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Datenschutz & Sicherheit

EU setzt auf Künstliche Intelligenz gegen Terror


Die EU-Kommission sieht Europa mit einer Vielzahl terroristischer Bedrohungen konfrontiert. So nutzten Terrorist:innen und gewalttätige Extremist:innen das Internet-Ökosystem aus, darunter soziale Medien und Online-Gaming, um ihre Inhalte zu verbreiten und Nutzer:innen zu rekrutieren. Sie würden ihre Anschläge über Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kanäle planen, zur Finanzierung Krypto-Währungen oder NFTs heranziehen und mit generativen KI-Chatbots Bombenbau-Anleitungen erstellen. Leicht verfügbare 3D-Drucker und Drohnen würden die Gefahr nur verstärken, warnt die Brüsseler Behörde.

Gegen solche Bedrohungen will die EU-Kommission mit einem neuen Anti-Terror-Ansatz vorgehen, den die Kommissar:innen Henna Virkkunen und Magnus Brunner am vergangenen Donnerstag in Brüssel vorgestellt haben. Er ist ein Kernstück ihrer „ProtectEU“-Strategie aus dem Vorjahr. Ein guter Teil der vorgeschlagenen Maßnahmen konzentriert sich dabei auf die Online-Welt.

Zwar sei die Anzahl großer koordinierter Terroranschläge zurückgegangen, aber die Gefahrenlage bleibe weiterhin hoch, begründet die Kommission ihre Strategie. Seit dem Jahr 2019 seien überwiegend Einzeltäter:innen und kleine Terrorzellen für Anschläge verantwortlich gewesen, und nicht alle davon waren Dschihadisten: Hinzu kämen vermehrt Täter:innen, die Demokratie ablehnten oder von Hass gegen Jüd:innen, Muslim:innen und andere gesellschaftliche Minderheiten getrieben seien. Am anderen Ende des Spektrums stünden hybride Angriffe von Nationalstaaten wie Russland auf EU-Länder, heißt es im Strategiepapier.

Verknüpft ist die Strategie mit bereits bestehenden Gesetzen, vor allem mit dem Digital Services Act (DSA) und der Verordnung zu terroristischen Inhalten im Netz (Terrorist Content Online, TCO). Beide Gesetze haben die Verbreitung und Eindämmung illegaler Inhalte im Netz im Blick.

Anti-Terror-Verordnung soll überarbeitet werden

Während es die Kommission beim DSA vorrangig bei einer verbesserten Durchsetzung belassen will, stellt sie eine etwaige Überarbeitung der TCO-Verordnung in den Raum. Dies wird maßgeblich von der Evaluation des Gesetzes abhängen, die sie bis zum Jahresende abschließen will. Stärker in den Anti-Terror-Kampf einbezogen werden soll zudem das Europäische Gremium für digitale Dienste, in dem sich die DSA-Koordinator:innen für digitale Dienste der Mitgliedstaaten beraten.

Eigentlich wäre die TCO-Evaluation bereits im Sommer 2024 fällig gewesen. Teile davon hat die Kommission jedoch an die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) abgegeben. Ihren Bericht hat die Agentur erst Ende Januar vorgelegt. Dieser könnte der Kommission durchaus Kopfschmerzen bereiten: So weist der Bericht etwa auf unklare Interpretationen der Regeln hin und warnt vor sogenanntem Overblocking, also wenn Online-Dienste im Zweifel eher mehr löschen als zu wenig.

Davon seien nicht alle gleich betroffen, schreiben die Autor:innen: „Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die Moderationspraktiken von Behörden und Plattformen bestimmte Gruppen, beispielsweise Muslime und arabischsprachige Menschen, unverhältnismäßig stark betreffen können, während rechtsextreme Inhalte oft weniger streng kontrolliert werden.“

Filtern mit Hash-Datenbanken

Indes bleibt der Kommission ein gewisser Handlungsspielraum, sie ist nicht vollständig auf mühselige Gesetzesänderungen angewiesen. So soll etwa Europol eine Datenbank mit sogenannten „Hashes“, also digitalen Fingerabdrücken mutmaßlich illegaler Dateien, selbst aufbauen. Einmal darin abgelegt, ist das Hochladen identischer Kopien bei teilnehmenden Online-Diensten nicht mehr möglich. Die Kooperation mit dem Global Internet Forum to Counter Terrorism (GIFCT), welches eine solche Datenbank seit Jahren betreibt, soll dabei weiter bestehen bleiben.

Neben der Zusammenarbeit mit dem GIFCT, das von Unternehmen wie Meta, Microsoft und Alphabet gegründet wurde, will die Kommission die Partnerschaft mit der Industrie im Rahmen des EU-Internetforums verstärken. In dem informellen Gremium tauscht sich die Kommission mit EU-Ländern, Polizeien und vor allem mit den Anbietern von Online-Diensten aus. Ziel ist es, auf freiwilliger Basis mutmaßlich terroristische Inhalte aus dem Netz zu fegen. Inzwischen hat sich das Aufgabengebiet des Gremiums deutlich vergrößert, behandelt werden unter anderem auch Kindesmissbrauch und Drogenhandel.

Davon verspricht sich die Kommission viel, wie sich an einer Passage des Strategiepapiers beispielhaft ablesen lässt: „Die Kommission wird mit Europol zusammenarbeiten, um die KI-gestützte Erkennung extremistischer Inhalte, gemeinsame Bedrohungsindikatoren und eine schnellere Zusammenarbeit zwischen Plattformen, Strafverfolgungsbehörden und Forschern zur Identifizierung KI-generierter Propaganda und koordinierter Radikalisierungskampagnen zu verbessern.“

Strategie zielt auf Online-Gaming

Stärker ins Visier sollen künftig Online-Gaming-Dienste geraten. Zum einen sollen im Rahmen des EU-Internetforums die Hersteller:innen von Spielen enger mit Strafverfolgungsbehörden kooperieren, um die Rekrutierung von Minderjährigen zu verhindern. Zum anderen soll Europol auf solchen Diensten Terror-Propaganda oder Anwerbungsversuche entdecken, monitoren und analysieren können.

Gerade im Gaming-Bereich könnte dies schnell zu Problemen führen, sagt Chloé Berthélémy von der Digital-NGO European Digital Rights (EDRi). „Wenn die Kommission den Einsatz von Hash-Datenbanken und automatisierter Inhaltserkennung und Uploadfiltern vorantreiben will, könnte sie das Risiko einer höheren Rate an Fehlalarmen erheblich unterschätzen“, so die Digitalexpertin.

Viele Online-Spiele würden Gewaltdarstellungen wie Schießereien enthalten, sagt Berthélémy. Es wäre sehr schwierig zu unterscheiden zwischen Spieler:innen, die einfach nur Spaß haben, und solchen, die andere für tatsächliche Gewalttaten zu rekrutieren versuchen. Automatisierte Filter seien jedoch dafür bekannt, den Kontext nur unzureichend zu berücksichtigen, der für diese Unterscheidung entscheidend ist.

Vor dem automatisierten Overblocking-Phänomen warnt auch die Grundrechte-Agentur in ihrem Bericht. Demnach könne Overblocking nicht zwangsläufig durch eine „ausreichend robuste menschliche Aufsicht“ kompensiert werden, da die menschliche Überprüfung von Inhalten, die von automatisierten Tools gemeldet wurden, aufgrund von „Faktoren wie Zeitmangel, fehlenden Sprachkenntnissen und unzureichenden Arbeitsbedingungen der Inhaltsmoderatoren eingeschränkt sein kann“.

Insgesamt würde dies viele Rechte von Online-Nutzer:innen beeinträchtigen. Zudem könnten sich vor allem Menschen betroffener Gruppen aus bestimmten gesellschaftlichen Auseinandersetzungen zurückziehen, heißt es im FRA-Bericht. „Ein solcher abschreckender Effekt (‚chilling effect‘) kann sehr große Menschengruppen betreffen und sich von der Meinungs- und Informationsfreiheit auf andere Rechte wie die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ausdehnen“, mahnt die Grundrechte-Agentur.

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Polizeibehörden reisen mit

Verschärfen will die Kommission zudem eine Reihe an Reisebestimmungen. So will sie verstärkt mit vertrauenswürdigen Drittländern zusammenarbeiten, um an biografische und biometrische Daten potenzieller Terrorist:innen zu gelangen. Diese Daten sollen in das Schengen Information System (SIS) einfließen – ungeachtet immer wieder auftretender Probleme mit dem System.

Auch innereuropäische Reisen sollen künftig besser nachvollzogen werden können. Schon heute werden Flüge und Fluggäste in der EU detailliert überwacht, der Kommission zufolge könnte dies auf andere Reisearten ausgeweitet werden. Um Schlupflöcher zu schließen, untersuche die Kommission derzeit, wie sich das bestehende Fluggastdaten-Modell auf See- und Landverkehr sowie auf Privatflüge erweitern lässt. Sollte eine derartige Regelung kommen, dürfte die Zahl der Fehlalarme drastisch ansteigen: Einer Studie zufolge werden jährlich mindestens 500.000 Personen zu Unrecht verdächtigt.

Lücken macht die Kommission auch bei der Nachvollziehbarkeit von Finanzströmen aus. Hierbei soll zunächst eine Studie „die notwendigen Maßnahmen zur Einrichtung eines künftigen EU-weiten Systems zur Erfassung von Finanzdaten für die Verfolgung von Terrorismusfinanzierung und Erträgen aus organisierter Kriminalität bewerten und festlegen“. Das System soll bis 2030 eingerichtet sein und Transaktionen innerhalb der EU und des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums (SEPA), Kryptotransfers sowie Online-Überweisungen abdecken.

Einen besonders heiklen Punkt berührt das Strategiepapier nur kurz: den „rechtmäßigen Zugang zu Daten für Strafverfolgung“. Üblicherweise meint die Kommission damit den Zugriff auf verschlüsselte Inhalte, denn das Verschlüsseln digitaler Kommunikation führe zu einem „Going-Dark“-Problem. Wie es damit weitergehen soll, geht aus dem Papier nicht hervor. Allerdings betont die Kommission, ihren bereits feststehenden Fahrplan umsetzen zu wollen. Demnach soll es mehr Datenaustausch zwischen Ermittlungsbehörden geben, Europol soll mehr Daten entschüsseln, und KI-Tools sollen auf die Datenberge losgelassen werden, die bei Ermittlungen anfallen oder anderweitig in Polizei-Datenbanken landen.

Starren in die digitale Glaskugel

Auf diesen Trend, der auch hierzulande die Polizei erfasst hat, will die Kommission jedenfalls weiter setzen. Das Sammeln und KI-gestützte Analysieren von Daten durchzieht die gesamte Strategie, zudem sollen sich etwa vom EU-Projekt „Horizon Europe“ finanzierte Forschungsprojekte vermehrt mit Sicherheitsthemen beschäftigen. Die Richtung gibt die Strategie vor: „Zu den Forschungsschwerpunkten gehören Früherkennungsmethoden und Innovationen in Technologien wie KI.“

Allzu lange warten will die Kommission hierbei nicht. Sie kündigt an, konkrete Leitlinien zu verabschieden, um „Strafverfolgungsbehörden und Justiz bei der Verbesserung ihrer Fähigkeit zur Erkennung und Abwehr von Bedrohungen mithilfe zertifizierter, vertrauenswürdiger KI-Systeme für risikoreiche Anwendungen zu unterstützen und dabei die Grundrechte zu wahren. Die Strategie zur Anwendung von KI wird die Entwicklung und den Einsatz von KI-Lösungen für die innere Sicherheit weiter fördern“, heißt es in der Mitteilung.

Besonders der Fokus auf „Früherkennung“ bereitet der Digital-Aktivistin Berthélémy Sorgen. Üblicherweise laufen solche Ansätze auf „algorithmische Profilerstellung und vorhersagende Polizeisysteme“ hinaus, sagt sie. „Sie sind verheerend für Grundrechte, insbesondere für das Recht auf Privatsphäre, das Recht auf Nichtdiskriminierung und die Unschuldsvermutung.“ Darüber hinaus lenke die massive Investition öffentlicher Gelder in Sicherheitstechnologien wichtige Ressourcen von alternativen Maßnahmen ab, die sich als wirksamer erweisen könnten und gleichzeitig die Grundrechte achten würden.

„Die neue Strategie zur Terrorismusbekämpfung basiert auf der Annahme, dass KI-gestützte Tools zur Inhaltserkennung präzise und effektiv sind – was wissenschaftlich keineswegs belegt ist“, sagt Berthélémy. „Im Gegenteil, sie greifen massiv in Grundrechte ein, da sie häufig legitime Online-Inhalte fälschlicherweise als solche kennzeichnen, selbst wenn die Beurteilung auf Hashwerten beruht.“



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Cloud and AI Development Act: EU-Kommission greift bei US-Cloud-Anbietern kaum durch


„Über Geld spricht man nicht“ heißt es hierzulande gerne. Außer mit dem Finanzamt natürlich. In der Steuerverwaltung landen Informationen über Einkünfte, in der Sozialverwaltung landen Informationen über Phasen von Arbeitslosigkeit oder Wohngeld-Auszahlungen, in der Gesundheitsverwaltung landen Informationen über Krankheitsverläufe. Sensible Informationen, die viel über unser Leben verraten.

Und was macht die öffentliche Verwaltung damit? Sie schiebt die Daten zunehmend in die Cloud. Die gehört meistens Microsoft, Google, Amazon oder Oracle. Ob direkt oder über einen Subunternehmer – Verwaltungen greifen meist auf Dienste US-amerikanischer Cloud-Anbieter zurück.

Sind die Daten in einer solchen Public Cloud sicher? Und sollten Behörden in Sachen digitale öffentliche Infrastruktur auf US-Big-Tech setzen? Diese Fragen sind drängender geworden, seitdem bekannt wurde, welchen Einfluss US-Präsident Donald Trump hier ausübt und ausüben kann.

Die „geopolitische Lage“ heißt Trump

Diese „geopolitische Lage“ sei dringlich, so die Vizepräsidentin und EU-Kommissarin Henna Virkkunen bei der gestrigen Pressekonferenz zum neuen Tech Sovereignty Package. Es umfasst den Chips Act 2.0, die Open-Source-Strategie der EU und den Fahrplan für Digitalisierung und KI im Energiesektor.

Welchen Zugriff die US-Regierung künftig auf europäische öffentliche Informationen haben kann, will die Kommission mithilfe des Cloud and AI Development Acts (CADA) regulieren; das vierte Element im Packet. Doch gerade CADA scheint ein sehr zaghaftes Instrument der EU für mehr Unabhängigkeit von US-Big-Tech zu werden. Denn für einen großen Teil staatlicher Daten schließt die Kommission US-Cloud-Anbieter nicht vom europäischen Markt aus.

Nach ihrer Rechnung könnten gut 99 Prozent, mindestens aber 70 Prozent, staatlicher Daten der EU-Mitgliedsländer auf Clouds von US-Anbietern landen. Diese Zahlen beruhen auf einer Schätzung der Kommission zur Risikobewertung staatlicher Daten. EU-Mitgliedstaaten sollen nach einem vorgegebenen Stufensystem die Risiken bei der Beschaffung von Cloud-Diensten prüfen.

Zugriff auf Daten durch US-Regierung

Auf der anderen Seite des Atlantiks stehen dem Pakt Gesetze wie der Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA), der Patriot Act und der CLOUD Act (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act) gegenüber. Laut CLOUD Act sind Tech-Unternehmen mit Sitz in den USA wie Microsoft oder Google dazu verpflichtet, unter bestimmten Voraussetzungen Daten gegenüber US-Behörden offenzulegen.

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Dazu zählen auch Daten aus der EU. Das ist unabhängig davon, ob die Daten eines US-Unternehmens auf einem Rechenzentrum innerhalb der EU gespeichert sind, so ein juristisches Gutachten der Universität Köln im Auftrag des Bundesinnenministeriums. Bestätigt hat das aber auch der Chefjustiziar von Microsoft Frankreich, Anton Carniaux. Vor gut einem Jahr erklärte er dem französischen Senat: Wenn französische Behörden Microsoft nutzen, kann die US-Regierung diese Daten einsehen. Dafür müssen die Behörden nicht einmal ausdrücklich zugestimmt haben.

Trump kann sogar öffentliche Angestellte und Beamt:innen daran hindern, ihrer Arbeit nachzugehen. Das zeigen die Fälle von Richter:innen und einem Chefankläger am Internationalen Strafgerichtshof. Trump veranlasste, dass sie Dienste von Microsoft, Paypal und Co. nicht mehr nutzen können; auch auf ihre Accounts und darin enthaltene Daten können sie nicht mehr zugreifen.

Womit hält die EU dagegen?

Anhand von vier Sicherheitsstufen, den sogenannten „Union Assurance Levels“, sollen EU-Mitgliedstaaten nun die Cloud-Dienste auf den Prüfstand stellen, die sie nutzen: Welches Risiko wäre gegeben, wenn Daten an Nicht-EU-Staaten abfließen? Oder wenn ein Dienst ausfallen würde? Für diese Risikobewertung sollen die Länder ein Jahr Zeit haben, dann müssen sie ihre Ergebnisse veröffentlichen.

Demnach müssen Cloud-Anbieter für ihre Dienste je nach Stufe bestimmte Kriterien erfüllen. Stufe 1 benötigt ein niedriges Maß an Souveränität, Stufe 4 ein hohes. Bei Daten, die weniger sensibel sind, reiche die Sicherheitsstufe 1 aus. Demnach müssten Behörden lediglich sicherstellen, diese Daten in europäischen Rechenzentren zu speichern statt in beispielsweise US-amerikanischen. Öffentliche Auftraggeber in den EU-Mitgliedstaaten sollen nur Cloud-Dienste beschaffen, die mindestens Stufe 1 erfüllen. Hier ändert sich für die großen Cloud-Anbieter aus den USA wie Amazon und Google nichts. Denn sie haben die dazu erforderlichen Niederlassungen in der EU und betreiben hier bereits eigene Rechenzentren.

Auch mit der zweiten Sicherheitsstufe würde sich für sie nichts ändern, das erklärte ein hochrangiger EU-Beamter. Die Kommission hat dabei das Risiko eines Kill Switch im Blick. Damit ist gemeint, dass Betreiber aus der Ferne das IT-System abschalten könnten. Der jeweilige Cloud-Anbieter muss bei Stufe 2 ausschließen, dass Nicht-EU-Länder wie die USA oder China den Kill Switch umlegen könnten.

Cloud-Anbieter aus den USA ausschließen?

Stufe 3 soll erfordern, dass sich Cloud-Anbieter innerhalb der EU befinden und von dort aus kontrolliert werden. Daneben sollen sie Mitarbeitende mit europäischer Staatsangehörigkeit beschäftigen. Einflussnahme durch Drittstaaten soll damit reduziert werden. Virkkunen erklärte auf der Pressekonferenz, dass es US-Cloud-Anbieter schwer haben würden, Stufe 3 zu erreichen.

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Doch es gibt ein Schlupfloch: Nach Artikel 18 hat die Kommission die Möglichkeit „von den Anforderungen auf Stufe 3 abzuweichen und Drittstaaten für Cloud-Anbieter anzuerkennen“, so Denis-Kenji Kipker Research Director und Gründer des Frankfurter Cyberintelligence Institute gegenüber netzpolitik.org. Dazu dienen sogenannte Angemessenheitsbeschlüsse im Gesetz. Solche Beschlüsse beim Thema Datenschutz haben in der Vergangenheit gezeigt, dass die Kommission die USA trotz erheblicher Bedenken als vertrauenswürdigen Partner ansieht.

Die höchste Stufe soll nicht nur besonders für sicherheitssensible Bereiche gelten, sondern biete laut Kommission auch maximale Souveränität: EU-Länder sollen ihren gesamten Technologie-Stack von der Hardware bis zur Software vollständig kontrollieren. Das würde Nicht-EU-Anbieter ausschließen. Demnach dürften Cloud-Anbieter in dieser Stufe keiner Einflussnahme aus einem Drittland unterliegen.

Mitgliedstaaten entscheiden

Es bleibe „den Mitgliedstaaten vorbehalten“, wie sie bewerten, was „souveränitäts- und sicherheitskritisch“ ist. Die Kommission gibt also nicht vor, wie die EU-Länder das Stufensystem umsetzen sollen. Sie empfiehlt etwa die Bereiche Justiz, Polizei und Grenzschutz der Stufe 2 zuzuordnen. Das kritisiert die Grünenpolitikerin Alexandra Geese. „Wer akzeptiert, dass eine außereuropäische Regierung im Ernstfall Einfluss auf den Betrieb kritischer digitaler Infrastrukturen von Justiz, Polizei, nationale Sicherheit und Grenzschutz nehmen oder deren Verfügbarkeit gefährden kann, schafft institutionalisierte Abhängigkeit.“

Der Stufe 4 ordnet die Kommission den Bereich Verteidigung zu. Das würde nur etwa ein Prozent staatlicher Daten betreffen. Der Großteil von 70 Prozent sei weniger schutzbedürftig und falle damit unter Stufe 1, während 20 Prozent unter Stufe 2 und neun Prozent unter Stufe 3 fielen.

Inwieweit EU-Länder jedoch US-Cloud-Anbieter meiden und wie „das Ergebnis der Bewertung und Einordnung des Sicherheitsniveaus“ ausfällt, hänge wesentlich von ihrem „Risiko-Sicherheitskontext“ ab, so Kipker. Die Kommission spricht hier kein Vergabeverbot aus. Die Länder entschieden also selbst, ob „in einem besonders sensiblen Anwendungsfall die Wahl eines hohen Sicherheitsniveaus einen außereuropäischen Anbieter faktisch ausschließt“.

Die Kommission gibt auch nicht vor, wie die EU-Länder ihre Behörden von einem Cloud-Anbieter wie Amazon oder Microsoft zu einem europäischen Anbieter migrieren. Immerhin hätte CADA nach Inkrafttreten „unmittelbare Geltung und Anwendungsvorrang, und die Kommission könnte Verstöße über das Vertragsverletzungsverfahren nach AEUV durchsetzen“, erklärt Kipker.

Das Gesetzespaket geht nun an das europäische Parlament und die Mitgliedstaaten. Gerade von letzteren hängt ab, ob sich die Cloud-Landschaft für die Behördenarbeit in der EU tatsächlich verändert.



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Aus für Cosmo Radio: Die ARD macht schon jetzt die Medienpolitik der AfD


Cosmo Radio ist ein einzigartiger interkulturelle Radiosender des Öffentlichen Rundfunks mit mehrsprachigen Inhalten. Er ist erfrischend anders als die austauschbaren Klangteppiche, die wir sonst zu hören bekommen. Cosmo bringt globale Sounds und unbekannte Künstler:innen. Es gibt DJ-Sets mit Reggaeton und queere Podcasts. Cosmo klingt anders. Und das Wichtigste: Cosmo gibt einer migrantischen Perspektive mehr Raum als jeder andere Sender in diesem Land.

Dieses Radioprogramm ist Ausdruck einer demokratischen Gesellschaft, die offen und selbstbewusst sagt: kurdisch, türkisch, russisch, italienisch, polnisch und arabisch gehören zu uns – genauso wie die deutsche Sprache. Cosmo zeigt, wie unsere Gesellschaft ist und nicht wie die völkischen Gleich- und Angstmacher sie haben wollen.

Ausgerechnet diesen Sender, der in NRW, Bremen und Berlin linear ausgestrahlt wird, hat der WDR im Rahmen der ARD-Sparorgie nun mit knapper Mehrheit abgeschafft. Ausgerechnet jetzt, wo die AfD in Umfragen die stärkste Partei ist. Ausgerechnet jetzt, wo die Bundesregierung schon AfD-Politik macht. Ausgerechnet jetzt, wo Demokratie und plurale Gesellschaft unter Druck stehen wie nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik.

Aktuell sind wir an einem Punkt, wo es gilt, Zeichen zu setzen für eine offene, vielfältige Gesellschaft.

Politisch fatal

Die ARD hat genau das Gegenteil getan und verkauft die Abschaffung des Senders obendrauf noch als seine „Weiterentwicklung“. Sie macht damit Medienpolitik, die schon heute vor den Rechtsradikalen kuscht und deren politische Agenda in vorauseilendem Gehorsam umsetzt. Eine Bankrotterklärung. Es ist politisch fatal, den Rechtsradikalen ein schlüsselfertiges Haus hinzustellen – statt ihnen Steine in den Weg zu legen, wo es nur geht. Jede Hürde, welche die Braunen nicht später nehmen müssen, erleichtert ihren Durchmarsch, wenn sie an die Regierung kommen sollten.

Seit letztem Jahr läuft eine Petition gegen die Abwicklung von Cosmo Radio. Mittlerweile haben fast 100.000 Menschen sie unterschrieben, unter ihnen zahlreiche Prominente von Herbert Grönemeyer bis Fatih Akin. Wir sollten den willfährigen Entscheidern im WDR-Rundfunkrat jetzt richtig Druck machen!



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Malware: KI erzeugt kaum aufhaltbaren Wurm


IT-Forscher untersuchen, ob künstliche Intelligenz eine Bedrohung darstellt. Dabei haben sie eine neue Bedrohungsart entwickelt: Ein KI-Wurm, der maßgeschneiderte Angriffe auf jedes Ziel startet, dem er begegnet.

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Ein IT-Forscherteam hauptsächlich aus Wissenschaftlern der Universität Toronto, des Vector Institute, der Universität Cambridge und ServiceNow Research hat einen Pre-Print seiner Forschungsarbeit „KI-Agenten ermöglichen adaptive Computer-Würmer“ (AI Agents Enable Adaptive Computer Worms) auf arxiv.org veröffentlicht. Demnach haben sie einen kaum aufzuhaltenden Wurm entwickelt, der sich von Gerät zu Gerät bewegt und dabei angepasste Exploits für Schwachstellen für die jeweiligen Ziele entwickelt und sich dadurch weiter fortpflanzt.

Computer-Würmer sind bekannt und gefürchtet, verbreiten sie sich meist ohne weitere Nutzerinteraktion rasant in Netzwerken, können diese lahmlegen oder weitere Malware verteilen. Bisher benutzen bekannte Würmer wie WannaCry gezielt einzelne Sicherheitslücken in den anvisierten Geräten aus. Durch das Anwenden bereitstehender Patches lassen sich die Lücken schließen und die weitere Verbreitung dieser Würmer aufhalten. Anders sieht das nun mit dem autonom agierenden KI-Wurm aus.

Der Wurm der IT-Forscher nutzt infizierte Rechner, um offene große Sprachmodelle (LLMs) auszuführen. Damit hält er seine Entscheidungsfähigkeit aufrecht und vergrößert seine Reichweite für weitere Angriffe, erklären die Wissenschaftler. Sie haben ihn in einem isolierten Netzwerk aus Linux-, Windows- und IoT-Geräten ausgesetzt und er verbreitete sich darin, indem er gängige, in der Praxis auftretende Schwachstellen in Unternehmensnetzwerken ausnutzte. Da die LLMs auf den gekaperten Rechnern laufen, haben die Angreifer zudem keine Kosten für Rechenleistung – anders als die „Verteidigerseite“, die solche Angriffe etwa mittels KI abzuwehren versucht.

Auch die zunehmend eingesetzten zentralen Sicherheitschecks und etwa Ratenbegrenzungen in den kommerziellen KI-Angeboten umgehen die IT-Forscher mit diesem Ansatz geschickt. Selbsterhaltende, KI-gestützte Cyberbedrohungen sind damit nicht mehr länger reine Theorie, ergänzen die IT-Forscher.

Konkret haben sie ihren Wurm in einem isolierten Netzwerk mit 33 Geräten ausgesetzt. Die reichten von Linux-Servern über Windows-Umgebungen hin zu Internet-of-Things-Geräten (IoT). Hier haben die IT-Forscher jedoch bekannte Schwachstellen offen gelassen, die in freier Wildbahn auch auftreten. In mehreren Testläufen, die jeweils über sieben Tage liefen, hat der KI-Wurm jeweils rund ein Drittel der Schwachstellen korrekt erkannt und insgesamt auf einem Viertel der Maschinen missbraucht, um die eigenen Rechte auszuweiten. Zudem breitete er sich auf rund 20 Prozent der Geräte aus und erreichte sieben Generationen der Selbstfortpflanzung. Um das Zahlenwirrwarr aufzudröseln, fassen die Wissenschaftler zusammen: Der Proof-of-Concept-Wurm habe knapp 75 Prozent des Netzwerks erfolgreich attackiert und sich auf knapp zwei Drittel des Netzes repliziert.

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Diagramm von miteinander verbundenen Angriffen und Schwachstellen in einem Netzwerk.

Diagramm von miteinander verbundenen Angriffen und Schwachstellen in einem Netzwerk.

Das Diagramm visualisiert die Kette von Angriffen und Schwachstellen, die der KI-Wurm ausgenutzt hat.

(Bild: Forschungsarbeit „AI Agents Enable Adaptive Computer Worms“)

Erstaunlich zudem, dass etwa drei der Schwachstellen im Jahr 2026 bekannt geworden sind, was jenseits des Trainings-Cutoffs der LLMs liegt. Die haben also aus veröffentlichten Informationen selbsttätig funktionierende Exploits entwickelt. Sie sind also nicht abhängig von bekannten PoC-Exploits.

Die Wissenschaftler warnen: „Wir müssen uns auf autonome generative Gegner einstellen: Malware-Systeme, die sich ohne menschliches Zutun verbreiten und nicht durch festgelegten Exploit-Code definiert sind, sondern durch die Fähigkeit, Ziele zu analysieren, sich an Beobachtungen anzupassen und Angriffslogik in Echtzeit zu entwickeln.“


(dmk)



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