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Probleme mit Lüftersteuerung: Nvidia zieht GeForce-Treiber 595.59 zurück


Der GeForce-Treiber 595.59 macht Probleme, so massive Probleme, dass Nvidia den Download des Treibers nicht mehr anbietet, während die Spezialisten der Firma auf Ursachenforschung gehen.

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Eigentlich war der Treiber als optimierter „Game ready“-Treiber für den Titel Resident Evil: Requiem am 26. Februar online gegangen. Er sollte optimal für die Performance des neuen Survival-Horror-Spiels von Capcom abgestimmt sein, welches am 27. Februar in den Verkauf ging. Doch schon am Releasetag des Treibers, also noch vor Resident Evil: Requiem, mehrten sich Nutzerberichte, die von Problemen mit der Lüftersteuerung auf ihren hochgezüchteten GeForce-Grafikkarten berichteten.

Die Probleme reichten von ungewöhnlich niedrigen Taktraten über Stabilitätsprobleme bis hin zu Abstürzen und schwarzen Bildschirmen. Offenbar hat es aber keine dauerhaften Defekte gegeben, die sich auf die Verwendung des GeForce-Treibers zurückführen lassen.

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Offenbar drangen diese auch zu Nvidias Treiberabteilung vor und bereits wenige Stunden nach der Veröffentlichung zog man dort die Notbremse und schaltete den Download des Treibers offline. Nutzern, die das Paket bereits installiert hatten und die Probleme mit der Lüftersteuerung bemerkten, empfahl Nvidia einstweilen die Rückkehr zur Version 591.86, solange Fehlersuche und -behebung andauerten – das war vor 5 Tagen. Seitdem forschen die Treiberentwickler bei Nvidia wohl mit Hochdruck nach der gut versteckten Ursache.

Hohn und Spott von Nutzerseite ließen indes nicht lange auf sich warten: Die Firma konzentriere ihre Entwicklerkapazitäten seit der RTX-5000-Reihe nur noch auf KI, lasse wohl mit Vibe-Coding eine KI auch den Treiber verschlimmbessern oder ihr sei die treue Spieler-Fangemeinde angesichts der KI-Milliarden wohl zunehmen egal. Auch wenn das sicherlich Übertreibungen sind, spiegeln sie doch den Frust der GeForce-Nutzer wider.

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Tatsache ist, dass Nvidia nicht das erste Mal von umfangreicheren Treiberproblemen heimgesucht wird. Schon die aktuelle GeForce-RTX-5000-Reihe mit den PCIe-5.0-fähigen Blackwell-Grafikchips war von Problemen betroffen, die zunächst auf PCIe 5.0 zurückgeführt wurden. Außerdem gab es anfangs einige fehlkonfigurierte RTX-5000-Karten im Handel, wiewohl hier eher die Firmware und nicht der Treiber schuld war – auch wenn Nvidia die Firmware-Ursache bestritt.

Kurz darauf fiel wohl die RTX-4000-Reihe durch die Treiber-Qualitätskontrolle und einige Studios empfahlen für ihre Spiele ältere Treiber aus der Vor-Blackwell-Zeit.

Allerdings treten auch schwerwiegende Bugs wie dieser immer mal wieder auf. Schon vor knapp 16 Jahren machte ein gravierendes Lüftersteuerungsproblem die Runde, das damals sogar Totalausfälle der GeForce-Grafikkarten zur Folge hatte.


(csp)



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Elektro-SUVs und Hybride im Vergleich: Das kosten BMW iX3 und Mercedes-Benz GLC


Die Zulassungsstatistik ist eindeutig: Im Prestige-Duell der Premium-Mittelklasse-SUVs hat Mercedes-Benz seinen Mitbewerber BMW klar abgehängt. Mit dem neuen iX3 wollen die Münchener das Blatt aber wenden. Das markentypisch sportlich getrimmte Elektro-SUV trifft auf den ebenfalls rein elektrisch angetriebenen GLC EQ, der eine auf Komfort und Gediegenheit orientierte Kundschaft ansprechen soll. Einiges dürfte aber von den Unterhaltskosten abhängen, die wir für beide Elektroautos und die weiterhin erhältlichen Plug-in-Hybride analysiert haben.

In den vergangenen Jahren war das Ergebnis zumindest in Deutschland eindeutig: Zwischen 2020 und 2025 konnte Mercedes fast 207.000 Erstzulassungen für den GLC verzeichnen, bei BMW reichte es für rund 153.000. Ob sich daran etwas ändert, dürfte auch von der Preisgestaltung abhängen. Die Mitte April 2026 einzigen beiden erhältlichen Varianten schlagen mit 70.900 Euro (BMW iX3 50 xDrive) und 71.281 Euro (Mercedes-Benz GLC 400 4Matic) zu Buche. Auch wenn Mercedes den ersten Nachlass schon im Konfigurator einräumt: Das ist viel Geld für SUVs der 4,8-Meter-Klasse, allerdings handelt es sich auch um die – vorläufigen – Topvarianten. Mit dem iX3 40 hat BMW für 63.400 Euro hat BMW bereits eine günstigere Konfiguration konkret angekündigt, bei Mercedes fehlt eine solche noch.


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  • BMW bietet Wartungspakete an, die vor finanziellen Überraschungen bewahren können. Ob sie sich lohnen, hängt vom Einzelfall ab.
  • Beim Wertverlust gibt es keinen klaren Gewinner, die beiden Elektro-SUVs landen nicht immer vorn.
  • Ist Leasing eine Option, lässt sich damit im Fall zweier Plug-in-Hybride unter Umständen viel Geld sparen.

Entsprechend beschränken wir uns im Kostenvergleich auf die Topmodelle der beiden Elektroautos. Ihnen stellen wir insgesamt drei Plug-in-Hybride (PHEV) gegenüber: den BMW X3 30e xDrive (66.900 Euro) sowie die beiden Mercedes-SUVs GLC 300 e (68.889,10 Euro) und GLC 300 de (70.436,10 Euro). Die Besonderheit des 300 de: Mercedes bietet mit ihm weiterhin einen PHEV an, in dem ein Dieselmotor als Verbrenner dient. Ein Konzept, von dem sich andere Hersteller, die das jemals anboten, wieder verabschiedet haben und das Auswirkungen auf die Unterhaltskosten hat. Für diese greifen wir unter anderem auf die Ausgaben für Kfz-Versicherung und -steuern, Wartung und Verschleiß, Fahrenergie sowie den Wertverlust zurück. Als Ausgangspunkt dienen dabei vier Szenarien mit drei und fünf Jahren Laufzeit sowie 10.000 und 15.000 km pro Jahr.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Elektro-SUVs und Hybride im Vergleich: Das kosten BMW iX3 und Mercedes-Benz GLC“.
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Durch Werbung: AfD-Abgeordnete machten mit Bundestagsreden bei YouTube Kasse


Bundestagsvizepräsidentin Andrea Lindholz (CSU) kritisiert die offenbar wieder eingestellte Praxis von AfD-Bundestagsabgeordneten, mit der Veröffentlichung von Bundestagsreden bei YouTube Werbeeinnahmen zu generieren. „Als Vorsitzende der Rechtsstellungskommission und Abgeordnete halte ich es für problematisch und unzulässig, wenn Abgeordnete mit der Veröffentlichung von Plenarreden auf Social-Media-Kanälen Einnahmen aus Werbung erzielen“, sagte sie der Welt und dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Mit der Abgeordnetenentschädigung seien alle mandatsbezogenen Tätigkeiten abdeckt. Dies habe der Gesetzgeber auch so geregelt.

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Lindholz fügte hinzu: „Aus meiner Sicht ist es vollkommen klar, dass für Plenarreden keine zusätzlichen Einkünfte erzielt werden dürfen. Dieser Auffassung, die die Fraktionen teilen, hat sich auch die AfD angeschlossen und wird in Zukunft keine Monetarisierung von Social-Media-Beiträgen mit parlamentarischem Bezug vornehmen.“

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, hatte nach einer Sitzung der Rechtstellungskommission des Bundestags-Ältestenrates eine Stellungnahme abgegeben, die dem RND (Paywall) vorliegt. Darin heißt es, die AfD-Bundestagsfraktion schließe sich „aus Gründen der Praktikabilität der Auffassung an, dass eine Monetarisierung von Beiträgen mit parlamentarischem Bezug durch Mitglieder des Bundestages auf Social-Media-Kanälen nicht erfolgt. Die bisherigen Fälle unserer Fraktion sind nach unserer Einschätzung inzwischen sämtlich erledigt; eine Monetarisierung findet in keinem Falle (mehr) statt.“

Aus AfD-Kreisen hieß es laut RND, es habe sich nur um „zwei oder drei“ Abgeordnete gehandelt, darunter Brandner selbst. Die Beträge seien von den Abgeordneten zurückerstattet worden. Der Welt sagte ein Sprecher der AfD-Fraktion: „Der Fraktion waren entsprechende Praktiken nicht bekannt, da die Verantwortung für die Veröffentlichung von Videos auf den Kanälen der Abgeordneten nicht in der Zuständigkeit der Fraktion liegt. Die AfD-Fraktion rät ihren Mitgliedern, politische Videos nicht zu monetarisieren.“

Brandner selbst kündigte in der Zeitung Junge Freiheit an, sämtliche Einnahmen, die er mit seinem YouTube-Account verdiente, an die Bundestagsverwaltung zurückzuzahlen. Die Monetarisierung seines Accounts habe 2024 begonnen. Insgesamt geht es Medium zufolge um rund 15.000 Euro. „Den konkreten Betrag hatte ich als Rücklage für Rechtsstreitigkeiten zur Verteidigung der Meinungsfreiheit vorgesehen. Meine Kosten in dem Zusammenhang gehen in den hohen fünfstelligen Bereich“, betonte Brandner.

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Brandner sagte, nachdem er die Einkünfte der Bundestagsverwaltung gemeldet habe, möglicherweise verspätet, habe die Bundestagsverwaltung nach der genauen Bezeichnung der Tätigkeit gefragt und anschließend mögliche Verstöße gegen das Abgeordnetengesetz zur Sprache gebracht. Das habe er zum Anlass genommen, den Sachverhalt in der Rechtsstellungskommission des Parlaments nach seiner Erinnerung zweimal zu thematisieren. Rückblickend sagte Brandner, „die Zweifel, die ich nun nachträglich habe, hätten bereits vorher bei mir vorhanden sein sollen“.

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(afl)



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Autark im Ernstfall: Kurbelgeneratoren als Alternative zum Kurbelradio


Ergibt es wirklich Sinn, für den Fall eines Stromausfalls ein Kurbelradio zu kaufen, oder ist der Muskelkater im Krisenfall vergebens? Zwar empfiehlt der Bund, ein vom Stromnetz unabhängiges Radio für den Krisenfall bereitzuhalten, doch in unserem Vergleichstest von sieben aktuellen Notfallradios erwiesen sich die kleinen, ausklappbaren Kurbeln größtenteils als enttäuschend schwach. Das Drehen war bereits nach wenigen Minuten sehr anstrengend und lieferte oft nur Strom für weit weniger als eine Stunde UKW-Betrieb.

Bei Online-Händlern gibt es vielversprechende Alternativen: Die dort erhältlichen Kurbelgeneratoren (teils mit eingebauter Powerbank) sind oft etwas größer und versprechen stabile Kurbeln, die statt eines Krampfs im Arm ordentlich Leistung liefern. Wer ein entladenes Radio über USB anschließt, kann es deutlich länger wieder zum Leben erwecken – so zumindest die Idee. In diesem Artikel überprüfen wir, ob die Kombination aus einem Kurbelgenerator und einem handelsüblichen, kleinen Radio im Ernstfall wirklich stundenlangen Empfang ermöglicht.

  • Taugen Kurbelradios im Stromausfall wirklich – oder gibt es bessere Lösungen als die mühsamen Mini-Kurbeln?
  • Wir prüfen, ob größere Handkurbelgeneratoren ein entladenes Radio länger und zuverlässiger mit Strom versorgen können.
  • Der Test vergleicht drei Geräte in unterschiedlichen Größen und Preisklassen und bewertet auch Zusatzfunktionen wie die einer Nottaschenlampe.

Es treten an: die Powerbank „Captok Portable Generator 22.5 Ah“, das winzige „Babominimer USB Handkurbel Ladegerät“ ohne eigenen Akku sowie das „Hand Cranked Power Supply XY-201L-1“ mit einem 15-Ah-Akku. Im Test untersuchen wir außerdem die übrigen Fähigkeiten der „Kurbelkisten“, darunter die gemessene Akku-Kapazität und ihre Tauglichkeit als Nottaschenlampe.


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