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Künstliche Intelligenz

Jonr X9 Pro im Test: Saugroboter erkennt Teppiche gut und hebt die Wischwalze an


Ausfahrbare und anhebbare Wischrolle, Station mit Absaugung, heißem Wasser und warmer Luft, außerdem tolle Navigation und Xiaomi-App – was kann der X9 Pro?

Jonr dürfte in Europa und vor allem in Deutschland bislang wenigen Menschen ein Begriff sein. Das Unternehmen gehört zu Suzhou New Ebao Technology und hat seinen Sitz in Hongkong. Mit dem Jonr X9 Pro versucht sich der Hersteller im Oberklasse-Segment bei Saug- und Wischrobotern. Dafür ist er mit seitlich ausfahrbarer und anhebbarer Wischwalze ausgestattet, die kontinuierlich mit Frischwasser besprüht und direkt nach der Nutzung mechanisch wieder abgestreift wird. Dank KI soll er Hindernissen optimal ausweichen, bei Dunkelheit nutzt der Roboter sein eigenes LED-Licht zur Aufhellung. Dazu kommt eine Station mit Staubbeutel, Waschfunktion und Heißlufttrocknung – also alles spitze?

Design: Wie gut ist die Verarbeitung des Jonr X9 Pro?

Jonr nennt für den runden Roboter Maße von 35 cm im Durchmesser und 11 cm in der Höhe. Damit ist das Modell durchschnittlich groß, aber am festen Laserturm etwas höher als die meisten Konkurrenzprodukte. Unter niedrigen Möbeln kann das aber zum Problem werden.

Der Roboter sieht mit seinem dunklen Grauton und hellerer Oberseite ausreichend hochwertig aus, an der Verarbeitung gibt es nichts zu meckern. Auffällig: Die Oberseite dürfen Nutzer zwar vollständig abnehmen, sie wird aber nicht magnetisch, sondern nur mechanisch gehalten – wegen nicht ganz perfekter Genauigkeit wirkt das etwas weniger wertig.

Abgesehen von der Wischwalze fällt unten die ausfahrbare, aber mehr vorn statt seitlich installierte Seitenbürste ins Auge. Durch ihre Positionierung wirkt der Ausfahrbereich überschaubar. Zudem hat sie nur einen einzigen Borstenarm.

Die Station fällt naturgemäß deutlich größer aus, sie misst rund 46 x 35 x 43 cm. Im Vergleich zu vielen Konkurrenzprodukten ist aber auch das eher moderat, zudem sieht die sehr eckige Station mit ihren hintereinander angeordneten und offen zur Schau gestellten Frisch- und Abwassertanks ziemlich schick aus. Die Farbgebung mit einer Mischung aus dunklem Grau und einem warmen Bronzeton tut ihr Übriges dazu, obwohl als Material nur Kunststoff zum Einsatz kommt.

Etwas schade: Der Hersteller packt in den Lieferumfang nichts außer einem Handbuch in Papierform – nicht mal einen weiteren Beutel für die Absaugstation.

Einrichtung: Wie schnell ist der Jonr X9 Pro betriebsbereit?

Wer nach einer Jonr-App sucht, sucht vergeblich. Stattdessen erfolgt die Verbindung zwischen Smartphone und Roboter über die Xiaomi-Home-App. Zum Koppeln wird ein QR-Code genutzt, der unter der abnehmbaren oberen Abdeckung zu finden ist. App und erforderliches Nutzerkonto sind kostenfrei. Die Anleitung nennt als Voraussetzung ein 2,4-GHz-WLAN. 5 GHz wird nicht unterstützt, genauso wenig wie das WEP-Verschlüsselungsverfahren. Das ist im Jahr 2026 etwas dürftig.

Für die erste Kartierung startet der Roboter von der Station aus und fährt im Schnelldurchgang jeden erreichbaren Raum ab. Dank Lidar-Technik erstellt er sich so in wenigen Minuten eine genaue Karte seiner Umgebung. Im Test funktionierte das zwar gut, die anschließende Raumaufteilung musste aber stark nachbearbeitet werden – das dürfte jedoch weniger ein Problem des Saugers als vielmehr der Xiaomi-App sein und dank gutem Feature-Umfang konnte das im Nachgang manuell gut bearbeitet werden.

Insgesamt bietet die App gewohnt viele Einstellungsmöglichkeiten, darunter Optionen zur Teppichreinigung, Station, Hindernisvermeidung und natürlich Standards wie virtuelle Grenzen, Zeitpläne und Firmware-Updates. Im Detail bleibt die Xiaomi-App aber hinter Anbietern wie Roborock und Dreame zurück.

Navigation: Wie gut erkennt der Jonr X9 Pro Hindernisse?

Als Navigation nennt der Hersteller LDS, also laserbasierte Positionierung mittels drehendem Lidar-Sensor (Light Detection and Ranging) auf der Oberseite. Dazu kommen strukturiertes Licht und eine KI-gestützte Kamera zur Hindernis- und Kantenerkennung. Jonr wirbt mit millimetergenauer Kartierung und Erkennung von 200 Objekten. Bei schlechtem Umgebungslicht unterstützt eine Front-LED, die der Roboter automatisch zur Unterstützung der Kamera steuert.

Im Test funktionierte das insgesamt ziemlich gut. Der Roboter zieht strukturierte Bahnen, fährt zuvor Ränder ausreichend nah und verlässlich ab und hat sich auch auf mittelhohem Teppich nicht festgefahren – fast. Ernste Probleme hatte er mit Schwingstühlen. Auf deren Gestell fuhr er problemlos auf, kam aber nur schwer und teils erst nach Minuten wieder runter. Die vom Hersteller angegebene Kletterfähigkeit von 5 cm halten wir daher gelinde gesagt für übertrieben, zumal es keine sichtbaren Kletterhilfen wie bei Dreame oder Roborock gibt. Auf einem Bild dazu – echte Zahlenwerte gibt es auf der Herstellerseite kaum – werden aber für die Schwellenüberwindung auch zwei Stufen von vermutlich je 2 cm Höhe gezeigt – das entspricht schon eher der Kletterfähigkeit, die damit nur durchschnittlich ist.

Auf die Hinderniserkennung würden wir uns nicht verlassen. Sie funktioniert zwar bei etwas größeren Dingen wie einem glänzenden, niedrigen Futternapf oder einer Geldbörse, ein Kabel wurde hingegen trotz teilweiser Erkennung später aufgesaugt und ein Smartphone mit deaktiviertem Display komplett ignoriert. Das haben wir schon besser gesehen.

Reinigung: Wie gut saugt und wischt der Jonr X9 Pro?

Die maximale Saugleistung gibt der Hersteller mit 20.000 Pascal an. Das ist längst kein Spitzenwert mehr, der liegt 2026 bei 35.000+. Trotzdem macht der X9 Pro seine Sache ordentlich. Auf Hartboden gibt es wenig überraschend keine Probleme, hier wird alles an Schmutz aufgenommen. Einschränkungen gibt es in erster Linie in Ecken. Die zuvor angesprochene, scheinbar etwas kurze und nicht genug ausfahrende Seitenbürste kommt in Kombination mit der einarmigen Konstruktion der Seitenbürste oft nicht ganz bis in Ecken und entsprechend bleibt dort Schmutz liegen.

Auch auf Teppich macht der X9 Pro eine ordentliche Figur. Hier entfernt er zumindest oberflächlichen Schmutz ganz gut, aber Tierhaare haken sich gern an der Auslegeware fest, sodass der Roboter sie nicht mehr angehoben bekommt. Dann reicht die Saugkraft nicht mehr, gerade tief sitzender Schmutz ist der Endgegner – nicht nur für den Jonr, sondern für Saugroboter generell.

Für Haare setzt der Hersteller übrigens auf eine dreifache Technik gegen Verheddern. Dazu gehören ein Kamm als erste Ebene, dann eine Bürste sowie Klingen, die die Haare vor der Absaugung in der Station zerschneiden sollen. Das klappt grundsätzlich auch, vereinzelt wickeln sich trotzdem einige wenige Haare um die Rollenbürste. Gerade seitlich an den Aufhängungen der Rolle verheddern sich zudem vermehrt Haare, die regelmäßig händisch entfernt werden wollen.

Beim Wischen leistet der Roboter hingegen sehr gute Arbeit. Die ausfahrbare Wischrolle lässt aufgrund der Konstruktion zwar einige Millimeter am Rand ungewischt, ansonsten schafft er satt und gleichmäßige feuchte Bahnen und entfernt dabei auch hartnäckigeren Schmutz ordentlich und weitgehend streifenfrei. Auf Laminat ist uns allerdings schon die Feuchtigkeitszufuhr über 16 Düsen auf dem mittleren von drei Graden zu hoch, weshalb wir hier auf das Minimum gegangen sind. Die Station wäscht die Wischrolle anschließend vernünftig mit Wasser und trocknet sie mit heißer Luft.

Auffällig ist die gute Teppicherkennung mit schneller Reaktion beim Anheben und Absenken der Wischwalze um 1 cm, sodass wenig Platz am Teppichrand ungewischt bleibt. Die Walze hebt der Roboter dann auch an, fährt im Gegensatz zu vielen Konkurrenz aber nicht eine Schutzkappe darüber, wodurch gerade auf längerem Flor die Oberfläche feucht werden kann.

Insgesamt ist der X9 Pro lauter als die Konkurrenz. Das gilt fürs Saugen, aber auch fürs Wischen. Letzteres macht zudem ein leicht leierndes Surr-Geräusch – nicht wirklich schlimm, aber etwas störend. Etwas seltsam ist auch der Umstand, dass der Roboter auf Deutsch mal mit Männer-, mal mit Frauenstimme spricht.

Akkulaufzeit: Wie lange arbeitet der Jonr X9 Pro?

Der Hersteller nennt eine Akkukapazität von 5.200 mAh – das ist Durchschnitt. Offenbar haushaltet der Roboter damit aber gut, im Test schaffte er damit rund 120 m² am Stück. Dabei schafft er fast 1 m² pro Minute, was für einen Roboter mit Hinderniserkennung vergleichsweise schnell ist. Die Ladezeit bei 20 Prozent Restakku liegt bei etwa 3 Stunden.

Preis: Was kostet der Jonr X9 Pro?

Eine UVP für Deutschland nennt der Hersteller offenbar nicht. In seinem Shop wird ein aktueller Preis von 916,95 Euro sowie ein durchgestrichener Vergleichspreis von 1.840,95 Euro angezeigt. Bei Amazon kostet das Modell 900 Euro, aktuell sinkt der Preis aber durch das Anwählen eines 150-Euro-Coupons auf 750 Euro.

Fazit

Der Jonr X9 Pro bietet auf dem Papier ein modernes Konzept. Die Kombination aus ausfahrbarer und anhebbarer Wischwalze, ausfahrbarer Seitenbürste sowie Station mit Absaugung, aktiver Walzenreinigung sowie Trocknung macht auf dem Papier einen guten Eindruck. Im Test zeigte der Roboter gute Navigation, ordentliche Saug- und sehr gute Wischleistung. Probleme gab es wenige und die sind auch eher untergeordneter Natur.

Allerdings macht der Hersteller auf seiner Produktseite große Versprechen, liefert aber insgesamt kaum verwertbare Daten. Auch die Preisangabe dort ist alles andere als eindeutig: über 1800 Euro für den X9 Pro wären eine Frechheit, die aktuellen über 900 Euro immer noch zu viel und wegen des hohen „Rabatts“ wirkt das zudem wenig seriös. So bleibt unterm Strich ein eigentlich guter Roboter, der mehr am unprofessionellen Auftreten des Herstellers als unter eigenen Fehlern leidet.

Für 1800 Euro gäbe es 1,5 Sterne, für über 900 Euro immerhin 3,5 Sterne. Denn ein Ecovacs Deebot X8 Pro Omni mit Wischwalze ist mittlerweile teils schon für unter 600 Euro neu zu bekommen und es gibt wenig Gründe, dann zu einem unbekannten Jonr-Modell für 900 Euro zu greifen – obwohl es gut ist.



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NRW-Datenschutzbeauftragte warnt vor Datennutzung um jeden Preis


Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Bettina Gayk, hat ihren 31. Tätigkeitsbericht für das Jahr 2025 vorgelegt – und schlägt deutliche Töne an. Im bevölkerungsreichsten Bundesland stiegen die Eingaben auf einen historischen Höchstwert, zugleich warnt Gayk vor einer schleichenden Aushöhlung der Grundrechte durch KI-Euphorie und übereilte Gesetzgebung. „Datennutzung ist in aller Munde und das neue Synonym für Fortschritt. Ich möchte aber davor warnen, die Gefahren ungezügelter Datennutzung zu ignorieren“, so Gayk.

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Laut Tätigkeitsbericht erreichten im Jahr 2025 insgesamt rund 18.060 Eingaben die Behörde – ein Plus von rund 45 Prozent gegenüber dem bisherigen Höchststand von 12.490 Eingaben im Vorjahr. Besonders auffällig ist der Anstieg bei den individuellen Datenschutzbeschwerden: Sie kletterten von 7.539 auf 12.592 Fälle, ein Zuwachs von mehr als 67 Prozent.

Für Gayk sind die Zahlen auch ein Beleg dafür, dass Datenschutz bei den Menschen angekommen ist: Die Bürgerinnen und Bürger wollten, dass auf ihre Rechte geachtet werde, ihnen seien die Arbeit und der Auftrag der Behörde wichtig.

Ein zentrales Thema des Berichts ist der Einsatz künstlicher Intelligenz durch Sicherheitsbehörden. Gayk übt scharfe Kritik am überarbeiteten Polizeigesetz und am neuen Verfassungsschutzgesetz NRW. In beiden Gesetzen seien unzureichende Regelungen zur Nutzung und zum Training von KI geschaffen worden, die weder die unterschiedlichen Auswirkungen der vielfältigen KI-Anwendungen noch die sich aus der Datenbasis ergebenden Probleme ausreichend würdigten.

Die Landesbeauftragte differenziert dabei klar: Es sei weniger kritisch, wenn KI zum Formulieren sprachlich verständlicher Schreiben genutzt werde. Sollten hingegen mittels KI die Wahrscheinlichkeit potenzieller Straftaten oder Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Tendenzen ermittelt werden, könne sich das ganz erheblich auf die Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger auswirken. Besonders problematisch ist dabei, dass beide Gesetze die Nutzung behördlicher Datenbestände für KI-Training erlauben, auch die Nutzung personenbezogener Daten, wenn die Anonymisierung voraussichtlich mit einem hohen Aufwand verbunden ist. Gayk warnt, große Datenbestände seien fast nie aktuell, Fehler in den Ursprungsdaten könnten schlimmstenfalls zur Verfolgung Unschuldiger führen.

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Dabei nimmt Gayk auch Bezug auf Palantirs Datenanalyse-Software – in NRW als DAR (Datenanalyse und Recherche) bekannt. Die LDI befürchtet, dass US-Behörden über den Cloud Act und den Foreign Intelligence Surveillance Act Zugriff auf Polizeidaten erhalten könnten.

Nach einer klaren Rüge des Bundesverfassungsgerichts hätte Nordrhein-Westfalen sein Polizeigesetz eigentlich präzisieren und grundrechtskonform nachschärfen müssen. Stattdessen habe die Landesregierung die Gelegenheit genutzt, die Befugnisse der Polizei zur Datenanalyse und zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz deutlich auszuweiten – und dabei zentrale Kritikpunkte weitgehend ignoriert. Gayk warnt, dass einige Regelungen „dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht ausreichend Rechnung tragen“.

Die LDI NRW sieht darin einen massiven Eingriff: „Höchst eingriffsintensive Durchforstungen des polizeilichen Datenbestands“ würden ermöglicht – bei gleichzeitig unzureichenden gesetzlichen Hürden. Besonders problematisch sei, dass damit der Grundsatz der Zweckbindung faktisch ausgehebelt werde: Bürger würden die Kontrolle darüber verlieren, wofür ihre einmal erhobenen Daten künftig verwendet werden.

Zwar sieht das Gesetz eine Anonymisierung vor, doch diese kann entfallen, wenn sie „voraussichtlich mit einem hohen Aufwand verbunden“ ist. Denn gerade KI-Systeme sind darauf ausgelegt, versteckte Zusammenhänge in Daten zu erkennen – auch dann, wenn offensichtliche Identifikatoren entfernt wurden. „Eine Anonymisierung gestaltet sich damit generell schwierig“, heißt es in der Bewertung. Das Risiko, dass Personen indirekt wieder identifizierbar werden, bleibt hoch – auch für Zeug*innen oder Opfer, deren Daten in polizeilichen Systemen gespeichert sind.

Auch bei der Speicherung von Daten bleibt das Gesetz hinter den verfassungsrechtlichen Anforderungen zurück. Die Neuregelung in NRW differenziert jedoch nicht ausreichend zwischen verschiedenen Speicherzwecken. So werden Daten zur Gefahrenabwehr, zur Dokumentation und zur späteren Nutzung „in einem Abwasch“ geregelt – obwohl sie unterschiedlich stark in Grundrechte eingreifen. Die Folge: zu lange Speicherfristen, fehlende Nutzungsbeschränkungen und eine insgesamt unklare Rechtslage.

Besonders deutlich wird die Kritik der Datenschutzbeauftragten in einem Punkt: Ihre Einwände wurden im Gesetzgebungsverfahren vollständig ignoriert. „Leider konnte die LDI NRW keine Auseinandersetzung mit ihren Bedenken feststellen“, heißt es im Fazit.

Beim neuen Verfassungsschutzgesetz kritisiert Gayk, dass im Wesentlichen unbeschränkt mögliches Web-Crawling möglich ist, außerdem die nicht näher eingegrenzte Nutzung von Datenanalysetools mittels KI, die Nutzung von Verfassungsschutzdaten zum KI-Training sowie neu eingeräumte Zugriffsmöglichkeiten auf private Videoüberwachungsanlagen. Die Stellungnahme der LDI NRW ist als Landtagsdrucksache 18/2863 abrufbar. Besonders der Kamera-Zugriff sorgte für Aufsehen. Der Sachverständige Prof. Mark A. Zöller nannte die Regelung „in einem Rechtsstaat vollkommen inakzeptabel“.

Zudem enthält der Bericht auch drastische Einzelfälle, etwa das von 1N Telecom, einem Telekommunikationsunternehmen aus NRW. 1N Telecom erhielt Ende 2025 ein Bußgeld von 300.000 Euro. Über einen Zeitraum von nahezu zwei Jahren versandte das Unternehmen personalisierte Werbeschreiben, die dem Anschein nach aus der Feder eines bekannten großen Telekommunikationsunternehmens stammten. Trotz hunderter Beschwerden und klarer Datenschutzverstöße ignorierte das Unternehmen die Maßnahmen der LDI und änderte seine Geschäftspraktiken nicht.

Weitere Fälle betreffen den Gesundheitsbereich. Mehrfach sind Pflegekräfte aufgefallen, die Pflegebedürftige durch Reels oder Livestreams im Internet zur Schau gestellt hatten – teils über Snapchat, teils als Livestreams während Nachtschichten. In keinem der geprüften Fälle war das Vorgehen rechtlich zulässig. Eine Arztpraxis veröffentlichte ohne Einwilligung Bilder einer Patientin zur Brustvergrößerungssimulation – inklusive versehentlich lesbarem Klarnamen. Das Bild war zehn Stunden über den Instagram-Account mit mehreren tausend Followern abrufbar; die LDI leitete ein Bußgeldverfahren ein.

Ebenfalls mit Gesundheitsdaten befasste sich ein Verfahren rund um den Online-Verkauf von Arzneimitteln. Bereits 2019 hatte die LDI NRW mehr als zehn Apotheken in NRW überprüft und festgestellt, dass keine von ihnen beim Online-Verkauf apothekenpflichtiger Medikamente eine Einwilligung der Besteller in die Nutzung ihrer Daten einholte. Die Apotheken argumentierten, bei nicht verschreibungspflichtigen Mitteln ließen sich keine Rückschlüsse auf den Gesundheitszustand ziehen. Die LDI und die Gerichte sehen das anders: Auch Bestelldaten nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel seien in Kombination mit Name und Lieferadresse als Gesundheitsdaten im Sinne der DSGVO zu werten.

Ebenfalls für Aufsehen sorgte bei der LDI ein sogenanntes Versicherungs-„Datenkartell“: Knapp 40 Versicherer aus Deutschland und Liechtenstein tauschten zur Betrugserkennung Kundendaten über einen gemeinsamen E-Mail-Verteiler aus – darunter Gesundheitsdaten und Daten Minderjähriger. Und ein Onlinedienst-Anbieter hatte über Jahre rechtswidrig Standortdaten von Nutzerinnen und Nutzern an Dritte weitergeleitet; die Daten landeten schließlich bei einem US-Databroker.

Die Meldungen zu Datenpannen erreichten mit 2.844 Fällen ebenfalls einen neuen Rekord (2024 waren es 2.170). Mit 34 Prozent waren Cyberangriffe die häufigste Ursache, gefolgt von Fehlversand (24 Prozent) und unbefugter Weitergabe (20 Prozent). Bei einer Sonderprüfung von 33 Universitätskliniken und Krankenhäusern fiel auf: Zwölf Kliniken gaben an, dass ihnen 2023 und 2024 keine einzige Datenpanne bekannt wurde – was die LDI für unwahrscheinlich hält und auf lückenhafte interne Meldeprozesse hindeutet.

Im Schulbereich bleibt die iPad-Nutzung ein Dauerthema. Bedenken hinsichtlich der iCloud konnten bislang noch nicht vollständig ausgeräumt werden. Für Gayk ist eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der in der iCloud gespeicherten Daten, bei der die Schlüssel nicht bei Apple liegen, die datenschutzrechtlich nachhaltigste Lösung. Bis zur vollständigen Klärung rät die LDI zum Verzicht auf die iCloud. Ergänzend begrüßt die Behörde das länderübergreifende Projekt „telli“, das Schulen eine datenschutzkonforme Nutzung von KI-Sprachmodellen über pseudonymisierte Accounts ermöglichen soll.

Ein regelmäßiger Vorwurf der Wirtschaft, die Datenschutzaufsicht sei uneinheitlich, löste eine Diskussion über die Zentralisierung der Datenschutzaufsicht aus. Gayk hält diese Idee für abwegig. Wer eine faire und grundrechtekonforme Datenverarbeitung wolle, solle keine Hand an die föderale Datenschutzaufsicht legen, sondern einen ortsnahen Zugang zur Prüfung von Datenverarbeitungen aufrechterhalten.

Die NRW-Zahlen fügen sich nahtlos in ein bundesweites Bild ein. In Hessen meldete der Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel einen Anstieg der Beschwerden um 58 Prozent auf 6.070 Fälle, in Baden-Württemberg verzeichnete Prof. Tobias Keber sogar ein Plus von über 90 Prozent auf 7.673 Beschwerden – ein Trend, den die Tätigkeitsberichte beider Länder ausführlich dokumentieren. Mehrere Landesbehörden nennen übereinstimmend KI als zentralen Treiber der Entwicklungen – sowohl weil sich Beschwerden inzwischen KI-gestützt formulieren lassen, als auch weil der Einsatz von KI-Systemen in Verwaltung, Polizei und Wirtschaft neue Datenschutzrisiken schafft. Gemeinsam ist den Berichten zudem die Sorge vor der wachsenden Abhängigkeit von Unternehmen aus den USA und China, die Forderung nach mehr digitaler Souveränität sowie die Warnung vor überhasteten Gesetzgebungsverfahren, die Grundrechte unzureichend berücksichtigen.

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(mack)



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Anthropic und US-Regierung wieder im Gespräch über Zusammenarbeit


Die US-Regierung spricht wieder mit dem von ihr sanktionierten KI-Hersteller Anthropic. Dieser wurde kürzlich vom Pentagon als „Supply-Chain-Risiko“ eingestuft, weil er den Einsatz seiner Technologie für autonome US-Waffensysteme und Massenüberwachung von US-Bürgern nicht unterstützen wollte.

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Das Portal Axios berichtet unter Berufung auf mehrere Quellen aus dem Weißen Haus über das Treffen zwischen Anthropic-Chef Dario Amodei und US-Finanzminister Scott Bessent und Stabschefin Susie Wiles. Hintergrund des Treffens sei demnach die Bereitstellung von Anthropics neuer KI Claude Mythos Preview an ausgewählte Institutionen und Behörden gewesen. Eine allgemeine Veröffentlichung von Claude Mythos Preview hält Anthropic für zu gefährlich. Die Fähigkeiten dieses neuen Modells sorgen zurzeit für massive Cybersicherheitsbedenken bei Unternehmen und Regierungen auf der ganzen Welt, auch das BSI erwartet große „Umwälzungen“ im Bereich der IT-Sicherheit.

Die US-Regierung sah sich aufgrund der Entwicklungen offenbar gezwungen, wieder Gespräche mit Anthropic aufzunehmen – trotz der Klage, die Anthropic gegen die Schritte des Pentagons erhoben hat. Diesen Streit wollten beide Seiten beim jetzigen Gespräch außer Acht lassen, er sei dabei nicht Thema gewesen. Stattdessen ging es demnach um zukünftige Themen, insbesondere wie andere Regierungsbehörden mit Claude Mythos Preview umgehen sollen.

Im Treffen betonte Wiles demnach, dass trotz laufender Gerichtsverfahren eine konstruktive Beziehung zu Anthropic wichtig sei. Es ging laut Axios um die Sicherheit des Quellcodes, die Entscheidungsprozesse des Unternehmens und den Umgang mit der Veröffentlichung neuer Modelle.

Mehrere Behörden, darunter das Finanzministerium, zeigten demnach Interesse an einer Zusammenarbeit. Eigentlich würde die aktuelle Einstufung Anthropics als Sicherheitsrisiko das verbieten, doch da Anthropic dagegen geklagt hat, sind diese zunächst ausgesetzt. Einerseits fürchtet die US-Regierung – wie viele andere auch – dass fortschrittliche KI-Werkzeuge wie Mythos von Cyberkriminellen missbraucht werden könnten, um kritische Systeme anzugreifen. Andererseits könnten Unternehmen und Behörden Mythos nutzen, um ihre Cybersicherheit zu stärken, bevor Kriminelle Zugang erhalten.

Scott Bessent wollte demnach mit seiner Teilnahme am Treffen sicherstellen, „dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen“, und betonte in dem Gespräch, dass die Regierung trotz der Privatwirtschaft eine wichtige Rolle spiele.

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Die US-Regierung bezeichnete das Treffen im Nachhinein als „produktiv und konstruktiv“. Die Gespräche jetzt folgen auf einige andere Gespräche der US-Regierung mit Tech-Unternehmen, Banken und anderen Unternehmen im Hinblick auf Anthropics neue KI Claude Mythos Preview.


(nen)



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Microsoft Teams: Einfügen per Rechtsklick funktioniert nicht mehr


Wer in Microsoft Teams auf dem Desktop Inhalte per Rechtsklick einfügen will, schaut ins Leere: Die Paste-Option im Kontextmenü ist ausgegraut und nicht anwählbar. Betroffen sind sowohl Windows- als auch macOS-Nutzer der Desktop-Anwendung in Version 26072.519.4556.7438.

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In Foren berichten zahlreiche IT-Administratoren von dem Problem. Nutzer hätten demnach Probleme mit dem Einfügen von Bildern, Text und URLs via Tastenkürzel. Neuinstallation der App oder Löschen des Caches brachten keine Besserung. Wie aus dem zugehörigen Thread auf Microsoft Q&A hervorgeht, hat Microsoft die Ursache inzwischen identifiziert: Eine Code-Regression in einem kürzlichen Update des Microsoft-Edge-Browsers löste demnach den Fehler aus.

Die gute Nachricht: Die Zwischenablage selbst ist nicht betroffen. Tastenkürzel wie Strg+V unter Windows beziehungsweise Command+V unter macOS funktionieren weiterhin. Auch das Einfügen als reinen Text über Strg+Umschalt+V ist möglich. Alternativ können Nutzer auf die Web-Version von Teams im Browser ausweichen, die von dem Problem nicht betroffen ist.

Microsoft bestätigte das Problem am 16. April und nannte das Edge-Update als Ursache. Ein Fix soll jetzt schrittweise ausgerollt werden.


(nen)



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