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EU-Rat und Parlament einigen sich: Ein Abschieberegime, von dem Rechtsextreme geträumt haben
Vertreter*innen des Europaparlaments und der EU-Länder haben sich am Montagabend auf eine neue Rückführungsverordnung geeinigt. Das Ziel: mehr und effizientere Abschiebungen von Drittstaatsangehörigen ohne regulären Aufenthalt.
Einen ersten Entwurf für das Gesetz, das auch als „Abschiebeverordnung“ bekannt ist, hat die EU-Kommission bereits im vergangenen Jahr vorgestellt. Sie soll die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ergänzen, die in der gesamten EU am 12. Juni wirksam wird.
Trotz massiver Kritik von Jurist*innen und Menschenrechtsorganisationen halten die EU-Institutionen dabei an ihrem harten Kurs fest. So sollen Menschen künftig in Abschiebezentren außerhalb des EU-Territoriums gebracht werden können, auch ohne eine vorherige Verbindung zu dem Land. Menschen ohne Papiere sollen außerdem länger inhaftiert, mit langen Einreiseverboten belegt und für fehlende Kooperation bestraft werden können. Auch sollen ihre Wohnungen leichter durchsucht werden können, sie sollen verstärkt digital überwacht und ihre Datenträger durchleuchtet und beschlagnahmt werden.
EU-Innen- und Migrationskommissar Magnus Brunner bezeichnete die Einigung als „einen wichtigen Schritt in der europäischen Migrationswende“. Sarah Chandler von der Initiative „We Keep Us Safe“ sprach gegenüber netzpolitik.org hingegen von einem Gesetzestext, der es „rechtsextremistischen Fraktionen ermöglicht, ein von Überwachung geprägtes Abschieberegime ihrer Träume zu errichten“.
Abschiebezentren und verlängerte Abschiebehaft
Mit der Verordnung hat die EU den Weg für sogenannte „return hubs“ geebnet, in die Menschen abgeschoben werden sollen, deren Abschiebung bisher scheitert. Das kann an einer Vielzahl von Gründen liegen, beispielsweise wenn Menschen keinen Pass haben, das Herkunftsland die Wiedereinreise verweigert oder keine diplomatischen Beziehungen bestehen.
Solche Abschiebezentren sollen zum einen als Transitzentren dienen, um die „Weiterreise in das Herkunftsland oder ein anderes Drittland zu erleichtern“. Gleichzeitig schließt der Rat nicht aus, dass Abschiebezentren das endgültige Ziel darstellen könnten – also auf unbestimmte Zeit. Während unbegleitete Minderjährige von der Abschiebung in solche Zentren verschont bleiben, können Familien mit Kindern dort festgehalten werden. Das gilt als menschenrechtlich sehr umstritten.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat angekündigt, gemeinsam mit anderen EU-Staaten – darunter Österreich, Dänemark und Griechenland – bis Ende des Jahres Deals zur Errichtung solcher Zentren mit Drittstaaten aushandeln zu wollen. Bis auf Uganda, das eine solche Vereinbarung mit den Niederlanden getroffen hat, gibt es bisher keine konkreten Beschlüsse. Im Gespräch sind Länder wie Ruanda, Libyen, Mauretanien, Usbekistan und Äthiopien.
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Zusätzlich gibt die Verordnung grünes Licht, unbegleitete Kinder sowie Familien mit Kindern innerhalb der EU in Abschiebehaft zu nehmen. So hat Polen beispielsweise die Inhaftierung von unbegleiteten Kindern ab 15 Jahren bereits seit Anfang des Jahres durch nationales Recht erlaubt. Mit der Verordnung wird zudem die Dauer der Abschiebehaft auf 24 Monate ausgeweitet und kann um weitere sechs Monate verlängert werden, wenn sich die Zusammenarbeit mit dem betreffenden Drittland verbessert oder die Behörden der Ansicht sind, dass Fluchtgefahr besteht.
ICE-ähnliche Hausdurchsuchungen und elektronische Überwachung
Andere geplante Maßnahmen sind unter zivilgesellschaftlichen Organisationen nicht weniger umstritten. So übte Sarah Chandler von der Initiative „We Keep Us Safe“ harte Kritik an den Plänen. Asyl und Legalisierung würden damit zu Tabus, Hausdurchsuchungen, invasive Datenerhebung und ‑weitergabe würden zur Norm. „Anstatt in Fürsorge und Schutz zu investieren, werden öffentliche Mittel dazu verwendet, internationale und EU-Rechtsstandards vollständig auszuhöhlen.“
Dazu gehört beispielsweise das Grundrecht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung. So stattet die Verordnung die Mitgliedstaaten mit weitreichenden Befugnissen aus, private Wohnungen von Drittstaatsangehörigen ohne gültigen Aufenthalt und andere „relevanten Räumlichkeiten“ zu durchsuchen. Diese Regelung könne Menschenjagden auf Migrant*innen nach Vorbild der USA nach sich ziehen sowie ganze Communitys rassistischer Diskriminierung aussetzen, warnten zuletzt UN-Menschenrechtsexpert*innen sowie mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen.
„Auf der anderen Seite des Atlantiks sehen wir die Gewalt und Angst, die durch die brutale Einwanderungskontrolle der ICE verursacht wird“, sagte Silvia Carta von der Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants (PICUM), eine der rund 100 kritischen Organisationen. „Europa sollte aus den Schäden dieses Modells lernen, anstatt eine eigene Version aufzubauen“, so Carta weiter.
Behörden dürfen laut den Plänen außerdem Handys, Computer sowie andere elektronische Geräte von Menschen ohne Papiere durchsuchen und beschlagnahmen – eine Praxis, die in einzelnen deutschen Bundesländern bereits verbreitet ist, wie Recherchen von netzpolitik.org gezeigt haben.
Weitere Zwangsmaßnahmen sehen vor, dass Menschen in Abschiebeverfahren sich nur an einem bestimmten Ort aufhalten, Ausgangssperren unterziehen oder regelmäßigen Meldepflichten nachkommen müssen. Als sogenannte Alternativen zur Inhaftierung können außerdem das Hinterlegen einer Geldsumme oder elektronische Überwachung auferlegt werden. Bei der letzteren handelt es sich laut Fachleuten nur vermeintlich um eine Alternative. Denn diese kommt aufgrund ihrer tief in die Privatsphäre eingreifenden Wirkung de facto einer Haft gleich und kann außerdem zusätzlich zur ausgedehnten Abschiebehaft verhängt werden. Denkbar sind dafür etwa eine elektronische Fußfessel oder GPS-Ortung.
Neue Europäische Rückkehrentscheidung vorerst ohne Wirkung
Das Kernstück der Verordnung ist die „Europäischen Rückkehrentscheidung“ (ERO). Diese enthält ein standardisiertes digitales Datenblatt mit Informationen zur Abschiebeentscheidung. Alle Mitgliedstaaten sollen dieses Datenblatt über das Schengener Informationssystem abrufen können.
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Die gegenseitige Anerkennung von Abschiebeentscheidungen bleibt aber vorerst freiwillig: Ein EU-Land kann die erlassene Entscheidung eines anderen EU-Landes anerkennen und vollstrecken, muss es aber nicht. In diesem Aspekt waren sich das Parlament und die Mitgliedstaaten im Vorfeld uneinig. Während das Parlament auf eine verpflichtende Anerkennung ab 2027 pochte, war dieser Punkt unter den Mitgliedstaaten umstritten.
Laut der Pressemitteilung des Parlaments wird die EU-Kommission die gegenseitige Anerkennung innerhalb von zwei Jahren prüfen und dann gegebenenfalls die verpflichtende Anerkennung vorschlagen, laut den Mitgliedstaaten soll dies nach drei Jahren passieren. Der finale geeinigte Gesetzestext liegt noch nicht vor.
Mit ERO werden personenbezogene Daten von Menschen in Abschiebeverfahren für Tausende Polizeibeamt*innen in der gesamten EU zugänglich, warnen Menschenrechtsorganisationen. Das Schengener Informationssystem II, das größte Migration- und Polizeidaten-Austauschsystem der EU, sei für wiederholten Datenmissbrauch und die systematische Verweigerung der Datenschutzrechte bekannt. Es gibt dokumentierte Fälle, in denen Polizei- und Einwanderungsbehörden sich nicht an Vorschriften gehalten haben. Die Verordnung baut direkt auf dieser Architektur auf und verstärkt ihre Eingriffsintensität.
Menschen ohne Papiere „wie Straftäter behandelt“
Scharfe Kritik gab es auch von Abgeordneten im EU-Parlament. Mélissa Camara, Schattenberichterstatterin der Grünen für die Rückführungsverordnung, bezeichnete die erzielte Einigung als „beschämend“. Den Standpunkt des Parlaments hatte die konservative EVP-Fraktion unter der Führung des deutschen CSU-Politikers Manfred Weber mit rechtsaußen Parteien wie der AfD im März verhandelt und verabschiedet. „Dieser Text verankert fremdenfeindliche Ideen und Rhetorik auf Kosten der Grundrechte von Migranten, deren einziger Fehler darin bestand, mit dem falschen Pass geboren zu sein“, so Camara. „Grundrechte stehen an der Spitze der Normenhierarchie und dürfen nicht einfach mit Füßen getreten werden.“
Auch die innenpolitische Sprecherin der europäischen Sozialdemokrat*innen Birgit Sippel äußerte sich kritisch zur Verordnung. „Parlament und Mitgliedstaaten haben im Hau-Ruck-Verfahren eine Einigung gefunden und damit trotz sinkender Ankunftszahlen der Panikmache der Rechten in Europa nachgegeben“, sagte sie. „Alle Betroffenen werden de facto wie Straftäterinnen und Straftäter behandelt.“
Die neuen Abschieberegeln müssen vom EU-Parlament und den EU-Staaten noch formal abgesegnet werden. Die Verordnung tritt in Kraft, sobald sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. Einige Bestimmungen, darunter solche zu den Abschiebezentren, gelten dann sofort. Andere Regelungen werden nach einer Übergangszeit von zwölf Monaten angewandt.
Ob die Verordnung tatsächlich zu höheren Abschiebezahlen führen wird, bleibt indes fraglich. Mehr als 250 Organisationen gehen davon aus, dass sie den gegenteiligen Effekt haben wird: Da Abschiebung zur Standardoption für Menschen ohne legalen Aufenthalt wird, werde die Verordnung die Zahl der ausreisepflichtigen Menschen eher künstlich in die Höhe treiben. Auch die von der Politik häufig bemühte Erzählung einer Vollzugslücke – etwa dass es einen massiven Rückstand an Abschiebungen gebe und nur jede fünfte Person, gegen die eine Ausreiseanordnung ergangen ist, tatsächlich abgeschoben werde – basiert auf falschen Zahlenspielen und statistischen Verzerrungen, kritisieren Wissenschaftler*innen.
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Google warnt: Angreifer geben sich als IT-Techniker aus und betreten Büros
Die Google Threat Intelligence Group warnt aktuell davor, dass Angreifer physisch auf die Systeme ihrer Opfer zugreifen: Sie geben sich vor Ort als IT-Techniker aus und betreten dann die Büros eines betroffenen Unternehmens. Mit einem USB-Stick greifen sie anschließend sensible Daten direkt vom Endgerät ab.
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Normalerweise versuchen digitale Angreifer meist aus der Ferne Daten zu stehlen oder Netzwerke zu sabotieren: Das Opfer fällt etwa auf eine Phishing-Mail herein, kontaktiert den Angreifer und der erhält remote Zugriff aufs Firmennetz – dann kopiert er sensible Daten. Kommt der Angreifer so nicht weiter, steht er in manchen Fällen direkt vorm Firmengebäude.
Bei den falschen IT-Supportern geht es laut Google um die Hackergruppe UNC3753, die auch als Luna Moth, Chatty Spider oder Silent Ransom Group bekannt ist. Sie zielen hauptsächlich auf Anwaltskanzleien in den USA ab, aber auch Versicherungs-, Finanz- oder Gesundheitsunternehmen sind betroffen. Bei den Daten geht es dann um rechtliche Vereinbarungen, personenbezogene Daten oder Finanzunterlagen, mit denen sie das Unternehmen später erpressen wollen.
Vorgehen
Die Hackergruppe sucht auf Firmenwebsites nach Kontaktdaten, um ihre Opfer etwa per Telefon oder Mail zu erreichen. Dabei tun sie so, als würden sie zur IT- oder Sicherheitsabteilung des Unternehmens gehören. Sie machen dann das Opfer auf eine vermeintliche Sicherheitslücke aufmerksam oder wollen ihm bei einem erfundenen Projekt helfen, um Daten zu migrieren. So bauen sie Vertrauen auf und versuchen, das Opfer zu einer Fernwartungssitzung zu überzeugen.
Laut Google nutzt UNC3753 ganz normale Screen-Sharing-Software: Zoom, Microsoft Terminal Services, Microsoft Teams oder Quick Assist. In einem Beispiel hat der Angreifer etwa innerhalb von drei Tagen mit dem Opfer fünfmal per Teams gesprochen. Sie versuchen die Opfer aber auch dazu zu bewegen, spezielle Remote-Software zu installieren: wie AnyDesk, Bomgar oder Zoho Assist. In einem Fall sollte der Nutzer einen „SuperOps RMM agent“ per cURL herunterladen.
Daten übertragen
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Haben die Angreifer das Vertrauen des Opfers, kopieren sie sensible Daten. Sie melden sich etwa direkt im Browser des Opfers bei Dateifreigabe-Konten und laden Dateien direkt hoch – das taten sie entweder selbst oder haben ihre Opfer dazu angeleitet. Dabei imitierten sie auch das Branding des Zielunternehmens.
Unter anderem kamen dabei die Datenübertragungsprogramme WinSCP oder Rclone zum Einsatz. In einem Fall haben die Angreifer etwa 1,7 GByte an Daten aus einem lokalen OneDrive-Ordner auf ein Google-Drive-Konto übertragen. Zudem haben sie Opfer angewiesen, Dateien aus der Anwaltssoftware iManage direkt per Mail an die Hacker zu senden.
FBI-Warnung
Falls die Remote-Taktiken der Angreifer fehlschlagen, versuchen sie laut Google physisch die Daten zu stehlen. Auch das FBI hat davor bereits Ende Mai gewarnt (PDF). Sie stellen sich wieder als IT-Support vor und täuschen etwa vor, dass sie ein Backup erstellen müssen. Dafür nutzen sie externe Festplatten oder einfache USB-Sticks. Haben die Hacker alle Daten, die sie brauchen, senden sie eine Erpressermail an die Firma und drohen mit der Veröffentlichung.
Das FBI empfiehlt unter anderem, die Berechtigungen aller Personen zu kontrollieren, die Unternehmensräume betreten. Außerdem sollen Unternehmen ihre Mitarbeiter schulen, Backups anlegen und etwa die Möglichkeit, externe Laufwerke anzuschließen, einschränken.
Zudem rät Google dazu, den ausgehenden Datenverkehr und das Netzwerk strikt zu überwachen – der Abfluss von mehreren GByte an Daten sollte nicht unbemerkt bleiben. Unternehmen sollen nicht autorisierte Filesharing-Dienste blockieren, die übertragenen Datenmengen in den Firewall-Protokollen erfassen und den SSH-Verkehr auf Port 22 gezielt auf massenhafte Übertragungen prüfen.
(str)
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Angebliche „Auto-Reports“: Das steckt hinter der Betrugsmasche beim Kfz-Verkauf
Der Verkauf gebrauchter Fahrzeuge über Online-Plattformen wie Kleinanzeigen und Mobile ist nichts für schwache Nerven: Neben nächtlichen Nachrichten oder Anrufen der Gattung „was ist dein letzter Preis?“ gibt es reichlich Gauner, die Unbedarften allerlei Fallen stellen. Eine dieser Maschen taucht unter wechselnden Namen immer wieder auf: angebliche „Kfz-Berichte“. Was es damit auf sich hat, haben wir untersucht.
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Der Ablauf eines Gebrauchtwagenverkaufs über das Internet ist meist etwa so: Der Verkäufer macht einige Fotos, sammelt notwendige Informationen des Autos zusammen und stellt Verkaufsanzeigen auf Plattformen wie Kleinanzeigen online. Interessenten melden sich, stellen Rückfragen, machen Preisangebote und bitten zur einfacheren Abwicklung um die Telefonnummer. Die herauszugeben, ist mehrheitlich keine gute Idee, scheint einem schnellen Verkauf aber oft zuträglich.
Viele heise-investigativ-Recherchen sind nur möglich dank anonymer Informationen von Hinweisgebern.
Wenn Sie Kenntnis von einem Missstand haben, von dem die Öffentlichkeit erfahren sollte, können Sie uns Hinweise und Material zukommen lassen. Nutzen Sie dafür bitte unseren anonymen und sicheren Briefkasten.
In einem uns vorliegenden Fall (gefunden auf Reddit) bat der potenzielle Käufer per WhatsApp in tadellosem Deutsch um mehr Informationen zum Auto und einen Besichtigungstermin. Nachdem der Verkäufer ihm Vorschläge für die persönliche Begutachtung unterbreitet hatte, schwenkte der angebliche Interessent um: Er müsse lange fahren und zöge daher einen kompletten Fahrzeugbericht vor. Den könne der Verkäufer mittels Eingabe von Kennzeichen oder Fahrgestellnummer auf der Webseite „kfzabfrage.de“ herunterladen.
Fantasievolle Fahrzeugabfrage
So weit, so gut – doch was ist das für eine Webseite? Beim Aufruf von „kfzabfrage.de“ erwartet den Kaufinteressenten zunächst eine nichtssagende Webseite aus dem Baukasten, womöglich KI-generiert. Die Abfrage ist per Autokennzeichen oder Fahrzeugidentifikationsnummer (VIN) möglich, doch warum im entsprechenden Eingabefeld neben einem LKW und PKW auch ein Fahrradfahrer-Piktogramm erscheint, wissen wohl nur die unbekannten Autoren.

Hier können wir allerhand Neues über unser zukünftiges Fahrzeug erfahren – allerdings samt und sonders gelogen.
Immerhin: Über 500.000 Nutzer weltweit sowie die bekannten Marken „Auto Bild“ und „TopGear“ vertrauen angeblich der Kfz-Abfrage (die laut Logo unter dem Markennamen „VinCheck“ auftritt). Auch ein Beispielbericht lässt sich abrufen: Er enthält einige Fotos des Autos sowie den Kilometerstand, Leistung (verräterisch: die Verwendung der englischen Abkürzung „hp“ für Pferdestärken) und eine „Überprüfung auf gestohlenes Fahrzeug“. Und der Laie fragt sich: Wie soll ein Webportal an all diese Informationen kommen? Fotos von Unfallschäden tauchen in keiner öffentlichen Datenbank auf, genauso wenig wie Positionsdaten oder Tachostände.
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Gibt man ein Autokennzeichen wie „CT-DE 1234“ oder eine zufällig ausgewürfelte, aber syntaktisch korrekte VIN in das Eingabefeld ein, leuchtet die frohe Botschaft auf: „Erfolg! Wir haben das Fahrzeug und seine bisherigen Daten gefunden.“ Spätestens jetzt ist klar: Es kann sich nur um Betrug handeln, denn das Ortskennzeichen „CT“ existiert in Deutschland schlicht nicht. Dennoch wollen wir wissen, was die halbseidene Fahrzeugdatenbank über unser Auto weiß.

Was letzte Preis? 19,99 Euro für einen Fantasiereport.
Doch das mag sie uns ohne Gegenleistung nicht verraten – und die besteht natürlich in der Angabe unserer Kreditkartendaten für den 19,99 € teuren Report. Nun denn, ermutigt durch die vielen Kreditkarten- und das Paypal-Logo begeben wir uns zur Kasse. Dort empfängt uns eine weitere Überraschung: Von Paypal-Zahlung ist plötzlich keine Rede mehr. Stattdessen nimmt der Seitenbetreiber Google Pay an, das haben wir jedoch nicht „auf Tasch“ – also muss es die Kreditkartenzahlung sein.
Also generieren wir uns schnell beim Zahlungsdienstleister unserer Wahl eine Einmal-Kreditkarte – und laufen vor die Wand. Denn die wird von „kfzabfrage“ schnurstracks abgelehnt. Womöglich möchten die unbekannten Betreiber sich die Option auf (unerlaubte) Folgezahlungen offenhalten. Mit einer anderen virtuellen Kreditkarte der Online-Bank Revolut klappt die Zahlung. Zumindest beinahe, denn die Revolut-App schlägt innerhalb von Sekunden Alarm.

Leider nein, leider gar nicht: Revolut erkennt den Betrugsversuch von „Autostoria24“.
Die Zahlung über 19,99 € an einen Händler namens „Autostoria24“ führte die Bank nicht aus, sondern sperrte direkt die Karte. Offenbar haben automatische Systeme zur Betrugserkennung bei Revolut zugeschlagen. Derlei vehemente Warnungen schlagen wir nicht in den Wind und brechen den Kauf ab. Stattdessen schauen wir, was wir über die Hintergründe der Masche erfahren können.
Wer steckt dahinter?
Die Recherche beginnt bei der Domain und ihren Inhabern. „kfzabfrage.de“ wurde am 29. Mai 2026, also eine Woche vor Erscheinen dieses Artikels registriert. Laut DENIC-Inhaberinformationen auf ein Unternehmen namens AUTO INFORM in der Ballifeary Road im britischen Bamburgh. Das malerische Küstendörfchen im Nordosten Englands ist berühmt für seine mittelalterliche Burg. Die diente unter ihrem altenglischen Namen Bebbanburg dem Romanhelden Uthred aus Bernard Cromwells gleichnamiger Romanreihe als Sehnsuchts- und Herkunftsort, ist eine beliebte Filmkulisse und Touristenattraktion. Doch Bamburgh hat keine Ballifeary Road, die gibt es lediglich im fünf Autostunden entfernten Inverness.
Bei der Suche nach dieser Straße fiel uns auf, dass unter derselben fiktiven Adresse wie das Kfz-Abfrageportal gleich zwei verschiedene Logistikdienstleister mit nichtssagenden Namen und verdächtiger Webseite residieren. Viel Gewerbe für ein Dorf mit 400 Einwohnern – der Verdacht liegt nahe, dass die Webseiten ebenfalls zu betrügerischen Zwecken aufgebaut wurden und die northumbrische Fantasieadresse regelmäßig recycled wird.
Auch die angeblichen E-Mail-Adressen des Domaininhabers führen ins Leere: Die Domain „autexa24.com“ existiert zwar und ist beim US-Anbieter Cloudflare gehostet, doch ist die Webseite nicht erreichbar und auch in der Wayback Machine nicht zu finden. Immerhin die zweite E-Mail-Adresse existiert, sie gehört zu einem Domain-Treuhanddienst des saarländischen Unternehmens Key Systems. Und die Kontakt-Telefonnummer? Die gehört zu einem Dienst für den kostenlosen SMS-Empfang und ist somit eine Wegwerfnummer.
Weitere Indizien für die Hintermänner sind spärlich gesät: Die AGB verweisen auf ein britisches Unternehmen namens „Datachecker Limited“, das jedoch bereits im Juli 2025 von Amts wegen liquidiert wurde. Das Hosting stellt GoDaddy in Straßburg bereit, die Domain ist über Key Systems registriert. Das stärkste Indiz könnte die Händlerkennung „autostoria24“ bei der Kreditkartenzahlung sein – dieser Name führt zu einem übel beleumundeten Händler für Fahrzeugteile, der offenbar auch seit 2025 nicht mehr im Geschäft ist.
Augen auf beim Fahrzeugverkauf
Ermittler warnen immer wieder vor der Betrugsmasche. Die Betrüger greifen nicht nur knapp 20 Euro von ihren Opfern ab, sondern auch deren persönliche Daten und die VIN oder das Autokennzeichen. Diese können sie später nutzen, um weiteren Betrügereien Glaubwürdigkeit zu verleihen, etwa indem sie selbst als Verkäufer auftreten und Interessenten die ergatterte VIN als Legitimation mitteilen.
Einen „Fahrzeugbericht“, wie ihn der betrügerische Interessent vom Verkäufer anfordert, gibt es zudem in dieser Form nicht. Werden Sie als Verkäufer also danach gefragt, sollten Sie den Kontakt sofort abbrechen – es handelt sich um Bauernfängerei. Wenn Sie bereits gezahlt haben, reklamieren Sie die Zahlung bei Ihrem Kreditkartenunternehmen und lassen sie zurückbuchen. Da nicht auszuschließen ist, dass die Betrüger weitere Abbuchungsversuche unternehmen, behalten Sie die nächsten Kreditkartenabrechnungen genau im Auge oder lassen die Karte gar sperren.
Die Betrüger wechseln die Domains im Wochen- oder Monatstakt und treten sicherlich mit einer Vielzahl von Designvorlagen aus. Allen gemein ist jedoch: Sie sind Teil einer Betrugsmasche.
(cku)
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Angriff auf GitHub.dev stiehlt das OAuth-Token für alle Repos
Die Web-Version des Editors VS Code auf GitHub.dev hatte eine Sicherheitslücke, die es Angreifern erlaubt hat, sämtliche Repos eines Opfers zu übernehmen – auch private. Sie hätten hier Lieferkettenangriffe mit weiterem Schadcode initiieren oder einen Maintainer gezielt attackieren können.
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Jeder GitHub-Anwender hätte über einen bösartigen Link schnell Opfer werden können. Durch eine Kombination aus eingebetteten Vorschaufenstern mit von JavaScript erzeugten Tastenschlägen hätten Angreifer unbemerkt eine Extension installieren können, die das Zugangs-Token für sämtliche Repos klaut, auf die das Opfer Zugriff hat. Auch die Desktop-Version war prinzipiell betroffen, jedoch mit höheren Hürden. Microsoft hat inzwischen Gegenmaßnahmen ergriffen und verhindert nun, dass Angreifer die Warnung vor einer nicht vertrauenswürdigen Umgebung ausschalten können.
Iframe-Sandbox aufgebrochen
Der Sicherheitsforscher Ammar Askar hat den Angriff in seinem Blog im Detail beschrieben: GitHub bietet eine Version von VS Code im Web unter github.dev. (Genauer genommen ist VS Code ursprünglich eine Webanwendung, die via Electron im Desktop läuft.) Jeder GitHub-Anwender kann seine Repos mit github.dev/user/repo statt github.com/user/repo unmittelbar in einer VS-Code-Umgebung im Browser öffnen, bearbeiten und verwalten.
Dadurch, dass die Web-App „fast die gesamte Ladung der Millionen Zeilen der TypeScript-Codebasis ausführt, eignet sie sich hervorragend als Ziel für jeden, der Bugs in VS Code sucht“, hebt Askar hervor. Im Prinzip schützt der Editor die Anwenderinnen und Anwender durch verschiedene Sandbox-Mechanismen jedoch vor der Übermacht der JavaScript-Funktionen.
Der Angriff nutzt die Funktion Webview, die externe Inhalte in einer Sandbox in einem Iframe ausführt, zum Beispiel um Markdown zu rendern oder Jupyter-Notebooks zu bearbeiten. Intern haben Webviews eine andere Code-Quelle: vscode-webview://... statt vscode-file://... und damit keinen Zugriff auf die Node.js-APIs, auf denen VS Code basiert. Aber es gibt einen Informationsaustausch über Messages mit der übergeordneten Hauptseite. So nimmt Webview Tasten-Events (keydown) für das Hauptfenster entgegen, beispielsweise Strg-Shift-P, um die Befehlspalette von VS Code zu öffnen. Über diese wiederum lassen sich Extensions installieren. Um dann die Installation der Extension zu bestätigen, dient Strg-Shift-A, was immer den Default-Button einer Meldung wählt, hier „Install“ für Erweiterungen.
Ein Angreifer kann nun Tastatureingaben einfach mit JavaScript-Code emulieren, um die Installation einer Extension anzustoßen. Askar zeigt, wie sich weitere Sicherheitsmechanismen einfach aushebeln ließen, darunter die Warnung an das Opfer, dass ein neuer Extension-Herausgeber etwas installieren will. Diese Überprüfung konnte Askar über das Vorspielen einer vertrauenswürdigen Local Workspace Extension umgehen – eine Schwachstelle, die Microsoft laut Askar inzwischen bereinigt hat.
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Der Forscher demonstriert den Angriff mit einem Jupyter-Notebook, das über einen github.dev-Link wie oder über eine Umleitung darauf lädt. Die bösartige Extension tritt dann unbemerkt in Aktion und klaut das Token, mit dem sie Zugriff auf alle Repos bekommt, auf die auch das Opfer Zugriff hat – GitHub vergibt nur ein Token für alle Verzeichnisse.
Nur Anwender, die github.dev noch nicht oder länger nicht mehr benutzt haben, bekommen einmal die Warnung „The extension ‚GitHub Repository‘ wants to sign in using GitHub“. Im Blog von Askar findet sich ein Demo-Link, den die heise-developer-Redaktion jedoch nicht auf Sicherheit überprüft hat.
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