Künstliche Intelligenz
Staat als Ankerkunde: Strategien für KI-Souveränität
Fünfmal tagte das Gremium, am Ende stehen 20 Handlungsempfehlungen, wie Deutschland bei der Nutzung Künstlicher Intelligenz aufholen – und vielleicht in einzelnen Bereichen sogar überholen könne. Die Flughöhe der einzelnen Vorschläge unterscheidet sich dabei jedoch stark. Der Wunsch nach gezielter Förderung deutscher und europäischer Lösungen sowie verlässlicher Rahmenbedingungen dürfte in der deutschen Politik noch Konsens finden. Schon bei den Details geht es allerdings schnell strittig zu.
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So ruft die Kommission unter anderem dazu auf, dass öffentliche Stellen „als Ankerkunden für europäische KI-Infrastruktur, die europäische Standards erfüllt, zur Verfügung stehen“. Genau das aber ist derzeit ein Politikum sondergleichen: Der Staat als Ankerkunde, der gezielt europäische oder deutsche Unternehmen bevorzugt, ist das rechtlich zulässig? „Wer den Stack nicht kontrolliert, kontrolliert am Ende auch seine Wertschöpfung nicht“, sagt Digitalminister Karsten Wildberger (CDU). Der Staat müsse daher als Ankerkunde zur Verfügung stehen, um so Souveränität herstellen zu können. „Wir haben schon sehr, sehr viel auf den Weg gebracht“, sagt der Minister, den Friedrich Merz vor einem Jahr als Überraschungscoup ins Amt geholt hat. Auf der Habenseite sieht Wildberger unter anderem eine Ausschreibung für eine souveräne, sichere Verwaltungscloud. Gegen genau deren Vergabe aber hat ein Konsortium rund um Google gerade erst eine Vergabebeschwerde eingelegt, ein Vorgang, der bei der Kommission Wettbewerb und KI aber keine Rolle gespielt haben soll.
Vom Techspielzeug zur Machtstruktur
Wie wichtig KI auch von der Politik als Faktor gesehen wird, illustriert eine Aussage der Bundeswirtschaftsministerin heute Mittag. „Was gestern noch ein Spielzeug der Techszene war, ist heute eine Machtstruktur der Weltpolitik“, sagt Katherina Reiche, ebenfalls CDU. „Wir erleben keinen normalen Technologiesprung“, sagt Reiche. 2026 seien sechs neue sogenannte Unicorns entstanden und auch ansonsten sei man auf einem guten Weg. Es gehe dabei darum, nicht in fremden Sphären zu bleiben, sondern selbst Fähigkeiten zu entwickeln. Das betrifft etwa eine Empfehlung der Kommission: 10 Prozent des Sondervermögens für die Bundeswehr sollten für Rechenzentren, KI und innovative Technologien eingesetzt werden, da sei sie sich mit Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) einig, sagt Reiche.
Für die Gründerzeit soll Rolf Schumann stehen, Co-CEO bei Schwarz Digits. Bei großen Sprachmodellen sei das Spiel bereits verloren, sagt Schumann, aber bei der nächsten Welle könne Deutschland eine wesentliche Rolle spielen. „Das ist der Treibstoff der KI“, sagt Schumann. Wer die Gesetzmäßigkeiten etwa der Physik verstanden habe, sei in der Lage, daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen. Und genau da lägen die Möglichkeiten: „Wenn ihr Wissen und ihre IP sicher ausgetauscht werden kann, wird hier eine Power ausgehen, das kann man sich gar nicht vorstellen.“ Es gehe um eine KI Made in Germany. Er sieht auch Vorgaben als einen Faktor: „Regulatorik wird zum Verkaufsschlager, wenn man sie richtig einsetzt.“
Der Manager und der Minister
Zwischen dem Manager Schumann und dem Ex-Manager Wildberger, die sich derzeit fast täglich begegnen, passt da offenbar wenig. Letzteren beschäftigt vor allem die Skalierungsfähigkeit, wie aus Patenten und Start-ups Weltmarktführer werden könnten. KI sei ein Hebel, vorn mitzuspielen, meint Wildberger. Deshalb müsse man technologieführend werden. „KI wird das Betriebssystem der Wirtschaft, Gesellschaft und der öffentlichen Hand. Und dann sollten wir schauen, dass es unser Betriebssystem ist“, sagt Schumann. Deutschland habe auch alles Notwendige. Es seien keine Traumschlösser, über die gesprochen werde, sondern Rechenzentren, Modelle und Entwicklungen, die real seien, sagt Schumann. Der Minister nickt zustimmend.
Zukunftskapitalfonds nach Singapur-Vorbild
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Tatsächlich geht es bei heute vorgestellten Schlussfolgerungen der Kommission „Wettbewerb und KI“ zwar zum einen um faire Rahmenbedingungen, etwa regulatorische. Hier sind sowohl der Bundesgesetzgeber als auch der europäische Gesetzgeber stark gefragt, wenn es darum geht, wie europäische Anbieter anders behandelt werden dürfen, etwa wenn es um die Vergabe öffentlicher Aufträge geht. Aber auch andere Faktoren, wie ein unabhängig geleiteter Staatsfonds nach dem Vorbild Singapurs für „Deutsches Zukunftskapital“, gehört zu den für gut befundenen Ideen. KI in Gesundheits- und Pflegeanwendungen sollte als Modellbereich besonders bevorzugt werden.
Die Mitglieder der Kommission hätten mit Absicht nicht „die KI-Revolution noch mal durchdiskutiert“, betont der Wettbewerbsrechtler Rupprecht Podszun, einer der Co-Vorsitzenden der Kommission. „Wir haben versucht, Prioritäten zu setzen, die jetzt angegangen werden müssen.“ Ob das auch tatsächlich stattfindet oder verantwortbar ist, das müssen jetzt wiederum die Bundesregierung und die Parlamente entscheiden.
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Top 10: Der beste Ventilator im Test – Switchbot Standventilator ist Testsieger
Wir zeigen die zehn besten Ventilatoren aus unseren Tests. Der Switchbot Standventilator ist unser Testsieger der Bestenliste.
Ventilatoren sind eine einfache und vergleichsweise günstige Methode, um an heißen Tagen für Erfrischung zu sorgen. Sie senken zwar nicht die tatsächliche Raumtemperatur, doch der Luftzug lässt den Schweiß auf der Haut verdunsten und erzeugt so einen spürbaren Kühleffekt. Im Vergleich zu Klimaanlagen verbrauchen sie nur einen Bruchteil an Strom.
Bei der Wahl des richtigen Geräts kommt es vor allem auf die Bauform an. Vier Kategorien dominieren den Markt: Tischventilatoren für die gezielte Kühlung am Schreibtisch oder Nachttisch, Standventilatoren als kräftige Allrounder für größere Räume, platzsparende Turmventilatoren mit platzsparendem Design sowie Deckenventilatoren für eine gleichmäßige Luftzirkulation im ganzen Raum. Für diese Bestenliste haben wir uns vor allem Standventilatoren (teilweise umbaubar zu Tischventilatoren) und Turmventilatoren angeschaut.
Achtung: Gerade in den sehr warmen Sommerwochen sind die Preise der Ventilatoren teilweise deutlich höher als bei kühlerem Wetter. Zudem können sie fast schon täglich schwanken. Wir empfehlen regelmäßig die tatsächlichen Preise zu überprüfen und bei einem guten Angebot schnell zuzuschlagen.
Welcher ist der beste Ventilator?
Testsieger ist der Switchbot Standventilator mit Akku für 100 Euro. Er glänzt mit extremer Sparsamkeit, drei Höhenkonfigurationen, umfangreicher App-Steuerung und Smart-Home-Integration.
Der Dreo Turbocool 765S für 205 Euro (15-Euro-Coupon anklicken) ist unser Technologiesieger. Die Windleistung überzeugt, es gibt eine Home-Assistant-Integration und die gelungene Sprühnebelfunktion sucht ihresgleichen.
Der Xiaomi Mi Smart Standing Fan 2 für 92 Euro behauptet seit letztem Jahr den Titel als Preis-Leistungs-Sieger. Die 100 Geschwindigkeitsstufen, der energieeffiziente und leise DC-Motor und die anpassbare Höhe rechtfertigen den Aufpreis gegenüber dem Lite-Modell.
Welche Ventilatoren gibt es?
Ventilatoren sind vielfältig, hier die vier wichtigsten Kategorien: Tischventilatoren eignen sich hervorragend für gezielte Kühlung auf Schreibtischen oder Nachttischen, wo sie einen direkten Luftstrom erzeugen. Standventilatoren verteilen frische Luft in größeren Räumen und sind für Wohnzimmer oder Büros ideal. Turmventilatoren passen in enge Ecken und bieten teilweise Zusatzfunktionen wie Luftreinigung. Deckenventilatoren sorgen für gleichmäßige Luftzirkulation und setzen zugleich stilvolle Akzente in der Einrichtung. Auch Luftreiniger gehören streng genommen zu den Ventilatoren. Dazu empfehlen wir unsere Bestenliste Top 10: Der beste Luftreiniger im Test.
Turmventilator oder Standventilator?
Turmventilatoren bieten ein platzsparendes, modernes Design, das sich unauffällig in jedes Interieur einfügt, und sind wie der Dreo Pilot Max S zuweilen sehr leise, was sie für Schlafzimmer oder Büros prädestiniert. Häufig ist ihr Luftstrom nicht in der Höhe variabel. Standventilatoren hingegen sind wahre Kraftpakete, die mit starkem Luftstrom auch große Räume kühlen. Der Levoit LPF-R432 erreicht eine beeindruckende Reichweite von zehn Metern, benötigt dafür aber mehr Platz und erzeugt auf höchster Stufe nicht nur viel Wind, sondern auch Geräusche. Wer Wert auf ein platzsparendes Design legt, findet im Turmventilator den idealen Begleiter. Wer hingegen maximale Kühlleistung für geräumige Wohnbereiche sucht, setzt auf einen Standventilator.
Gibt es Kombinationen aus Tisch- und Standventilator?
Es gibt Ventilatoren, die sowohl als Tisch- als auch als Standventilator funktionieren. So wechselt etwa der Meaco Fan Sefte 10 mühelos zwischen Tisch- und Standfunktion, um gezielte oder großflächige Kühlung zu bieten. Ähnlich verhält es sich mit dem Levoit LPF-R432, dem Shark Flexbreeze Pro Mist und dem Philips CX3550/01.
Wie sicher sind Ventilatoren für Kinder und Haustiere?
In Haushalten mit Kindern oder Haustieren ist die Sicherheit eines Ventilators von zentraler Bedeutung, da neugierige Finger oder Pfoten schnell in Gefahr geraten können. Engmaschige Gitter, die Rotorblätter zuverlässig abschirmen, sind ein Muss. Alle von uns getesteten Ventilatoren erfüllen dieses Kriterium. Ein stabiler Standfuß verhindert, dass das Gerät bei einem versehentlichen Stoß umkippt, was beim Levoit LPF-R432 mit seinem soliden 7,5-kg-Gewicht vorbildlich gelingt, während der Meaco Fan Sefte 10 dazu neigt, nach hinten umzukippen. Rotorlose Ventilatoren, wie der Shark Turboblade, bieten die höchste Sicherheit, da sie ohne sichtbare Blätter auskommen und somit das Verletzungsrisiko minimieren. Manche Modelle verfügen über zusätzliche Sicherheitsfunktionen, etwa eine automatische Abschaltung beim Umkippen.
Wie leise sollte ein Ventilator sein?
Die Lautstärke eines Ventilators, gemessen in Dezibel, entscheidet darüber, ob er in sensiblen Umgebungen wie Schlafzimmern eingesetzt werden kann. Der Xiaomi Mi Smart Standing Fan 2 erweist sich als im Test nahezu unhörbar. Der Dreo Pilot Max S gehört mit 22,5 dB(A) zu den leisesten Turmventilatoren. Trotz 23,5 dB(A) auf niedrigster Stufe fällt der Shark Turboblade hingegen durch eine hohe Geräuschfrequenz auf, die subjektiv als störend empfunden wird. Ziemlich laut ist mit 27,5 dB(A) der Philips CX5535/11 Turmventilator.
Wie wichtig ist die Wurfweite eines Ventilators?
Die Wurfweite, also die Entfernung, über die ein Ventilator spürbare Luftbewegung erzeugt, ist ein entscheidendes Kriterium für seine Effektivität. Tischventilatoren erreichen in der Regel drei bis fünf Meter, während Standventilatoren mit fünf bis acht Metern eine größere Fläche abdecken. Turmventilatoren liegen meist bei vier bis sechs Metern, und Deckenventilatoren verteilen die Luft sanft im gesamten Raum. Eine freie Platzierung, fern von Möbeln oder Wänden, maximiert die Wurfweite.
Der Levoit LPF-R432 ist einer der stärksten Ventilatoren, da er selbst in zehn Metern Entfernung noch einen deutlichen Luftzug liefert. Der Meaco Fan Sefte 10 und der Philips CX3550/01 Standventilator sind ebenfalls hervorragend. Beim Shark Turboblade enttäuscht der Luftstrom hingegen, da er bereits nach fünf Metern verpufft.
Wie viel Strom verbraucht ein Ventilator?
Der Stromverbrauch eines Ventilators hängt vom Modell und der Leistung ab, liegt jedoch generell deutlich unter dem von Klimaanlagen. Besonders sparsam zeigen sich der Levoit LPF-R432 mit 1,5 W auf niedrigster und 21,7 W auf höchster Stufe sowie der Shark Flexbreeze Pro Mist, der nur 1,2 W im Minimalbetrieb und 13,9 W auf der höchsten Stufe benötigt.
Auch der Xiaomi Mi Smart Standing Fan 2 überzeugt mit einem Verbrauch von 2 bis 13 W – dank seines effizienten DC-Motors ein echtes Vorbild im Hinblick auf Energieeffizienz. Der Meaco Fan Sefte 10 liegt mit 2,4 bis 19,6 W ebenfalls im sparsamen Bereich.
Deutlich mehr Energie benötigt der Shark Turboblade, der auf höchster Stufe 55,3 W verbraucht. Noch auffälliger ist der Philips CX3550/01 Standventilator, der mit 25,1 bis 41,1 W zu den stromhungrigeren Modellen zählt.
Modelle mit Eco-Modi, wie der Levoit oder Meaco, passen die Leistung automatisch an, um den Verbrauch zu senken. DC-Motoren sind AC-Motoren in puncto Effizienz (und Lautstärke) klar überlegen, was sich bei Dauerbetrieb finanziell bemerkbar macht.
Was kostet ein guter Ventilator?
Tischventilatoren sind bereits für 20 bis 100 Euro erhältlich, während Standventilatoren in einer Preisspanne von 30 bis 200 Euro liegen. Turmventilatoren kosten zwischen 50 und 300 Euro, und Deckenventilatoren können je nach Design und Funktionen 100 bis 500 Euro verlangen. Der Xiaomi Mi Smart Standing Fan 2 ist mit 92 Euro ein echter Preis-Leistungs-Sieger, der smarte Funktionen mit Sparsamkeit verbindet. Der Levoit LPF-R432 kostet 130 Euro.
Was ist ein rotorloser Ventilator?
Ein rotorloser Ventilator, auch als „bladeless fan“ bezeichnet, versteckt seine Lüftereinheit häufig im Standfuß, um einen Luftstrom ohne sichtbare Rotorblätter zu erzeugen, wie der Shark Turboblade im Test demonstriert. Sein futuristisches Design, das an eine Hightech-Windmühle erinnert, macht ihn zum Blickfang in jedem Raum und bietet höchste Sicherheit, da keine Blätter zugänglich sind – ideal für Haushalte mit Kindern oder Haustieren.
Doch der Shark Turboblade ist teuer. Dabei ist seine Luftleistung schwach, da der Luftstrom im Test nach fünf Metern kaum noch spürbar ist. Der Stromverbrauch von 55,3 Watt auf höchster Stufe ist zudem happig, und die fehlende App-Steuerung wirkt in dieser Preisklasse überholt. Rotorlose Ventilatoren sind perfekt für designbewusste Nutzer, die Sicherheit und Ästhetik priorisieren, doch für maximale Kühlleistung bleiben Standventilatoren wie der Levoit LPF-R432 die bessere Wahl.
Fazit
Ventilatoren sind eine günstige und energiesparende Lösung, um an heißen Tagen für Erfrischung zu sorgen. Anders als eine Klimaanlage senken sie zwar nicht die tatsächliche Raumtemperatur, schaffen durch den Luftzug aber einen spürbaren Kühleffekt bei minimalem Stromverbrauch.
Welches Modell das richtige ist, hängt vom Einsatzzweck ab: Standventilatoren mit hoher Wurfweite kühlen große Räume kraftvoll, während für Schlafzimmer und Büro eine niedrige Lautstärke und ein effizienter DC-Motor entscheidend sind. Turmventilatoren punkten zudem mit platzsparendem Design. Ferner lohnt ein Blick auf Extras wie App- oder Sprachsteuerung, Akku und Sprühnebelfunktion sowie auf einen stabilen Stand in Haushalten mit Kindern und Haustieren.
Mehr zum Thema Erfrischung für zu Hause zeigen wir in diesen Ratgebern und Bestenlisten:
Hinweis: Preise können sich täglich ändern. Im Zweifel hilft ein Blick in unseren Preisvergleich.
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Adobe-Aktie im Sinkflug: CFO verlässt das Unternehmen
Adobe gerät an der Börse trotz Rekordzahlen unter Druck. Eine weiterer Abgang aus dem Top-Management sorgt angesichts der Herausforderungen für die Branche für Unsicherheit bei den Anlegern. Wie Adobe am Donnerstag nach Börsenschluss mitteilte, wird Finanzchef Dan Durn das Unternehmen schon in der kommenden Woche verlassen.
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Durn wechselt als Finanzchef zum Chipdesigner Marvell Technology. Für ihn wird vorübergehend Steve Day als Adobes Chief Financial Officer (CFO) einspringen, der diese Rolle bereits für den Unternehmensbereich Customer Experience Orchestration (CXO) ausfüllte. CEO Shantanu Narayen dankte Durn für seine gute Arbeit und hob die langjährige Erfahrung von Day im Unternehmen hervor. Narayen selbst hatte im März angekündigt, den CEO-Posten aufzugeben, sobald ein Nachfolger gefunden sei.
Adobe CXO entwickelt KI-gestützte Lösungen für das Kundenmanagement in Unternehmen. Der für Adobe in Zukunft von großer Bedeutung sein könnte – die Nachfrage von Unternehmen nach Dienstleistungen dieser Art, auch von kleineren Anbietern, wird als großer Zukunftsmarkt gesehen. Für diesen Bereich dürfte auch Adobes milliardenschwere Übernahme des KI-Spezialisten Semrush eine Rolle spielen. Damit will Adobe sein Geschäft mit KI-gestützten Marketing-Programmen ausbauen.
Durns Weggang gab Adobe am Donnerstag zusammen mit den Geschäftszahlen fürs zweite Jahresquartal 2026 bekannt. Das bescherte Adobe einen Rekordumsatz von 6,62 Milliarden US-Dollar, was einem Zuwachs von 13 Prozent zum Vorjahresquartal entspricht (inflationsbereinigt sind es 11 Prozent). CEO Narayen schrieb die Ergebnisse einer „stark KI-getrieben Nachfrage über alle Kundensegmente hinweg“ zu.
Als Beleg nennt Adobe einen stark angestiegenen Annualized Recurring Revenue (ARR) bei KI-Produkten, der mit 500 Millionen Dollar etwa dreimal so hoch wie im Vorjahresquartal ist. Mit dem ARR sagen insbesondere Saas-Unternehmen gerne ihre Jahresumsätze voraus, die Kennzahl berechnet sich aus zu erwartenden wiederkehrenden Einnahmen, etwa durch verkaufte Software-Abos.
Adobe hebt Jahresprognose an
Adobe schraubt auch die Prognose für das laufende Geschäftsjahr hoch. 26,5 Milliarden Dollar bis 26,6 Milliarden Dollar erwartet das Unternehmen nun an Jahresumsatz – statt 25,9 Milliarden Dollar bis 26,1 Milliarden Dollar wie noch Ende 2025. Die neue Prognose bezieht auch die Übernahme des KI-Spezialisten Semrush mit ein, die in den kommenden Wochen abgeschlossen sein dürfte. Mit der milliardenschweren Übernahme baut Adobe sein Geschäft mit KI-gestützten Marketing-Programmen aus.
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Derweil schreibt die Adobe-Aktie wieder massive Kursverluste. Rund fünf Prozent waren es am Donnerstag, am Freitagnachmittag bereits 7,72 Prozent (Stand: 12. Juni, 16:26). Zwar erfüllen die Zahlen die Erwartungen der Wall Street, doch über allgemeine Herausforderungen für die Software-as-a-Service-Branche (SaaS-Branche) kann das nicht hinwegtäuschen.
Mit dem SaaS-Modell feierte das Unternehmen große finanzielle Erfolge, doch Künstliche Intelligenz und die damit verbundenen Automatisierung stellen es vor eine ungewisse Zukunft und Adobe vor wichtige strategische Weichenstellungen. Denn die SaaS-Branche ist auf Lizenzen pro Nutzer ausgelegt – wenn Nutzer aber künftig zunehmend KI-Agenten wie ChatGPT oder Copilot die Arbeit machen lassen, wackelt dieses Geschäftsmodell. „AI eats software“ lautet der Tenor an der Wall Street, sie strafte die großen Player der Branche bereits mit massiven Kurseinbrüchen ab, allein Adobe verlor dieses Jahr 37 Prozent.
AI eats software
Die Antwort darauf muss Narayens noch nicht auserkorener Nachfolger finden. Narayen ist der Mann, der Adobe in die SaaS-Ära führte. Lizenzen für Photoshop und Co. können schon seit einigen Jahren nicht mehr einmalig und dauerhaft, sondern nur noch als Abonnement erworben werden. Narayen selbst will seinen Posten noch übernehmen, bis ein Nachfolger gefunden ist und auch danach im Adobe Vorstand bleiben.
Das Unternehmen dürfte angesichts der Trends auf dem SaaS-Markt dringend neue Visionen brauchen. Adobe kann im KI-Bereich mit seiner guten ARR-Entwicklung zwar gewisses Wachstum vorweisen. Aber nahezu der gesamte Umsatz – in diesem Quartal 6,39 Milliarden Dollar von 6,62 Milliarden US-Dollar insgesamt – hängt vom SaaS-Markt ab. Und Player wie Canva oder Figma setzen auch zunehmend auf KI-Produkte und sind für Adobe eine massive Konkurrenz.
Beobachter erwarten, dass der oder die neue Adobe-CEO auch alle oder sehr viele Vorstandsressorts neu besetzen wird. Entsprechend könnte Durn nicht der letzte Abgang bleiben, wenn sich weitere aktuelle Adobe-Vorstände provisorisch neue Jobs suchen.
(nen)
Künstliche Intelligenz
Vorratsdatenspeicherung: Bundesrat will mehr Befugnisse für Landespolizeien
Die Debatte über die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland zieht weitere Kreise. In seiner Stellungnahme zu dem umstrittenen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung begrüßt der Bundesrat den Entwurf grundsätzlich als Beitrag zur inneren Sicherheit. Zugleich kritisiert die Länderkammer die vorgesehene Verteilung der Befugnisse. Streitpunkt ist weniger die verdachtsunabhängige Aufbewahrung von IP-Adressen selbst, als vielmehr die anlassbezogene Sicherung künftig anfallender Verkehrsdaten bei Telekommunikationsanbietern.
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Nach dem Plan der Bundesregierung soll dieses Instrument überwiegend Bundesbehörden wie dem BKA und der Bundespolizei zur Verfügung stehen. Die Länder fordern dagegen einen gleichberechtigten Zugang für ihre Polizeibehörden.
Im Zentrum der Kritik steht das vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Prinzip der „Doppeltür“. Danach müssen die Datenspeicherung durch die Anbieter und der spätere Abruf durch Behörden jeweils auf einer eigenen gesetzlichen Basis beruhen. Der Regierungsentwurf sieht diese erste Tür nur für Bundesbehörden und zur Strafverfolgung vor. Selbst wenn die Länder entsprechende Befugnisse in ihren Polizeigesetzen schaffen würden, könnten die Provider die Daten für Landespolizeien nicht sichern. Der Bundesrat verlangt daher eine Erweiterung des Kreises berechtigter Stellen. Neben den Landespolizeien sollen auch die Verfassungsschutzämter der Länder sowie weitere Sicherheitsbehörden wie das Zollkriminalamt Zugriff erhalten.
Bei den rechtlichen Voraussetzungen für das neue Instrument der Sicherungsanordnung fordern die Länder Korrekturen. Die verwendeten Formulierungen wie der Schutz von Rechtsgütern „von zumindest erheblichem Gewicht“ seien zu unbestimmt. Stattdessen verlangt der Bundesrat eine gesetzliche Aufzählung der betroffenen Schutzgüter. Genannt werden unter anderem Leib, Leben, Freiheit sowie der Bestand des Bundes oder eines Landes. Ein Vorstoß aus dem Innenausschuss, der auf längere Speicherfristen von bis zu sechs Monaten drängte, fand im Plenum keine Mehrheit.
Wirtschaft warnt vor neuer Überwachungsarchitektur
Protest kommt aus der Internetwirtschaft. Der Verband eco warnt vor einem Kurswechsel in der Innenpolitik und sieht die Gefahr einer Ausweitung staatlicher Überwachungsbefugnisse. Besonders kritisch bewertet er Überlegungen, Sicherungsanordnungen nicht nur auf Verkehrsdaten, sondern auch auf Bestands-, Nutzungs- und sogar Inhaltsdaten auszudehnen.
Aus Sicht der Branche würde so nicht nur ein gezieltes Ermittlungsinstrument geschaffen, sondern eine umfassende Infrastruktur für staatliche Datenzugriffe etabliert. Die Debatte verschiebe sich dadurch von einer punktuellen Datensicherung hin zu einem weitreichenden Eingriff in die private Kommunikation. Dazu kommen erhebliche Kosten: Bereits die geplante dreimonatige Speicherung von IP-Adressen dürfte Investitionen in Millionenhöhe erfordern. Eine weitere Ausweitung der Speicher- und Zugriffsbefugnisse könnte daher die Diskussion auch über Grundrechte und Verhältnismäßigkeit verschärfen.
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(nen)
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