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Top 5: Das beste Bluetooth-Headset für Büro & Homeoffice – Poly vor Jabra
Im Büro oder Homeoffice sollen Bluetooth-Headsets die Arbeit durch guten Sound und praktische Funktionen unterstützen. Wir zeigen die fünf besten Exemplare.
Für die Arbeit im Büro und im Homeoffice sind Bluetooth-Headsets ideal. Egal, ob für ein Telefonat mit einem Kunden oder für das nächste Teams-Meeting – ein Headset erleichtert die Online-Kommunikation. Die Wahl des richtigen Modells hängt dabei nicht nur von der Soundqualität der Lautsprecher und der Aufnahmequalität des Mikrofons ab. Tragekomfort und Funktionsumfang spielen eine ebenso große Rolle.
Wer nur an einem Meeting pro Tag teilnimmt und sonst wenig bei der Arbeit telefoniert, der dürfte mit den meisten Headsets problemlos zurechtkommen. Telefoniert man jedoch viel, sollte das Headset auch nach längerer Zeit noch bequem auf dem Kopf sitzen. Funktionen wie ANC, die gleichzeitige Verbindung von Smartphone und PC sowie die Trageerkennung über Sensoren im Headset können die Arbeit zudem bereichern und erleichtern. Ein ausdauernder Akku oder die Möglichkeit des Schnellladens sind bei Vielnutzung ebenfalls ungemein wichtig.
In unserer Bestenliste zeigen wir die fünf besten Bluetooth-Headsets und erklären, worauf es bei einem guten Bluetooth-Headset ankommt.
Welches ist das beste Bluetooth-Headset?
Unser Testsieger ist das Poly Voyager Focus 2 UC für 128 Euro. Es überzeugt mit einer Mischung aus gutem Sound, nützlichem Zubehör und einer hervorragenden Verarbeitung. Praktische Funktionen wie das sowohl links als auch rechts verwendbare Mikrofon oder die Trageerkennung machen es zudem flexibel einsetzbar.
Als Technologiesieger geht das Jabra Evolve 3 85 ab 381 Euro hervor. Das äußerst hochwertige und bequeme Headset besticht durch sein verstecktes Mikrofon, Top-ANC und einen astreinen Klang. Dank der App passt man den Sound und die Funktionen auf die eigenen Arbeitsanforderungen an.
Der Preis-Leistungs-Sieger ist das Jlab Epic Work für 100 Euro. Es bringt bis zu 90 Stunden Akkuleistung, ANC, solide Soundqualität und eine Ladestation mit, die auch als USB-Hub verwendet werden kann.
Welches Headset hat den besten Klang?
Im Arbeitskontext kommt es beim Klang vor allem darauf an, dass man das Gegenüber im Voice-Call oder Teams-Meeting problemlos verstehen kann. Während das mit allen Headsets möglich ist, die wir im Rahmen dieser Bestenliste getestet haben, sticht besonders unser Technologiesieger, das Jabra Evolve 3 85, mit seinem erstaunlich guten Sound hervor. Er überzeugt sogar beim Musikhören und Videoschauen durchweg und kann dank Equalizer per App weiter angepasst werden.
Bei der Sprachqualität des Mikrofons überzeugen ebenfalls die beiden Jabra-Evolve-3-Modelle am meisten. Sie zeichnen unsere Stimme trotz des Verzichts auf einen dedizierten Mikrofonarm ohne Rauschen klar und verständlich auf. Auch das Jlab Epic Work, unser Preis-Leistungs-Sieger, liefert eine solide Sprachqualität ab. Wichtig ist hier auch immer eine brauchbare Geräuschunterdrückung. Gerade in belebten Großraumbüros kann es gerne mal etwas lauter werden und im Gespräch mit dem Kunden nicht nur stören, sondern auch unprofessionell wirken.
Was macht ein gutes Headset für Büro und Homeoffice aus?
Neben Klang- und Sprachqualität ist vor allem auch der Tragekomfort wichtig. Je nach Job trägt man das Headset mehrere Stunden am Stück und möchte nicht alle paar Minuten die Kopfhörer verschieben, um unangenehme Druckstellen zu vermeiden. Neben weichen Polstern tragen auch das Gewicht, die Klemmstärke des Kopfbands und eine höhenverstellbare Halterung zum Tragekomfort bei. Lassen sich die Ohrmuscheln vollständig nach innen rotieren, kann man das Headset auch bequem um den Hals tragen.
Funktionen wie ANC (Active Noise Cancelling), Sidetone und Hearthrough können für die Arbeit unglaublich praktisch sein, spiegeln sich aber auch im Preis wider. Mit ANC blendet man Hintergrundgeräusche aus, was vor allem in Konzentrationsphasen hilfreich ist. Das Feature wirkt sich allerdings auch stärker auf den Akkuverbrauch aus.
Hearthrough ist vor allem bei Over-Ear-Kopfhörern nützlich, da man deutlich besser die Außengeräusche wahrnimmt. So kann man sich mit Kollegen unterhalten, ohne das Headset abnehmen zu müssen. Sidetone spielt hingegen die eigene Stimme beim Sprechen über die Kopfhörer ab, wodurch man ein besseres Gefühl für die eigene Lautstärke bekommt.
Vieltelefonierer sollten zudem auf einen starken Akku Wert legen oder ein Headset wählen, das man auch per Kabel am PC verwenden kann. Nützliches Zubehör wie Ladestationen sind hilfreich, wenn man das Headset beispielsweise über die Nacht aufladen möchte. Manche Headsets unterstützen auch die Schnellladefunktion, bei der schon ein paar Minuten am Strom mehrere Stunden Akkulaufzeit generieren.
Was ist der Unterschied zwischen Headset und Headphone?
Der Begriff Headphone bezeichnet ganz normale Kopfhörer, die über ein Band miteinander verbunden sind und auf dem Kopf getragen werden. Sie dienen in erster Linie dem Medienkonsum. Headsets haben hingegen ein integriertes Mikrofon, wodurch sie auch für die Online-Kommunikation, auf der Arbeit oder privat, geeignet sind. Die meisten Headset-Modelle haben einen Mikrofonarm, der entweder fest verbaut oder abnehmbar ist.
Sowohl Headphones als auch Headsets kommen entweder mit On-Ear- oder Over-Ear-Polstern. On-Ear-Polster liegen dabei auf dem Ohr, während Over-Ear-Polster das Ohr umschließen. Wir bevorzugen die Over-Ear-Variante, da sie vor allem bei längerem Tragen für uns deutlich bequemer ist. Der Nachteil: Sie schirmen Außengeräusche viel stärker ab, was für die Arbeit nicht immer von Vorteil ist.
Eine Sonderrolle nehmen monaurale Headsets ein. Sie verfügen nur über eine einzige Ohrmuschel. Viele gängige Stereo-Headsets gibt es häufig in einer zusätzlichen Ausführung als monaurale Variante.
Der Vorteil eines monauralen Headsets: Man bekommt die Umgebung besser mit, falls man beispielsweise im Büro oder zu Hause im Homeoffice ansprechbar sein will. Zudem dürfte die Mono-Variante für viele deutlich angenehmer zu tragen sein bei sehr langen Telefonkonferenzen. Dieser Vorteil kann aber schnell zum Nachteil werden, denn man bekommt viel von der äußeren Geräuschkulisse mit. Musikhören nur mit einer Ohrmuschel macht auch keinen Spaß ohne Stereo-Sound. Ein monaurales Headset bietet sich vorwiegend für Personen an, die nebenbei mit anderen Kollegen oder Familienmitgliedern interagieren müssen – sei es zu Hause oder in einem Großraumbüro. Wer mehr Ruhe bei einer Videokonferenz will, sollte zu einem Stereo-Headset greifen.
In-Ear-Kopfhörer oder auch Earbuds zeichnen sich hingegen dadurch aus, dass man sie im Ohr trägt. Der Treiber führt den Schall direkt in den Gehörkanal hinein. Sie verfügen heutzutage ebenfalls über ein Mikrofon, sind aber aufgrund der Distanz zum Mund nicht immer für die Arbeit im Büro zu empfehlen, da sie den Sound viel breiter aufnehmen, als es ein Mikrofon direkt am Mund tun würde. Die besten günstigen In-Ear-Kopfhörer zeigen wir in unserer Bestenliste.
Kann man ein Headset an jedes Telefon anschließen?
Für die Verbindung mit einem Bluetooth-Headset muss das Endgerät natürlich ebenfalls über Bluetooth verfügen. Moderne Laptops und Smartphones sind dazu normalerweise immer in der Lage. Je nach Headset liefert der Hersteller zudem auch einen USB-Funk oder USB-Bluetooth-Dongle mit. Der bietet nicht nur eine stabilere Verbindung als rein über Bluetooth, sondern ermöglicht so auch älteren Computern, sich mit dem Headset zu verbinden.
Manche Headsets unterstützen die zeitgleiche Verbindung mit zwei oder mehreren Geräten, Multipoint genannt. Dadurch kann das Headset am Smartphone und parallel am PC genutzt werden. So lassen sich etwa Anrufe auf dem Smartphone über das Headset annehmen, während man weiterhin mit dem PC verbunden bleibt. Moderne Headsets unterstützen teilweise auch Google Fast Pair, wodurch die Einrichtung mit dem Android-Smartphone auf nur einen Klick reduziert wird.
Welches ist das beste Headset zum Zocken?
Die Anforderungen an ein Gaming-Headset sind deutlich höher als an ein reguläres Business-Headset. Während Bluetooth für den Einsatz im Büro ausreicht, ist die Verzögerung für Spiele am PC viel zu groß, weswegen hier auf eine 2,4-GHz-Funkverbindung gesetzt wird. Auch die verminderte Sound- und Sprachqualität, die Bluetooth im Vergleich zur Funk- oder Kabelverbindung mit sich bringt, ist hier ein Ausschlusskriterium. Gerade für kompetitive Online-Spiele ist ein klarer und verzögerungsfreier Sound essenziell, um etwa Schritte der Gegner oder andere Soundeffekte orten und registrieren zu können.
Fazit
Für den Einsatz im Büro und im Homeoffice müssen Bluetooth-Headsets nicht nur guten Sound und eine brauchbare Sprachqualität liefern, sondern auch genügend Tragekomfort bieten, um auch nach Stunden auf dem Kopf nicht zu stören. Zusätzliche Funktionen wie ANC, Equalizer, eine Trageerkennung oder eine inkludierte Ladestation sind nicht für jeden relevant, können den Arbeitsalltag aber ungemein bereichern.
Auch hier gilt: Wer mehr Geld in die Hand nimmt, bekommt einen größeren Funktionsumfang, mehr Komfort und eine bessere Qualität. Unser Testsieger ist das Poly Voyager Focus 2 UC, der Technologiesieger ist hingegen das Jabra Evolve 3 85. Als Preis-Leistungs-Sieger hat sich das Jlab Epic Work herausgestellt.
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Kryptobörse Binance könnte ab Juli Betriebsverbot in der EU bekommen
Der weltgrößten Kryptobörse Binance droht ein Verbot des Betriebs in der EU. Denn bis Ende Juni müssen Handelsplätze für Kryptowährungen eine entsprechende Lizenz der EU erlangen, doch der in Griechenland gestellte Antrag von Binance soll abgelehnt werden. Die Genehmigung in irgendeinem Land der EU würde die Zulassung für den Kryptohandel auf die gesamte EU erweitern, doch das gilt auch bei Ablehnung. Binance verspricht aber, weiter an der Erlangung der Lizenz zu arbeiten.
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Im Mai 2023 hatte das EU-Parlament eine starke Regulierung von Kryptomärkten beschlossen, um Geldwäsche zu bekämpfen. Dazu gehört die „Verordnung über Märkte für Kryptowerte“ („Markets in Crypto Assets“, kurz: MiCA). Diese MiCA-Verordnung soll Verbraucher und Investoren besser vor betrügerischen Aktivitäten und Manipulationen auf Kryptomarktplätzen schützen. Anbieter von Diensten rund um Kryptowerte benötigen innerhalb der EU deshalb die Zulassung einer nationalen Finanzaufsichtsbehörde.
Antrag auf Krypto-Lizenz der EU vor Ablehnung
Die Frist für eine solche Zulassung läuft Ende Juni 2026 ab. Jetzt berichtet Reuters unter Berufung auf zwei mit der Angelegenheit vertraute Personen, dass der von Binance in Griechenland gestellte Antrag abgelehnt werden wird. Damit dürfte Binance in der gesamten Europäischen Union keinen Kryptohandel mehr betreiben, in allen 27 Mitgliedsstaaten.
Binance hat umgehend reagiert. Die Kryptobörse mit laut eigenen Angaben weltweit mehr als 300 Millionen registrierten Nutzern (Stand: Januar 2026) erwähnt zwar die drohende Ablehnung in der EU nicht, erklärte aber bei X, „uneingeschränkt an dem Ziel festzuhalten, die MiCA-Lizenz zu erhalten und unter einem einheitlichen europäischen Rahmen zu operieren“. Das Unternehmen arbeitet demnach weiter mit den Regulierungsbehörden, um Beeinträchtigungen für die Nutzer zu minimieren.
Binance versucht, Nutzer zu beruhigen
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Gegenüber Reuters erklärte ein Binance-Sprecher, die Kryptobörse arbeitet seit anderthalb Jahren mit den europäischen Regulierungsbehörden, um die MiCA-Lizenz zu erlangen. Nach eigener Einschätzung erfüllt Binance die Anforderungen der MiCA-Verordnung und die griechische Kapitalmarktkommission habe bislang „keinen formellen Hinweis auf das Gegenteil“ gegeben. Die griechischen Behörden haben einen Kommentar zu dem Binance-Antrag unter Verweis auf Verschwiegenheitspflichten abgelehnt.
In einer umfassenden Stellungnahme schreibt Binance, sich den europäischen Nutzern weiterhin zu verpflichten. Deshalb werde die Erlangung der MiCA-Lizenz weiter angestrebt. Die Kryptobörse verspricht noch vor Ende Juni weitere Informationen dazu. Das sind allerdings nur noch weniger als zwei Wochen.
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(fds)
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EuGH-Entscheidung: Altersverifikation und Blitzer-Warnungen rechtlich gestärkt
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte der EU-Mitgliedstaaten gestärkt: Sie dürfen strengere Regeln für digitale Dienste durchsetzen, selbst wenn deren Betreiber in einem anderen EU-Land sitzen. Laut einem am Dienstag veröffentlichten Urteil können Staaten etwa von ausländischen Anbietern pornografischer Websites eine effektive Altersüberprüfung verlangen. Zudem ist es rechtens, die Weiterverbreitung von Informationen über polizeiliche Verkehrskontrollen durch Fahrassistenz-Apps zu untersagen.
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Die Entscheidung in den miteinander gekoppelten Rechtssachen C-188/24 und C-190/24 basiert auf einer Prüfbitte des französischen Staatsrats zur Auslegung der E-Commerce-Richtlinie. Im Zentrum des Rechtsstreits standen zwei Dekrete aus Frankreich. Das eine verpflichtet Porno-Plattformen zum Einsatz technischer Schutzvorkehrungen für Minderjährige. Das zweite untersagt Anbietern von Geolokalisierungsdiensten die Verbreitung von Blitzer- und Polizeiwarnungen in Frankreich.
Gegen diese Regeln klagten zwei in Tschechien ansässige Betreiber von Erwachsenen-Websites sowie der französische Anbieter des Fahrerassistenzsystems Coyote System. Die Unternehmen führten ins Feld, dass die französischen Vorschriften das Herkunftslandprinzip der Richtlinie für den elektronischen Geschäftsverkehr verletzen. Dieses besagt grundsätzlich, dass ein digitaler Dienstleister im EU-Binnenmarkt im Wesentlichen nur den Gesetzen des Landes unterliegt, an dem er seinen Sitz hat.
Ausnahmen für Jugendschutz und öffentliche Sicherheit
Der EuGH erteilte dieser Argumentation eine Absage. Die Luxemburger Richter heben hervor, dass der Jugendschutz und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit Einschränkungen rechtfertigen können. Zwar fallen die betroffenen Dienste grundsätzlich in den Bereich der E-Commerce-Richtlinie. Diese sieht aber explizit Ausnahmen vor.
Wenn Maßnahmen verhältnismäßig sind und sich gegen spezifische Dienste richten, dürfen EU-Mitglieder dem Urteil zufolge regulierend eingreifen. Bevor ein Staat solche Sperren verhängt, muss er aber das Herkunftsland der Plattform auffordern, selbst aktiv zu werden. Zudem ist eine Meldung des Vorhabens an die EU-Kommission nötig. Ob Frankreich diese Schritte korrekt eingehalten hat, muss nun das nationale Gericht prüfen.
Ein weiterer Aspekt betrifft die Haftung von Plattformbetreibern. Der EuGH stellt klar, dass sich ein Anbieter nicht pauschal auf das „Hosting-Privileg“ der Richtlinie berufen kann, wenn er Inhalte aktiv mithilfe von Algorithmen kontrolliert und sortiert. Sobald eine solche redaktionelle Kontrolle vorliege, entfalle die Haftungsbefreiung. Doch selbst wenn ein Dienst als reiner Hoster einzustufen wäre, hindert dies die Mitgliedstaaten nicht daran, die Weitergabe von Daten über Polizeikontrollen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit zu verbieten.
Was bedeutet das für Deutschland?
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Auch für die Rechtslage hierzulande hat die Entscheidung unmittelbare Konsequenzen. Die deutsche Medienpolitik und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) kämpfen seit Jahren für eine effektive Altersverifikation auf ausländischen Pornoseiten. Sie scheiterten bisher aber oft an Plattformen mit Sitz im EU-Ausland wie Zypern oder Tschechien, die sich auf das Herkunftslandprinzip beriefen.
Durch das EuGH-Urteil steht nun fest: Deutschland darf unter Einhaltung des Notifizierungsverfahrens auch Plattformen im EU-Ausland prinzipiell zu robusten Altersprüfungen für deutsche Nutzer zwingen. Erfolgen diese nicht, scheinen Websperren und Bußgelder jetzt europarechtlich besser abgesichert.
Andererseits hat ein Verwaltungsgericht Anfang des Jahres geurteilt, dass die von der Medienanstalt Rheinland-Pfalz angeordneten DNS-Sperren gegen Porno-Webseiten gegen den Digital Services Act (DSA) verstoßen. Seit 2025 gehen mehrere hiesige Internet-Zugangsanbieter juristisch auch gegen die Sperrverfügungen vor, die die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen gegen Portale wie Pornhub und YouPorn erlassen hat. Sie stellen dabei ebenfalls auf den DSA ab.
Beim Thema Verkehrs- und Blitzer-Apps sorgt der Beschluss für Klarheit. In Deutschland ist die Nutzung solcher Apps während der Fahrt ohnehin verboten. Dass der EuGH die Verbreitung dieser Informationen jetzt explizit der öffentlichen Sicherheit zuordnet, stärkt der deutschen Gesetzgebung den Rücken. Es eröffnet theoretisch die Möglichkeit, nicht nur die Nutzung durch die Fahrer zu sanktionieren, sondern direkt die Verbreitung der Kontroll-Daten im deutschen Hoheitsgebiet durch die App-Anbieter gerichtlich zu unterbinden. Eine solche Ansage würde auch dann gelten, wenn die Betreibergesellschaften im EU-Ausland sitzen.
(mki)
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Qualcomm stellt Chip für die nächste Generation VR-Brillen vor
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Qualcomm hat eine neue Generation seines speziell für autarke VR-Brillen entwickelten Chip-Portfolios vorgestellt, das außer Apple Vision Pro jedes andere Standalone-Gerät antreibt. Der Chipentwickler bewertet die Neuerungen als so grundlegend, dass er sie zum Anlass für ein Rebranding nimmt: Hörten bisherige SoC-Modelle dieses Typs auf den Namen „Snapdragon XR“, nennt Qualcomm die neue Generation „Snapdragon Reality“.
Das erste, heute vorgestellte Modell der kommenden SoC-Reihe ist das Flaggschiff „Snapdragon Reality Elite“. Für Verwirrung sorgen dürfte dabei, dass der Chip trotz seiner Elite-Bezeichnung auf Kryo-CPUs und nicht auf Qualcomms Oryon-Kernen basiert. Der Zusatz „Elite“ markiert hier lediglich das Premium-Segment der neuen Plattform.

Übersicht des Snapdragon-Portfoliios für XR-Headsets, Smart Glasses und andere Formfaktoren.
(Bild: Qualcomm)
Vom direkten Vorgänger Snapdragon XR2+ Gen 2 und anderen älteren Modellen hebt sich der neue Chip vor allem durch einen großen Sprung bei den KI-Fähigkeiten ab. Zudem ist er nicht nur für autarke VR-Brillen optimiert, sondern für eine größere Bandbreite an Geräteklassen, darunter Headsets und Brillen mit transparenter Optik und kabelgebundenem Taschencomputer.
Deutlich mehr KI-Leistung für bessere Mixed Reality
Gegenüber dem 2024 vorgestellten Vorgänger, der unter anderem in Samsung Galaxy XR arbeitet, verspricht Snapdragon Reality Elite moderate Leistungssteigerungen bei CPU und GPU sowie deutliche Effizienzgewinne. Die CPU soll bei gleicher Leistungsaufnahme bis zu 30 Prozent mehr Rechenleistung bieten oder bei gleicher Leistung bis zu 45 Prozent weniger Energie verbrauchen. Eine größere Steigerung gibt es bei der Adreno-GPU: Laut Qualcomm bietet sie bei gleicher Leistungsaufnahme bis zu 60 Prozent mehr Grafikleistung oder verbraucht bei gleicher Leistung bis zu 64 Prozent weniger Energie. Damit verbessert Qualcomm Eigenschaften, die für Computerbrillen besonders wichtig sind: Die Akkulaufzeit soll um bis zu 20 Prozent steigen, während der Chip unter Last bis zu 12 Grad Celsius kühler bleiben soll.
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Snapdragon Reality Elite unterstützt Auflösungen von bis zu 4,4K pro Auge bei einer Bildwiederholrate von 90 Bildern pro Sekunde. Im visuellen Bereich hat Qualcomm zudem die Latenz und Bildqualität des Video-Passthroughs verbessert, also der digitalen Wiedergabe der Außenwelt auf den Displays.

Eine Übersicht der Spezifikationen von Snapdragon Reality Elite.
(Bild: Qualcomm)
Am deutlichsten fallen die Verbesserungen bei der KI-Beschleunigung aus: Die NPU soll bei gleicher Leistungsaufnahme bis zu 160 Prozent mehr KI-Leistung bieten oder bei gleicher KI-Leistung bis zu 84 Prozent weniger Energie verbrauchen. Qualcomm hat zudem den für Mixed Reality so wichtigen KI-gestützten Wahrnehmungsblock des Chips verbessert, der Aufgaben wie Handerfassung, Tiefenschätzung und 3D-Kartierung des Raums übernimmt. Diese Fortschritte sollen Mixed-Reality-Anwendungen überzeugender machen und Nutzern künftig erlauben, schneller und präziser fotorealistische Replikas ihrer Umgebung zu erstellen. Durch die Unterstützung generativer Sprach- und Bildverarbeitungsmodelle direkt auf Geräten stellt Qualcomm außerdem lebensechtere Telepräsenz-Avatare und KI-NPCs in Aussicht.
Google und Xreal bringen erstes Gerät mit Snapdragon Elite
Qualcomm kündigt gemeinsam mit Google und Xreal an, dass Project Aura das erste kommerzielle Produkt mit dem neuen Chip sein wird. Das Gerät kombiniert die Fähigkeiten des VR-Headsets Samsung Galaxy XR mit einem Formfaktor, der sich einer Sonnenbrille nähert. Möglich macht das eine sogenannte Split-Architektur, bei der der Chip und die Batterie in einen kabelgebundenen Taschencomputer ausgelagert werden. Das Gerät wird von Xreal und Google entwickelt, basiert auf Android XR und erscheint im Laufe des Jahres.

Project Aura setzt auf eine Split-Architektur und wird das erste Gerät sein, das den Snapdragon Reality Elite einsetzt.
(Bild: Xreal)
Anders als klassische VR-Brillen setzt Project Aura auf eine transparente Optik mit direktem Blick auf die Umgebung. Die Split-Architektur wird künftig aber auch VR-Brillen prägen: Der chinesische VR-Brillenhersteller und langjährige Qualcomm-Partner Play for Dream stellte anlässlich der Ankündigung des Snapdragon Reality Elite eine in Entwicklung befindliche VR-Brille mit Split-Architektur und neuem Chip vor. Berichten zufolge arbeiten Meta und Bytedance ebenfalls an entsprechenden Leichtgewichten, mit Snapdragon Reality als wahrscheinlicher Chip-Grundlage. Qualcomm selbst sagt, dass zahlreiche weitere Produkte auf Basis der neuen Chip-Generation in Entwicklung sind und deutet an, dass künftig auch weniger leistungsstarke Snapdragon-Reality-Modelle im Angebot sein werden.
(tobe)
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