Datenschutz & Sicherheit
Anthropics KI-Modell Mythos: Zugriff soll deutlich ausgeweitet werden
Anthropic will den Zugriff auf sein leistungsstärkstes KI-Modell Mythos deutlich ausweiten und Organisationen in mehr als 15 Staaten damit nach Sicherheitslücken in systemrelevanter Software suchen lassen. Das hat das KI-Unternehmen jetzt mitgeteilt, ohne das aber aufzuschlüsseln. Die Financial Times berichtet unter Berufung auf eine eingeweihte Person, dass auch Einrichtungen in Deutschland und der Schweiz, sowie anderen europäischen Staaten, in Indien, Japan und Südkorea einen Zugriff erhalten sollen. Namentlich nennt die Zeitung Samsung, SK Hynix, das Finanzkommunikationsnetzwerk Swift und die Militärallianz NATO. Insgesamt soll das Anfang April ins Leben gerufene Projekt auf 150 neue Organisationen ausgeweitet werden.
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Nur sicherheitsrelevante Organisationen mit Zugriff
Anthropic hat Mythos Anfang April vorgestellt und erklärt, dass das Modell so gefährlich sei, dass es nur Firmen zur Verfügung gestellt wird, die an IT-Sicherheit arbeiten. Das KI-Modell habe seitdem über 10.000 hochriskante Zero-Day-Lücken identifiziert, darunter auch welche in allen großen Betriebssystemen und jedem Internetbrowser. Gleichzeitig sei die KI-Technik deutlich häufiger in der Lage, einen funktionierenden Exploit für solche Lücken zu entwickeln, teilweise würden dafür sogar mehrere in Verbindung miteinander ausgenutzt. Im Rahmen von „Project Glasswing“ soll die Branche daran arbeiten, damit gefundene Lücken abzudichten. Damit soll die Branche bereit sein, wenn andere KI-Modelle zur Verfügung stehen, mit denen Kriminelle aufholen können.
Laut Anthropic haben alle Organisationen, die bereits Zugriff auf Mythos haben und solche, die ihn jetzt erhalten, eins gemeinsam: „Ein erfolgreicher Angriff auf ihre Codebasis könnte katastrophal sein.“ Das KI-Unternehmen erklärt, dass eine „große Attacke“ auf jede einzelne davon jeweils mehr als 100 Millionen Menschen betreffen würde, mit schwerwiegenden Folgen für die globale und nationale Sicherheit. Während bestimmte Industrien bislang nicht so gut repräsentiert gewesen seien, habe man das jetzt primär für die Energie- und Wasserversorgung, die Gesundheitsbranche, Kommunikation und Hardwareherstellung geändert. Gleichzeitig arbeite man mit Hochdruck daran, Fähigkeiten wie jene von Mythos sicher der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen zu können.
Über die Bedeutung von Mythos und ähnlichen KI-Modellen sowie das Vorgehen von Anthropic wird seit Wochen diskutiert. Dabei gehen die Meinungen darüber auseinander, ob es sich nun um clevere PR vor dem geplanten Börsengang handelt oder tatsächlich die beste Methode zur Vorbereitung auf eine Security-Katastrophe. Bei Mozilla etwa hat man zuletzt deutlich mehr Lücken in Firefox gefunden und den Browser damit absichern können. Im Download-Tool curl wurde dagegen nur eine Lücke entdeckt. Gleichzeitig klagen Verantwortliche für Softwareprojekte seit Monaten über die stark gewachsene Arbeitslast durch KI-unterstützte Fehlersuche, bei der es viel zu wenig Hilfe gebe.
(mho)
Datenschutz & Sicherheit
Bundesbeauftragte: Informationsfreiheit soll ins Grundgesetz
20 Jahre nach dem ersten Informationsfreiheitsgesetz des Bundes fordert die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Louisa Specht-Riemenschneider, vom Bundestag weitere Schritte zur dauerhaften Verankerung der Auskunftsansprüche für Bürger.
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Der erste notwendige Schritt sei ein Transparenzgesetz auf Bundesebene, das den Informationszugang für Bürgerinnen und Bürger besser regele als das bisherige Informationsfreiheitsgesetz. Der Staat erhebe immer mehr Daten, die Verwaltung werde digitaler, sagte die vom Parlament gewählte Informationsfreiheitsbeauftragte. Ein echtes Transparenzgesetz erhebe etwa die Veröffentlichung von Gutachten oder Studien im Auftrag des Staats zum Standard statt zur Ausnahme.
Auch eine Stärkung der Durchsetzungsmöglichkeiten der Informationsfreiheitsbeauftragten fordert die Bundesbeauftragte. Ein solches Gesetz entlaste auch die Verwaltungsgerichte, die mit Fällen wie etwa Textnachrichten von Ministern oder verweigerten Informationen zu Maskenbeschaffungen regelmäßig über Monate und Jahre beschäftigt seien. „Wir müssen in der Lage sein, den Zugang zu Informationen direkt und effizient durchzusetzen – auch als Entlastung für die Justiz“, fordert Specht-Riemenschneider.
Auskunftsrechte derzeit in der Defensive
Dass derzeit insbesondere aus Sicherheitskreisen eine Beschneidung von Informationsrechten der Bürgerinnen und Bürger gefordert werde, sei nicht hilfreich, ebenso wie die oft geäußerte Angst vor einer Überlastung der Verwaltung durch IFG-Anfragen, warnte Specht-Riemenschneider: „Wer Informationsfreiheit pauschal beschränkt, schafft nicht mehr Sicherheit, sondern weniger Demokratie.“ Zuletzt hat etwa das von CDU und SPD dominierte Berliner Abgeordnetenhaus das dortige Informationsfreiheitsgesetz beschnitten. Anlass war die Attacke gegen eine unzureichend physisch abgesicherte wichtige Stromleitung, die einen tagelangen Stromausfall in einem Teil der Stadt zur Folge hatte. Bei den Bürgern ist die Informationsfreiheit grundsätzlich beliebt, mehr als ein Vierteljahrhundert nach dem ersten Informationsfreiheitsgesetz, das in Brandenburg verabschiedet wurde.
Informationsanspruch soll ins Grundgesetz
Specht-Riemenschneider plädiert dafür, die Informationsfreiheit auf Bundesebene daher nicht nur einfachgesetzlich wie im 2005 erstmals verabschiedeten Bundes-IFG zu stärken und ein weitergehendes Transparenzgesetz auf den Weg zu bringen, sondern noch einen Schritt weiter zu gehen. „Ein einfaches Gesetz ist nur so stark, wie es die nächste Mehrheit im Parlament will“, sagte sie. „Deshalb gehört die Informationsfreiheit dauerhaft abgesichert.“ Dafür brauche es eine Verankerung im Grundgesetz. Eine solche müsste von Bundestag und Bundesrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden.
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(afl)
Datenschutz & Sicherheit
Gerichtsurteil: Facebook Messenger gilt weiterhin als dominanter Internet-Dienst
Der Messenger von Meta gilt weiterhin als sogenannter Gatekeeper im Sinne des Digital Markets Act (DMA) und muss sich an strengere Vorgaben halten als kleinere Wettbewerber. Das hat heute das zweithöchste EU-Gericht in Luxemburg entschieden.
Der DMA richtet sich in erster Linie an marktmächtige Digitalunternehmen. Erlangen sie in einem bestimmten Marktsegment eine kritische Größe, müssen sie sicherstellen, dass der Wettbewerb gewahrt bleibt. In diesem Fall war Meta etwa gezwungen, Interoperabilität herzustellen, also den Austausch von Nachrichten mit anderen Messenger-Anbietern zu erlauben.
Meta war gegen die Einstufung des Messengers als Gatekeeper vor Gericht gezogen, blieb dabei jedoch erfolglos. Dem Urteil zufolge kann der Messenger unabhängig und eigenständig von sonstigen Angeboten Metas genutzt werden, beispielsweise Facebook oder Instagram. Den Einwand, dass Meta die Produkte integriert anbieten würde, ließ das Gericht nicht gelten. Damit stufte das Gericht den Messenger als einen vom sozialen Netzwerk Facebook getrennten interpersonellen Kommunikationsdienst ein, der auch alleine als Gatekeeper gelten würde.
Mit strengen Regeln gegen Tech-Riesen
Urspünglich hatte die EU-Kommission im Herbst 2023 eine ganze Reihe von Meta-Produkten als Gatekeeper eingestuft, darunter Facebook, Instagram, WhatsApp, die Werbeplattform Meta Ads und den Facebook Marketplace. Meta nahm die Entscheidung weitgehend an, wehrte sich jedoch beim Messenger sowie beim Marketplace juristisch dagegen.
Zwar hat die Kommission die Designierung des Marketplace als Gatekeeper im Vorjahr zurückgezogen, da der Schwellenwert gewerblicher Nutzer nicht erreicht wurde. Das Gerichtsverfahren lief jedoch davon unberührt weiter.
Hierbei schloss sich der Gerichtshof der Meinung von Meta an. Laut dem Urteil hat die Kommission vor allem formale Fehler begangen. So hätten sich die Brüsseler Wettbewerbswächter fälschlicherweise ausschließlich auf Daten der letzten drei Jahre vor der Benennung gestützt, ohne Änderungen zu berücksichtigen, die Ende Juli 2023 eintraten.
Entsprechend sei ihr Beschluss unzureichend begründet, so das Gericht. Weder habe die Kommission eine konkrete Analyse der von Meta vorgenommenen Änderungen vorgelegt noch deren Auswirkungen auf ihre Schlussfolgerung erläutert. Die im Beschluss angeführten Argumente blieben „hypothetisch und unvollständig“, sodass ihn das Gericht für nichtig erklärte.
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Eine Berufung gegen das Urteil ist vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) möglich. Ob die Kommission einen erneuten Anlauf starten wird, den Marketplace strenger zu regulieren, bliebt vorerst offen. Auf Anfrage teilte ein Kommissionssprecher gegenüber netzpolitik.org mit, die Entscheidung des Gerichts prüfen zu wollen. Allerdings seien die Auswirkungen beim Marketplace „gering“, da der Dienst nicht mehr als Gatekeeper eingestuft ist. Solange die Nutzungszahlen nicht sprunghaft ansteigen, dürfte sich daran nichts ändern.
Das Urteil in puncto Messenger bewertet die EU-Kommission hingegen als „wichtigen Schritt“, um Fairness auf digitalen Märkten zu gewährleisten. So müsse Meta weiterhin darauf hinarbeiten, die Interoperabilität zwischen seinem Messenger und anderen vergleichbaren Kommunikationsdiensten sicherzustellen – „ähnlich wie bereits bei WhatsApp“, so der Sprecher.
Regulierung unter Beschuss
Der DMA hat sich seit seinem Start im Jahr 2023 sowohl als wirtschaftlicher als auch geopolitischer Zankapfel erwiesen. Viele dominante Tech-Konzerne stammen aus den USA und sind entsprechend stärker betroffen als etwa europäische Unternehmen. Neben Meta müssen unter anderem Amazon, Apple und Microsoft derart eingestufte Kerndienste für die Konkurrenz öffnen.
Parallel zu etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzungen spannen sie die Regierung des US-Präsidenten Donald Trump ein, um auf politischer Ebene gegen den DMA zu lobbyieren. Zuletzt wurde bekannt, dass die EU-Kommission ein eigenes Gremium einrichten will, in dem die USA und die EU „verstärkt“ bei der Regulierung von Tech-Riesen zusammenarbeiten sollen. Das hat wiederholt für Unmut in Brüssel und europäischen Hautstädten gesorgt.
Indes streitet die Kommission ab, europäische Digitalgesetze aufweichen zu wollen. Im Vorjahr verhängte sie erstmals millionenschwere DMA-Geldbußen gegen Meta und Apple, zudem untersucht sie weitere potenzielle Verstöße gegen das Gesetz. In einer ersten Evaluation des Digitalgesetzes zog sie jüngst eine grundsätzlich positive Bilanz.
Ungeachtet dessen läuft ein weiteres DMA-Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union weiter. In dem Fall wehrt sich Bytedance, der Eigentümer des Videodienstes TikTok, ebenfalls gegen eine Einstufung als übermächtiger Gatekeeper. Im Mai fand eine mündliche Verhandlung vor dem Gericht statt, mit einem Urteil wird im Laufe des Jahres gerechnet.
Datenschutz & Sicherheit
Palantir ohne Blackbox: Neo4j kündigt offene Alternative an
Die US-amerikanische Datenanalyseplattform Neo4j hat die Londoner Firma GraphAware übernommen, die mit Hume eine Analysesoftware für Sicherheits- und Ermittlungsorganisationen anbietet. Die beiden Firmen kündigen an, damit eine Konkurrenz zum umstrittenen Überwachungstool Palantir zu schaffen.
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Laut den Ankündigungen von Neo4j und GraphAware soll die Verknüpfung der etablierten Ermittlungssoftware Hume mit den KI-Funktionen von Neo4j in Zukunft als „vertrauenswürdige, standardoffene Alternative zu vorhandenen proprietären Blackbox-Tools wie Palantir Gotham“ dienen.
Viel mehr Details zu den geplanten Funktionen gibt es in den Ankündigungen ebenso wenig wie zur Frage, wie offen die Palantir-Alternative sein wird, denn beide Firmen haben sowohl Open-Source- als auch kommerzielle Komponenten im Angebot. Neo4j schreibt nur dazu: „Nichts Wichtiges ist hinter proprietärer Logik verborgen.“
Unternehmen und Behörden können die Software jedenfalls mit ihren eigenen Daten und in ihrer eigenen Umgebung verwenden. Sie haben im Gegensatz zu Palantir auch Zugriff auf die zugehörige Logik und die Datenverarbeitung. Dabei kann die Plattform in der Cloud oder on premises zum Einsatz kommen. Inwieweit amerikanische Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf Daten hätten, hat heise developer bei der Firma angefragt.
Palantir intransparent
Hume nutzt schon länger Neo4j und ist auf die Arbeit von Strafverfolgungsbehörden, Militär und Finanzermittlern spezialisiert. Die Software führt komplexe und verstreute Daten zu einem vernetzten Lagebild zusammen und zeigt Zusammenhänge sowie Kontext. Im Einsatz ist sie bei der australischen Polizei, beim US-Kriegsministerium und bei einer Behörde für Cyberabwehr eines nicht näher genannten europäischen Landes.
Das US-Unternehmen Palantir steht vielfach in der Kritik, insbesondere wegen Intransparenz der Software, mangelnder Souveränität durch Abhängigkeit von einem US-Anbieter, Datenschutz und der Rolle des umstrittenen Investors Peter Thiel. Eine europäische Alternative kommt auch aus Frankreich.
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Vorerst bleiben Neo4j und GraphAware in ihrer Struktur erhalten, der Abschluss der Übernahme soll im 3. Quartal dieses Jahres erfolgen und hängt unter anderem von der Bestätigung eines australischen Investors ab.
(who)
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