Künstliche Intelligenz
Lukrative Interna: KI-Firmen kaufen bei abgewickelten Firmen interne Daten
US-Firmen, die bei der Abwicklung von Firmen helfen, können deren interne Kommunikation immer öfter für hohe Preise an KI-Firmen verkaufen, die damit ihre Modelle trainieren wollen. Das berichtet das US-Magazin Forbes unter Berufung auf ein Unternehmen, das für fast 100 solcher Datensätze schon mehr als eine Million US-Dollar bekommen hat. Üblicherweise würden für Slack-Archive, E-Mails, Quellcode und mehr zwischen 10.000 und 100.000 US-Dollar bezahlt, erklärt eine Firma namens SimpleClosure demnach. Besonders viel Geld fließe für Datensätze aus abgewickelten Firmen aus der Gesundheits- oder Finanzbranche. Aus den Daten würden vorher alle personenbezogenen Informationen entfernt.
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Authentische Daten von enormem Interesse
Forbes ruft in Erinnerung, dass von Menschen verfasste Inhalte für das KI-Training Gold wert sind. Im Internet abrufbare Inhalte – etwa in der Wikipedia oder auf Reddit – sind aber bereits seit 2024 komplett abgegrast. Was Angestellte dagegen intern im Kontext ihrer Arbeit schreiben, ist nicht nur für KI geeignet, die genau da zum Einsatz kommen soll. An solche Inhalte können die KI-Firmen auch nicht gelangen, da sie diese nicht einfach abrufen können. Abwicklungen von Firmen sind deshalb von besonderem Interesse, und inzwischen hat sich daraus ein Geschäftsfeld entwickelt. SimpleClosure hat deshalb die Plattform Asset Hub entwickelt, auf der Unternehmen nach ihrer Schließung solche internen Inhalte verkaufen können.
„Man hat das Gefühl, dass bei diesen Unternehmen gerade ein regelrechter Goldrausch herrscht, weil sie versuchen, an Daten aus der realen Welt zu kommen“, meint Dori Yona, CEO von SimpleClosure gegenüber Forbes. Das Interesse sei „wahnsinnig“ groß. Seine Firma versichert, dass sie rigoros daran arbeite, den Datenschutz sicherzustellen, trotzdem gibt es an der Praxis Kritik. Forbes zitiert Marc Rotenberg, den Gründer des Centers for AI and Digital Policy mit dem Hinweis, dass nicht geklärt sei, ob Firmen solche Daten ihrer Angestellten verkaufen dürfen: „Ich halte die Datenschutzprobleme in diesem Zusammenhang für ziemlich gravierend.“ Es handle sich nicht um allgemeine Daten, sondern um identifizierbare Personen. Zudem bestehe immer die Gefahr, dass eine KI die ursprünglichen Daten reproduziert.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Gericht: Niedersachsens Datenschutzaufsicht will wie Staatsanwaltschaft handeln
Niedersachsens Datenschutzbeauftragter schlägt vor, dass die Aufsichtsbehörde in Bußgeldverfahren dieselben Rechte erhalten soll wie die Staatsanwaltschaft, um jene zu entlasten. Als Vorbild soll das Kartellrecht dienen, in dem diese Regelung bereits erfolgreich angewendet wurde und für genau jene Entlastung sorgt. Anlass für den Vorschlag sind laut dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen (LfD), Denis Lehmkemper, mehrere gerichtliche Bußgeldverfahren in der jüngeren Vergangenheit, in denen „verhängte Bußgelder erheblich reduziert oder ganz aufgehoben wurden“. Als Kritik will er das aber nicht verstanden wissen, stattdessen solle vorhandene Fachkenntnis optimal genutzt werden.
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Entlastung nach bewährtem Vorbild
In der Stellungnahme erklärt Lehmkemper eine Besonderheit im aktuellen Recht: Wenn gegen den Bußgeldbescheid seiner Behörde Einspruch eingelegt werde und der vor Gericht lande, verliere die Datenschutzaufsicht automatisch die Möglichkeit, das Verfahren weiter zu führen. Stattdessen übernehme dann die Staatsanwaltschaft, „die sich in das Datenschutzrecht neu einarbeiten“ müsse. Vor allem könne die Datenschutzaufsicht nicht einmal selbst Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung der ersten Instanz einlegen. Nur wenn die Aufsichtsbehörde hier die Rechte der Staatsanwaltschaft bekomme, könne sie die von ihr begonnenen Verfahren mit ihrer Fachkenntnis vor Gericht fortführen.
Zwar nennt Lehmkemper kein Beispiel für die verlorenen Bußgeldverfahren. Erst im Frühjahr hat es aber einen besonders aufsehenerregenden Fall gegeben: notebooksbilliger.de hat da ein DSGVO-Bußgeld von 10,4 Millionen Euro auf 900.000 Euro heruntergeklagt. „Wir führen Bußgeldverfahren mit großer fachlicher Sorgfalt, verlieren aber genau dann an Einfluss, wenn es vor Gericht geht“, sagt der Datenschutzbeauftragte. Der üblichen Tätigkeiten der Staatsanwaltschaft seien die „komplexen Verfahren“ eher fremd, und das Modell aus dem Kartellrecht sei längst bewährt. Die niedersächsische Landesregierung möge sich im Bundesrat für eine solche Änderung einsetzen, um damit die Effizienz zu steigern und die Justiz zu entlasten.
(mho)
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Ubuntu: Single Sign-on bis ins Betriebssystem
Ein eigener Account auf jedem Rechner, separate Passwörter für jeden Dienst und beim Onboarding neuer Kollegen geht jedes Mal das Gewusel los. So sieht die Benutzerverwaltung auch heute noch in vielen Teams und Unternehmen aus. Bei den Webdiensten setzt sich die Anmeldung über einen zentralen Identity Provider langsam durch, Nutzer und Rechte werden dann gemeinsam verwaltet, ein Login öffnet alle Dienste.
Als Protokoll hat sich dafür der offene Standard OpenID-Connect (OIDC) durchgesetzt. Dort, wo Single Sign-on via OIDC verfügbar ist, hängt der zentrale Login meist an der (US-)Cloud. Verbreitete Provider sind beispielsweise Microsoft Entra ID oder Google IAM. Während Webanwendungen häufig schon gegen OIDC-Provider authentifizieren können, hört es oft beim Betriebssystem auf. Das gilt insbesondere für Linux-Distributionen, die deswegen besonders schwierig in Umgebungen mit verwalteten PC-Arbeitsplätzen zu integrieren sind.
(Bild: KI / heise medien )
Canonical, das Unternehmen hinter Ubuntu, hat den Authentifizierungs-Daemon authd zum Release von Ubuntu 26.04 LTS in die offiziellen Paketquellen gehievt. Der Daemon verfügt über eine modulare Architektur. Die Vermittlung mit dem Identity Provider (IdP) übernehmen die sogenannten Broker, die es als Snap-Pakete gibt. Im Frühjahr 2026 hat sich zu den Brokern für Entra ID von Microsoft und Google IAM auch ein generischer OIDC-Broker gesellt. In Canonicals authd-Dokumentation wird der nur in Kombination mit Keycloak gezeigt, prinzipiell sollte der Broker aber mit allen standardkonformen OIDC-Providern in den Dialog gehen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Ubuntu: Single Sign-on bis ins Betriebssystem“.
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NAS mit ARM-Chips von Qualcomm: Radxa DragonBay und DragonStation mit „Fygo OS“
Der Hersteller Radxa aus Shenzhen baut zwei kompakte Netzwerkspeicher (NAS) mit ARM-Prozessoren von Qualcomm. In die flache DragonStation mit 10-Gigabit-Ethernet passen sechs M.2-SSDs. Das NAS DragonBay hat hingegen nur 2,5-Gigabit-Ethernet und vier Einbauschächte für 3,5-Zoll-Festplatten sowie zwei M.2-SSDs als Cache.
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Auf der Radxa-Website gibt es noch keine detaillierten Informationen zu den beiden NAS. Laut Radxa-Chef Tom Cubie sollen sie aber bald folgen.
Laut Informationen aus dem Discord-Kanal von Radxa steckt in der DragonBay der Qualcomm SC8280XP, also der 2021 für Notebooks angekündigte Snapdragon 8cx Gen3.
Auf den Einplatinencomputer Dragon Q6A lötet Radxa hingegen den Qualcomm Dragonwing QCS6490.
Ein Nachteil des Smartphone- beziehungsweise Embedded-Prozessors ist der fest aufgelötete LPDDR4-Arbeitsspeicher, der sich nicht erweitern lässt. Vorteile sind hohe Effizienz und niedrige Leistungsaufnahme im Leerlauf.
Als Betriebssystem soll „Fygo OS“ zum Einsatz kommen. Dabei kooperiert Radxa mit der chinesischen NAS-Distribution FnOS (FeiNiu, 飞牛) ; der Name bedeutet anscheinend „fliegender Ochse“.
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(ciw)
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