Connect with us

Künstliche Intelligenz

x86-Steckmodul für Embedded Systems mit wechselbarem LPDDR5X-RAM


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Bisher wurden LPDDR-SDRAM-Chips meistens auf das Rechner-Mainboard aufgelötet und waren deshalb nicht nachträglich wechselbar. Der Modulstandard LPCAMM2 ändert das. Damit ausgerüstete Rechner lassen sich flexibler mit Arbeitsspeicher bestücken und nachträglich aufrüsten.

Weiterlesen nach der Anzeige

Auf der Fachmesse embedded world 2026 in Nürnberg waren nun auch Rechenmodule für Embedded Systems mit LPCAMM2-Fassungen zu sehen, etwa das Congatec conga-HPC/cPTL mit Intel Core Ultra 3 alias Panther Lake.

Low-Power-(LP-)DDR-Speicher wurde einst als sparsame DRAM-Variante für akkubetriebene Mobilgeräte entwickelt. Doch durch hohe Taktfrequenzen sowie viele kurze Datensignalleitungen erreichen jüngere LPDDR-Generationen wie LPDDR4X und vor allem LPDDR5X auch besonders hohe Datentransferraten. Daher kommt LPDDR5X nicht mehr nur bei sehr sparsamen Rechnern zum Einsatz, sondern auch bei vielen SoCs mit integrierter GPU, die von hohen RAM-Transferraten profitieren.

Ein Beispiel für ein Embdded-System-Rechenmodul mit LPCAMM2 ist das Congatec conga-HPC/cPTL in der Bauform COM-HPC Client Size A. Es ist mit einem Intel-Prozessor der neuen Baureihe Core Ultra 3 alias Panther Lake bestückt. Der enthält außer zahlreichen x86-Prozessorkernen auch eine NPU für KI-Inferenz mit bis zu 50 Tops sowie eine relativ starke GPU, die sich ebenfalls als KI-Beschleuniger einspannen lässt.

Das conga-HPC/cPTL lässt sich mit einem LPCAMM2 bis zu 32 Gigabyte Kapazität bestücken. Außerdem bindet der Prozessor sowohl PCI Express 5.0 als auch Thunderbolt 4/USB4 an.


Samsung SOCAMM2 mit LPDDR5X-RAM

Samsung SOCAMM2 mit LPDDR5X-RAM

Samsung SOCAMM2 mit LPDDR5X-RAM

(Bild: Samsung)

Weiterlesen nach der Anzeige

Außer LPCAMM2-Speichermodule für Notebooks beziehungsweise Mobile Workstations und nun auch Embedded Systems gibt es auch SOCAMM- beziehungsweise SOCAMM2-Module mit LPDDR5X für Server. Diese wurden von Micron und Samsung avisiert. Ein SOCAMM2 kann mit derzeit bis zu 256 GByte eine wesentlich höhere Kapazität erreichen als ein LPCAMM2.

Die bereits seit Längerem angekündigte KI-Workstation Nvidia DGX Station GB300 könnte eines der ersten Systeme mit wechselbarem SOCAMM2-Speicher sein. Möglicherweise setzt Nvidia auch beim kommenden ARM-Prozessor Vera auf SOCAMM2.


(ciw)



Source link

Künstliche Intelligenz

Erstes Verbot für den Bau von Rechenzentren in US-Bundesstaat doch noch gestoppt


Das erste vollständige Verbot für die Errichtung von Rechenzentren in einem ganzen US-Bundesstaat ist auf der Zielgeraden gestoppt worden, Maines Gouverneurin Janet Mills hat ihr Veto gegen das Gesetz LD 307 eingelegt. Das hat die Politikerin aus der Demokratischen Partei vor dem Wochenende öffentlich gemacht und die Entscheidung mit der fehlenden Ausnahme für ein geplantes Rechenzentrum in dem Örtchen Jay begründet. Hätte das Parlament von Maine für dieses Projekt eine Ausnahme vorgesehen, hätte Mills das Gesetz unterzeichnet, versichert sie. Ober- und Unterhaus können das Veto jetzt aber jeweils noch mit Zweidrittelmehrheit überstimmen.

Weiterlesen nach der Anzeige

Prinzipiell begrüßt Mills ein Moratorium für die Errichtung von Rechenzentren, versichert sie in ihrer Begründung. Immerhin hätten realisierte Projekte in anderen Bundesstaaten erheblichen Einfluss auf die Umwelt und auf Strompreise, schreibt die Politikerin: „Aber in der endgültigen Fassung dieses Gesetzentwurfs wird jedoch ein konkretes Projekt in der Gemeinde Jay nicht berücksichtigt, das in der Gastgemeinde und der Region auf große lokale Zustimmung stößt.“ Dort habe man zwei Jahre lang daran gearbeitet, das Projekt in die eigene Kommune zu holen, „um endlich wieder Arbeitsplätze und Investitionen“ an den Standort einer geschlossenen Papierfabrik zu bekommen.

Aus der betroffenen Gemeinde kam nun Lob für die Entscheidung, berichtet die Lokalzeitung Portland Press Herald. Nicht nur von den Verantwortlichen für das Bauvorhaben wurde das Veto demnach begrüßt, sondern auch aus der Lokalpolitik. Das habe viel Mut erfordert. Scharfe Kritik kommt dagegen von Initiativen, die sich für das Bauverbot eingesetzt haben. Der Chef von Our Power beispielsweise habe darauf verwiesen, dass man dort noch nie so eine starke und parteiübergreifende Unterstützung für ein Projekt erfahren habe wie für das Moratorium. Eine andere Organisation, die Maine Conservation Voters, wirft der Gouverneurin vor, sich auf die Seite großer Rechenzentrumsbetreiber und gegen ihre eigenen Wähler und Wählerinnen gestellt zu haben.

Die Gesetzesinitiative ist Teil einer breiteren Bewegung gegen den Bauboom bei KI-Rechenzentren, der in den USA für wachsende Beunruhigung sorgt. Vor allem der immense Strombedarf der Einrichtungen steht dabei im Fokus, dürften die Anlagen damit doch die Strompreise für alle in die Höhe treiben. Während des anderthalbjährigen Bauverbots sollte eine mit dem Gesetz ins Leben gerufene Arbeitsgruppe potenzielle Folgen des Baus von Rechenzentren überprüfen. Ermittelt werden sollte unter anderem, welche Folgen der Bau für die Stabilität der Stromversorgung hat und wie sich die Folgen für die Umwelt minimieren lassen. Solch eine Prüfung will Mills jetzt per Erlass veranlassen.


(mho)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Citroën C5 Aircross PHEV im Test: Komfortabel, aber mit Ladeschwäche


Es ist inzwischen fast schon eine Art Ritual: Knapp 10 Minuten Fußweg von meinem Lieblingsbäcker steht eine am Sonntagmorgen meist verlassene, ziemlich betagte 50-kW-Ladesäule. Während ich die frischen Brötchen einsammle, laden die Testwagen. Die schnellsten unter ihnen sammeln in den rund 20 Minuten dort etwa 16 kWh ein. Im C5 Aircross PHEV waren es etwas mehr als zwei, trotz aufpreispflichtigem Lader. Das SUV hat mit der jüngsten Modellpflege in vielen Punkten erheblich zugelegt, doch wie in anderen Plug-in-Hybrid-Modellen von Stellantis bleibt eine elektrische Nutzung mühsam.

  • aktuelle Generation wurde 2025 vorgestellt
  • Abmessungen: 4,65 m lang, 1,87 m breit, 1,67 m hoch, Radstand: 2,79 m
  • Antriebe: Mildhybrid mit 107 kW, E-Antrieb mit 157 kW, PHEV mit 166 kW
  • PHEV ab 38.990 Euro
  • Stärken: hoher Komfort, bequeme Sitze
  • Schwäche: zähes Laden

Der C5 Aircross wurde im vergangenen Jahr in neuer Form vorgestellt. An ähnlicher Konkurrenz mangelt es ihm wahrlich nicht. Auf gleicher Basis gibt es den Opel Grandland, die Konkurrenz fährt unter anderem mit Mitsubishi Outlander, VW Tayron und Toyota RAV4 vor. All diese Modelle haben zumindest ähnliche Abmessungen wie der Citroën C5 Aircross, der 4,65 m lang ist und zwischen den Achsen 2,79 m misst. Sie alle sind auch mit Plug-in-Hybrid zu haben. In den vergangenen Jahren wurden die Batterien so weit aufgewertet, dass eine tatsächlich nennenswerte Strecke elektrisch zurückgelegt werden kann.


VW Golf Rad

VW Golf Rad

Erstaunlich ist, dass trotz des üppigen Radstands und nicht gerade kleiner Gesamtabmessungen das Raumangebot hinten deutlich kleiner ausfällt als beispielsweise im Skoda Enyaq, dessen Radstand sogar noch etwas kürzer ist. Von drangvoller Enge kann keine Rede sein, von luftiger Bewegungsfreiheit allerdings auch nicht. Immerhin hat der Kofferraum mit 565 Litern ein in diesem Segment übliches Maß.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Citroën C5 Aircross PHEV im Test: Komfortabel, aber mit Ladeschwäche“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Wärmepumpen: So sichern Sie sich günstige Stromtarife


Weiterlesen nach der Anzeige

Wärmepumpen arbeiten effizient: Aus einer Kilowattstunde Strom erzeugen sie je nach Gerät und Umgebung bis zu vier Kilowattstunden Wärme. Die sogenannte Jahresarbeitszahl macht die Technik im Vergleich zu einer Stromdirektheizung deutlich günstiger und auch gegenüber Gasheizungen wirtschaftlich attraktiv. Mit einem speziellen Wärmepumpenstromtarif lassen sich die Betriebskosten weiter senken.

Um diesen Tarif nutzen zu können, muss man den Stromverbrauch getrennt erfassen und zwei Zähler installieren: einen für den Haushaltsstrom und einen separaten Zähler für die Wärmepumpe.

Wer den Aufwand scheut, kann alternativ eine pauschale oder prozentuale Reduzierung des Netzentgelts wählen (Modul 1 oder Modul 2). Dafür reicht ein einfacher, digitaler Zähler. Nur wer einen dynamischen Stromtarif nutzen will, um besonders günstige Strompreise an der Strombörse auszunutzen, benötigt ein intelligentes Messsystem, das sogenannte Smart Meter.

Spezielle Wärmepumpentarife liegen meist einige Cent pro Kilowattstunde unter den Preisen für klassischen Haushaltsstrom. Im Gegenzug räumen Verbraucher dem Netzbetreiber das Recht ein, die Wärmepumpe in Spitzenlastzeiten gedrosselt auf mindestens 4,2 Kilowatt zu betreiben. Da Fußbodenheizungen und Pufferspeicher die Wärme träge abgeben, bleiben solche Drosselphasen in der Praxis häufig unbemerkt.

Bei Neuinstallationen sollten Verbraucher den nötigen Zähler frühzeitig beauftragen und die gewünschte Abrechnungsart mit dem Messstellenbetreiber abstimmen. Sie sollten außerdem prüfen, ob der zusätzliche Zähler im vorhandenen Zählerkasten Platz findet.

Weiterlesen nach der Anzeige

Im Strommarkt agieren drei Akteure: der Stromlieferant, der Netzbetreiber und der Messstellenbetreiber. Letzterer ist für Einbau, Betrieb und die korrekte Erfassung der Zähler in der zentralen Datenbank zuständig; der Messstellenbetreiber ist in den meisten Fällen zugleich der örtliche Netzbetreiber. Eine feste gesetzliche Frist für die Zählerregistrierung gibt es nicht, in der Praxis sollte sie jedoch innerhalb weniger Wochen erledigt sein.

Wird ein Zähler nach der Installation nicht korrekt im System hinterlegt, können Kunden nicht in den gewünschten Wärmepumpentarif eingestuft werden. Stattdessen erhalten sie fehlerhafte Abrechnungen und fallen unter Umständen sogar in die deutlich teurere Grundversorgung. Dann ist schnelles Handeln gefragt.

„Die Kernkompetenz eines Messstellenbetreibers sollte das Betreiben einer Messstelle sein.“ (c’t-Redakteur Urs Mansmann)

Im ersten Schritt sollten Verbraucher mit dem Energieversorger und dem Messstellenbetreiber Kontakt aufnehmen und den Fehler schriftlich, etwa per E-Mail melden. Reagiert der Messstellenbetreiber nicht, können Betroffene eine offizielle Beschwerde nach Paragraf 111a des Energiewirtschaftsgesetzes einreichen. Der Anbieter hat vier Wochen Zeit, darauf zu reagieren. Führt auch dies nicht zum Erfolg, können Betroffene die Schlichtungsstelle Energie für eine außergerichtliche Streitbeilegung anrufen. Auch eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur kann in hartnäckigen Fällen helfen. Zusätzlich sollten Verbraucher bei Beschwerden Fristen setzen und bei finanziellen Nachteilen Schadenersatzansprüche prüfen.

Ein weiterer Punkt: Abschlagszahlungen sollten realistisch sein. Zu hohe monatliche Beträge bedeuten unnötige Vorleistungen, zu niedrige Abschläge führen später zu hohen Nachforderungen. Wer den erwarteten Verbrauch überschlägt, kann extreme Abweichungen frühzeitig erkennen und gegebenenfalls eine Anpassung der Abschläge verlangen.

Gerade bei einem Umzug legen viele Stromanbieter zunächst hohe Abschläge fest. Die überhöhten Zahlungen stellen faktisch aber einen zinslosen Kredit an den Anbieter dar, der zudem bei einer Insolvenz des Unternehmens gefährdet sein kann.

Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen

Das c’t Magazin gibt es am Kiosk, im Browser und in der c’t-App für iOS und Android. Unsere c’t-Artikel finden Sie auch im digitalen Abo heise+. Wenn Sie dieses Angebot bisher nicht kennen, können Sie jetzt günstig reinschnuppern und uns damit unterstützen. Unter heiseplus.de/podcast bekommen Sie drei Monate heise+ zum Sonderpreis. Haben Sie Lust, weitere heise-Podcasts zu hören? Sie finden sie auf der Podcast-Seite.

c’t erreichen Sie online und auf vielen Social-Media-Kanälen

c’t Magazin
c’t bei WhatsApp
c’t auf Mastodon
c’t auf Instagram
c’t auf Facebook
c’t auf Bluesky


(uk)





Source link

Weiterlesen

Beliebt