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„Wir waren die Einzigen, die bis zum Schluss gekämpft haben“
Seit Ende 2024 begannen Kreise und Städte in Baden-Württemberg, Bezahlkarten an Asylsuchende auszugeben – auch in anderen Teilen Deutschlands wurde das so praktiziert. Doch an einem Ort gab es bis zuletzt Gegenwehr: in Freiburg. Nun wurde auch die Universitätsstadt im Breisgau gezwungen, Geflüchtete auf die restriktiven Zahlungsinstrumente umzustellen. Doch die Stadt wehrt sich weiter.
Wir haben mit Ulrich von Kirchbach (SPD) gesprochen. Er ist Sozialbürgermeister in Freiburg und berichtet von den Gründen für die Ablehnung und den Problemen, die Bezahlkarten mit sich bringen.

netzpolitik.org: Herr von Kirchbach, warum ist Freiburg gezwungen, Bezahlkarten einzuführen, während beispielsweise Potsdam in Brandenburg die Ausgabe ohne Probleme verweigern kann?
Ulrich von Kirchbach: In Brandenburg haben die dortige Landesregierung und das Sozialministerium den Landkreisen und kreisfreien Städten freie Hand gegeben, ob sie Bezahlkarten einführen wollen oder nicht. Das hätte ich mir auch für Baden-Württemberg gewünscht, aber das Land ging einen anderen Weg. Es hat eine landeseinheitliche Einführung verfügt und Freiburg ist an diese Vorgaben gebunden.
Wir haben uns dagegen ausgesprochen, aber bekamen dann Ende 2025 eine Weisung und mussten das umsetzen. Ich habe nicht verstanden, warum Baden-Württemberg unter einer grün geführten Landesregierung die Zügel so anzieht. Es wurde auch zunächst gesagt, es würde Pilotgemeinden oder Pilotstädte geben – die gab es dann aber doch nicht.
netzpolitik.org: Hat Freiburg mittlerweile begonnen, Bezahlkarten auszugeben?
Ulrich von Kirchbach: Wir haben im Februar damit begonnen, die Bezahlkarte auszugeben. Da dies nicht automatisiert funktioniert, erfolgt die Ausgabe nach und nach. Wir vergeben fortlaufend persönliche Termine für die Ausgabe weiterer Bezahlkarten.
Dass bislang nur wenige Karten ausgegeben worden sind, das hat auch mit personellen Engpässen zu tun. Außerdem erfordert die Einführung der Bezahlkarte auch einige Anpassungen bei unseren IT-Systemen, die wir erst kompatibel machen mussten.
netzpolitik.org: Werden Sie trotz der Weisung des Landes weiter versuchen, sich gegen die Bezahlkarten zu wehren?
Ulrich von Kirchbach: Wir haben beim Land einen Antrag gestellt, dass die landesrechtlichen Vorgaben ausgesetzt werden. Das hatte der Freiburger Gemeinderat angeregt. Aber über unseren Antrag wurde bislang noch nicht entschieden.
netzpolitik.org: Haben Sie davon abgesehen noch Handlungsspielräume, etwa was die Obergrenze für Bargeld-Abhebungen angeht?
Ulrich von Kirchbach: Leider hat das Land auch hier einheitliche Vorgaben gemacht, eine Bargeldabhebung darf nur bis maximal 50 Euro im Monat möglich sein. Das heißt, wir haben leider so gut wie keinen Spielraum. Auch wenn mir bisher niemand erklären konnte, wie es genau zu diesem Betrag gekommen ist.
netzpolitik.org: Was war denn vor den Bezahlkarten der Verwaltungsprozess, um Asylbewerber:innen Leistungen auszuzahlen?
Ulrich von Kirchbach: Die Menschen bekamen das Geld auf ihr Konto überwiesen, wenn sie eines hatten. Neben den Geldleistungen gab es auch Direktleistungen, beispielsweise wenn Miete direkt überwiesen wurde.
Für diejenigen ohne Konto gab es Barauszahlungen oder einen Bargeldautomaten. Damit gab es keinerlei Probleme, außer dass der Automat mal ein, zwei Tage technische Probleme hatte. Ansonsten lief alles reibungslos.
Durch die Bezahlkarten kommt es nicht zu einem Bürokratieabbau, sondern im Gegenteil zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand: Es entstehen zusätzliche Schritte bei der Ausgabe, bei der Aufladung, bei den Einzelfallprüfungen, bei der Information der Betroffenen, bei der Klärung praktischer Probleme. Darauf habe ich bereits im Vorfeld öffentlich hingewiesen. Auch in anderen Kommunen wird von zusätzlichem und nicht von sinkendem Aufwand berichtet.
netzpolitik.org: War das der Hauptgrund für Freiburg, Bezahlkarten abzulehnen?
Ulrich von Kirchbach: Neben dem Verwaltungsaufwand sehen wir vor allem Nachteile bei der Integration. Durch die Bezahlkarten besteht die Gefahr, dass Menschen stigmatisiert werden, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Was wir auch nicht verstanden haben, ist, dass auch Menschen auf Bezahlkarten umgestellt werden müssen, die schon länger in Deutschland sind. Das hat uns nicht eingeleuchtet.
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Für mich ist die Einführung reine Symbolpolitik. Dabei wäre es viel wichtiger, ob solche Dinge rechtssicher, praktikabel und mit vertretbarem Aufwand umsetzbar sind.
netzpolitik.org: Ist Freiburg mit anderen Kommunen im Austausch, die ebenfalls keine Bezahlkarten wollen oder keine haben?
Ulrich von Kirchbach: Wir sind in Baden-Württemberg gut vernetzt, aber letztlich waren wir die Einzigen, die noch bis zum Schluss gekämpft haben.
In anderen Kommunen gab es auch Kritik, aber teilweise haben die Oberbürgermeister die Einführung vorangetrieben. Und bei uns war es eben so, dass sich sowohl der Oberbürgermeister als auch der Gemeinderat gegen die Bezahlkarten ausgesprochen haben.
In Baden-Württemberg gibt es jetzt erstmal keine Möglichkeit mehr, sich der Einführung zu entziehen, da diese nun durch Vorgaben und Weisungen durchgesetzt wird.
netzpolitik.org: Müsste man etwas auf Bundesebene ändern, um Bezahlkarten wieder abzuschaffen?
Ulrich von Kirchbach: Die Bundesvorgaben formulieren keinen Zwang, dass Bezahlkarten eingeführt werden müssen. Sondern sie geben Rahmenbedingungen, um das umsetzen zu können. Gleichzeitig ist den Ländern freie Hand gegeben worden. Daher haben wir nur die Möglichkeit, auf eine Änderung der landesrechtlichen Vorgaben hinzuwirken – und dafür setzen wir uns natürlich weiter ein.
Aber ich habe da ehrlich gesagt keine große Hoffnung, auch nicht bei der neuen grün-schwarzen Landesregierung, die von der Konstellation wohl die gleiche sein wird wie die vorherige.
Es könnten allerdings Betroffene klagen, wenn sie auf Bezahlkarten umgestellt werden und dann könnte ein Gericht prüfen, ob die Vorgaben vom Bundesgesetzgeber so intendiert waren, dass den kreisfreien Städten und Landkreisen kein Ermessensspielraum mehr gegeben wird. Da könnte es noch gerichtliche Entscheidungen geben.
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Rekord an gemeldeten und gelöschten strafbaren Inhalten
Die Beschwerdestelle des eco, bei der man illegale und jugendgefährdende Inhalte im Internet melden kann, feiert dieses Jahr ihr dreißigjähriges Jubiläum. Sie ist fast so alt wie der Internetwirtschaftsverband eco selbst, der 1995 gegründet wurde und heute etwa eintausend Mitgliedsunternehmen hat. Der Verband nennt seine Meldestelle ein „Erfolgsmodell“.
Das beweisen die Zahlen, die heute im Jahresbericht der Meldungen vorgestellt wurden. Die Bilanz der eco-Meldestelle legt den Fokus auf die gemeldeten Missbrauchsdarstellungen von Kindern, die den weit überwiegenden Teil (93 Prozent) aller 51.359 eingegangenen Beschwerden betrafen. Der Betreiber der Beschwerdestelle arbeitet in der Bekämpfung dieser sogenannten CSAM-Inhalte permanent und aktiv mit Strafverfolgungsbehörden zusammen.
Ein neuer Höchststand von mehr als 30.000 rechtswidrigen Internetinhalten konnte aus dem Netz getilgt werden. Bei kinderpornographischen Inhalten berichtet eco von einer sehr hohen Gesamterfolgsquote von 99,51 Prozent. Im Inland wurde eine 100-Prozent-Erfolgsquote erreicht: Sämtliche der gemeldeten Inhalte mit Missbrauchsdarstellungen, die in Deutschland gehostet wurden, konnten entfernt werden.
CSAM
Wir berichten seit Jahren unter dem Stichwort CSAM (Child Sexual Abuse Material) über politische Vorhaben im Kampf gegen Missbrauchsdarstellungen von Kindern. Unterstütze unsere Arbeit!
Jeder einzelne an die Meldestelle in Köln herangetragene Fall werde geprüft, berichtete Alexandra Koch-Skiba, Leiterin der Beschwerdestelle bei eco. Sind die gemeldeten Inhalte, etwa Bilder, Videos oder Texte, nach juristischer Prüfung strafbar, wird zum einen die schnelle Löschung beim Provider oder beim Plattformbetreiber in Angriff genommen und der Fall zum anderen den Strafverfolgungsbehörden zur Kenntnis gebracht.
Diesen doppelten Ansatz bei der Bekämpfung rechtswidriger Inhalte betont Alexander Rabe, Geschäftsführer von eco, bei der Vorstellung des Jahresberichts. Denn „Internetsperren sind immer umgehbar“, daher gelte für eco der Grundsatz „löschen statt sperren“. Statt strafbare Inhalte nur zu blockieren, sollen die Dateien also direkt an ihrer Quelle aus dem Netz entfernt werden. Im Nachgang prüfen Mitarbeiter auch, ob die Inhalte wirklich verschwunden sind.
30.035 strafbare Inhalte
Nicht alle Meldungen, die bei eco zum Jugendmedienschutz eingingen, waren rechtswidrig. Nach rechtlicher Prüfung blieben insgesamt 30.035 Fälle als „berechtigte Beschwerden“, also betrafen strafbare Inhalte.

Das ist ein neuer Rekord an berechtigten Fällen. Zugleich wurden aber auch fast 42 Prozent der eingegangenen Meldungen nach der Prüfung als unberechtigt bewertet. Das ist dann der Fall, wenn der Inhalt rechtlich nicht relevant oder nicht prüfbar oder aber ein Duplikat ist, also bereits bekannt und zum Zeitpunkt der Meldung schon in Bearbeitung ist. Auch Meldungen außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der eco-Beschwerdestelle fallen darunter.
Hinweise zumeist aus dem INHOPE-Netzwerk
Ein sehr großer Teil aller Hinweise kam im vergangenen Jahr über INHOPE, die internationale Dachorganisation der Beschwerdestellen von fünfzig Ländern. 24.400 Fälle sind über diese Partnerbeschwerdestellen an eco gemeldet worden.

Meldungen, die nicht aus dem INHOPE-Netzwerk stammen und nicht bei der Beschwerdebearbeitung selbst aufgedeckt wurden, kamen überwiegend von dem Online-Meldeformular des Internetverbands. Das bietet – auf Wunsch anonym – die Möglichkeit, auf Inhalte hinzuweisen, die der jeweilige Hinweisgeber als rechtswidrig einschätzt.
Auch die Möglichkeit, Meldungen per E-Mail einzureichen, kann genutzt werden. Sogar per Brief gingen in wenigen Fällen tatsächlich Hinweise ein. In 5.727 Fällen sind Beschwerden im vergangenen Jahr anonym eingereicht worden.
Manuelle Prüfung nötig
Seit vielen Jahren betont eco seine erfolgreiche Beschwerdestellenarbeit. Doch schnelle Löscherfolge können nicht durchweg erreicht werden. In Deutschland dauert es im Schnitt viereinhalb Tage, bis ein rechtswidriger Inhalt gelöscht ist. Das ist eine Summe aus der Zeit für Eingang und Prüfung der Meldung an Werktagen und der Reaktionszeit der betroffenen Provider.
Zunehmende Verschleierungsmethoden oder auch Massenhinweise seien herausfordernd, so Koch-Skiba. Das bedeute einen enormen Zeitaufwand. Es könne vorkommen, dass „zeitweise alle mit der Hinweisbearbeitung betrauten Mitarbeitenden der Beschwerdestelle“ Massenmeldungen über mehrere Werktage hinweg vollständig abarbeiten, erklärt eco gegenüber netzpolitik.org.
Im vergangenen Jahr seien diese Massenhinweise aber nicht ganz so umfänglich wie in früheren Jahren gewesen. Es seien diesmal nicht mehr als 2.500 URLs auf einmal gemeldet worden. Es gab jedoch in den Vorjahren auch Massenmeldungen mit URLs im fünfstelligen Bereich.
Eine manuelle Prüfung bei dieser Fülle an Meldungen, die manchmal also Hunderte oder gar Tausende einzelne Hinweise auf URLs enthalten, ist entsprechend zeitaufwendig. Allerdings erklärte eco gegenüber netzpolitik.org, dass eingehende Hinweise schon länger nicht mehr manuell erfasst werden müssen. Auch bei der Bearbeitung der Meldungen greife man auf „Automatisierungen und technische Unterstützung“ zurück.
Allerdings gilt: „Die inhaltliche Prüfung erfolgt jedoch weiterhin einzeln: Jeder gemeldete Inhalt wird […] gesichtet und bewertet.“ Das übernehmen nach wie vor die Menschen in der Meldestelle.
Eine Zunahme von KI-generierten Inhalten ist nicht zu verzeichnen, berichtet eco gegenüber netzpolitik.org. „Im Jahr 2025 lag ihr Anteil bei knapp einem Prozent.“ In Deutschland dürften auch fiktive Darstellungen von sexualisierter Gewalt und Grenzverletzungen gegen Kinder und Jugendliche nicht verbreitet werden. Für die Arbeit der Beschwerdestelle und deren juristische Bewertung machten daher generierte Inhalte keinen entscheidenden Unterschied.
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Betrugsmasche: Sextortion-Mails nennen echte Passwörter
Bei der Betrugsmasche mit dem Namen „Sextortion“ versuchen Kriminelle, Opfer mit angeblichen Aufnahmen von der Rechner- oder Smartphone-Kamera zu Geldzahlung zu bewegen. Bei diesen Erpressungs-E-Mails handelt es sich in aller Regel um Betrug, die Täter haben sich an keiner Stelle unbefugten Zugang zu den IT-Systemen der Opfer verschafft. Um jedoch den Eindruck davon zu erwecken, packen die kriminellen Drahtzieher nun echte Passwörter in die Betrugsmails.
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Das berichten IT-Forscher von Malwarebytes in einem aktuellen Blog-Beitrag. Die aktuellen betrügerischen E-Mails landen mit Betreffzeilen wie „You pervert, I recorded you!“ in den Posteingängen potenzieller Opfer. Im Mailtext behaupten die Täter, das Gerät der Opfer mit einem „Drive-by-Exploit“ infiziert zu haben, wodurch sie vollen Zugriff darauf erlangt und die Mailempfänger beim Videomaterial beim „Mastrubieren“ durch die Kamera aufgenommen hätten. Um die Glaubwürdigkeit zu erhöhen, nennen die Angreifer ein Passwort in der E-Mail, das es tatsächlich gibt. Im folgenden Text der Mail versuchen die Angreifer, weiter Druck aufzubauen und Opfer dazu zu bringen, ihnen Kryptogeld zu überweisen. Nachdem das geschehen sei, würden sie alle Spuren ihrer Malware entfernen – die vermeintlich inkriminierenden Materialien finden keine weitere Erwähnung.
Die IT-Forscher haben die Adresse eines betrügerischen Absenders in mehreren Mails gefunden, die an Menschen gerichtet waren, die einen Anbieter von Wegwerf-E-Mail-Adressen nutzen, im konkreten Fall FakeMailGenerator. Diese kostenlosen Angebote erlauben das Anlegen einer temporären E-Mail-Adresse und anschließend das Einsehen von Mails dorthin. Das ermöglicht das Anmelden bei Diensten, ohne die echte E-Mail-Adresse zu verwenden – etwa als Spam-Schutzmaßnahme. Von diesen Konten aus lassen sich üblicherweise keine E-Mails versenden, sondern nur empfangen. Der Posteingang gehört keiner einzelnen Person, sondern jeder kann nach Angabe der E-Mail-Adresse jedes beliebige temporäre Mail-Konto einsehen.
Passwörter aus Wegwerf-Mailkonten
Malwarebytes nimmt an, dass die Betrüger diese öffentlichen Posteingänge nach Passwörtern durchsuchen und diese in ihren Sextortion-Mails einsetzen. Für Nutzer solcher Wegwerf-Mail-Adress-Angebote sollte das als Warnung dienen. Der Posteingang könnte öffentlich zugreifbar sein, in Suchergebnissen auftauchen. Solche Angebote sollte niemand für etwas Vertrauliches einsetzen.
Die Täter hinter solchen Sextortion-Betrugsmails waren Mitte vergangenen Jahres stark von der Inflation betroffen. Die Zahlungsforderungen sind dort deutlich angestiegen. Im April 2025 betrugen sie noch 1200 US-Dollar, im Mai dann 1450 US-Dollar, um dann im Juni auf 1650 US-Dollar zu klettern. In der jetzt beobachteten Spam-Welle betrug die Forderung lediglich 800 US-Dollar.
(dmk)
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Stetig patchen: KI-Agent OpenClaw erhält wöchentlich mehrmals Sicherheitsupdates
Wer mit OpenClaw arbeitet, sollte der Computer- und Datensicherheit zuliebe regelmäßig nach neuen Versionen Ausschau halten und sie umgehend installieren. Die Entwickler veröffentlichen pro Woche mehrere Versionen des KI-Agenten, die in der Regel auch Sicherheitsupdates enthalten – und das wird sich in absehbarer Zukunft nicht ändern.
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Um sein volles Potenzial entfalten zu können, muss OpenClaw mit weitreichenden Systemrechten laufen. Dann kann er etwa über einen Messenger wie Signal instruiert E-Mails verschicken, Bilder erzeugen und sogar Software installieren. Das ist super praktisch, aber auch super gefährlich. Das Zusammenspiel verschiedener Anwendungen ergibt nämlich immer wieder neue Sicherheitsrisiken.
Volles Gefahrenspektrum
Zuletzt etwa im Zusammenspiel mit Telegram, wo einer Warnmeldung zufolge bestimmte Anfragen eine hohe Ressourcenauslastung auslösen können. Weil Anhänge im Kontext von iMessage nicht ausreichend geprüft werden, können Angreifer eigene Befehle ausführen.
Überdies stoßen Sicherheitsforscher immer wieder auf Schwachstellen im Code von OpenClaw. Darunter sind regelmäßig „kritische“ Lücken, teilweise sogar mit dem höchstmöglichen CVSS Score 10 von 10. In diesem Fall können Angreifer als Admins auf Instanzen zugreifen. In anderen Fällen können Angreifer sogar Schadcode ausführen. Danach gelten PCs in der Regel als vollständig kompromittiert.
Holzauge sei wachsam
Weil alle paar Tage neue Sicherheitsupdates erscheinen, können wir nicht alle melden, ohne zum reinen OpenClaw-Ticker zu verkommen. Wer den KI-Agenten also nutzt, sollte regelmäßig, wenn nicht sogar täglich, nach Aktualisierungen Ausschau halten.
Im Sicherheitsbereich der GitHub-Website des Projektes findet man neben Hinweisen zu geschlossenen Lücken auch Tipps zum Melden von Schwachstellen.
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Jüngst hat Nvidia einen Open-Source-Stack veröffentlicht, der OpenClaw um zusätzliche Sicherheits- und Datenschutzfunktionen erweitert. Außerdem hat der KI-Agent seit Februar dieses Jahres VirusTotal an der Seite, um die Verbreitung von Malware-Skills einzudämmen.
(des)
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