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Künstliche Intelligenz

Metas Ray-Bans: Clickworker sehen Sexvideos


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Videos, die mit den Ray-Ban- oder Oakley-Brillen von Meta aufgezeichnet werden, bleiben nicht lokal auf dem Gerät oder dem Smartphone mit der dazugehörigen Meta AI App gespeichert. Das scheint vielen Menschen nicht klar zu sein. Denn wie das „Svenska Dagbladet“ berichtet, landen bei den zuständigen Clickworkern auch Videos von eher intimen Momenten.

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Ob Sex oder der Gang zur Toilette. Solche Aufnahmen sollen dem Bericht zufolge bei Arbeitern in Kenia aufgetaucht sein. Die Menschen dort werten Videos aus, beschriften und markieren sie. Das nennt sich Daten-Annotation. Mit den so vorbereiteten Daten werden dann wiederum neue KI-Modelle trainiert. Man kann diese Menschen getrost als das Rückgrat von KI bezeichnen, denn ohne ihre Arbeit wären KI-Modelle aller Unternehmen deutlich weniger leistungsfähig oder klug.

Dass die Arbeit oftmals belastend sein kann, ist ebenfalls bekannt. Inhalte können etwa Gewalt zeigen. Auch das muss beschriftet werden, damit ein KI-Modell lernen kann, wie Gewalt aussieht oder was als Gewalt gilt – und was gegebenenfalls dann genau nicht generiert werden darf, sofern es eine solche Richtlinie für ein Modell gibt. Clickworker bekommen in der Regel sehr wenig Geld und leiden zudem psychisch unter den Aufgaben.

Es überrascht nicht, dass sie intime Situationen oder sogar Bankdaten zu sehen bekommen. Dass offenbar so wenig Bewusstsein bei den Nutzern der smarten Brillen für die potenzielle Weitergabe der Daten besteht, erstaunt aber doch.

Meta verweist auf die Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen. Auf Nachfrage von heise online sagt ein Sprecher: „Wenn Menschen Inhalte mit Meta AI teilen, nutzen wir manchmal Subunternehmen, die diese Inhalte auswerten, um die Funktionsweise der smarten Brillen zu verbessern.“ Das stehe ganz klar in den Richtlinien.

Sprachaufnahmen können tatsächlich laut Datenschutzrichtlinie nicht automatisch weitergegeben werden. Möglicherweise hat Meta hier aus vorherigen Skandalen um etwa Amazons Alexa und Apples Siri gelernt. Auch hier landeten Sprachaufnahmen zur Auswertung und für die Verbesserung der eigenen Produkte bei Menschen, die diese anhören und auswerten mussten.

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Videoaufnahmen, die mit den Ray-Bans und Oakleys aufgezeichnet werden, können aber immer an Meta und andere Unternehmen weitergereicht werden. Das lässt sich nicht abschalten. Meta AI, der Dienst und die gleichnamige App, die für die Verarbeitung der Nutzeranfragen zuständig ist, kann nur mittels Datenweitergabe die angebotenen Funktionen erfüllen. Sprich: Damit Meta AI dem Nutzer sagen kann, vor welchem Gebäude er gerade steht, müssen die Bilder an Meta geschickt und dort ausgewertet werden.

Wie die schwedische Tageszeitung berichtet, funktioniert auch die Anonymisierung der Videos nicht richtig. Clickworker sollen berichtet haben, dass Gesichter nicht verpixelt werden. Meta jedoch sagt auf Nachfrage, dass man die Inhalte sehr wohl filtere, um die Menschen zu schützen. Auch hier werde kontinuierlich an Verbesserungen der Systeme gearbeitet.

Ein weiterer Hinweis von Meta bezieht sich auf die Unsicherheit von Menschen, heimlich gefilmt zu werden. Die Brillen zeigen immer anhand einer kleinen LED im Gestell an, wenn sie aktiviert sind. Zudem sagt Meta, in den Nutzungsbedingungen sei festgehalten, dass Menschen die Dienste im Rahmen der Gesetzgebung sowie in einer respektvollen Art nutzen sollten.


(emw)



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Gericht: Niedersachsens Datenschutzaufsicht will wie Staatsanwaltschaft handeln


Niedersachsens Datenschutzbeauftragter schlägt vor, dass die Aufsichtsbehörde in Bußgeldverfahren dieselben Rechte erhalten soll wie die Staatsanwaltschaft, um jene zu entlasten. Als Vorbild soll das Kartellrecht dienen, in dem diese Regelung bereits erfolgreich angewendet wurde und für genau jene Entlastung sorgt. Anlass für den Vorschlag sind laut dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen (LfD), Denis Lehmkemper, mehrere gerichtliche Bußgeldverfahren in der jüngeren Vergangenheit, in denen „verhängte Bußgelder erheblich reduziert oder ganz aufgehoben wurden“. Als Kritik will er das aber nicht verstanden wissen, stattdessen solle vorhandene Fachkenntnis optimal genutzt werden.

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In der Stellungnahme erklärt Lehmkemper eine Besonderheit im aktuellen Recht: Wenn gegen den Bußgeldbescheid seiner Behörde Einspruch eingelegt werde und der vor Gericht lande, verliere die Datenschutzaufsicht automatisch die Möglichkeit, das Verfahren weiter zu führen. Stattdessen übernehme dann die Staatsanwaltschaft, „die sich in das Datenschutzrecht neu einarbeiten“ müsse. Vor allem könne die Datenschutzaufsicht nicht einmal selbst Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung der ersten Instanz einlegen. Nur wenn die Aufsichtsbehörde hier die Rechte der Staatsanwaltschaft bekomme, könne sie die von ihr begonnenen Verfahren mit ihrer Fachkenntnis vor Gericht fortführen.

Zwar nennt Lehmkemper kein Beispiel für die verlorenen Bußgeldverfahren. Erst im Frühjahr hat es aber einen besonders aufsehenerregenden Fall gegeben: notebooksbilliger.de hat da ein DSGVO-Bußgeld von 10,4 Millionen Euro auf 900.000 Euro heruntergeklagt. „Wir führen Bußgeldverfahren mit großer fachlicher Sorgfalt, verlieren aber genau dann an Einfluss, wenn es vor Gericht geht“, sagt der Datenschutzbeauftragte. Der üblichen Tätigkeiten der Staatsanwaltschaft seien die „komplexen Verfahren“ eher fremd, und das Modell aus dem Kartellrecht sei längst bewährt. Die niedersächsische Landesregierung möge sich im Bundesrat für eine solche Änderung einsetzen, um damit die Effizienz zu steigern und die Justiz zu entlasten.


(mho)



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Ubuntu: Single Sign-on bis ins Betriebssystem


Ein eigener Account auf jedem Rechner, separate Passwörter für jeden Dienst und beim Onboarding neuer Kollegen geht jedes Mal das Gewusel los. So sieht die Benutzerverwaltung auch heute noch in vielen Teams und Unternehmen aus. Bei den Webdiensten setzt sich die Anmeldung über einen zentralen Identity Provider langsam durch, Nutzer und Rechte werden dann gemeinsam verwaltet, ein Login öffnet alle Dienste.

Als Protokoll hat sich dafür der offene Standard OpenID-Connect (OIDC) durchgesetzt. Dort, wo Single Sign-on via OIDC verfügbar ist, hängt der zentrale Login meist an der (US-)Cloud. Verbreitete Provider sind beispielsweise Microsoft Entra ID oder Google IAM. Während Webanwendungen häufig schon gegen OIDC-Provider authentifizieren können, hört es oft beim Betriebssystem auf. Das gilt insbesondere für Linux-Distributionen, die deswegen besonders schwierig in Umgebungen mit verwalteten PC-Arbeitsplätzen zu integrieren sind.




(Bild: 

KI / heise medien

)

Canonical, das Unternehmen hinter Ubuntu, hat den Authentifizierungs-Daemon authd zum Release von Ubuntu 26.04 LTS in die offiziellen Paketquellen gehievt. Der Daemon verfügt über eine modulare Architektur. Die Vermittlung mit dem Identity Provider (IdP) übernehmen die sogenannten Broker, die es als Snap-Pakete gibt. Im Frühjahr 2026 hat sich zu den Brokern für Entra ID von Microsoft und Google IAM auch ein generischer OIDC-Broker gesellt. In Canonicals authd-Dokumentation wird der nur in Kombination mit Keycloak gezeigt, prinzipiell sollte der Broker aber mit allen standardkonformen OIDC-Providern in den Dialog gehen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Ubuntu: Single Sign-on bis ins Betriebssystem“.
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NAS mit ARM-Chips von Qualcomm: Radxa DragonBay und DragonStation mit „Fygo OS“


Der Hersteller Radxa aus Shenzhen baut zwei kompakte Netzwerkspeicher (NAS) mit ARM-Prozessoren von Qualcomm. In die flache DragonStation mit 10-Gigabit-Ethernet passen sechs M.2-SSDs. Das NAS DragonBay hat hingegen nur 2,5-Gigabit-Ethernet und vier Einbauschächte für 3,5-Zoll-Festplatten sowie zwei M.2-SSDs als Cache.

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Auf der Radxa-Website gibt es noch keine detaillierten Informationen zu den beiden NAS. Laut Radxa-Chef Tom Cubie sollen sie aber bald folgen.

Laut Informationen aus dem Discord-Kanal von Radxa steckt in der DragonBay der Qualcomm SC8280XP, also der 2021 für Notebooks angekündigte Snapdragon 8cx Gen3.

Auf den Einplatinencomputer Dragon Q6A lötet Radxa hingegen den Qualcomm Dragonwing QCS6490.

Ein Nachteil des Smartphone- beziehungsweise Embedded-Prozessors ist der fest aufgelötete LPDDR4-Arbeitsspeicher, der sich nicht erweitern lässt. Vorteile sind hohe Effizienz und niedrige Leistungsaufnahme im Leerlauf.

Als Betriebssystem soll „Fygo OS“ zum Einsatz kommen. Dabei kooperiert Radxa mit der chinesischen NAS-Distribution FnOS (FeiNiu, 飞牛) ; der Name bedeutet anscheinend „fliegender Ochse“.

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(ciw)



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