Datenschutz & Sicherheit
Digitalministerkonferenz: Wildberger will Datenschutz für KI-Einsatz in der Verwaltung schleifen
Bürokratieabbau, Registermodernisierung, DeutschlandID: Auf diese Themen blickt Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) schon seit längerem mit der KI-Brille. Spätestens seit Mittwoch weiß er die Länder dabei hinter sich. Auf der Pressekonferenz zur Digitalministerkonferenz (DMK) demonstrierten Wildberger, die hessische Digitalministerin Kristina Sinemus (CDU) und der Chef der Senatskanzlei Hamburg Jan Pörksen (SPD) Einigkeit bei diesem Thema. Alle drei betonten, dass man beim KI-Einsatz in der öffentlichen Verwaltung an einem Strang ziehe.
Seit 2024 treffen sich die Minister:innen, Senatoren und Staatssekretär:innen der Länder regelmäßig, um über digitalpolitische Entscheidungen zu diskutieren. Die fünfte DMK fand in Hamburg statt und knüpfte inhaltlich an die Föderale Modernisierungsagenda an. Die hatten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und die Regierungschef:innen der Länder im Dezember beschlossen. Die 200 Maßnahmen der Föderalen Modernisierungsagenda zielen vor allem darauf ab, Bürokratie abzubauen. Bund und Länder wollen etwa bis Ende 2026 Berichtspflichten für die öffentliche Verwaltung prüfen, um mindestens die Hälfte von ihnen zu streichen.
Ein weiteres Ziel ist ein durchgehend digitalisierter Staat. Zwar lehnte die DMK einen Antrag Schleswig-Holsteins zu „digital only“ ab. Demnach sollen Verwaltungsbehörden nur noch rein digitale Prozesse anbieten und auf papiergebundene Arbeit verzichten. Doch die Uneinigkeit sei nicht inhaltlich begründet, so Sinemus und Wildberger, sondern darin, bis wann dieses Ziel erreicht sein soll. Das Ziel digital only sehen der Koalitionsvertrag und die Föderale Modernisierungsagenda vor. „Der Weg führt klar in diese Richtung“, sagt Wildberger.
Mit KI zurück an die Spitze
Und dieser Weg ist gepflastert mit KI-Projekten. Nur so ließen sich laut Digitalminister ein durchgehend digitaler Staat erreichen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken. Daher freut sich Wildberger nach eigenen Angaben auch über Deutschlands Wirkmacht beim KI-Omnibus auf EU-Ebene. Mit der jüngst erzielten Einigung erhalte die Industrie nun „mehr Freiraum“, so der Minister. Die Industrie solle auch bei der Umsetzung des Deutschland-Stacks eine wichtigere Rolle einnehmen.
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Seinen Fokus auf generative KI hat Wildberger bereits zu seinem Amtsantritt eingenommen. Besonders deutlich wurde das etwa auf dem Gipfel zur Europäischen Digitalen Souveränität im November vergangenen Jahres und auf der Münchener Sicherheitskonferenz im vergangenen Februar. Im November begrüßte der Minister ausdrücklich die Kooperation des französischen KI-Start-ups Mistral und des deutschen Softwareunternehmens SAP, die nun gemeinsam eine KI-Lösung für die öffentliche Verwaltung bereitstellen wollen. Und er unterzeichnete die deutsch-kanadische Absichtserklärung für nachhaltige Rechenzentren und „wertebasierte KI-Politik“.
Diese wertebasierte Politik sieht der Minister etwa in der bundeseigenen KI-Plattform KIPITZ vom ITZBund und im „preisgekrönten Projekt SPARK“ umgesetzt. Damit sei Deutschland bei KI-basierten Verwaltungsanwendungen sogar „weltweit führend“, lässt sich der Minister auf der Projektwebsite zitieren. Unter dem Projekt SPARK seien demnach mehrere KI-gestützte Genehmigungsverfahren entwickelt worden, die Beschäftigte wirksam entlasten sollen. Neben der Bundesverwaltung würden sie bereits im Stadtstaat Hamburg und im Land Mecklenburg-Vorpommern zum Einsatz kommen, so Wildberger.
Generative KI versus Datenschutz
Mit SPARK will Wildberger auch die schleppende Verwaltungsdigitalisierung adressieren. Fachleute sehen den Ansatz des Ministers kritisch, weil er KI einsetzt, statt Informationen in maschinenlesbare Formate zu übertragen, was die Automatisierung der Verwaltung deutlich beschleunigen und effizienter machen würde. Der Minister füge dem Problemberg nur noch weitere Schichten hinzu, so die Kritik.
Gleichzeitig will Wildberger Hindernisse aus dem Weg räumen, die aus seiner Sicht einer Nutzung von KI-Sprachmodellen im Wege stünden. Ganz oben auf der Liste: der Datenschutz. Laut Föderaler Modernisierungsagenda will der Bund spätestens Ende 2027 eine neue Regelung im Bundesdatenschutzgesetz vorschlagen, „die es öffentlichen Stellen zum Zwecke des Trainings und Einsatzes von KI erlaubt, personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren“.
Auch brauche es „eine stärker risikobasierte Ausrichtung der Datenschutz-Grundverordnung“, heißt es in der Modernisierungsagenda weiter, um etwa die Arbeit von KI-Reallaboren zu erleichtern. Das betreffe unter anderem die Einwilligung von Betroffenen und die Zweckbindung der verwendeten Daten.
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Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wie auch nach dem Bundesdatenschutzgesetz dürfen personenbezogene Daten grundsätzlich nicht verarbeitet werden, es sei denn die betroffene Person willigt ausdrücklich ein oder es gibt für den entsprechenden Fall eine gesetzliche Grundlage.
Offene Fragen spielen keine Rolle auf der Digitalministerkonferenz
Die bestehenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen würden zu streng ausgelegt und übererfüllt, aus Angst, etwas falsch zu machen, sagte Wildberger am Mittwoch. Außerdem brauche es nicht 17 unterschiedliche Datenschutzgesetze und auch keine Pflicht für die Länder, eigene Datenschutzbeauftragte zu bestellen. Das alles bremse die Digitalisierung staatlicher Verwaltungsprozesse aus, etwa mit Blick auf den Datenaustausch zwischen Behörden.
Auch die Datennutzung, die für das Training von KI-Sprachmodellen eine wesentliche Voraussetzung ist, will der Minister erleichtern. Dazu müssten Bund und Länder an den geltenden Datenschutz-Rechtsrahmen ran, der sich mit dem Einsatz von KI nur schwer vereinbaren ließe, wie auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider im Dezember gegenüber netzpolitik.org sagte. So sei etwa unklar, wie man Betroffenenrechte und Löschansprüche bei KI-Systemen nach dem Training geltend macht, sagt Specht-Riemenschneider.
Derartige Fragen, die eigentlich einer größeren gesellschaftlichen Debatte bedürfen, tauchen im Beschluss zum „Paradigmenwechsel im Datenschutz“ der DMK allerdings nicht auf. Auch hier sind sich alle Beteiligten offenbar einig.
Datenschutz & Sicherheit
DAK-Studie: Jugendliche geben jährlich bis zu 1200 Euro online aus
Influencer und soziale Medien haben inzwischen einen erheblichen Einfluss auf das Online-Shopping-Verhalten von Kindern und Jugendlichen. So werden 47 Prozent der Jungen und Mädchen im Alter von 10 bis 17 Jahren durch Werbung auf Social-Media-Plattformen auf Produkte aufmerksam, 40 Prozent durch Empfehlungen von Influencerinnen und Influencern. Dies geht aus der Mediensucht-Sonderanalyse der Krankenkasse DAK-Gesundheit und des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
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1,2 Prozent gelten als problematische Online-Käufer
Die starke Präsenz von Influencern und algorithmisch gesteuerter Werbung kann der Studie zufolge auch zu einer Gefahr werden. So gälten 1,2 Prozent der 10- bis 17-Jährigen bereits als problematische Online-Käufer. Mädchen seien dabei mit 1,3 Prozent etwas häufiger betroffen als Jungen mit 1,0 Prozent. Zwar gaben mehr als drei Viertel der Jugendlichen an, nie oder nur unregelmäßig online einzukaufen. Doch mit zunehmendem Alter ändere sich das: So kaufen 28,5 Prozent der 14- bis 17-Jährigen mindestens einmal monatlich online ein.
Kaufentscheidungen entstünden oft im Zusammenspiel aus sozialer Orientierung an Influencern sowie algorithmisch beeinflussten Wünschen und Impulsen, sagte die Studienleiterin und ärztliche Leiterin des Deutschen Zentrums für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters (DZSKJ) am UKE, Kerstin Paschke. „Junge Menschen sind aufgrund ihrer neurobiologischen und psychologischen Entwicklung besonders empfänglich für diese manipulativen Mechanismen zur Konsumförderung.“
Ausgaben von bis zu 1200 Euro im Jahr in Online-Shops
Der Untersuchung zufolge stöbern inzwischen fast vier von zehn Kindern und Jugendlichen zwischen 10 und 17 Jahren mindestens einmal pro Woche in Online-Shops – mit Folgen: So gaben 12,2 Prozent der Kinder und Jugendlichen an, bis zu 1200 Euro pro Jahr auszugeben. Etwa ein Drittel (32,1 Prozent) kaufe für 10 bis 20 Euro im Monat ein, bei rund einem Viertel (26,3 Prozent) liege der Betrag zwischen 21 und 50 Euro.
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Beliebteste Plattform sei dabei Amazon, aber auch chinesische Plattformen wie Temu oder Shein schafften es unter die Top 5. Sie werben vor allem mit niedrigen Preisen und nutzten auch Glücksspielelemente. „Wenn Kaufimpulse vor allem über soziale Medien entstehen, müssen Kinder und Jugendliche lernen, Werbung und kommerzielle Interessen dahinter zu erkennen“, sagte der Vorstandsvorsitzende der DAK-Gesundheit, Andreas Storm. Für Eltern, Schulen und Politik werde es damit noch wichtiger, Jugendliche im Umgang mit kommerziellen Inhalten zu schützen und zu unterstützen.
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Lifestyle- und Trendprodukte im Kauf-Fokus
Im Kauf-Fokus stehen der Studie zufolge vor allem Lifestyle- und Trendprodukte. Besonders gefragt seien Kleidung, Schuhe und Accessoires (66,9 Prozent), gefolgt von Elektronikprodukten (43,6 Prozent), Medien- und Unterhaltungsangeboten (31,2 Prozent) sowie Beauty- und Pflegeprodukten (29,7 Prozent).
Für die repräsentative Stichprobe befragte das Meinungsforschungsinstitut Forsa den Angaben zufolge zwischen dem 24. September und dem 12. Oktober 2025 insgesamt 1005 Kinder und Jugendliche sowie jeweils ein Elternteil.
(afl)
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Cybergang ShinyHunters attackiert Oracle-PeopleSoft-Schwachstelle | heise online
Am Donnerstag vergangener Woche wurde eine kritische Codeschmuggel-Lücke in Oracle PeopleSoft bekannt. Die kriminelle Online-Bande ShinyHunters greift die Schwachstelle offenbar bereits an, warnen IT-Forscher. Auch die US-amerikanische IT-Sicherheitsbehörde CISA hat die Lücke in den „Known-Exploited-Vulnerabilities“-Katalog aufgenommen.
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Oracle hatte außer der Reihe der üblichen vierteljährlichen „Critical Patch Updates“ (CPU) sowie der neuen, in den Monaten dazwischen eingeschobenen „Critical Security Patch Updates“ (CSPU) vor der Sicherheitslücke gewarnt. Sie betrifft demnach Oracle PeopleSoft PeopleTools und möglicherweise Oracle PeopleSoft Enterprise Applications. Details sind unklar, jedoch können Angreifer aus dem Netz ohne vorherige Anmeldung mit HTTP-Paketen Schadcode einschleusen und ausführen (CVE-2026-35273, CVSS 9.8, Risiko „kritisch“). Betroffen sind die Versionen PeopleSoft Enterprise PeopleTools 8.61 und 8.62, Updates verlinkt Oracle in der Sicherheitsmitteilung, sie sind nach Anmeldung zugänglich.
Erpressungskampagne setzt auf Oracle-Schwachstelle
IT-Forscher von Googles Tochterunternehmen Mandiant haben eine Analyse zu den beobachteten Angriffen veröffentlicht. Demnach missbraucht die Cybergang ShinyHunters, auch als UNC6240 geführt, die Schwachstelle in Oracle PeopleSoft, um Systeme zu kompromittieren und die Betreiber um Lösegeld zu erpressen. Sie ziele auf Environment-Management-Hub-Endpoints (PSEMHUB). Die Angriffe laufen bereits seit dem 27. Mai 2026, ergänzen die IT-Forscher, es handelt sich also um den Missbrauch einer Zero-Day-Lücke.
Die Mandiant-Analysten haben eigenen Angaben zufolge weltweit mehr als 100 Organisationen kontaktiert, deren IP-Adressen mit verwundbaren Endpunkten korrelieren; ein Großteil liegt in den USA, etwas mehr als zwei Drittel davon im höheren Bildungswesen. Die IT-Forscher erörtern die Funde nach den Angriffen im Detail. Sie leiten daraus auch Gegenmaßnahmen ab, etwa die Zugriffsbeschränkung auf die Endpunkte „/PSEMHUB/*“, insbesondere „PSEMHUB/hub“ und „/PSIGW/HttpListeningConnector“ auf interne IP-Adressen – sofern das Deaktivieren des EMHub-Dienstes nicht in Frage kommt. Beschränkungen mit Web-Application-Firewalls seien unzureichend, da die sich überwinden ließen, erklären die IT-Forscher weiter. Admins sollen zudem Protokolldateien und Endpunkte überwachen und auf ausgehenden Traffic auf Port 445 achten. IT-Admins finden in der Analyse noch weiterreichende Hinweise auf erfolgreiche Angriffe (Indicators of Compromise, IOC), anhand derer sie ihre Systeme überprüfen können.
(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
Iran: Cyberangriff auf staatliche Banken
Nach einem Cyberangriff auf mehrere staatliche Banken im Iran sind elektronische Dienstleistungen massiv gestört worden. Online-Zahlungen fielen zeitweise vollständig aus. Der Banken-Koordinationsrat des Landes bestätigte laut Wirtschaftsportal Eghtesad-News die Vorfälle. Das Problem sei inzwischen aber behoben und der Onlineverkehr wieder normalisiert.
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In Teheran berichteten zahlreiche Augenzeugen, dass in Supermärkten, Restaurants und auch an Tankstellen plötzlich keine Online-Zahlungen mehr möglich waren. Viele Beträge wurden daraufhin notiert, um sie später zu begleichen. Betroffen waren insbesondere vier große staatliche Banken sowie zahlreiche Geldautomaten in der Hauptstadt.
Cyberangriffe sollen digitaler Protest sein
Eine iranische Cybercrimegruppe hatte bereits am Samstag einen Angriff angekündigt. „Ein stiller Krieg entfaltet sich und Iran steht unter Cyberangriff“, erklärte die Gruppe Black Wolves auf ihrem Telegram-Kanal. Bereits 2022 war es während der Frauenproteste zu einem massiven Angriff auf die iranische Zentralbank gekommen.
Auch die Überwachungskameras des berüchtigten Evin-Gefängnisses in Teheran wurden damals gehackt und Aufnahmen veröffentlicht, die gewalttätige Übergriffe von Wachpersonal auf politische Gefangene zeigten. Die Cyberangriffe gelten als Form des digitalen Protests gegen das islamische System im Iran.
Erst seit zweieinhalb Wochen sind Online-Zahlungen im Iran überhaupt wieder möglich. Zuvor haben die Menschen hier 88 Tage lang unter der längsten landesweiten Internetsperre gelebt, die es in der Weltgeschichte jemals gegeben hat. Nach dem Beginn der israelischen und US-amerikanischen Luftangriffe auf den Iran hatte das Regime die eigene Bevölkerung weitestgehend vom Internet abgeschnitten. Der Online-Handel stand nahezu vollkommen still, hunderttausende Unternehmen waren nach dpa-Informationen betroffen. Auch die IT-Branche litt unter der Situation. Laut Netblocks lag die landesweite Internetkonnektivität bei rund einem Prozent des normalen Niveaus.
Ein ganz freies Internet wie hierzulande gibt es im Iran auch heute nicht. Staatliche Filter verhindern den Zugriff auf bestimmte Seiten, etwa Social Media. Mit einem VPN-Dienst lässt sich das zwar umgehen, nach iranischen Gesetzen ist das aber illegal.
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