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Social Media: Griechenland will Unter-15-Jährigen Digital-Riegel vorschieben


In der griechischen Politik deutet sich ein digitaler Paukenschlag an, der weit über die Grenzen des Mittelmeerstaates hinaus Beachtung finden dürfte. Die Regierung unter Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis bereitet derzeit ein Gesetz vor, das die Nutzung sozialer Medien für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren landesweit untersagen soll; in Griechenland beginnt die Strafmündigkeit mit der Vollendung des 15. Lebensjahres.

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Damit schlägt Athen einen deutlich restriktiveren Kurs ein als etwa Portugal, wo Eltern über eine Freischaltung mitentscheiden dürfen. In Griechenland soll das Verbot universell gelten: Kommen soll ein staatlich verordneter digitaler Schutzraum, der keinen elterlichen Ermessensspielraum lässt.

Hinter den Kulissen arbeiten die Ministerien für Justiz, digitale Verwaltung und Gesundheit laut Euractiv unter Hochdruck an der rechtlichen Ausgestaltung. Ursprünglich war die Präsentation des Entwurfs bereits für diese Woche vorgesehen. Doch aus Regierungskreisen verlautete nun, der Termin sei auf Anfang März verschoben worden.

Mitsotakis selbst habe das Dossier zur Chefsache erklärt, heißt es in dem Bericht. Für den Konservativen gehe es dabei nicht nur um Jugendschutz, sondern auch um strategisches politisches Kalkül: Er strebt einen parteiübergreifenden Konsens an, der ihm im Hinblick auf eine anstehende Verfassungsreform den Rücken stärken soll.

Technisches Herzstück der Verbotsstrategie ist eine bereits existierende Lösung: Die Kids Wallet. Diese App wird in Griechenland bereits verwendet, um den Verkauf von Tabak und Alkohol an Minderjährige zu unterbinden. Das System funktioniert über eine Kopplung der Geräte von Eltern und Kindern. Die App generiert einen Barcode, der das Alter verifiziert, ohne unnötig viele persönliche Daten preiszugeben. Was im stationären Handel durch das Scannen an der Kasse erfolgt, soll nun auf die digitale Welt übertragen werden. Plattformbetreiber müssten die Verifizierung über die digitale Brieftasche direkt in ihre Registrierungsprozesse integrieren. Wer sich nicht daran hält, dem drohen empfindliche Bußgelder.

Trotz der bestehenden technologischen Basis stehen dem Vorhaben Hürden entgegen. Branchenvertreter geben zu bedenken, dass ein isoliertes Verbot sozialer Netzwerke zu rechtlichen Inkonsistenzen führen könnte. Auch wenn Instagram, TikTok, Facebook & Co. für Unter-15-Jährige gesperrt würden, blieben andere problematische Bereiche des Netzes wie Pornografie, Online-Glücksspiel oder gewaltintensive Gaming-Plattformen zunächst unberücksichtigt.

Gegner der Initiative monieren, dass diese Ungleichbehandlung vor Gericht kaum Bestand haben dürfte. Mit Klagen aus der Branche ist zu rechnen. Zudem formiert sich Widerstand unter Juristen: Sie prüfen, ob ein solch weitreichendes Verbot die Meinungsfreiheit der Jugendlichen unverhältnismäßig einschränkt.

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Ein weiteres Problem ist die praktische Durchsetzbarkeit. Da die Nutzung der Kids Wallet bisher auf freiwilliger Basis erfolgt, bleibt zunächst offen, wie der Staat eine flächendeckende Installation erzwingen könnte. Zudem sind Jugendliche für ihren Einfallsreichtum bekannt: Schon jetzt berichten Beobachter von einfachen Umgehungsstrategien, bei denen etwa Screenshots von Barcodes älterer Heranwachsender oder der Eltern untereinander geteilt werden, um Alterskontrollen auszuhebeln. Ohne eine wasserdichte biometrische Koppelung oder eine Ausweispflicht könnte das digitale Verbotsschild so rasch zum Papiertiger werden.

Trotz dieser Zweifel erfährt die Regierung auch Rückhalt. Die Psychologin Maribelle Vogopoulou betonte gegenüber Euractiv, dass sich viele Eltern angesichts der digitalen Dynamik machtlos und überfordert fühlten. Die negativen Auswirkungen eines ungebremsten Social-Media-Konsums seien in den Praxen längst Alltag. Berichtet werde von sinkender Konzentrationsfähigkeit, schlechteren schulischen Leistungen und einer Zunahme von Aggressivität sowie Schlafstörungen. Ohne einen klaren gesetzlichen Rahmen ließen sich diese Phänomene kaum stoppen.

Der restriktive Kurs findet auch in Deutschland Nachahmer. Auf ihrem jüngsten Bundesparteitag in Stuttgart beschloss die CDU, dass die Bundesregierung eine gesetzliche Altersgrenze von 14 Jahren für die Nutzung sozialer Netzwerke einführen soll. Unter dem Motto „verantwortungsvolles digitales Erwachsenwerden“ sieht das Konzept vor, dass Kinder bis 14 Jahre komplett ausgesperrt werden, während für 14- bis 16-Jährige spezielle, eingeschränkte Jugendversionen der Dienste bereitgestellt werden müssen. Erst für Ältere soll der Zugriff uneingeschränkt möglich sein.

Zwischen den großen Volksparteien herrscht hierzulande mittlerweile seltene Einigkeit. Auch die SPD hat ihre ursprüngliche Ablehnung aufgegeben. Ein Impulspapier der Sozialdemokraten sieht nahezu identische Altersabstufungen vor. Zur technischen Umsetzung setzt die SPD auf die EUDI-Wallet. Doch auch hier regt sich Widerstand: Tech-Verbände, Kinder- und Bürgerrechtler bezweifeln die Wirksamkeit eines solchen Banns. Eine Studie für das EU-Parlament goss zusätzlich Wasser in den Wein der Regulierer. Die Forscher kamen zum Schluss, dass eine flächendeckende Altersverifikation in einer liberalen Demokratie kaum rechtssicher und praktisch umsetzbar sei.

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(nie)



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Durch Werbung: AfD-Abgeordnete machten mit Bundestagsreden bei YouTube Kasse


Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz (CSU) kritisiert die offenbar wieder eingestellte Praxis von AfD-Bundestagsabgeordneten, mit der Veröffentlichung von Bundestagsreden bei YouTube Werbeeinnahmen zu generieren. „Als Vorsitzende der Rechtsstellungskommission und Abgeordnete halte ich es für problematisch und unzulässig, wenn Abgeordnete mit der Veröffentlichung von Plenarreden auf Social-Media-Kanälen Einnahmen aus Werbung erzielen“, sagte sie der Welt und dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Mit der Abgeordnetenentschädigung seien alle mandatsbezogenen Tätigkeiten abdeckt. Dies habe der Gesetzgeber auch so geregelt.

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Lindholz fügte hinzu: „Aus meiner Sicht ist es vollkommen klar, dass für Plenarreden keine zusätzlichen Einkünfte erzielt werden dürfen. Dieser Auffassung, die die Fraktionen teilen, hat sich auch die AfD angeschlossen und wird in Zukunft keine Monetarisierung von Social-Media-Beiträgen mit parlamentarischem Bezug vornehmen.“

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, hatte nach einer Sitzung der Rechtstellungskommission des Bundestags-Ältestenrates eine Stellungnahme abgegeben, die dem RND (Paywall) vorliegt. Darin heißt es, die AfD-Bundestagsfraktion schließe sich „aus Gründen der Praktikabilität der Auffassung an, dass eine Monetarisierung von Beiträgen mit parlamentarischem Bezug durch Mitglieder des Bundestages auf Social-Media-Kanälen nicht erfolgt. Die bisherigen Fälle unserer Fraktion sind nach unserer Einschätzung inzwischen sämtlich erledigt; eine Monetarisierung findet in keinem Falle (mehr) statt.“

Aus AfD-Kreisen hieß es laut RND, es habe sich nur um „zwei oder drei“ Abgeordnete gehandelt, darunter Brandner selbst. Die Beträge seien von den Abgeordneten zurückerstattet worden. Der Welt sagte ein Sprecher der AfD-Fraktion: „Der Fraktion waren entsprechende Praktiken nicht bekannt, da die Verantwortung für die Veröffentlichung von Videos auf den Kanälen der Abgeordneten nicht in der Zuständigkeit der Fraktion liegt. Die AfD-Fraktion rät ihren Mitgliedern, politische Videos nicht zu monetarisieren.“

Brandner selbst kündigte in der Zeitung Junge Freiheit an, sämtliche Einnahmen, die er mit seinem YouTube-Account verdiente, an die Bundestagsverwaltung zurückzuzahlen. Die Monetarisierung seines Accounts habe 2024 begonnen. Insgesamt geht es Medium zufolge um rund 15.000 Euro. „Den konkreten Betrag hatte ich als Rücklage für Rechtsstreitigkeiten zur Verteidigung der Meinungsfreiheit vorgesehen. Meine Kosten in dem Zusammenhang gehen in den hohen fünfstelligen Bereich“, betonte Brandner.

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Brandner sagte, nachdem er die Einkünfte der Bundestagsverwaltung gemeldet habe, möglicherweise verspätet, habe die Bundestagsverwaltung nach der genauen Bezeichnung der Tätigkeit gefragt und anschließend mögliche Verstöße gegen das Abgeordnetengesetz zur Sprache gebracht. Das habe er zum Anlass genommen, den Sachverhalt in der Rechtsstellungskommission des Parlaments nach seiner Erinnerung zweimal zu thematisieren. Rückblickend sagte Brandner, „die Zweifel, die ich nun nachträglich habe, hätten bereits vorher bei mir vorhanden sein sollen“.

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(afl)



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Autark im Ernstfall: Kurbelgeneratoren als Alternative zum Kurbelradio


Ergibt es wirklich Sinn, für den Fall eines Stromausfalls ein Kurbelradio zu kaufen, oder ist der Muskelkater im Krisenfall vergebens? Zwar empfiehlt der Bund, ein vom Stromnetz unabhängiges Radio für den Krisenfall bereitzuhalten, doch in unserem Vergleichstest von sieben aktuellen Notfallradios erwiesen sich die kleinen, ausklappbaren Kurbeln größtenteils als enttäuschend schwach. Das Drehen war bereits nach wenigen Minuten sehr anstrengend und lieferte oft nur Strom für weit weniger als eine Stunde UKW-Betrieb.

Bei Online-Händlern gibt es vielversprechende Alternativen: Die dort erhältlichen Kurbelgeneratoren (teils mit eingebauter Powerbank) sind oft etwas größer und versprechen stabile Kurbeln, die statt eines Krampfs im Arm ordentlich Leistung liefern. Wer ein entladenes Radio über USB anschließt, kann es deutlich länger wieder zum Leben erwecken – so zumindest die Idee. In diesem Artikel überprüfen wir, ob die Kombination aus einem Kurbelgenerator und einem handelsüblichen, kleinen Radio im Ernstfall wirklich stundenlangen Empfang ermöglicht.

  • Taugen Kurbelradios im Stromausfall wirklich – oder gibt es bessere Lösungen als die mühsamen Mini-Kurbeln?
  • Wir prüfen, ob größere Handkurbelgeneratoren ein entladenes Radio länger und zuverlässiger mit Strom versorgen können.
  • Der Test vergleicht drei Geräte in unterschiedlichen Größen und Preisklassen und bewertet auch Zusatzfunktionen wie die einer Nottaschenlampe.

Es treten an: die Powerbank „Captok Portable Generator 22.5 Ah“, das winzige „Babominimer USB Handkurbel Ladegerät“ ohne eigenen Akku sowie das „Hand Cranked Power Supply XY-201L-1“ mit einem 15-Ah-Akku. Im Test untersuchen wir außerdem die übrigen Fähigkeiten der „Kurbelkisten“, darunter die gemessene Akku-Kapazität und ihre Tauglichkeit als Nottaschenlampe.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Autark im Ernstfall: Kurbelgeneratoren als Alternative zum Kurbelradio“.
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Samsung setzt auf LCDs, Bilderrahmen und Fußballfans


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Samsung, der koreanische Marktführer bei Fernsehern, bringt nach eigenen Angaben OLED-TVs und LCD-TVs künftig auf dieselbe Qualitätsstufe. Aber natürlich nicht irgendwelche LCDs, sondern solche mit Micro-RGB-LEDs im Backlight.

Die winzigen Leuchtdioden in den LCD-TVs von Samsung bestehen aus einem Cluster aus roten grünen und blauen Dioden in einem gemeinsamen Gehäuse, jedes Farbsegment misst laut Samsung etwa 100 Mikrometer in der Länge – deshalb Samsungs Bezeichnung als MicroRGB-LEDs. Die ursprüngliche Idee von Micro-LEDs war, dass die Kantenlänge des gesamten LED-Gehäuses bis zu 100 Mikrometer misst. Aber um solche Haarspalterei soll es hier nicht gehen (ein menschliches Haar ist zwischen 40 bis 100 Mikrometer dünn).



Winzige RGB-Leuchtdioden im Backlight von Samsungs MicroRGB-LED-TVs leuchten durch die LCD-Schicht, der Energiebedarf liegt laut Samsung deutlich unter dem von TVs mit weißen Micro-LEDs.

(Bild: Ulrike Kuhlmann / heise medien)

Entscheidender ist, dass Samsung für die mit farbigen Micro-LEDs ausgestatteten LCD-TVs eine ebenso gute Bildqualität verspricht wie für Geräte mit selbstleuchtenden OLED-Panels. In einer Präsentation konnten wir uns von der enormen Farbsättigung der neuen Modelle überzeugen. Die kräftigen Farben wirken sich auch positiv auf die Kontrastwahrnehmung aus, wobei der Schwarzwert der MicroRGB-LED-TVs ohnehin sehr gut ist. Allerdings bleibt es bei einer, wenn auch geringen Blickwinkelabhängigkeit der Darstellung.

In diesem Jahr bietet Samsung zwei LCD-TV-Serien mit MicroRGB-LEDs im Backlight an: R95H und R85H, jeweils in 65 Zoll, 75 Zoll und 85 Zoll; in der 85er-Reihe finden sich zusätzlich ein 100 Zöller und ein 55 Zöller. Die R95H-Modelle haben mehr Dimming-Zonen, nutzen eine bessere CPU, besitzen eine mattierte, spiegelfreie Oberfläche und ein leicht abweichendes Design mit mittig platziertem Stand.



Die LCD-TVs aus Samsungs R95H-Serie erzeugen mit winzigen RGB-LEDs im Backlight beeindruckende Farben.

(Bild: Ulrike Kuhlmann / heise medien)

Aus Samsung-Sicht ist die verstärkte Zuwendung zu den LCDs nachvollziehbar, denn die eigene QD-OLED-Fertigung ist teuer und in der Diagonale begrenzt. Alternativ kommt derzeit nur Konkurrent LG Display als Lieferant von WOLEDs in Frage. LCD-Panels stellt Samsung zwar nicht selbst her, hat aber durch die eigene Backlight-Entwicklung mehr Möglichkeiten, sich vom Mitbewerb abzusetzen.

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Aktuell hat das Unternehmen noch vier OLED-TV-Serien im Programm, eine davon (S95H) ist die Fortführung der Vorjahresgeräte (S95F). Das Topmodell, der schicke S99H, ist in Diagonalen von 55 bis 85 Zoll erhältlich. Sein mattiertes Display hängt wie ein Bild in der etwas breiteren TV-Einfassung. Er erreicht laut Samsung eine um 35 Prozent höhere Spitzenleuchtdichte, was sich in HDR-Sequenzen bemerkbar macht.



Der S99H beeindruckt nicht nur mit inneren (Bild-)Werten, auch äußerlich macht er richtig was her.

(Bild: Ulrike Kuhlmann / heise medien)

Bis auf den explizit als Bilderrahmenfernseher angebotenen The Frame Pro werden derzeit keine TV-Modell mit Samsungs One Connect-Box ausgeliefert. Die Topmodelle R95H und S99H lassen sich optional um eine drahtlose One-Connect-Box erweitern. Dann stehen zusätzlich zu den vier HDMI-Eingängen im TV vier weitere in der Box zur Verfügung. Die drahtlose Signalbox kostet einige hundert Euro, was sich offenbar selbst bei den teureren TV-Geräten nicht gerechnet hat.



Das fein mattierte Display des OLED-Topmodells S99H hängt wie ein Bild im TV-Rahmen.

(Bild: Ulrike Kuhlmann / heise medien)

Aber: Samsung erlaubt am S99H den Bilderrahmenmodus, er darf also über längere Zeit denselben Bildinhalt anzeigen. Das ist ein absolutes Novum bei Fernsehern mit organischem Display. Bislang aktivieren OLED-TVs nach kurzer Anzeige eines Standbilds automatisch einen im Wesentlichen schwarzen Bildschirmschoner. Die Bilderrahmenfunktion wird zwar anders als beim Frame nicht automatisch aktiviert, wenn der Fernseher in den Ruhezustand wechselt. Der Fernseher gibt aber Zugriff auf Samsungs Art Store, um Kunstwerke oder auch eigene Bilder anzuzeigen. Wir haben nachgefragt, wie Samsung mit möglichem Einbrennen nach exzessivem Gebrauch der Bilderrahmenfunktion umgehen will. Eine Antwort steht noch aus.

Samsung hat seinen neuen OLEDs nach eigenen Angaben eine dickere organische Leuchtschicht spendiert, wobei „dicker“ im Grunde ein zusätzlicher Layer bedeutet, was auch zusätzlich kostet. Im Gegenzug leuchten die TVs heller beziehungsweise benötigen bei gleicher Leuchtdichte ein Drittel weniger Energie als die Vorjahresmodelle.

Trotz der Modellvielfalt scheint es so, als wolle Samsung die QD-OLED-Fertigung für den TV-Bereich nicht weiter ausbauen. Die kürzlich angekündigte Änderung der Pixelstruktur von im Dreieck angeordneten Subpixeln (sogenannte Diamond-Struktur) in die für LCDs üblichen RGB-Streifen wird im Monitorbereich erst im kommenden Jahr kommen, erklärte uns ein Samsung-Mitarbeiter. Ob sie bei Fernsehern jemals eingesetzt wird, ließ der Hersteller offen.

Angesichts des verstärkten Hangs zum MicroRGB-LED-Backlight im LCD-TV scheint uns das aber fraglich, denn es würde enorme Investitionskosten erfordern, die sich im preissensitiven TV-Segment kaum wieder einspielen ließen. Und nicht zuletzt dürfte die starke Konkurrenz aus China dagegensprechen, die den Markt derzeit mit niedrigen Preisen quasi von hinten aufrollt.



Samsung hat auch echte RGB-LED-Displays im Programm, also Displays, in denen für jeden Bildpunkt eine LED zuständig ist. Die großen Schirme fallen aber weniger unter die Rubrik „Fernseher“, sondern werden eher als Public Displays angeboten.

(Bild: Ulrike Kuhlmann / heise medien)

Ein witziges Gimmick neben den vielen KI-Funktionen zur leichteren Bedienung des TVs hat Samsung seinen 2026er-Geräten spendiert: den KI-Fußballmodus. Mit ihm kann man während einer Übertragung entweder die Stadiongeräusche herunterdrehen, um den Kommentar besser zu verstehen. Oder man dreht dem Kommentator den Saft ab und kommentiert das Spiel stattdessen selbst.

Das Ganze funktioniert im Fußballmodus in einem Untermenü über zwei Slider. Und weil die Funktion auch für andere Gelegenheiten hilfreich sein kann, hat Samsung sie zusätzlich im Modus AI-Sound integriert, um Hintergrundgeräusche oder Sprache zu reduzieren oder zu verstärken.


(uk)



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