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Datenschutz & Sicherheit

Staatstrojaner: Hoffnung auf eine Grundsatzentscheidung


Der Bundesnachrichtendienst hackt schon seit vielen Jahren. Und zuweilen geraten dabei Journalisten ins Visier des Auslandsgeheimdienstes, wie etwa die Spiegel-Reporterin Susanne Koelbl. Der BND darf mittlerweile bei drohenden Gefahren von internationaler erheblicher Bedeutung auf gesetzlicher Basis Staatstrojaner zum Einsatz bringen. Er kann die Schadsoftware etwa in Krisenregionen oder gegen Terrorgruppen anwenden, er beobachtet aber auch Themenfelder wie Migration und „Hacktivismus“. All das sind auch Berichterstattungs- und Recherchegebiete im Journalismus.

Daher erhob Reporter ohne Grenzen eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Die deutsche Gesetzgebung verstoße gegen die Menschenrechtskonvention, weil die Regelungen zur heimlichen Überwachungssoftware das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit nicht ausreichend schützten. Gerade Journalisten bräuchten die Vertraulichkeit ihrer Chat-Gespräche oder E‑Mails. Das Hacken mit Staatstrojanern könne Informanten abschrecken. Das habe das Gesetz nicht ausreichend berücksichtigt.

Eine heimliche Überwachungsmaßnahme mit einem Staatstrojaner macht den Rechtsschutz für Betroffene und deren Kommunikationspartner fast unmöglich, da die geheime Schadsoftware beim Einsatz möglichst unentdeckt bleiben soll. Auch im Nachhinein werden Betroffene nur in Ausnahmefällen benachrichtigt. Die Kontrolle dieser mächtigen Hacking-Instrumente ist damit nur sehr eingeschränkt möglich.

Die Straßburger Richter des EGMR, die nur einen Bruchteil der an sie gerichteten Beschwerden annehmen, werden sich mit dem Anliegen von Reporter ohne Grenzen wohl näher befassen. Darauf deutet ein Schreiben des Höchstgerichts hin, in dem es die Bundesregierung zu einer Stellungnahme auffordert. Dieser Fragenkatalog vom Juni könnte ein Hinweis darauf sein, dass der Gerichtshof ein priorisiertes Musterverfahren einleitet.

Wir sprechen über die Beschwerde mit Niko Härting, der Reporter ohne Grenzen vor dem Gerichtshof vertritt. Härting ist Rechtsanwalt und Honorarprofessor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin.

Einsatz von Staatstrojanern wird geprüft

Portraitfoto Niko Härting
Niko Härting.

netzpolitik.org: Die Richter in Straßburg prüfen nun das deutsche Gesetz, das dem BND den Einsatz von Staatstrojanern erlaubt. Ist der geheimdienstliche Einsatz von Staatstrojanern überhaupt mit der notwendigen Vertraulichkeit bei der Arbeit von Berufsgeheimnisträgern vereinbar?

Niko Härting: Beim Einsatz des Staatstrojaners durch die Geheimdienste kommen mehrere Eingriffsrisiken zusammen. Erstens erfolgt der Einsatz heimlich, ohne dass die Betroffenen dies merken und steuern oder eine gerichtliche Prüfung erwirken können. Zweitens ist der Rechtsweg gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen, so dass eine nachträgliche gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit nach geltendem Recht unmöglich ist. Und drittens ist die Streubreite des Trojaners groß, da nicht nur Daten und Informationen des Besitzers des Endgeräts, sondern auch die Kommunikation überwacht wird, die mit Dritten – auch etwa Journalistinnen und Anwälte – geführt wird. Dies ist mit dem Berufsgeheimnis nicht zu vereinbaren.

netzpolitik.org: Ist das Ziel der Beschwerde auch, dass der Gerichtshof neue Standards beim staatlichen Hacken setzt?

Niko Härting: Ja, zum Trojaner gibt es bislang keine Rechtsprechung des EGMR. Der Gerichtshof interessiert sich jetzt ausweislich seiner Fragen sehr für die technische Funktionsweise der Spyware und für die Auswirkungen auf das Schwachstellenmanagement. Das lässt auf eine Grundsatzentscheidung hoffen.

Wie kann ein Rechtsschutz für Journalisten aussehen?

netzpolitik.org: Wie sähe aus Ihrer Sicht ein moderner effektiver Rechtsschutz für Journalisten aus, die gehackt worden oder als Dritte mitbetroffen sind?

Niko Härting: Es bedarf – jedenfalls im Nachhinein – strenger, gerichtlich überwachter Mitteilungspflichten, und es muss – anders als heute – zur seltenen Ausnahme werden, dass der betroffene Journalist nichts von dem Eingriff erfährt. Auch der pauschale Ausschluss des Rechtswegs gehört abgeschafft.

netzpolitik.org: Sollten Menschen, die mit Staatstrojanern gehackt wurden, sowie mitbetroffene Dritte generell im Nachgang benachrichtigt werden, auch bei einer „Quellen-TKÜ“, also wenn der BND ein IT-System hackt, um danach laufende Kommunikation auszuleiten? Und sollte bei einer unrechtmäßigen Überwachung Anspruch auf eine Entschädigung bestehen?

Niko Härting: Wenn man das Gesetz liest, ist die Benachrichtigung der Betroffenen schon jetzt eigentlich vorgeschrieben. Allerdings gibt es viel zu viele Ausnahmegründe, die in der Praxis dazu führen, dass die Regel, nämlich die Benachrichtigung, zur seltenen Ausnahme wird. Der EGMR wird sich damit befassen müssen, ob diese Rechtspraxis menschenrechtswidrig ist. Entschädigungen, die auch jetzt bereits denkbar sind, sind demgegenüber nur ein schwacher Trost.

netzpolitik.org: Welche Konsequenzen müssten in Deutschland folgen, wenn Reporter ohne Grenzen in dem Beschwerdefall erfolgreich ist?

Niko Härting: Der EGMR wird dem deutschen Gesetzgeber hoffentlich klare Grenzen beim Einsatz des Staatstrojaners setzen und den Schutz der Journalisten und anderen Berufsgeheimnisträger vor Überwachung stärken. Gleichfalls ist zu hoffen, dass der Gerichtshof gerichtlichen Rechtsschutz gegen geheimdienstliche Maßnahmen in Deutschland einfordert und der absurden Lage ein Ende setzt, die wir derzeit haben.

Denn es wird immer behauptet, die Geheimdienste würden in Deutschland besonders „engmaschig“ kontrolliert. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Die Kontrolle in Deutschland ist im internationalen Vergleich äußerst lax und soll jetzt durch die geplante Reform des Rechts der Nachrichtendienste weiter gelockert werden, indem man bei den Geheimdiensten die Datenschutzkontrolle bei der Bundesdatenschutzbeauftragten abschafft und dort Stellen streicht.

Sicherheit von Systemen gefährdet

netzpolitik.org: In Deutschland gilt das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, das vom Bundesverfassungsgericht im ersten Staatstrojaner-Beschwerdeverfahren etabliert wurde. Ist es aus Ihrer Sicht in der deutschen Gesetzgebung ausreichend berücksichtigt?

Niko Härting: Nein, das Computer-Grundrecht, das das Bundesverfassungsgericht 2008 geschaffen hat, ist nie so richtig mit Leben gefüllt worden: weder durch spätere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts oder anderer Gerichte noch durch den Gesetzgeber. Und beim Staatstrojaner ist das Computer-Grundrecht natürlich eigentlich ein zentrales Thema. Schauen wir einmal, was der EGMR jetzt zum menschenrechtlichen Schutz sagt.

netzpolitik.org: Angesichts des Fragenkatalogs des EGMR an die Bundesregierung: Wie fällt Ihre Bilanz aus, wenn es um die Risiken von Staatstrojanern geht? Wird die IT-Sicherheit von Privaten und von der Wirtschaft durch die Ausnutzung von Sicherheitslücken, die eben nicht gemeldet und geschlossen werden, so strukturell geschwächt, dass staatliches Hacken gar nicht zu rechtfertigen ist?

Niko Härting: Das ist eine Frage, die ein Computer Scientist besser beantworten kann als ein Jurist. Aber von den Experten hört man immer wieder die Warnung, dass unbemerkte Schwachstellen, die für staatliche Überwachung genutzt werden, die ganze Sicherheitsarchitektur von Systemen gefährden können.

netzpolitik.org: Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen!



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Datenschutz & Sicherheit

Geheimdienstbericht in Kanada: Cyberoperationen im Ausland


Der kanadische Nachrichtendienst und Kryptographie-Behörde CSE (Communications Security Establishment) hat im vergangenen Jahr eine Reihe staatlich genehmigter Cyberangriffe durchgeführt, um die Aktivitäten von Drogenhändlern, gewalttätigen Extremisten und einer Ransomware-Gruppe zu stören. Den seltenen Einblick in das Vorgehen der Behörde liefert der CSE-Jahresbericht.

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Zu den Aufgaben des CSE, der dem kanadischen Verteidigungsministerium und dem kanadischen Militär untersteht, gehören die Informationsgewinnung sowie der Schutz der regierungseigenen Informations- und Kommunikationsnetzwerke durch Verschlüsselungstechniken, aber auch das Vorgehen gegen Bedrohungen durch bösartige Online-Akteure. Dass Geheimdienste Cyberangriffe auf Gegner verüben, ist nicht ungewöhnlich; allerdings werden solche Operationen selten öffentlich gemacht, so das US-Portal TechCrunch.

Das CSE ist nach eigenen Angaben per Gesetz zu zwei Arten von ausländischen Cyberoperationen ermächtigt: defensiven und aktiven. Sie dürfen sich weder gegen Kanadier im In- oder Ausland noch gegen sonstige Personen in Kanada richten. Sie dürfen sich ausschließlich gegen ausländische Ziele richten, die einen Bezug zu internationalen Angelegenheiten, zur Landesverteidigung oder zur Sicherheit (einschließlich wirtschaftlicher Interessen) aufweisen. Sämtliche Cyberoperationen bedürfen der Genehmigung durch den Verteidigungsminister. Für aktive Cyberoperationen ist zudem die Zustimmung des Außenministers erforderlich, während bei defensiven Cyberoperationen eine Konsultation des Außenministers stattfinden muss.

Laut dem Bericht führte das CSE im vergangenen Jahr mehrere „aktive Cyberoperationen“ im Ausland durch. Eine dieser Operationen richtete sich gegen Cyberkriminelle im Ausland, um die Lieferung von Fentanyl und seinen Vorläufersubstanzen nach Kanada zu unterbinden. Das CSE sammelte Informationen über die Vermittler und führte anschließend „autorisierte aktive Cyberoperationen“ durch, „die deren Handlungsfähigkeit beeinträchtigten und einschränkten“, wie es im Bericht heißt.

Eine weitere Operation umfasste Aufklärungsarbeit und Cyberoperationen zur Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus. Dabei gewann das CSE Informationen durch elektronische Aufklärung, sogenannte Signals Intelligence (SIGINT), über eine ausländische extremistische Gruppierung, die eine gewaltverherrlichende Ideologie verbreitete und Mitglieder in westlichen Ländern, darunter Kanada, anwarb. CSE-Mitarbeiter analysierten Netzwerk, Reichweite und Schwachstellen der Gruppierung und führten eine „aktive Cyberoperation“ durch, „die erfolgreich die Glaubwürdigkeit der Gruppierung untergrub und deren Fähigkeit zur Radikalisierung sowie zur Rekrutierung neuer Mitglieder einschränkte“.

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Darüber hinaus arbeitete die Cyberabwehr des CSE mit der Auslandsaufklärung und ausländischen Cyberoperationen zusammen, um Bedrohungen für Kanada abzuwehren. Der Bericht nennt eine auf kanadische Bundesbehörden und als kritisch eingestufte Systeme abzielende Phishing-Kampagne. Teams für SIGINT-Auslandsaufklärung analysierten demnach die Kampagne und identifizierten die verwendeten Werkzeuge. Diese Erkenntnisse wiederum ermöglichten eine defensive Cyberoperation, durch die die Infrastruktur des Bedrohungsakteurs gestört und dessen Fähigkeit, Schaden anzurichten, erheblich eingeschränkt wurde, wie es heißt.

Bei einer weiteren Operation ging es um das Vorgehen gegen eine berüchtigte „Ransomware-as-a-Service“-Cyberkriminellengruppe, die laut CSE für mehr als 25 Vorfälle in den Bereichen Verkehr, Gesundheitswesen, Pharmazie und Wirtschaft in Kanada verantwortlich war. In Zusammenarbeit mit „Five-Eyes“-Partnern und Strafverfolgungsbehörden führte das CSE eine aktive Cyberoperation durch, „die die Infrastruktur der Gruppe außer Betrieb setzte und eine große Menge gestohlener Daten löschte, die im Dark Web zum Verkauf angeboten worden waren“. Zu der sogenannten „Five Eyes“-Allianz gehören Geheimdienste Australiens, Großbritanniens, Kanadas, Neuseelands und der USA. Zum Standort der bekämpften Cyberkriminellen und Extremisten machte der Bericht indes keine Angaben, ebenso wenig zu den angewandten spezifischen Methoden des CSE.


(akn)



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Für digitale Souveränität: RISC-V-Sicherheitschip aus Deutschland


Das „RISC‑V Secure Element“ der Fraunhofer-Institute IIS, AISEC und EMFT soll die digitale Souveränität europäischer Chips und Schaltungen stärken. Es lässt sich als Funktionsblock in andere Chips integrieren, aber auch als separater Chip aus der Dresdner Fertigung von Globalfoundries einsetzen.

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Basis des RISC-V Secure Element ist der offengelegte Sicherheits-Controller OpenTitan, den Google in einer vom taiwanischen Hersteller Nuvoton produzierten Version in aktuelle Chromebooks einbaut.

Die aktuelle Implementierung des RISC‑V Secure Element durch Fraunhofer enthält auch Algorithmen für quantensichere Verschlüsselungsverfahren (Post-Quantum Cryptography, PQC) wie ML-DSA (Dilithium) and ML-KEM (Kyber).

Die Entwickler betonen aber, dass sich das Secure Element sowohl erweitern als auch an besondere Anforderungen des jeweiligen Einsatzbereichs anpassen lässt. Und auch angepasste Versionen des RISC-V Secure Elements sollen sich günstig fertigen lassen, sogar in kleineren Stückzahlen.


Blockschaltbild des RISC-V Secure Element

Blockschaltbild des RISC-V Secure Element

Blockschaltbild des RISC-V Secure Element

(Bild: Fraunhofer IIS)

Ebenso wie der OpenTitan-Chip „Earlgrey“ von Nuvoton nutzt das RISC-V Secure Element den 32-Bit-RISC-V-Kern Ibex. Es enthält 4 KByte einmal programmierbaren Speicher (OTP) als e-Fuses, 256 KByte SRAM, 64 KByte Boot-ROM und 2 MByte nichtflüchtigen MRAM-Speicher, etwa für Schlüsselmaterial.

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Das Secure Element lässt sich auch zur Absicherung des Bootvorgangs (Secure Boot) nutzen und sicher updaten.

Das RISC-V Secure Element ist für das Fertigungsverfahren 22FDX von Globalfoundries ausgelegt. Wenn es als Einzelchip produziert wird, kann auch das Packaging in der EU erfolgen.

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(ciw)



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Internet nach Erdbeben-Katastrophe: „Der Zugang zu Informationen ist eine Frage von Leben und Tod“



Internet nach Erdbeben-Katastrophe: „Der Zugang zu Informationen ist eine Frage von Leben und Tod“

Am 24. Juni trafen zwei massive Erdbeben der Stärke 7.2 und 7.5 Venezuela, die heftigsten Beben seit über hundert Jahren. Sie sorgten für weite Zerstörung, die Zahl der Toten und Verletzten liegt aktuell bei über 3.300 beziehungsweise über 16.000 und steigt täglich. Besonders stark betroffen ist die Küstenregion des Bundesstaats La Guaira, der neben der Hauptstadt Caracas am Karibischen Meer liegt.

Auch der Internetbetrieb wurde durch Schäden an der Infrastruktur und Stromausfälle beeinträchtigt. Unmittelbar nach den Erdbeben fiel die landesweite Netzabdeckung auf 66 Prozent ihres Normalwerts, informiert „VE sin Filtro“ („Venezuela ohne Filter“), ein Programm der NGO „Conexión Segura Y Libre“ („Sichere und freie Verbindung“). Vier Tage nach den Erdbeben erreichte der nationale Wert immerhin schon 95 Prozent, in La Guaira hingegen nur 56 Prozent. Und auch heute, eineinhalb Wochen nach den Beben, fehlt in vielen Teilen von La Guaira nach wie vor jede Internetverbindung, berichtet uns der Geschäftsführer der NGO, Andrés Azpúrua.

Lebenswichtiges Internet

Dabei ist eine funktionierende Verbindung gerade lebenswichtig. Seit den Erdbeben befindet sich das Land – und insbesondere La Guaira – im Ausnahmezustand. Zuerst wollten alle wissen, ob ihre Familie und ihre Freund:innen die Katastrophe überlebt hatten. Millionen Venezolaner:innen versuchten dies aus dem Ausland in Erfahrung zu bringen. Während die Verbindung ausblieb, hatten sie keine Chance, die Menschen vor Ort zu erreichen, um sich ein Bild von der Situation zu machen. Nach und nach teilten die überlasteten Krankenhäuser online ganze Listen mit Patienteninformationen, die für viele die erste Information über ihre Angehörigen waren.

Gleichzeitig liefen die intensiven Rettungsarbeiten an, für welche die Kommunikation essenziell ist. In den sozialen Medien machen Menschen auf Stellen aufmerksam, die noch nicht geborgen wurden, auf Personen, von denen noch immer jede Spur fehlt, auf Werkzeuge und Materialien, die für die Arbeiten dringend gebraucht werden. Verschiedene Hilfsangebote für die Bevölkerung werden auch über das Internet koordiniert und verbreitet: Dolmetscher:innen für ausländische Rettungskräfte, wo es Notunterkünfte und Essen gibt, welche Sachspenden gerade gebraucht werden und welche nicht.

NGOs wie „Conexión Segura Y Libre“ und „Redes Ayuda“ („Hilfsnetzwerke“) fingen daher an, Internet-Hotspots in den besonders betroffenen Gebieten einzurichten. Dort können sich Rettungskräfte, Helfer:innen, medizinisches Personal sowie die Bevölkerung kostenlos mit dem Internet verbinden und ihre Smartphones mit Strom aufladen. Viele der aktiven Hotspots sind auf einer Website zentral einsehbar.

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Das Internet kommt dabei über Starlink, das Satellitennetzwerk von Elon Musk. Das Unternehmen hatte am 26. Juni angekündigt, sein Angebot in den besonders betroffenen Gebieten Venezuelas einen Monat lang kostenlos zur Verfügung zu stellen. Doch um das Netzwerk nutzen zu können, braucht man ein Kundenkonto, die physische Ausrüstung und Strom. Allein der Strom fehlt in vielen Teilen der Region noch immer.

Transport aus Spanien

An ihrem ersten Hotspot in Carabellada, der seit dem 27. Juni verfügbar ist, hat die NGO „Conexión Segura Y Libre“ daher einen benzinbetriebenen Generator eingerichtet. Da Benzin in Venezuela in den benötigten Mengen allerdings nicht einfach zu bekommen ist, wird die Organisation bei weiteren Internetzugangspunkten Solarpanels nutzen. Im Moment sammeln sie für das Vorhaben Spenden. Von den angestrebten 8.000 Euro haben sie bisher über 3.000 Euro erhalten.

Von dem Geld haben sie sieben Starlink-Terminals und zehn Solarmodule in Europa gekauft, da das Material in Venezuela schwerer zu beschaffen oder viel teurer ist. Die dazu passenden Batterien und Generatoren hat die NGO bereits vor Ort. Anderes Material haben sie gebraucht erhalten. Andrés Azpúrua selbst wird mit dem Material am Dienstag nach Venezuela reisen. „Vielleicht schaffen wir es noch, weitere Ausrüstung vor dem morgigen Flug zu besorgen“, sagt er im Gespräch mit netzpolitik.org am Montag.

Die NGO versuche, so viel wie möglich mit anderen Organisationen wie „Redes Ayuda“ zu kooperieren, erzählt Azpúrua. Manchmal habe man an einem Ort mehr Antennen als Generatoren oder andersherum. Auch für den Transport haben sie bereits Unterstützung von anderen Organisationen erhalten.

Vor Ort werden sie wohl nicht nur kleine Hotspots aufbauen, sagt der Geschäftsführer: „Wenn wir eine Unterkunft oder ein Krankenhaus identifizieren, das eine Internetverbindung braucht, reicht eine Antenne vielleicht nicht aus, um den Bereich abzudecken. Dann muss ein Netzwerk mit Access Points aufgebaut werden, wie es üblich ist, nur dass das Internet über Starlink-Satelliten statt einem Glasfaseranschluss kommt.“ Aus diesem Grund wird der Spendenaufruf offen bleiben, um auch künftige Kosten abzudecken. Trotzdem betont Azpúrua: „Es handelt sich um eine Kampagne für einen konkreten Bedarf. Der Großteil der Hilfsgelder sollte an humanitäre Organisationen wie die Caritas gehen.“ Der Wiederaufbau werde schließlich lange dauern.

Darüber hinaus bieten die Telekommunikationsunternehmen Movistar, Digitel und Movilnet ihren Kund:innen SMS über Starlink an, die unabhängig von den Standard-Mobilfunknetzen funktionieren. Um das Angebot nutzen zu können, braucht man ein LTE-kompatibles Smartphone. Anrufe und Internet funktionieren darüber nicht.

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X wieder verfügbar

Ähnlich wichtig wie die Internetverbindung sind die Plattformen, auf welchen die Menschen miteinander kommunizieren sowie die Webseiten, über welche sie sich informieren. Vor knapp zwei Jahren, im August 2024, sperrte die venezolanische Regierung X. Da der Zugang zu unabhängigen Medien ohnehin schon lange eingeschränkt wurde, war und ist X für die Verbreitung und den Konsum von Nachrichten in Venezuela sehr wichtig. Von über 200 blockierten Webseiten, die „VE sin Filtro“ auf ihrer Übersichtsseite dokumentiert, sind nach Angaben der NGO mindesten 65 Webseiten unabhängigen Medien zuzuordnen. Andere Seiten sind Informationsplattformen oder gehören zu Menschenrechtsorganisationen.

Nach den Erdbeben forderte die Organisation, dass sowohl X als auch die Nachrichtenseiten mit sofortiger Wirkung freigegeben werden müssten. „In einer Krise können Hindernisse für die Informationsbeschaffung Leben kosten“, schrieben sie.

Tatsächlich gab die venezolanische Regierung die Plattform X nach und nach frei. Erst war nur die Hauptdomain frei, was dazu führte, dass Bilder, Videos und Links weiterhin nicht funktionierten. Bei einem Telekommunikationsanbieter im Staatsbesitz funktionieren die Links noch immer nicht. Da die Freigabe der Plattform allerdings nie offiziell angekündigt wurde, ist davon auszugehen, dass sie nicht unbefristet anhalten wird, schreibt die mexikanische Zeitung El Gráfico. Dazu passend kursierten schon Meldungen, dass X zwischendurch erneut blockiert wurde.

Medien weiterhin gesperrt

Die Websites von Medien und Organisationen sind nach wie vor gesperrt. Neben Azpúruas NGO gibt es weitere Stimmen, welche die sofortige Freigabe der Seiten verlangen: eine Untersuchungskommission der Vereinten Nationen, Amnesty International und Miguel Henrique Otero, der Chefredakteur der venezolanischen Zeitung El Nacional, die selbst von der Zensur betroffen ist. Die Kommission der Vereinten Nationen schrieb am 25. Juni kurz nach den Erdbeben: „In diesen entscheidenden Stunden ist der Zugang zu Informationen eine Frage von Leben und Tod“. Amnesty International warnte ebenfalls, dass die Einschränkungen der Presse und von Online-Kommunikationskanälen „verlorene Menschenleben“ zur Folge haben könnten.

Für die Sperranordnungen ist die Telekommunikationsbehörde CONATEL verantwortlich. Chefredakteur Otero fordert, dass die Telekommunikationsunternehmen die Anordnungen nicht erfüllen sollen. Dabei richtet er sich besonders an das spanische Unternehmen Telefónica mit seiner Marke Movistar. Ein europäisches Unternehmen dürfe sich nicht auf behördliche Anordnungen berufen, um Beschränkungen durchzusetzen, welche grundlegende Rechte verletzen, schreibt Otero.



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