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Kindergeld per Mausklick: Wenn die Steuer-ID den Antrag überflüssig macht
Das Bundeskabinett will den „Papierkram“ nach der Geburt beenden und mit dem antragslosen Kindergeld das Once-only-Prinzip in den Amtsstuben verankern. Herzstück der Reform ist ein vollautomatisierter Datenaustausch: Sobald ein Standesamt die Geburt meldet, vergibt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine Steuer-ID und leitet diese samt Stammdaten proaktiv an die Familienkasse weiter. Damit das Geld ab 2027 automatisch fließen kann, muss lediglich eine IBAN im System hinterlegt sein – etwa durch vorherige Zahlungen für Geschwister oder eine Meldung über das Elster-Portal.
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Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) feiert das als Befreiungsschlag für jährlich 300.000 Elternpaare, die künftig keinen Erstantrag mehr stellen brauchen. Technisch steht dahinter ein Ausbau der Schnittstellen zwischen Meldebehörden, Finanzverwaltung und Sozialkassen, die bis zum Starttermin 2027 noch mühsam synchronisiert werden müssen.
Hinter dem versprochenen Gewinn an Bequemlichkeit verbirgt sich eine tiefgreifende Verschiebung in der staatlichen Datenverarbeitung. Die Steuer-ID würde sich damit endgültig vom reinen Fiskalwerkzeug zum universellen Personenkennzeichen für Sozialleistungen wandeln.
Warnung vor dem gläsernen Bürger
Kritisch ist dabei vor allem die von der Regierung vorgesehene Vernetzung: Die Familienkassen sollen erweiterte Befugnisse erhalten, Daten automatisiert bei anderen Behörden abzurufen, um Anspruchsvoraussetzungen im Hintergrund zu prüfen. Dass die Regierung für den vollen Komfort die Hinterlegung der Kontoverbindung in der zentralen „IBAN+“-Datenbank oder bei Elster forciert, unterstreicht die geplante Zentralisierung von Bürgerdaten unter der Hoheit der Finanzverwaltung. Die Regierung spricht von Effizienz, doch Kritiker warnen vor der schleichenden Entstehung eines „gläsernen Bürgers“.
Die schrittweise Umsetzung bis 2027 offenbart zudem die Komplexität der digitalen Transformation: Zuerst profitieren nur Eltern, deren Daten bereits im System kursieren. Die Vollautomatisierung soll für Erstgeborene erst Monate später folgen. Wenn automatisierte Abgleiche etwa bei Selbstständigen oder Grenzgängern scheitern, soll das bisherige Verfahren mit QR-Code-gestützten, vorausgefüllten Anträgen als digitaler Notnagel bestehen bleiben.
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Der Vorstoß macht deutlich, dass der Staat zwar in die Digitalisierung investiert. Der Preis dafür ist aber eine immer engmaschigere digitale Überwachung über die Steuer-ID und eine zentralisierte Datenstruktur.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
Kommentar zur Digitalisierung: Mehr Mut, weniger Papier
Zurzeit steigen in Deutschland (mal wieder) die Hoffnungen, dass mit neuer Technik der Staat endlich digital wird. Die EUDI-Wallet soll den Online-Ausweis und weitere Nachweise aufs Smartphone bringen, die Bürger-App das Einreichen von Anträgen vereinfachen. KI-Plattformen und der Deutschland-Stack sollen die Behörden entlasten. In solche Projekte steckt der Staat Hunderte von Millionen Euro. Bund und Länder ringen in endlosen Runden um Konzepte, Finanzierung und Nutzung.
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Doch Digitalisierung ist nicht nur eine Technik-, sondern auch eine Kulturfrage. Aus Bürgersicht vermittelt der Staat häufig immer noch den Eindruck, dass ihm Papier eigentlich lieber ist. Dass Digitalisierung eher „nice to have“ ist.

Christian Wölbert recherchiert und schreibt vor allem über digitalpolitische Themen und verfolgt die Digitalisierung der Verwaltung. Außerdem beschäftigt er sich mit Verbraucherschutz- und Umweltthemen. Dabei ist er ständig auf der Suche nach neuen Rechercheansätzen und freut sich über Hinweise an cwo@ct.de oder via Threema (PA6ZC6RE).
So hat man sich als Bürger mittlerweile fast schon daran gewöhnt, dass man von Behörden und anderen öffentlichen Einrichtungen selbst dann eine Antwort per Post erhält, wenn man einen Antrag auf digitalem Wege eingereicht hat. Dafür gibt es im Einzelfall oft nachvollziehbare Gründe, zum Beispiel fehlt Behörden oft schlicht ein geeigneter digitaler Rückkanal zum Bürger.
Manchmal wirkt es aber auch, als würde der Staat sich an die Briefpost klammern. Da schickt zum Beispiel die Krankenkasse Statusmitteilungen und Ähnliches per Post auch an jene Versicherten, die fleißig die Krankenkassen-App samt Postfachfunktion nutzen. Oder das Finanzamt fragt per Brief nach Belegen, obwohl man die Erklärung über Elster eingereicht hat. Immerhin, in der Finanzverwaltung tut sich etwas: Der Steuerbescheid soll ab 2027 standardmäßig digital kommen, wenn man die Erklärung digital abgegeben hat. Damit kann die Finanzverwaltung sich als Digitalisierungsvorreiter rühmen, auch wenn viele Elster-Nutzer sich wohl schon seit Jahren fragen, warum sie den Bescheid eigentlich noch auf Papier bekommen.
Jährlich 30 Millionen Renten-Briefe
Und die Rentenversicherung? Sie schickt weiter jedes Jahr eine „Renteninformation“ an rund 30 Millionen Versicherte – per Post. Die Druck- und Versandkosten dafür lagen 2025 bei ca. 18 Millionen Euro, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund auf Anfrage von c’t mitteilte. Dabei betreibt die Behörde seit vielen Jahren ein Kundenportal, in dem man nach dem Login mit dem E-Perso seine Renten- und weitere Informationen abrufen kann. Wer die Informationen lieber digital statt per Post möchte, kann das im Kundenportal aktivieren. Groß beworben wird die Funktion aber nicht, sodass es nicht wundert, dass sich erst rund 380.000 Versicherte dafür entschieden haben.
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Zum Vergleich ein Blick in zwei Nachbarländer: In Österreich gibt es den Blick ins „Pensionskonto“ seit vielen Jahren nur noch digital. Diese Entscheidung trug dazu bei, die österreichische digitale Identität zu etablieren. Dänemark stellte zwischen 2012 und 2015 sogar zahlreiche Antragsverfahren in mehreren Wellen auf „Digital Only“ um.
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Sind die jährlichen Briefe zum Rentenstand wirklich noch zeitgemäß? Zumindest von jüngeren Menschen könnte man durchaus erwarten, dass sie ihre Rentendaten online abrufen. Oder man schickt die Renteninfos eben nur noch alle zwei Jahre per Post. Damit würde man nebenbei endlich dem E-Perso zum Durchbruch verhelfen, wovon wiederum andere E-Government-Verfahren und künftig auch die EUDI-Wallet profitieren würden.
Das dänische „Digital Only“ muss nicht das Vorbild für Deutschland sein. Doch auch das Beispiel Österreich zeigt: Wer Technik entwickelt, muss sie auch bewerben und die Nutzung fördern. Deutschland hat mit dem elektronischen Personalausweis längst eine sichere digitale Identität, man hat sich aber nie getraut, sie wirklich zu etablieren. Und solange der E-Perso nicht fliegt, wird auch die EUDI-Wallet nicht abheben.
(cwo)
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Kryptobörse Binance könnte ab Juli Betriebsverbot in der EU bekommen
Der weltgrößten Kryptobörse Binance droht ein Verbot des Betriebs in der EU. Denn bis Ende Juni müssen Handelsplätze für Kryptowährungen eine entsprechende Lizenz der EU erlangen, doch der in Griechenland gestellte Antrag von Binance soll abgelehnt werden. Die Genehmigung in irgendeinem Land der EU würde die Zulassung für den Kryptohandel auf die gesamte EU erweitern, doch das gilt auch bei Ablehnung. Binance verspricht aber, weiter an der Erlangung der Lizenz zu arbeiten.
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Im Mai 2023 hatte das EU-Parlament eine starke Regulierung von Kryptomärkten beschlossen, um Geldwäsche zu bekämpfen. Dazu gehört die „Verordnung über Märkte für Kryptowerte“ („Markets in Crypto Assets“, kurz: MiCA). Diese MiCA-Verordnung soll Verbraucher und Investoren besser vor betrügerischen Aktivitäten und Manipulationen auf Kryptomarktplätzen schützen. Anbieter von Diensten rund um Kryptowerte benötigen innerhalb der EU deshalb die Zulassung einer nationalen Finanzaufsichtsbehörde.
Antrag auf Krypto-Lizenz der EU vor Ablehnung
Die Frist für eine solche Zulassung läuft Ende Juni 2026 ab. Jetzt berichtet Reuters unter Berufung auf zwei mit der Angelegenheit vertraute Personen, dass der von Binance in Griechenland gestellte Antrag abgelehnt werden wird. Damit dürfte Binance in der gesamten Europäischen Union keinen Kryptohandel mehr betreiben, in allen 27 Mitgliedsstaaten.
Binance hat umgehend reagiert. Die Kryptobörse mit laut eigenen Angaben weltweit mehr als 300 Millionen registrierten Nutzern (Stand: Januar 2026) erwähnt zwar die drohende Ablehnung in der EU nicht, erklärte aber bei X, „uneingeschränkt an dem Ziel festzuhalten, die MiCA-Lizenz zu erhalten und unter einem einheitlichen europäischen Rahmen zu operieren“. Das Unternehmen arbeitet demnach weiter mit den Regulierungsbehörden, um Beeinträchtigungen für die Nutzer zu minimieren.
Binance versucht, Nutzer zu beruhigen
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Gegenüber Reuters erklärte ein Binance-Sprecher, die Kryptobörse arbeitet seit anderthalb Jahren mit den europäischen Regulierungsbehörden, um die MiCA-Lizenz zu erlangen. Nach eigener Einschätzung erfüllt Binance die Anforderungen der MiCA-Verordnung und die griechische Kapitalmarktkommission habe bislang „keinen formellen Hinweis auf das Gegenteil“ gegeben. Die griechischen Behörden haben einen Kommentar zu dem Binance-Antrag unter Verweis auf Verschwiegenheitspflichten abgelehnt.
In einer umfassenden Stellungnahme schreibt Binance, sich den europäischen Nutzern weiterhin zu verpflichten. Deshalb werde die Erlangung der MiCA-Lizenz weiter angestrebt. Die Kryptobörse verspricht noch vor Ende Juni weitere Informationen dazu. Das sind allerdings nur noch weniger als zwei Wochen.
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(fds)
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EuGH-Entscheidung: Altersverifikation und Blitzer-Warnungen rechtlich gestärkt
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte der EU-Mitgliedstaaten gestärkt: Sie dürfen strengere Regeln für digitale Dienste durchsetzen, selbst wenn deren Betreiber in einem anderen EU-Land sitzen. Laut einem am Dienstag veröffentlichten Urteil können Staaten etwa von ausländischen Anbietern pornografischer Websites eine effektive Altersüberprüfung verlangen. Zudem ist es rechtens, die Weiterverbreitung von Informationen über polizeiliche Verkehrskontrollen durch Fahrassistenz-Apps zu untersagen.
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Die Entscheidung in den miteinander gekoppelten Rechtssachen C-188/24 und C-190/24 basiert auf einer Prüfbitte des französischen Staatsrats zur Auslegung der E-Commerce-Richtlinie. Im Zentrum des Rechtsstreits standen zwei Dekrete aus Frankreich. Das eine verpflichtet Porno-Plattformen zum Einsatz technischer Schutzvorkehrungen für Minderjährige. Das zweite untersagt Anbietern von Geolokalisierungsdiensten die Verbreitung von Blitzer- und Polizeiwarnungen in Frankreich.
Gegen diese Regeln klagten zwei in Tschechien ansässige Betreiber von Erwachsenen-Websites sowie der französische Anbieter des Fahrerassistenzsystems Coyote System. Die Unternehmen führten ins Feld, dass die französischen Vorschriften das Herkunftslandprinzip der Richtlinie für den elektronischen Geschäftsverkehr verletzen. Dieses besagt grundsätzlich, dass ein digitaler Dienstleister im EU-Binnenmarkt im Wesentlichen nur den Gesetzen des Landes unterliegt, an dem er seinen Sitz hat.
Ausnahmen für Jugendschutz und öffentliche Sicherheit
Der EuGH erteilte dieser Argumentation eine Absage. Die Luxemburger Richter heben hervor, dass der Jugendschutz und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit Einschränkungen rechtfertigen können. Zwar fallen die betroffenen Dienste grundsätzlich in den Bereich der E-Commerce-Richtlinie. Diese sieht aber explizit Ausnahmen vor.
Wenn Maßnahmen verhältnismäßig sind und sich gegen spezifische Dienste richten, dürfen EU-Mitglieder dem Urteil zufolge regulierend eingreifen. Bevor ein Staat solche Sperren verhängt, muss er aber das Herkunftsland der Plattform auffordern, selbst aktiv zu werden. Zudem ist eine Meldung des Vorhabens an die EU-Kommission nötig. Ob Frankreich diese Schritte korrekt eingehalten hat, muss nun das nationale Gericht prüfen.
Ein weiterer Aspekt betrifft die Haftung von Plattformbetreibern. Der EuGH stellt klar, dass sich ein Anbieter nicht pauschal auf das „Hosting-Privileg“ der Richtlinie berufen kann, wenn er Inhalte aktiv mithilfe von Algorithmen kontrolliert und sortiert. Sobald eine solche redaktionelle Kontrolle vorliege, entfalle die Haftungsbefreiung. Doch selbst wenn ein Dienst als reiner Hoster einzustufen wäre, hindert dies die Mitgliedstaaten nicht daran, die Weitergabe von Daten über Polizeikontrollen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit zu verbieten.
Was bedeutet das für Deutschland?
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Auch für die Rechtslage hierzulande hat die Entscheidung unmittelbare Konsequenzen. Die deutsche Medienpolitik und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) kämpfen seit Jahren für eine effektive Altersverifikation auf ausländischen Pornoseiten. Sie scheiterten bisher aber oft an Plattformen mit Sitz im EU-Ausland wie Zypern oder Tschechien, die sich auf das Herkunftslandprinzip beriefen.
Durch das EuGH-Urteil steht nun fest: Deutschland darf unter Einhaltung des Notifizierungsverfahrens auch Plattformen im EU-Ausland prinzipiell zu robusten Altersprüfungen für deutsche Nutzer zwingen. Erfolgen diese nicht, scheinen Websperren und Bußgelder jetzt europarechtlich besser abgesichert.
Andererseits hat ein Verwaltungsgericht Anfang des Jahres geurteilt, dass die von der Medienanstalt Rheinland-Pfalz angeordneten DNS-Sperren gegen Porno-Webseiten gegen den Digital Services Act (DSA) verstoßen. Seit 2025 gehen mehrere hiesige Internet-Zugangsanbieter juristisch auch gegen die Sperrverfügungen vor, die die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen gegen Portale wie Pornhub und YouPorn erlassen hat. Sie stellen dabei ebenfalls auf den DSA ab.
Beim Thema Verkehrs- und Blitzer-Apps sorgt der Beschluss für Klarheit. In Deutschland ist die Nutzung solcher Apps während der Fahrt ohnehin verboten. Dass der EuGH die Verbreitung dieser Informationen jetzt explizit der öffentlichen Sicherheit zuordnet, stärkt der deutschen Gesetzgebung den Rücken. Es eröffnet theoretisch die Möglichkeit, nicht nur die Nutzung durch die Fahrer zu sanktionieren, sondern direkt die Verbreitung der Kontroll-Daten im deutschen Hoheitsgebiet durch die App-Anbieter gerichtlich zu unterbinden. Eine solche Ansage würde auch dann gelten, wenn die Betreibergesellschaften im EU-Ausland sitzen.
(mki)
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