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Kryptobörsen: Marktbereinigung im Europäischen Wirtschaftsraum


Der zwielichtige Markt für den Handel mit Kryptowährungen wird im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zum 1. Juli teilweise bereinigt. Laut Branchenbeobachtern gibt es derzeit mehr als 1.200 Anbieter, doch nur gut 200 haben eine Lizenz erworben. Prominentester Abgang ist Binance, das als weltweit größte Kryptowährungsbörse gilt.

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Seit Ende 2024 gibt es EWR-weit gültige Lizenzen nach der EU-Verordnung 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (bekannt als MiCA, für Markets in Crypto-Assets). Anbieter müssen nur in einem Land eine Lizenz erwerben, die dann im gesamten EWR gilt. Allerdings sind die Vorgaben überall die gleichen: Weil hohe Geldbeträge von Spekulanten auf dem Spiel stehen, müssen die Betreiber zeigen, dass sie ausreichend Eigenkapital haben, wie sie ihre Plattformen führen, wie sie Kundenguthaben schützen und, nicht zuletzt, wie sie Geldwäsche verhindern.

Daran ist Binance gescheitert: Das US-Unternehmen wollte eine griechische Lizenz, hat seinen Antrag jedoch zurückgezogen, nachdem die griechische Behörde vorige Woche eine Ablehnung signalisierte. Daraufhin aufgenommene Gespräche mit Behörden einiger anderer Länder dürften nicht gefruchtet haben – die Vorschriften sind ja jetzt einheitlich. Bislang ist Binance in allen EWR-Staaten außer den Niederlanden und Liechtenstein tätig.

Bis Ende Juni läuft noch eine Übergangsfrist: Ältere, nach national unterschiedlichen Vorschriften erteilte Lizenzen verlieren dann ihre Gültigkeit. Dennoch setzte Binance zunächst auf Durchhalteparolen: „Binance verlässt Europa nicht”, zitierte Reuters noch am Mittwoch Binances Europamanagerin Gillian Lynch. Sie suche nach einem „anderen Weg” zur Zulassung, wisse aber nicht, warum Griechenland den Antrag ablehnen wollte. Wie sich eine neue Lizenz in wenigen Tagen ausgehen kann, ließ sie offen.

Und tatsächlich hat Binance noch am selben Tag europäische Kunden über die bevorstehende Einstellung des Geschäftsbetriebes zum 30. Juni informiert: Online kursiert eine an französische Kunden ergangene Mitteilung. Neukunden nimmt Binance demnach ab sofort nicht mehr auf, Bestandskunden werden gemäß den Vorgaben der MiCA-Verordnung schrittweise abgewickelt. Etwaige Guthaben bleiben damit erhalten.

Am 1. Juli werden alle offenen Order betroffener Kunden automatisch gelöscht, ihre Handelsbots deaktiviert. Verkäufe von Kryptowährungseinheiten gegen Euro sowie der Tausch gegen USDC-Stablecoins bleiben möglich. Frisches Geld nimmt Binance dann nicht mehr an, aber Geldguthaben werden auf Antrag ausgezahlt.

Angebote, die Spekulanten mit möglichen Zinszahlungen oder anderen Gewinnen locken sollen, werden ebenfalls getilgt. Das betrifft beispielsweise Staking und Cloud-Mining-Produkte. Diese Guthaben schreibt Binance dem Kundenkonto zu, etwaige Guthaben in dem Zinsen zahlenden Coin RWUSD werden automatisch in USDC gewechselt. Ebenfalls storniert werden Wetten auf neue Kryptowährungen durch die Angebote Launchpad und Launchpool.

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Ein bisschen mehr Zeit gibt es für die Tilgung von Schulden: Wer offene Binance Loans oder Flexible Loans hat, sollte diese spätestens im September zurückzahlen. Denn sonst werden die Außenstände durch automatischen Verkauf der hinterlegten Sicherheiten zum 1. Oktober getilgt, egal, welcher Kurs dann gerade erzielt werden kann.

Ähnlich sollte es bei den kleineren, rund 1.000 Anbietern laufen, die entweder keine Lizenz beantragt oder die Voraussetzungen nicht erfüllt haben. Kontoinhaber haben drei Möglichkeiten: Sie können ihre Kryptowährungseinheiten in ein selbst gehostetes Wallet übertragen, sie verkaufen oder zu einem der gut 200 lizenzierten Anbieter übertragen lassen. Doch Obacht: Der große Wechsel dürfte Betrüger anlocken, weshalb Transaktionen und Empfänger besonders genau geprüft werden sollten.

Binance hat Erfahrung mit solchen Abwicklungen. Es hat sich schon aus mehreren Ländern zurückziehen müssen, weil es die Vorschriften nicht einhalten kann oder möchte. In den USA haben sich sowohl das Unternehmen als auch sein kanadischer Eigentümer Changpeng Zhao (CZ) zu Geldwäschevergehen schuldig bekannt. Er kam dafür 2023 für vier Monate ins Gefängnis. Nach Milliardengeschäften mit Donald Trump begnadigte dieser CZ später. In Kanada hat Binance eine Millionenstrafe wegen Geldwäscheverstößen ausgefasst und den Betrieb eingestellt.

Das Unternehmen hat Besserung gelobt, CZ musste sich zurückziehen. Dass er sich dennoch öffentlich einmischt und zudem angibt, weiterhin der Eigentümer zu sein, hat die Bemühungen um eine MiCA-Lizenz sicher nicht unterstützt. Und im Februar wurde ruchbar, dass Binance Mitarbeiter gefeuert hat, die potenziell illegale Transaktionen in Milliardenhöhe untersuchten.


(ds)



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Autos sind zu vernetzt: Polestar gibt den US-Markt auf


Polestar darf in den USA keine neuen Modellvarianten seiner Pkw verkaufen. Das US-Verbot beruht auf einer Mischung aus Datenschutz und Marktabschottung. Polestar stünde frei, am US-Markt datenschutzfreundliche Autos ohne Vernetzung anzubieten. Jedoch zieht sich die Abteilung des chinesischen Geely-Konzerns lieber aus dem Land zurück. Die Schwesterfirma Volvo hat indes eine Ausnahmegenehmigung erhalten.

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Anfang 2024 hat der damalige US-Präsident Joe Biden vernetzte Autos mit ihrer Datensammelei und Abhängigkeit vom jeweiligen Hersteller als Problem erkannt: „Die meisten Fahrzeuge heutzutage sind ‚vernetzt‘ – sie sind wie Smartphones auf Rädern. Diese Autos sind verbunden mit unseren Telefonen, mit Navigationssystemen, mit Kritischer Infrastruktur, und zu den Firmen, die (die Autos) hergestellt haben.” Allerdings kann der Präsident kein Datenschutzrecht verordnen. Geht es jedoch um die Nationale Sicherheit, kann die US-Regierung auch ohne Parlament bestimmte Maßnahmen ergreifen.

Außerdem kam die Sache im Wirtschaftskrieg mit der Volksrepublik China und damals der Russischen Föderation gerade recht. Bidens Regierung führte eine Lizenzpflicht für vernetzte Fahrzeuge, die der Kontrolle Chinas oder Russlands unterliegen, ein: „Vernetzte Fahrzeuge aus China könnten sensible Daten über unsere Bürger und unsere Infrastruktur sammeln, und diese Daten zurück an die Volksrepublik China schicken. Diese Fahrzeuge könnten aus der Ferne abgefragt oder stillgelegt werden”, erinnerte Biden.

Den Präzedenzfall hatte wenige Monate zuvor ein polnischer Zügefabrikant geschaffen: Newag legte bereits verkaufte Züge aus der Ferne still, wenn sie bei Dritten zu Reparatur waren.

Der US-Bann (RIN 0694-AJ56) greift mit dem Modelljahr 2027 für Straßenfahrzeuge bis 4,5 Tonnen (genauer: 10.000 Pfund). Ihre Hersteller dürfen in den USA keine vernetzten Fahrzeuge mehr verkaufen, wenn entweder der Hersteller selbst, oder der Lieferant installierter Software, chinesisch ist, oder der Kontrolle oder Rechtslage Chinas unterliegt. Bei Software sind nicht alle installierten Programme relevant, sondern nur solche, die Vernetzung oder automatisiertem Fahren dienen.

Ab dem Modelljahr 2030 gilt das Verbot auch für den Import einschlägiger Hardware für Fahrzeugvernetzung, also im Wesentlichen für solche Ersatzteile. Das alles gilt auch in Bezug auf Russland, doch spielen russische Autos in Nordamerika keine Rolle.

Ausnahmegenehmigungen sind möglich. Nicht nur chinesische Anbieter wie Polestar und Volvo brauchen sie, auch US-Konzerne wie Ford und GM. GM lässt das kleine SUV Buick Envision in China bauen, Ford das größere SUV Lincoln Nautilus, wobei auch Software in China installiert wird. GM plant zwar, die Produktion des Buick Envision in die USA zu holen, aber erst 2028.

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Während Volvo die Ausnahmegenehmigung erhalten hat, ist Polestar gescheitert. Warum, sagen weder Polestar noch die Behörde. Das Verfahren ist nicht transparent. Zwar ist die Eigentumsstruktur der beiden Marken unterschiedlich, am Ende hält jedoch stets der Chinese Shufu Li eine deutliche Mehrheit an Geely, Polestar und Volvo.

Fahrzeuge bis zum Modelljahr 2026 wird Polestar weiterhin in den USA feilbieten. Doch dürfte das Interesse potenzieller Käufer abflachen, da sie langfristig Hürden bei Support und Ersatzteilen erwarten müssen.

Im Nachbarland Kanada möchte Polestar weitermachen und auch zukünftige Jahrgänge seiner Autos vertreiben. Ob das klappt, bleibt abzuwarten. Als sich Suzuki 2012 vom US-Automarkt zurückzog, versprach es, den Kanadiern treu zu bleiben. Doch diese trauten der Sache nicht, die Nachfrage brach ein, und Suzuki gab nur zwei Jahre später auch den kanadischen Automarkt auf.


(ds)



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Bundestag wählt Juraprofessor Moritz Hennemann neuen Datenschutzbeauftragten


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Der Bundestag hat mit einer deutlichen Mehrheit von 391 Stimmen den Freiburger Rechtswissenschaftler Moritz Hennemann zum neunten Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gewählt. Er wurde von der Bundesregierung vorgeschlagen und in offener Abstimmung für fünf Jahre gewählt. Bekommen hat er damit auch Stimmen aus der Opposition. Der Datenschutzbeauftragte ist dafür verantwortlich, die Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes und sonstiger Vorschriften über den Datenschutz zu überwachen und durchzusetzen. Zudem hat er die Aufgabe, den Bundestag, den Bundesrat, die Bundesregierung und andere Einrichtungen über Datenschutzfragen zu beraten.

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Hennemann ist 1985 geboren und liegt damit nur sechs Jahre über dem für Bundesdatenschutzbeauftragte vorgeschriebenen gesetzlichen Mindestalter von 35 Jahren. Der Jurist kommt von der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, wo er den Lehrstuhl für Zivilrecht mit Informationsrecht, Medienrecht, Internetrecht innehatte. Er gilt als Datenrechtler, der den bisherigen Kurs der Datenschutzaufsicht weitgehend fortsetzen würde. Nach dem Studium in Heidelberg, Krakau und Oxford arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter, Rechtsanwalt und habilitierte 2019 in Freiburg. Anschließend übernahm er einen Lehrstuhl an der Universität Passau, bis er vor knapp drei Jahren ins Breisgau zurückkehrte.

Hennemanns Vorgängerin, Louisa Specht-Riemenschneider, hatte im März angekündigt, das Amt aus gesundheitlichen Gründen niederlegen zu müssen, jedoch so lange im Amt bleiben zu wollen, bis die Nachfolge geregelt ist. Das liegt unter anderem daran, dass es mit dem „leitenden Beamten“ zwar eine Leitung der Behörde gibt – die Position darf aber nicht exakt die gleichen formalen Kompetenzen ausüben wie ein vom Bundestag gewählter Bundesbeauftragter für den Datenschutz. Durch monatelange Beratungen der damaligen Regierungskoalition war genau dieses Problem vor dem Amtsantritt Specht-Riemenschneiders eingetreten. Dass sich das wiederholt, wollte sie jetzt vermeiden.


(mho)



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Windows 10: ESU-Updates bis Oktober 2027 verlängert


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Die Gnadenfrist für Windows 10 wird verlängert: Eigentlich sollten die Extended Security Updates (ESU) für Privatkunden im Oktober 2026 auslaufen. Nun hat Microsoft aber ohne große Ankündigung seine Supportartikel aktualisiert und weist lediglich in einer Fußnote auf die Änderung hin. Das Datum, an dem PCs im ESU-Programm das letzte Mal ein Sicherheitsupdate bekommen, ist jetzt der 12. Oktober 2027.

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Auf Rechnern, die bereits für ESU registriert sind und Sicherheitsupdates bekommen, wird laut Microsoft kein weiterer Eingriff nötig; die Updates laufen nach Oktober 2026 einfach weiter. Auch an der Vorgehensweise, um noch nicht registrierte Windows-10-Installationen ins ESU-Programm zu setzen, ändert sich nichts.

Microsoft hatte ESU für Privatkunden bereits Ende 2024 angekündigt und im Sommer 2025 spezifiziert. Nach einigen Querelen um die Rechtmäßigkeit der Nutzungsbedingungen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ist die Teilnahme am ESU-Programm gratis, sofern man im EWR wohnt und sich mit einem Microsoft-Konto an Windows 10 anmeldet. Ansonsten kostet es einmalig rund 30 Euro – der Preis bleibt trotz der Verlängerung offenbar gleich.

Unabhängig davon läuft das ESU-Programm für Firmenkunden: Diese haben keine Option, die erweiterten Sicherheitspatches gratis zu bekommen. Für Firmen lassen sich die ESU-Updates bis zu drei Jahre lang hinzubuchen; zudem haben sie gestaffelte Preise. Das erste Jahr kostet rund 60 Euro pro Rechner, fürs zweite Jahr verdoppelt sich der Preis auf rund 120 Euro und im dritten nochmals auf 240 Euro.

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(jss)



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