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Ryzen 9 9950X3D2 „Dual Edition“: Dual-X3D-CPU mit 192 MB L3-Cache kostet 899 US-Dollar


Ryzen 9 9950X3D2 „Dual Edition“: Dual-X3D-CPU mit 192 MB L3-Cache kostet 899 US-Dollar

Bild: AMD

AMD hat den Preis des am 22. April erscheinenden Ryzen 9 9950X3D2 mit doppeltem 3D V-Cache und damit in Summe 208 MB Cache verraten: Die UVP in den USA liegt bei 899 US-Dollar vor Steuern. Damit wird die 16-Kern-CPU – wenig überraschend – AMDs aktuell teuerster Desktop-Prozessor abseits der HEDT- oder Server-Sockel.

Marktstart am 22. April ab 899 US-Dollar

Zwei Wochen vor dem geplanten Marktstart gibt AMD einen Preis für das neue Ryzen-9000-Topmodell bekannt. In den Vereinigten Staaten soll die CPU gemäß unverbindlicher Preisempfehlung 899 US-Dollar kosten, vor Steuern wohlgemerkt. Sollte AMD bei der Umrechnung in Euro ähnlich wie beim R9 9950X3D (Test) vorgehen – hier wurden aus 699 USD in den USA 769 Euro in Europa –, erscheint hierzulande eine unverbindliche Preisempfehlung von 999 Euro realistisch. Abseits der Threadripper- und Epyc-Prozessoren für HEDT-Anwender und Server handelt es sich beim R9 9950X3D2 um die bisher teuersten Ryzen-CPU.

Das große Aushängeschild der neuen Flaggschiff-CPU sind die 192 MB L3-Cache, die sich aus jeweils 32 MB pro CCD-Chiplet plus jeweils 64 MB gestapeltem 3D V-Cache zusammen­setzen. Auf 208 MB kommt AMD im Marketing, wenn die 16 MB L2-Cache dazu gerechnet werden.

Der erste Ryzen 9000 mit 200 Watt TDP

Der 16-Kern-Prozessor mit 32 Threads wird mit 200 Watt TDP antreten, als Maximaltakt sind 5,6 GHz festgelegt. Da die Plattform AM5 voll unterstützt wird, gibt es keinerlei Änderungen an den weiteren Parametern, auch DDR5-5600 ist und bleibt die favorisierte Speicher­unterstützung, wenngleich AMD auch den Prozessoren Overclocking­potenzial sowohl für Speicher und CPU-Kerne einräumt.

Nach wie vor keine Aussagen gibt es bisher zum Maximal­verbrauch PPT, beim Ryzen 9 9950X3D wurden aus 170 Watt unter Dauerlast schon bereits 200 Watt PPT. Der R9 9950X3D2 könnte hier deshalb problemlos auf 230 Watt kommen, sofern entsprechend von AMD freigegeben.

5-10 Prozent schneller in Anwendungen

Bei der möglichen Leistung bleibt AMD vage, erklärt aber, dass 5 bis 10 Prozent Leistungs­steigerung gegenüber dem Ryzen 9 9950X3D bei kreativen Workloads wie DaVinci Resolve, Blender sowie umfangreichen Quellcode-Kompilierungen wie Unreal Engine und Chromium möglich seien. Aber auch Gamer könnten von den zwei X3D-Chiplets profitieren, stellt der Hersteller in Aussicht. Unabhängige Tests dürfte es wie üblich kurz vor dem Marktstart geben.





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LG OLED W6: Besonders dünne LG-OLED-Fernseher starten teurer


LG OLED W6: Besonders dünne LG-OLED-Fernseher starten teurer

Bild: LG

LG verkündet die Verfügbarkeit der neuen OLED-Fernseher der W6-Serie. Das „W“ steht für Wallpaper und meint die besonders flache Ausführung, wodurch Anschlüsse in eine separate Box wandern. Die Montage ist an der Wand vorgesehen. Die Modelle mit 77 Zoll und 83 Zoll Diagonale sind allerdings teurer als ursprünglich angekündigt.

UVP angehoben, Handel unterbietet deutlich

Den OLED Evo W6 mit 77 Zoll (OLED77W69LA) hatte LG Anfang März zum UVP von 5.999 Euro in Aussicht gestellt. Doch jetzt zum Marktstart im Juli liegt die unverbindliche Preisempfehlung bei 6.499 Euro, also 500 Euro darüber.

Beim größeren 83-Zoll-Modell (OLED83W69LA) ist der Preisunterschied zu den vorherigen Angaben noch größer: Statt 7.999 Euro sind es nun 8.999 Euro, also ganze 1.000 Euro mehr. Eine Begründung für die höheren Preise liefert die knappe Pressemitteilung wiederum nicht. LG hatte allerdings bereits Ende März über höhere Preise informiert.

Beide Wallpaper-Fernseher und weitere OLED-Modelle wie der G6 und C6 waren Premieren zur CES Anfang Januar in Las Vegas.

Im Handel werden diese Preisempfehlungen aber unterboten: Das 77-Zoll-Modell wird bei manchen Händlern aktuell für ab 5.099 Euro und der 83-Zoller für ab 6.499 Euro angeboten. Damit liegen die „echten“ Preise bereits deutlich unter den alten UVP.

W6 wird etwas dicker

Die neue Generation der LG OLED W6 fällt mit einer Tiefe von 9,9 mm zwar erneut flach aus, ist allerdings etwas dicker als die Vorgänger. Dafür sind nun Lautsprecher integriert, während zuvor eine externe Soundbar beigelegt wurde. Für den Anschluss wird aber weiterhin eine separate Tuner-Box benötigt, die sogenannte „Zero Connect Box“. Diese ist nun kleiner und verfügt über vier statt bisher drei HDMI-Buchsen. Da Bild- und Tonsignale drahtlos an den Fernseher übertragen werden, kann sie nahezu beliebig aufgestellt werden. Die maximale Reichweite liegt allerdings bei 10 Metern. Die Auflösung 4K UHD wird mit bis zu 165 Hz unterstützt.

Mehr Informationen zu den schlanken OLED-Fernsehern liefern die Produktseiten beim Hersteller:



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Informationsfreiheitsgesetz: Protest gegen Änder­un­­gen durch die Bun­des­re­gierung wächst


In einem offenen Brief an die Bundesregierung fordern 110 zivilgesellschaftliche Organisationen, Medien, Verbände und Initiativen die Rücknahme der geplanten Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Nach ihrer Auffassung kämen die vorgesehenen Anpassungen einer faktischen Abschaffung der viel genutzten Regelung gleich.

De facto Abschaffung der Bürgerkontrolle befürchtet

Das Bündnis wertet die geplanten Änderungen als erheblichen Eingriff in die Informations- und Pressefreiheit sowie in die demokratische Kontrolle staatlichen Handelns. In dem an die Bundesregierung, das Bundesinnenministerium und die Mitglieder des Innenausschusses des Deutschen Bundestages gerichteten offenen Brief warnen die Unterzeichner davor, dass das IFG im Falle einer Verabschiedung der Pläne faktisch seine Wirkung verlieren und der Zugang zu staatlichen Informationen massiv eingeschränkt werden würde. Hinzu kommt, dass die vom Koalitionsausschuss beschlossenen Änderungen nach Auffassung der Verfasser im Widerspruch zu den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags von 2025 stehen. Darin hatten Union und SPD angekündigt, das Informationsfreiheitsgesetz mit einem Mehrwert für Bürger und Verwaltung weiterentwickeln zu wollen. Die nun geplanten Änderungen würden diesem Anspruch jedoch nicht gerecht, sondern stattdessen zu erheblichen Einschränkungen führen.

Mit dem Schreiben (PDF) wollen die Unterzeichner den politischen Druck auf die Bundesregierung im Streit um die Zukunft des Informationsfreiheitsgesetzes erhöhen. Sie fordern die Regierung auf, sämtliche Pläne zur Einschränkung des Gesetzes aufzugeben und das bestehende Recht auf Informationsfreiheit uneingeschränkt zu erhalten.

Anträge wären nur noch wenigen möglich

Die Initiatoren des Schreibens kritisieren insbesondere den geplanten Nachweis eines „berechtigten Interesses“ als Voraussetzung für künftige IFG-Anträge, der zahlreiche Antragsteller ausschließen würde. Nach den Plänen dürften nur noch natürliche Personen entsprechende Anträge stellen, darüber hinaus wolle die Koalition prüfen, ob dieses Recht künftig auf in Deutschland lebende deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger beschränkt werden soll. Damit würden unter anderem zivilgesellschaftliche Organisationen, Journalisten sowie Menschen ohne deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit ausgeschlossen. Zusätzlich sollen weitere Ausnahmeregelungen für Ablehnungen sowie die Abschaffung der Gebührendeckelung von 500 Euro diskutiert werden, wodurch eine Frage schnell mehrere tausend Euro kosten kann. Die Unterzeichner befürchten deshalb, dass ein Großteil der heute zulässigen IFG-Anträge nach den Änderungen nicht mehr möglich wären und ohne nähere Begründung abgelehnt werden könnten.

Nach Ansicht der Organisationen ist das Informationsfreiheitsgesetz seit zwei Jahrzehnten ein zentrales Instrument zur Aufdeckung von Korruption, Machtmissbrauch und Missständen in Behörden. Die geplanten Änderungen würden investigative Berichterstattung deutlich erschweren, die öffentliche Kontrolle staatlichen Handelns schwächen und das Vertrauen in politische Institutionen weiter beschädigen.

Gegenwind wächst schnell an

Die Bundesregierung begründet den Umbau des IFG unter anderem mit Bürokratieabbau, der Stärkung der staatlichen Resilienz sowie dem Schutz kritischer Infrastruktur. Die Unterzeichner des offenen Briefes stellen diese Argumentation allerdings infrage und verweisen darauf, dass das geltende Gesetz bereits heute ausreichende Möglichkeiten biete, sicherheitsrelevante Informationen zu schützen. Stattdessen sehen sie in den Plänen von CDU und SPD die Möglichkeit, ein für Verwaltung und Politik zunehmend unangenehm gewordenes, von der Bevölkerung jedoch intensiv genutztes Kontrollinstrument abzuschaffen. Laut einer im Brief angeführten Studie wünschen sich 83 Prozent der Menschen in Deutschland mehr Transparenz und einen einfacheren Zugang zu Informationen staatlicher Stellen. Eine von FragDenStaat initiierte Petition verzeichnete zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels bereits mehr als 413.000 Unterzeichner.

Auch außerhalb des offenen Briefes ist der Widerstand in den vergangenen Tagen deutlich gewachsen. So befürchten sowohl der Chaos Computer Club als auch die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten von Bund und Ländern (IFK) eine faktische Abschaffung der bisherigen Regelung.

Gesetz soll Ende des Jahres kommen

Nach den Plänen der Bundesregierung soll das Bundesinnenministerium unter der Leitung von Innenminister Alexander Dobrindt in den kommenden Monaten einen entsprechenden Gesetzentwurf ausarbeiten, der zum Ende des Jahres von den Fraktionen beschlossen werden soll.



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Apple gegen EU: Niederlage im Streit um Torwächter-Status des App Stores


Apple hat im Streit mit der Europäischen Kommission um seine Einstufung als Torwächter eine Niederlage erlitten. Das Gericht der Europäischen Union wies die Klagen des Konzerns gegen diese Einstufung von iOS und App Store zurück.

Apple wollte den Torwächter-Status kippen

Die Europäische Kommission hatte Apple im September 2023 unter anderem für iOS und den App Store als sogenannten Torwächter eingestuft. Der Digital Markets Act, kurz DMA, sieht für große Plattformbetreiber besondere Pflichten vor, wenn deren Dienste eine zentrale Vermittlerrolle zwischen Unternehmen und Endnutzern einnehmen.

Für Apple hat diese Einstufung konkrete Folgen. Der Konzern muss beispielsweise den Vertrieb von Apps über alternative App-Marktplätze oder direkt über das Web ermöglichen. Auch dürfen Entwickler Nutzer auf alternative Möglichkeiten zum Kauf digitaler Inhalte hinweisen.

Apple ging gegen die Entscheidung der Kommission gerichtlich vor. Unter anderem wandte sich das Unternehmen gegen die Einstufung des App Stores als einheitlichen zentralen Plattformdienst und gegen Bestimmungen des DMA zur Interoperabilität.

Mehrere App Stores gelten als ein Dienst

Das Gericht folgte der Argumentation des Konzerns nicht. Nach Ansicht der Richter stellen die verschiedenen Versionen des App Stores einen einzigen zentralen Plattformdienst dar. Dabei spielt es keine Rolle, ob der jeweilige Store auf einem iPhone, iPad, Mac, einer Apple Watch oder einem Apple TV genutzt wird.

Alle App Stores verfolgen dem Urteil zufolge denselben grundlegenden Zweck: Sie bringen Software-Entwickler und Endnutzer zusammen und erleichtern den Vertrieb von Anwendungen. Unterschiede zwischen den jeweiligen Geräten rechtfertigen nach Auffassung des Gerichts keine Aufteilung in mehrere getrennte Plattformdienste.

Genau diese Trennung hatte Apple angestrebt. Nach der Argumentation Apples würde lediglich der iOS-App-Store den für eine Torwächter-Einstufung erforderlichen Nutzer-Schwellenwert erreichen, der bei 45 Millionen monatlich aktiven Nutzern liegt.

Auch Apples Einwand gegen die im DMA vorgesehenen Interoperabilitätsverpflichtungen half dem Unternehmen nicht weiter. Das Gericht erklärte diesen Teil der Klage für unzulässig. Die von Apple angegriffene DMA-Regel war weder Grundlage für die Einstufung als Torwächter noch unmittelbar mit dieser Entscheidung verbunden.

iMessage bleibt ein Sonderfall

Separat befasste sich das Gericht mit iMessage. Die Kommission hatte den Nachrichtendienst zwar als zentralen Plattformdienst eingestuft, Apple jedoch nach einer Marktuntersuchung nicht als Torwächter für iMessage benannt. Für den Messenger gelten daher keine DMA-Verpflichtungen aufgrund einer Torwächter-Einstufung.

Die Klagen Apples gegen die entsprechenden Feststellungen und die Marktuntersuchung erklärte das Gericht für unzulässig. Allein die Einstufung von iMessage als zentraler Plattformdienst verändere die Rechtsstellung von Apple nicht verbindlich.

Das Urteil muss allerdings noch nicht das letzte Wort sein. Apple kann innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen nach Zustellung ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Gerichtshof der Europäischen Union einlegen.



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