Künstliche Intelligenz
Soundcore Nebula P1 im Test: Endlich ein Full-HD-Beamer, der richtig gut klingt
Der Soundcore Nebula P1 von Anker bringt zwei abnehmbare 10-Watt-Surround-Lautsprecher, Google TV mit Netflix und ein Full-HD-DLP-Bild mit 650 Ansi-Lumen.
Viele portable Beamer kämpfen mit demselben Problem: Der Klang der eingebauten Lautsprecher reicht nicht aus, um einen Filmabend ohne externe Soundanlage zu genießen. Anker geht beim Soundcore Nebula P1 einen ungewöhnlichen Weg und integriert zwei abnehmbare 10-Watt-Lautsprecher direkt in den Beamer. Die Speaker lassen sich kabellos neben der Leinwand platzieren und erzeugen so echten 2.0-Surround-Sound – ohne zusätzliche Hardware.
Neben dem Audio-Konzept setzt der Nebula P1 auf eine DLP-Optik mit nativer Full-HD-Auflösung und 650 Ansi-Lumen. Google TV ist vorinstalliert, Netflix läuft nativ in Full-HD. Damit positioniert sich der Beamer im gehobenen Segment der portablen Projektoren – zwischen günstigen LCD-Modellen wie dem Wanbo DaVinci 1 Pro (Testbericht) und Premium-Geräten wie dem Xgimi Halo+ (Testbericht).
Der Soundcore Nebula P1 kostet aktuell 765 Euro (Amazon). Wir haben den Beamer ausführlich getestet und zeigen, ob das Konzept mit den abnehmbaren Speakern aufgeht.
Wie sind das Design und die Verarbeitung?
Der Soundcore Nebula P1 setzt auf ein modern-minimalistisches Design mit mattem Finish. Die kompakten Abmessungen von etwa 28,5 × 13 × 13 cm (inklusive angedockter Speaker) und das Gewicht von rund 2,5 kg machen ihn rucksacktauglich. Die Speaker allein wiegen bereits 850 Gramm.
Auffälligstes Designmerkmal ist der integrierte Tragegriff, der den Transport erleichtert. Darunter sitzt ein Ständer, in dem der Beamer vertikal gedreht werden kann. So lässt sich die Projektionshöhe flexibel anpassen, ohne ein Stativ zu benötigen. Im zusammengeklappten Zustand schützt der Ständer gleichzeitig die empfindliche Linse – eine clevere Lösung, die an den Mechanismus des Xgimi Mogo 3 Pro (Testbericht) erinnert.
Soundcore Nebula P1 Bilder
Die beiden Lautsprecher sitzen auf der Oberseite in einer magnetischen Dockingstation. Sie halten sicher und fest, lassen sich aber per Riegel einfach entnehmen. Die Verarbeitung überzeugt. Keine Klappergeräusche, keine wackeligen Teile, präzise Spaltmaße. Der Beamer besitzt die Schutzklasse IP33, die Speaker sogar IP54 – damit ist der Nebula P1 auch für den leichten Outdoor-Einsatz gewappnet.
Was kann die Hardware?
Der Soundcore Nebula P1 basiert auf DLP-Technologie und löst nativ mit 1920 × 1080 Pixeln (Full-HD) auf. Als Lichtquelle dient ein 4-LED-System mit einer Helligkeit von 650 Ansi-Lumen und einer angegebenen Lebensdauer von 25.000 Stunden. Das native Kontrastverhältnis liegt bei 400:1. HDR10 und HLG werden unterstützt.
Bei den Anschlüssen bietet der Nebula P1 einen HDMI-2.1-Port mit eARC (Eingang bis 4K/60 Hz), USB-A 2.0 für die Medienwiedergabe, USB-C mit Power Delivery (100 W) für die Stromversorgung per Powerbank sowie einen 3,5-mm-Aux-Ausgang. Drahtlos verbindet sich der Beamer über Wi-Fi 5, Bluetooth mit niedriger Latenz (unter 50 ms) und Google Cast. Die Throw Ratio beträgt 1,2:1. Bei etwa 2,7 Metern Abstand ergibt sich ein 100-Zoll-Bild. Der Stromverbrauch liegt bei rund 55 Watt. Ein integrierter Akku fehlt, der Beamer lässt sich aber über eine USB-C-Powerbank betreiben.
Besonders interessant für Gamer: Im Gaming-Modus erreicht der Nebula P1 einen Input-Lag von nur 9 bis 10 Millisekunden.
Wie gut ist das Bild?
Die Bildqualität des Soundcore Nebula P1 überrascht positiv für seine Geräteklasse. In abgedunkelten Räumen liefert die DLP-Optik ein scharfes, farbkräftiges Bild. Die Farben wirken im Movie-Modus ausgewogen. Über die Nebula Connect App lassen sich Farbmodi, Gamma, Weißabgleich und ein Color-Management-System (CMS) detailliert anpassen – das bieten nur wenige Beamer in diesem Preissegment.
Mit 650 Ansi-Lumen ist der Nebula P1 heller als viele kompakte Konkurrenten wie der Samsung The Freestyle (Testbericht) mit seinen rund 250 Ansi-Lumen. Für helle Räume reicht die Leuchtkraft dennoch nicht aus. Die optimale Bilddiagonale liegt zwischen 80 und 120 Zoll. Darüber hinaus nimmt die Helligkeit spürbar ab. Die Schärfeverteilung ist gleichmäßig, auch an den Rändern bleibt das Bild klar.
Der Kontrast ist für die portable Klasse akzeptabel. Tiefe Schwarztöne erreicht der Nebula P1 nicht, dunkle Szenen wirken aber auch nicht schwammig. Bewegungen werden sauber dargestellt. HDR10 und HLG bringen zusätzliche Details in hellen und dunklen Bildbereichen.
Die automatische Bildanpassung gehört zu den Stärken des Nebula P1. Autofokus, automatische Trapezkorrektur, Hinderniserkennung (Auto-Obstacle-Avoidance) und Auto-Screen-Fit justieren das Bild in wenigen Sekunden – schnell und zuverlässig. In Kombination mit dem schwenkbaren Ständer gelingt die Aufstellung in Augenblicken.
Wie gut ist die Software und ihre Bedienung?
Auf dem Soundcore Nebula P1 läuft Google TV. Netflix, YouTube, Disney+, Prime Video und Apple TV sind nativ verfügbar. Über den Google Play Store stehen mehr als 10.000 Apps zur Auswahl. Die Widevine-L1-Zertifizierung sichert Netflix-Streaming in Full-HD. Ein zusätzlicher Streaming-Stick ist nicht nötig.
Die Einrichtung gelingt per QR-Code über das Smartphone und funktioniert im Test auf Anhieb – das ist bei Google TV nicht selbstverständlich. Die personalisierte Startseite zeigt Empfehlungen, basierend auf den genutzten Diensten. Google Cast und Nebula Cast ermöglichen kabelloses Streamen vom Smartphone oder Tablet. Die Navigation läuft flüssig, nur bei vielen gleichzeitig geöffneten Apps bremst das System minimal.
Soundcore Nebula P1 Screenshot
Die Fernbedienung gehört zu den besten, die wir bei einem Beamer erlebt haben. Sie liegt gut in der Hand, bietet eine Hintergrundbeleuchtung, ein integriertes Mikrofon für den Google Assistant und Schnelltasten für YouTube, Netflix und Prime Video. Die Nebula Connect App erweitert die Steuerung um eine Bildschirmtastatur, einen Mausmodus und direkten Zugriff auf das Einstellungsmenü. Firmware-Updates müssen manuell angestoßen werden.
Wie gut ist der Klang und wie laut ist der Lüfter?
Das Audio-Konzept ist das Alleinstellungsmerkmal des Soundcore Nebula P1. Zwei abnehmbare 10-Watt-Lautsprecher liefern zusammen 20 Watt True-2.0-Surround-Sound mit Dolby-Audio-Unterstützung. Angedockt am Beamer klingen sie bereits besser als die integrierten Lautsprecher der meisten portablen Konkurrenten. Richtig zur Geltung kommen sie aber erst, wenn man sie abnimmt und links und rechts neben der Leinwand platziert. Dann entsteht ein breites Klangbild mit guter Dialogverständlichkeit. In Wandnähe sind auch Bässe spürbar, ein echtes Bass-Feuerwerk darf man aber nicht erwarten.
Jeder Speaker lässt sich einzeln als Bluetooth-Lautsprecher nutzen. Die Akkulaufzeit beträgt bis zu 20 Stunden, die Ladezeit rund drei Stunden. Damit sind die Speaker auch unabhängig vom Beamer vielseitig einsetzbar.
Der Lüfter des Nebula P1 ist einer der leisesten im Testfeld. Selbst bei maximaler Helligkeit bleibt er kaum hörbar. Es gibt keinen Grund, den Ton wegen des Lüfters lauter zu stellen – das schaffen nur wenige portable Beamer.
Wie teuer ist der Beamer?
Der Soundcore Nebula P1 kostet aktuell 765 Euro (Amazon).
Fazit
Der Soundcore Nebula P1 hebt sich durch sein durchdachtes Audio-Konzept von der Konkurrenz ab. Die beiden abnehmbaren 10-Watt-Speaker liefern echten 2.0-Surround-Sound und machen externe Lautsprecher in vielen Szenarien überflüssig. Auch einzeln als Bluetooth-Boxen sind sie mit 20 Stunden Akkulaufzeit nutzbar.
Das Full-HD-Bild gefällt in abgedunkelten Räumen mit kräftigen Farben und gleichmäßiger Schärfe. Google TV mit nativer Netflix-Unterstützung, die hervorragende Fernbedienung mit Hintergrundbeleuchtung und die zuverlässige automatische Bildanpassung runden das Paket ab. Der Lüfter bleibt dabei flüsterleise. Für helle Räume reichen die 650 Ansi-Lumen allerdings nicht aus, und der native Kontrast von 400:1 begrenzt die Schwarzdarstellung. Der Preis von 765 Euro (Amazon) ist angesichts der Ausstattung fair, aber kein Schnäppchen.
Wer einen portablen Beamer mit gutem Klang ohne separate Soundanlage sucht, findet im Nebula P1 eine überzeugende Lösung.
Künstliche Intelligenz
Kawasaki Z650 S im Test: Der Evergreen wird aggressiver
Die Z 650 ist so etwas wie der Evergreen von Kawasaki: Seit zehn Jahren ist das Mittelklasse-Naked-Bike im Programm und beständig unter den Top Ten der Neuzulassungen in Deutschland. Schon ihre Vorgängerin ER-6n war ebenso erfolgreich. Für 2026 hat Kawasaki sie in Z 650 S umbenannt und überarbeitet. Wir konnten das neue Modell bereits testen.
- Bestseller in leicht überarbeiteter Form
- Sitzposition etwas sportlicher als bisher
- Antrieb mit 68 PS unverändert sparsam, aber nicht besonders durchzugsstark
- faires Preis-Leistungsverhältnis
Mehr Kante
Das Design der Z 650 S wirkt aggressiver, zeigt mehr Kanten, aber auch geschwungene Linien. Die Seitenverkleidungen sind vom Tank weiter nach vorn gezogen worden, um sie bulliger wirken zu lassen. Markanter als bisher erscheint die neue Lampenverkleidung, die mit den beiden schmaleren LED-Scheinwerfern noch „böser guckt“. Das Heck verläuft weiterhin leicht schräg nach oben, wie es der Streetfighter-Stil gewissermaßen vorschreibt. Auch die Sitzbank ist neugestaltet, bietet etwas mehr Fläche hinten, dafür ist sie vorn knapper geschnitten – zum einen für einen besseren Knieschluss, zum anderen für eine verkürzte Schrittbogenlänge.
(Bild: Sebastian Bauer )
Bleibt niedrig
Das hält Kawasaki für nötig, weil die Sitzhöhe um 15 auf 805 mm wächst, was aber immer noch für Personen ab ca. 1,65 m passt. Die Z 650 S erfreut sich schließlich auch in der Damenwelt großer Beliebtheit. Der Lenker wuchs nicht nur in der Breite, sondern wanderte auch etwas weiter nach vorn, sodass meine Sitzhaltung nun leicht sportlicher ist als auf der Vorgängerin. Das 4,3 Zoll große TFT-Display zeigt wahlweise zwei neue Layouts und ist vollgepackt mit Informationen, was jedoch die Übersichtlichkeit leiden lässt. Immerhin werden die Geschwindigkeit und der eingelegte Gang groß angezeigt. Bei allen anderen Informationen muss ich schon sehr genau hinsehen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Kawasaki Z650 S im Test: Der Evergreen wird aggressiver“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.
Künstliche Intelligenz
Freitag: Google-TPUs von TSMC und Samsung, US-Spionage ohne US-Spionagegesetz
Die für 2028 geplante 10. TPU-Generation Googles könnte zum Teil von TSMC und von Samsung kommen. Für Samsung wäre dies ein großer Erfolg als Auftragsfertiger, nachdem der südkoreanische Elektronikkonzern jahrelang mit Verlusten im Chipgeschäft gekämpft hat und jetzt erst langsam aufholt. In den USA tritt ein berüchtigtes US-Gesetz für digitale Spionage am Freitag außer Kraft, nachdem das Abgeordnetenhaus der bislang obligatorischen Verlängerung nicht zugestimmt hat. An der Praxis soll sich dennoch nichts ändern, meinen führende Republikaner, denn US-Präsident Trump könnte die Spionage per Erlass anordnen. Derweil führt Alphabet-Tochter Waymo ein Treueprogramm namens „Waymo Premier“ ein, das regelmäßigen Nutzern seiner Robotaxis verschiedene Vorteile bietet. Mitglieder können damit Wartezeiten verkürzen, den Fahrpreis durch Cashback um 10 Prozent reduzieren und mehrfach kostenlos stornieren – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
Weiterlesen nach der Anzeige
Google-Konzern Alphabet verhandelt derzeit offenbar mit Samsung Electronics über die teilweise Fertigung einer kommenden Generation von KI-Chips des Datenkonzerns. Diese lässt Google üblicherweise von TSMC in Taiwan produzieren, die auch den Großteil der für 2028 geplanten 10. TPU-Generation herstellen sollen. Der südkoreanische Elektronikkonzern könnte aber einige Teile der Produktion übernehmen, was für Samsung ein bedeutender Schritt als Auftragsfertiger von Halbleitern darstellen würde. Samsung hatte jahrelang Probleme mit Verlusten im Chipgeschäft. Zuletzt konnte sich der Konzern allerdings Aufträge von Tesla und Nvidia für die Chipproduktion sichern. Ein Google-Auftrag würde Samsungs Position in der Branche untermauern: Google könnte zur Fertigung neuer TPU-Generation neben TSMC auch Samsung nutzen.
Einen Rückschlag müssen die US-Regierung und dessen Geheimdienste hinnehmen. Denn weil US-Präsident Donald Trump Abgeordnete seiner eigenen Partei verärgert hat, läuft am Freitag die als Section 702 bekannte Rechtsgrundlage für wesentliche Teile der digitalen US-Spionage aus. Diese Teile des Auslandsüberwachungsgesetzes FISA werden seit fast zwei Jahrzehnten mit beschränkter Laufzeit beschlossen und dann stets verlängert. Doch diesmal ist die Verlängerung gescheitert. Trotzdem ist unwahrscheinlich, dass sich US-Dienste der durch Abschnitt 702 gestatteten Spionage enthalten. Denn Trump könnte einen Erlass unterschreiben, der NSA & Co befiehlt, weiterzumachen. Rechtmäßig ist das nicht, in der Praxis funktioniert es aber: Rechtsgrundlage für US-Spionage läuft aus, Spionage läuft weiter.
Für Amerikaner gibt es auch positive Nachrichten, denn das US-amerikanische Robotertaxi-Unternehmen Waymo führt ein Treueprogramm mit Cashback und kostenlosen Stornierungen ein. Regelmäßige Nutzer des autonomen Taxi-Dienstes können für eine monatliche Gebühr von 29,99 US-Dollar „Waymo Premier“ buchen und erhalten dafür verschiedene Vorteile. Premier-Kunden können laut Waymo dank priorisierter Vermittlung die virtuelle Warteschlange umgehen und erhalten für jede Fahrt eine zehnprozentige Rückvergütung (Cashback) – in stark nachgefragten Zeiten sogar noch mehr. Zudem stehen ihnen monatlich fünf kostenlose Stornierungen zur Verfügung. Das wird zunächst in drei US-Großstädten angeboten, weitere sollen folgen: Waymo startet Treueprogramm für Robotertaxis.
Nach der Installation des Updates von Samsungs Galaxy-Geräten auf One UI 8.5 und dem Juni-Sicherheitspatch soll sich Nutzerberichten zufolge die Akkulaufzeit bisweilen drastisch verkürzen. So erklärt ein betroffener Nutzer, dass die Akkulaufzeit seines Galaxy S24 nach dem Update auf One UI 8.5 „eine absolute Katastrophe“ sei. Bei einem Galaxy S24 aus der Redaktion sieht es nicht anders aus: Das Gerät werde öfter heiß und es habe nach kurzer Zeit mehr Kapazität verloren als üblich. Gegen Abend müsse es zum Zwischenladen ans Netzteil. Der betroffene Kollege geht dabei davon aus, dass nicht das Update auf One UI 8.5 den Bug eingeschleust hat, sondern der letzte Sicherheitspatch vom 1. Juni mit Patchlevel vom 5. Mai. Eine Reaktion Samsungs steht noch aus: Samsung Galaxy mit Akku-Problemen nach Software-Updates.
Das Recht auf Löschung ist das zentrale Betroffenenrecht in der DSGVO. Im c’t-Datenschutz-Podcast diskutieren wir über den Interessenkonflikt zwischen Löschaufforderungen und der Pflicht, bestimmte Daten aufzuheben. Das Thema führt tief in den Maschinenraum der Datenschutzpraxis: Ein Betroffener verlangt die Löschung seiner Daten. Diese Daten befinden sich aber in einem Sicherheitsprotokoll, das nach IT-Standards nicht nur unveränderbar sein soll, sondern auch über einen längeren Zeitraum aufbewahrt werden muss. Eine Norm verlangt also Löschung, die andere schützt gerade die unmodifizierte Erhaltung. Das betrifft auch Webserver-Logs, Backups, Compliance- und KI-Systeme sowie behördliche Fachverfahren. Dies ist das Thema der Auslegungssache 161: Löschpflicht trifft Speicherzwang.
Auch noch wichtig:
Weiterlesen nach der Anzeige
(fds)
Künstliche Intelligenz
US-Spionage: Rechtsgrundlage läuft aus, Spionage läuft weiter
Weil US-Präsident Donald Trump Abgeordnete seiner eigenen Partei verärgert hat, läuft am Freitag die als Section 702 bekannte Rechtsgrundlage für wesentliche Teile der digitalen US-Spionage aus. Diese Teile des Auslandsüberwachungsgesetzes FISA (Foreign Intelligence Surveillance Act) werden seit fast zwei Jahrzehnten mit beschränkter Laufzeit beschlossen und dann stets verlängert. Doch diesmal ist die Verlängerung gescheitert. Trotzdem ist unwahrscheinlich, dass sich US-Dienste der durch Abschnitt 702 gestatteten Spionage enthalten.
Weiterlesen nach der Anzeige
Führende Republikaner haben öffentlich ihrer Hoffnung Ausdruck verliehen, dass Trump einen Erlass unterschreibt, der NSA & Co befiehlt, weiterzumachen. Rechtmäßig ist das nicht, in der Praxis funktioniert es aber. Mit so einem Erlass hat die Sache auch begonnen: Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 ordnete der damalige US-Präsident George W. Bush heimlich neue Überwachungsmethoden an. Das wurde 2005 ruchbar; 2007 schaffte das US-Parlament übergangsweise eine Rechtsgrundlage, die dann ebenfalls kurzzeitig auslief, bevor sie 2008 durch Abschnitt 702 ersetzt wurde.
Grundsätzlich soll er den Geheimdiensten erlauben, wahrscheinlich im Ausland befindliche Nicht-US-Personen nach Belieben auszuhorchen. Unter anderem greift die NSA (National Security Agency) dazu an den Backbones den gesamten Internetverkehr ab („Upstream“), zudem holt sie sich von den großen Diensteanbietern direkt Daten („Prism“). Die Informationen landen in einer Datenbank, die dann verschiedenen Teilen der US-Geheimdienste zur Verfügung steht. Seit 2017 können, nach chinesischem Vorbild, auch Dritte dazu gezwungen werden, die Spionage zu unterstützen.
Abschnitt 702 gilt theoretisch nicht als Rechtsgrundlage für die Bespitzelung von US-Personen, also US-Staatsbürgern, Ausländern mit Daueraufenthaltsrecht (Green Card) und in den USA registrierte Unternehmen. Dennoch wurden auch sie mit den selben Methoden in großem Maßstab bespitzelt. Nach einer Gesetzesnovelle 2023 soll die Zahl der nicht erlaubten Datenbankabfragen zwecks Inländerüberwachung um 87 Prozent auf gut 20 Fälle täglich gesunken sein.
Ärger über neuen Geheimdienstchef
Nun tritt der Gesetzesabschnitt überhaupt außer Kraft. Anlass ist, dass Trump Immobilienmillionär Bill Pulte als neuen Geheimdienstechef (Direktor of National Intelligence, DNI) eingesetzt hat. Pulte ist Trump-Fan ohne jede Erfahrung im Spionagewesen. Solche Postenbesetzungen müssen zwar vom Parlament bestätigt werden, doch übernimmt die Person sofort mit Nominierung die Amtsgeschäfte.
Nicht nur die oppositionellen Demokraten, sondern auch mehrere Republikaner halten Pulte für eine Fehlbesetzung. Damit ist vergangene Woche eine Verlängerung des Abschnitts 702 im Senat knapp gescheitert. Dennoch sollte wenigstens das Abgeordnetenhaus am Donnerstag zustimmen. Weil es sich um ein Eilverfahren handelte, wäre eine Zweidrittelmehrheit erforderlich gewesen. Geworden ist es nicht einmal eine einfache Mehrheit, obwohl die Präsidentenpartei in beiden Kammern über die Mehrheit verfügt.
Weiterlesen nach der Anzeige
Trump nominiert anderen Neuling
Inzwischen hat Trump den bisherigen Staatsanwalt Jay Clayton für den Posten des Geheimdienstechefs nominiert. Zu spät: Das Plenum des Unterhauses macht bis 22. Juni Pause. Danach wird die Verlängerung des Abschnitts 702 neu verhandelt werden.
Clayton hat ebenfalls keine Geheimdiensterfahrung. Er ist vor allem für zwei Dinge bekannt: Erstens dafür, während Trumps erster Amtszeit als US-Präsident Vorsitzender der Kapitalmarkt-Aufsichtsbehörde SEC (Securities Exchange Commission) gewesen zu sein. Und zweitens für seine politische Anklage gegen den Demokraten-Politiker Brad Lander wegen „Angriffs auf eine Strafverfolgungsbehörde“ vor rund einem Jahr. Landers angebliche Straftat: Er war Arm in Arm mit einem Einwanderer zu dessen Gerichtstermin gekommen. Am Donnerstag ist Lander freigesprochen worden; Ankläger Clayton dürfte die Karriereleiter hinauffallen.
(ds)
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 3 MonatenMähroboter ohne Begrenzungsdraht für Gärten mit bis zu 300 m²
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonateniPhone Fold Leak: Apple spart sich wohl iPad‑Multitasking
-
Künstliche Intelligenzvor 3 Monaten
JBL Bar 1300MK2 im Test: Soundbar mit Dolby Atmos, starkem Bass und Akku‑Rears
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenOscars 2026: Was die heise‑Leser anders entschieden hätten
-
Social Mediavor 3 MonatenVon Kennzeichnung bis Plattformpflichten: Was die EU-Regeln für Influencer Marketing bedeuten – Katy Link im AllSocial Interview
-
Künstliche Intelligenzvor 3 MonatenEmpfehlungsalgorithmen bei TikTok erklärt: Die Maschine hinter dem Endlos‑Feed
-
Künstliche Intelligenzvor 3 Monaten
Top 10: Die besten Wireless‑Adapter für Carplay im Test – iPhone kabellos nutzen
-
Künstliche Intelligenzvor 2 MonatenWeitere Entlassungswelle bei Disney: Bis zu 1000 Mitarbeiter betroffen
