Künstliche Intelligenz
3D-gedruckte, autonome VTOL-Drohne bekämpft Drohnen-Schwärme mit bis zu 560 km/h
Das US-amerikanische Unternehmen SkyDefense hat eine autonome VTOL-Drohne mit der Bezeichnung CobraJet entwickelt (Vertical Take-Off and Landing – VTOL), die Angriffe von Drohnenschwärmen selbstständig abwehren können soll. CobraJet ist in unterschiedlichen Versionen erhältlich, die elektrisch oder zusätzlich von Turbinen angetrieben bis zu 560 km/h erreichen. Die Hülle der Abfangdrohne stammt aus dem 3D-Drucker.
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CobraJets mit Elektro- und Hybridantrieb
Fünf Varianten des CobraJet will SkyDefense anbieten, sobald die Flächen-Drohne alle Tests bestanden hat. CobraJet V4, V6, V8 und V10 sind vollelektrisch angetrieben. Sie unterscheiden sich in Größe und Flugzeit voneinander. Die Größe reicht von rund 116 cm bis 293 cm Spannweite. Allen gemeinsam ist ihre Geschwindigkeit. Die Drohnen erreichen mit ihren elektrischen Impeller-Triebwerken Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 260 km/h. Die Energie dafür kommt aus Solid-State-Batterien mit hoher Energiedichte. Die Drohnen können außerdem senkrecht starten und landen, sind also auf kleinstem Raum einsetzbar. Die Flugzeit beträgt zwischen 30 Minuten und einer Stunde.
V4 und V6 können von einem Menschen transportiert werden. Die Tragflächen sind dazu demontierbar. Für die V8 und V10 werden zwei Menschen zum Transport benötigt. Die V10 kann zudem als Drohnenmutterschiff eingesetzt werden, um mehrere kostengünstige Hochgeschwindigkeitsdrohnen autonom in Kampfgebiete zu schaffen.
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Das Video zeigt einen CobraJet im VTOLBetrieb.
CobraJet VT10 besitzt dagegen zwei Hybrid-Triebwerke aus Turbine und batterieelektrischem Propeller-Antrieb (electric duct fan – EDF). Die VT10 hat eine Spannweite von 293 cm und erreicht Geschwindigkeiten von bis zu 560 km/h. Die Tragflächen sind ebenfalls abnehmbar und die Drohne kann als Drohnenmutterschiff verwendet werden.
Autonome Abfangdrohne aus dem 3D-Drucker
Alle fünf CobraJets sind aus Karbonfaser 3D-gedruckt. Die Drohnen sollen so bei geringem Gewicht schnell und kostengünstig hergestellt werden können. Die Oberfläche ist mit einer Radar-absorbierenden Graphene-Schicht ausgestattet, um weitgehend unerkannt im Operationsgebiet agieren zu können.
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Dort können die Drohnen autonom fliegen und Missionen selbstständig erledigen. Die Drohnen werden dabei ständig von einer Basis (Visual Realtime Area Monitoring – VRAM) kontrolliert, die bei autonomen Flügen eingreifen kann. Missionen können auch komplett manuell oder mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) absolviert werden. Dabei helfen EO/IR-Kameras und weitere Sensorik, die einen Betrieb bei Tag, Nacht und extremen Wetterbedingungen ermöglichen sollen. Auch der Einsatz in elektronisch gestörten Gebieten sei möglich.
Die CobraJets sind als Abfangjäger und damit allein für Kampfaufgaben gegen angreifende Drohnenschwärme der Gruppen 1, 2 und 3, glasfasergesteuerte FPV-Drohnen und jetgetriebene Drohnen konstruiert. Entsprechend nehmen die CobraJets verschiedene Luft-Luft-Abfangkörper auf. Über den elektromechanischen Phyton-Werfer können etwa 18-mm-Copperhead-Geschosse abgeschossen werden. Zusätzlich sind Träger für 40-mm-Cuda-Lenkgeschosse (Mach 0,5) und 45-mm-Viper-Lenkflugkörper mit Feststoffantrieb (Mach 1) vorhanden, sodass auch schnellere Drohnen bekämpft werden können.
Praxistests zur Drohnenabwehr sollen mit den CobraJets und VRAM im vierten Quartal auf einem nicht näher genannten Testgelände für Unmanned Aerial Vehicles (UAV) erfolgen. Nach erfolgreichen Tests ist ein Produktionsstart im ersten Quartal 2027 vorgesehen. SkyDefense betont, dass beim Bau der CobraJets ausschließlich Teile aus den USA verwendet werden.
(olb)
Künstliche Intelligenz
Umfrage: Jedes zweite Rathaus nutzt oder testet KI
Viele Rathäuser in Deutschland nutzen oder testen einer Umfrage zufolge für Verwaltungsaufgaben mittlerweile Künstliche Intelligenz. In einer repräsentativen Forsa-Befragung von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern von Gemeinden mit mindestens 1000 Einwohnern für den Softwareanbieter Meister gab gut die Hälfte (52 Prozent) an, dass KI in ihrer Verwaltung bereits produktiv eingesetzt oder derzeit erprobt wird.
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16 Prozent setzen demnach schon konkret auf KI, weitere 36 Prozent testen entsprechende Anwendungen. Bei 43 Prozent der Befragten ist KI aktuell noch kein Thema. Am häufigsten wird die Technologie dabei zur Erstellung und Bearbeitung von Dokumenten eingesetzt, gefolgt von Übersetzungen und Texterstellung, der Zusammenfassung und Analyse von Akten und zur Protokollierung von Sitzungen.
KI wird vor allem als Chance für Effizienzsteigerung und Zeitersparnis sowie eine schnellere Bearbeitung von Bürger-Anliegen gesehen. Knapp die Hälfte der Befragten sieht zudem eine Chance in der Abmilderung des Fachkräftemangels.
(mho)
Künstliche Intelligenz
Investieren in die Rüstungsbranche: Aktien, ETFs & Fonds im Check
Verteidigung und militärische Schlagkraft galten in Deutschland und anderen europäischen Ländern aus Sicht der Politik lange Zeit nur als ungeliebter Kostenblock. Schließlich herrschte auf dem Kontinent jahrzehntelang Frieden – und im Zweifelsfall würden die USA schon helfen. Zwei Einschätzungen, die sich seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine sowie der erratischen Haltung des US-Präsidenten gegenüber der NATO als nicht mehr gültig erwiesen haben. Seitdem ist das Interesse an Rüstungsgütern stark gestiegen, was sich in den Kursen der entsprechenden Unternehmen widerspiegelt. Wir zeigen, was Sie vor einem Investment in die ethisch fragwürdige Branche beachten sollten.
Zu den wichtigsten Punkten für potenzielle Anleger gehört die Bandbreite an Rüstungsgütern. Denn Panzer, Kampfflugzeuge und Marineschiffe spielen längst nicht mehr die große Rolle wie noch vor zwei Jahrzehnten, wie unser Überblick zeigt. Stattdessen rücken vermehrt neue Aspekte in den Mittelpunkt – und damit auch andere Unternehmen als die etablierten Konzerne. Auch das führt zu künftig deutlich höheren Verteidigungsetats. So sind unter den Bezeichnungen ReArm Europe und Readiness 2030 bis zu 800 Milliarden Euro zusätzlich für entsprechende Güter vorgesehen.
- Investitionen in Rüstungsgüter sind längst mehr als der Kauf von Panzern, Raketenabwehrsystemen oder Munition. Eine moderne Verteidigungsstrategie umfasst auch Drohnen, Cybersecurity und KI-Tools.
- Im ersten Halbjahr 2026 wurde deutlich, dass große Rüstungsaufträge nicht automatisch an den Branchenprimus gehen müssen. Anleger sollten das bei der Wahl von Einzelaktien berücksichtigen.
- Trotz der jüngsten – teils deutlichen – Kurskorrekturen sind viele Titel nach wie vor nicht günstig bewertet.
Derartige Summen verändern den Markt massiv. Die Auftragsbücher vieler Rüstungsunternehmen sind über Jahre hinweg gefüllt, neue Produktionskapazitäten geplant oder teilweise bereits im Bau. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem europäische Anbieter. Denn das neu geweckte Interesse an Aufrüstung geht einher mit dem Wunsch nach weniger strategischer Abhängigkeit von anderen Staaten und deren Unternehmen. Im Folgenden gehen wir auf die wichtigsten Unternehmen, ihre Schwerpunkte sowie die jeweilige Kursentwicklung mitsamt der jüngsten Verluste ein. Zudem erklären wir, wie Sie mit Aktien, ETFs und aktiven Fonds in die Branche investieren können.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Investieren in die Rüstungsbranche: Aktien, ETFs & Fonds im Check“.
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Künstliche Intelligenz
„Ein Horrorszenario“: MEDI-Chef Smetak warnt vor dem Aus der Telefon-AU und Co.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hält an den Plänen zur Abschaffung der telefonischen Krankschreibung fest. Zwar habe sich die Regelung während der Corona-Pandemie bewährt, zugleich seien dadurch aber die Hürden für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gesunken. Eine Krankschreibung nach Videosprechstunde soll dagegen weiterhin möglich bleiben.
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Nach heftiger Kritik relativierte SPD-Chef und Vizekanzler Lars Klingbeil die Pläne am Sonntag teilweise. Im RTL-Interview sprach er von einem Kompromiss, der nun „vernünftig“ ausgestaltet werden müsse. Niemand, der krank sei, solle am Ende wirklich zum Arzt gehen müssen. Auch Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte an, die Regelungen im Gesetzgebungsverfahren genau zu prüfen. Ohnehin ist die Debatte um den Zeitpunkt der Nachweispflicht nicht ganz neu: Es liegt schon länger im Ermessen der Arbeitgeber, ab welchem Tag sie eine Krankschreibung verlangen.
Der Vorsitzende des MEDIVERBUNDS, einer freien, fachübergreifenden Organisation für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten in Deutschland, Dr. Norbert Smetak, hält die Abschaffung der Telefon-AU dennoch für einen Fehler. Im Gespräch mit heise online erklärt er, warum er mehr Bürokratie, vollere Wartezimmer und einen Widerspruch zur Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung sieht.
Am Wochenende wurde weiter stark diskutiert, die Bundesgesundheitsministerin hat sich geäußert, teilweise hat die SPD die Pläne relativiert und von einem Kompromiss gesprochen. Wie schätzen Sie das ein?
Norbert Smetak: Das zeigt für mich schon, dass man sich der praktischen Probleme bewusst ist. Genau deshalb verstehe ich nicht, warum man die Telefon-AU abschaffen will. Wenn niemand krank zum Arzt gehen soll, braucht es doch weiterhin niedrigschwellige Möglichkeiten. Für mich passt das nicht zusammen.
Wir sind weiterhin kritisch. Der bürokratische Aufwand wird erheblich sein. Allein der Umstand, dass die Praxen dann wieder überquellen von Patientinnen und Patienten, trägt dazu bei, Erreger zu verteilen. Für die Praxen bedeutet das eine immense Belastung, für die Medizinischen Fachangestellten (MFA) ebenso. Es wird mit Sicherheit auch Aggressionen bei Patientinnen und Patienten hervorrufen, wenn kranke Menschen wieder Schlange stehen müssen.
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Viele argumentieren allerdings, dass es die Telefon-AU vor Corona schließlich auch nicht gegeben hat.
Das Argument ist relativ leicht zu entkräften. Es gibt vieles, das sich im Laufe der Zeit weiterentwickelt hat. Sehen wir es als eine evolutionäre Entwicklung: Durch die Digitalisierung haben wir heute Möglichkeiten, anders zu arbeiten. Wenn sich neue Lösungen wie die Telefon-AU bewährt haben, sollte man das sinnvoll nutzen und nicht wieder zurückdrehen.
Wenn die Telefon-AU wegfällt, bedeutet das zusätzliche Belastung für Ärztinnen und Ärzte und für die MFA. Gleichzeitig steigt das Risiko, dass infektiöse Patienten andere Menschen im Wartezimmer anstecken – gerade ältere und schwer kranke Patientinnen und Patienten.
Das Ministerium argumentiert, die Hürden für Krankschreibungen seien durch die Telefon-AU zu niedrig geworden.
Mich wundert das Vorgehen. Einerseits spricht man von Entbürokratisierung und Digitalisierung, von digitaler Ersteinschätzung und anderen Maßnahmen. Andererseits baut man plötzlich ein Misstrauen gegenüber Patientinnen und Patienten, aber auch gegenüber Ärztinnen und Ärzten auf. Denn genau das wird ja unterstellt: Dass telefonische Krankschreibungen nicht korrekt erfolgen. Das weisen wir entschieden zurück.
Hausärzte kennen ihre Patientinnen und Patienten. Sie wissen, wenn gerade eine Grippewelle läuft. Niemand stellt leichtfertig eine telefonische Arbeitsunfähigkeit aus. Und wenn sich zeigt, dass eine persönliche Untersuchung notwendig ist, kommt der Patient selbstverständlich in die Praxis.
Die Videosprechstunde bleibt dagegen bestehen. Konterkariert das die Entscheidung nicht ein Stück weit?
Genau das meinte ich. Wenn ich merke, dass sich etwas telefonisch nicht sicher einschätzen lässt, kann ich jederzeit zu einer Videosprechstunde wechseln. Dafür wurde sie eingeführt. Deshalb wundert mich das Vorgehen wirklich. Ich hätte mit vielem gerechnet, aber damit nicht.
Ich wäre eher Anhänger von Karenztagen gewesen. Wenn man tatsächlich unterstellt, dass sich Menschen unnötig krankschreiben lassen, hätte das aus meiner Sicht einen stärker steuernden Charakter gehabt. Ich glaube, damit hätte man diese Vermutung eher auffangen können.
Man sollte sich außerdem fragen, warum Deutschland bei den Krankschreibungen in Europa vorne liegt. Liegt das wirklich an der Niedrigschwelligkeit oder spielen die Bedingungen am Arbeitsplatz eine größere Rolle? Darüber sollte man sich Gedanken machen.
Bei uns im Forum haben einige Leser die Vermutung geäußert, die Debatte um die Telefon-AU sei ein Ablenkungsmanöver. Können Sie diese Einschätzung nachvollziehen?
Schwer zu sagen. Ich möchte da niemandem etwas unterstellen. Aber schauen wir uns doch mal an, was gerade passiert: Am kommenden Freitag wird voraussichtlich das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Bundestag verabschiedet. Die Folgen der geplanten Sparmaßnahmen sind gravierend für die gesamte ambulante Versorgung.
Patientinnen und Patienten können sich auf noch längere Wartezeiten, noch weniger Zeit für Beratung und sprechende Medizin sowie weniger wohnortnahe Versorgung einstellen. Wir haben schon jetzt einen akuten Hausarztmangel, immer weniger junge Medizinerinnen und Mediziner übernehmen eine Hausarzt- oder auch Facharztpraxis. Die Sparmaßnahmen werden die Niederlassung noch unattraktiver machen – auf Kosten der Patientinnen und Patienten.
In der Finanzkommission wurden die Stakeholder zwar gehört, aber offensichtlich drangen sie mit ihren Argumenten nicht durch. Da wird dann behauptet, diese Maßnahmen würden die Versorgung nicht beeinträchtigen. Dem sehen wir mit großem Zweifel entgegen.
Wie konkret ist das angekündigte Primärversorgungssystem, das für Einsparungen sorgen soll, überhaupt schon ausgearbeitet?
Aktuell weiß niemand genau, wie das Primärversorgungssystem tatsächlich umgesetzt werden soll. Das Ziel der Reform ist ja, das Gesundheitssystem effizienter zu machen und Geld zu sparen. Im Vordergrund steht eine digitale Ersteinschätzung. Danach soll entschieden werden, ob der Hausarzt tätig wird oder ob direkt ein Facharzttermin vermittelt werden muss. Das Ganze soll digital erfolgen und zusätzlich mit einer Termingarantie der Praxen verbunden werden. Wie man allerdings mit Blick auf das GKV-Spargesetz künftig eine Termingarantie umsetzen soll, weiß ich im Moment noch nicht.
Man darf vom Primärversorgungskonzept ohnehin nicht erwarten, dass es alle Probleme lösen wird. Es kann sicherlich einen Steuerungseffekt haben. Internationale Erfahrungen zeigen, dass sich die Versorgung dadurch besser organisieren lässt. Die großen Kosteneinsparungen, die man sich davon erhofft, wird es aber nicht bringen. Entscheidend ist die Verbindlichkeit. Wenn eine digitale Ersteinschätzung erfolgt, muss sie auch Konsequenzen haben. In skandinavischen Ländern funktioniert das bereits: Dort bekommen Patienten eine klare Empfehlung, und danach richtet sich die weitere Versorgung
Hinzu kommt, dass der Staat sich um seine Pflichten drückt – etwa bei den versicherungsfremden Leistungen, wo eigentlich 12 Milliarden Euro zu leisten wären. Zwar heißt es jetzt nach den letzten Korrekturen aus dem Ministerium, dass ab 2027 rund eine Milliarde und ab 2031 dauerhaft rund 2,75 Milliarden Euro dazukommen sollen. Aber das ist doch nur ein Tropfen auf den heißen Stein und entspricht nicht dem, was wirklich notwendig ist.
Gerade in diesem Gesamtbild wundert mich die Diskussion um die Telefon-AU. Wenn wir auf digitale Steuerung und Digitalisierung setzen wollen, erschließt sich mir nicht, warum ausgerechnet dieses Instrument wieder abgeschafft werden soll. Und ich stelle es mir wirklich als Horrorszenario vor, wenn montagmorgens die Praxen wieder überquellen. Dort sitzen schwerstkranke, multimorbide ältere Patientinnen und Patienten. Die sollen möglichst keine Grippe oder Lungenentzündung zusätzlich mit nach Hause nehmen.
In die Digitalisierung setzen Sie ja große Hoffnung?
Ich glaube, wir müssen die Digitalisierung tatsächlich weiter vorantreiben. Die digitale Ersteinschätzung halte ich dabei für einen wichtigen Schritt. Langfristig erhoffe ich mir auch von KI-Verbesserungen. Aber wir dürfen nicht glauben, dass dadurch in zwei Jahren alle Probleme des Gesundheitswesens gelöst sind.
Die Krankenhausreform war aus meiner Sicht unzureichend. Die Notfallreform bringt in ihrer jetzigen Form eher zusätzliche Belastungen für die Ärzteschaft. Auch das Primärversorgungskonzept muss sich erst noch finden. Wir werden noch einige Jahre brauchen, bis wir tatsächlich eine bessere Versorgung erreicht haben.
(mack)
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