Künstliche Intelligenz
Top 10: Der beste ergonomische Bürostuhl im Test – ab 170 Euro richtig gut
Flexispot C7 Morpher
Der Flexispot C7 Morpher macht seinem Namen alle Ehre und bietet so viele ergonomische Anpassungsmöglichkeiten wie kaum ein anderer ergonomischer Bürostuhl.
- hochwertige Verarbeitung
- aufblasbare Lordosenstütze
- schnelle Montage
- optionale Fußablage
- hohe Belastbarkeit bis 163 Kilogramm
- Armlehnen verstellen sich bei normaler Nutzung gelegentlich
- Einstellmöglichkeiten teils schwer erreichbar und komplex
- Stuhl wirkt wuchtig
- maximale Sitzhöhe für Personen ab 190 cm knapp
- teuer
Ergonomischer Bürostuhl Flexispot C7 Morpher im Test: Die beste Lordosenstütze
Der Flexispot C7 Morpher macht seinem Namen alle Ehre und bietet so viele ergonomische Anpassungsmöglichkeiten wie kaum ein anderer ergonomischer Bürostuhl.
Mit einer aufblasbaren Lordosenstütze, einer dynamisch gleitenden Rückenlehne und einer optionalen Fußablage packt Flexispot so ziemlich alles in den C7 Morpher, was der Markt aktuell hergibt. Die Frage ist: Kann ein einzelner Stuhl all das gleichzeitig gut?
Mit einem Preis von 800 Euro ohne Fußablage und 830 Euro mit Fußablage positioniert sich der C7 Morpher im oberen Preissegment – deutlich über dem Flexispot BS13 (Testbericht), den wir für seine Optik und Ergonomie gelobt haben. Dafür verspricht der C7 Morpher mehr Einstellmöglichkeiten und eine komplexere Mechanik. Ob er sein Geld wert ist und für wen er sich lohnt, zeigt dieser Testbericht.
Montage
Die Montage des Flexispot C7 Morpher gelingt in etwa 15 Minuten – und das trotz der Komplexität des Stuhls mit seiner aufwendigen Mechanik und der optionalen Fußablage. Das ist bemerkenswert schnell.
Die Lieferung erfolgt in zwei Paketen mit insgesamt rund 33,5 Kilogramm. Wir empfehlen, die Kartons zu zweit zu tragen. Alles ist sicher verpackt, allerdings fällt dabei viel Verpackungsmüll an – inklusive viel Schaumstoff.
Die bebilderte Montageanleitung im DIN-A4-Heft führt in sieben Schritten durch den Aufbau. Sie ist in mehreren Sprachen verfügbar und gut verständlich. Werkzeug in Form eines Inbusschlüssels und Montage-Handschuhe liegen bei. Praktisch: Alle Schrauben verwenden die gleiche Inbusgröße.
Flexispot C7 Morpher Bilder
Viele Teile kommen vormontiert an. Zuerst steckt man die Rollen und die Gasfeder ins Aluminium-Fußkreuz. Dann verbindet man Sitz und Rückenlehne mit drei Schrauben, bringt die Armlehnen mit je drei Schrauben an und setzt Ober- und Unterteil zusammen. Zuletzt montiert man die Kopfstütze mit zwei Schrauben. Die Passgenauigkeit ist hoch, alle Verbindungen sitzen stabil. Der erste Eindruck: hochwertig und robust.
Verarbeitung
Der Flexispot C7 Morpher zeigt, wo die 800 Euro hinfließen. Fußkreuz, große Teile der Armlehnen und das Lehnenfundament bestehen aus Aluminium-Druckguss. Das polierte Aluminium sieht schick aus, ist allerdings anfällig für Fingerabdrücke.
Sitz- und Rückenrahmen bestehen aus Kunststoff mit aufgespanntem Mesh-Gewebe. Die vordere Sitzkante ist mit einem schmalen Kaltschaumstreifen gepolstert – ein Detail, das die Durchblutung der Beine fördert und sich im Alltag angenehm anfühlt. Die Armlehnenauflagen sind mit einer PU-Leder-ähnlichen Polsterung versehen, die angenehm weich ist.
Mit 26,5 Kilogramm Gesamtgewicht ist der C7 Morpher kein Leichtgewicht. Die Verarbeitungsqualität ist hoch: präzise Passungen, keine sichtbaren Fertigungsrückstände, alles wirkt robust und langlebig. Flexispot gewährt 5 Jahre Garantie.
Ein kleiner Hinweis: Nach dem Auspacken riecht das Mesh-Gewebe und die Armlehnen-Polsterung leicht. Der Geruch verfliegt nach einigen Tagen vollständig.
Design
Der Flexispot C7 Morpher wirkt futuristisch, ist aber insgesamt etwas zu groß geraten. Das Design ist bürotauglich, aber massig – in kleinem Zimmer zieht er dominant die Blicke auf sich.
Die Rückenkonstruktion wirkt dynamisch, allerdings ist der obere Bereich der Rückenlehne sehr breit. Nach unten hin verjüngt sich die Lehne im Lendenbereich. Die Gesamthöhe liegt bei 109 bis 142,5 cm, die Sitzbreite bei 53 cm. Die Rückenlehne misst im Schulterbereich 56 cm und im Beckenbereich 43 cm.
Das Fußkreuz bietet Ablageflächen für die Füße. Die optionale Fußablage mit zwei gepolsterten Pads lässt sich hochklappen und ausfahren. Das atmungsaktive Mesh ist leicht zu reinigen.
Insgesamt ist der C7 Morpher ein etwas zu großer Stuhl, um noch elegant zu wirken. Wer einen schlanken, filigranen Bürostuhl sucht, wird mit dem Ofinto Active (Testbericht) glücklicher.
Ergonomie
In puncto Einstellmöglichkeiten spielt der C7 Morpher in der Champions League – vergleichbar mit dem Steelcase Gesture (Testbericht), allerdings zu einem deutlich niedrigeren Preis.
Flexispot empfiehlt den Stuhl für Körpergrößen zwischen 160 und 195 cm. Unser Tester fühlt sich mit 186 cm auf ihm wohl. Für Personen ab 190 cm könnte die maximale Sitzhöhe von 54 cm knapp werden. Die maximale Belastbarkeit liegt bei beachtlichen 163 Kilogramm – mehr als bei jedem anderen bisher von uns getesteten Bürostuhl.
Die Sitzhöhe lässt sich stufenlos zwischen 44 und 54 cm verstellen, während die Sitztiefe um 4,5 cm (43,5 bis 48 cm) anpassbar ist. Für optimale Bewegung sorgt die Synchronmechanik mit dreistufig einstellbarem Neigungswiderstand, die sich in vier Positionen arretieren lässt. Bis zu 143 Grad neigt sich die Rückenlehne, und sogar eine aktive Vorwärtsneigung von 10 Grad ist möglich.
Durch ihre besondere Konstruktion gleitet und verformt sich die Rückenlehne dynamisch mit den Bewegungen des Nutzers. Dabei passt sie sich der Doppel-S-Form der Wirbelsäule an und verhindert zuverlässig den sogenannten Hemdauszieheffekt – das lästige Hochrutschen des Hemds beim Zurücklehnen. Zusätzlich lässt sich die Rückenlehne in sechs Stufen um insgesamt 6 cm in der Höhe verstellen.
Für den unteren Rücken sorgt eine aufblasbare Lordosenstütze, die sich per Pumpmechanismus individuell anpassen lässt. Im Vergleich zu festen Lordosenstützen ermöglicht sie eine besonders präzise Anpassung an die eigene Rückenform.
Die Armlehnen überzeugen mit vielseitigen Einstellmöglichkeiten: Sie sind siebenstufig höhenverstellbar, um 360 Grad drehbar (mit 24 Rastpunkten) und um 270 Grad schwenkbar. Zudem lassen sie sich horizontal und vertikal verschieben. Für hohen Komfort sorgen die angenehm weich gepolsterten Auflagen.
Für individuellen Kopfkomfort sorgt die mehrfach verstellbare Kopfstütze: Sie lässt sich in der Höhe und um 7 cm in der Tiefe verstellen, zudem ist die Neigung bis zu 70–80 Grad anpassbar. Bespannt ist sie mit atmungsaktivem Mesh.
Eine optionale Fußablage rundet den Komfort ab – sie lässt sich für Liegepositionen einfach hochklappen, ideal für den Power-Nap zwischendurch.
Für die richtige Mobilität sorgen die PU-Rollen mit 60 mm Durchmesser. Sie gleiten gut auf Laminat und Teppich, sind jedoch nicht lastabhängig gebremst.
Was fehlt: Eine separat zuschaltbare Sitzneigungsfunktion wie beim Ofinto Active (Testbericht) bietet der C7 Morpher nicht. Die 10-Grad-Vorwärtsneigung ist Teil der Synchronmechanik.
Praxistest
Im Alltag zeigt der Flexispot C7 Morpher seine Stärken bei langen Büro- und Meeting-Tagen. Die zahlreichen Einstellmöglichkeiten ermöglichen eine individuelle Anpassung an verschiedene Arbeitssituationen – vom konzentrierten Arbeiten in aufrechter Position bis zum entspannten Zurücklehnen in Videokonferenzen.
Die aufblasbare Lordosenstütze stabilisiert den unteren Rücken spürbar. Die dynamisch gleitende Rückenlehne passt sich Bewegungen an, ohne dass man den Kontakt verliert. Das Mesh-Material sorgt auch bei mehrstündigen Sitzungen für ein angenehmes Klima – kein Schwitzen, kein Kleben. Allerdings könnte es im Winter etwas kühl werden. Die Fußablage erweist sich als praktisches Extra, falls man nach dem Mittagessen kurz die Beine hochlegen möchte.
Die vielen Einstellmöglichkeiten erfordern anfangs Geduld bei der Einarbeitung. Flexispot legt ein Poster mit Erklärungen bei – wir waren versucht, es neben dem Arbeitsplatz aufzuhängen, um gelegentlich spicken zu können. Einige Hebel sind zudem schwer erreichbar, was die Bedienung im Sitzen erschwert. Das ist ein Nachteil gegenüber dem Steelcase Gesture, bei dem alle Bedienelemente übersichtlich auf der rechten Seite angeordnet sind.
Die Armlehnen, die sich bei normaler Nutzung gelegentlich von selbst verstellen, sind im Alltag ein kleines Ärgernis. Hier wünschen wir uns festere Rastpunkte.
Preis
Fazit
Der Flexispot C7 Morpher ist ein beeindruckend ausgestatteter Bürostuhl mit einer Fülle an Einstellungsmöglichkeiten. Die aufblasbare Lordosenstütze, die dynamisch gleitende Rückenlehne und die vielseitigen Armlehnen bieten ein hohes Maß an ergonomischer Anpassung. Die Verarbeitung mit Aluminium-Druckguss-Fußkreuz und hochwertigem Mesh-Material rechtfertigt den gehobenen Preis.
Besonders gut gefallen uns die schnelle Montage in nur 15 Minuten, die optionale Fußablage für Ruhepausen und die hohe Belastbarkeit von 163 Kilogramm. Das Mesh-Material sorgt für ein angenehmes Sitzklima, die gepolsterte Vorderkante entlastet die Beine.
Schwächen zeigt der C7 Morpher bei den Armlehnen, die sich bei normaler Nutzung gelegentlich von selbst verstellen. Auch erfordern die vielen Einstellmöglichkeiten – die nicht alle optimal erreichbar sind – eine Eingewöhnungszeit. Der Stuhl wirkt insgesamt etwas wuchtig und ist mit 800 Euro kein Schnäppchen. Für Personen ab 190 cm könnte die maximale Sitzhöhe zudem knapp werden.
Wer einen ergonomisch vielseitigen Bürostuhl mit Premium-Materialien sucht und bereit ist, sich in die zahlreichen Einstellungen einzuarbeiten, bekommt mit dem C7 Morpher einen der am besten ausgestatteten Bürostühle.
Künstliche Intelligenz
Europäische Strafverfolger zerschlagen Phishing-Plattform | heise online
Eine von Europol koordinierte internationale Strafverfolgungsaktion hat die Phishing-Plattform Tycoon2FA außer Gefecht gesetzt. Dabei wurden 330 Domains, die die Kerninfrastruktur des kriminellen Dienstes bildeten, darunter Phishing-Seiten und Kontrollpanels, abgeschaltet, heißt es in einer von der europäischen Polizeibehörde veröffentlichten Mitteilung. Die Aktion wurde von Strafverfolgungsbehörden in Lettland, Litauen, Portugal, Polen, Spanien und Großbritannien sowie Akteuren des Privatsektors, darunter Cloudflare, Coinbase oder Trend Micro, in enger Zusammenarbeit unter der Koordination des Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (EC3) von Europol durchgeführt.
Weiterlesen nach der Anzeige
Tycoon 2FA war mindestens seit August 2023 aktiv und zählte laut Europol zu den größten Phishing-Operationen weltweit. Die Plattform wurde demnach von Tausenden Cyberkriminellen genutzt, um die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) zu umgehen und ihnen unbemerkten Zugriff auf E-Mail- und Cloud-basierte Dienste zu ermöglichen. „Die Plattform generierte monatlich zig Millionen Phishing-E-Mails und ermöglichte den unbefugten Zugriff auf fast 100.000 Organisationen weltweit, darunter Schulen, Krankenhäuser und öffentliche Einrichtungen“, schreibt Europol.
Niedrige Einstiegsschwelle für Cyberkriminelle
Laut dem Tech-Portal Bleeding Computer wurden Tycoon2FA-Abos über den Telegram-Messenger zehn Tage Zugriff für 120 US-Dollar angeboten. Dies habe die Hürde, ausgeklügelte Angriffe zur Umgehung der MFA in großem Umfang durchzuführen, für weniger erfahrene Kriminelle deutlich gesenkt, so das Portal weiter.
„Die Plattform von Tycoon2FA ermöglichte es Angreifern, sich als vertrauenswürdige Marken auszugeben, indem sie Anmeldeseiten für Dienste wie Microsoft 365, OneDrive, Outlook, SharePoint und Gmail imitierten. Sie erlaubte es Angreifern außerdem, sich dauerhaft einzunisten und auf sensible Informationen zuzugreifen, selbst nachdem Passwörter zurückgesetzt wurden, sofern aktive Sitzungen und Token nicht explizit widerrufen wurden“, erklärte Microsoft am Mittwoch in einem Blogeintrag. „Dies funktionierte, indem während des Authentifizierungsprozesses generierte Sitzungs-Cookies abgefangen und gleichzeitig die Benutzerdaten erfasst wurden. Die 2FA-Codes wurden anschließend über die Proxy-Server von Tycoon2FA an den Authentifizierungsdienst weitergeleitet.“
Die Ermittlungen begannen, nachdem Trend Micro Informationen bereitgestellt hatte. Diese Informationen verbreitete Europol über seine EC3-Beratungsgruppen und operativen Netzwerke. Dies wiederum habe die Entwicklung einer koordinierten Einsatzstrategie ermöglicht, so das Europäische Polizeiamt. Später arbeiteten Microsoft und Trend Micro eng mit den Strafverfolgungsbehörden zusammen und stellten technisches Fachwissen sowie Infrastrukturanalysen bereit.
Weiterlesen nach der Anzeige
(akn)
Künstliche Intelligenz
Bundesdatenschutzbeauftragte kann Einsicht beim BND nicht einklagen
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die Klage auf „Einsicht in Anordnungen des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes“ der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Louisa Specht-Riemenschneider, gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) als unzulässig verworfen. In dem Verfahren (Az. 6 A 2.24) ging es um die Frage, ob die oberste Datenschutzaufsicht des Bundes ihre Kontrollrechte gegenüber dem Auslandsnachrichtendienst gerichtlich durchsetzen kann.
Weiterlesen nach der Anzeige
Nach der Entscheidung des Gerichts ist das nicht der Fall. „Der Vorschrift des § 63 BNDG i. V. m. § 28 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BVerfSchG […] lässt sich eine im Wege einer verwaltungsgerichtlichen Klage durchsetzbare wehrfähige Rechtsposition nicht entnehmen“, konstatiert das BVerwG.
Die BfDI hatte mit der Klage klären wollen, ob sie bei verweigerter Einsicht durch den BND den Rechtsweg beschreiten darf. „Durch die Klage wollte ich erreichen, dass keine praktischen Kontrolllücken entstehen, damit Grundrechte wirksam geschützt werden können. Dem Bundesverwaltungsgericht zufolge kann ich meine unabhängigen Kontrollbefugnisse nicht gerichtlich durchsetzen, ich habe keine ,wehrfähige Rechtsposition‘ für eine Klage“, so Specht-Riemenschneider.
Zuvor hatte die BfDI die Verweigerung der Einsichtnahme beim Bundeskanzleramt beanstandet. Das Kanzleramt wies dies zurück und verwies auf den Vorrang der Kontrolle durch den Unabhängigen Kontrollrat (UKR); zur Kompetenzabgrenzung zwischen UKR und BfDI äußerte sich das Bundesverwaltungsgericht nicht.
Sorge vor kontrollfreien Räumen
Nach Auffassung des Gerichts steht der BfDI bei Streit über Einsichtsrechte lediglich die Beanstandung gegenüber dem Bundeskanzleramt offen. Mit diesem Instrument seien jedoch – entsprechend dem gesetzgeberischen Willen – keine unmittelbar durchsetzbaren Abhilfe- oder Durchgriffsrechte verbunden. Eine eigene Klagebefugnis der Datenschutzbeauftragten würde diese gesetzliche Konstruktion unterlaufen. „Als Folge des Urteils befürchte ich, dass im Bereich der Nachrichtendienste kontrollfreie Räume entstehen. Die kontrollierte Stelle kann nunmehr faktisch selbst darüber entscheiden, was mir zur Einsicht gegeben und was damit durch mich kontrolliert wird. Die Gesetzeslage ist absurd und muss korrigiert werden“, sagte die BfDI.
Sie fordert daher eine gesetzliche Nachbesserung. „Aus meiner Sicht muss es immer eine Instanz geben, die über strittige Fragen entscheidet. Diese Instanz kann aber nicht das Bundeskanzleramt sein, denn innerhalb der Exekutive bin ich vollständig unabhängig und weisungsfrei. Ich muss meine Kontrollrechte im Interesse des Grundrechtsschutzes vor Gericht durchsetzen können. Ich appelliere an den Gesetzgeber, mir für Streitigkeiten über meine Kontrollrechte und -pflichten beim BND einen Rechtsweg zu geben.“
Weiterlesen nach der Anzeige
Hintergrund des Verfahrens war ein Vor-Ort-Termin der Datenschutzaufsicht beim BND. Dort hatte der Dienst die Einsicht in bestimmte Anordnungen individueller nachrichtendienstlicher Aufklärungsmaßnahmen verweigert. Konkret betraf dies CNE-Maßnahmen (Computer Network Exploitation), „die notwendig sind, um ein ‚Hacking‘ von IT-Systemen von Ausländern im Ausland zu rechtfertigen“. Nach Einschätzung der BfDI handelt es sich um besonders eingriffsintensive Maßnahmen, die einer sorgfältigen datenschutzrechtlichen Kontrolle bedürfen.
„Bürgerinnen und Bürger haben gegenüber den Nachrichtendiensten wegen der geheim stattfindenden Datenverarbeitungen kaum Möglichkeiten, sich selbst gegen nachrichtendienstliche Maßnahmen zur Wehr zu setzen, die tief in ihre Privatsphäre eingreifen können. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht mir eine Kompensationsfunktion zugewiesen. Meine Möglichkeiten zur Durchsetzung der Betroffenenrechte sind mit dem heutigen Urteil massiv beschränkt.“ Die BfDI will nun prüfen, welche Konsequenzen das Urteil für die Durchsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben auf nationaler und europäischer Ebene hat.
Bereits in der Vergangenheit hatten die aktuelle und der ehemalige BfDI betont, wie wichtig eine unabhängige Kontrolle des BND sei – gerade mit Blick auf weitere geplante Ermittlungsbefugnisse im digitalen Raum. Immer wieder hatte es Streit um die Kontrolle der Nachrichtendienste gegeben, etwa weil der Bundesnachrichtendienst Einsicht in Unterlagen verweigert hatte.
(mack)
Künstliche Intelligenz
CBP nutzte Werbedaten für Handy-Überwachung
Die US-Grenzschutzbehörde Customs and Border Protection (CBP) hat systematisch Standortdaten aus Alltags-Apps genutzt, die aus dem Real-Time-Bidding-System (RTB) der Online-Werbeindustrie stammen. Das belegt ein internes Dokument des Department of Homeland Security (DHS), das die Investigativ-Plattform 404 Media per Informationsfreiheitsanfrage veröffentlicht hat.
Weiterlesen nach der Anzeige
Bei dem 404 Media vorliegenden Dokument handelt es sich um eine sogenannte Privacy Threshold Analysis – eine Datenschutz-Bewertung, die das DHS bei der Einführung neuer Technologien durchführen muss. Darin heißt es wörtlich: „RTB-basierte Standortdaten werden aufgezeichnet, wenn eine Anzeige geschaltet wird.“ In der Vergangenheit gab es schon mehrere Fälle, bei denen Standortdaten verkauft wurden und so unter anderem Klinikbesuche offenlegten.
Daten aus Candy Crush, Tinder und MyFitnessPal
Beim Real-Time-Bidding findet bei jeder Werbeeinblendung in einer App eine automatische Auktion statt, bei der Werbetreibende um Anzeigenplätze bieten. Dabei werden Gerädedaten einschließlich des Standorts übertragen. Überwachungsfirmen können diesen Prozess beobachten und die Daten abschöpfen – für die Nutzer unsichtbar.
Die Standortdaten werden über sogenannte Advertising IDs (AdIDs) einem Gerät zugeordnet. Diese eindeutigen Kennungen, die Apple und Google für personalisierte Werbung eingeführt haben, enthalten zwar keine Namen oder Telefonnummern, ermöglichen aber ein präzises Bewegungstracking über längere Zeiträume.
404 Media konnte solche Datenströme unter anderem auf Candy Crush, Tinder, Grindr, Tumblr und MyFitnessPal zurückführen. Die App-Entwickler wissen in vielen Fällen nicht, dass ihre Anwendungen als Datenquelle dienen, da die Erfassung über die eingebettete Werbeinfrastruktur läuft.
CBP bezeichnete die Nutzung als Pilotprojekt, das von 2019 bis 2021 lief und bei der Analyse grenzüberschreitender Kriminalität helfen sollte. Eine spätere Untersuchung des DHS-Generalinspekteurs kam jedoch zu dem Ergebnis, dass CBP, die Einwanderungsbehörde ICE und der Secret Service die Daten illegal für operative Zwecke einsetzten. Ein CBP-Beamter soll das System genutzt haben, um Kollegen ohne dienstlichen Anlass zu überwachen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Bereits 2020 hatte das Wall Street Journal erstmals über den Kauf kommerzieller Standortdaten durch CBP und ICE berichtet. Die FTC untersagte dem Datenanbieter Venntel später den Verkauf von Standortdaten, die ohne ausreichende Einwilligung erhoben worden waren.
ICE kauft weiter Standortdaten
Trotz der dokumentierten Verstöße setzen US-Behörden den Einkauf fort. ICE erwarb demnach ein System namens „Webloc“, welches ganze Stadtviertel nach Mobiltelefonen scannen und Geräte bis zu mutmaßlichen Wohnadressen zurückverfolgen kann. In öffentlichen Beschaffungsdokumenten sucht die Behörde zudem aktiv nach weiteren Ad-Tech-Datenquellen.
Dass solche Werkzeuge auch für besonders sensible Zwecke einsetzbar sind, zeigte ein früherer Bericht von 404 Media: Demnach lassen sich damit auch Besuche an Abtreibungskliniken nachverfolgen. Ein richterlicher Beschluss ist dafür nicht erforderlich, da die Daten frei auf dem Markt erhältlich sind.
70 Abgeordnete fordern neue Untersuchung
Rund 70 US-Abgeordnete um Senator Ron Wyden haben den DHS-Generalinspekteur kürzlich in einem gemeinsamen Schreiben zu einer erneuten Untersuchung aufgefordert. Eine 2023 ausgesprochene Empfehlung, verbindliche Richtlinien für den Umgang mit kommerziellen Standortdaten zu schaffen, sei bis heute nicht umgesetzt.
„Indem sie sich weigern, Überwachungsunternehmen und zwielichtige Datenbroker auszuschließen, arbeiten die großen Tech-Unternehmen effektiv mit der gesetzlosen Gewalt- und Terrorkampagne der ICE zusammen“, sagte Wyden gegenüber 404 Media. ICE blockiere zudem Aufklärungsbemühungen des Kongresses: Eine angesetzte Anhörung zum Webloc-Kauf sei einen Tag vorher ohne Begründung abgesagt worden. Wyden empfiehlt allen Handy-Nutzern, Adblocker zu installieren, die AdID zu deaktivieren (iOS: Einstellungen, Datenschutz & Sicherheit, Tracking deaktivieren, unter Android: Einstellungen, Google, Alle Dienste, Werbung, Werbe-ID löschen) und Global Privacy Control im Browser zu aktivieren.
Lesen Sie auch
(vza)
-
Künstliche Intelligenzvor 2 MonatenSchnelles Boot statt Bus und Bahn: Was sich von London und New York lernen lässt
-
Social Mediavor 3 WochenCommunity Management zwischen Reichweite und Verantwortung
-
Social Mediavor 2 TagenCommunity Management und Zielgruppen-Analyse: Die besten Insights aus Blog und Podcast
-
Künstliche Intelligenzvor 2 Wochen
Top 10: Die beste kabellose Überwachungskamera im Test – Akku, WLAN, LTE & Solar
-
Datenschutz & Sicherheitvor 3 MonatenSyncthing‑Fork unter fremder Kontrolle? Community schluckt das nicht
-
Entwicklung & Codevor 3 MonatenKommentar: Anthropic verschenkt MCP – mit fragwürdigen Hintertüren
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenGame Over: JetBrains beendet Fleet und startet mit KI‑Plattform neu
-
Social Mediavor 3 MonatenDie meistgehörten Gastfolgen 2025 im Feed & Fudder Podcast – Social Media, Recruiting und Karriere-Insights
