Künstliche Intelligenz
Überwachungssoftware: SPD will Palantir auf Bundesebene blockieren
Die SPD positioniert sich klar gegen einen Einsatz der umstrittenen Analyse-Software Palantir, wie die Tageszeitung „Welt“ berichtet. „Ich sehe nicht, dass Palantir für die Bundesbehörden kommt“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) der Welt. Auch aus der SPD-Bundestagsfraktion heißt es unmissverständlich, eine bundesweite Nutzung werde es mit der SPD nicht geben.
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Damit reagiert die Partei nicht zuletzt auf monatelangen Druck aus der Zivilgesellschaft. Auch die Kampagnenorganisation Campact hatte mit einer breit angelegten Protestaktion gegen den Einsatz der US-Software mobilisiert. Über 450.000 Menschen unterzeichneten einen Appell an die Justizministerin. Dass Hubig Palantir nun eine Absage erteilt, wertet die Organisation als Erfolg ihrer Kampagne.
Streit um Überwachungssoftware
Palantir ist ein US-amerikanisches Technologieunternehmen, das unter anderem von Tech-Milliardär Peter Thiel mitgegründet wurde. Palantirs Software „Gotham“ ermöglicht es Sicherheitsbehörden, große Datenmengen aus unterschiedlichen Quellen zusammenzuführen und automatisiert auszuwerten. Kritiker warnen vor weitreichenden Überwachungsmöglichkeiten, mangelnder Transparenz und potenziellen Eingriffen in Grundrechte. Zudem wird die Abhängigkeit von einem US-Konzern vor dem Hintergrund geopolitischer Spannungen als sicherheitspolitisches Risiko diskutiert.
Unter der früheren Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) war im Bundesinnenministerium entschieden worden, beim Bund nicht auf Palantir zu setzen, sondern eigene Kompetenzen für Big-Data-Analysen auszubauen. Mit dem Amtsantritt von Alexander Dobrindt (CSU) im Mai 2025 änderte sich diese Linie. Dobrindt zeigte sich offen für den Einsatz entsprechender Analyse-Software.
Aktuell wird im Bund-Länder-Programm P20 jedoch geprüft, wie die Auswerte- und Analysefähigkeit beschleunigt im sogenannten P20-Datenhaus implementiert werden kann. Laut Bundesregierung werden verschiedene Auswerte- und Analysesoftwarelösungen „produkt- und technologieoffen“ betrachtet – darunter auch die Softwarelösung des Unternehmens Palantir Technologies GmbH.
Zugleich verweist die Bundesregierung auf den Koalitionsvertrag: Sicherheitsbehörden sollen für bestimmte Zwecke unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Vorgaben und digitaler Souveränität automatisierte Datenrecherche und -analyse, auch mittels Künstlicher Intelligenz, vornehmen können. Entsprechende Befugnisse sind Teil des Gesetzespakets zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse und des Sofortprogramms der Bundesregierung. Eine konkrete Produktentscheidung sei mit der gesetzlichen Grundlage jedoch ausdrücklich nicht verbunden. Welche Software am Ende für die automatisierte Datenanalyse beim Bund zum Einsatz kommen könnte, ist daher weiterhin offen.
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Auch die Grünen hatten sich ursprünglich kritisch gegenüber Palantir positioniert. In Baden-Württemberg jedoch stimmte die grün-schwarze Koalition schließlich der Nutzung der Software zu. Hintergrund war ein bereits geschlossener Vertrag des Innenministeriums sowie ein politischer Kompromiss im Zusammenhang mit anderen Gesetzesvorhaben. Vertreter der Grünen betonten, man hätte „lieber keinen Vertrag mit Palantir“ abgeschlossen, sehe sich jedoch an bestehende Vereinbarungen gebunden. Die Entscheidung sorgte parteiintern wie auch in der Zivilgesellschaft für Kritik. Datenschützer und Bürgerrechtsorganisationen kündigten rechtliche Schritte an oder haben diese bereits eingeleitet.
Einsatz in mehreren Bundesländern
Ungeachtet der SPD-Position auf Bundesebene wird Palantir in mehreren unionsgeführten Bundesländern bereits eingesetzt – darunter Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen, teils in eingeschränkter Form. Auch Baden-Württemberg plant die Nutzung als Übergangslösung. Die rechtlichen Grundlagen sind jedoch umstritten; das Bundesverfassungsgericht hat in einzelnen Fällen bereits strenge Vorgaben gemacht.
Die Absage der SPD auf Bundesebene hat daher vorerst vor allem symbolischen Charakter. In Ländern wie Bayern dürfte Palantir weiterhin genutzt werden. Zudem ist offen, welche konkrete Lösung im Datenhaus des Bundes am Ende integriert wird. Die Bundesregierung prüft verschiedene Softwareangebote, ohne sich bislang auf einen Anbieter festzulegen. Der Konflikt um Palantir ist mit der SPD-Entscheidung nicht beendet.
Schweiz: Kein Abschluss trotz intensiver Bemühungen
Ein Blick in die Schweiz zeigt, dass ein anderer Weg möglich ist. Dort bemühte sich Palantir laut Recherchen des Onlinemagazins „Republik“ intensiv um Aufträge bei Militär, Polizei und Gesundheitsbehörden. Aus zitierten Verwaltungsakten geht hervor, dass es wiederholt Kontakte zwischen dem Unternehmen und Schweizer Stellen gab. Zu einem Vertragsabschluss kam es jedoch offenbar nicht.
Stattdessen sorgt Palantir nun juristisch für Schlagzeilen: Das Unternehmen will vor dem Handelsgericht Zürich eine Gegendarstellung gegen die „Republik“ durchsetzen, nachdem das Magazin entsprechende Forderungen zurückgewiesen hatte. Beobachter sprechen bereits von einem „Streisand-Effekt“, da das Vorgehen zusätzliche Aufmerksamkeit erzeugt hat. Faktisch bleibt jedoch: Trotz Werbens und Gesprächen entschied sich die Schweiz bislang gegen einen Einsatz der Software – ein Kontrast zur weiterhin kontroversen Debatte in Deutschland.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Südkorea: Mobilprovider versprechen einheitliche Mindestdatenrate von 400 kbit/s
Südkoreas größte Mobilfunkprovider werden die Datenrate in ihren Tarifen nach dem Ausschöpfen des Datenvolumens nur noch auf 400 kbit/s drosseln, um etwa Messenger und Kartendienste benutzbar zu lassen. Das berichtet die Nachrichtenagentur Yonhap unter Berufung auf das Wissenschafts- und IKT-Ministerium, das die Einigung mit SK Telecom, KT und LG Uplus erzielt hat. Von dem Schritt sollen fast 7,2 Millionen Kunden und Kundinnen profitieren, die keinen Vertrag mit einem unbegrenzten Datenvolumen besitzen. Die sollen zusammen etwa 190 Millionen Euro im Jahr einsparen, weil es unter Umständen nicht mehr nötig sein wird, Datenvolumen teuer nachzubuchen. Die Änderungen sollen demnach bis Ende Juni umgesetzt werden.
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Als vertrauensbildende Maßnahme
Zusätzlich zur Erhöhung der minimalen Datenrate hat die Regierung demnach auch noch erreicht, dass die Kontingente für Sprachanrufe und SMS-Nachrichten erweitert werden, die alten Menschen über 65 Jahren in Tarifen mit eingeschränktem Leistungsumfang zur Verfügung stehen. Davon sollen insgesamt 1,4 Millionen Senioren und Seniorinnen profitieren. Mit beiden Maßnahmen sollen die Provider dem Ministerium zufolge auch Vertrauen zurückgewinnen, das sie beispielsweise mit massiven Datenlecks verspielt haben. Das Recht auf Zugang zu Daten für Kommunikationszwecke müsse zudem gestärkt werden, „um die alltägliche Kommunikation und den grundlegenden Zugang zu Informationen für alle zu gewährleisten“, zitiert Yonhap.
Dass die Datenrate in Mobilfunktarifen massiv gedrosselt wird, wenn das gebuchte Volumen aufgebraucht ist, ist auch hierzulande eine übliche Praxis, wenn auch nicht ohne positive Ausnahme. Normalerweise kann man dann nur noch mit 64 kbit/s weitersurfen, was für eine sinnvolle Nutzung viel zu wenig ist. Die meisten Anwendungen funktionieren damit überhaupt nicht. Je nach Tarif sind aber trotzdem noch stärkere Drosselungen auf 32 oder gar 16 kbit/s üblich. Es gibt sogar Tarife, in denen das Internet komplett gesperrt wird, in der Praxis haben die Drosselungen aber fast vergleichbare Folgen. Gleichzeitig nutzen einige Anbieter die Notlage von Nutzern und Nutzerinnen ohne verbleibendes Datenvolumen gnadenlos aus, nachgebuchte Mengen sind dann viel teurer als das im Vertrag enthaltene.
(mho)
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Isar Aerospace: Startversuch für deutsche Spectrum-Rakete abgebrochen
Ein Startversuch für die vom bayerischen Raumfahrt-Unternehmen Isar Aerospace entwickelte Spectrum-Rakete ist am Donnerstagabend am norwegischen Weltraumbahnhof Andøya abgebrochen worden. „Isar Aerospace nimmt Abstand vom heutigen Startversuch, um ein Leck in einem Druckbehälter zu untersuchen“, teilte das Unternehmen eine gute Stunde vor dem geplanten Abheben mit. Die entsprechenden Teams machten sich ein Bild und würden dann über die nächsten Schritte entscheiden.
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Einen ersten Startversuch hatte das Unternehmen vor gut einem Jahr unternommen – damals endete die Rakete nach rund 30 Sekunden Flug in einem Feuerball und stürzte ins Meer.
Konkurrenz zu Space X
Für den zweiten Versuch hat die Rakete fünf Forschungssatelliten und ein wissenschaftliches Experiment an Bord. Die Satelliten sollen auf eine Umlaufbahn gebracht werden. Isar Aerospace hatte sich zum Ziel gesetzt, die Spectrum-Rakete schneller für die kommerzielle Raumfahrt tauglich zu machen als das der US-Konkurrent Space X geschafft hat, der vier Versuche benötigt hatte.
Zuletzt waren geplante Startversuche mehrmals verschoben worden – aus technischen Gründen, jüngst aber auch, weil ein norwegischer Fischer mit seinem Boot die Sicherheitszone nicht rechtzeitig verlassen hatte.
Große Hoffnung der europäischen Raumfahrtindustrie
Auf der Spectrum, die bis zu einer Tonne Last transportieren kann, ruhen große Hoffnungen der europäischen Raumfahrtindustrie. Sie soll nach der Serienreife zivile und militärische Satelliten in erdnahe Umlaufbahnen wenige hundert Kilometer über dem Erdboden bringen. Nach Worten von Isar-Aerospace-Chef Daniel Metzler ist das Unternehmen jetzt schon bis zum Jahr 2028 ausgebucht, obwohl die Rakete nicht serienreif ist.
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Europa ist derzeit vor allem auf das US-Unternehmen Space X des Milliardärs Elon Musk angewiesen, um Satelliten ins All befördern zu können. Nach den Worten Metzlers starteten die USA im vergangenen Jahr 198 Raketen, der Rest der Welt 124, Europa lediglich acht.
Der Manager zeigte sich überzeugt, dass es gelingen werde, die Umlaufbahn zu erreichen. „Absagen sind ein Teil der Raumfahrtindustrie“, sagte Metzler. „Jeder Versuch bringt uns wertvolle Erfahrungen und schult uns auf unserem Weg in den Orbit“, erklärte er.
(mho)
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Geschädigte für Klagen gegen Meta gesucht: Werbung auf Instagram & Co. gesperrt
Der US-Konzern Meta entfernt unter anderem auf Instagram und Facebook Werbeanzeigen von Anwaltskanzleien, mit denen sie nach Personen gesucht haben, die gegen ebendiese Plattformen klagen wollen. Das hat das US-Magazin Axios entdeckt und später eine Bestätigung von Meta erhalten. Die Anwaltskanzleien hoffen demnach auf zahlreiche neue Klienten, die Meta vorwerfen, ihnen mit der Gestaltung der sozialen Netzwerke geschadet zu haben und dafür lukrativen Schadenersatz bekommen könnten. Mit den Werbeanzeigen haben die Anwaltskanzleien auf zwei mit großer Spannung verfolgte Gerichtsverfahren in den USA reagiert, an deren Ende entschieden wurde, dass die Verantwortlichen der sozialen Netzwerke für Schäden von Nutzenden haften.
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Widerstand von Meta
Laut Axios suchen Kanzleien überall in den USA nach Menschen, die meinen, durch soziale Netzwerke geschädigt worden zu sein. Die könnten vor Gericht hohe Schadenersatzsummen verlangen, woran die Kanzleien mitverdienen würden. Das US-Magazin hatte mehr als ein Dutzend deaktivierter Werbeanzeigen gefunden, die sich an solche Menschen gerichtet haben. Darin hieß es etwa, dass Plattformen wie jene von Meta um die Gefahren gewusst hätten. Meta hat sich bei der Löschung demnach auf die eigenen Nutzungsbedingungen berufen und erklärt, dass die Anzeigen negative juristische Folgen für den Konzern haben könnten. Man werde es nicht zulassen, dass Anwälte und Anwältinnen von den Plattformen profitieren, deren Schädlichkeit sie behaupten, zitiert Reuters den Konzernsprecher.
Die wegweisenden Prozesse sind Ende März in den US-Bundesstaaten Kalifornien und New Mexico zu Ende gegangen, mit potenziell weitreichenden Folgen. In Los Angeles wurden Meta und Google zu Schadenersatz in Höhe von sechs Millionen US-Dollar verurteilt, die Entscheidung könnte sich als richtungsweisend für Tausende ähnliche Verfahren gegen Tech-Unternehmen erweisen. In New Mexico hat eine Jury parallel eine Geldstrafe von 375 Millionen US-Dollar gegen Meta verhängt, weil der Facebook- und Instagram-Konzern wissentlich die Gesundheit von Kindern gefährdet habe. Auch hier dürfte es sich nur um den Auftakt zu zahlreichen weiteren Urteilen gehandelt haben. Für ähnliche Entscheidungen suchen die Kanzleien Mandanten, aber zunächst nicht mehr bei Instagram & Co.
(mho)
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