingeführt, kündigt das Unternehmen in einem Blogbeitrag an. Dieses erste KI-Modell sei, so Meta, bewusst klein und schnell, aber dennoch leistungsfähig genug, um komplexe Fragestellungen in Wissenschaft, Mathematik und Gesundheit zu lösen. „Es bildet ein solides Fundament, und die nächste Generation ist bereits in Entwicklung.“
Einsatz im Alltag
Man habe Muse Spark mit einer multimodalen Wahrnehmung ausgestattet, so Meta. „So kann Meta AI sehen und verstehen, was Sie betrachten, und nicht nur lesen, was Sie tippen. Fotografieren Sie ein Snackregal am Flughafen, und Meta AI erkennt und sortiert die proteinreichsten Snacks – ganz ohne mühsames Entziffern der Etiketten“, beschreibt das Unternehmen ein Beispiel. Auch könne Meta AI mit Muse Spark Nutzer künftig bei Gesundheitsfragen mit detaillierteren Antworten unterstützen, auch bei Fragen mit Bildern und Diagrammen, verspricht Meta.
Der Konzern setze darauf, schreibt die Nachrichtenagentur Reuters, dass der Einsatz von KI bei alltäglichen Aufgaben die Interaktion mit den über 3,5 Milliarden Nutzern auf seinen Social-Media-Plattformen steigert und ihm so einen potenziellen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten verschaffe. Anders als bisherige KI-Modelle von Meta wird Muse Spark nicht vollständig als Open Source veröffentlicht. Gerade erst kündigte das Unternehmen an, zwar Teile seiner kommenden KI-Modelle unter Open-Source-Lizenzen herauszubringen; einige Komponenten des Codes aus Sicherheitsgründen aber proprietär zu halten.
Meta will aufholen
Die US-Tageszeitung New York Times verweist darauf, dass nach den von Meta bereitgestellten Daten Muse Spark in Tests zu Schreib- und Denkfähigkeiten deutlich besser abschneidet als bisherige KI-Modelle des Unternehmens. Muse Spark erreichte demnach fast die Leistung der Topmodelle von Konkurrenten wie Google, OpenAI oder Anthropic. Bislang blieben die KI-Modelle von Meta, wie die Llama-Serie, weit hinter der Leistungsfähigkeit der Modellfamilien der Wettbewerber zurück. Muse Spark hinke jedoch weiterhin bei den Programmierfähigkeiten hinterher, die für die Wettbewerber im KI-Wettlauf in den Fokus gerückt sind, so das Blatt weiter.
Metas Ankündigung erfolgt einen Tag, nachdem Anthropic mitgeteilt hat, dass sein neuestes KI-Modell Mythos zu leistungsfähig und damit zu gefährlich für die Öffentlichkeit sei. Stattdessen soll Claude Mythos Preview zunächst ausschließlich einer Reihe von Firmen zur Verfügung gestellt werden, die an IT-Sicherheit arbeiten. Die sollen die KI-Technik nutzen, um die „kritischste Software der Welt“ abzusichern.
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Milliardeninvestitionen im KI-Wettbewerb
Die US-amerikanischen Tech-Konzerne investieren seit geraumer Zeit Milliardensummen in die Entwicklung von KI-Modellen und den Ausbau der KI-Infrastruktur. Meta versucht, im KI-Wettbewerb eine führende Rolle einzunehmen. Zentraler Baustein dieser Strategie ist die im Sommer 2025 gegründete Einheit Meta Superintelligence Labs. Zu Metas Chief AI Officer wurde der 29-jährige Co-Gründer und ehemalige CEO von Scale AI, Alex Wang, der im Rahmen eines 14,3 Milliarden US-Dollar schweren Deals zu Meta wechselte. Die Übernahme der Unternehmensanteile von Scale AI ist Teil von Metas kostspieliger KI-Offensive, in deren Zuge das Unternehmen gezielt Top-KI-Experterten von OpenAI, Anthropic, Apple und Safe Superintelligence anwirbt.
Mitte Februar vereinbarte Meta eine Partnerschaft mit dem Chipkonzern Nvidia, in deren Zuge der Facebook-Konzern GPUs und CPUs verschiedener Generationen für dutzende Milliarden US-Dollar einkauft. Zudem kündigte der Konzern-Chef Zuckerberg an, 600 Milliarden US-Dollar in neue Rechenzentren zu investieren.
(akn)
Künstliche Intelligenz
Bundesgerichtshof: Anspruch auf Löschung privater Daten im Handelsregister
Das Handelsregister ist ein gläsernes Archiv für den Rechtsverkehr, doch die Transparenz findet ihre Grenzen im Datenschutz. In einer wegweisenden Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass Geschäftsführer und Gesellschafter einen Anspruch auf Löschung von Daten haben, deren Angabe gesetzlich gar nicht vorgeschrieben war. Damit korrigiert der II. Zivilsenat die bisherige restriktive Praxis vieler Registergerichte und stärkt das Recht auf Löschung und Vergessenwerden nach Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
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Hintergrund des Verfahrens war der Antrag zweier Geschäftsführer, die bei der Anmeldung zum Handelsregister weit mehr preisgaben, als gesetzlich vorgeschrieben war. In den eingereichten Dokumenten fanden sich nicht nur die üblichen geschäftlichen Angaben, sondern auch ihre privaten Wohnanschriften sowie ihre eigenhändigen Unterschriften. Da das Handelsregister seit der Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie für jedermann über ein seit Jahren umstrittenes Portal kostenlos online zugänglich ist, waren diese sensiblen Informationen weltweit abrufbar.
Die Betroffenen befürchteten, durch massenhaften automatisierten Abruf ihrer Daten zur Zielscheibe für Kriminelle zu werden. Sie verlangten daher vom Registergericht Hamburg den Austausch der Dokumente gegen bereinigte Fassungen. Sowohl das Amtsgericht als auch das Oberlandesgericht Hamburg wiesen dies zunächst zurück. Begründung der Vorinstanzen: Ein Austausch sei sinnlos. Zudem gebe es kein rechtliches Interesse für das Ersuchen, da die Daten bereits in anderen Registerordnern derselben Personen auffindbar seien.
BGH: Löschung auch bei „überobligatorischen Daten“
Der BGH erteilte dieser Argumentation mit seinem inzwischen veröffentlichten Beschluss vom 18. Februar eine Absage (Az.: I ZB 2/25). Das Gericht sieht keine allgemeine registerrechtliche Grundlage, um Angaben, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen, trotz Widerruf der Einwilligung dauerhaft zu speichern. Die Ansprüche nach Artikel 17 DSGVO gelten demnach auch für Dokumente im Registerordner.
Hervor sticht die Begründung des Senats zum „rechtlichen Interesse“. Nur weil Daten an einer Stelle im Internet bereits öffentlich sind, verliert der Betroffene demzufolge nicht das Recht, ihre Verbreitung an anderer Stelle zu stoppen. Jede entfernte Quelle mindert laut den Karlsruher Richtern das Risiko eines vielfachen Datenmissbrauchs und die Erstellung krimineller Profile. Die informationelle Selbstbestimmung erlaube es dem Einzelnen, selbst zu entscheiden, wann und in welchem Umfang er persönliche Lebenssachverhalte offenbart. Ein Löschbegehren kann daher auch selektiv für nur einen bestimmten Speicherort erfolgen.
Umsetzung: Austausch statt Schwärzen
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Für die Praxis bedeutet das, dass Registergerichte Dokumente nicht einfach löschen, sondern durch bereinigte Fassungen ersetzen müssen. Das ursprüngliche Dokument wandert dabei in die nicht öffentlich einsehbare Registerakte, während im öffentlichen Ordner die Version ohne Privatanschrift und mit maschinenschriftlichem Namenszug anstelle der Unterschrift erscheint. Das ist rechtlich durch die Handelsregisterverordnung (HRV) gedeckt und stellt die Dokumentation des Vorgangs sicher, ohne die Privatsphäre unnötig zu verletzen.
Der BGH betont ferner, dass weder die Unterschrift noch die Privatanschrift eines Geschäftsführers der Komplementärin einer GmbH & Co. KG zwingende Bestandteile der Anmeldung seien. Notare haben bereits jetzt die Möglichkeit, für die Einreichung beim Register elektronische Abschriften zu erstellen, die das Original nur auszugsweise wiedergeben und sensible Daten aussparen. Unterbleibt dies bei der Anmeldung, können Betroffene jetzt nachträglich die Korrektur erzwingen, sofern keine andere Rechtsgrundlage die Speicherung rechtfertigt.
Lange Debatte über handelsregister.de
Das Bundesjustizministerium entschied Ende 2022: Trotz berechtigter Sorgen wegen Missbrauchs bleibt das Portal handelsregister.de am Netz. Der freie Zugang entspreche den europarechtlichen Vorgaben. Eine Abschaltung beeinträchtige zudem den Wirtschaftsverkehr, da der „öffentliche Glaube“ des Registers an die Abrufbarkeit im Portal anknüpfe, hieß es dazu. Auch Datenschutzbeauftragte sahen keine Handhabe für einen „Offline-Modus“. Das Justizressort versicherte damals, die Dienstordnung für Notare ändern zu wollen, um Privatanschriften und Unterschriften systematisch aus den Einreichungen zu verbannen.
(vbr)
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Škodas Fahrradklingel Duobell trickst ANC-Kopfhörer aus
Kopfhörer, erst recht solche mit aktiver Lärmunterdrückung (Active Noise Cancellation, ANC), schotten gegen die Umwelt ab. Das ist ihr Zweck. Doch im Straßenverkehr könne sie zur Gefahr werden. Der tschechische Automobilhersteller Škoda hat eine Klingel entwickelt, die auch ANC nicht filtern kann.
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Duobell nennt Škoda die Klingel, die in Kooperation mit Forschern der University of Salford in Nordwestengland entstanden ist. Sie hat zwei Töne – deshalb der Name – und ist so konzipiert, dass sie ohne elektronische Systeme auskommt und dennoch von Trägern von ANC-Kopfhörern wahrgenommen wird. So trickse die Klingel die ANC-Algorithmen aus, erläutert Škoda. Sie sei „eine analoge Lösung für ein digitales Problem“.
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Škoda DuoBell – The First Bike Bell Designed To Penetrate Noise-Cancelling Headphones
Bei Tests fanden die Forscher aus Salford heraus, dass es bei den ANC-Kopfhörern eine Lücke gibt: eine Frequenz, die die ANC-Systeme nicht ausfiltern. Die Lücke liegt im Bereich zwischen 750 Hertz und 780 Hertz. Eine Klingel für diesen Frequenzbereich zu entwerfen, erwies sich allerdings als nicht ganz einfach, weil die entsprechende Glocke groß sein muss, was auf einem Fahrrad unpraktisch ist.
Eine zweite Glocke für die Duobell
Neben der tiefen hat die Duobell eine zweite Glocke mit einer höheren Frequenz. Für diese haben die Entwickler einen Hammer geschaffen, der sich die Eigenschaft von ANC-Systemen zunutze macht, die am besten gleichmäßige Töne filtern, indem sie eine gegenläufige Schallwelle erzeugen. Die helle Glocke der Duobell emittiert schnelle und unregelmäßige Schläge. Dadurch entstehen Schallwellen, die ANC-Algorithmen nicht schnell genug verarbeiten können, teilte Škoda mit.

Blick ins Innere der Fahrradklingel Duobell von Škoda
(Bild: Škoda)
In Tests zeigte sich, dass Probanden mit ANC-Kopfhörern die Duobell aus einer um 22 Meter größeren Distanz und 5 Sekunden früher wahrnahmen als konventionelle Fahrradklingeln. Das sei der Unterschied Beiseitetreten oder einem Zusammenstoß.
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Dass der Autohersteller Škoda ein Fahrradprodukt herstellt, ist übrigens aus der Unternehmensgeschichte zu verstehen: Angefangen haben die Tschechen als Hersteller von Fahrrädern, bevor das Unternehmen über Motorräder zum Auto kam.
Wann die Duobell auf den Markt kommt, ist noch nicht klar.
(wpl)
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