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Künstliche Intelligenz

EU-Kommission legt Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-Inhalten vor


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die EU-Kommission hat am Mittwoch den endgültigen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung und Identifizierung von KI-generierten Inhalten vorgelegt. Das umfassende Regelwerk, das von sechs unabhängigen Experten unter Beteiligung von über 180 Interessenvertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft erarbeitet wurde, soll den Akteuren der KI-Branche als praktischer Leitfaden dienen.

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Die Handreichung konkretisiert die Transparenzvorgaben der KI-Verordnung, die ab dem 2. August greifen. Ab dann verlangt die EU eine klare Kennzeichnung in entscheidenden Bereichen: Deepfakes sowie KI-generierte oder manipulierte Texte, die im öffentlichen Interesse verbreitet werden, müssen klar als solche ausgewiesen werden. Auch Interaktionen mit dialogorientierten Systemen wie Chatbots sollen für Nutzer sofort als maschinell erkennbar sein, um Täuschungen und großflächige Manipulationen im digitalen Raum zu verhindern.

Der Kodex selbst basiert auf Freiwilligkeit, bietet den Unterzeichnern aber einen entscheidenden rechtlichen Vorteil. Sobald die Kommission und das zuständige Brüsseler KI-Büro das Papier als angemessen anerkannt haben, können teilnehmende Unternehmen durch die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen offiziell nachweisen, dass sie die gesetzlichen Pflichten des AI Acts erfüllen.

Inhaltlich gliedert sich das Papier in zwei Kernbereiche, die jeweils unterschiedliche Akteure der Wertschöpfungskette in die Pflicht nehmen. Der erste Abschnitt richtet sich an Entwickler und Anbieter generativer KI-Systeme. Sie müssen technisch sicherstellen, dass künstlich erzeugte oder veränderte Audio-Dateien, Bilder, Videos sowie Texte in einem maschinenlesbaren Format markiert werden und dadurch zuverlässig als künstlich erkennbar sind.

Da nach derzeitigem Stand der Technik kein einzelnes Verfahren ausreicht, um die gesetzlichen Kriterien der Wirksamkeit, Interoperabilität, Robustheit und Verlässlichkeit vollständig zu erfüllen, schreibt der Kodex für die meisten Online-Inhalte einen mehrschichtigen Ansatz vor.

Die Anbieter verpflichten sich zur Kombination von mindestens zwei maschinenlesbaren Ebenen: Zum einen müssen digitale Metadaten manipulationssicher mit einer digitalen Signatur und einem Zeitstempel versehen werden. Ferner ist die Einbettung unsichtbarer Wasserzeichen vorgesehen, die sich nur schwer vom Inhalt trennen lassen. Für frei fließende Texte, die länger als 200 Zeichen sind und keine konventionellen Metadaten transportieren können, wird die Anwendung von Wasserzeichen ebenfalls verlangt. Hier dürfen Anbieter aber aufgrund geringerer Zuverlässigkeit den Zugriff auf Erkennungswerkzeuge vorerst auf verifizierte Experten beschränken.

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Zusätzlich sind optionale Protokollierungslösungen oder Fingerprints denkbar, solange der Datenschutz dabei gewahrt wird. Der Kodex verbietet den Anbietern zudem, Werkzeuge zu vertreiben oder zu bewerben, die der Umgehung dieser Schutzmechanismen dienen. Gleichzeitig sieht das Papier vor, dass die entwickelten Erkennungswerkzeuge für Aufsichtsbehörden, Medien, Faktenprüfer und Forscher dauerhaft und uneingeschränkt kostenfrei zugänglich sein müssen.

Der zweite Abschnitt nimmt die Anwender und Betreiber in die Pflicht, die KI-Systeme in der Praxis einsetzen. Sie müssen Deepfakes und nicht redaktionell geprüfte, im öffentlichen Interesse publizierte KI-Texte unzweideutig für das menschliche Auge oder Ohr kennzeichnen.

Um eine einheitliche und barrierefreie Erkennbarkeit zu gewährleisten, hat das europäische KI-Büro ein standardisiertes, visuelles EU-Label entwickelt. Dieses Symbol trägt je nach Modifikationsgrad die Aufschrift „AI + GENERATED“ für vollständig künstliche Inhalte oder „AI + MODIFIED“ für nachträglich manipulierte Werke.

Das Kennzeichen muss ab der ersten Begegnung des Nutzers mit dem Inhalt durchgehend gut sichtbar platziert werden. Die Icons können etwa in der oberen rechten Ecke von Videos oder nahe der Überschrift eines Textes angebracht werden. Bei Videos muss das Label zudem in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, um auch nachträgliche Ausschnitte oder Screenshots abzusichern. Ist eine visuelle Darstellung nicht möglich, wie etwa bei reinen Audio-Deepfakes, greift die Pflicht zu akustischen Warnhinweisen zu Beginn des Beitrags sowie zu regelmäßigen Ton-Erinnerungen bei längeren Sequenzen.

Für kreative, künstlerische oder satirische Werke gelten flexiblere Regeln: Hier darf die Kennzeichnung den Kunstgenuss nicht unangemessen beeinträchtigen und kann etwa im Abspann oder in den Begleitnotizen untergebracht werden. Eine Ausnahme gilt für klassische Mediendienste: Sie können künftig auf ihre bewährten, eigenen redaktionellen Kontrollprozesse verweisen, um die journalistische Sorgfaltspflicht zu wahren.

Die neuen Transparenzregeln fungieren als Ergänzung zu den umfassenden Vorschriften des AI Act für universell einsetzbare KI-Modelle und Hochrisiko-Systeme. Sie flankieren die bereits veröffentlichten Leitlinien der Kommission, die die rechtlichen Vorgaben weiter präzisieren und verbleibende Lücken schließen.

Eine eigens eingerichtete Taskforce soll den Kodex kontinuierlich an den technologischen Fortschritt anpassen und eine interaktive, zweite Ebene für das EU-Label entwickeln, die Nutzern künftig per Klick detaillierte Herkunftsdaten und Informationen über die genaue Art der KI-Manipulation liefert.


(wpl)



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Eclipse IDE 2026-06: Java 26, Statement-Level-Stepping und Auto-Fetch


Die Open-Source-Entwicklungsumgebung Eclipse ist in der Version 2026-06 erschienen. Sie ist in zehn verschiedenen, erweiterbaren IDE-Basispaketen für Java, C/C++ und anderen Programmiersprachen verfügbar, jeweils für die Betriebssysteme Windows, macOS und Linux. Einige der Neuerungen – etwa die Unterstützung für Java 26 sowie die neuen Funktionen zum Reparieren, Refactoring und Debuggen von Java-Code – lassen sich auch in der auf den Eclipse-Java-Entwicklungstools basierenden Java-Sprachunterstützung für Visual Studio Code und dessen Forks nutzen. Die allgemeinen Plattform-Verbesserungen bei der Suche, beim Vergleichen und bei der Versionierung mit Git sind dagegen Eclipse-IDE-exklusiv.

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Der Support für die aktuelle Java-Version 26, der beim vorherigen Release noch zum Nachinstallieren angeboten wurde, ist nun fest integriert. Im Java-Editor gibt es neue Codehelfer, die man sich an entsprechender Stelle im Code mit dem Tastaturkürzel Strg+1 anzeigen lassen kann, um beispielsweise einen String mit Zeilenumbrüchen in einen Textblock umzuwandeln. Die im vorigen Release eingeführte Refactoring-Funktion Convert Class to Record lässt sich nun auch auf Klassen mit mehr als einem Konstruktor sowie auf Klassen mit zusätzlichen Methoden neben den Getter-Methoden anwenden. Beim Debugging gibt es eine neue Option, um bei der schrittweisen Ausführung nicht innerhalb, sondern erst nach einer Anweisung anzuhalten und die dazwischenliegenden Bytecode-Anweisungen zu überspringen. Hält der Debugger in einer Klasse ohne vorhandenen Quelltext an, wird im Class File-Editor die nächste Bytecode-Anweisung hervorgehoben.

Zu den allgemeinen, nicht Java-spezifischen IDE-Verbesserungen gehören die neuen globalen Tastaturkürzel „Alt“+“.“ und „Alt“+„,“, um zum nächsten beziehungsweise vorigen Suchergebnis zu springen, unabhängig davon, welcher Editor oder welche Ansicht gerade fokussiert ist. Beim Vergleichen von Textdateien folgt Eclipse nun der verbreiteten Konvention, auf der rechten Hälfte standardmäßig das anzuzeigen, was verglichen wird, und links das, mit dem verglichen wird.

Neu bei der Versionierung mit Git ist die Funktion Auto Fetch. Sie kann in den Einstellungen aktiviert werden, um in frei konfigurierbaren Zeitabständen entfernte Git-Repositories im Hintergrund auf neue zwischenzeitliche Änderungen von anderen Personen zu prüfen und diese als eingehende Änderungen anzuzeigen. In der History-Ansicht ist jetzt voreingestellt, dass alle Änderungen angezeigt werden, nicht nur die der aktuell ausgewählten Datei oder des aktuell ausgewählten Ordners. Außerdem werden standardmäßig Änderungen aus allen Zweigen angezeigt und nicht nur aus dem aktuellen Zweig. Die in der History-Ansicht zu einem Commit angezeigten geänderten Dateien lassen sich zudem in den Editorbereich ziehen, um die lokale Variante davon zu öffnen. Im Rechtsklickmenü der Repositories-Ansicht wurde der Menüpunkt „Import Projects…“ in das Untermenü „Projects“ verschoben, zu den Funktionen zum Öffnen beziehungsweise Schließen aller Projekte aus dem ausgewählten Git-Repository.

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Die Eclipse-IDE-Pakete enthalten alles, was zum Ausführen von Eclipse und zum Entwickeln benötigt wird: Java 21 und Git, sowie in den Java-IDE-Paketen zusätzlich Maven und Gradle. Sie können über den Eclipse Installer installiert oder als ZIP-Dateien heruntergeladen werden.

Eine bestehende Eclipse IDE lässt sich über „Help“ – „Check for Updates“ aktualisieren. Weitere Informationen und die Neuerungen von den an diesem Release beteiligten Eclipse-Projekten finden sich auf der Eclipse-IDE-Webseite.

Siehe auch:


(map)



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So bauen Sie eine Teams-Ampel zur Aktivitätsanzeige


Folgenden Standardspruch kennt jeder im Büro: „Psst, gerade nicht! Ich bin in einem Meeting.“ Während man gerade den Deal des Jahrhunderts über ein Teams-Telefonat einfädelt, will der Kollege das Mittagessen in der Kantine besprechen.

Damit man diese unprofessionell wirkende Situation vor den Großinvestoren vermeidet, braucht man ganz klar die Teams-Ampel aus diesem Artikel. Diese schaltet passend zum Teams-Status zwischen Grün (online und verfügbar) und Rot (online, aber in einer Besprechung) um und lässt so alle ankommenden Bürogäste wissen, ob sie gerade stören oder nicht.

  • Mehrere WLAN-Zugänge im Code speichern
  • JSON-Text auseinandernehmen
  • MQTT über TLS

Zeitaufwand: 2 Stunden

Kosten: 100 Euro

Mehr zum Thema

Material

  • ESP32 Node MCU
  • LED-Streifen Typ WS2812
  • USB-Netzteil 5V/2A
  • Ampel

Werkzeug

Die Teams-Ampel wird mittels eines ESP32 realisiert, den man via MQTT ansteuert und in einem alten Ampelgehäuse verbaut. Dort schaltet der ESP dann einen WS2812-LED-Streifen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „So bauen Sie eine Teams-Ampel zur Aktivitätsanzeige „.
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Rekordbörsengang geglückt: SpaceX jetzt über zwei Billionen US-Dollar wert


Das US-Raumfahrt-, KI- und Social-Media-Unternehmen ist einen Handelstag nach seinem Börsentag mehr als 2,1 Billionen US-Dollar wert. Die unter dem Kürzel SPCX gehandelten Aktien haben am Freitag um fast 20 Prozent zugelegt und waren schließlich mehr als 160 US-Dollar wert. SpaceX ist damit noch einmal deutlich wertvoller als Tesla, beide Unternehmen von Elon Musk gehören zu den zehn größten Konzernen der Welt. Als Gründer und Chef von SpaceX hält er einen Anteil von rund 50 Prozent, seine Beteiligung ist schon über einer Billion US-Dollar wert. Seine Anteile und Optionen an Tesla hieven ihn deutlich darüber. Allerdings ist das alles Aktienvermögen, das von Kursschwankungen abhängig ist und nicht ohne weiteres zu Bargeld gemacht werden kann.

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SpaceX hatte vor dem Börsengang 555.555.555 Anteile zum Preis von jeweils 135 US-Dollar verkauft und damit 75 Milliarden US-Dollar eingenommen. Das war mehr als doppelt so viel wie der bisherige Rekordhalter: Die saudi-arabische Ölfirma Aramco hat 2019 bei ihrem Börsengang gut 29 Milliarden US-Dollar eingesammelt. Der Rekordbörsengang glückt damit trotz der nicht so positiven Geschäftszahlen von SpaceX. Bei einem Umsatz von 18,67 Milliarden US-Dollar (gut 16 Milliarden Euro), hat das Unternehmen im vergangenen Jahr 4,94 Milliarden Dollar Verlust gemacht. Mehr als die Hälfte des Umsatzes entfällt dabei auf das Satelliteninternet Starlink – der einzige Geschäftsbereich, der in den bereinigten Zahlen einen Gewinn einfährt.

Vor dem Börsengang hat SpaceX auch mit völlig unrealistischen Erwartungen für die eigenen Anteile geworben. Das Unternehmen glaubt beispielsweise, dass der gesamte adressierbare Markt (TAM) für die eigenen Produkte bis zu 28,5 Billionen US-Dollar umfasst. Als Total Addressable Market wird der maximale Umsatz bezeichnet, der in einem bestimmten Markt zu holen ist. 28,5 Billionen US-Dollar sind jedoch etwa ein Viertel des globalen Bruttoinlandsprodukts. An den Börsen sorgt der geglückte Börsengang jetzt auch für die Frage, wie die wichtigsten Tech-Unternehmen jetzt genannt werden sollen. Bislang liefen Nvidia, Alphabet, Apple & Co. unter der Bezeichnung „Magnificent Seven“, das passt nun nicht mehr. Welcher Begriff das ablösen könnte, ist bisher nicht klar, berichtet Reuters.


(mho)



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