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Künstliche Intelligenz

Missing Link: Fünf Trends Digitaler Gesundheit und was sie bedeuten


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Eine Kombination digitaler Lösungen soll bei der Reform des Gesundheitswesens eine zentrale Rolle einnehmen. Während die Erwartungen hoch sind, zeigt die Realität, wie zäh Einführungsprozesse in der Praxis oft laufen. Digitalisierung und Künstliche Intelligenz – die von echter Intelligenz deutlich abzugrenzen ist – sind kein Selbstläufer, denn sie haben Auswirkungen auf Patientinnen und Patienten, Behandelnde und ihr Verhältnis zueinander. Eine Einordnung zu fünf Entwicklungen.

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Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.

Etwa ein Jahr nach dem Roll-Out ist das Feedback zur elektronischen Patientenakte für alle (ePA) durchwachsen: Zwar gibt es immer wieder Berichte, die ePA habe punktuell bei der Behandlung geholfen, weil etwa die eingenommenen Medikamente einsehbar waren. Doch insgesamt überwiegen die Beschwerden von Behandelnden. Die Nutzbarkeit sei zu gering. Es fehlten oft weiterhin medizinische Informationen. Das liegt auch daran, dass viele Krankenhäuser längst nicht an die ePA angeschlossen sind. Die Nutzungszahlen seitens der Versicherten sind verschwindend gering, weshalb viele Anwender weiterhin mit der elektronischen Patientenakte hadern. Nur etwa fünf Prozent der gesetzlich Versicherten hätten derzeit technisch überhaupt die Möglichkeit, auf ihre ePA-App zuzugreifen.


Manuel Hofmann

Manuel Hofmann

Manuel Hofmann ist Politikwissenschaftler und Soziologe. Er arbeitet als Referent für Digitalisierung bei der Deutschen Aidshilfe.

Die Verbraucherzentrale sieht in einem Zwischenfazit einen zu geringen Nutzen für Patientinnen und Patienten und fordert eine Priorisierung von Elementen, die einen wirklichen Mehrwert bieten, etwa den digitalen Impfpass.

Viele Menschen wissen bisher nicht einmal, dass die ePA schon da ist und aus ihr bereits sensible medizinische Informationen hervorgehen. Die Deutsche Aidshilfe erreichten bereits Berichte von Patientinnen und Patienten, in denen der HIV-Status aus der ePA hervorging und so zu unangenehmen Nachfragen und abgesagten Terminen führte.

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Während also die Realität zeigt, dass erste Vorteile bei der Behandlung mühsam erarbeitet sind und nicht alle Menschen gleichermaßen von einer ePA profitieren, geht die Politik längst weiter. Als Gesundheitsministerin Nina Warken im Februar ein Update zur Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen vorstellte, stand die ePA im Vordergrund der Erzählung: Eine App mit konkreten Mehrwerten soll sie künftig sein, inklusive digitaler Ersteinschätzung und Terminbuchung. Das soll dann auch die Nutzungszahlen in die Höhe treiben. Bis 2030 sollen es laut Strategie 20 Millionen sein.

Bisher ungeklärt: Wenn die ePA immer weiter zur zentralen Anwendung für alles ausgebaut werden soll – was passiert dann mit denjenigen Versicherten, die ihr widersprochen haben?

Politisch wird im Zuge eines kommenden Primärversorgungssystems viel über digitale Ersteinschätzung diskutiert. Damit soll besser gesteuert werden, wie Menschen an der richtigen Stelle im Gesundheitswesen ankommen. Unnötige Besuche bei Fachärzten sollen so beispielsweise vermieden werden. Auch für die Privaten Krankenversicherungen sind Daten und KI der Schlüssel für eine effizientere Steuerung der Patientenströme.

Im Hintergrund wird gerade darum gerungen, was die technische Grundlage sein soll – und wer für die Umsetzung verantwortlich ist. Dabei geht es auch um die Frage, ob man auf ein regelbasiertes System oder eine LLM-gestützte Lösung zurückgreifen wird. Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann beschreibt in einem Eckpunktepapier den „Idealfall“ einer „intelligenten Ersteinschätzungssoftware“, die ein standardisiertes System um Künstliche Intelligenz „ergänzt“.

Konkret benennt Laumann die „Strukturierte medizinische Ersteinschätzung“ (SmED): Patienten geben dort Symptome an, werden zur Schwere der Symptome befragt und müssen oft auch weiterführende Gesundheitsfragen beantworten – zum Beispiel, ob eine Krebserkrankung vorliegt. Auf dieser Grundlage wird dann die Dringlichkeit des Anliegens einsortiert, von „ein paar Tage Ruhe“ bis hin zur Empfehlung, die Notaufnahme aufzusuchen.

Die Entscheidung erfolgt auf Basis von Filterfragen und algorithmisch, ist also zumindest bei gleichen Angaben von Usern reproduzierbar. Es bleibt allerdings abzuwarten, wie hilfreich ein solches System medizinisch betrachtet wirklich ist, wenn ein Hauptanliegen der Nutzenden darin besteht, möglichst bald einen Termin bei der Fachärztin zu erhalten und entsprechende Eingaben zu tätigen. Auch um Missbrauch zu vermeiden, soll daher offenbar eine Dokumentation der Ersteinschätzung erfolgen. Angedacht ist auch hierbei die ePA, was die Frage zurückbringt, wie künftig mit ePA-Widersprüchen umgegangen wird.

Völlig nebulös ist derweil die mögliche Rolle von Künstlicher Intelligenz bei der Ersteinschätzung. Studien jedenfalls zeigen immer wieder deutlich, wie schlecht Sprachmodelle bisher bei der Triage von Patienten abschneiden: Eindeutige Notfälle werden längst nicht immer als solche erkannt. Ergebnisse hängen stark von Angaben der Nutzenden ab, sind also auch nicht reproduzierbar. Wie gut ein Sprachmodell antwortet, hängt nicht zuletzt von digitalen und sprachlichen Kompetenzen von Nutzenden ab, könnte also soziale Ungleichheiten verschärfen.

Weiterhin bleibt abzuwarten, ob die Einführung des Systems wirklich die versprochenen Einsparungen und Entlastungen des Systems bringt. Andere Instrumente wie die telefonische Krankschreibung, die Menschen mit akuten Infekten ganz ohne KI schon jetzt vom vollen Wartezimmer fernhalten, stehen derweil politisch auf der Kippe.

Wenn es nach der Digitalisierungsstrategie geht, soll KI-gestützte Dokumentation möglichst schnell im Sprechzimmer ankommen. 70 Prozent aller Einrichtungen sollen diese bis 2028 aktiv nutzen.

Die Idee: Gespräche in der Sprechstunde werden aufgezeichnet, eine KI fasst das Gespräch zusammen, bereitet es strukturiert auf und erspart den Behandelnden die manuelle Dokumentation.

Während zumindest die Spracherkennung und Transkription auch mit lokal gehosteten Modellen möglich wären, geht die Realität erwartbar in eine andere Richtung. Anbieter im deutschsprachigen Raum wie Doctolib oder Jameda haben für ihre Dokumentationslösungen Gemini, OpenAI und Co. in ihren Datenschutzerklärungen stehen. Das werde nicht ausgeschlossen, erklärt das BMG gegenüber SZ Dossier. Im Vordergrund stehe, „zeitnah“ Entlastung zu schaffen. Das bedeutet de facto: Die digitale Abhängigkeit von US-Anbietern wird noch größer – auch im Gesundheitswesen.

Versicherte haben im Idealfall den Vorteil, dass die Behandelnden weniger von der Dokumentation abgelenkt am Gespräch teilhaben. Allerdings könnte die Hürde größer werden, sensible Themen wie psychische Probleme oder Geschlechtskrankheiten anzusprechen, wenn eine Art Alexa im Raum steht und alles Gesagte mitschneidet und in die Cloud schickt.

Für Ärztinnen und Therapeutinnen wiederum ist die Dokumentation oft mehr als Selbstzweck: Sie kann auch eine abschließende Reflexion über einen Fall darstellen oder beim Verarbeiten von Fällen helfen. Bringt Automatisierung am Ende wirklich mehr Zeit für Patientinnen und Patienten oder eine weiter verdichtete Arbeitsrealität, weil in der gleichen Zeit mehr Menschen behandelt werden sollen? Der demografische Wandel und Kostendruck lassen eher Letzteres erwarten.

Die Automatisierung in der Dokumentation ist nur eines der Beispiele, wo KI längst in der Versorgung angekommen ist. Die Nutzung erfolgt auf Basis von Einwilligung, was in der Praxis wohl oft über Unterschrift eines Datenschutzzettels bei Erstbesuch einer Einrichtung abgehandelt werden dürfte.

Gleichzeitig wird es für Patienten immer schwerer absehbar, in welchen Formen künstliche Intelligenz zum Einsatz kommt. Dabei macht es für die eigene Bewertung für viele Menschen einen gewichtigen Unterschied, ob sich der Einsatz auf das Schreiben von Arztbriefen, den OP-Roboter oder radiologischer Befundung bezieht. Aber wie groß ist die Wahlfreiheit von Patienten wirklich, wenn sie die Entscheidung für eine Einrichtung oder spezifische Behandlung treffen müssen?

Der Umgang mit „KI“-Funktionen kann auch dann herausfordernd sein, wenn die Leistung nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird. Bei radiologischen Befunden ist das Angebot der Zweitmeinung per KI längst im Repertoire der IGeL-Leistungen vieler Praxen.

Eine Kostenübernahme steht dagegen in den meisten Fällen noch aus, obwohl sich aufgrund der Stärke im Erkennen von Mustern bei Systemen maschinellen Lernens durchaus ein Vorteil gegenüber rein menschlicher Bewertung von Befunden abzeichnet. Wir bewegen uns also in ein Gesundheitswesen, das künftig noch stärker davon abhängen könnte, was man sich leisten kann.

Während Social Media und Online-Shops mit Gesundheitsangeboten geflutet werden, wird eine Unterscheidung, was sinnvoll sein kann und was nicht, für viele Menschen immer schwieriger, Desorientierung wird größer.

Eine stärkere Orientierung hin zu gesundheitsfördernden Angeboten und Prävention wäre sinnvoll. Gesundheitskompetenz ist bei einer unüberschaubaren Menge von Falschinformationen wichtiger denn je. Und auch hier soll Technik helfen.

„KI kann den Bürgerinnen und Bürgern perspektivisch individualisierte Gesundheitsempfehlungen geben“, heißt es in der Digitalisierungsstrategie. KI-gestützte Selbstbehandlung soll das System entlasten. Sie soll „als ständige Begleiterin den eigenverantwortlichen Umgang mit Gesundheit stärken und Fragen zu Krankheitsbildern beantworten“.

Während das im Einzelfall auch gelingen kann und es inzwischen Berichte gibt, bei denen Sprachmodelle bei der Behandlung schwer diagnostizierbarer Krankheiten weitergeholfen haben, ist gänzlich klar, dass Technik und Eigenverantwortung alleine nicht als generalisierte Lösung taugen.

Denn ob ein Sprachmodell eine sinnvolle Gesundheitsberatung anbietet, oder Menschen in vollkommen falsche Richtungen schickt, hängt wiederum davon ab, mit welchen Eingaben sie selbst das System anstupsen. Es profitieren am ehesten diejenigen, die mit ihren Kompetenzen ohnehin schon gut aufgestellt sind. Umso wichtiger wäre daher mit Blick auf soziale Ungleichheiten ein massiver Ausbau von Bildungsangeboten und Maßnahmen struktureller Prävention, die jenseits individueller Gesundheitsentscheidungen wirken.

Die Entwicklungen digitaler Gesundheit sind also mannigfaltig – und nicht alles daran ist gut oder schlecht. Aber: Das Gesundheitswesen ist ein soziales System, und neue Techniken wirken sich unterschiedlich und oft auf unerwartete Weisen auf Behandelnde wie Patienten aus.

Gerade in Zeiten größerer Reformen und technischen Anpassungen braucht es deshalb neue soziale Angebote vor Ort, die Orientierung stiften und niedrigschwellig bei Gesundheitsthemen weiterhelfen. Sonst droht der vermeintliche „Heilsbringer Künstliche Intelligenz“ soziale Ungleichheiten im Gesundheitswesen weiter zu verschärfen.

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(mack)



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Künstliche Intelligenz

Schutzrechteallianz: Die fünf größten Patentämter forcieren den KI-Einsatz


Die dynamische Entwicklung im Bereich Künstliche Intelligenz erfasst auch die institutionellen Grundpfeiler des weltweiten Innovationsschutzes. Das zeigte sich zuletzt auf dem Jahrestreffen der fünf weltweit größten Patentämter (IP5-Gruppe) in Tokio. Das Europäische Patentamt (EPA) besprach sich dort unter der Woche mit seinen Partnerbehörden aus den USA, China, Japan und Südkorea, um eine technologische Neuausrichtung zu beschließen. Im Zentrum der Konferenz stand die Absicht, die internationale Zusammenarbeit zu vertiefen und KI stärker in die eigenen Prüf- und Dienstleistungsprozesse zu integrieren.

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Die beteiligten Behörden wickeln zusammen rund 85 Prozent aller weltweiten Patentanmeldungen ab. Der Initiative kommt daher eine entsprechende Bedeutung für die Zukunft globaler immaterieller Schutzrechte im gewerblichen Bereich zu.

Die Chefs des EPA, des US-Patent- und Markenamtes (USPTO), der Nationalen Behörde für geistiges Eigentum Chinas (CNIPA), des Japanischen Patentamtes (JPO) und des südkoreanischen Ministeriums für geistiges Eigentum (MOIP) demonstrierten vor Ort Einigkeit. Unter dem Vorsitz von JPO-Kommissar Yasuyuki Kasai machten sie deutlich, dass KI kein theoretisches Szenario mehr ist, sondern ein operatives Werkzeug. Es soll helfen, die Qualität und Effizienz der Patentprüfung weltweit auf ein neues Fundament zu stellen.

Die Behördenleiter verständigten sich darauf, den 2021 beschlossenen Fahrplan für neue Technologien und KI erstmals umfassend kritisch zu überprüfen. Ziel ist es, weitere strategische Kooperationsfelder zu identifizieren und sicherzustellen, dass die regulatorischen und operativen Rahmenbedingungen mit der technischen Entwicklung Schritt halten.

Dabei offenbart sich in der internationalen Patentpolitik ein fast paradoxer Widerspruch: Während die Behörden ihre eigenen Systeme im Eiltempo für die algorithmische Zukunft aufrüsten, bleibt KI auf der Seite der Antragsteller weitgehend rechtlich außen vor. In der globalen Rechtspraxis – angeführt von Grundsatzentscheidungen des EPA und anderer IP5-Ämter – gilt weiter das Dogma, dass eine KI selbst nicht als Erfinder im Patentantrag genannt werden darf. Die Rechtsordnungen verlangen zwingend eine natürliche Person als schöpferischen Urheber.

Entwickler stehen so vor dem Dilemma, dass hochentwickelte, KI-generierte Innovationen zwar mithilfe modernster Behörden-Algorithmen geprüft werden. In ihrem Entstehungsprozesses sind sie rechtlich aber wie traditionelle menschliche Erfindungen zu behandeln.

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EPA-Präsident António Campinos verwies in Tokio auf einen verantwortungsvollen Umgang mit den neuen Werkzeugen aufseiten der Ämter. Zwar biete KI Chancen, um Services für Entwickler und Unternehmen zu optimieren und die Innovationskraft zu stärken. Das müsse indes stets transparent und unter Aufsicht geschehen. Der Mensch bleibe die finale Kontrollinstanz im Prüfverfahren. Algorithmen sollten aber die immer komplexer werdenden Vorarbeiten und Recherchen unterstützen.

Durch den koordinierten Austausch bewährter Verfahren innerhalb der IP5-Allianz wollen die Ämter verhindern, dass eine Fragmentierung der Systeme droht. Stattdessen streben sie eine Harmonisierung der KI-gestützten Patentpraxis an.

Die Dringlichkeit dieses Ansatzes spiegelt sich auch im engen Dialog mit der Industrie wider. Bereits am Vortag des Haupttreffens kamen die Amtschefs mit führenden Industrieverbänden aus den jeweiligen Regionen zusammen. Laut dem EPA unterstützt die Wirtschaft den Vorstoß der Patentbehörden. Die Diskussionen konzentrierten sich demnach auf den operativen Einsatz von KI-Tools. Für die Tech-Branche sei eine verlässliche und beschleunigte Prüfung entscheidend, da Verzögerungen im Patentsystem in den schnelllebigen Märkten Wettbewerbsnachteile nach sich ziehen könnten.

In Gesprächen zwischen dem EPA und dem JPO stand neben der Harmonisierung der Prüfungspraxis das wachsende Interesse japanischer Erfinder am neuen europäischen Einheitspatent im Fokus. Die Gespräche mit dem südkoreanischen MOIP-Minister Yong Sun Kim drehten sich vor allem um den anhaltenden Boom asiatischer Hightech-Anmeldungen in Europa. Das EPA präsentierte ihm seine neuen KI-assistierten Werkzeuge, um die Kompatibilität der Systeme zu erhöhen.

Die Konferenz markierte auch das zwanzigjährige Bestehen des sogenannten Patent Prosecution Highway (PPH). Dieses Kooperationsnetzwerk ermöglicht eine beschleunigte Patentprüfung auf Basis bereits vorliegender positiver Prüfungsergebnisse eines Partneramtes. Durch diese Arbeitsteilung leistet das System dem EPA zufolge einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der Behörden und zur schnelleren Rechtssicherheit für Entwickler. Die Partner bekräftigten ihre Absicht, den PPH konsequent weiterzuentwickeln und technologisch so zu modernisieren, dass automatisierte Datenflüsse und algorithmische Vorprüfungen künftig ineinandergreifen.


(nen)



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Künstliche Intelligenz

Carpodgo Mini im Test: Winziges Display für Carplay und Android Auto


Perfekt für den Kleinwagen? Der Carpodgo Mini im Smartphone-Format rüstet Carplay und Android Auto in älteren Autos nach. Wo der Haken liegt, zeigt der Test.

Die meisten Nachrüst-Displays für Carplay und Android Auto sehen aus wie eine Mischung aus altem Navigationsgerät und Tablet. Neben den Modellen im Ultrabreitbildformat mit 9 bis 11 Zoll gibt es auch kleinere Varianten mit 7 Zoll – allerdings meistens im 16:9- oder 4:3-Format. Bei großen Fahrzeugen wie SUVs oder Transportern lassen sich diese gut auf dem Armaturenbrett befestigen. In einem Kleinwagen sind die Bildschirme jedoch oft zu sperrig oder zu hoch und könnten die Sicht behindern.

Eine interessante Lösung für Kleinwagen bietet Carpodgo mit dem neuen Mini an. Der kompakte Bildschirm sieht auf den ersten Blick aus wie ein großes Smartphone – dank kleiner, magnetischer Halterung zum Aufkleben könnte er eine gute Lösung für unseren Opel Adam sein. Ob das zutrifft, zeigt dieser Testbericht.

Display & Verarbeitung

Von der Größe her erinnert das Display mit einer Diagonale von 6,99 Zoll eher an ein großes Smartphone. Der Bildschirm misst 164 × 81 × 13 mm und wiegt nur 131 g. Das Gehäuse besteht komplett aus Kunststoff, wirkt aber sehr sauber verarbeitet.

Auf der Rückseite befindet sich ein Magnet, mit dem der Bildschirm an der Halterung haftet. Hinten sitzen zudem ein USB-C-Eingang für die Stromversorgung, ein Slot für eine microSD-Karte sowie ein Videoeingang für eine externe, kabelgebundene Rückfahrkamera.

Die Auflösung beträgt 1600 × 720 Pixel – also HD. Das ist zwar weniger scharf als bei den meisten Smartphones, reicht für die Darstellung von Carplay oder Android Auto aber mehr als aus. Als Panel kommt IPS zum Einsatz, was eine hohe Blickwinkelstabilität und insgesamt eine gute Bildqualität bietet – gerade im Vergleich zu vielen Mitbewerbern.

Allerdings ist das Display tatsächlich recht klein im Vergleich zu den bisherigen Breitbildmonitoren, die wir getestet haben. Details auf Karten oder Texte in Playlists bei Spotify sind nicht ganz so leicht zu erkennen – im Prinzip könnte man auch ein Smartphone per Halterung als Navi nutzen.

Die Anzeige soll laut Hersteller bis zu 1000 Nits erreichen, womit das Display tagsüber gut ablesbar bleibt, auch an sonnigen Tagen. Zudem passt es die Helligkeit automatisch an – sehr hilfreich. Allerdings spiegelt es stark.

Montage & Lieferumfang

Zur Befestigung im Cockpit liegt eine Metallhalterung bei, die per 3M-Klebepad auf das zuvor gereinigte und getrocknete Armaturenbrett kommt. Der Halt ist solide, zwei Schraubgewinde erlauben das passgenaue Ausrichten von Halterung und Display. Der Bildschirm haftet magnetisch und lässt sich nach der Fahrt schnell abnehmen und im Handschuhfach verstauen. Wer bereits eine MagSafe-Halterung etwa für die Lüftungsschlitze nutzt, kann das Display auch dort montieren.

Zum Lieferumfang gehört lediglich ein USB-C-Kabel sowie ein abgewinkelter USB-C-Adapter. Wer den Monitor am Zigarettenanzünder betreiben will, benötigt zusätzlich einen passenden Netzadapter. Wir raten zu einer USB-C-Lösung, da bei vielen Fahrzeugen die Stromversorgung am USB-A-Eingang nach dem Abstellen nicht getrennt wird.

Optional bietet der Hersteller einen 12-V-Adapter mit einem USB-C- und zwei USB-A-Anschlüssen samt integriertem FM- und Bluetooth-Transmitter an. Den USB-C-Stecker des Displays verbindet man mit dem Adapter, anschließend wählt man per Drehregler eine freie UKW-Frequenz aus und stellt diese am Autoradio ebenfalls ein – darüber läuft dann die Tonübertragung.

Erhältlich ist zudem ein Bluetooth-Adapter mit 3,5-mm-Klinke auf der einen und USB-A-Stecker auf der anderen Seite. Die Klinke kommt in den AUX-Eingang des Radios, der USB-Stecker dient der Stromversorgung über das Fahrzeug oder einen 12-V-Adapter. Anschließend koppelt man das Smartphone per Bluetooth mit dem Adapter. Beides Zubehör hat uns der Hersteller für den Test mitgeliefert.

Einrichtung & Funktionen

Die Bedienoberfläche des Homescreens ist minimalistisch, aber schick gestaltet und erinnert optisch an die Darstellung eines Always-On-Displays. Der Nachteil: Auf den ersten Blick erschließt sich nicht immer, wofür die einzelnen Icons stehen. Zur Auswahl stehen zwei Designs für den Startscreen – ganz in Schwarz, mit weißer Schrift oder mit einem bunten Blumenmotiv samt Himmel.

Für die Nutzung von Carplay oder Android Auto koppelt man das Display per Bluetooth mit dem Smartphone. Anschließend baut es eine lokale WLAN-Verbindung zum Gerät auf. Tippt man auf das jeweilige Icon, zeigt der Monitor die entsprechende Oberfläche an. In knapp zehn Sekunden ist der Homescreen startbereit, etwa die gleiche Zeit benötigen anschließend Android Auto oder Carplay – das ist flott.

Generell übernimmt der kleine Monitor selbst keine Audioübertragung – diese läuft immer über das Smartphone, bei Bedarf mithilfe entsprechender Adapter. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu manchen Mitbewerbern.

Um Musik über das Autoradio zu hören oder Telefonate zu führen, gibt es standardmäßig nur eine Option: Das Smartphone wird per Bluetooth direkt mit dem Autoradio verbunden. Der Bildschirm zeigt dann lediglich die Oberfläche von Carplay oder Android Auto an – die Tonübertragung erfolgt rein zwischen Handy und Radio.

Verfügt das Fahrzeug nicht über Bluetooth, muss man sich mit einem Adapter behelfen, denn der Bildschirm selbst hat keinen AUX-Ausgang. Sowohl der Hersteller als auch viele andere Anbieter haben entsprechende Lösungen im Sortiment.

Ein FM-Transmitter fehlt von Haus aus ebenfalls. Hier bieten Carpodgo sowie zahlreiche andere Hersteller passende Adapter für den Zigarettenanzünder (12 V) an, in die ein FM-Transmitter integriert ist. Dieser überträgt das Audiosignal per Radiowelle über kurze Distanz an das Autoradio – dazu stellt man am Adapter und am Radio einfach dieselbe freie UKW-Frequenz ein.

Für Firmware-Updates stehen zwei Wege offen. Klassisch lädt man die Datei am Rechner herunter und überspielt sie via microSD-Karte – diese muss zwingend FAT32-formatiert sein. Beim zweiten Weg hängen sich Display und Smartphone im selben WLAN ein: Man lädt das Update aufs Handy, scannt den auf dem Monitor angezeigten QR-Code und überträgt die Datei über den so geöffneten Link direkt an den Bildschirm.

Der Einsatz mehrerer Nutzer gestaltet sich erfahrungsgemäß etwas herausfordernd. Fahren beide separat, ist das in der Regel kein Problem – betreten jedoch beide Personen mit ihren Handys zeitgleich das Fahrzeug, muss einer der beiden die Bluetooth-Kopplung beenden.

Preis

Regulär kostet das Carpodgo Mini beim Hersteller rund 104 Euro. Mit dem Code HEISE sinkt der Preis auf 87 Euro. Wer ein Autoradio ohne Bluetooth oder Audi-Eingang hat, kann das im Warenkorb angeben und erhält wahlweise einen Bluetooth-Adapter oder ein Netzteil mit FM-Transmitter dazu – der Preis für das jeweilige Bundle liegt mit dem Code dann bei knapp 98 Euro.

Fazit

Der Carpodgo Mini ist der mit Abstand kleinste Monitor zum Nachrüsten von Carplay oder Android Auto in unserem Testfeld. Das macht ihn besonders interessant für Kleinwagen, in denen viele andere Bildschirme schlicht überdimensioniert wirken. Bildqualität und automatische Helligkeitsanpassung gehören zudem zu den besten am Markt.

Für ältere Fahrzeuge ist der Mini allerdings weniger ideal. Ein 12-V-Adapter fehlt – die Stromversorgung erfolgt ausschließlich per USB-C, ein passender Adapter ist also Pflicht, sofern das Fahrzeug keinen USB-C-Anschluss bietet. Auch ein Autoradio ohne Bluetooth wird zum Problem, da die Audioübertragung grundsätzlich über das Smartphone läuft, denn der Bildschirm ist lediglich per WLAN mit dem Handy gekoppelt und dient rein als Anzeige. Wer den Ton per AUX oder FM-Transmitter überträgt, braucht entsprechendes Zubehör – dieses gibt es günstig im Bundle beim Hersteller oder von Drittanbietern.

Wer bereits ein Autoradio mit Bluetooth nutzt und wenig Platz im Cockpit hat, bekommt mit dem Carpodgo Mini eine gelungene und unauffällige Lösung, um Carplay und Android Auto im Kleinwagen komfortabel nachzurüsten.



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Künstliche Intelligenz

Kommentar: Die beste Werbung für alternative KI-Hersteller


Die US-Regierung verbietet ausländischen Staatsangehörigen den Zugriff auf Anthropics KI-Modelle Fable 5 und Mythos 5, das Unternehmen musste beide weltweit abschalten. Während die Trump-Administration weiter internationales Vertrauen verspielt, indem sie wieder einmal ihre autoritären Züge zur Schau trägt, dürfte der Schaden auf der Seite der Nutzenden überschaubar sein. Denn schon vorher hat Anthropic die Anwendung von Fable 5 auf intransparente Weise massiv eingeschränkt.

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Im Weißen Haus hatte es Bedenken über einen möglichen Jailbreak gegeben – also einen Trick, der hilft, die gefährlichen Kräfte von Fable 5 zu entfesseln, indem er die eingebauten Schutzmechanismen umgeht. Nach der Darstellung von Anthropic sei aber kein Weg bekannt, das Modell zu etwas zu bringen, das nicht auch mit anderen Modellen machbar sei, etwa ChatGPT 5.5. Bei der aktuellen Flut von KI-generierten Cybersicherheitslücken für manche Sicherheitsverantwortliche vielleicht eher ein kleiner Trost. Zwar gibt es bei Fable 5 eine Vorgeschichte: Das Modell ist eine Variante des Anthropic-Modells Mythos, das in kürzester Zeit in nahezu jeder Software gefährliche Sicherheitslücken erkennt. Diese neue Qualität hatte weltweit für Schreckenszenarien gesorgt. Fable 5 weigert sich, Prompts aus den Bereichen Biologie, Chemie, Cybersicherheit und Wissensdestillation zu beantworten.

Doch mit der jetzigen Argumentation der US-Regierung ließe sich nahezu jedes KI-Modell der Welt verbieten. Denn für jedes Modell lassen sich theoretisch Wege finden, dessen Safeguards zu umgehen, auch bei Heise haben wir das schon erfolgreich getestet. Natürlich kommt es stark auf das Modell an, ob am Ende eine schlecht gemachte Malware oder gar die Herstellungsanleitung für chemische Kampfstoffe steht. Auch wenn letzteres ohnehin niemals in Umlauf gebracht werden sollte, auch nicht als „jailbreakbarer“ Inhalt eines LLMs, wirkt die Argumentation der US-Regierung willkürlich. Sie ist als weitere Episode in ihrem schon länger währenden Streit mit Anthropic zu betrachten. Der KI-Hersteller verbietet die Nutzung seiner Modelle für autonome Waffensysteme des US-Militärs, dafür gab es Sanktionen.

Durch den jetzigen dreisten Zug der US-Regierung ist weniger verloren, als es scheinen mag. Fable 5 war vor wenigen Tagen im Pro-Tarif von Anthropic verfügbar geworden, jedoch mit zwei großen Einschränkungen. Zum einen sollte Fable 5 nur bis zum 22. Juni in dem Abo enthalten sein, bevor das Modell nur noch per API und mit tokengebundener Abrechnung – und damit deutlich teurer – verfügbar sein sollte. Als Grund nennt Anthropic fehlende Kapazität, die erst durch neue Rechenzentren aufgebaut werden müsse. Für den Consumer-Bereich war ein schnelles Ende also ohnehin absehbar, auch wenn Anthropic versprach, Fable 5 irgendwann ins Abo zurückzubringen.

Zum anderen hat Anthropic die Fable 5-Nutzung durch die Hintertür massiv gedrosselt: Fable 5 schaltete sich regelmäßig im Hintergrund auf das nächst schwächere Anthropic-Modell Claude Opus 4.8 um. Ohne, dass dies für Anwender erkennbar war. Als Begründung nennt Anthropic eine Schutzmaßnahme gegen Wissensdestillation, also das Training eines KI-Modells mit einem anderen. Fable 5 soll eigenständig erkennen, wann es für solches Training eingesetzt wird und dann zu Opus 4.8 wechseln. Und das soll wohl recht häufig passieren, wie die Kollegen des Heise-Videomagazins c’t 3003 vernommen haben. Anthropic hat zwar jüngst noch angekündigt, hier transparent zu werden, aber für Kunden heißt es trotzdem: Sie bezahlen zwar für Fable 5, kaufen am Ende aber einen unkontrollierbaren Modell-Mix. Diese Tatsache betrifft vor allem die professionellen Anwender im Coding-Bereich. In Anthropics Benchmark-Vergleich ist Fable 5 deutlich stärker als etwa Opus 4.8 oder ChatGPT 5.5.

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Bessere Werbung hätte die US-Regierung für europäische KI-Anbieter gar nicht machen können. Sie demonstriert, wie schnell das Produkt eines Herstellers, von dem sich weltweit Unternehmen abhängig machen, einfach so abgeschaltet werden kann. Wenn man so will, dann sogar mit gutem Timing. Viele deutsche IT-Entscheider stehen gerade am Anfang von Projekten, die KI-Agenten und entsprechende Infrastruktur in die Organisation bringen sollen. Sie können ihre Lehren aus der Fable 5-Affäre ziehen. Eine sollte sein: Wir sollten an unserer Unabhängigkeit von Big-Tech-KI arbeiten, so gut es geht und wir können das auch.

Unter der Haube einer agentischen KI-Anwendung, insbesondere wenn sie ganz oder in Teilen selbst gebaut wird, steckt oft eine Vielzahl von Modellen. Denn jedes Modell bringt individuelle Stärken für bestimmte Arbeitsschritte mit. Klar, Modellfamilien wie Mistral können mit den Produkten von OpenAI oder Anthropic aktuell nicht mithalten. Aber: Für einzelne Schritte in einem Workflow könnten sie durchaus eine Alternative sein. Wer darauf setzt, kann seine Abhängigkeit natürlich nicht ganz auflösen, aber zumindest eindämmen. Und er hilft alternativen KI-Anbietern, bessere Produkte zu schaffen. Über die Zeit könnten so mehr und mehr Anwendungsfälle für KI-Modelle entstehen, die nicht den Launen eines Staatsoberhaupts unterliegen.


(nen)



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