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Datenschutz & Sicherheit

Sachsen-Anhalt: Sachverständige lehnen Palantir-Polizeigesetz ab


Heute stimmt der Landtag in Sachsen-Anhalt über ein neues Polizeigesetz ab. Darin soll erstmals eine Softwarelösung erlaubt werden, die ganz unterschiedliche Datentöpfe der Polizeibehörden zusammenbringen und damit Datenanalysen ermöglichen soll. Solche Software bezieht nicht nur Verdächtige von Straftaten ein, sondern massenhaft Unbeteiligte, Zeugen oder Kontaktpersonen, die auch in einem solchen Analysesystem landen würden.

Nach harscher Kritik hat die Landesregierung nun eine abgeänderte Version des Gesetzes vorgelegt, die einige Aspekte der Kritik aufnimmt und die Hürden zur Durchführung der Datenanalysen erhöht. Die Änderungen werden von Kritikern positiv bewertet. Indes sind sich Sachverständige einig: Ausreichend sind die Neuerungen nicht, um die gesetzlichen Regelungen zur Datenrasterung als verfassungskonform zu bewerten.

Auch ist weiterhin nicht ausgeschlossen, dass eine Software des US-Konzerns Palantir zum Einsatz kommen könnte. Die Nutzung einer Big-Data-Analysesoftware des Überwachungskonzerns war als Zwischenlösung im Gespräch.

Wesentliche Kritikpunkte bleiben

Der Streit um das Gesetz köchelt seit etwa einem Jahr. Sachverständige hatten bei einer Anhörung wenig Lob für den Gesetzentwurf der schwarz-rot-gelben Landesregierung zur Änderung des Polizeigesetzes. Sie kritisierten besonders, dass der Entwurf sehr weitgehende und kaum begrenzte Analysen riesiger Datenmengen erlaube, beispielsweise aus den hoheitlichen Datenschätzen der verschiedenen polizeilichen Informationssysteme sowie Vorgangs- und Falldatensammlungen.

Von der Polizei dürfte diese automatisierte Datenrasterung unter deutlich zu geringen Voraussetzungen vorgenommen werden, so die Sachverständigen. Deswegen verstoße die geplante landesrechtliche Regelung gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und missachte die klaren Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts in seinem Datenanalyse-Urteil. Das hohe Gericht hatte bestimmt, dass Wesentliches bei einer Datenanalyse gesetzlich zu regeln sei. Die Praxis und damit die Eingriffe in Grundrechte von Bürgern allein der Polizei und gar deren Dienstleistern zu überlassen oder in eine Verordnung auszulagern, ist seither eigentlich nicht mehr möglich.

Klar ist: Solche automatisierten Datenanalysen bleiben nicht folgenlos, das betonte das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2023. Denn die Ergebnisse dieser Analysen ziehen ja polizeiliche Maßnahmen nach sich, können also diejenigen Menschen schwer belasten, die ins Raster geraten sind. Weitere polizeiliche Eingriffsbefugnisse können und sollen schließlich auf die Datenanalyse folgen.

Der Wilde Westen beim Data-Mining der Polizei ist vorbei

Auf die Kritik hat die Landesregierung reagiert: Mehrere Änderungen gab es nun in dem Paragraphen, der das polizeiliche Data Mining ermöglicht (§ 30a). Das wird in Sachsen-Anhalt einerseits strategische Datenanalyse und andererseits operative Datenanalyse genannt.

Der schon als Sachverständiger mit dem Entwurf befasste Jurist am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer, Jonas Botta, begrüßt gegenüber netzpolitik.org die Überarbeitung: Die Anforderungen an die Durchführung solcher Analysen seien verschärft worden. Das nun enthaltene „ausdrückliche Verbot lernender KI-Systeme“ schätzt er als positiv ein.

Jonas Botta
Jonas Botta.

Allerdings sieht er eine „Diskrepanz zwischen Norm und Begründung“ bei dem entsprechenden Paragraphen im Gesetz zur Datenanalyse. Denn der erlaube „eine Datenzusammenführung ausschließlich zum Zweck einer konkreten Analyse“. Der Gesetzestext sagt, dass eine Analyse „im Einzelfall“ polizeiliche Ermittlungen unterstützen oder zur Gefahrenabwehr beitragen soll.

Die Gesetzesbegründung zeige hingegen, so Botta, dass „eine dauerhafte Zusammenführung angestrebt wird“. Auch vergleichbare Normen in Polizeigesetzen anderer Bundesländer ließen dies erkennen. Für diese dauerhafte Zusammenführung der Datensammlungen fehle jedoch in Sachsen-Anhalt eine „eigenständige gesetzliche Grundlage“.

Botta stellt zudem insgesamt gegenüber netzpolitik.org fest: „Wesentliche Kritikpunkte aus dem parlamentarischen Verfahren“ blieben bestehen. Der Jurist sagt: „Der Umfang der zusammenzuführenden Datensätze ist nach wie vor erheblich und erfasst auch Daten von Unbeteiligten, Zeugen und Geschädigten.“

Es fehle ebenso ein „belastbares Kontrollkonzept“. So wären „verpflichtende Stichproben durch die unabhängige Datenschutzaufsicht“ notwendig. Der Grund ist ein „strukturelles Rechtsschutzdefizit“, das auszugleichen ist. Es besteht darin, dass „die Betroffenen von der Verarbeitung ihrer Daten in aller Regel nichts erfahren“.

Franziska Goerlitz
Franziska Görlitz.

Auch die Juristin Franziska Görlitz von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte den Entwurf bereits als Sachverständige analysiert und kritisiert. Sie weist nun gegenüber netzpolitik.org darauf hin, was der Kern der Kritik war und bleibt: „Mit der Änderung des Polizeigesetzes werden der Polizei in Sachsen-Anhalt nun komplexe intransparente Datenanalysen erlaubt. In diese Analysen geraten in riesigen Mengen auch Daten von bisher unbeteiligten Personen.“

Denn schon wer beispielsweise einmal einen Verkehrsunfall hat, eine Straftat beobachtet oder eine Anzeige erstattet, landet in Polizeisystemen und „dessen Daten fließen in die Analysen ein“, so Görlitz. „Im schlimmsten Falle können Menschen so fälschlicherweise ins Visier der Polizeibehörden geraten.“

Die Datenanalysen seien weiterhin unter zu geringen Voraussetzungen zulässig. Auch „ausreichende Vorkehrungen gegen Fehler und Diskriminierung bei der Analyse“ fehlten noch immer. Wie Botta sieht Görlitz die Kontrolle als mangelhaft: Die Analysepraxis werde durch das Gesetz nicht ausreichend kontrolliert.

Sie senkt selbst nach den Änderungen deutlich den Daumen: „Das Gesetz genügt den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts für Datenanalysen nicht. Der Schutz der Grundrechte ist nicht ausreichend sichergestellt.“

Bleibt ein Einsatz der Software von Palantir möglich?

Was die Frage nach einen möglichen Einsatz von Software von Palantir angeht, sagt Görlitz gegenüber netzpolitik.org: Das Gesetz stelle „nicht sicher, dass für die Analysen nur Softwaretools genutzt werden dürfen, deren Funktionsweise transparent ist“. Es könnten nach dem Gesetzestext also Abhängigkeiten von Konzernen wie Palantir drohen.

Die Nutzung einer Software des US-Konzerns Palantir bleibt damit rechtlich weiter möglich, aber politisch in der derzeitigen Landesregierung wohl unwahrscheinlich.

Unverbindlicher Antrag

Darauf deutet auch ein Papier, das zusammen mit dem neuen Gesetz kommt. Denn zugleich soll der Landtag einen Entschließungsantrag zur digitalen Souveränität abstimmen, der als Ziel ein „bundesweit betriebenes, europäisch beherrschtes System“ für die polizeiliche Datenanalyse formuliert. Die bislang nicht existierende Software soll so konzipiert sein, dass sie „die digitale Souveränität Deutschlands und Europas stärkt, die vollständige rechtliche und technische Kontrolle durch staatliche Stellen gewährleistet und Abhängigkeiten von außereuropäischen Anbietern vermeidet“.

Digitale Unabhängigkeit

Wir berichten seit Jahren unter dem Stichwort Digitale Souveränität über Abhängigkeiten von Technologien, vor allem aus dem Nicht-EU-Ausland. Unterstütze unsere Arbeit!

Der Antrag betont, „dass der Einsatz automatisierter Datenanalyseverfahren einen besonders intensiven Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen darstellt“. Er sei wegen dieser Eingriffstiefe und Streubreite „nur unter strikter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zulässig“.

Doch genau das bezweifeln die Experten mit guten Argumenten. Görlitz betont gegenüber netzpolitik.org zu dem Papier: „Der geplante Entschließungsantrag ist unverbindlich und kann die digitale Souveränität nicht sicherstellen.“ Mehr als Symbolpolitik ist ein solcher Antrag also nicht.

Das weiß auch Jurist Botta. Er entfalte keine „Bindungswirkung gegenüber der Landesregierung“, sagt er gegenüber netzpolitik.org. Ohnehin werde Palantirs „Gotham“-Software in dem Entschließungsantrag gar nicht benannt. Botta betont, der Einsatz von Palantir-Software möge politisch derzeit unwahrscheinlich sein, „die nächste Landesregierung könnte das jedoch schon ganz anders sehen“.

Und das könnte nach dem 6. September im Falle eines Wahlsiegs auch eine Regierung mit der AfD sein. Die Partei ist vom Inlandsgeheimdienst dort als gesichert rechtsextrem eingestuft, erreicht in Umfragen aber Werte um die vierzig Prozent.

Die Fraktionsvorsitzende der oppositionellen Linken im sachsen-anhaltinischen Landtag, Eva von Angern, fordert daher, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger anzuerkennen und besser gleich grundrechtskonforme Regeln zu schaffen. Denn „Rechtssicherheit hilft am Ende auch den Polizeibehörden deutlich mehr, als wenn Teile des Gesetzes einer Prüfung vor Gericht nicht standhielten“. Die Linke brachte einen Änderungsantrag ein, der einen Parlamentsvorbehalt und bessere Kontrollvorgaben beinhaltet und die Datenanalyse auf Verdächtige, Beschuldigte und Festgenommene beschränkt.

Nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt im Dezember 2024, der oft als Begründung für die neuen Befugnisse herangezogen wurde, und dem nachfolgenden Untersuchungsausschuss fordert von Angern die Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) auf, statt der neuen Befugnis die „Defizite in ihrer Polizeibehörde“ aufzuarbeiten. Denn beim „Attentäter von Magdeburg gab es ein eindeutiges Behördenversagen“, so von Angern. Sie wendet sich dagegen, nun durch das Polizeigesetz ein ganz neues Instrument zu etablieren, „das am Ende womöglich als rechtswidrig eingestuft wird und Bürgerinnen und Bürger einem Generalverdacht unterzieht“.

Die Befürchtung, dass die Datenanalyse-Regeln bei einer Prüfung in Karlsruhe nicht Bestand hätten, teilt der Jurist Botta. Er sagt gegenüber netzpolitik.org mit Blick auf den Datenanalyse-Paragraphen und die fehlende gesetzliche Grundlage für die offenbar dauerhaft geplante Polizeidatenzusammenführung: „Sollte Verfassungsbeschwerde erhoben werden, dürfte das Bundesverfassungsgericht die Norm aus den genannten Gründen zumindest teilweise für verfassungswidrig erklären.“

Die GFF-Juristin Görlitz zeigt sich gegenüber netzpolitik.org ebenfalls skeptisch. Sie sagt: „Die GFF hat bereits im Gesetzgebungsverfahren starke Bedenken an der Verfassungsgemäßheit der Regelung geäußert. Bei Inkrafttreten des Gesetzes prüfen wir mögliche Klagen.“

Es wäre nicht das erste Mal, dass die GFF verfassungswidrige Gesetze erfolgreich in Karlsruhe zu Fall bringt. Denn das Datenanalyse-Urteil aus dem Jahr 2023 ging schon auf die Kappe der Grundrechtsaktivisten, da sie eine Verfassungsbeschwerde eingereicht hatten. Auch gegen die Regelungen in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern, die Software von Palantir nutzen, ging die GFF bereits aktiv rechtlich vor. Das sollte den Abgeordneten, die über das Gesetz abstimmen, vielleicht zu denken geben.



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Transparenzbericht 1. Quartal 2026: Unsere Einnahmen und Ausgaben – und viele kleine Lagerfeuer



Das Fernsehen galt lange Zeit als das emotionale Lagerfeuer der Nation. Aus Sicht vieler glimmt es heute aber nur noch. Nicht so bei uns: Fast das ganze Team von netzpolitik.org saß an einem Nachmittag im Februar dicht an dicht im abgedunkelten Konferenzraum – und starrte gebannt auf den Fernseher.

Es war eine Sneak-Preview der besonderen Art. Sechs Wochen vor der offiziellen Ausstrahlung hatten wir vom Bayerischen Rundfunk die finale Schnittfassung der Dokumentation „Gefährliche Apps – Im Netz der Datenhändler“ erhalten. Die Doku ist so etwas wie der Film zu unseren Recherchen.

Seit mehr als zwei Jahren arbeiten Sebastian und Ingo zusammen mit einem Team des Bayerischen Rundfunks an den „Databroker Files“. Die Doku erzählt davon und den konkreten Gefahren, die von Tracking-Daten ausgehen.

Der Film macht das, was Filme nun einmal so gut können: den flächendeckenden Angriff auf die Privatsphäre von Handy-Nutzer:innen noch anschaulicher. Die Punkte auf der animierten Karten werden zu einzelnen Menschen, die in die Kamera blicken und zu uns sprechen. Eine ägyptische Journalistin, ein ukrainischer Soldat, eine bayerische Schülerin. Für Menschen wie sie ist der Datenhandel eine existenzielle Gefahr. Das versteht man nicht nur, das spürt man auch.

Als Ingo und Sebastian im Februar 2024 mit ihren Recherchen begannen, hatten sie wohl nicht geahnt, dass auch sie eines Tages zu Protagonisten einer Fernseh-Doku werden. Regelmäßig geben wir Interviews oder stehen auf Bühnen. So erreichen wir auch Menschen, die netzpolitik.org vielleicht noch nicht kennen. Wenn aber die eigene Recherchearbeit in ein neues Medium übersetzt wird, dann schafft dies was Neues, was verbindet: Redaktionen, die miteinander kooperieren. Medien, die ein Thema unterschiedlich erzählen. Ein Team, das jeden Tag für die Grund- und Freiheitsrechte aller kämpft.

Die Doku erreichte am 7. April eine Einschaltquote von rund elf Prozent. Laut den Kolleg:innen beim Bayerischen Rundfunk kann sich das sehen lassen. Und bei YouTube hat das Video bereits mehr als 280.000 Aufrufe. Das sind sehr viele kleine Lagerfeuer im ganzen Land. Und das macht uns schon ein wenig stolz.

Möglich ist das aber nur mit eurer Unterstützung. Der Öffentlich-Rechtliche hat seine Beitragszahler:innen, wir haben unsere Spender:innen. Dank euch konnten wir das Thema Datenhandel überhaupt erst groß machen, konnten wir über viele Monate in europaweit recherchieren und am Ende so viele Menschen erreichen.

Ihr seid der Anfang von alledem – der Funke, der das Feuer entzündet. Und das verbindet uns, liebe Spender:innen und Leser:innen. Vielen Dank dafür.

Die harten Zahlen

Und bevor wir emotional völlig dahinschmelzen, kommen wir zu den harten Zahlen des ersten Quartals 2026. Beim Jahresausklang 2025 habt ihr für uns Funken gesprüht. Das war toll. Das Erreichen des Spendenziels bei der Jahresendkampagne bedeutet für uns gute Aussichten für die Finanzierung von netzpolitik.org im Folgejahr. Denn die Einnahmen aus einer gut verlaufenden Jahresendkampagne kompensieren unsere deutlich geringeren, unterjährigen Spendeneinnahmen.

Zumal uns der Schwung vom Jahresende im ersten Quartal des neuen Jahres noch höhere Spendeneinnahmen als in den Folgemonaten beschert. So auch in diesem.

Unsere Spendeneinnahmen

Im ersten Quartal haben wir 229.136 Euro an Spenden von euch erhalten. Das ist ein gutes Ergebnis, liegt aber etwa 34.400 Euro (13 Prozent) unter unseren Erwartungen, die wir vor allem aus den Erfahrungen der Vorjahre ableiten. Der Schwung zu Anfang dieses Jahr ist also schwächer ausgefallen.

Unsere Einnahmen

Insgesamt belaufen sich unsere Einnahmen im ersten Quartal auf 235.620 Euro. Im Verhältnis zu unseren Gesamteinnahmen beträgt der Anteil der Einnahmen aus Spenden über 97 Prozent. Aus dem Verkauf im Webshop erhielten wir etwas unter 1.200 Euro und aus der Verwertung im digitalen Pressespiegel etwas über 900 Euro. Der Zuschuss des Bundes für den Platz im Rahmen des Freiwilligendienstes liegt unverändert bei 300 Euro monatlich und somit bei 900 Euro im Quartal. Die sonstigen Erlöse setzen sich vor allem aus den Posten Erstattungen für Ausfallzeiten aufgrund von Krankheit (AAG) und Zinserträgen zusammen.

Unsere Ausgaben

Bei den Ausgaben liegen die Personalkosten bei 227.273 Euro und damit rund 5.000 Euro unter den veranschlagten Kosten laut unserem Stellenplan. In den Sachkosten haben wir für das erste Quartal 58.350 Euro und damit rund 20.900 Euro weniger ausgegeben als kalkuliert. Das ist vor allem der monatlichen Kalkulation von Ausgaben wie Beratung und Fortbildung geschuldet, die nicht monatlich, sondern punktuell im Jahr auftreten.

Insgesamt haben wir im ersten Quartal 2026 an Personal- und Sachkosten 285.624 Euro verausgabt.

Unser Projekt Reichweite hatten wir in den letzten beiden Quartalsberichten 2025 vorgestellt. Die Projektlaufzeit beträgt drei Jahre bis Herbst 2027 und wird über den gesamten Zeitrahmen mit 200.000 Euro aus unseren Rücklagen finanziert. In 2025 haben wir davon 64.800 Euro für den Relaunch unserer Website und eine neue Stelle für die Verbreitung unserer Inhalte in den sozialen Medien ausgegeben. Im ersten Quartal 2026 haben wir für lediglich Personalkosten in Höhe von etwas unter 7.600 Euro verausgabt.

Wir sind communityfinanziert

Unterstütze auch Du unsere Arbeit mit einer Spende.

Das vorläufige Ergebnis

Wir schließen das 1. Quartal mit einem Ergebnis in Höhe von etwas unter -50.200 Euro ab. Laut Plan haben wir mit einem Ergebnis von -40.300 Euro gerechnet. Ein Minus in den ersten drei Quartalen beunruhigt uns nicht besonders, solange es im Rahmen unserer Erwartungen bleibt. Das bereinigen wir nach unseren bisherigen Erfahrungen im vierten Quartal mit der Jahresendkampagne. Bei dem aktuellen Quartalsergebnis kommen wir jedoch gedanklich etwas mehr in Bewegung und werden darauf mit einer Spendenaktion reagieren, damit wir nicht nicht mit zu schwerer Bürde in die Jahresendkampagne gehen.

Um das Spendenfeuer anzufachen, wird uns hoffentlich auch die Aufmerksamkeit helfen, die die Fernseh-Doku zu den „Databroker Files“ von euch erfährt. Wir freuen uns auf weiteren Funkenschlag.

Danke für eure bisherige und zukünftige Unterstützung!

Wenn ihr uns unterstützen wollt, findet ihr hier alle Möglichkeiten. Am besten ist ein Dauerauftrag. Er ermöglicht uns, langfristig zu planen:

Inhaber: netzpolitik.org e.V.
IBAN: DE62430609671149278400
BIC: GENODEM1GLS
Zweck: Spende netzpolitik.org

Wir freuen uns auch über Spenden via Paypal.

Wir sind glücklich, die besten Unterstützer:innen zu haben.

Unseren Transparenzbericht mit den Zahlen für das 4. Quartal und das Gesamtjahr 2025 findet ihr hier.

Vielen Dank an euch alle!



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Ransomware-Angriffe fordern Ermittler heraus | heise online


Im Kampf gegen Computerkriminalität sind im vergangenen Jahr deutlich weniger Ermittlungsverfahren an der Landeszentralstelle Cybercrime (LZC) bei der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz bearbeitet worden. Während im Jahr 2023 noch 2439 Ermittlungsverfahren gegen bekannte Beschuldigte abgeschlossen wurden, waren es im Jahr 2024 rund 1650 und im Jahr 2025 dagegen nur 371, wie der Leiter der LZC, Oberstaatsanwalt Jörg Angerer, der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

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Die Gesamtzahl der bearbeiteten Verfahren dürfte jedoch deutlich höher sein, da auch „häufig“ Verfahren gegen unbekannte Täter geführt werden, wie Angerer weiter sagte. „Die deutlichen Unterschiede in den Eingangszahlen resultieren daraus, dass nach Abschluss eines größeren Verfahrenskomplexes üblicherweise eine große Zahl von Folgeverfahren anfallen, die abgearbeitet werden müssen“, erklärte Angerer.

Gibt es in einem Jahr keinen größeren Komplex, ist die Zahl der Verfahren demnach insgesamt geringer. Zudem war die Stelle 2025 nicht voll besetzt und konnte daher weniger Verfahren bearbeiten, wie Angerer ausführte. In der LZC sei man bei Cyber-Attacken nur in Verfahren mit besonderer Bedeutung befasst: Das sei etwa dann der Fall, wenn Unternehmen oder Behörden betroffen seien, die zu den „kritischen Infrastrukturen“ (Kritis) gehörten und so als besonders schützenswert gelten würden. Zu Kritis zählen beispielsweise Krankenhäuser oder Energieunternehmen.

Bei den Verfahren handele es sich vor allem um Ransomware-Attacken. Bei einem Ransomware-Angriff verschlüsseln die Täter die Daten ihrer Opfer und versuchen, ein Lösegeld zu erpressen. Häufig drohen die Kriminellen auch mit der Veröffentlichung von vertraulichen Daten im Netz, die zuvor bei dem Angriff erbeutet wurden. Angerer zufolge veröffentlichen Ransomware-Gruppierungen erfolgreich durchgeführte Angriffe oft im Internet auf eigenen Leak-Portalen, also ihren Enthüllungsseiten. „Auf diesen Portalen bieten sie auch die erlangten Daten zum Verkauf an oder veröffentlichen diese“, sagte der Experte.

Diese Blogs seien meist im Darknet zu finden. Herausforderungen in der Strafverfolgung von Cybercrime-Delikten seien die Auswertung von Massendaten, die zunehmende Verschlüsselung von Kommunikation und die Verwendung von KI durch die Täter, so Angerer. Das erfordere mehr Zeit und mehr Personal. „Die Auswertung der sichergestellten Daten wird in naher Zukunft ohne KI-Unterstützung nicht mehr möglich sein“, sagte der LZC-Leiter.

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Staatliche und terroristische Angriffe fallen nicht in die Zuständigkeit der LZC. Doch die Trennung sei nicht immer leicht, sagte Angerer. „Da kriminelle, staatliche und terroristische Cyber-Angriffe jedoch im Wesentlichen identisch ablaufen, ist häufig nicht klar erkennbar, wer hinter dem jeweiligen Angriff steht“, sagte er. Noch schwieriger wird es demnach, da einige Akteure sowohl kriminell aktiv sind, als auch eine gewisse Nähe zu bestimmten Staaten aufweisen.

„Überschneidungen in der Motivation sind daher nicht unüblich“, sagte der Experte. Ein wesentlicher Unterschied zu lokalen Staatsanwaltschaften: Die LZC agiert in der Regel nicht reaktiv, sondern proaktiv. Was bedeutet, dass sie nicht nur auf Strafanzeigen reagiert, sondern aktiv geeignete Ziele wie etwa kriminelle Foren sucht und Verfahren gegen die Betreiber einleitet, wie Angerer ausführte. Grund sei, dass derartige Foren meist nicht angezeigt würden, weil es keine Geschädigten gebe.


(nie)



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Konferenz gegen Big Tech: Raus aus der Ohnmacht


Was tun gegen Big Tech? Am vergangenen Wochenende kamen in Berlin deutsche und internationale Aktivist:innen, Gewerkschafter:innen, Forscher:innen und Künstler:innen zur Konferenz „Cables of Resistance“ zusammen, um über die Frage zu beraten, die derzeit so viele beschäftigt. Ihre Antwort: radikale Verweigerung, Protest und Widerstand.

Ins Leben gerufen wurde die „erste Bewegungskonferenz gegen Big Tech“ von den Gruppen Berlin vs. Amazon, Tesla den Hahn abdrehen und die Berlin Tech Workers Coalition. Mit ihrem tech- und kapitalismuskritischen Ansatz haben sie offenbar einen Nerv getroffen: Die Tickets waren schnell ausverkauft, mehr als 750 Menschen kamen nach Angaben der Veranstalter:innen in das Tagungshaus am Franz-Mehring-Platz.

Das überwiegend durch Einreichungen aus der Community bestückte Programm war geprägt durch kritische Analyse des Status Quo, internationale Vernetzung und Austausch über politische Strategien. In insgesamt neun Themen-Tracks ging es um Fragen von Stadtpolitik, Nachhaltigkeit, Militarisierung oder Arbeitskämpfe.

„Die Speerspitze der kapitalistischen Akkumulation“

Die Ausgangslage beschreiben viele derzeit als düster. Angesichts der Übermacht der großen Tech-Konzerne kann man schon mal leicht verzweifeln. Ihre wirtschaftliche und politische Dominanz ist konkurrenzlos. Allein die fünf wertvollsten unter ihnen – Nvidia, Apple, Google, Microsoft und Amazon – strichen im letzten Jahr fast 500 Milliarden US-Dollar Gewinn ein. Ihr gemeinsamer Marktwert beträgt derzeit mehr als 18 Billionen US-Dollar – astronomische Zahlen.

Für die Veranstalter:innen steht fest: „Digitale Technologien sind die derzeitige Speerspitze der kapitalistischen Akkumulation und Zerstörung.“ Und: „Das digitale Kapital steht hinter dem Faschismus und ist sein bereitwilliger Handlanger.“ So heißt es im Entwurf für ein Manifest, das die Organisator:innen zu Beginn der Konferenz zur Debatte stellten und das sie im Nachgang weiterentwickeln wollen.

In den Diskussionsrunden war zwar hier und da Skepsis angesichts der vor Superlativen und historischen Referenzen strotzenden Wortwahl zu hören. Doch dass die Tech-Konzerne tief in die großen Krisen unserer Zeit verwickelt sind, das ist hier Konsens. Sie treiben den Klimawandel voran und lassen in kolonialer Manier Arbeitskräfte und Rohstoffe im Globalen Süden ausbeuten. Sie profitieren von Überwachung und Militarisierung. Mit ihren Lobby-Armeen nehmen sie Einfluss auf die Politik, mit ihren Milliarden gestalten sie unsere Städte um. Sie hofieren Donald Trump und normalisieren seine Politik.

Die vielleicht mächtigste Waffe der Tech-Konzerne: Sie bestimmen, wie die Zukunft aussehen soll – nicht nur technisch, sondern auch diskursiv. Dass mehr Innovation, mehr Technologie und allen voran mehr KI immer besser seien, sagen längst nicht mehr nur sie. Auch viele Politiker:innen wiederholen das Mantra vom vermeintlichen digitalen Fortschritt unhinterfragt. Big Tech hat nicht nur das Internet gekapert, sondern auch unsere Vorstellung davon, wie digitale Zukünfte überhaupt aussehen könnten.

Von Arbeitskämpfen bis Perma-Computing

„Big Tech wird unseren Planeten mittel- bis langfristig zerstören“, so fasst Mitorganisatorin Aline Blankertz in einem Pressegespräch die Lage zusammen. Die Konferenz wolle deshalb Menschen zusammenbringen, „die für eine solidarische, selbstbestimmte, klimagerechte Zukunft kämpfen.“

Konkret ging es zum Beispiel um Arbeitskämpfe und die Rolle, die Angestellte von Tech-Konzernen spielen können, um diese zu verändern. Wie kann man solidarisch mit outgesourceten Datenarbeiter:innen hinter KI und Sozialen Medien sein? Wie können Kurierfahrer:innen Betriebsräte und faire Arbeitsbedingungen erkämpfen? Wie können sich Angestellte gegen die Beteiligung ihrer Arbeitgeber an militärischen Produkten wie dem Projekt Nimbus organisieren, mit dem Amazon und Google das israelische Militär und damit auch den Völkermord in Gaza unterstützen?

An anderer Stelle ging es um die globale Ausbeutung durch Tech-Konzerne und die sozial-ökologischen Kosten des KI-Hypes, um autoritäre und antifeministische Netzwerke. Es ging darum, wie man Protest gegen Palantir und Tesla organisiert, aber auch um Alternativen wie Perma-Computing mit Biomasse oder um Plattform-Kollektive im Besitz lateinamerikanischer Tech-Arbeiter:innen.

Rechenzentren als Symbole des KI-Hypes

Ein zentrales, immer wiederkehrendes Thema waren Rechenzentren. Als physische Repräsentation der digitalen Welt und als Symbol für den KI-Hype sind sie in vielen Regionen der Welt bereits zum Kristallisationspunkt des Widerstands gegen Big Tech geworden. Der Protest gegen Rechenzentren dürfte bald auch in Deutschland stärker werden, denn sie nehmen viel Fläche ein, verbrauchen riesige Menge Strom und Wasser und werden gerne in ärmeren und marginalisierten Nachbarschaften gebaut, die dann unter der Lärm- und Umweltbelastung leiden.

In den vielen Vorträgen und Panel-Gesprächen zu dem Thema ging es um Aufklärung, Ansatzpunkte für Veränderungen an gesetzlichen Rahmenbedingungen wie dem Energieeffizienzgesetz, Aktionen des zivilen Ungehorsams und lokale Proteste, die die Ansiedlung von Rechenzentren verhindern.

Worum es nicht ging: Anschläge, Sabotage oder andere Formen eines vermeintlichen Ökoterrorismus.

Dass man das überhaupt klarstellen muss, liegt daran, dass das rechte Krawallmedium Nius die Konferenz offenbar zum Feind auserkoren hat, weil der Quantenphysiker Guido Arnold an einem Panel teilnahm. Im Januar hatten Nius und Spiegel Arnold und sein radikal Tech-kritisches Kollektiv „Capulcu“ mit dünner Begründung als Vordenker der „Vulkangruppe“ dargestellt. Der Vorwurf stützt sich vor allem darauf, dass die Vulkangruppe, die sich unter anderem zum Brandanschlag auf das Berliner Stromnetz Anfang des Jahres bekannte, ähnliche Begriffe nutzt, etwa den von Arnold geprägten Ausdruck des „technologischen Angriffs“.

Auch im Manifest der Konferenz findet sich der Begriff. Nius schickte einen Reporter, der Teilnehmende vor dem Gebäude abpasste und fragte, warum sie an einer Konferenz teilnehmen würden, die mit durchtrennten Kabeln werbe. Die ausbleibenden Antworten der genervten Besucher:innen schnitt Nius zu einem fünfeinhalbminütigen Video zusammen.

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Nicht zum ersten Mal griff die Springer-Zeitung Welt die Vorlage von Rechtsaußen auf und titelte: „Wie linke Tech-Gegner in Berlin einen Angriff planen“. Eine Presseakkreditierung hatte Welt nach Angaben der Veranstalter:innen nicht beantragt.

Kann man Big Tech auf den eigenen Plattformen schlagen?

Dabei gibt es durchaus Dinge, die man an der Konferenz kritisieren kann, ohne sich komplett lächerlich zu machen.

Zum Beispiel, dass kein einziger der neun Themenstränge Probleme der demokratischen Öffentlichkeit und von Sozialen Medien zum Thema machte. Die Frage, wie eine tech-kritische Bewegung, die von der Konferenz ausgehen soll, die narrative Hegemonie von Big Tech auf den Plattformen eben dieser Konzerne brechen soll, hätte man hier gut diskutieren können. Auch konkrete Alternativen wie das Fediverse mit seinen Stärken und Schwächen hätten gut auf die Konferenz gepasst. Einige Teilnehmende nahmen die Sache dann einfach selbst in die Hand und hingen Zettel aus, auf denen sie zumindest Mastodon-Handles austauschten.

Zudem waren die einzelnen Sessions teilweise so kurz, dass die ausgegebene Losung „Das ist keine Infoveranstaltung, sondern eine Kampfansage“, sich auf unfreiwillige Art und Weise bestätigte. Ein bisschen mehr Information wäre manchmal schon gut gewesen. Ebenso ein bisschen mehr Raum für Diskussionen über Widersprüchlichkeiten, die es notwendigerweise gibt, wenn unterschiedliche Bewegungen zusammenkommen.

Keine Zeit für Zukunft

Doch wichtiger waren an diesem Wochenende Vernetzung, Inspiration und Motivation. „Wir werden Big Tech nicht weganalysieren“, gab Journalistin Nina Scholz bei ihrem Auftaktvortrag die Richtung vor. Es sollte ums Handeln gehen: Raus aus der Ohnmacht, rein in die Bewegung.

In diesem Sinne hätten es gerne auch noch mehr Programmpunkte zu konkreten Alternativen und positiven Zukunftsentwürfen sein dürfen. Lediglich eine Stunde stand für den Themenblock „Zukunft“ und Ideen wie die Vergesellschaftung von Plattformen, Digital Degrowth oder Hardwareproduktion außerhalb kapitalistischer Verwertungslogik zur Verfügung. Auch davon hätte es gerne noch mehr sein dürfen.

Aber womöglich ist das einfach der Moment, an dem wir gerade stehen: Für Zukunft ist hoffentlich später Zeit, jetzt geht es darum, das Schlimmste zu verhindern. Sich dem Hype zu verweigern, das Fortschrittsversprechen zu hinterfragen, bestimmte Entwicklungen auch ganz abzulehnen und Widerstand zu organisieren – das ist vielleicht nicht die visionärste Antwort auf Big Tech. Aber es könnte genau die Antwort sein, die es jetzt braucht.



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