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Von Rettungsdienst bis Klinik: Wer unter NIS2 und KRITIS fällt


Der Angriff auf den Klinik-Abrechnungsdienstleister Unimed und der Datenabfluss bei der niedersächsischen Prüfgesellschaft Arwini haben in den vergangenen Wochen erneut gezeigt, wie stark Gesundheitsdaten ins Visier von Cyberkriminellen geraten sind. Während bei Unimed zehntausende Datensätze von Privatpatienten und Selbstzahlern betroffen sind, hat die Ransomware-Gruppe Kairos einen 2,87 Terabyte großen Datenbestand von Arwini veröffentlicht. Bereits von heise online gesichtete Dateien deuten darauf hin, dass bei Arwini zwar auch Rezept- und Abrechnungsdaten betroffen sind, ein erheblicher Teil der kompromittierten Informationen jedoch auf Arztpraxen und deren Beschäftigte zurückzuführen sein dürfte. Zudem sind nach bisherigem Kenntnisstand auch Unternehmensdaten betroffen.

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Für Krankenhäuser kommen diese Vorfälle zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Seit Ende 2025 gilt das novellierte BSI-Gesetz zur Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie. Parallel trat im März 2026 das KRITIS-Dachgesetz in Kraft. Beide Regelwerke sollen die Resilienz kritischer Einrichtungen stärken, verfolgen aber unterschiedliche Schwerpunkte: Das BSI-Gesetz adressiert primär die Informationssicherheit, das KRITIS-Dachgesetz den Schutz vor physischen Gefahren und Ausfällen.

Für Manuel Atug von HiSolutions und langjährigem Berater von KRITIS-Betreibern werden die aktuellen Angriffe häufig noch falsch eingeordnet. „Security sichert das Business ab“, sagte Atug bei einem Webinar des Berufsbildungswerks Deutscher Krankenhäuser (BBDK). Cybersicherheit dürfe nicht als lästige Compliance-Aufgabe verstanden werden. Vielmehr gehe es um die Fähigkeit von Krankenhäusern, ihre medizinischen Leistungen überhaupt noch erbringen zu können. Als Beispiele führte er mehrere aktuelle Vorfälle an. Beim Angriff auf Unimed seien nicht nur Stammdaten abgeflossen. Teilweise seien auch Diagnosen, Angaben zu Erkrankungen, Behandlungen und Gesundheitsverläufen betroffen. Besonders problematisch sei dabei die starke Abhängigkeit vieler Kliniken von externen Dienstleistern.

Atug kritisierte, dass Hersteller häufig nur einmalig geprüft würden. Er verwies auf den Fall einer Klinik, die den Dienstleister bei Vertragsabschluss vor Ort geprüft habe, anschließend aber über mehr als ein Jahrzehnt keine weitere Überprüfung vorgenommen habe. Wer NIS2-konforme Risikobewertungen durchführen wolle, müsse die Sicherheit in der Lieferkette dauerhaft überwachen und regelmäßig neu bewerten.

Genau diese Abhängigkeiten zeigen sich auch beim Unimed-Vorfall. Die betroffenen Universitätskliniken betonen zwar übereinstimmend, dass ihre eigenen Systeme nicht kompromittiert wurden. Dennoch müssen sie nun tausende Patienten informieren. Die Universitätsmedizin Mainz meldete zuletzt 2.764 betroffene Personen. Bei 621 Patienten seien Gesundheitsdaten wie Diagnosen, Diagnosecodes oder Inhalte aus Patientenakten betroffen, in einem Fall auch Finanzdaten. Andere Universitätskliniken melden deutlich höhere Zahlen. Freiburg spricht von rund 54.000 betroffenen Datensätzen, Köln von etwa 30.000 Fällen. Der eigentliche Angriff richtete sich ausschließlich gegen den Dienstleister. Die Folgen treffen jedoch die Krankenhäuser, die nun Auskunft geben, Datenschutzbehörden informieren und das Vertrauen ihrer Patienten zurückgewinnen müssen.

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„Die Betroffenheit sagt zunächst noch überhaupt nichts über den tatsächlichen Aufwand aus“, betonte Rechtsanwalt Tilmann Dittrich im Webinar. Viele Einrichtungen reagierten zunächst mit Sorge auf ihre mögliche Einstufung als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung. Tatsächlich verlange das Gesetz jedoch kein starres Maßnahmenpaket, sondern ein angemessenes Risikomanagement. Umfang und Tiefe der Sicherheitsmaßnahmen müssten sich an Größe, Risikoexposition und Bedeutung der jeweiligen Einrichtung orientieren.

Das novellierte BSI-Gesetz unterscheidet zwischen wichtigen Einrichtungen, besonders wichtigen Einrichtungen und Betreibern kritischer Anlagen. Als wichtige Einrichtungen gelten Organisationen ab 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz beziehungsweise einer Bilanzsumme von mehr als zehn Millionen Euro. Besonders wichtige Einrichtungen beginnen bei 250 Beschäftigten oder mehr als 50 Millionen Euro Umsatz.

„Die Verantwortung bleibt bei der Geschäftsleitung“, betonte Dittrich. Die Leitung könne Aufgaben zwar delegieren, müsse aber weiterhin steuern, überwachen und kontrollieren. Genau deshalb habe der Gesetzgeber die Schulungspflicht für Geschäftsleitungen eingeführt. Bereits im Februar hatte Dittrich gegenüber heise online erklärt, die neue Haftung sei keine völlige Neuerung, sondern vor allem eine Klarstellung bestehender Organisationspflichten. Im Webinar unterstrich er diesen Gedanken erneut. Die eigentliche Herausforderung bestehe nicht darin, dass Geschäftsführer künftig selbst technische Risiken bewerten müssten. Sie müssten vielmehr sicherstellen, dass geeignete Prozesse existieren, Risiken gemeldet werden und Entscheidungen dokumentiert erfolgen.

Besonders wichtig sei dabei die organisatorische Einbindung der IT-Sicherheit. Nach Darstellung von Dittrich dürfe Cybersicherheit nicht länger als isoliertes Thema der IT-Abteilung betrachtet werden. Die gesetzlichen Vorgaben zielten ausdrücklich darauf ab, IT-Risiken zu einem Thema der Unternehmensführung zu machen.

Anders als vielfach angenommen betrifft die Regulierung längst nicht nur große Universitätskliniken. Nach Einschätzung des BSI fallen Krankenhäuser grundsätzlich als Erbringer von Gesundheitsdienstleistungen unter die Regelungen. Relevant sind dabei vor allem Mitarbeiterzahl und Umsatz. Dittrich verwies darauf, dass die Frage der Betroffenheit im Gesundheitswesen deutlich komplizierter sei als in vielen anderen Branchen. Zwar seien Krankenhäuser als Gesundheitsdienstleister eindeutig erfasst. Bei zahlreichen anderen Einrichtungen komme es jedoch auf den konkreten Charakter der Tätigkeit an.

Als Beispiel nannte er Ambulanzen, Reha-Einrichtungen oder Rettungsdienste. Gerade bei ambulanten Angeboten müsse häufig im Einzelfall geprüft werden, ob tatsächlich Gesundheitsdienstleistungen im Sinne der europäischen Patientenmobilitätsrichtlinie erbracht würden. Daneben seien die komplizierten Zurechnungsregeln für Krankenhausverbünde ein häufig unterschätztes Problem. Während bei NIS2 teilweise Mitarbeiterzahlen und Umsätze verbundener Unternehmen zusammengerechnet würden, gelte bei KRITIS-Betreibern wiederum eine andere Logik. Gerade Klinikgruppen müssten deshalb ihre Betroffenheit sorgfältig prüfen.

Bei der Abgrenzung, welche Einrichtungen überhaupt als Gesundheitsdienstleister gelten, verwies Dittrich auf mehrere teils überraschende Beispiele aus den Veröffentlichungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). So vertritt das BSI die Auffassung, dass Homöopathie keine Gesundheitsdienstleistung im Sinne des BSI-Gesetzes darstellt und entsprechende Einrichtungen daher nicht unter die NIS2-Regulierung fallen. Dittrich bezeichnete diese Einordnung als zumindest diskussionswürdig. Schließlich würden Hersteller homöopathischer Arzneimittel unter bestimmten Voraussetzungen unter regulatorische Vorgaben fallen können, während die eigentlichen Anbieter homöopathischer Behandlungen nach der aktuellen BSI-Auslegung nicht erfasst würden.

Noch größere Diskussionen hatte zuvor die Einordnung von Rettungsdiensten ausgelöst. Das BSI hatte zeitweise die Auffassung vertreten, Rettungsdienste seien keine Gesundheitsdienstleister. Diese Position wurde später korrigiert. Für Dittrich sprechen die besseren Argumente dafür, Rettungsdienste als Gesundheitsdienstleister einzustufen, da dort medizinisch qualifiziertes Personal unmittelbar Patienten versorgt und Leistungen zur Beurteilung, Erhaltung und Wiederherstellung des Gesundheitszustands erbracht werden. Auch bei Ambulanzen, Reha-Einrichtungen oder Pflegeangeboten komme es häufig auf die konkrete Ausgestaltung der Tätigkeit an. Die vom BSI veröffentlichten Fallbeispiele seien zwar hilfreich, ließen aber weiterhin Interpretationsspielräume offen. Gerade bei größeren Trägern und Krankenhausverbünden sei daher oft eine individuelle Prüfung erforderlich.

Für Betreiber kritischer Anlagen kommt mit dem KRITIS-Dachgesetz eine weitere Ebene hinzu. Das Gesetz verpflichtet betroffene Einrichtungen zur Risikoanalyse und Risikobewertung sowie zur Erstellung eines Resilienzplans. Dittrich machte deutlich, dass beide Regelwerke zwar ähnliche Ziele verfolgen, aber unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Das BSI-Gesetz adressiere primär die Informationssicherheit, das KRITIS-Dachgesetz dagegen den Schutz vor physischen Gefahren und sonstigen Ausfällen. Beide Gesetze folgten inzwischen einem sogenannten All-Gefahren-Ansatz, weil sich moderne Bedrohungen häufig nicht mehr sauber in physische und digitale Risiken trennen ließen.

Für Krankenhäuser bleibt bei den KRITIS-Regelungen die bekannte Schwelle von 30.000 vollstationären Fällen pro Jahr maßgeblich. Diese Schwelle findet sich auch im Entwurf der neuen KRITIS-Verordnung wieder. Kleinere Häuser bleiben damit zunächst außerhalb des KRITIS-Regimes, können aber dennoch unter NIS2 fallen. Als problematisch bezeichnete Dittrich die teilweise unterschiedlichen Meldepflichten beider Gesetze. Inhaltlich sei häufig dasselbe gemeint, die gesetzlichen Formulierungen und Fristen seien jedoch nicht vollständig harmonisiert worden. Für Betreiber könne dadurch zusätzlicher organisatorischer Aufwand entstehen. Atug sieht im KRITIS-Dachgesetz vor allem eine notwendige Erweiterung des bisherigen Sicherheitsverständnisses. Risiken entstünden nicht ausschließlich durch Hacker. Auch Stromausfälle, Lieferengpässe, Naturereignisse oder physische Angriffe könnten die Gesundheitsversorgung gefährden. Der neue Gefahrenansatz spiegelt sich auch in den Meldepflichten wider. Künftig müssen KRITIS-Betreiber erhebliche Vorfälle grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden melden. Zuständig wird eine gemeinsame Meldestelle von Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).

Besonders kritisch sieht Atug die verbreitete Annahme, ein ISO-27001-Zertifikat oder ein ähnlicher Nachweis löse bereits alle Anforderungen. Zertifizierungen belegten vor allem, dass Prozesse definiert und eingeführt wurden. Die eigentliche Herausforderung bestehe darin, ihre Wirksamkeit dauerhaft zu überprüfen. „Wer Cybersicherheit weiterhin als rein technisches Thema der IT-Abteilung behandelt, handelt damit nicht nur fahrlässig, sondern auch rechtswidrig“, sagte Atug.

Doch zwischen den regulatorischen Anforderungen und ihrer praktischen Umsetzung klafft in vielen Häusern eine wachsende Lücke. Für zahlreiche Krankenhäuser ist Cybersicherheit längst nicht mehr nur eine Frage von Technik und Organisation, sondern zunehmend auch eine Frage der Finanzierung. Die gesetzlichen Vorgaben verlangen nicht nur Dokumentation, sondern kontinuierliche Risikoanalysen, regelmäßige Überprüfungen von Lieferanten, belastbare Notfallprozesse und eine stärkere Einbindung der Geschäftsführung in Sicherheits- und Resilienzfragen.

Gleichzeitig wächst der Druck auf die Krankenhaus-IT auch aus anderen Richtungen. Nach Angaben des Bundesverbands KH-IT fehlen vielen Häusern inzwischen die Mittel, um die durch das Krankenhauszukunftsgesetz angestoßenen Digitalisierungsprojekte dauerhaft fortzuführen. Während neue Anforderungen durch NIS2, KRITIS-Dachgesetz, elektronische Patientenakte, TI-Dienste und den Europäischen Gesundheitsdatenraum zusätzliche Investitionen erfordern, erfüllen viele Kliniken laut KH-IT bereits heute nur noch die Mindestanforderungen, um Sanktionen zu vermeiden. Projekte werden verschoben, Personal fehlt und selbst Investitionen in die IT-Sicherheit konkurrieren mit anderen dringend benötigten Ausgaben. Damit droht aus Sicht vieler Krankenhaus-IT-Verantwortlicher genau jene Resilienz zum Finanzierungsproblem zu werden, die der Gesetzgeber mit den neuen Sicherheitsvorgaben eigentlich stärken will.


(mack)



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Keine Auflagen: US-Regierung winkt Übernahme von Warner durch


Die US-Regierung hat die Übernahme des Hollywood-Urgesteins Warner Brothers durch den Konkurrenten Paramount ohne Auflagen genehmigt. Das Justizministerium kam zu der Einschätzung, dass der Zusammenschluss weder dem Wettbewerb noch US-Verbrauchern schaden werde – sowohl im TV- oder Streaming-Geschäft als auch in der Filmproduktion. Zugleich laufen noch Wettbewerbsprüfungen in mehreren Bundesstaaten sowie außerhalb der USA, unter anderem in Europa.

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Hinter Paramount steht die Familie des Software-Milliardärs Larry Ellison, der als Unterstützer von Präsident Donald Trump bekannt ist. Ursprünglich hatte sich im vergangenen Jahr schon Netflix mit Warner auf einen Kauf des Streaming- und Studiogeschäfts der Branchengröße verständigt. Doch Paramount ließ nicht locker und gab ein höheres Gebot für den gesamten Konzern Warner Bros. Discovery ab, inklusive der Fernsehsender wie CNN. Der Deal ist nun rund 111 Milliarden Dollar schwer.

Trump-Kritiker in den USA befürchten, dass CNN unter dem Dach von Paramount die redaktionelle Unabhängigkeit verlieren könnte – wie dies schon in anderen Fällen geschah, wo Medienhäuser von Milliardären übernommen wurden, die dem Präsidenten die Treue halten. Trump hatte mehrfach gesagt, ihm sei besonders wichtig, dass der oft kritisch über ihn berichtende Nachrichtensender bei einem Warner-Deal ebenfalls den Besitzer wechselt.

Die Nachrichtenredaktion des Paramount-Senders CBS fiel nach der Übernahme durch die Ellison-Familie durch wohlwollendere Berichterstattung gegenüber Trumps Regierung auf. In der populären Reportage-Sendung „60 Minutes“ wurden einige Korrespondenten entlassen, die zum Teil politisierten Druck beklagten.

Paramount wird von Larry Ellisons Sohn geführt – dem Filmproduzenten David Ellison. Er will mit der Übernahme von Warner Bros. Discovery an Gewicht in Hollywood gewinnen. Paramount ist unter den kleineren Playern der Branche. Zu Warner gehören unter anderem das DC-Superhelden-Universum mit Superman und Batman, Filmreihen wie „Harry Potter“ sowie ein starkes Streaming-Geschäft auf Basis des Bezahlsenders HBO.

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Ex-Krypto-König Bankman-Fried scheitert mit Berufungsantrag


Der ehemalige Digitalgeld-Unternehmer Sam Bankman-Fried ist mit einem Einspruch gegen seine Verurteilung als Betrüger im ersten Anlauf gescheitert. Drei Richter eines Berufungsgerichts lehnten es ab, das Urteil zu kippen, das zu einer Haftstrafe von 25 Jahren führte. Der 34-jährige Bankman-Fried kann noch eine Prüfung durch das gesamte Gericht beantragen oder vor das Oberste Gericht der USA ziehen.

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FTX, einer der größten Handelsplätze für Kryptogeld wie Bitcoin, war Ende 2022 spektakulär zusammengebrochen. Bankman-Fried wurde auf den Bahamas festgenommen und an die USA ausgeliefert. Er wurde 2024 verurteilt. Derzeit läuft ein Berufungsverfahren.

Während das Geschäft mit Kryptowährungen kompliziert sein kann, wurde Bankman-Fried am Ende klassischer Betrug zur Last gelegt: Veruntreuung von Kundenvermögen. Bankman-Fried stand auch hinter einem Hedgefonds namens Alameda Research, der riskante Geschäfte machte und sich Mittel bei FTX lieh.

Eigentlich hätten dabei Sicherheiten hinterlegt werden müssen. Es gab auch Computersysteme, die dafür sorgen sollten. Doch diese Software machte eine heimliche Ausnahme für Alameda. Dadurch konnte der Hedgefonds bei FTX so tief ins Minus gehen, wie er wollte. Als Alameda-Geschäfte schiefgingen, klaffte in der FTX-Kasse der Anklage zufolge ein Milliarden-Loch. Bankman-Fried behauptet dagegen, FTX habe zwar in einer Liquiditätskrise gesteckt, sei aber grundsätzlich zahlungsfähig gewesen.

Diese Position war auch die Basis für Bankman-Frieds Berufung. Der Richter hatte in dem Verfahren an einem Bezirksgericht den Anwälten verboten, den Geschworenen zu sagen, dass FTX trotz Insolvenz in der Lage gewesen sei, Anlegern das Geld zurückzuzahlen. Das sei ein Fehler gewesen, hieß es in dem Berufungsantrag. Die Richter am Berufungsgericht befanden in ihrer Entscheidung aber, dies sei irrelevant, da der Betrug bereits bei der Überweisung an Alameda passiert sei.

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Bankman-Fried ersuchte auch bereits um eine Begnadigung. Allerdings geht aus den Informationen im System des US-Justizministeriums hervor, dass der 34-Jährige zumindest derzeit erst nach Ablauf seiner 25 Jahre langen Haftstrafe begnadigt werden will. Nach US-Recht kann man dadurch etwa das Wahlrecht wiedererlangen. US-Präsident Donald Trump hatte Anfang des Jahres in einem Interview der „New York Times“ gesagt, er habe nicht vor, Bankman-Fried zu begnadigen.

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Empfangswege gemessen: So kommt die Fußball-WM verzögerungsfrei auf den Schirm


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die Nachbarn jubeln bereits, während der Ball am eigenen Bildschirm noch auf dem Elfmeterpunkt liegt – dieses Phänomen kennen viele Streaming-Nutzer. Anlässlich der gestarteten Fußball-WM haben wir nachgemessen, welche Empfangswege sich für die Spiele am besten eignen und von welchen man besser die Finger lässt. Außer natürlich, es sind keine anderen Fußballfans in Rufnähe.

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Wir haben die Latenzen vom Stadion bis zum heimischen Bildschirm beim linearen Fernsehgucken über Satelliten, Kabel und DVB-T im Vergleich zum Datenstrom aus dem Internet ermittelt. Beim IPTV-Streaming haben wir zudem geprüft, welche Apps sich besonders eigenen und mit welcher Streaming-Hardware der Ball am Bildschirm am schnellsten im Tor landet. Außerdem haben wir während des Eröffnungsspiels am Donnerstag erneut gemessen, dabei aber abgesehen von den WM-Kanälen der Telekom keine wesentlichen Änderungen feststellen können.

Weil das Satellitensignal in der Vergangenheit der schnellste Empfangsweg war, haben wir DVB-S2 bei unseren Latenzmessungen als virtuellen Nullpunkt gewählt. Ganz allgemein liegt der Empfang von Kabel-TV im ZDF nahezu gleich auf und in der ARD knapp 1,5 Sekunden dahinter. Eine Ausnahme bildet derzeit Vodafone mit seinem „Jubel-Booster“.


Mehrere Bildschirme zeigen ein Fußballspiel mit Zeitangaben und Spielergebnissen.

Mehrere Bildschirme zeigen ein Fußballspiel mit Zeitangaben und Spielergebnissen.

Der Kabelempfang im Vodafone-Netz (ganz links) liegt im ZDF etwa zwei Sekunden vor dem Sat-Empfang (ganz rechts). Der WM-Kanal von Magenta.tv liegt (zweiter großer Schirm links) liegt um knapp 7 Sekunden hinter DVB-S2.

Kabelnetzbetreiber Vodafone liefert das TV-Signal von ARD und ZDF anlässlich der WM beschleunigt aus. Mit dem „Jubel-Booster“ genannten Kniff schiebt sich der Empfang im Kabelnetz von Vodafone vor das Satellitensignal: In unseren neuerlichen Messungen lag das TV-Signal in der ARD jetzt 1,2 Sekunden vor dem Satelliten, im ZDF erschien es 1,8 Sekunden vor dem Sat-Empfang auf dem Bildschirm. Die reduzierten Latenzen gelten aber nur für Das Erste und ZDF im Vodafone-Kabelnetz, und sie werden nach der WM wieder deaktiviert.

Vodafone nutzt sein Glasfasernetzwerk, um die Studiosignale von Das Erste und ZDF unkomprimiert bis direkt zu letzten Verteilerstufe zu transportieren. Das sonst übliche Pre-Encoding lässt das Unternehmen dabei ebenso aus wie eine der Transcoding-Stufen und encodiert das Studiosignal erst ganz zum Schluss in einem Low-Delay-Modus ins nötige Kabel-TV-Signal. Durch das Eindampfen der Verarbeitungsprozesse und die eigene Glasfaseranbindung konnte Vodafone rund zwei Sekunden einsparen.

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Das Antennenfernsehen DVB-T2 liegt nur zwei Sekunden hinter dem TV-Empfang per Satellit. Der große Vorteil der für ARD und ZDF kostenlosen HD-Empfangsvariante: Es genügt eine Stummelantenne am großen Smart-TV im Garten oder ein preiswerter DVB-T2-Receiver nebst Antenne am HDMI-Eingang eines Beamers. Ob Sie sich im Empfangsgebiet befinden, können Sie bei Freenet mit dem Empfangscheck für DVB-T2 herausfinden: In Großstädten ist die Chance sehr groß, auf dem platten Land weniger. Die zwei Sekunden Verzögerung gegenüber DVB-S2 kann man gerade aushalten.


Karte zeigt Signalstärke für öffentlich-rechtliche Programme in Deutschland.

Karte zeigt Signalstärke für öffentlich-rechtliche Programme in Deutschland.

Das Antennenfernsehen DVB-T2 wird in großen Ballungsräumen ausgestrahlt, so auch in der Umgebung des heise-Verlags. Auf dem Land benötigt man teilweise eine aktive Antenne – oder hat gar keinen Empfang.

Wer weder einen Anschluss für lineares TV hat, noch im Antennenfernsehen empfangen kann, muss streamen. Hier können erhebliche Verzögerungen entstehen und das ist bei Talkshows, Serien oder Unterhaltungssendungen unerheblich, kann beim Fußballgucken aber richtig nerven.

In unseren Messungen haben sich die Mediatheken-Apps von ARD und ZDF durchweg als die schnellste Möglichkeit herausgestellt; ihr Signal liegt zwei bis sieben Sekunden hinter dem Satelliten-Signal DVB-S2.


Der Einfluss der Empfangshardware ist dabei nicht allzu groß, wir empfehlen aber, halbwegs moderne Geräte mit schnellem Prozessor zu nutzen. So gelangten Streams aus der ARD-Mediathek im Browser am Windows-PC, in der App am Apple TV 4K und mit einem guten Smartphone durchweg schneller auf den Schirm als mit schmaler Hardware wie einem älteren FireTV-Stick. In der ARD waren die Latenzen unabhängig von der verwendeten Hardware meist etwas größer als im ZDF.

Das Gute: ARD und ZDF übertragen im FreeTV sämtliche WM-Spiele der deutschen Fußballnationalmannschaft sowie die Halbfinals und das WM-Finale am 19. Juli und diverse weitere Spiele.

Alle 104 Spiele der Fußball-WM sind zudem auf MagentaTV zu sehen, denn die Telekom hat sich die Übertragungsrechte an der WM gesichert. Sie strahlt die Spiele auch in ihren Fußballkanälen aus. Allerdings dauert es geschlagene 15 Sekunden, bis die TV-Signale im vermeintlichen „Live TV“ der aktuellen MagentaTV-Streamingbox auf dem heimischen Schirm landen.

Die Telekom erklärte auf unsere Anfrage, dass per MagentaTV mehr als 1000 Stunden Live-Fußball, Analysen, Talks und Hintergrundberichte in drei WM-Kanälen bereitstehen. Auf der aktuellen MagentaTV-Hardware (Box One und Stick der 2. Generation) laufen alle Spiele in UHD-Qualität mit Dolby Vision und Dolby Atmos. „Dass es beim Streaming im Vergleich zu anderen Technologien zu Zeitverzögerung kommt, lässt sich leider nicht vermeiden. Durch das Zwischenspeichern von Datenpaketen (Buffering) wird sichergestellt, dass das Bild auch bei kurzen Schwankungen im Internet nicht ruckelt“ sagt die Telekom.

Beim Eröffnungsspiel haben in einem WM-Kanal nachgemessen und da lag das Signal tatsächlich knapp acht Sekunden hinter DVB-S2 und landet damit deutlich schneller auf dem Schirm als mit dem vermeintlichen „Live TV“ der Box One. Dennoch scheinen uns knapp acht Sekunden ganz schön lang – vor allem, wenn man bedenkt, wie viel Geld die Telekom für die Übertragungsrechte ausgegeben hat.


Drei Bildschirme zeigen ein Fußballspiel mit Spielstandanzeige und Uhrzeit.

Drei Bildschirme zeigen ein Fußballspiel mit Spielstandanzeige und Uhrzeit.

Mit der Waipu.tv-Box (oben links) landet das Bild neun Sekunden vor dem LiveTV-Stream in der Waipu-App (unten rechts) auf dem Schirm. Der WM-Kanel der Telekom (oben Mitte) liegt kurz hinter der Waipu.tv-Box, das LiveTV-Signal in der Magenta-App (unten Mitte) ordnet sich zwischen den beiden ein.

Als akzeptable Streaming-Alternative zu den Mediatheken erwies sich in unseren Messungen das „Live-TV“ an der Waipu.tv-Box: Es lag bei ARD und ZDF sechs Sekunden hinter dem Sat-Signal. Der latenzarme Empfang hat bei uns aber nur mit der Box funktioniert und nicht in der Waipu.tv-App etwa am Mobilgerät. Alle anderen TV-Streaminganbieter produzierten in ihrem vermeintlichen Live-TV Verzögerungen zwischen neun und 27 Sekunden – das ist bei Live-Events wie der Fußball-WM inakzeptabel.

Insgesamt empfehlen wir deshalb, beim Streamen mit möglichst geringen Latenzen die Mediatheken-Apps von ARD und ZDF zu nutzen. Wer möglichst viele Hintergrundinfos und Analysen sucht, wird mit den Magenta-WM-Kanälen gut bedient. Man braucht dafür aber ein MagentaTV-Abo und muss im Livestream bis zu vier Sekunden mehr Latenz gegenüber den Mediatheken in Kauf nehmen. Im LiveTV an der Waipu.tv-Box waren es akzeptable sechs Sekunden.

Wer lineares Fernsehen empfangen kann, liegt per Kabel, Satellit und DVB-T2 um einige Sekunden vor allen Streamingdiensten und gewinnt als Vodafone-Kabelkunde sogar noch ein bis zwei Sekunden gegenüber dem Sat-Empfang.

Übrigens hängt auch das Sat-Signal gegenüber dem Live-Erlebnis im Stadion hinterher: Es dauert circa sieben Sekunden aus den WM-Stätten in den USA, Kanada und Mexiko, bis es in unseren Wohnzimmern ankommt. Wer diese Zeit nicht abwarten will, muss das Radio einschalten. Aber Achtung: Sie könnten damit schnell zum Stimmungskiller werden …

Verzögerungen beim TV-Empfang 2026   
  ARD   ZDF   
[Messwerte in Sekunden] <– besser  <– besser   
DVB-Empfang (lineares TV)   
Satellit HD 1   
Kabel HD 2  1,4 3  0,1 4   
DVB-T2 HD    
MagentaTV Box   
ARD / ZDF Mediathek   2.5   
MagentaTV App (Live TV)  15  15   
MagentaTV WM-Kanal     
Zattoo App  11  12   
Waipu.tv Box    
ARD / ZDF Mediathek   2.5   
Waipu.tv App (Live TV)    
Waipu.tv Stick 4K   
ARD / ZDF Mediathek   5.8   
Waipu.tv App  26  23   
Amazon Fire TV Stick    
ARD / ZDF Mediathek   5.5   
MagentaTV   22  22   
Waipu.tv App  23.5  22   
Zattoo App  16  16.5   
Joyn App  31.5  27   
Apple TV 4K   
ARD / ZDF Mediathek  2.5   
MagentaTV   28  27   
Waipu.tv App  21  22   
Zattoo App  15  12   
Joyn App  32  26   
Windows-PC   
ARD / ZDF im Browser  3.5   
ARD / ZDF Mediathek  –  3.5   
MagentaTV im Browser  22  21   
Waipu.tv App  12.5  14   
Zattoo App  11   
Joyn App  39  41   
Android-Mobilgerät   
ARD / ZDF Mediathek   
MagentaTV  21.5  15   
Waipu.tv App  24  23   
Zattoo App  9.5  10   
Joyn App  27  26   
       
alle Angaben in Sekunden und bezogen auf Satelliten-Empfang    
1 Der Empfang per Satellit liegt ca. 7 Sekunden hinter der Echtzeit im Stadion       
2 gemessen im Kabelnetz von Vodafone (ehem. Kabel Deutschland) ohne Booster       
3 mit WM-Booster 1,2 s vor Sat   
4 mit WM-Booster 1,8 s vor Sat   


(uk)



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