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IT-Branche: HR-Trends verschieben sich | heise online
In den vergangenen 15 Jahren haben sich Mitarbeiter-Rekrutierung und -Bindung massiv verändert – auch in der IT- und TK-Branche. Was unverändert blieb, ist eine Lücke zwischen Reden und Handeln bei den großen HR-Themen.
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Die Unternehmen in der DACH-Region zeigen sich bei der Personalplanung in den letzten Jahren deutlich vorsichtiger: Der Anteil an Firmen, die aktuell einstellen, ist seit 2012 von 66 Prozent auf nur noch 41 Prozent gefallen. Zugleich verdoppelte sich im selben Zeitraum die Anzahl der Firmen, die gar keine Einstellungen planen, von 15 auf 31 Prozent.
„Zurückhaltung bei Neueinstellungen spiegelt die wirtschaftliche Unsicherheit ebenso wider wie die zu erwartende Automatisierung vieler Tätigkeiten durch KI“, sagt Imke Mahner von der Personalvermittlung Hays. Hays ist einer der größten Personaldienstleister weltweit mit rund 13.000 Beschäftigten.
IT-Branche robuster
In der IT- und Telekommunikations-Branche ist der Anteil an Firmen, die neues Personal rekrutieren, laut Hays von 68 auf 44 Prozent gesunken. Zugleich stieg der Anteil von Firmen mit geplanten Einstellungen von 14 auf 25 Prozent. Damit weise die Branche ein robusteres Einstellungsverhalten auf als der Gesamtmarkt.
„Über die Jahre gab es in dieser Branche keinen linearen Rückgang an Einstellungen, sondern eine zunehmende Verschiebung im Timing zwischen geplanten und tatsächlichen Einstellungen – besonders in wirtschaftlich unsicheren Phasen“, sagt Andreas Sauer, Bereichsleiter Technology bei Hays.
„Auffällig ist weiterhin, dass Personalaufbau in dieser Branche häufiger über geplante Einstellungen läuft und weniger zyklisch reagiert wird“, sagt Sauer. In Unsicherheitsphasen wie etwa 2020, 2021 und 2026 bleibe sie deutlich resilienter, während der Gesamtmarkt stärker geplante Neueinstellungen streiche.
Hays veröffentlicht einen jährlichen Report mit Personalthemen und hat in Kooperation mit dem Institut für Beschäftigung und Employability (IBE) der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen ausgewertet, wie sich die Arbeitswelt seit 2011 verändert hat. Von Führung und Unternehmenskultur bis hin zu Mitarbeiterbindung, Fachkräftesicherung und Flexibilität: Die Analyse mache deutlich, wie sich Prioritäten für Personalabteilungen verschieben und welche Trends Unternehmen langfristig prägen, so das IBE.
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Personal-Trends verschoben
Das macht auch vor IT und Telekommunikation nicht halt, wie eine Auswertung mit Blick auf die Entwicklung der Branche zeigt, die Hays und IBE exklusiv für heise online angefertigt haben. Demnach hat sich der Fokus auf Human Resources in den vergangenen 15 Jahren deutlich verschoben. Rekrutierung, Mitarbeiterbindung und flexible Arbeitsstrukturen sind heute wichtig. Führung und Unternehmenskultur, die früher deutlich stärker im Fokus standen, verlieren dagegen deutlich an Gewicht.
Besonders stark ist der Trend zur Mitarbeiterbindung. Schon 2011 zählte sie für 43 Prozent der Befragten zu den wichtigsten HR-Themen, 2026 erreicht sie mit 55 Prozent den höchsten Wert der Zeitreihe. Genau gegensätzlich hat sich die IT und Telekommunikation entwickelt: 2011 hatte sie mit 53 Prozent einen höheren Anteil als der Gesamtmarkt, 2026 mit 45 Prozent einen niedrigeren.
Während die Mitarbeiterbindung insgesamt stieg, ist sie in der IT und Telekommunikation gefallen. Das sei vor allem darauf zurückzuführen, dass viele große Unternehmen aktuell ihre IT-Strukturen grundlegend überprüfen, konsolidieren und teilweise gezielt verkleinern, meint Sauer: „In diesem Zuge verschiebt sich der Fokus von langfristiger Mitarbeiterbindung hin zu Effizienz, Kostenoptimierung und strategischer Neuausrichtung der IT-Organisation.“
Reden statt Handeln
Durch sämtliche Hays-Reports der vergangenen 15 Jahre zieht sich eine Diskrepanz zwischen Reden und Handeln: Viele Unternehmen reden mehr über die großen HR-Themen, als dass sie diese auch anpacken. Somit ist die Umsetzung eine zentrale Schwachstelle. Diese Kluft zwischen Anspruch und Wirklichkeit zeigt sich etwa in Führung, Work-Life-Balance und Lernen.
„Viele Unternehmen bewegen sich bevorzugt auf gewohnten Pfaden“, sagt Jutta Rump vom IBE. Sie ist an der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft in Ludwigshafen Professorin für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Internationales Personalmanagement und Organisationsentwicklung.
Die Unternehmen würden zwar durchaus neue Technologien und organisatorische Ansätze aufgreifen. „Doch statt neue Geschäftsmodelle zu entwickeln, optimieren sie das bestehende Geschäft mit seinen etablierten Prozessen und Abläufen“, sagt Rump. Es fehle vielfach der Mut, bewusst Risiken einzugehen und neue Lösungen zu etablieren.
Die Zeitreihe legt zudem nahe, dass HR seine Rolle im Unternehmen in den vergangenen 15 Jahren grundlegend verändert hat. In früheren Reports achteten HR-Verantwortliche auf zentrale Themen der Mitarbeitenden. Heute orientieren sie sich deutlich stärker an der Perspektive der Geschäftsleitung, insbesondere bei strategischen Themen wie Leistung, Transformation und Kultur.
Diese Neuorientierung könnte nach Meinung der Hays-Verantwortlichen auf zweierlei hindeuten: Entweder nehmen Personaler die Meinung des Managements an, weil diese Themen außerhalb ihrer Kompetenzen liegen. Oder sie sind näher an den Strategie-Tisch gerückt und haben sich zu Business Partnern des Top-Managements entwickelt.
(vbr)
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EuGH-Urteil: Geoblocking schützt Urheberrecht auch bei VPN-Umgehung
Die Digitalisierung des kulturellen Erbes stößt im europäischen Urheberrechtsraum oft noch an nationale Grenzen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bringt nun Rechtssicherheit für Online-Archive und Bildungseinrichtungen. Die Luxemburger Richter entschieden am Donnerstag in der Rechtssache C-788/24: Ein in einem Mitgliedstaat gemeinfreies Werk darf im Internet unentgeltlich angeboten werden, selbst wenn es in einem anderen EU-Land noch urheberrechtlich geschützt ist.
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Voraussetzung ist aber eine wirksame geografische Sperre, die den Zugriff aus den geschützten Regionen verhindert. Das gilt auch dann, wenn Nutzer diese Blockade etwa über ein Virtual Private Network (VPN) umgehen können.
In dem Fall geht es um den Copyright-Status des Tagebuchs der Anne Frank, der auch schon den Wikipedia-Betreibern Probleme bereitete. Bestimmte Teile ihrer Schriften sind in den Niederlanden aufgrund von Übergangsregelungen noch bis 2037 geschützt. In anderen Staaten wie Belgien, Deutschland oder Österreich sind die Rechte bereits abgelaufen. Diesen Umstand nutzte die Anne-Frank-Stiftung zusammen mit wissenschaftlichen Institutionen, um eine akademische Ausgabe der Manuskripte in niederländischer Sprache gratis ins Netz zu stellen. Um dem niederländischen Urheberrecht Genüge zu tun, installierten die Initiatoren ein Geoblocking-System für Staaten mit noch bestehendem Rechtsschutz.
Streit über die digitalen Zäune
Der in der Schweiz ansässige Anne-Frank-Fonds, der die Urheberrechte hält, sah darin eine Rechtsverletzung, da die geografischen Sperren mithilfe von VPN vergleichsweise leicht überwindbar seien. Der schließlich angerufene Oberste Gerichtshof der Niederlande leitete die Kernfrage an den EuGH weiter. Er sollte klären, ob ein solches Online-Angebot eine illegale „öffentliche Wiedergabe“ darstellt, wenn Nutzer das Geoblocking technisch aushebeln können.
Im Januar hatte EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos schon herausgearbeitet, das bloße Vorhandensein technischer Hintertüren reiche nicht aus, um eine illegale öffentliche Wiedergabe in einem gesperrten Land zu konstruieren. Wer wirksame technische Maßnahmen ergreife, zeige deutlich, dass er das entsprechende Territorium nicht bedienen wolle. Diese Sicht hat das oberste EU-Gericht nun bestätigt. Demnach muss die geografische Sperre nur dem neuesten Stand der Technik entsprechen. In diesem Fall gilt sie rechtlich als wirksam, selbst wenn sie theoretisch durch die Initiative einzelner Nutzer umgangen werden kann.
Fairer Kompromiss statt uferloser Haftung
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Das Gericht betont, dass ein modernes Geoblocking einen fairen Kompromiss darstelle. Es sichere den freien Zugang für die Bürger in Ländern mit Gemeinfreiheit. Zugleich wahre der Ansatz die Interessen der Rechteinhaber in den übrigen Staaten hinreichend. Damit erteilt der EuGH Versuchen eine Absage, die Verantwortung für urheberrechtliche Grenzgänge auf Verleger oder Infrastrukturbetreiber abzuwälzen.
Die Richtern stellten auch klar: Die Haftung für etwaige Fehler liegt allein bei der Institution, die das Werk im Internet verfügbar macht, sollte eine Sperre nicht dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Den Anbieter des VPN-Dienstes, den User einsetzen, trifft keine Schuld. Eine Mitverantwortung der VPN-Dienste käme wohl nur dann in Betracht, wenn diese die Umgehung explizit fördern oder dazu anstiften.
Auf Basis des Urteils müssen die nationalen Gerichte in den Niederlanden die Vorgaben nun anwenden. Die Entscheidung setzt dafür ein Signal für europäische Digitalisierungsprojekte, die sich fortan auf den Schutz durch technisch sauberes Geoblocking berufen können. Das Verfahren um das Erbe von Anne Frank galt in der Fachwelt als Präzedenzfall für die Frage, wie dicht die digitalen Zäune in Europa sein müssen.
Große Streaming-Plattformen und die Digitalwirtschaft, deren Geschäftsmodelle auf territorial begrenzten Exklusivrechten fußen, dürften den Beschluss mit Erleichterung aufnehmen. Eine gegenteilige Entscheidung hätte die Grundpfeiler der grenzüberschreitenden Lizenzierung im digitalen Binnenmarkt erschüttert.
(mho)
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Geoengineering: El Niño ließe sich mit gezieltem Eingriff abschwächen
Mit regional und zeitlich begrenztem Geoengineering könnte man womöglich das Klimaphänomen El Niño abschwächen, ohne dass damit unabsehbare Risiken für die Erde einhergehen. Das meint zumindest ein US-amerikanisches Forschungsteam, das dafür auf Messungen zu einem „natürlichen Experiment“ zurückgegriffen hat. Dabei geht es um den Rauch der extremen Buschbrände in der australischen Feuersaison 2019/2020, der wie in einem der Vorschläge für Geoengineering mehr Sonnenlicht reflektiert hat. Hätte man vergleichbare Wolken während der starken El Niños 2015 und 1997 künstlich erzeugt, wären deren Folgen laut Simulationen tatsächlich abgeschwächt und der Kühleffekt der nachfolgenden La-Niña-Ereignisse verstärkt worden.
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Gezielter statt globaler Eingriff
Die Forschungsgruppe meint, damit eine Maßnahme gefunden zu haben, mit der man schnell auf ein Klimaphänomen reagieren kann, ohne dass die Gefahren bislang diskutierter Verfahren bedacht werden müssten: „Wenn wir gezielt auf natürliche Schwankungen einwirken könnten, könnten wir einige der Vorteile des Geoengineerings nutzen, ohne es auf unbestimmte Zeit anwenden zu müssen“, meint Erstautorin Jessica Wan von der University of California San Diego. Wenn man über die gezielte Erzeugung künstlicher Wolken einen starken El Niño – wie jenen, der sich aktuell bildet – abschwächen könnte, würde man damit sicher signifikante Schäden verhindern, meint die Gruppe. Sie nennt ihr Konzept „strategische marine Wolkenaufhellung“ („strategic marine cloud brightening“).
Als El Niño werden veränderte Meeresströmungen im äquatorialen Pazifik bezeichnet, die alle paar Jahre für überdurchschnittlich hohe globale Temperaturen und weltweit extreme Wettereffekte sorgen. Zentrales Element sind dabei ungewöhnlich hohe Oberflächentemperaturen am Äquator im östlichen Pazifik. Die will das Team mit reflektierenden Wolken gezielt senken – je früher, desto stärker der Effekt. Gegenwärtig bildet sich ein besonders starker El Niño. Die Forschungsgruppe weiß aber von keinem Plan, mit der Methode schon jetzt Einfluss auf die Entwicklung zu nehmen. Noch müsse man auch mehr dazu herausfinden, aber angesichts der möglichen Vorteile fragt die an der Arbeit beteiligte Klimatologin Katharine Ricke: „Warum sollten wir es nicht in Erwägung ziehen?“
Als Geoengineering bezeichnet man bislang großräumige technische Eingriffe in Kreisläufe der Erde – besonders im Kampf gegen den Klimawandel. Zwar gibt es immer wieder Warnungen vor solchen Vorhaben und den damit verbundenen immensen Risiken. Trotzdem wird teilweise erwartet, dass Geoengineering angesichts der katastrophalen Folgen der Klimaerwärmung in den kommenden Jahrzehnten mindestens von einzelnen Nationen umgesetzt wird. Ein US-Start-up hat schon eigenmächtig mit der Freisetzung von reflektierenden Partikeln begonnen. Prinzipiell gehört Ricke demnach ebenfalls zu jenen, die Geoengineering mit Skepsis begegnen. Dieser Fall sei aber anders, versichert sie. Sie und ihr Team stellen das Konzept im Fachmagazin Science Advances vor.
(mho)
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Geplante IFG-Reform: SPD-Fraktion meutert gegen Transparenz-Einschränkungen
In der SPD-Basis und der Bundestagsfraktion wächst der Unmut über die geplanten Einschränkungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Der Juso-Vorsitzende Philipp Türmer kritisierte den Beschluss der Parteispitze im ZDF scharf und mahnte, die SPD habe das Gesetz einst eingeführt und dürfe sich nicht an dessen Raubbau beteiligen. Der Digitalexperte der Fraktion, Johannes Schätzl, spricht offen von einer drohenden De-facto-Abschaffung des Gesetzes. Er bezeichnet den im Koalitionsausschuss erzielten Kompromiss als faul.
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Die Parteispitze um Lars Klingbeil hatte die Fraktionsmitglieder im Vorfeld offensichtlich nicht einbezogen. In einem internen Papier kündigen die Parlamentarier nun an, der eigenen Führung in dieser Frage die Gefolgschaft zu verweigern und keiner Absenkung des bestehenden Transparenzniveaus zuzustimmen. Das Portal FragDenStaat hat die Ansage veröffentlicht.
Der parteiinterne Widerstand trifft auf eine aufgeheizte Debatte. Was im Koalitionsvertrag als Modernisierung vereinbart war, droht nach Ansicht von Gegnern aus Opposition, Medien und Verbänden, ein zentrales Kontrollinstrument des investigativen Journalismus und der demokratischen Öffentlichkeit zu zerschlagen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hob gegenüber der ARD die fundamentale Bedeutung des voraussetzungslosen Auskunftsanspruchs für Bürger und Medienschaffende hervor. Sie kündigte eine kritische Prüfung des Vorhabens an. Es müsse zwingend gewährleistet bleiben, dass das Handeln der Exekutive durch die Öffentlichkeit hinterfragt werden kann.
Vorstoß aus dem Innenressort
Hubig räumte ein, mit dem zuständigen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) dazu noch kein direktes Gespräch geführt zu haben. Gleichzeitig verteidigte sie den Grundgedanken einer Novelle mit dem Hinweis, dass in der Praxis auch Missbrauch getrieben werde. So gebe es etwa gezielte Abfragen, die fremden Staaten in die Karten spielen könnten. Dieses Argument stützt sich auf Vorarbeiten aus dem Bundesinnenministerium (BMI). FragDenStaat zufolge wird die Initiative zur Einschränkung des Gesetzes vor allem von Beamten der dortigen Abteilung für öffentliche Sicherheit vorangetrieben. Sie gilt als sehr konservativ geprägt.
Unter Dobrindts Führung sieht die Beamtenschaft nun offenbar die Gelegenheit gekommen, das in Sicherheitskreisen unbeliebte Transparenzwerkzeug zurückzudrehen. Eine im BMI kursierende Wunschliste sieht vor, juristische Personen wie Vereine, Verbände und Nichtregierungsorganisationen künftig von der Antragsberechtigung auszuschließen. Damit würde das bisherige Transparenzniveau massiv untergraben, obwohl das geltende Recht bereits umfassende Ausnahmetatbestände zum Schutz der inneren, äußeren und öffentlichen Sicherheit bereithält.
Mangelnde Detailkenntnis der Parteispitze zeigte sich zugleich in öffentlichen Auftritten Klingbeils, in denen der Vizekanzler fälschlicherweise behauptete, NGOs könnten auch künftig wie gewohnt Anträge stellen.
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Maskenaffäre und NSU-Berichte
Wie unverzichtbar das Gesetz in der Vergangenheit für die Aufklärung politischer Missstände war, zeigt ein Blick auf prominente Fälle. Erst durch Informationsfreiheitsersuchen gelangten Details zur Corona-Maskenaffäre des früheren Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) an die Öffentlichkeit. Auch das finanzielle Desaster rund um die Münchner Stammstrecke unter Markus Söder (CSU) sowie die umstrittenen, von Dobrindt angeordneten Grenzkontrollen wurden erst durch das IFG transparent.
Der Druck auf die Koalition wächst. Eine Petition gegen die Beschneidung des Gesetzes hat die Marke von 440.000 Unterschriften überschritten. Über 115 Organisationen fordern den Stopp des Vorhabens. Die Grünen und die Linke schlossen sich an. Beobachter warnen vor Parallelen zur Entwicklung auf Länderebene. In Berlin war das dortige Informationsfreiheitsgesetz unter dem Deckmantel von Sicherheitsinteressen und unter Beteiligung der SPD faktisch ausgehöhlt worden.
(cku)
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