Künstliche Intelligenz
Bei Notebooks wird Laden über USB-C jetzt Pflicht
Seit dem 28. Dezember 2024 sind USB-C-Anschlüsse in der EU als einheitlicher Ladeanschluss für Smartphones, Kopfhörer, Digitalkameras und Tablets Pflicht. Ab dem 28. April 2026 zündet die nächste Stufe der Vereinheitlichung des Ladeanschlusses: Ab diesem Stichtag müssen alle neuen Notebooks, die in der EU verkauft werden, über einen USB-C-Anschluss zum Laden und für den Netzbetrieb verfügen. Es gibt aber Ausnahmen.
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Da die Richtlinie (EU) 2022/2380 schon seit Oktober 2022 bekannt ist, haben die meisten Hersteller ihre Modelle entsprechend umgestellt, sodass sie sich über den USB-C-Anschluss laden lassen. Was mit der Richtlinie ebenso umgesetzt wird, kennt man schon von Smartphones: Hersteller müssen den Geräten künftig keine Netzteile mehr beilegen, um Elektroschrott zu reduzieren und die Umwelt zu schonen. Ob einem Produkt noch ein Netzteil beiliegt oder nicht, muss nach EU-Vorgaben auf der Verpackung über ein Piktogramm festgehalten sein. Ist keines inbegriffen, müssen Nutzerinnen und Nutzer sich selbst darum kümmern, wobei viele ohnehin eines oder mehrere im Haus haben sollten.
Jedoch reicht für das Laden von Notebooks ein einfaches 20-W-Netzteil nicht aus: Für Notebooks sind USB-C-Netzteile je nach Gerätetyp mit 45 bis 100 Watt Leistung notwendig. Mit diesen lassen sich auch Smartphones, Tablets oder Bluetooth-Boxen laden, wenn auch größtenteils nicht mit der vollen gebotenen Leistung, da diese Geräte oftmals eine geringere Ladeleistung unterstützen.
Zusätzlich muss die Verpackung über ein Netzteil-Piktogramm verfügen, das über die vom Gerät erforderliche Ladeleistung informiert. Angegeben wird die Mindest- und Maximalleistung in Watt. Überdies soll die Abkürzung „USB PD“ (USB Power Delivery) auf dem Piktogramm angegeben werden, wenn das Produkt das Schnellladeprotokoll unterstützt. Allerdings müssen auch die Kabel dieses Protokoll unterstützen.
Ausnahme: Gaming-Notebooks
Die EU macht eine Ausnahme bei der Netzteil-Freiheit: Besonders leistungsstarke Modelle wie Gaming-Notebooks oder mobile Workstations können immer noch Ladeanschlüsse mit runden oder mehrpoligen Ports besitzen, da ihre Leistungsaufnahme bisweilen über der liegt, die USB-C hergibt – das sind derzeit maximal 240 W.
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Microsoft macht übrigens ein wenig mit: Der Konzern setzt für Geräte wie Notebooks und Tablets mit Windows 11 strengere Mindestanforderungen für USB-C durch. Alle USB-C-Anschlüsse von Windows-11-Mobilgeräten müssen künftig Daten übertragen können, per USB aufladbar sein, externe Geräte laden und die Ausgabe an externe Bildschirme oder Beamer unterstützen. Dafür passt Microsoft das sogenannte Windows Hardware Compatibility Program (WHCP) an. Dieses Zertifizierungsprogramm ist für alle Hersteller Pflicht, die Windows 11 etwa auf einem Notebook vorinstallieren wollen.
Die nächste Zündstufe der EU-Regelung erfolgt im Jahr 2028: Dann wird die USB-C-Pflicht auf Ladegeräte ausgeweitet. Die neuen Vorschriften der Ökodesign-Verordnung gelten dann für externe Netzteile, die Geräte wie Laptops, Smartphones, WLAN-Router und Computermonitore aufladen oder mit Strom versorgen. Diese Produkte müssen ab 2028 höhere Energieeffizienzstandards erfüllen und interoperabler werden. Das heißt konkret, dass USB-Ladegeräte auf dem EU-Markt mindestens über einen USB-Typ-C-Anschluss verfügen und mit abnehmbaren Kabeln funktionieren müssen. Laut EU-Kommission werden jährlich über 400 Millionen externe Netzteile in der EU verkauft; die Maßnahme soll bis 2035 jährlich rund 3 Prozent des Energieverbrauchs über den Lebenszyklus dieser Geräte einsparen.
(afl)
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Antrag der Linken abgelehnt: Das Neun-Euro-Ticket kommt nicht wieder
Das Neun-Euro-Ticket kommt nicht zurück. Der Verkehrsausschuss des Bundestags hat einen Antrag der Bundestagesfraktion der Partei Die Linke abgelehnt, das bundesweite Billigticket für den Nahverkehr wieder aufleben zu lassen.
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Anfang des Jahres beantragte die Linken-Fraktion im Verkehrsausschuss, das Neun-Euro Ticket „als sofort wirksame Entlastungsmaßnahme“ für Haushalte mit mittleren und geringen Einkommen wieder einzuführen. Für Schüler, Studenten, Auszubildende und Senioren sollte das Ticket kostenlos sein. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) sei „keine Wirtschaftsleistung, sondern eine gesellschaftliche Infrastruktur“, argumentierte die Partei in ihrem Antrag.
Damit scheiterte sie jedoch. Der Verkehrsausschuss hat den Antrag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD abgelehnt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Sie unterstützen die Forderung der Linken zwar grundsätzlich, kritisierten aber, dass der Antrag der Linken keinen Vorschlag zur Finanzierung ihres Vorhabens enthielt. Dort ist nur davon die Rede, dass der Bund die Hälfte der Mehrkosten tragen sollte. Die Grünen schlugen nun vor, das 40-Euro-Ticket wieder einzuführen sowie ein Sozialticket für Bedürftige.
Steuererhöhungen für Klimaschädiger
Grund für die Ablehnung sei die Finanzierung, teilte der Bundestag mit. „Übereinstimmend“ hätten die Regierungsfraktionen sowie die oppositionelle AfD „auf das Problem der Finanzierung eines Neun-Euro-Tickets oder gar eines Null-Euro-Tickets“ verwiesen. Zur Finanzierung wollte die Linke Steuern für Verursacher der Klimawandels einführen und „Übergewinne“ der Mineralölkonzerne abschöpfen, die derzeit wegen hoher Spritpreise in der Kritik stehen.
In der aktuellen Fassung kostet das Deutschland-Ticket 63 Euro im Monat und wird von Bund und Ländern mit drei Milliarden Euro gefördert. Insgesamt subventioniert der Bund den ÖPNV im Jahr mit 15 Milliarden Euro. Ein Neun- respektive Null-Euro-Ticket, wie die Linke es fordert, würde nach Ansicht der CDU/CSU weitere zehn Milliarden Euro kosten. Zudem bieten laut SPD bereits einige Bundesländer das Deutschland-Ticket für Schüler, Studenten und Azubis günstiger an.
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(wpl)
Künstliche Intelligenz
KI im Job: Nur jeder fünfte Beschäftigte fühlt sich gerüstet
Nur rund jeder fünfte Beschäftigte in Deutschland fühlt sich ausreichend auf KI im Arbeitsalltag vorbereitet. Das geht aus einer Umfrage des Weiterbildungsanbieters Skillsoft hervor, deren Ergebnisse für Deutschland der iX-Redaktion vorliegen. Demnach nutzen zwar bereits 80 Prozent der Befragten hierzulande KI-Tools bei der Arbeit. Aber nur 21 Prozent halten sich für kompetent genug, diese auch wirksam einzusetzen.
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Die Führungsetagen sehen das deutlich anders: 73 Prozent der Manager halten ihre Belegschaft für gut vorbereitet. Zwischen Fremd- und Selbsteinschätzung klafft damit eine Lücke von 52 Prozentpunkten.
Kaum Kompetenzbewertung, kaum Governance
Skillsoft wertet das als Hinweis darauf, dass viele Unternehmen die bloße Einführung von KI mit tatsächlicher Einsatzbereitschaft verwechseln. In vielen Organisationen fehlen demnach grundlegende Voraussetzungen, um Beschäftigte systematisch auf den KI-Einsatz vorzubereiten. So geben nur 9 Prozent der Befragten in Deutschland an, dass ihr Arbeitgeber ihre Fähigkeiten formal bewertet; Firmen setzen eher auf Einschätzungen durch die Führungskräfte. Lediglich 13 Prozent erhalten eine Schulung, bevor neue KI-Werkzeuge an den Start gehen. Eine umfassende KI-Governance sehen sogar nur 6 Prozent, und 14 Prozent berichten, ihr Unternehmen stelle überhaupt keine KI-Richtlinien bereit.
Die Ergebnisse zeigen auch eine erhebliche Orientierungslosigkeit in den Belegschaften. 74 Prozent der Beschäftigten in Deutschland wissen nicht genau, welche Kompetenzen künftig wichtig sind. Nur 20 Prozent sagen, ihre Stellenbeschreibung bilde ihre tägliche Arbeit zutreffend ab. 38 Prozent berichten zudem, dass Vorgaben zum KI-Einsatz je nach Team oder Führungskraft variieren – ein unternehmensweiter Standard fehlt.
Zeitmangel bremst Weiterbildung
Als größtes Hindernis beim Kompetenzaufbau nennen die Befragten nicht fehlende Lernangebote, sondern fehlende Zeit. In Deutschland sagen das 62 Prozent. 19 Prozent stehen KI-Tools skeptisch gegenüber oder misstrauen ihnen. Skillsoft folgert daraus, dass das Problem weniger in der Technologie selbst liegt als in der Art, wie Unternehmen Weiterbildung organisieren, priorisieren und steuern.
Die Studie verweist außerdem auf mögliche Folgen für den Arbeitsmarkt. 21 Prozent der deutschen Befragten erwarten, dass KI klassische Einstiegspositionen zurückdrängt. Gleichzeitig rechnen 35 Prozent damit, dass Problemlösung und Zusammenarbeit an Bedeutung gewinnen, 36 Prozent erwarten schnellere Aufstiegschancen. Weiterbildung dient aus Sicht vieler Befragter vor allem dazu, in der aktuellen Rolle den Anschluss zu halten. Das sagen 39 Prozent der Beschäftigten und 38 Prozent der Führungskräfte in Deutschland.
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Die Daten stammen aus einer Umfrage des Marktforschungsunternehmens Pollfish unter 2000 Vollzeitbeschäftigten und Führungskräften in Nordamerika, Großbritannien und Deutschland, durchgeführt im März und April 2026. Einzuordnen ist die Studie auch vor dem Hintergrund, dass Skillsoft selbst Skills-Management-Plattformen vertreibt. Zudem misst die Umfrage vor allem Selbst- und Fremdwahrnehmung – nicht die tatsächliche KI-Kompetenz der Beschäftigten.
(axk)
Künstliche Intelligenz
Ghost-Sender: Exchange Online lässt gefälschte E-Mails anstandslos durch
Ein Konfigurationsfehler bei Exchange Online, den Sicherheitsforscher auf den Namen „Ghost-Sender“ getauft haben, erlaubt Spammern und Cyberkriminellen, gefälschte E-Mails an den Schutzmaßnahmen des Anbieters vorbeizuschleusen. Microsofts Sicherheitsabteilung erklärte sich für nicht zuständig – Kunden müssen sich selbst kümmern.
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Nutzt ein Unternehmen einen Dienst zur Mailfilterung oder für andere Aufgaben und hat diesen im DNS als MX-Eintrag (Mail eXchange) eingetragen, gehen alle Mails zunächst dorthin. Nach der Bearbeitung durch den externen Dienst leitet dieser die E-Mails an Exchange Online (EXO) weiter, um sie den Empfängern zuzustellen. Dabei ignoriert EXO dann jedoch übliche Maßnahmen gegen Mailspoofing wie SPF und DMARC und kippt auch offensichtlich gefälschte E-Mails bei den Empfängern ab.
Das liegt im Zusammenspiel der Exchange-Online- und der externen Mailserver begründet und ist ein Konfigurationsfehler bei deren Verschaltung. Wie die Entdecker von Infoguard erläutern, gibt es mehrere Methoden der Fehlerbehebung: Man könne einen sogenannten „partner organization connector“ konfigurieren oder per Mailregeln alle E-Mail in Quarantäne verschieben, deren Header X-MS-Exchange-Organization-AuthAs nicht auf Internal gesetzt und zudem die IP-Adresse des einliefernden Mailservers unbekannt ist.
Microsoft tut nichts, daher sollten Admins handeln
Microsofts Reaktion auf den Fehler – den heise security mit dem kostenlos verfügbaren Testprogramm nachvollziehen konnte – war befremdlich. Das Microsoft Security Response Center (MSRC) – aktuell mal wieder mit Sicherheitsforschern über Kreuz – wies die Infoguard-Forscher nach ihrer Meldung am 21. April 2026 ab: Es handele sich weder um eine sicherheitsrelevante Schwachstelle noch um einen Fall fürs MSRC. Daraufhin kontaktierten die Schweizer den Kundendienst des Redmonder Softwarehauses und erhielten eine Bestätigung: Tags zuvor habe man eine großangelegte Versandaktion gefälschter E-Mails festgestellt, das Problem werde also bereits von Missetätern ausgenutzt.
Dennoch passierte nichts, „Ghost-Sender“ funktioniert bis heute. Dabei tragen E-Mails mit gefälschten Absenderadressen (die in Outlooks Mailoberfläche sogar das passende Profilbild tragen) ein hohes Risiko für Betrügereien aller Art, speziell die als „Business Email Compromise“ bekannte Masche.
Administratoren, die Exchange Online mit vorgelagertem Filterdienst nutzen, sollten ihre Konfiguration daher zügig auf Anfälligkeit prüfen und gegebenenfalls eine der empfohlenen Gegenmaßnahmen ergreifen – in Redmond scheint man derzeit nicht der Ansicht zu sein, wegen „Ghost-Sender“ handeln zu müssen.
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(cku)
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