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Tankrechnung drücken: So sparen sie Sprit und bezahlen weniger an der Tankstelle
Als Autofahrer hat man derzeit wenig Freude an der Zapfsäule: Die Kraftstoffpreise steigen im Takt der Krisen immer schneller, Entlastung gibt es kaum. Über Gewinnmitnahmen der Ölkonzerne kann man sich zwar vortrefflich ärgern, nur bezahlen muss man am Ende doch. Völlig ausgeliefert sind Sie aber nicht, es gibt schnelle und einfache Wege, um weniger für Benzin und Diesel bezahlen zu müssen.
Zahlreiche Apps und Webseiten helfen inzwischen dabei, die günstigsten Spritpreise in der Umgebung zu finden und verraten den optimalen Zeitpunkt zum Tanken. Denn die Benzinpreise schwanken im Tagesverlauf enorm. Dank Meldepflicht lässt sich aber leicht nachvollziehen, was Benzin und Diesel wo kosten. Wir schauen uns an, wie man diese Informationen am effektivsten einsetzt.
- Preisvergleich-Apps sparen bares Geld beim Tanken und liefern schnell eine Übersicht.
- Mit strategischem Tanken kommt man häufig besser weg als bei spontanem Nachtanken.
- Wer langfrisitg richtig Geld sparen möchte, sollte seine Fahrweise anpassen.
Überdies geben wir Tipps, wie Sie Ihren Verbrauch senken. Nicht nur durch Anpassung der Fahrweise, sondern auch durch clevere Routenplanung und einfache Handgriffe am Auto. Benzinsparen ist und bleibt das beste Mittel, um die Fahrtkosten zu senken.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Tankrechnung drücken: So sparen sie Sprit und bezahlen weniger an der Tankstelle“.
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Freiwillig statt Zwang: Das doppelte Spiel um die EU-Chatkontrolle
Die politischen Verhandlungen über das hoch umstrittene EU-Gesetz zu einer potenziellen verpflichtenden Chatkontrolle biegen auf die Zielgerade. Am Montag soll in den Verhandlungen in Brüssel ein Durchbruch erzielt werden. Seit Jahren warnen Bürgerrechtler, Datenschützer und IT-Experten vor einer anlasslosen Massenüberwachung privater Kommunikation. Das zentrale Argument der Befürworter – neue gesetzliche Instrumente seien zur Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch unverzichtbar – wird aber durch aktuelle Zahlen widerlegt.
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Wie aus einer von Netzpolitik.org veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, melden Tech-Unternehmen weiterhin freiwillig in großem Umfang Hinweise auf Kindesmissbrauch an die Behörden. Das Bundeskriminalamt erhält demnach über 10.000 solcher Eingaben pro Monat. Die bestehenden Mechanismen funktionieren also auch ohne eine gesetzlich vorgeschriebene Durchleuchtung privater Nachrichten.
Noch im Herbst hatte die Bundesregierung versprochen, eine flächendeckende Überwachung ohne konkreten Verdacht werde es nicht geben. Interne Dokumente und aktuelle Verhandlungen in Brüssel zeichnen indes ein anderes Bild.
Demokratisches Foulspiel in Brüssel
Eine Schlüsselrolle spielt die Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP). Das Europäische Parlament hatte sich im März ausdrücklich gegen eine Verlängerung der ausgelaufenen Ausnahmeregelung ausgesprochen, die Tech-Unternehmen freiwillige Chatkontrollen erlaubte. Dennoch schlug Parlamentspräsidentin Roberta Metsola (EVP) in einem ungewöhnlichen Schritt vor, die bereits abgelehnte Regelung erneut auf die Tagesordnung des Ministerrates zu setzen.
Einem Bericht zufolge geht die Initiative auf die EVP-Führung um CSU-Politiker Manfred Weber zurück. Die Mitgliedstaaten beraten bereits über eine Wiederbelebung des Vorschlags. Abgeordnete werfen Metsola vor, das Parlamentsmandat zu unterlaufen und den Gesetzgebungsprozess parteipolitisch zu instrumentalisieren.
Konstantin Macher von der Digitalen Gesellschaft spricht von einem Skandal. Das Parlament habe bereits mehrfach gegen anlasslose Chatkontrollen votiert. Abstimmungen dürften nicht beliebig wiederholt werden, bis das gewünschte Ergebnis erreicht werde.
Parallel gerät die Bundesregierung durch veröffentlichte interne Dokumente unter Druck. Während Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) öffentlich erklärte, eine anlasslose Chatkontrolle werde es mit ihr nicht geben, zeigen Ratsprotokolle eine andere Linie. Ein Dokument vom 17. Juni belegt, dass die deutsche Verhandlungsführung in Brüssel einen möglichst breiten Einsatz anlassloser Scans mit nur minimalen Einschränkungen unterstützt: Bereits am 10. Juni hatte sich die deutsche Delegation für eine weitreichende Überwachung ausgesprochen.
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Dokumentierter Wortbruch in Berlin
Federführend für die Verhandlungen ist das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt (CSU). Noch im Herbst hatte Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) das Vorhaben mit dem vorsorglichen Öffnen sämtlicher Privatbriefe verglichen und eine Zustimmung ausgeschlossen. Ein Sprecher Dobrindts erklärte im März gegenüber heise online: „Die Bundesregierung hat sich bereits 2025 darauf geeinigt“, dass sich die einschlägige EU-Verordnung „auf die dauerhafte Ermöglichung freiwilliger Maßnahmen auf solider rechtlicher Grundlage in der EU fokussieren soll“. Der nun dokumentierte Kurs in Brüssel steht dazu im Widerspruch. Die Digitale Gesellschaft fordert daher Konsequenzen innerhalb der Koalition. Justizministerin Hubig müsse Dobrindt entgegentreten, wenn sie glaubwürdig sein wolle.
Experten warnen seit Beginn der Debatte, dass eine verpflichtende Chatkontrolle faktisch das Aufbrechen sicherer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erfordern würde. Dienste wie WhatsApp, Signal oder Threema könnten dann nicht mehr dieselbe Vertraulichkeit garantieren. Dadurch entstünden erhebliche Risiken für die IT-Sicherheit und den Schutz der Privatsphäre.
Das Bündnis „Chatkontrolle Stoppen!“ mobilisiert deshalb kurz vor dem sogenannten Trilog erneut die Öffentlichkeit. Es fordert die Verhandler auf, zur bereits 2023 beschlossenen Position des Parlaments zurückzukehren und auf eine anlasslose Überwachung privater Kommunikation zu verzichten.
(nen)
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Xcode 26.6: Google Gemini zieht als Programmierassistent in Apples IDE ein
Apples Entwicklungsumgebung Xcode bietet jetzt auch Google Gemini als Programmierassistent direkt in der IDE an. Mit der frisch erschienenen Version 26.6 müssen Entwickler dafür nicht bis zum Herbst warten. Zuvor war Gemini nach der Entwicklerkonferenz WWDC bereits in der Beta von Xcode 27 eingeführt worden, die Mitte Juni herauskam. Apple und Google arbeiten bekanntlich zusammen. Die Gemini-KI-Modelle kommen zum Einsatz, um zusammen mit Apples eigener KI-Arbeit eine verbesserte Sprachassistenz, Siri AI, zu ermöglichen. Jetzt kommt diese Kooperation auch Entwicklern zugute: Googles KI gesellt sich in der Xcode-IDE zu den bereits integrierten Anthropic Claude Agent und OpenAI Codex.
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Mit der direkten Integration des agentischen Codings bietet Apple seit Xcode 26 eine niedrigschwellige Möglichkeit an, beliebte KI-Modelle für das Entwickeln von Apps einzusetzen. In Xcode 26.3 wurde dies erweitert. Wie Claude Code und GitHub Copilot dabei im direkten Vergleich abschneiden, zeigt unser Praxistest zum Prompten statt Coden in Xcode. Deren Integration soll mit Xcode 27 weiter vertieft werden. Auf der WWDC zeigte Apple in Demos für Entwickler, wie diese künftig zum Beispiel mehrere Anfragen parallel bearbeiten können. Auch wurde weiter an der optischen Aufbereitung gefeilt. Vor zwei Jahren hatte Apple noch einen eigenen Ansatz verfolgt, den Swift Assist, der es allerdings niemals in die Beta schaffte.
Version 26.6 von Xcode ist ansonsten ein kleines Update, das einfach nur die SDKs fortschreibt und Bugs behebt. Es umfasst Swift 6.3 sowie SDKs für iOS 26.5, iPadOS 26.5, tvOS 26.5, visionOS 26.5 und macOS 26.5.
Xcode 27: Viele neue Funktionen und Veränderungen
Mit Xcode 27, das für registrierte Entwickler jetzt schon als Testversion bereitsteht, stehen größere Veränderungen ins Haus. So soll die Software zunächst durch die Entfernung der Intel-Mac-Kompatibilität 30 Prozent kleiner im Umfang und schneller sein. Entwickler, die mit mehreren Computern arbeiten, dürften sich über die Synchronisation von Einstellungen über die iCloud freuen. So werden individuelle Änderungen der Benutzeroberfläche und Anzeigeeinstellungen automatisch auf andere Macs übertragen. Dies ist besonders nützlich, da Apple die Personalisierung in Xcode 27 ausbaut. So können pro Projekt verschiedene Themes eingestellt werden, um das Aussehen des Editors anzupassen, und die Toolbars können auch nach eigenen Bedürfnissen gestaltet werden.
Auf gemischte Reaktionen stößt der neue Device Hub. Er soll den Simulator ablösen, mit dem Apps auf dem Mac ausprobiert werden konnten. Der Device Hub ist im Vergleich dazu ein mächtigeres Werkzeug, das neben dem Management der Simulatoren auch das physischer Testgeräte in sich vereint. Auch können Simulatoren in der Größe dynamisch angepasst werden, was manche als Hinweis auf ein faltbares iPhone im Herbst werten. Insgesamt stößt das neue Konzept in ersten Reaktionen auf breite Zustimmung. Im Detail gibt es aber noch Nachbesserungsbedarf: So waren zum Beispiel Stimmen von Entwicklern zu hören, die zum Beispiel die pixel- und punktgenaue Darstellung des bisherigen Simulators vermissen. Gut möglich, dass Apple dies aber im weiteren Beta-Verlauf noch nachliefert.
Apple führt in Xcode 27 außerdem mit dem Agent Client Protocol (ACP) ein offenes Protokoll ein, das die KI-Schnittstellen erweitert. Das Model Context Protocol (MCP) wird nativ unterstützt und öffnet die Tür zu Partnern, die ihre Anwendungen direkt integrieren. Die KI-gestützte Code-Vervollständigung soll dank lokaler KI-Modelle schneller als vorher laufen. Die fertige Version von Xcode 27 wird im Herbst erwartet, wenn auch iOS 27 und die weiteren großen Software-Updates erscheinen.
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(mki)
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Schöne neue Suchwelt: Warum Google und Co. bald für KI-Fehler haften sollen
Die klassische Websuche wird zunehmend Geschichte. Wer heute nach Informationen sucht, klickt sich immer seltener durch Listen mit blauen Links. Stattdessen präsentieren Suchmaschinen wie Google mit integrierter künstlicher Intelligenz oder um Suchfunktionen erweiterte KI-Chatbots direkt fertige Antworten. Diese „AI Overviews“ erscheinen bei der Suche bevorzugt sowie gut sichtbar und werden von Nutzern oft schnell für bare Münze genommen. Doch die Verschmelzung von Online-Suche und generativer KI hat tiefgreifende Auswirkungen auf die Informations- und Meinungsvielfalt und daher die hiesigen Medienwächter auf den Plan gerufen.
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Eigene Inhalte des Suchmaschinenanbieters
Die Landesmedienanstalten haben hierfür unter Federführung der Kontrollinstanz für Hamburg und Schleswig-Holstein auch ein Gutachten bei den Rechtswissenschaftlern Jan Oster und Christoph Busch in Auftrag gegeben. Die nun vorliegenden Ergebnisse der medienrechtlichen Einordnung rütteln an den Fundamenten der bisherigen Plattformregulierung. So räumen die Sachverständigen etwa mit einer weitverbreiteten Illusion der Tech-Konzerne auf: KI-generierte Antworten sind laut der Analyse rechtlich regelmäßig als eigene Inhalte des Suchmaschinenanbieters einzustufen.
Das gilt keineswegs nur für halluzinierte, frei erfundene Falschinformationen, führen die Forscher aus. Vielmehr seien alle KI-Übersichten, die durch algorithmische Aufbereitung, Vermischung oder Verdichtung aufgefundener Quellen neu entstehen, als Content der Betreiber anzusehen. Die Gutachter machen deutlich, dass durch das Neu-Einkleiden und Aggregieren ein eigenständiger Output geschaffen wird. Die Konsequenz ist von großer Tragweite für die Tech-Branche: Die Suchmaschinenbetreiber tragen die volle rechtliche Verantwortung für den Inhalt ihrer KI-Antworten und haften dafür nach den allgemeinen Gesetzen.
Ende des Haftungsprivilegs im Digitalrecht
Daraus ergibt sich ein Problem für die Anbieter, denn das im Digital Services Act (DSA) verankerte, bewährte Haftungsprivileg greift hier laut der Studie nicht. Dieses Privileg schützt Plattformanbieter als neutrale Vermittler demnach nur so lange, wie sie reine Fremdinhalte von Dritten unverändert weitergeben oder hosten. Bei KI-Antworten handelt es sich aber gerade nicht um von Nutzern bereitgestellte Informationen, sondern um das Produkt einer aktiven, kontrollierenden Rolle des Anbieters. Auch wenn die EU-Kommission das europäische Digitalrecht im Rahmen des Digital-Omnibus gerade konsolidieren will, sehen die Gutachter hier eine akute rechtliche Grauzone.
Gleichzeitig bleiben KI-Suchmaschinen durch die parallele Einbindung weiterführender Links und Quellennachweise funktionale Medienintermediäre, heißt es in der Untersuchung. Diese hybride Natur führe zu einer gefährlichen Verschiebung der Verhandlungsmacht zugunsten der Betreiber, welche die entscheidende Schnittstelle zur Sichtbarkeit kontrollierten.
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Um zu verhindern, dass die Vielfalt journalistisch-redaktioneller Medien im digitalen Raum unsichtbar werde, fordern die Landesmedienanstalten daher deutlich mehr Transparenz. Die Kriterien, nach denen Links ausgewählt, gewichtet und platziert werden, müssten für die Allgemeinheit und die Aufsichtsbehörden überprüfbar sein. Nur so ließen sich diskriminierende Auffindbarkeitspraktiken und wettbewerbswidrige Selbstbevorzugungen der Tech-Giganten effektiv unterbinden. Die Gutachter geben hier auch zu bedenken: KI-Übersichten entzögen journalistischen Medien lebenswichtigen Traffic und damit die Grundlage ihrer Refinanzierung.
Neuer Medientypus im Medienstaatsvertrag?
Um das nationale und europäische Regulierungsregime zukunftssicher aufzustellen, empfehlen die Juristen eine praxisorientierte Weiterentwicklung der bestehenden Gesetze. Da die starre europäische Dichotomie zwischen reinen Inhalteanbietern und neutralen Vermittlern bei KI an ihre systemischen Grenzen stoße, fordern die Medienwächter in diesem Sinne die Gesetzgeber der Länder zum Handeln auf. Ziel müsse die Verankerung einer eigenständigen Telemedien-Kategorie für KI-Suchmaschinen im deutschen Medienstaatsvertrag sein.
Ein solcher neuer gesetzlicher Angebotstypus würde endlich für die dringend benötigte Klarheit sorgen, lautet die Begründung. Dieser müsse einhergehen mit einer klaren Verantwortlichkeit für KI-Outputs, strengen journalistischen Sorgfaltspflichten, verbindlichen Diskriminierungsverboten gegenüber Presseverlagen sowie klaren Kennzeichnungsregeln bei der gezielten, auf Nutzerprofile zugeschnittenen Ansprache. Nur über eine solche Flankierung der nationalen Medienregulierung lasse sich das Vertrauen in digitale Medienmärkte im KI-Zeitalter nachhaltig sichern.
KI-Antworten beschäftigten aktuell auch die hiesigen Gerichte. Erste Urteile dazu fallen noch sehr unterschiedlich aus. Ober- oder höchstgerichtliche Klärungen stehen aus.
(mki)
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